Deutscher Bundestag Drucksache 21/5093
21. Wahlperiode 26.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Paul Schmidt und der
Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4654 –
Anwendung des Linear-Non-Threshold-Modells bei verschiedenen Arten
ionisierender Strahlung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der Strahlenbiologie werden unterschiedliche Modelle zur Beschreibung
von Dosis-Wirkungs-Beziehungen ionisierender Strahlung verwendet. Derzeit
dient das Linear-Non-Threshold-Modell (LNT) im Strahlenschutz vielfach als
Grundlage der Risikobewertung, obwohl experimentelle Befunde
insbesondere für dünn-ionisierende (oder auch niedrig-LET (Linearer Energietransfer)
Strahlungsarten häufig nichtlineare Dosis-Wirkungs-Beziehungen ausweisen,
die eine deutlich unterproportionale Wirkung niedriger Strahlungsdosen
bedeuten (HallGiaccia: „Radiobiology for the Radiologist“, 8. Edition, Chapter 2
https://doi.org/10.1007/s13246-018-0684-1; IAEA „Radiation Biology: A
Handbook for Teachers and Students“, Chapter 4, vgl. www-pub.iaea.org/MT
CD/Publications/PDF/TCS-42_web.pdf; Tubiana, Dutreix, Wambersie:
„Radiobiology“, Chapter 3, vgl.
https://catalog.nlm.nih.gov/discovery/fulldisplay/al
ma996788503406676/01NLM_INST:01NLM_INST; Herrmann, Dörr,
Baumann: Klinische Strahlenbiologie, Kapitel 2, vgl.
www.isbn.de/buch/9783
437239601/klinische-strahlenbiologie; Suzuki & Hei [1996], vgl.
https://doi.or
g/10.1016/0027-5107(95)00123-9; Paul Schmidt & Jürgen Kiefer:
Deletionpattern analysis of α-particle and X-ray induced mutations at the HPRT locus
of V79 Chinese hamster cells. In: Mutation Research/Fundamental and
Molecular Mechanisms of Mutagenesis. Band 421, Nr. 2, 3. November 1998, ISSN
0027-5107, S. 149–161, vgl.
https://doi.org/10.1016/S0027-5107(98)00159-6;
Dubrova & Plumb [2000],
https://doi.org/10.1016/S0027-5107 Prozent2800 P
rozent2900068-3; alle Links aufgerufen am 16. Februar 2026). Dadurch
ergeben sich bei den Fragestellern Fragen zur wissenschaftlichen Begründung und
Differenzierung der zur Bemessung der Wirkung ionisierender Strahlen
angewandten Modelle, insbesondere da diese in allen Bereichen des
Strahlenschutzes angewendet werden und dadurch große volkswirtschaftliche Bedeutung
besitzen.
Jede Exposition des menschlichen Körpers gegenüber Strahlung oder anderen
Noxen (z. B. biologisch wirksame Faktoren bzw. Substanzen) kann bei
hinreichend hoher Dosis bionegative Wirkungen entfalten. Um derartigen Gefahren
vorzubeugen, ist es grundsätzlich sinnvoll, Emissions- und
Immissionsgrenzwerte festzulegen. Nach Auffassung der Fragesteller setzt dies voraus, dass
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 26. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
oberhalb einer wissenschaftlich belegbaren Dosisgrenze mit hinreichender
Sicherheit bionegative Wirkungen zu erwarten sind und das Risiko der
Gesundheitsgefährdung ein nicht mehr akzeptables Maß erreicht.
Für Expositionen unterhalb solcher Dosisgrenzen bzw. entsprechender
Dosisleistungen ist die Wirkung vielfach nicht eindeutig belegt. Sie kann
bionegativ, neutral oder unter bestimmten Umständen auch biopositiv sein (L. E.
