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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Pläne zur Kraftwerksstrategie und Kapazitätsmechanismus

(insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

07.04.2026

Aktualisiert

13.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/460109.03.2026

Pläne zur Kraftwerksstrategie und Kapazitätsmechanismus

der Abgeordneten Katrin Uhlig, Dr. Alaa Alhamwi, Michael Kellner, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Sandra Stein und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kaum ein Bereich verdeutlicht nach Ansicht der Fragestellenden die wechselhafte Linie der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche wie die Kraftwerksstrategie. Mehrfach wurden Ankündigungen gemacht, die kurz darauf wieder relativiert oder angepasst wurden. Zu Beginn der Legislaturperiode hielt die Koalition der Fraktionen der CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag fest, sie wolle „bis zu 20 Gigawatt [GW] an Gaskraftwerksleistung bis 2030“ ermöglichen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).

Im November 2025 beschloss der Koalitionsausschuss dann, dass insgesamt 10 Gigawatt neuer, steuerbarer Kraftwerkskapazitäten entstehen sollen – 8 Gigawatt davon für Gaskraftwerke, die restlichen 2 Gigawatt „technologieoffen“. Zum ersten Mal war dabei auch die Rede davon, die Anlagen später auf Wasserstoff umrüsten zu wollen (https://background.tagesspiegel.de/energie-und-klima/briefing/koalition-schreibt-acht-gigawatt-gaskraftwerke-aus).

Doch auch dabei blieb es nicht: Am 15. Januar 2026 verkündete Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche eine Grundsatzeinigung mit der Europäischen Kommission zu den Eckpunkten der deutschen Kraftwerksstrategie. Demnach sollen „noch in diesem Jahr 12 GW neue, steuerbare Kapazität ausgeschrieben“ werden (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/01/20260115-grundsatzeinigung-mit-europaeischen-kommission-ueber-eckpunkte-der-kraftwerksstrategie.html).

Was an diesem Tag als große, neue Idee präsentiert wurde, hätte man nach Ansicht der Fragestellenden mit den bereits unter dem Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck angestoßenen Plänen längst auf den Weg bringen können und müssen. Denn die Kraftwerksfrage bleibt ein zentraler Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2045 und erfordert ein hohes Maß an Planungssicherheit für alle Beteiligten.

Daneben darf nicht vergessen werden, dass die Kraftwerksstrategie nur ein weiterer Schritt zur Stärkung der Versorgungssicherheit in einem von erneuerbaren Energien dominierten System ist. Deutschland muss – wie viele europäische Nachbarn es bereits getan haben – entscheiden, wie Kapazitäten künftig organisiert werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kündigte an, möglichst noch 2027 einen „technologieoffenen Kapazitätsmarkt“ einführen zu wollen (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/klimaneutral-werden-wettbewerbsfaehig-bleiben.pdf?__blob=publicationFile&v=26). Konkrete Antworten auf die Frage, wie dieser Markt ausgestaltet werden soll, bleibt die Bundesregierung bislang schuldig. Entscheidend wird sein, dass Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche beim Aufbau eines Kapazitätsmechanismus einen klaren und verlässlichen Kurs einschlägt – anders als im bisherigen, widersprüchlichen Prozess rund um die Kraftwerksstrategie.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Wann legt die Bundesregierung einen ersten Gesetzentwurf vor, der die am 15. Januar 2026 vorgestellten Eckpunkte zur Kraftwerksstrategie umsetzt?

2

Wann, und in welchem Umfang werden Stakeholder in den Erarbeitungsprozess zu einem entsprechenden Gesetzentwurf einbezogen?

3

Welche Stakeholder plant die Bundesregierung, in den Erarbeitungsprozess zu einem entsprechenden Gesetzentwurf einzubeziehen und gegebenenfalls an einer Konsultation teilhaben zu lassen, und nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl (bitte ausführlich die verschiedenen Kriterien darstellen)?

4

Teilt die Bundesregierung die Sorgen des Bundeskartellamts vor einer zu hohen Marktkonzentration im Zuge der Kraftwerksstrategie (https://table.media/berlin/news/kraftwerksstrategie-kartellwaechter-schreiben-reiche)?

5

Für welchen Zeitpunkt wurden die von der Bundesregierung angekündigten zwei bis drei Ausschreibungsrunden (siehe Ausschussdrucksache 21(9)165) für das Jahr 2026 terminiert, und sofern dies noch nicht geschehen ist, wann wird dies nachgeholt und entsprechend bekannt gegeben?

6

Welche Leistungsgrößen sind für die kommenden geplanten Ausschreibungen im Rahmen der Kraftwerksstrategie angedacht?

7

Plant die Bundesregierung, eine maximale Menge zu definieren, die ein einzelnes Unternehmen in den Ausschreibungen gewinnen darf?

