Deutscher Bundestag Drucksache 21/5576
21. Wahlperiode 23.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Raimond Scheirich, Dr. Malte
Kaufmann, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4431 –
Wettbewerbsfähigkeit Europas und die US-National Security Strategy
of the United States of America 2025
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die „National Security Strategy of the United States of America 2025“
(NSS 2025;
www.whitehouse.gov/wp-content/uploads/2025/12/2025-Nationa
l-Security-Strategy.pdf) enthält Aussagen zur wirtschaftlichen Entwicklung
Europas und zur energiepolitischen Lage, insbesondere in Deutschland. Die
NSS 2025 verweist unter anderem auf einen Rückgang des europäischen
Anteils am weltweiten Bruttoinlandsprodukt sowie auf Belastungen durch
regulatorische Dichte und auf energiepolitische Standortfaktoren. Auch der
sogenannte Draghi-Bericht zur europäischen Wettbewerbsfähigkeit weist auf
strukturelle Wachstums- und Investitionshemmnisse hin (
https://commission.europ
a.eu/document/download/97e481fd-2dc3-412d-be4c-f152a8232961_en).
Vor diesem Hintergrund sollen belastbare Daten, Definitionen und die der
Bundesregierung vorliegenden Analysen zu Wettbewerbsfähigkeit,
Regulierung, Energiepreisen, Abhängigkeiten und Standortentscheidungen erfragt
werden. Unter „Europa“ wird in den nachfolgenden Fragen, soweit nicht
anders angegeben, die Europäische Union in heutiger Zusammensetzung
(EU‑27; konstante Zusammensetzung) verstanden. Soweit Daten nur in
jeweils damaliger Zusammensetzung verfügbar sind, wird um gesonderte
Ausweisung nach dem jeweiligen EU-Aggregat (z. B. EU‑12, EU‑15, EU‑25,
EU‑28) gebeten. Soweit die NSS 2025 ausdrücklich von „continental Europe“
spricht, wird um gesonderte Ausweisung gebeten.
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der heutigen
EU‑27 (konstante Zusammensetzung) am weltweiten
Bruttoinlandsprodukt (in jeweiligen Preisen und in Kaufkraftparitäten) seit 1990
entwickelt, und welche Datenquellen legt die Bundesregierung hierfür
zugrunde (bitte Zeitreihe 1990, 2000, 2010, 2020 sowie jährlich von 2021
bis 2025 angeben)?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 22. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Europäischen Union in jeweils damaliger Zusammensetzung (EU‑12, EU‑15,
EU‑25, EU‑27, EU‑28 nach Jahr) am weltweiten Bruttoinlandsprodukt
(in jeweiligen Preisen und in Kaufkraftparitäten) seit 1990 entwickelt
(bitte Zeitreihe 1990, 2000, 2010, 2020 sowie jährlich von 2021 bis 2025
und Quellen angeben)?
3. Wie hat sich im selben Zeitraum (vgl. Frage 2) der Anteil Deutschlands
am weltweiten Bruttoinlandsprodukt entwickelt (Definitionen wie in
Frage 1, jeweilige Preise und Kaufkraftparitäten; bitte Zeitreihe
angeben)?
Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.
Daten zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) der EU-Mitgliedstaaten und ihrem
Anteil am weltweiten BIP liegen unter anderem beim Internationalen
Währungsfonds vor und sind öffentlich verfügbar.* Die Bundesregierung selbst erhebt
keine entsprechenden Daten.
4. Welche Ursachenanalysen (z. B. Demografie, Produktivitätsentwicklung,
Kapitalbildung, Handels- und Investitionsbedingungen) liegen der
Bundesregierung zum relativen Wachstumsrückstand der EU‑27 gegenüber
den USA und China seit 1990 ggf. vor, und welche Kernergebnisse
ergeben sich daraus?
Eine Ursachenanalyse findet sich im Jahreswirtschaftsbericht der
Bundesregierung (z. B. für Produktivität in JWB 2025, Tz 5; JWB 2026, Tz 104); ebenso
liefert der Bericht von Mario Draghi eine ausführliche Analyse zur
Wettbewerbsfähigkeit der EU.** Ein Kernergebnis aus Sicht der Bundesregierung ist,
dass Europa wieder wettbewerbsfähiger werden muss. Auf nationaler Ebene
setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus zusätzlichen öffentlichen
Investitionen zur Modernisierung des öffentlichen Kapitalstocks über das
Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität und aus strukturellen
Reformen, die sich an den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft orientieren und
die Rahmenbedingungen für private Investitionen verbessern (vgl. JWB, 2026).
5. Erarbeitet oder nutzt die Bundesregierung Indikatoren zur Messung von
regulatorischer Dichte und regulatorischer Komplexität in der EU und in
Deutschland – etwa Bürokratiekosten bzw. Bürokratiekostenindex (BKI),
Erfüllungsaufwand, Umfang bzw. Zahl von Informations- und
Berichtspflichten, Dauer von Genehmigungsverfahren, Ergebnisse von
Normenkontroll- bzw. Evaluationsberichten –, wenn ja, welche Indikatoren sind
das (bitte Definition bzw. Methodik und Datenquellen benennen), und
wie haben sie sich seit 2015 entwickelt (bitte Zeitreihen, soweit
verfügbar, und Quellen angeben)?