Feinendegen [British Journal of Radiology, 2005]: „Evidence for beneficial low
level radiation effects and radiation hormesis“,
https://doi.org/10.1259/bjr/633
53075; Sharma et al. [Hell J Nucl Med., 2019]: „A concept of radiation
hormesis:stimulation of antioxidant machinery in rats […]“,
https://doi.org/10.19
67/s002449910958). Bereits Paracelsus stellte hierzu fest: „Alle Dinge sind
Gift, und nichts ist ohne Gift; allein die Dosis macht, dass ein Ding kein Gift
sei.“ Anschauliche Beispiele aus dem Alltag zeigen, dass zahlreiche Stoffe –
etwa Vitamine, Arzneimittel oder Kochsalz – in hoher Dosis toxisch wirken,
in niedriger Dosis jedoch lebensnotwendig oder therapeutisch wirksam sind.
Das LNT-Modell sieht aber gerade eine solche untere Grenze nicht vor und
behandelt jede Dosis gleich, auch wenn sie so niedrig ist, dass sie sich im
Bereich der natürlichen Strahlenbelastung bewegt, der Mensch und Tier auf der
Erde ohnehin ausgesetzt sind. Da diese geringen Dosen – naturgemäß auch
mit niedrigen Dosisleistungen – sehr häufig auftreten, sind sie für den Schutz
der Bevölkerung von großer Bedeutung. Umso wichtiger ist es, dass sie
gemäß ihrem tatsächlichen genotoxischen Potenzial bewertet werden, da die
Entstehung von Keimbahnmutationen und Mutationen, die zu Krebs führen
können, die relevanten Risiken der Wirkung ionisierender Strahlung sind.
Die Fragesteller gehen davon aus, dass das LNT-Modell zur Ableitung von
Schutz- und Vorsorgemaßnahmen insbesondere bei Teilchenstrahlung (die
dicht-ionisierend ist) wie zum Beispiel Alphastrahlung sinnvollerweise
eingesetzt werden kann, dass es jedoch im Bereich von Gamma-, Röntgen-, und
Elektronenstrahlung (dünn ionisierend) die auftretenden Dosis-Wirkungs-
Beziehungen nicht optimal abbildet und dabei die Wirkung von niedrigen Dosen
eher überschätzt. Daher dürfte es sinnvoll und geboten sein, in diesem Bereich
andere Modelle auf ihre Anwendbarkeit hin zu untersuchen.
1. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage und in welcher Weise wendet
die Bundesregierung das LNT-Modell bei der Bewertung
gesundheitlicher Risiken durch ionisierende Strahlung an?
Gesundheitliche Risiken durch Strahlung werden anhand von Risikomodellen
abgeschätzt. Diese basieren auf Daten aus epidemiologischen Studien und
werden abhängig von der interessierenden Strahlenart bzw. Expositionssituation
und Erkrankung entwickelt. Das LNT-Modell ist ein Risikomodell, das eine
lineare Dosis-Wirkungsbeziehung ohne Schwellendosis annimmt. Es stellt eine
plausible Grundlage für die im Strahlenschutz erforderlichen
Abwägungsprozesse sowie einen wissenschaftlich fundierten und umsichtigen Strahlenschutz
dar.
Details zu den wissenschaftlichen Grundlagen und zur Anwendung des
Modells im Strahlenschutz finden sich in einem StrahlenschutzStandpunkt des
Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) (
www.bfs.de/SharedDocs/Downloads/Bf
S/DE/broschueren/ion/standpunkt-lnt.html).
2. Wie setzt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) – und ggf. weitere
zuständige Bundesämter – das LNT-Modell in deutsche Regelungen und
Grenzwerte um?