8

Ist geplant, vor der Vorlage eines ersten Gesetzentwurfs Leitlinien oder ähnliche Orientierungshilfen zu veröffentlichen, an denen sich Akteure, die an den für 2026 angekündigten ersten Ausschreibungen (Ausschussdrucksache 21(9)165) teilnehmen möchten, vorab orientieren können, wenn ja, wann sollen diese erscheinen, und welche Aspekte werden sie abdecken?

9

Die Bundesregierung plant nach eigenen Angaben weitere Ausschreibungen für 2027 und 2029, mit denen in Summe und gemeinsam mit den Ausschreibungen im Jahr 2026 der vollständige Kapazitätsbedarf des Jahres 2031 abgedeckt werden kann (siehe Ausschussdrucksache 21(9)165); bestehen seitens der Bundesregierung bereits erste Annahmen oder Kalkulationen dazu, wie hoch dieser Gesamtkapazitätsbedarf bis 2031 sein wird?

10

Wie soll die von der Bundesregierung angekündigte regionale Steuerung (siehe Ausschussdrucksache 21(9)165) hinsichtlich der Kapazitäten, die ein Langfristkriterium erfüllen, ausgestaltet werden, und welche Kriterien sollen hierbei Anwendung finden (bitte ausführlich die verschiedenen Kriterien darstellen)?

11

Wird die Bundesregierung zur regionalen Steuerung einen Süd-Bonus etablieren?

12

Wann wird der von der Bundesregierung angekündigte Rechtsrahmen zur Umstellung der zunächst mit Erdgas betriebenen Kraftwerke auf Wasserstoff vorgelegt (siehe Ausschussdrucksache 21(9)165)?

13

Welche Mindestanforderungen (z. B. Materialauslegung, Druckstufen, Sicherheitsanforderungen, Beimischungsfähigkeit, Umrüstbarkeit, Effizienz- und Emissionswerte) müssen Anlagen oder Infrastrukturen nach Auffassung der Bundesregierung erfüllen, um als „H2‑ready“ bzw. „wasserstofffähig“ zu gelten, und welche Nachweise bzw. Standards bzw. Zertifizierungen (Deutsches Institut für Normung [DIN] bzw. Europäische Norm [EN] bzw. Internationale Organisation für Normung [ISO], DVGW-Regelwerk [DVGW = Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches], technische Richtlinien) erkennt die Bundesregierung hierfür an?

14

Sind der Bundesregierung Definitionen des Begriffs „H2‑ready“ bekannt, die bereits als technische Normen existieren?

15

Wie schätzt die Bundesregierung das Potenzial von Speichern ein, zur Versorgungssicherheit beizutragen?

16

Inwiefern stellt die Bundesregierung sicher, dass auch Speicherbetreiber an den Ausschreibungen der Kraftwerksstrategie teilnehmen können?

17

Während im Rahmen der zehn Schlüsselmaßnahmen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie aus September 2025 (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/klimaneutral-werden-wettbewerbsfaehig-bleiben.pdf?__blob=publicationFile&v=26) von einer möglichen Einführung eines technologieoffene Kapazitätsmarkts im Jahr 2027 gesprochen wird, heißt es nach Angaben in der Ausschussdrucksache 21(9)165, dass erste Regelungen für einen Kapazitätsmarkt im Jahr 2027 vorgelegt werden sollen;. vor dem Hintergrund dieser unterschiedlichen Hinweise, welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung aktuell, wann soll ein konkreter Gesetzentwurf für einen Kapazitätsmechanismus vorgelegt werden und wann plant die Bundesregierung, diesen abschließend zu etablieren?

18

Wann, und in welchem Umfang werden Stakeholder in den Erarbeitungsprozess zu einem Gesetzentwurf für einen Kapazitätsmechanismus einbezogen?

19

Welche Stakeholder plant die Bundesregierung, in den Erarbeitungsprozess eines Gesetzentwurfs für einen Kapazitätsmechanismus einzubeziehen und gegebenenfalls an einer Konsultation teilhaben zu lassen, und anhand welcher Kriterien werden diese ausgewählt (bitte ausführlich die verschiedenen Kriterien darstellen)?

20

Plant die Bundesregierung einen zentralen Kapazitätsmarkt, einen dezentralen Kapazitätsmarkt, einen kombinierten Kapazitätsmarkt oder einen Kapazitätsabsicherungsmechanismus durch Spitzenpreis-Hedging?

21

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass auch dezentrale Kapazitäten wie Speicherbetreiber am Kapazitätsmarkt diskriminierungsfrei teilnehmen können?

22

Wann sind erste Ergebnisse aus dem aktuell ausgeschriebenen Projekt „Fachliche Beratung bei der Ausgestaltung eines Kapazitätsmechanismus für steuerbare Kapazitäten in Deutschland“ zu erwarten, und wie finden diese in der Erarbeitung eines Kapazitätsmechanismus durch die Bundesregierung Berücksichtigung?

Berlin, den 5. März 2026

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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