Die Bundesregierung nutzt verschiedene etablierte Indikatoren und
methodische Ansätze, um regulatorische Belastungen und Aspekte regulatorischer
Dichte bzw. Komplexität zu erfassen, insbesondere die Messung des
Erfüllungsaufwands als Teil der Gesetzesfolgenabschätzung gemäß § 44 GGO und
der Bürokratiekostenindex (BKI).
Die Messung des Erfüllungsaufwands erfolgt auf Grundlage des sogenannten
Standard-Kosten-Modells (SKM). Hiervon sind auch die Umsetzung von EU-
Recht in nationales Recht und daher sowohl Gesetze als auch nachrangige
*
www.imf.org/external/datamapper/PPPSH@WEO/OEMDC/ADVEC/WEOWORLD.
** Vgl.
https://commission.europa.eu/topics/competitiveness/draghi-report_en.
Rechts- und Verwaltungsvorschriften umfasst. Die Bundesregierung erstattet
dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über den Stand des
Bürokratieabbaus im Rahmen bestehender Zielvorgaben, die Erfahrungen mit der
angewandten Methodik zur Schätzung des Erfüllungsaufwandes, die Entwicklung
des Erfüllungsaufwandes in den einzelnen Ministerien und die Ergebnisse und
Fortentwicklung auf dem Gebiet der besseren Rechtsetzung (§ 7 NKRG).
Das Statistische Bundesamt aktualisiert den Bürokratiekostenindex (BKI) im
Internet zu Beginn eines Quartals für das Vorquartal. Darüber hinaus erfasst
und veröffentlicht das Statistische Bundesamt die Bürokratiekosten und ihre
Entwicklung für alle Informationspflichten in der öffentlich zugänglichen
Online-Datenbank des Erfüllungsaufwands – OnDEA.*
6. Liegen der Bundesregierung empirische Studien oder Evaluationen vor,
die den Einfluss von EU- und Bundesregulierungen auf
a) Unternehmensgründungen,
b) private Investitionen, und
c) Standortentscheidungen untersuchen,
und wenn ja, bitte die wichtigsten Studien bzw. Evaluationen benennen
(Titel bzw. Autor, Auftraggeber, Zeitraum), die Methodik in Grundzügen
darstellen und zentrale Befunde angeben?
Ein im Jahr 2024 abgeschlossener Praxischeck „Einfach(er) gründen“ des
BMWE zusammen mit der KfW und dem Statistischen Bundesamt mit
Unterstützung der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg hat
44 Handlungsempfehlungen identifiziert, mit dem Ziel den Prozess der
Unternehmensneugründung und -nachfolge zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Die Maßnahmenvorschläge wurden in den Handlungsfeldern Handwerk,
Digitalisierung des Gründungsprozesses, Gesetzgebung und Kommunikation
gebündelt.**
Zu den wirtschaftlichen Auswirkungen von Bürokratiekosten allgemein liegt
eine umfangreiche Fachliteratur vor. Ein aktueller Überblick dazu findet sich
beispielsweise im Frühjahrsgutachten 2025 des Sachverständigenrats zur
Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Kapitel 3).***
Der Bundesregierung liegen keine zusätzlichen Studien oder Gutachten vor, die
über die einschlägig bekannte Literatur hinausgehen.
7. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittlichen Bearbeitungs- und Genehmigungszeiten für zentrale industrie- und
energiebezogene Vorhaben in Deutschland seit 2018 entwickelt (z. B.
Industrieanlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz [BImSchG],
Netzausbauvorhaben, LNG- [Flüssigerdgas] und
Stromerzeugungsinfrastruktur; bitte jeweils Median und Spannweite, Jahr und Datenquelle
angeben)?
Die Bundesregierung verfügt nicht über eine gesamthafte Übersicht zu den
Genehmigungszeiten, da Genehmigungen aufgrund der föderalen Struktur in
Deutschland nicht zentral vom Bund, sondern in der Regel von den zuständigen
Behörden der Länder erteilt werden. Generell geht die Bundesregierung davon
aus, dass sich die Zeiten jedoch deutlich um zum Teil mehrere Monate verkürzt
*
www.ondea.de/DE/Home/home_node.html.
** Weitere Informationen sind hier abrufbar:
www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/E/ergebnispapier-im-praxischeck-einfacher-gruenden.pdf
?__blob=publicationFile&v=5.