Das deutsche Regelwerk zum Strahlenschutz setzt – auch hinsichtlich
Grenzwerten – gemäß Euratom-Vertrag die entsprechenden europäischen Richtlinien
um, die sich an den Empfehlungen der internationalen
Strahlenschutzkommission (ICRP) orientieren. Generell berücksichtigt das deutsche Regelwerk zum
Strahlenschutz den jeweils aktuellen Stand der etablierten wissenschaftlichen
Erkenntnis, wie er in zusammenfassenden Bewertungen von UNSCEAR
(United Nations Scientific Committee on the Effects of Atomic Radiation), ICRP
(International Commission on Radiological Protection), Euratom Artikel 31
Group of Experts und der deutschen Strahlenschutzkommission dokumentiert
ist. Nach dem Grundsatz der Dosisreduzierung (siehe auch § 8 Absatz 2 des
Strahlenschutzgesetzes) sind auch unterhalb der Dosisgrenzwerte Expositionen
und Kontaminationen so gering wie möglich zu halten. Hierzu sind unter
Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls der Stand der Wissenschaft und
Technik zu beachten.
3. Welche Regeln bzw. Prozeduren wendet die Bundesregierung bzw.
wenden die zuständigen Bundesämter an, um für die verschiedenen Arten
ionisierender Strahlung jeweils aus der großen Menge an experimentellen
Ergebnissen ein vertretbares Modell zur Abbildung der Dosis-Wirkungs-
Beziehungen herzuleiten?
Die vorhandenen Studien zum ursächlichen Zusammenhang zwischen
Exposition und Erkrankung – wie epidemiologische Studien, experimenteller
Humanstudien, Tierstudien und auch In-vitro-Studien – werden nach sorgfältiger
Prüfung in die Auswertung einbezogen. Weitere Details zum Vorgehen bei der
Bewertung gesundheitsbezogener Risiken beschreibt das BfS in einem
StrahlenschutzStandpunkt (
www.bfs.de/SharedDocs/Downloads/BfS/DE/broschueren/ri
sikobewertung.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Die in diesem Standpunkt
erläuterten Prinzipien gelten grundsätzlich auch für die Herleitung von
Modellen für die Dosis-Wirkungsbeziehung, die bei der Risikobewertung eine
wichtige Rolle spielen, und für alle Arten von ionisierender Strahlung. Insbesondere
ist auch hierfür das Gesamtbild der wissenschaftlichen Ergebnisse
ausschlaggebend und die Einbeziehung der Einschätzungen nationaler und internationaler
Gremien.
4. Auf welche Weise bestimmt die Bundesregierung bzw. bestimmen die
zuständigen Bundesämter für die verschiedenen Arten ionisierender
Strahlung jeweils aus der großen Menge an experimentellen Ergebnissen
Dosis-Grenzwerte für beruflich strahlenexponierte Personen einerseits
und die zu schützende Bevölkerung andererseits?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
5. Welche Bedingungen im Sinne des Vorsorgeprinzips stellt die
Bundesregierung für die Festlegung von Grenzwerten, und warum?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
6. Für welche Strahlungsarten (z. B. Alphastrahlung, Betastrahlung,
Röntgen- und Gammastrahlung, Neutronen, Schwerionen) wird das LNT-
Modell durch die Bundesregierung als geeignet angesehen?
7. Unterscheidet die Bundesregierung bei der wissenschaftlichen
Begründung des LNT-Modells zwischen dicht-ionisierender Strahlung (z. B.
Alpha-Teilchen, Schwerionen) und dünn-ionisierender Strahlung (z. B.
Röntgen- und Gammastrahlung), und wenn ja, in welcher Weise, und aus
welchen Gründen?
Die Fragen 6 und 7 werden zusammen beantwortet.
Für Strahlungsarten mit hohem LET ist auf Basis der wissenschaftlichen
Evidenz das LNT Modell als plausibel einzuschätzen (siehe Antwort zu Frage 8).
