Stattgefundene und geplante Amtshilfe- und Unterstützungsleistungen der Bundeswehr im Inland (Stand: viertes Quartal 2010)
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Anzahl sogenannter Amtshilfe- und Unterstützungsleistungen der Bundeswehr hat in den vergangenen Jahren massiv zugenommen. Dabei sind die Abgrenzungen zwischen Amtshilfe und „Einsatz“ im Sinne einer obrigkeitlich-repressiven Tätigkeit im Sinne des Artikels 87a Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) nicht immer klar. Dies wurde vor allem beim G8-Gipfel im Jahr 2007 deutlich, als Soldaten mittels Tornado-Aufklärern und Spähpanzern in die polizeiliche Arbeit eingebunden waren. Die bisherigen Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. lassen zudem erkennen, dass die Bundeswehr auch bei anderer Gelegenheit der Polizei direkte Zuarbeit leistet bzw. um solche gebeten wird. Außerdem wird die Bundeswehr „unterstützend“ auch bei politisch umstrittenen Anlässen tätig, wie etwa der Münchener Sicherheitskonferenz und den Castortransporten.
Die rasante Zunahme solcher Inlandsaktivitäten – wie sie in den Antworten auf die regelmäßigen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. deutlich wird – kann nicht mit Sachzwängen erklärt werden, vielmehr liegen offenkundig politische Gründe dafür vor. Die Entwicklung muss auch unter dem Aspekt kritisch betrachtet werden, dass die Bundesregierung eine Gewöhnung der Öffentlichkeit an den Anblick uniformierter Soldaten im Alltag anstrebt.
Wenn auch eine Grundgesetzänderung zur Ausweitung der Inlandskompetenzen der Bundeswehr gegenwärtig nicht auf der Tagesordnung steht, so sieht das Weißbuch der Bundeswehr – die aktuelle deutsche Militärdoktrin – unverändert eine „Erweiterung des verfassungsrechtlichen Rahmens“ vor.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Die Bundesregierung weist erneut den in der Vorbemerkung der Fragesteller implizit erhobenen Vorwurf einer schleichenden Militarisierung der Gesellschaft in Deutschland zurück. Es bestehen keinerlei Anhaltspunkte für die der Bundesregierung unterstellte Absicht. Die der Anfrage zugrunde liegenden Annahmen werden ständig wiederholt, ohne die sich aus den Antworten abzuleitende und bereits mehrfach mitgeteilte Bewertung der Bundesregierung zu reflektieren.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 24. Februar 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Unterstützungsleistungen, die im Rahmen technischer Amtshilfe erbracht wurden, sind unterhalb der Einsatzschwelle des Artikel 87a Absatz 2 GG verblieben. Dies gilt auch für die in der Vorbemerkung der Fragesteller aufgeführten Einzelfälle.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen in den Antworten der Bundesregierung auf die vorausgegangenen Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. verwiesen (Bundestagsdrucksachen 16/6159, 16/6301, 16/7427, 16/8615, 16/9886, 16/10456, 16/11276, 16/12771, 16/13844, 17/101, 17/637, 17/2281, 17/2846 sowie 17/3934).
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Antworten der Bundesregierung auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Beantwortung jeweils bekannten Informationen erfolgen.
Fragen und Antworten9
Welche bevorstehenden Einsätze der Bundeswehr auf Grundlage von Artikel 35 Absatz 1 GG (Amtshilfe) sind zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage wann und durch wen beschlossen worden? a) Wer hat die Amtshilfeersuchen zu welchem Zeitpunkt gestellt? b) Worin besteht der Inhalt des jeweiligen Ersuchens (bitte vollständig angeben)? c) Was ist der beabsichtigte Zweck (bitte die vom Antragsteller mit Hilfe der Bundeswehr geplanten Maßnahmen vollständig angeben)? d) Welche Fähigkeiten, Kapazitäten, Gerätschaften sollen eingesetzt werden? e) Wie viele Soldatinnen und Soldaten inklusive der zur „Eigensicherung“ abgestellten werden zum Einsatz kommen? f) Über welche Waffen und welche Munitionierung verfügen diese Soldatinnen und Soldaten? g) Welche Aufgaben sollen die Soldatinnen und Soldaten erfüllen? h) An welchem Datum bzw. in welchem Zeitraum und an welchen Orten bzw. in welcher Region soll der Einsatz stattfinden? i) Welche Kosten werden dabei entstehen, und wer kommt für diese auf?
Zurzeit sind zwei Anträge auf Amtshilfe positiv entschieden.
Nach § 8 Absatz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz unterbleibt eine Kostenerstattung, sofern Amtshilfe zwischen Behörden desselben Rechtsträgers, z. B. zwischen Bundesbehörden, geleistet wird.
Zu Einzelheiten wird auf die Beilage 1 verwiesen.