*** Abrufbar unter:
www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/gutachten/fg2025/FG2025_Gesamtausgabe.pdf.
haben, da in der vergangenen und auch in dieser Legislaturperiode eine
Vielzahl von gesetzlichen Beschleunigungsregelungen für diese Projekte
beschlossen wurden. Beispielhaft kann auf die Genehmigungsdauer für
Windenergieanlagen an Land hingewiesen werden. Hier dauerten die Genehmigungen, die
im Jahr 2018 erteilt wurden, 20,7 Monate, sind dann schrittweise bis ins Jahr
2023 auf 25,9 Monate angestiegen und seither deutlich gesunken, zuletzt auf
16,8 Monate im Jahr 2025.* Bei den Stromnetzausbauvorhaben des
Übertragungsnetzes kommen die Beschleunigungsmaßnahmen der letzten Jahre vor
allem bei neuen Vorhaben zum Tragen. Hier dauerten die Genehmigungen, die
im Jahr 2018 erteilt wurden, 36 Monate, sind dann bis zum Jahr 2020 auf
25,5 Monate zurückgegangen und anschließend schrittweise bis zum Jahr 2025
auf 92 Monate angestiegen. In die letzten drei Jahre fallen die Genehmigungen
der Abschnitte für die großen Vorhaben der Hochspannungs-Gleichstrom-
Übertragung (HGÜ) A-Nord, Ultranet, SuedLink und SuedOstLink. Die
Genehmigungen dieser Vorhaben, bis auf Ultranet, mussten 2016 nach der Umstellung
von Freileitungen auf Erdkabel vollständig neu aufgesetzt werden.
8. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die industriellen
Strom- und Gaspreise in Deutschland seit 2021 im Vergleich zu den USA
sowie zu China, Japan und Südkorea entwickelt (bitte für Strom und Gas
getrennt jeweils mit definierter Verbrauchergruppe und Lastprofil,
Preisbestandteilen und Datenquelle angeben)?
Die Internationale Energieagentur (IEA) stellt regelmäßig umfassende
Datensätze bereit, die als Grundlage für den internationalen Vergleich von Strom-
und Gaspreisen dienen. Die zuletzt veröffentlichten Daten beziehen sich auf
das Jahr 2024 und sind sowohl exklusive Steuern und Umlagen („Excluding
VAT and other recoverable taxes and levies“) als auch inklusive Steuern und
Umlagen („Including VAT and other recoverable taxes and levies“) abrufbar.**
9. Wie setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der industrielle
Strompreis in Deutschland seit 2021 zusammen (Erzeugung und
Beschaffung, Netzentgelte, Steuern, Abgaben, Umlagen, sonstige
Bestandteile; bitte auflisten), und welche Veränderungen in der Kostenstruktur
sind seit 2021 eingetreten (bitte jährlich ausweisen)?
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) veröffentlicht
in regelmäßigen Abständen Daten zur Entwicklung verschiedener
Endverbraucher-Strompreise.*** Diese Daten umfassen nicht nur die reinen
Beschaffungskosten, sondern auch Steuern, Abgaben und Umlagen sowie Netzentgelte.
Dabei ist zu beachten, dass es sich ausschließlich um durchschnittliche
Strompreise handelt; die tatsächlich in der deutschen Industrie gezahlten Preise weisen
eine erhebliche Bandbreite auf.
Stromintensive Unternehmen profitieren von einer weitgehenden Entlastung
bei Steuern, Abgaben und Umlagen auf Grundlage der Besonderen
Ausgleichsregelung (BesAR) sowie von der dauerhaften Stromsteuerentlastung für
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft auf
den EU‑Mindeststeuersatz. Bei den Netzentgelten lässt sich kein einheitliches
Bild zeichnen, weil deren Höhe stark vom individuellen Netznutzungsprofil
und der jeweiligen Netzebene abhängt; Unternehmen, die bestimmte
Voraussetzungen erfüllen, können zudem reduzierte, individuelle Netzentgelte erhalten.
Zusätzlich kann besonders strom- und handelsintensiven Unternehmen die so-
* Vgl.
www.fachagentur-wind-solar.de/fileadmin/Veroeffentlichungen/Wind/Analysen/FA_Wind_Solar_Status_des_Windenergieausbaus_an_Land_Jahr_2025.pdf.
**
www.iea.org/data-and-statistics.
***
www.bdew.de/service/daten-und-grafiken/bdew-strompreisanalyse/.
genannte Strompreiskompensation gewährt werden, deren Höhe stark
unternehmensabhängig ist.
10. Welche quantitativen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zu
den Auswirkungen des seit 2021 beobachteten Energiepreisniveaus auf
a) die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Industrien,
b) Investitionsentscheidungen und
c) Produktionsverlagerungen ins Ausland oder Standortstilllegungen
vor (bitte nach Branchen, soweit möglich nach NACE-Klassifikation
[NACE = Klassifikation der Wirtschaftszweige], und nach Datenquellen
aufschlüsseln)?
11. Welche Daten liegen der Bundesregierung ggf. zu Direktinvestitionen
deutscher Unternehmen im Ausland im Bereich energieintensiver
Industrien seit 2018 vor, und in welchem Umfang wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in diesem Zeitraum neue Produktionskapazitäten
außerhalb der EU aufgebaut (bitte nach Zielländern, soweit möglich, und
Branchen ausweisen)?
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Versorgungssicherheit und
Preisstabilität energieintensiver Industrien in Deutschland seit 2022, und
welche spezifischen Maßnahmen wurden von der Bundesregierung ggf.
ergriffen, um Produktion und Investitionen am Standort zu halten (bitte
Maßnahmen, Rechtsgrundlagen, Beginn und begünstigte Branchen
nennen)?
