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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet
Das Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung "Studien- und Fachkräftefonds" für Afrika
(insgesamt 20 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Datum
26.03.2026
Aktualisiert
08.04.2026
BT21/466112.03.2026
Das Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung "Studien- und Fachkräftefonds" für Afrika
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4661
21. Wahlperiode 12.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Johann Martel, Denis Pauli,
Arne Raue, Martina Uhr, Kay Gottschalk, Dr. Alexander Wolf, Dr. Michael
Espendiller und der Fraktion der AfD
Das Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung „Studien- und Fachkräftefonds“ für Afrika
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) förderte finanziell zu 95 Prozent von Januar 1995 bis Dezember 2018
den „Studien- und Fachkräftefonds“ (IATI (International Aid Transparency
Initiative)-Maßnahmen-ID: DE-1-199535527) als regionales Vorhaben für
Afrika mit einem Zuschuss von 78 218 868,45 Euro, von dem 72 270 386,97 Euro
ausgezahlt wurden (vgl. www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-1
99535527). Davon entfielen 3 957 335,16 Euro auf Kofinanzierung durch
Partner (ebd.). Die Durchführungs- und Umsetzungsorganisation war die Deutsche
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (ebd.). Das
Vorhaben diente der Vorbereitung und Prüfung von Vorhaben der Technischen
Zusammenarbeit (TZ), der Finanzierung von Studien und Gutachten sowie der
Durchführung kleiner TZ-Maßnahmen (ebd.). Es ist Teil eines
Gesamtvorhabens mit einem Volumen von 112 983 389 Euro (inklusive Vorgänger- und
Nachfolgephasen; vgl. GIZ-Projektdatenbank). Eine Evaluierung liegt nicht vor
(ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche detaillierte Aufschlüsselung der ausgezahlten 72 270 386,97 Euro
liegt vor, differenziert nach Kosten für die Projektumsetzung vor Ort in
afrikanischen Ländern (z. B. Studien, Gutachten, kleine TZ-Maßnahmen)
und Kosten in Deutschland (z. B. GIZ-Verwaltung, Personal, Reisen; bitte
tabellarisch und prozentual angeben; vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
2. Wie hoch waren die Verwaltungskosten der GIZ GmbH (einschließlich
Personalkosten, Bürokosten, Reisekosten deutscher Experten) im
Verhältnis zum Gesamtvolumen, und wie werden diese im Detail begründet (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
3. Welcher Anteil der Mittel floss direkt an afrikanische Partner oder lokale
Institutionen, und welcher Anteil blieb bei der GIZ GmbH in Deutschland
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
4. Wie viele Studien, Gutachten und kleine TZ-Maßnahmen wurden konkret
finanziert (bitte nach Ländern und Themenbereichen aufschlüsseln; vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
5. Welche Rolle spielte die Kofinanzierung durch Partner
(3 957 335,16 Euro), und wie verteilten sich diese Mittel (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
6. Warum wurde auf eine unabhängige Evaluierung verzichtet, und plant die
Bundesregierung eine nachträgliche Evaluierung zur Prüfung von
Wirksamkeit und Nachhaltigkeit (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
7. Welche Ergebnisse (z. B. Anzahl vorbereiteter TZ-Vorhaben, die auf
Fonds-Studien basierten) wurden erzielt, und wie wurden diese gemessen
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
8. Wie viele deutsche oder internationale Experten waren in Deutschland
und wie viele vor Ort in Afrika tätig, und wie hoch waren die
entsprechenden Personalkosten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
9. Welche Kriterien galten für die Auswahl und Finanzierung einzelner
Studien oder Gutachten, und wie wurde die Qualität und Relevanz geprüft
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
10. Gab es Abweichungen vom geplanten Volumen (z. B. nicht ausgezahlte
5 948 481,48 Euro), und aus welchen Gründen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
11. Welche Risikoanalysen zu Korruption oder mangelnden lokalen
Kapazitäten in den afrikanischen Partnerländern wurden durchgeführt, und welche
präventiven Maßnahmen resultierten daraus (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
12. Wie wurde die Nachhaltigkeit der finanzierten Studien und kleinen
Maßnahmen sichergestellt, und welche Folgewirkungen sind nachweisbar (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
13. Welche Indikatoren und Wirkungsketten wurden für den Fonds definiert,
und wie wurden Fortschritte dokumentiert (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
14. In welchen der genannten afrikanischen Länder (z. B. Burkina Faso,
Burundi, Nigeria, Südafrika) wurden die meisten Mittel eingesetzt, und
mit welchen Schwerpunkten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
15. Warum wurde die GIZ GmbH als Durchführungs- und
Umsetzungsorganisation gewählt, und welche Alternativen wurden ggf. geprüft (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
16. Welche Rückmeldungen afrikanischer Partner zu dem Fonds liegen vor,
und wie wurde eventuelle Kritik adressiert (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Effizienz der Mittelverwendung im
Vergleich zu ähnlichen Fonds in anderen Regionen (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
18. Gab es eine Nachfolgephase nach 2018 mit vergleichbarem Volumen, und
wenn ja, mit welchen Anpassungen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
19. Welche Kosten entfielen auf die Vorbereitung und Prüfung von TZ-
Vorhaben im Verhältnis zu den tatsächlich finanzierten Studien und
Gutachten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
20. Plant die Bundesregierung ähnliche regionale Fonds für Afrika oder
andere Regionen, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen zur Verbesserung von
Transparenz und Kostenstruktur (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Berlin, den 26. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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