Darüber hinaus ist derzeit ein Antrag auf sanitätsdienstliche Unterstützungsleistung bei protokollarischen Anlässen positiv entschieden. Die Unterstützungsleistung der Bundeswehr beruht auf Ersuchen oberster Bundesbehörden bzw. von Verfassungsorganen.
Zur Sicherstellung eines ungefährdeten Ablaufs der Veranstaltung wird im Vorfeld von einer detaillierten Darstellung des Wortlautes Abstand genommen. Die Unterstützungsleistungen werden bei einer offiziellen Veranstaltung der anfordernden Stellen erbracht und bestehen im Wesentlichen in der Unterstützung durch medizinisches Personal (zwischen zwei und vier Soldatinnen und Soldaten) und Fahrzeuge. Das Personal ist nicht bewaffnet.
Grundlage für die Abrechnung ist § 61 Bundeshaushaltsordnung (BHO).
Zu Einzelheiten wird auf die Beilage 1a verwiesen.
Wie viele noch nicht beschlossene Amtshilfeersuchen liegen zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage der Bundeswehr vor (bitte nach dem Schema von Frage 1 beantworten)?
Zurzeit liegt ein Antrag auf Unterstützungsleistungen im Rahmen der Amtshilfe vor, der noch nicht abschließend bearbeitet und entschieden ist.
Zu Einzelheiten wird auf die Beilage 2 verwiesen.
Wie viele Unterstützungsleistungen für Veranstaltungen Dritter durch die Bundeswehr sind derzeit wann und durch wen beschlossen worden (bitte nach dem Schema von Frage 1 beantworten)?
Zurzeit sind zwei Anträge auf Unterstützungsleistungen für Dritte entschieden.
Zu Einzelheiten wird auf die Beilage 3 verwiesen.
Wie viele Ersuchen um Unterstützungsleistungen für Veranstaltungen Dritter liegen der Bundeswehr zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage vor (bitte nach dem Schema von Frage 1 beantworten)?
Zurzeit liegt kein Antrag auf Unterstützungsleistungen für Dritte vor, der noch nicht abschließend bearbeitet und entschieden ist.
Welche Amtshilfemaßnahmen hat die Bundeswehr im vierten Quartal 2010 durchgeführt (bitte nach dem Schema von Frage 1 beantworten)?
Im Zeitraum 1. Oktober 2010 bis 31. Dezember 2010 wurden 31 Unterstützungsleistungen im Rahmen der Amtshilfe erbracht.
Zu Einzelheiten wird auf die Beilage 4 verwiesen.
Weiterhin wurden im Zeitraum 1. Oktober 2010 bis 31. Dezember 2010 zehn sanitätsdienstliche Unterstützungsleistungen im Rahmen protokollarischer Anlässe erbracht. Sie beruhten auf Ersuchen oberster Bundesbehörden und von Verfassungsorganen.
Zu Einzelheiten wird auf die Beilage 4a verwiesen.
Welche Unterstützungsleistungen für Veranstaltungen Dritter hat die Bundeswehr im vierten Quartal 2010 durchgeführt (bitte nach dem Schema von Frage 1 beantworten)?
Im Zeitraum 1. Oktober 2010 bis 31. Dezember 2010 wurden sechs Unterstützungsleistungen für Dritte erbracht.
Zu Einzelheiten wird auf die Beilage 5 verwiesen.
Welche Amtshilfeersuchen bzw. Anträge auf Unterstützung von Veranstaltungen Dritter sind im vierten Quartal 2010 abgelehnt worden (bitte die Anträge nach dem Schema von Frage 1 erläutern und die Gründe für die Ablehnung nennen)?
Im Zeitraum 1. Oktober 2010 bis 31. Dezember 2010 wurde ein Antrag auf Unterstützungsleistung im Rahmen der Amtshilfe bzw. zu Gunsten Dritter abgelehnt.
Zu Einzelheiten wird auf die Beilage 6 verwiesen.
Welche Amtshilfeersuchen bzw. Anträge auf Unterstützung von Veranstaltungen Dritter sind im vierten Quartal 2010 zurückgezogen worden (bitte die Anträge nach dem Schema von Frage 1 erläutern), und welche Angaben kann die Bundesregierung über den Grund für die Zurückziehung machen?
Im Zeitraum 1. Oktober 2010 bis 31. Dezember 2010 wurde ein Amtshilfeersuchen bzw. Antrag auf Unterstützung durch den Antragsteller zurückgezogen.
Zu Einzelheiten wird auf die Beilage 7 verwiesen.
Welche Nachmeldungen zu Amtshilfe- bzw. Unterstützungsleistungen aus der Vergangenheit kann die Bundesregierung machen?
Aus der Vergangenheit werden zwei Anträge auf Unterstützungsleistungen zu Gunsten Dritter nachgemeldet.
Zu Einzelheiten wird auf die Beilage 8 verwiesen.