23. Welche konkreten Maßnahmen plant oder prüft die Bundesregierung
ggf., um industrielle Energiepreise international wettbewerbsfähiger zu
gestalten, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden (bitte
Instrumente, Zielgruppen, Finanzierungsansatz und beabsichtigten Zeitrahmen
darstellen)?
Die Fragen 10 bis 12 und 23 werden gemeinsam beantwortet.
Die massiven Verwerfungen an den Energiemärkten und die daraus
resultierende Preisdynamik sind eine direkte Folge von Russlands
völkerrechtswidrigem Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie Russlands gezielter Strategie zur
Destabilisierung der europäischen Energiearchitektur. Die Zuverlässigkeit des
deutschen Stromsystems war und ist – gemessen an den durchschnittlichen
Unterbrechungen je Letztverbraucher (SAIDI-Index) – auf sehr hohem Niveau.
Auch in Zukunft wird die Versorgungssicherheit gewährleistet sein, wenn die
Flexibilisierung des Strommarktes weiter vorangetrieben wird und mit Hilfe
der Kraftwerksstrategie zusätzliche steuerbare Kapazitäten entstehen. Dies folgt
aus dem jüngsten Bericht der Bundesnetzagentur zum Stand und zur
Entwicklung der Versorgungssicherheit im Bereich Elektrizität.*
Die Gasversorgungsicherheit ist derzeit gewährleistet. Es besteht eine eigene
Importinfrastruktur an den deutschen Küsten (unter anderem in
Wilhelmshaven, Brunsbüttel und Mukran), um die nationale Energieunabhängigkeit durch
den direkten Zugang zu globalen Flüssiggasmärkten dauerhaft zu sichern. Auf
dem Weltmarkt ist weiterhin ausreichend LNG verfügbar. Insgesamt steigt das
LNG-Angebot weiter an, insbesondere aus den USA. Seit Mitte Januar gab es
aufgrund des kälteren Wetters in Europa und den USA deutliche
Preisschwankungen, die durch die aktuellen Entwicklungen im Nahen Osten noch
zugenommen haben.
* Vgl.
www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/versorgungssicherheit-strom-bericht-2025.html.
Die Bundesregierung hat angesichts der hohen Energiepreise bereits mehrere
Entlastungsmaßnahmen umgesetzt, die seit dem 1. Januar 2026 die
Energiepreise senken: Neben der Verstetigung der Stromsteuerentlastung für
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft auf den
zulässigen EU-Mindeststeuersatz (Stromsteuergesetz) betrifft dies die
Abschaffung der Gasspeicherumlage (Energiewirtschaftsgesetz) und die Senkung der
Netzentgelte mittels eines Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten des
Jahres 2026. Zusätzlich plant die Bundesregierung die Strompreiskompensation
bereits rückwirkend für 2025 auszuweiten und für die Jahre 2026 bis 2028 den
sogenannten Industriestrompreis einzuführen.
Über isolierte Effekte des Energiepreisniveaus liegen jedoch keine
quantitativen Erkenntnisse vor. Zu Direktinvestitionen einzelner Wirtschaftszweige
liegen Daten in den Direktinvestitionsstatistiken der Bundesbank vor.* Der
Abgrenzung des Statistischen Bundesamtes folgend lassen sich hier Bestandsdaten
für energieintensive Wirtschaftszweige wie Kokerei und
Mineralölverarbeitung; Herstellung von chemischen Erzeugnissen; Herstellung von Glas und
Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden; Metallerzeugung
und -bearbeitung und Herstellung von Papier, Pappe und Waren abrufen.
Anhand der Bundesbankdaten lässt sich allerdings nicht differenzieren, ob damit
neue Produktionskapazitäten aufgebaut oder andere Investitionszwecke verfolgt
werden.
13. Welche strategisch relevanten Abhängigkeiten Deutschlands von
Drittstaaten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell bei
a) Erdgas und LNG,
b) Erdöl,
c) Steinkohle,
d) Uran und Kernbrennstoffen sowie
e) kritischen Rohstoffen und seltenen Erden
(bitte je Produktgruppe die drei größten Lieferländer und deren
Importanteile für 2021 sowie jährlich von 2022 bis 2025 angeben)?
14. Welche dieser Abhängigkeiten (vgl. Frage 13) sind nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2022 neu entstanden oder signifikant gewachsen,
und welche Risikobewertung (z. B. Konzentrationsrisiken, politische
Risiken, Transportwege) legt die Bundesregierung hierzu vor?
Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.
Zu 13a Erdgas und LNG sowie 13b Erdöl: Deutschland importiert etwa 97
Prozent des Gasbedarfs und 98 Prozent des Rohölbedarfs aus dem Ausland. Die
größten Lieferländer sind im Gasbereich Norwegen, Niederlande und Belgien,
im LNG-Bereich sind es die USA und Norwegen sowie im Ölbereich
Norwegen, die USA, Libyen und Kasachstan. Vor 2022 war Russland der größte
Erdgas- und Erdöllieferant Deutschlands. Diese Mengen wurden durch höhere
(Pipeline-)Lieferungen aus bestehenden und neuen Lieferländern sowie durch
LNG ersetzt. Eine signifikante Änderung mit Bezug auf die genannten Risiken
ist damit nicht unmittelbar verbunden, da der Weltmarkt für Erdgas/LNG und
für Rohöl grundsätzlich sehr liquide ist; d. h. fehlende Mengen können in der
Regel kurzfristig in anderen Teilen der Welt beschafft werden. Aufgrund der de
facto Sperrung der Straße von Hormus besteht unabhängig von den geänderten
Lieferbeziehungen akut ein erhebliches Preisrisiko.
