Verfassungsschutzausstellung „Es betrifft dich!“
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Raju Sharma und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit der Wanderausstellung „Es betrifft Dich! Demokratie schützen – Gegen Extremismus in Deutschland“ – will das Bundesamt für Verfassungsschutz nach eigener Aussage zeigen, „dass wir in einem demokratischen Rechtsstaat ein hohes Maß an individueller Freiheit genießen, uns andererseits aber auch der Gefahren bewusst sein müssen, die diese Freiheit bedrohen.“ Mit Ausstellungstafeln und interaktiven Elementen, aber auch lebensgroßen Ausstellungsfiguren von „Extremisten“ soll laut Ausstellungsbeschreibung über die Gefahren aller „Extremismusformen“ in der Bundesrepublik Deutschland aufgeklärt werden. Ausdrücklich sollen Besucherinnen und Besucher über die Wissensvermittlung hinaus „emotional involviert werden“. Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der Partei DIE LINKE. monierten wiederholt eine diffamierende Darstellung dieser Partei, da deren Logo unter der Rubrik Linksextremismus abgebildet ist. Auf Kritik stieß auch der wissenschaftlich stark umstrittene Extremismusansatz der Ausstellung mit seiner Gleichsetzung von radikaler Linker und Rechtsextremen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie oft wurde die Ausstellung „Es betrifft Dich!“ bislang gezeigt (bitte aufgliedern nach Kommune, Veranstaltungsort, einladenden Institutionen und Veranstaltungsdauer)?
In wie vielen der Länder, die im Jahr 2010 und bislang in 2011 besucht wurden, stehen im Jahr 2011 Landtagswahlen bevor?
Wie viele Ausstellungstermine stehen für die Zukunft bereits fest (bitte aufgliedern nach Kommune, Veranstaltungsort, einladenden Institutionen und Veranstaltungsdauer)?
Wie viele Besucherinnen und Besucher haben nach Schätzungen der Bundesregierung bislang die Ausstellung „Es betrifft Dich!“ gesehen?
a) In wie vielen Fällen haben sich Schulklassen organisiert die Ausstellung angesehen?
b) Inwiefern und in wie vielen Fällen werden Schulen angeschrieben und auf die Ausstellung aufmerksam gemacht?
c) Welche sonstigen organisierten Gruppen außer Schulklassen haben sich die Ausstellung bislang angesehen?
d) Inwieweit und durch welche Institutionen wird für die Ausstellung Öffentlichkeitsarbeit gemacht?
e) Inwieweit entspricht der bisherige Besuch der Ausstellung den Erwartungen der Bundesregierung?
Welche Begleitprogramme fanden bislang zur Ausstellung „Es betrifft Dich!“ statt, und welche Referentinnen und Referenten traten dort auf?
Welche Kosten sind für die Konzeption und die einzelnen Präsentationen der Ausstellung bislang angefallen, und wer trägt diese Kosten?
Inwieweit waren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bzw. welche Institutionen neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz in die Konzeption der Ausstellung einbezogen?
a) Welche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bzw. Institutionen sind dies?
b) Wurden Honorare an externe Kräfte gezahlt, und wenn ja, an wen und in welcher Höhe?
Wurde die Ausstellung seit ihrer ersten Präsentation geändert bzw. überarbeitet?
a) Wenn ja, inwiefern fanden Überarbeitungen statt?
b) Wenn ja, was waren die Gründe für eine solche Überarbeitung?
Sind der Bundesregierung Kritik und Beschwerden von Vertreterinnen und Vertretern von Parteien und Verbänden oder Privatpersonen an den gezeigten Inhalten oder der Form der Vermittlung bekannt?
a) Was war der generelle Tenor dieser Kritik?
b) Wie geht die Bundesregierung mit dieser Kritik um?
c) Inwieweit wurde eine solche Kritik zum Anlass genommen, die Ausstellung zu überarbeiten?
Inwieweit hält es die Bundesregierung für zulässig, das Parteilogo der Partei DIE LINKE. unter der Rubrik „Linksextremismus“ abzubilden, obwohl selbst das Bundesamt für Verfassungsschutz lediglich „zahlreiche Indikatoren für linksextremistische Bestrebungen innerhalb der Partei“ erkennt, ohne die Partei als Ganzes als extremistisch einzuordnen?
Inwieweit ist sich die Bundesregierung bewusst, dass für oberflächliche Betrachter der Eindruck erweckt wird, dass DIE LINKE. schlechthin extremistisch, „wie die Nazis“ sei, und damit die Ausstellung zu einem parteipolitischen Instrument degradiert, was dem Auftrag des Bundesamtes für Verfassungsschutz zuwiderläuft?