Bei Strahlungsarten mit niedrigem LET sind bei Zellexperimenten bei kleinen
Strahlendosen zelluläre Reparaturmechanismen beobachtet worden. Sollten
diese Mechanismen auch bei der Krebsentstehung eine Rolle spielen (was nicht
bewiesen ist), dann ergäben sich bei kleinen Strahlendosen in der Dosis-
Wirkungskurve Abweichungen von einem linearen Verlauf. Im Strahlenschutz wird
dies dadurch berücksichtigt, dass die im LNT-Model verwendete Steigung der
Dosis-Wirkungskurve bei Strahlendosen, die im Strahlenschutz relevant sind,
um einen Faktor 2 reduziert wird. Die Bundesregierung sieht daher für die
Belange des Strahlenschutzes die Anwendung des LNT-Models für alle
Strahlungsarten als gerechtfertigt.
8. Inwiefern teilt die Bundesregierung ggf. die Auffassung, dass für
dichtionisierende Strahlung u. a. aufgrund der fehlenden Schulter in
Zellüberlebenskurven und wegen des linearen Zusammenhangs zwischen der
Dosis und der Anzahl hervorgerufener Mutationen in Mutations-Induktions-
Kurven eine lineare Dosis-Wirkungs-Beziehung ohne Schwelle
biologisch plausibel ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte ausführlich
erläutern)?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass für Strahlung mit hohem
linearem Energietransfer (hoch-LET) ein linearer Zusammenhang ohne
Schwellenwert zwischen Dosis und Wirkung besteht. Ein linearer oder annähernd linearer
Zusammenhang wurde für mehrere hoch-LET-Strahlungsarten zwischen Dosis
und Mutationsinduktion für verschiedene Zelltypen mit diversen Assay-
Systemen konsistent nachgewiesen. Auch bei der Induktion molekularer Parameter,
wie DNA-Doppelstrangbrüchen und chromosomalen Veränderungen, zeigt
hoch-LET-Strahlung einen gut belegten linearen Verlauf mit einer Steigung, die
deutlich über der von locker ionisierender Strahlung liegt, was die höhere
relative biologische Wirksamkeit von hoch-LET zeigt. Experimentelle
Untersuchungen im Bereich sehr niedriger Dosen, bis zu einigen mGy, ergaben keine
Hinweise auf einen Schwellenwert in diesen zellbiologischen Analysen (siehe
auch Antwort zu Frage 11).
9. Auf welche wissenschaftlichen Erkenntnisse und Empfehlungen
nationaler oder internationaler Fachgremien stützt sich die Bundesregierung bei
Anwendung des LNT-Modells auf dicht-ionisierende Strahlung einerseits
und auf dünn-ionisierende Strahlung andererseits?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
10. Welche Befunde berücksichtigt die Bundesregierung bzw. das
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) bei der Bewertung von Dosis-Wirkungs-
Beziehungen im Niedrigdosisbereich unterhalb von 20 Millisievert für
dünn-ionisierende-Strahlungsarten?
Bei der Bewertung von Dosis-Wirkungsbeziehungen im Niedrigdosisbereich
werden vor allem strahlenbiologische Untersuchungen zu frühen molekularen
und genetischen Veränderungen herangezogen, die wesentliche Funktionen bei
der Krebsentstehung haben (z. B. DNA-Schäden und Mutationen).
Beispielsweise zeigten moderne empfindliche Testsysteme mittels Proteinaggregaten
einen linearen Zusammenhang von DNA-Schäden nach Exposition im Bereich
zwischen 1 und 20 mGy. Generell berücksichtigt das BfS neben eigenen
Einschätzungen besonders die Schlussfolgerungen des 2021 erschienen UN-
SCEAR Bericht „Biological mechanisms relevant for the inference of cancer
risks from low-dose and low-dose-rate radiation“, der für verschiedene
zellbiologische Endpunkte einen linearen Dosis-Wirkungszusammenhang ohne
Schwellenwert unterstützt. Unter anderem wurde hier auch unter 20 mSv ein
linearer Zusammenhang zwischen Mutationen bzw. chromosomalen
Aberrationen und Strahlenexposition geschlussfolgert.
11. Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung bei Anwendung des LNT-
Modells ggf., dass zellbiologische Experimente bei dünn-ionisierender
Strahlung regelmäßig Schulterkurven beim Zellüberleben als Funktion
der Dosis zeigen und bei der Mutationsinduktion eine linear-quadratische
Funktion der Dosis (beides deutet für dünn-ionisierende Strahlung auf
überproportional geringere Schadenshäufigkeiten und/oder wirksamere
Reparaturmechanismen bei niedrigen im Vergleich zu hohen Dosen hin,
vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Der Prozess der Tumorentstehung nach Strahlungseinwirkung ist ein äußerst
komplexer, mehrstufiger und lange verlaufender Vorgang, der diverse
biologische Veränderungen auf zellulärer, geweblicher und Organebene einschließt.
Ein zentraler Mechanismus dabei ist die Induktion somatischer Mutationen, die
zur Initiierung von Tumoren führen. Diese Mutationen werden durch DNA-
Schäden ausgelöst, die nicht korrekt repariert wurden. Strahlenbiologische
Daten unterstützen einen linearen Dosis-Wirkungs-Zusammenhang bis in den
Bereich niedriger Dosen locker ionisierender Strahlung für die Induktion von
DNA-Schäden. Nach UNSCEAR 2021 liegen auch ausreichend
wissenschaftliche Daten vor, um für die daraus resultierenden DNA-Mutationen einen
linearen Zusammenhang anzunehmen.
Die Interpretation von Zellüberlebenskurven liefert keine belastbaren
Erkenntnisse zur Transformation von normalen Zellen in Tumorzellen und ist damit für
das LNT-Modell weniger relevant.
12. Inwiefern teilt die Bundesregierung ggf. die Einschätzung, dass aus
solchen zellbiologischen Experimenten, die aufgrund der notwendigen
Messbarkeit der Strahlenwirkung bei nennenswerten Dosen durchgeführt
werden müssen, keine belastbaren Aussagen über die Häufigkeit
strahleninduzierter Erkrankungen in großen Bevölkerungsgruppen, die sehr
niedrige Strahlendosen erhalten haben, abgeleitet werden können (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), und inwieweit gibt es hier Unterschiede
zwischen dicht- und dünn-ionisierender Strahlung (bitte ausführlich
erläutern)?
Nach Einschätzung der Bundesregierung können aus den Ergebnissen
zellbiologischer Experimente bei hohen Dosen allein keine belastbaren Aussagen über
die Häufigkeit strahleninduzierter Erkrankungen beim Menschen bei sehr
niedrigen Strahlendosen abgeleitet werden. Die Ergebnisse zellbiologischer
Experimente helfen, die bei der Bestrahlung hervorgerufenen zellbiologischen
Reaktionen zu untersuchen. Allerdings treten derartige Reaktionen zeitnah nach einer
Bestrahlung auf und beschreiben die Reaktion von Zellen auf Bestrahlung. Sie
können jedoch nur bedingt Aufschluss geben über die Reaktion eines
Organismus als Ganzes Jahrzehnte nach der Bestrahlung, wie es für die
strahleninduzierte Krebsentstehung beim Menschen typisch ist.
Während also die Häufigkeit von strahleninduzierten Erkrankungen beim
Menschen aus zellbiologischen Daten nicht abgeleitet werden kann, können
zellbiologische Befunde belastbare Anhaltspunkte zum Verlauf von Dosis-
Wirkungsbeziehung und zum Vorliegen von möglichen Schwellenwerten für spezifische
Zellreaktionen liefern, die zur Tumorentstehung beitragen. Beispielsweise
zeigen zahlreiche Untersuchungen einen linearen Zusammenhang zwischen
niedrigen Dosen locker-ionisierender Strahlung und DNA-Schädigungen. Diese
Schädigungen treten auch bei Dosen von einigen wenigen mGy noch auf und
zeigen keinen Schwellenwert. Da jeder DNA-Schaden auch bei vorhandenen
Reparaturmechanismen mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit (wenn auch
einer geringen) zu Mutationen führen kann, unterstützt dieses zellbiologische
Resultat das LNT-Model.
13. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse oder epidemiologischen Daten
liegen der Bundesregierung ggf. vor, auf deren Basis man bei niedrigen
Expositionen durch dünn-ionisierende Strahlung zusätzliche
Erkrankungsfälle vorhersagen müsste?
14. Inwiefern teilt die Bundesregierung ggf. die Auffassung der
Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) (ICRP-Report 103), dass das
LNT-Modell bei dünn-ionisierender Strahlung im Niedrigdosisbereich
mit erheblichen wissenschaftlichen Unsicherheiten behaftet und nicht zur
quantitativen Vorhersage von Erkrankungshäufigkeiten in der
allgemeinen Bevölkerung geeignet ist (bitte ausführlich erläutern)?
Die Fragen 13 und 14 werden zusammen beantwortet.
Seit der Veröffentlichung von ICRP-Report 103 vor 19 Jahren hat sich die
wissenschaftliche Erkenntnislage insbesondere bei epidemiologischen Studien, in
denen hunderttausende Menschen untersucht werden, die ionisierender
Strahlung ausgesetzt waren, weiter verbessert. Dadurch konnten die Unsicherheiten
bei der Risikoabschätzung durch ionisierende Strahlung unterhalb von etwa
100 mSv reduziert werden. In ihrer Gesamtheit unterstützen die dabei
gewonnenen Erkenntnisse weiterhin die im Strahlenschutz getroffene Annahme eines
linearen Verlaufs der Krebsentstehung beim Menschen als Funktion der Dosis.
Allerdings sind bei sehr kleinen Dosen die verbleibenden Unsicherheiten
immer noch beträchtlich, so dass eine belastbare quantitative Vorhersage von
Erkrankungshäufigkeiten in der allgemeinen Bevölkerung weiterhin nicht
möglich ist. Damit teilt die Bundesregierung weiterhin die Auffassung der
Internationalen Strahlenschutzkommission in ICRP-Report 103.
15. Welche Bewertungsansätze prüft die Bundesregierung ggf., um bei sehr
niedrigen Strahlenexpositionen eine Abwägung zwischen Vorsorge,
Gesundheitsschutz und wirtschaftlichen Folgen vorzunehmen?
Aus Sicht der Bundesregierung stellt das LNT-Modell eine plausible Grundlage
dar, um auch bei nicht gesicherter Evidenz dennoch die für einen
wissenschaftlich fundierten und umsichtigen Strahlenschutz erforderlichen Abwägungen –
auch in Bezug auf weitere, nicht-radiologische Randbedingungen –
durchzuführen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
16. Inwiefern teilt die Bundesregierung ggf. die Auffassung der
Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP-Report 103), dass das LNT-
Modell kein Instrument der allgemeinen Gesundheitsplanung ist (bitte
ausführlich erläutern)?
Die Bundesregierung ist wie die Internationale Strahlenschutzkommission der
Auffassung, dass das LNT-Model ein praktisches und einfaches Werkzeug für
den operationellen Strahlenschutz darstellt. Näheres dazu wird im BfS-
StrahlenschutzStandpunkt zum LNT-Modell erläutert (
www.bfs.de/SharedDocs/Dow
nloads/BfS/DE/broschueren/ion/standpunkt-lnt.html).
Bezüglich allgemeiner Gesundheitsplanung ist anzumerken, dass Vorhersagen
zu strahlenbedingten Erkrankungsfällen in großen Personengruppen mit
niedrigen bzw. sehr niedrigen Strahlendosen über einen sehr langen Zeitraum mit
großen Unsicherheiten verbunden ist.
Des Weiteren wird auf die Antworten zu den Fragen 13 und 14 verwiesen.