*
www.bundesbank.de/de/statistiken/aussenwirtschaft/direktinvestitionen/direktinvestitionsstatistiken-804078.
Zu 13c Steinkohle: Die größten Lieferländer sind aktuell Australien, die USA
und Kolumbien. Auch hier war Russland vor 2022 der größte Lieferant
Deutschlands. Die Importe sind in den vergangenen Jahren signifikant
gesunken.
Zu 13d Uran und Kernbrennstoffe: Hinsichtlich Uran und Kernbrennstoffen
besteht keine strategische Abhängigkeit, da in Deutschland keine Kernkraftwerke
zur Stromerzeugung betrieben werden.
Zu 13e kritische Rohstoffe und seltene Erden: Es bestehen teils hohe
strategische Abhängigkeiten von Drittstaaten. Die Entwicklung ist über die letzten
Jahre hinweg uneinheitlich. Die Deutsche Rohstoffagentur legt regelmäßig
Analysen zu Rohstoffmarktrisiken* und eine Rohstoffliste** vor.
15. In welchem Umfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Wegfall
russischer Erdgaslieferungen seit 2022 zu einer Substitution durch LNG-
Importe geführt, und welche Unterschiede bestehen auf Ebene der
Beschaffung und des Imports hinsichtlich Preisstabilität,
Versorgungssicherheit und Kostenstruktur (bitte nach Beschaffungs-, Transport- und
Infrastrukturkosten aufschlüsseln)?
Der Wegfall russischer Gaslieferungen konnte vor allem durch zusätzliche
Pipeline-Mengen bestehender und neuer Lieferländer erfolgreich kompensiert
werden. Nur zu einem geringeren Teil erfolgte der Ersatz durch Flüssigerdgas
(Liquefied Natural Gas – LNG). Der offizielle LNG-Anteil an den Gasimporten
lag im Jahr 2025 bei ca. 10 Prozent. Das LNG ist flexibler am Weltmarkt
beschaffbar als Pipelinegas und die Zahl der Lieferländer ist prinzipiell größer.
Die Bundesregierung hat keinen Einblick in die Verträge der Gasimporteure
und kann daher zur Kostenstruktur keine Auskunft geben.
16. Wie werden US-amerikanische LNG-Importe in der deutschen
Importstatistik erfasst, insbesondere bei direkter Einfuhr sowie bei Einfuhren
über europäische Nachbarstaaten, und welche Kenntnisse liegen der
Bundesregierung über den Anteil US-amerikanischen Ursprungs an den
über Nachbarstaaten importierten Erdgasmengen vor?
Nur das über deutsche LNG-Terminals angelieferte LNG aus den USA wird in
der deutschen Importstatistik erfasst. Das US-LNG, das in Nachbarländern
angelandet wird, wird entweder dort verbraucht oder in andere Länder
weitertransportiert. Im Binnenmarkt kann das jedoch nicht nachvollzogen werden.
17. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zur Treibhausgas- und
Umweltbilanz von US-amerikanischen LNG-Importen vor, und wie stellt
sich diese im Vergleich zur früheren pipelinegebundenen
Erdgasversorgung Deutschlands aus Russland dar, insbesondere unter
Berücksichtigung der Emissionen entlang des gesamten Lebenszyklus (einschließlich
Förderung, Aufbereitung, Methanemissionen entlang der Lieferkette
sowie Verflüssigung, Transport und Regasifizierung)?
Die höchsten Umweltfolgen bei der Erdgasnutzung entstehen durch CO₂-
Emissionen bei der Verbrennung (ca. 56 Gramm CO₂ pro Megajoule – g CO₂/MJ).
Bei der Vorkettenbewertung sind Methan-Leckage-Raten und energiebedingte
CO₂-Emissionen relevant. Die Bundesregierung hat keine aktuellen globalen
Daten zu THG-Lebenszyklus-Vorketten-Emissionen, sondern nutzt eine Viel-
* Vgl.
www.deutsche-rohstoffagentur.de/DERA/DE/Themen/Rohstoffmarktrisiken/Rohstoffmarktanalysen/rohstoffmarktanalysen_node.html.
**
www.deutsche-rohstoffagentur.de/DERA/DE/Themen/Rohstoffmarktrisiken/Rohstoffliste/rohstoffliste_node.html.
zahl von Einzelstudien mit großen Datenungenauigkeiten. Der IEA Methane
Tracker gibt die Leckage-Intensität beispielsweise mit 0,25 g CH4/MJ für
russische Bohrungen, mit 0,18 g CH4/MJ für US-amerikanische und
0,002 gCH4/MJ für norwegische Bohrungen an. In den letzten Jahren sind die
Methanleckage-Rate-Annahmen für die russische Produktion angestiegen,
während sich bei den US-Produzenten ein sehr diverses Level der Methanintensität
abzeichnet. Bei geplanter Umsetzung der EU-Methan-Verordnung geht die
Bundesregierung vom Bezug qualitativ besseren US-Gas aus.
