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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet
Effizienz und fiskalische Tragfähigkeit des Grundrentenzuschlags
(insgesamt 12 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Datum
26.03.2026
Aktualisiert
07.04.2026
BT21/465512.03.2026
Effizienz und fiskalische Tragfähigkeit des Grundrentenzuschlags
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4655
21. Wahlperiode 12.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Peter Bohnhof, Hans-Jürgen Goßner,
Gerrit Huy, Lukas Rehm und der Fraktion der AfD
Effizienz und fiskalische Tragfähigkeit des Grundrentenzuschlags
Mit dem Gesetz zur Einführung der Grundrente wurde zum 1. Januar 2021 der
sogenannte Grundrentenzuschlag als Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährig
Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt. Ziel dieser
Regelung ist es, langjährige Beitragsleistungen von Versicherten mit
unterdurchschnittlichen Erwerbseinkommen stärker anzuerkennen und deren
Alterseinkommen zu erhöhen. Der Grundrentenzuschlag ist ausdrücklich nicht als
Instrument der klassischen Armutsbekämpfung ausgestaltet, sondern verfolgt
eine sozialpolitische Anerkennungsfunktion.
Die Anspruchsprüfung sowie die Berechnung des Grundrentenzuschlags
erfolgen automatisiert durch die Deutsche Rentenversicherung auf Grundlage
komplexer rentenrechtlicher Daten sowie einer Einkommensprüfung unter
Einbeziehung von durch die Finanzverwaltung übermittelten Informationen. Die
Einführung des Grundrentenzuschlags erforderte umfangreiche Anpassungen der
IT-Systeme sowie neue Verwaltungsverfahren. Zugleich wurde ein
nachträgliches Prüfverfahren für Bestandsrentner eingeführt.
Der nun im Dezember 2025 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
vorgelegte Forschungsbericht zur Evaluierung der Grundrente (www.bmas.de/S
haredDocs/Downloads/DE/Publikationen/Forschungsberichte/evaluierung-der-
grundrente.pdf?__blob=publicationFile&v=1) kommt zu dem Ergebnis, dass
der Grundrentenzuschlag seine sozialpolitischen Zielsetzungen grundsätzlich
erreicht und die Einkommenssituation langjährig pflichtversicherter
Geringverdienender im Alter verbessert. Besonders profitieren Frauen sowie Personen
mit Wohnsitz in den neuen Bundesländern. Gleichzeitig wird festgestellt, dass
die Einkommensanrechnung den Kreis der tatsächlich Begünstigten deutlich
einschränkt und die Verteilung der Zuschläge maßgeblich prägt.
Aussagen zur Effizienz des Grundrentenzuschlags im Sinne eines Verhältnisses
von Mitteleinsatz, Verwaltungsaufwand und tatsächlich erzieltem
sozialpolitischem Zusatznutzen fehlen allerdings vollständig.
Angesichts der hohen Komplexität der Regelungen, des administrativen
Vollzugs sowie des erforderlichen Datenaustauschs mit den Finanzbehörden ist in
den Augen der Fragesteller zu befürchten, dass ein nicht unerheblicher Teil der
für den Grundrentenzuschlag aufgewendeten Mittel nicht den
Leistungsberechtigten zugutekommt, sondern in Verwaltungsstrukturen gebunden ist.
Vor dem Hintergrund begrenzter fiskalischer Spielräume, steigender Ausgaben
in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie demografischer
Herausforderungen ist nach Auffassung der Fragesteller eine kritische Prüfung erforderlich, ob
der Grundrentenzuschlag in seiner derzeitigen Ausgestaltung ein
verhältnismäßiges und effizientes Instrument darstellt oder ob mit weniger bürokratischem
Aufwand vergleichbare sozialpolitische Effekte erzielt werden könnten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche gesamten öffentlichen Mittel wurden seit Einführung des
Grundrentenzuschlags bis zum aktuellen Haushaltsjahr für dessen
Administration aufgewendet (bitte jährlich ausweisen)?
2. Welche einmaligen Kosten sind im Zusammenhang mit der Einführung
des Grundrentenzuschlags entstanden (insbesondere IT-Umstellungen,
Verfahrensentwicklung, Schulungen, externe Beratungsleistungen)?
3. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die laufenden
jährlichen Verwaltungskosten des Grundrentenzuschlags bei der Deutschen
Rentenversicherung sowie ggf. bei weiteren beteiligten Behörden?
4. In welchem Verhältnis stehen die jährlichen Verwaltungskosten zur Höhe
der jährlich ausgezahlten Grundrentenzuschläge (bitte Verwaltungskosten
je 1 Euro ausgezahlter Leistung angeben)?
5. Wie hoch sind die durchschnittlichen Verwaltungskosten pro bewilligtem
Grundrentenzuschlagsfall?
6. Wie viele Vollzeitäquivalente sind aktuell mit der Umsetzung und
laufenden Administration des Grundrentenzuschlags befasst, und wie hat sich
diese Zahl seit 2021 entwickelt?
7. Welche Mehrkosten entstehen durch den Datenaustausch mit den
Finanzbehörden im Rahmen der Einkommensanrechnung, und wie hoch ist der
Anteil der Fälle, bei denen nachträgliche Korrekturen erforderlich sind?
8. In welchem Umfang kam es seit Einführung des Grundrentenzuschlags zu
fehlerhaften Berechnungen oder nachträglichen Anpassungen, und welche
zusätzlichen Verwaltungskosten waren damit verbunden?
9. Hat die Bundesregierung geprüft, ob der sozialpolitische Mehrwert des
Grundrentenzuschlags in einem angemessenen Verhältnis zum
administrativen Aufwand steht, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
10. Warum wurde im Evaluationsauftrag auf eine explizite Effizienzanalyse
des Grundrentenzuschlags verzichtet, obwohl es sich um ein besonders
komplexes und verwaltungsintensives Instrument handelt?
11. Welche Alternativen zur derzeitigen Ausgestaltung des
Grundrentenzuschlags wurden unter fiskalischen Effizienzgesichtspunkten geprüft?
12. Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der angespannten
Haushaltslage eine Reform des Grundrentenzuschlags mit dem Ziel, die
Verwaltungs- und Vollzugskosten signifikant zu senken?
Berlin, den 26. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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