17. Inwiefern teilt die Bundesregierung darüber hinaus ggf. die Auffassung
(ICRP-Report 103), dass verlässliche Vorhersagen von Erkrankungen bei
niedrigen Strahlenexpositionen einer hohen Personenzahl auf Grundlage
des LNT-Modells nicht möglich sind (bitte ausführlich erläutern)?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 13 und 14 verwiesen.
18. Inwiefern hält die Bundesregierung das LNT-Modell ggf. für übertragbar
auf weitere Immissionen, wie z. B. Radon in der Atemluft (bitte
ausführlich erläutern)?
Radon als Alphastrahler emittiert Hoch-LET-Strahlung. Im Übrigen wird auf
die Antworten zu den Fragen 6, 7 und 8 verwiesen.
19. Inwiefern hält die Bundesregierung ggf. das LNT-Modell als Basis
anwendbar für die Festsetzung von Grenzwerten für die nach der
Strahlenschutzverordnung zulässigen Immissionen von Zwischen- und Endlagern
für radioaktive Abfälle, und inwieweit wird dabei zwischen dicht- und
dünn-ionisierenden Strahlenarten unterschieden (bitte ausführlich
erläutern)?
Zur Anwendbarkeit des LNT-Modells bei verschiedenen Strahlungsarten wird
auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3, 6, 7 und 12 verwiesen.
20. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung ggf. LET-abhängigen
Unterschieden der biologischen Wirksamkeit bei der Ableitung von
Risikomodellen im Strahlenschutz bei?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 7, 8, 11, 13 und 14 verwiesen.
21. Wie begründet die Bundesregierung ihre Anwendung des LNT-Modells
vor dem Hintergrund, dass internationale Fachgremien
Risikoabschätzungen bei sehr niedrigen Dosen wissenschaftlich nicht für verifizierbar
halten (ICRP, siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Bundesregierung ist weiterhin der Auffassung, dass das LNT-Model ein
praktisches und einfaches Werkzeug für den operationellen Strahlenschutz
darstellt, welches nicht im Widerspruch zu den wissenschaftlichen Erkenntnissen
zur biologischen Wirkung ionisierender Strahlung steht. Die Bundesregierung
stützt sich dabei auf Einschätzungen von nationalen und internationalen
Fachgremien (siehe Antworten zu den Fragen 1 und 3).
22. Welche Rolle spielen für die Bundesregierung ggf. alternativ diskutierte
Modelle (z. B. Schwellenmodelle, hormetische Modelle (L. E.
Feinendegen, siehe Einleitung), linear-quadratische Modelle) in der
wissenschaftlichen Beratung des Strahlenschutzes?
23. Welche weiteren Dosis-Wirkungs-Modelle (z. B. Schwellenmodelle,
hormetische Modelle, linear-quadratische Modelle) werden nach Kenntnis
der Bundesregierung für dünn-ionisierende Strahlung wissenschaftlich
diskutiert, und welche Relevanz misst sie diesen ggf. für den
Strahlenschutz bei?
Die Fragen 22 und 23 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Ansicht der Bundesregierung gibt es aus wissenschaftlichen Studien
weder überzeugende Belege für eine generelle Dosisschwelle noch für
generelle positive Wirkungen von ionisierender Strahlung beim Menschen. Die
wissenschaftliche Erkenntnislage spricht insgesamt auch nicht für gravierende
Abweichungen von einem linearen Zusammenhang zwischen Strahlendosis und
dem allgemeinen Krebsrisiko. Daher sind die genannten alternativen Modelle
zurzeit nicht geeignet als Grundlage für den Strahlenschutz.
24. Inwiefern sieht die Bundesregierung möglicherweise weiteren
Forschungsbedarf, um die Eignung des LNT-Modells für dünn-ionisierende
Strahlung besser zu untersuchen (bitte ausführlich erläutern)?
Es besteht weiterhin ein erheblicher Bedarf an vertiefter Forschung sowohl im
Bereich der Epidemiologie als auch der Strahlenbiologie, insbesondere im
Dosisbereich unterhalb von 100 mGy. Aus epidemiologischer Sicht sind sowohl
neue Studien als auch die gemeinsame Auswertung von bestehenden
Einzelstudien erforderlich.