18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über
Standortverlagerungen oder Kapazitätsverlagerungen deutscher
Industrieunternehmen nach China seit 2021 vor, bei denen Energiepreise,
Energieverfügbarkeit oder energiepolitische Rahmenbedingungen als wesentliche
Faktoren genannt wurden (bitte nach Branchen und, soweit möglich, Zahl
der Fälle und Projekte angeben)?
19. Welche Einschätzung hat die Bundesregierung ggf. zu öffentlich
berichteten Unternehmensentscheidungen vorgenommen, Produktions- oder
Investitionskapazitäten ins Ausland zu verlagern, um dort zu günstigeren
Energiepreisen zu produzieren (bitte die der Bundesregierung
vorliegenden Daten und Analysen, ohne Einzelfallbewertungen, benennen)?
Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Zwischen den Jahren 2021 und 2023 haben, laut den Daten des Statistischen
Bundesamtes, 1 297 Unternehmen mit mindestens 50 tätigen Personen ihre
Unternehmensfunktionen teilweise oder vollständig ins Ausland verlagert. Bei
insgesamt 59 127 Unternehmen entspricht dies einer Verlagerungsquote von etwa
2,2 Prozent. Hiervon 126 Unternehmen mit Verlagerungen nach China (etwa
0,2 Prozent). Insgesamt am stärksten betroffen ist laut Statistischem Bundesamt
die Unternehmensfunktion „Herstellung von Gütern“. Die Gründe für die
Verlagerung ins Ausland waren u. a. die Verringerung der Lohnkosten, strategische
Unternehmensentscheidungen oder andere Kostenvorteile (ohne Lohnkosten).
Der Bundesregierung liegen keine gesonderten Erkenntnisse zu
Standortentscheidungen deutscher Industrieunternehmen bezüglich China im Hinblick auf
Energiekosten oder -verfügbarkeit vor.
Die Bundesregierung bekennt sich klar zum Industriestandort Deutschland und
arbeitet kontinuierlich daran durch strukturelle Reformen die
gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern.
20. Welche Indikatoren nutzt die Bundesregierung ggf. zur Bewertung der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im internationalen Vergleich
(insbesondere Produktivität pro Arbeitsstunde, Bruttowertschöpfung und
Bruttoinlandsprodukt, Investitionsquote, Reallohnentwicklung), und welche
Entwicklung zeigen diese Indikatoren für Deutschland und die EU‑27
seit 2010 (bitte Zeitreihen und Quellen nennen)?
Die Bundesregierung verwendet je nach Fragestellung unterschiedliche
Indikatoren zur Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Deutschlands und
der EU im internationalen Vergleich. Hierzu bedient sie sich öffentlich
zugänglichen Quellen. Für einige der in Frage 20 genannten Indikatoren (Produktivität
pro Arbeitsstunde, Bruttowertschöpfung und Bruttoinlandsprodukt,
Investitionsquote) liegen entsprechende Daten beim Internationalen Währungsfonds
vor*; für die Reallohnentwicklung liegen Daten bei der OECD vor.**
21. Wie ordnet die Bundesregierung ggf. die in der NSS 2025 enthaltenen
Aussagen zur europäischen Wettbewerbsfähigkeit methodisch ein (z. B.
verwendete Datenquellen, Abgrenzungen, Vergleichsmaßstäbe), und
welche Punkte hält sie auf Basis eigener Daten für belegt bzw. nicht
belegt (bitte jeweils mit Quelle angeben)?
Die Bundesregierung hat die in der Nationalen Sicherheitsstrategie getätigten
Aussagen zur Verfasstheit der europäischen Wirtschaft zur Kenntnis
genommen. Eine Bewertung der dort getroffenen Aussagen über die Verfasstheit der
europäischen Wirtschaft nimmt die Bundesregierung nicht vor.
22. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
internationalen Debatten zur europäischen Wettbewerbsfähigkeit (u. a.
NSS 2025, Draghi-Bericht) für
a) den Abbau von Bürokratie- und Berichtspflichten,
b) die Beschleunigung von Genehmigungs- und Planungsverfahren und
c) die Verbesserung von Investitionsbedingungen
(bitte konkrete, bereits beschlossene oder geplante Maßnahmen und
Zeitpläne nennen)?
Die genannten Handlungsfelder stellen für die Bundesregierung zentrale Säulen
einer umfassenden Strategie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU
dar. Diese Strategie nun zeitnah, ambitioniert und substantiell durch konkrete
Maßnahmen umzusetzen, hat für die Bundesregierung hohe Priorität. Im
Einzelnen:
Zu a: Der ambitionierte und substanzielle Rückbau von Bürokratie auf EU-
Ebene, unter Wahrung politischer Ziele und relevanter Standards, ist eine
fortwährende Priorität der Bundesregierung. Die Bundesregierung unterstützt daher
die Europäische Kommission in ihrem Ansinnen, Bürokratie um mindestens
25 Prozent (35 Prozent für KMU) zu reduzieren und begrüßt die Omnibus-
Pakete zur Vereinfachung als wichtigen Beitrag hierzu. Zudem setzt sich die
Bundesregierung auf EU-Ebene für eine spürbare Verringerung von Belastungen
aus Berichtspflichten ein sowie für die Reduzierung des Erfüllungsaufwandes,
der aus EU-Recht resultiert. Mit dem Koalitionsvertrag hat sich die
Bundesregierung das ambitionierte Ziel gesetzt, die Bürokratiekosten für die
Wirtschaft auf nationaler Ebene um 25 Prozent zu reduzieren. Insbesondere zu
Berichtspflichten enthalten Koalitionsvertrag und auch die föderale
Modernisierungsagenda ambitionierte Zielsetzungen.
