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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Effizienz und fiskalische Tragfähigkeit des Grundrentenzuschlags

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

26.03.2026

Aktualisiert

07.04.2026

BT21/465512.03.2026

Effizienz und fiskalische Tragfähigkeit des Grundrentenzuschlags

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 21/4655 21. Wahlperiode 12.03.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Peter Bohnhof, Hans-Jürgen Goßner, Gerrit Huy, Lukas Rehm und der Fraktion der AfD Effizienz und fiskalische Tragfähigkeit des Grundrentenzuschlags Mit dem Gesetz zur Einführung der Grundrente wurde zum 1. Januar 2021 der sogenannte Grundrentenzuschlag als Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt. Ziel dieser Regelung ist es, langjährige Beitragsleistungen von Versicherten mit unterdurchschnittlichen Erwerbseinkommen stärker anzuerkennen und deren Alterseinkommen zu erhöhen. Der Grundrentenzuschlag ist ausdrücklich nicht als Instrument der klassischen Armutsbekämpfung ausgestaltet, sondern verfolgt eine sozialpolitische Anerkennungsfunktion. Die Anspruchsprüfung sowie die Berechnung des Grundrentenzuschlags erfolgen automatisiert durch die Deutsche Rentenversicherung auf Grundlage komplexer rentenrechtlicher Daten sowie einer Einkommensprüfung unter Einbeziehung von durch die Finanzverwaltung übermittelten Informationen. Die Einführung des Grundrentenzuschlags erforderte umfangreiche Anpassungen der IT-Systeme sowie neue Verwaltungsverfahren. Zugleich wurde ein nachträgliches Prüfverfahren für Bestandsrentner eingeführt. Der nun im Dezember 2025 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegte Forschungsbericht zur Evaluierung der Grundrente (www.bmas.de/S haredDocs/Downloads/DE/Publikationen/Forschungsberichte/evaluierung-der- grundrente.pdf?__blob=publicationFile&v=1) kommt zu dem Ergebnis, dass der Grundrentenzuschlag seine sozialpolitischen Zielsetzungen grundsätzlich erreicht und die Einkommenssituation langjährig pflichtversicherter Geringverdienender im Alter verbessert. Besonders profitieren Frauen sowie Personen mit Wohnsitz in den neuen Bundesländern. Gleichzeitig wird festgestellt, dass die Einkommensanrechnung den Kreis der tatsächlich Begünstigten deutlich einschränkt und die Verteilung der Zuschläge maßgeblich prägt. Aussagen zur Effizienz des Grundrentenzuschlags im Sinne eines Verhältnisses von Mitteleinsatz, Verwaltungsaufwand und tatsächlich erzieltem sozialpolitischem Zusatznutzen fehlen allerdings vollständig. Angesichts der hohen Komplexität der Regelungen, des administrativen Vollzugs sowie des erforderlichen Datenaustauschs mit den Finanzbehörden ist in den Augen der Fragesteller zu befürchten, dass ein nicht unerheblicher Teil der für den Grundrentenzuschlag aufgewendeten Mittel nicht den Leistungsberechtigten zugutekommt, sondern in Verwaltungsstrukturen gebunden ist. Vor dem Hintergrund begrenzter fiskalischer Spielräume, steigender Ausgaben in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie demografischer Herausforderungen ist nach Auffassung der Fragesteller eine kritische Prüfung erforderlich, ob der Grundrentenzuschlag in seiner derzeitigen Ausgestaltung ein verhältnismäßiges und effizientes Instrument darstellt oder ob mit weniger bürokratischem Aufwand vergleichbare sozialpolitische Effekte erzielt werden könnten. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche gesamten öffentlichen Mittel wurden seit Einführung des Grundrentenzuschlags bis zum aktuellen Haushaltsjahr für dessen Administration aufgewendet (bitte jährlich ausweisen)?  2. Welche einmaligen Kosten sind im Zusammenhang mit der Einführung des Grundrentenzuschlags entstanden (insbesondere IT-Umstellungen, Verfahrensentwicklung, Schulungen, externe Beratungsleistungen)?  3. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die laufenden jährlichen Verwaltungskosten des Grundrentenzuschlags bei der Deutschen Rentenversicherung sowie ggf. bei weiteren beteiligten Behörden?  4. In welchem Verhältnis stehen die jährlichen Verwaltungskosten zur Höhe der jährlich ausgezahlten Grundrentenzuschläge (bitte Verwaltungskosten je 1 Euro ausgezahlter Leistung angeben)?  5. Wie hoch sind die durchschnittlichen Verwaltungskosten pro bewilligtem Grundrentenzuschlagsfall?  6. Wie viele Vollzeitäquivalente sind aktuell mit der Umsetzung und laufenden Administration des Grundrentenzuschlags befasst, und wie hat sich diese Zahl seit 2021 entwickelt?  7. Welche Mehrkosten entstehen durch den Datenaustausch mit den Finanzbehörden im Rahmen der Einkommensanrechnung, und wie hoch ist der Anteil der Fälle, bei denen nachträgliche Korrekturen erforderlich sind?  8. In welchem Umfang kam es seit Einführung des Grundrentenzuschlags zu fehlerhaften Berechnungen oder nachträglichen Anpassungen, und welche zusätzlichen Verwaltungskosten waren damit verbunden?  9. Hat die Bundesregierung geprüft, ob der sozialpolitische Mehrwert des Grundrentenzuschlags in einem angemessenen Verhältnis zum administrativen Aufwand steht, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 10. Warum wurde im Evaluationsauftrag auf eine explizite Effizienzanalyse des Grundrentenzuschlags verzichtet, obwohl es sich um ein besonders komplexes und verwaltungsintensives Instrument handelt? 11. Welche Alternativen zur derzeitigen Ausgestaltung des Grundrentenzuschlags wurden unter fiskalischen Effizienzgesichtspunkten geprüft? 12. Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage eine Reform des Grundrentenzuschlags mit dem Ziel, die Verwaltungs- und Vollzugskosten signifikant zu senken? Berlin, den 26. Februar 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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