Aus strahlenbiologischer Perspektive rücken zunehmend Prozesse in den
Fokus, die nicht primär auf DNA-Schäden und Mutationen zentriert sind.
Insbesondere auf Gewebeebene sind epigenetische Veränderungen sowie
sogenannte Bystander-Effekte bislang nur unzureichend verstanden. Auf Organ-
und Organismusebene besteht ein besonderer Forschungsbedarf hinsichtlich der
Rolle der Tumormikroumgebung sowie immunologischer Prozesse bei der
strahleninduzierten Tumorentstehung.
Ein zentrales zukünftiges Ziel besteht darin, die Dosisabhängigkeit dieser
biologischen Mechanismen systematisch zu charakterisieren. Einen wichtigen
Meilenstein stellt hierbei die Anwendung moderner Zellkulturmodellsysteme,
insbesondere dreidimensionaler Organoidmodelle, dar. Diese eröffnen nicht nur
vielversprechende Möglichkeiten zur Untersuchung strahleninduzierter Effekte
unter physiologisch relevanteren Bedingungen, sondern tragen zugleich dazu
bei, Unsicherheiten in Tierexperimenten zu reduzieren und deren Einsatz
perspektivisch zu minimieren.
25. Inwiefern sieht die Bundesregierung angesichts neuerer
strahlenbiologischer Erkenntnisse (L. E. Feinendegen, s. Einleitung) ggf.
Anpassungsoder Forschungsbedarf hinsichtlich der derzeit im Strahlenschutz
verwendeten Risikomodelle (bitte ausführlich erläutern)?
Auf Basis der derzeitigen Datenlage sieht die Bundesregierung keinen
Anpassungsbedarf. Bezüglich des Forschungsbedarfs wird auf die Antwort zu
Frage 24 verwiesen.
26. Welche Forschungsergebnisse hält die Bundesregierung – inklusive der
jeweils zuständigen Bundesämter – bei Neutronenstrahlen über das
gesamte Energiespektrum für ausschlaggebend, um daraus die jeweilige
Relative Biologische Wirksamkeit und das zu verwendende Modell zur
Beschreibung der biologischen Strahlenwirkung im Niedrigdosisbereich
herzuleiten, zu welchen allgemeingültigen Regelungen führt dies, und
inwieweit ist für die verschiedenen Neutronenenergien, die bisher als
Strahlenbelastung von Menschen nur selten, aber künftig mit dem
geplanten Ausbau der Kernfusion deutlich häufiger auftreten werden,
weitere Forschung für ein besseres Verständnis der tatsächlich auftretenden
Mutagenität erforderlich (bitte detailliert begründen)?
Die wichtigste epidemiologische Studie der Wirkung von ionisierender
Strahlung auf den Menschen stellt die Studie an den Atombombenüberlebenden von
Hiroshima und Nagasaki dar. Die Überlebenden waren sowohl
Gammastrahlung als auch Neutronenstrahlung ausgesetzt. Hier besteht aus Sicht der
Bundesregierung weiterer Forschungsbedarf, um den Anteil der
Neutronenstrahlung an der Entstehung von Krebs, Leukämie und anderer Erkrankungen der
Überlebenden besser bestimmen zu können. Dadurch können weitere
Erkenntnisse zum RBW(Relative Biologische Wirksamkeit)-Wert der Neutronen in
Bezug auf die Entstehung dieser Erkrankungen beim Menschen gewonnen
werden.
Darüber hinaus zeichnen sich die bei der Kernfusion entstehenden Neutronen
durch zum Teil hohe Energien oberhalb von 10 MeV aus, die bei der
Kernspaltung nicht auftreten. In Hinblick auf die biologische Wirkung derartiger
hochenergetischer Neutronen sieht die Bundesregierung weiteren Forschungsbedarf.
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