Zu b: Um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts zu sichern und
eine leistungsfähige moderne Infrastruktur zu gewährleisten, sind schnelle
Planungs- und Genehmigungsverfahren auf allen Verwaltungsebenen essentiell.
Über die letzten Jahre hat der Bund in nationalen Energiegesetzen
ambitionierte, digitale Verfahren mit kurzen Fristen beschlossen und den Vollzug durch
Regelbeispiele und gesetzliche Klarstellungen erleichtert und beschleunigt. Das
Ende letzten Jahres in Kraft getretene Geothermie-Beschleunigungsgesetz
beschleunigt den Ausbau von Geothermie als krisenfester und ganzjährig verfüg-
*
www.imf.org/external/datamapper/PPPSH@WEO/OEMDC/ADVEC/WEOWORLD.
**
https://data-explorer.oecd.org/vis?fs[0]=Topic%2C1%7CEmployment%23JOB%23%7CBenefits%252C%20earnings%20and%20wages%23JOB_BW%23&pg=0&fc
=Topic&bp=true&snb=21&df[ds]=dsDisseminateFinalDMZ&df[id]=DSD_EARNINGS%40AV_AN_WAGE&df[ag]=OECD.ELS.SAE&df[vs]=1.0&dq=......&pd=2
000%2C&to[TIME_PERIOD]=false.
barer Energiequelle. Die Bundesregierung begrüßt zudem die Initiativen der
Europäischen Kommission zur Vereinfachung unter Wahrung politischer Ziele
und relevanter Standards, wie sie derzeit in laufenden sogenannten „Omnibus-
Paketen“ auf europäischer Ebene verhandelt werden. Ferner wird auf die
Antwort zu Frage 7 verwiesen.
Zu c: Die Bundesregierung hat ihre wirtschaftspolitische Strategie (inklusive
bereits beschlossener oder geplanter Maßnahmen und Zeitpläne) im
Jahreswirtschaftsbericht 2026 dargelegt.
24. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. zu den in der NSS 2025
angesprochenen Vorstellungen eines US-amerikanischen diplomatischen
Engagements zur Wiederherstellung strategischer Stabilität über den
eurasischen Raum, und in welchen Formaten wurde hierzu ggf. mit der US-
Regierung gesprochen (bitte Formate und Themenkomplexe nennen)?
Die Bundesregierung steht im engen Austausch mit der US-Regierung zu einer
Vielzahl außenpolitischer Fragen. Dazu gehören neben Fragen der bilateralen
Beziehung auch die Beendigung des völkerrechtswidrigen russischen
Angriffskriegs gegen die Ukraine und die US-Vorstellungen über die Neugestaltung der
strategischen Stabilität nach dem Ende von New START. Die Bundesregierung
macht aus Staatswohlgründen keine Angaben zu den konkreten Inhalten
vertraulicher Gespräche von Mitgliedern der Bundesregierung mit Vertretern
anderer Staaten. Derartige Gespräche sind unmittelbares Regierungshandeln. Sie
unterliegen dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Die Vertraulichkeit
der Beratungen auf hoher politischer Ebene ist entscheidend für den Schutz der
auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland. Würden diese unter
der Annahme gegenseitiger Vertraulichkeit ausgetauschten Gesprächsinhalte
Dritten bekannt – dies umfasst auch eine Weitergabe an das Parlament –,
würden sich die Gesprächspartner bei einem zukünftigen Zusammentreffen nicht
mehr in gleicher Weise offen austauschen. Ein unvoreingenommener Austausch
auf auch persönlicher Ebene und die damit verbundene Fortentwicklung der
deutschen Außenpolitik wäre dann nur noch auf langwierigere, weniger
erfolgreiche Art und Weise oder im Einzelfall auch gar nicht mehr möglich. Dies gilt
ebenfalls für Schlussfolgerungen, die Rückschlüsse auf die erörterten Themen
ermöglichen könnten.
25. Umfasst dieses in der NSS 2025 angesprochene „Management“ (
www.w
hitehouse.gov/wp-content/uploads/2025/12/2025-National-Security-Strat
egy.pdf, S. 25) europäisch-russischer Beziehungen nach Kenntnis der
Bundesregierung ausschließlich sicherheitspolitische Fragen oder auch
wirtschafts- und energiepolitische Aspekte einschließlich Handels-,
Investitions- und Finanzbeziehungen (bitte den Kenntnisstand der
Bundesregierung darlegen)?
Für die Bundesregierung steht fest, dass Verhandlungen über die Beziehungen
der europäischen Staaten mit Russland zwischen europäischen Staaten und
Russland geführt werden und dass es keine Entscheidung über die europäische
Sicherheit und den Umgang mit der russischen Bedrohung ohne die Europäer
geben kann.
26. Welche Szenarien oder Folgenabschätzungen liegen der Bundesregierung
ggf. zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der bestehenden Russland-
Sanktionen für
a) Wettbewerbsfähigkeit,
b) Energiepreise und
c) Investorenattraktivität des europäischen Wirtschaftsraums
vor (bitte Studien und Analysen benennen, Zeitraum und zentrale
Ergebnisse angeben)?
Die Wettbewerbsfähigkeit Europas einschließlich der Energiepreise und
Investorenattraktivität werden von vielfältigen Faktoren beeinflusst. Die
Bundesregierung prüft umfassend die Auswirkungen geplanter und bestehender
Sanktionen. Es wird darauf hingewiesen, dass Entscheidungen zu Sanktionen durch
die EU-Mitgliedstaaten gemeinsam getroffen werden, auf Grundlage von
Vorschlägen der Europäischen Kommission, des Europäischen Auswärtigen
Diensts und auf Basis der Analyse der europäischen Institutionen und der
Mitgliedstaaten. Verschiedene öffentliche und private Akteure auf nationaler und
europäischer Ebene untersuchen zudem einzelne Auswirkungen konkreter
Sanktionsverbote, zum Beispiel auf den globalen Ölpreis, und erarbeiten
entsprechende Szenarien- und Folgeabschätzungen.
27. Welche Gespräche hat die Bundesregierung seit 2024 ggf. mit der US-
Regierung, in G7-Formaten oder innerhalb der EU über die zukünftige
Ausgestaltung der Russland-Sanktionsregime geführt (bitte nach Datum,
Format und Themenkomplexen, soweit ohne Geheimhaltungsinteressen
möglich, aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung ist mit der US-Regierung in regelmäßigem Kontakt zu
Russland-Sanktionen. Formate hierfür sind bilaterale Konsultationen durch
Vertreter des Bundeskanzleramts, des Auswärtigen Amts und des
Bundesministeriums der Finanzen sowie Konsultationen im G7-Rahmen, hier insbesondere
die Außenminister, Finanzminister und Leaders Track sowie die
Sanktionsarbeitsgruppen der G7+ auf Beamtenebene sowie im Kreis der sogenannten Oil
Price Cap Coalition (G7, EU, Australien, Neuseeland) und dem Sanctions
Coordinators Forum. Zu den Inhalten von vertraulichen Gesprächen macht die
Bundesregierung keine Angaben.
28. Welche rechtlichen Bewertungen und Risikoprüfungen liegen der
Bundesregierung ggf. zur fortgesetzten Einfrierung russischer
Zentralbankvermögen, insbesondere bei Euroclear, vor (bitte Aspekte auf völker- und
europarechtlicher Grundlage, haftungs- oder prozessuale Risiken,
Auswirkungen auf Vertrauen in europäische Finanzinfrastrukturen und
mögliche Folgen für den Euro als Reserve- und Abrechnungswährung
darstellen)?
Auf Grundlage von Artikel 122 Absatz 1 AEUV hat der Rat am 12. Dezember
2025 die Verordnung (EU) 2025/2600 beschlossen. Diese sieht in ihrem
Artikel 2 Absatz 1 ein Transferverbot für Vermögenswerte oder Reserven der
Zentralbank Russlands vor. Dieses Transferverbot – auch Immobilisierung genannt
– lässt den Bestand der Reserven und Vermögenswerte unberührt und steht im
Einklang mit dem Völker- und Europarecht. Russisches Zentralbankvermögen
ist nicht nur in der EU, sondern in allen G7-Staaten oder auch der Schweiz
fortgesetzt immobilisiert. Fragen der Auswirkungen auf das Vertrauen in
europäische Finanzinfrastrukturen und mögliche Folgen für den Euro als Reserve- und
Abrechnungswährung stellen sich daher nicht.
29. Welche konkreten Befunde und Empfehlungen des Draghi-Berichts hält
die Bundesregierung hinsichtlich Regulierungspraxis,
Investitionshemmnissen und Energiepreisen ggf. für zutreffend, und welche Positionen
bzw. Initiativen bringt sie hierzu auf europäischer Ebene ein (bitte nach
Themenfeldern aufschlüsseln)?
Der Draghi-Bericht hat im September 2024 zu einem wichtigen Zeitpunkt
umfassenden Input zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit geliefert.
Grundsätzliche Befunde, beispielsweise, dass die EU innovativer werden, die
Kommerzialisierung von Innovation erleichtern, bezahlbare Energiepreise ermöglichen und
die Bedingungen für Investitionen verbessern muss, teilt die Bundesregierung.
Die aktuelle Debatte, wie die Wettbewerbsfähigkeit der EU konkret gestärkt
werden kann, findet auf Basis von bereits vorgelegten oder noch anstehenden
Mitteilungen und Vorschlägen der EU-Kommission, den aktuellen Positionen
des Rats der EU und des EU-Parlaments sowie den Positionen der
Mitgliedstaaten statt.
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