Deutscher Bundestag Drucksache 21/5095
21. Wahlperiode 26.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Ulrike Schielke-Ziesing,
Robert Teske, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4720 –
Entwicklung von Pensionen und Pensionslasten des Bundes seit dem Jahr 2022
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Wie das Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen
herausgearbeitet hat, übersteigen die im Jahr 2024 durchschnittlich gezahlten
Ruhegehälter an Beamte im Ruhestand die durchschnittliche Rente bei
Weitem. An der Spitze befinden sich ehemalige Landesbeamte mit einem
Ruhegehalt von durchschnittlich 3 750 Euro im Monat für Männer. Das Schlusslicht
sind ehemalige Postbeamte mit einem Ruhegehalt von durchschnittlich
2 490 Euro pro Monat. Im Jahr 2023 lagen derweil rund 74 Prozent aller
Altersrenten für Männer und sogar 95 Prozent aller Versichertenrenten für
Frauen unter 2 100 Euro (netto vor Steuern) (vgl.
www.sozialpolitik-aktuel
l.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Alter-Rente/Datensammlung/PD
F-Dateien/abbVIII93.pdf).
Dieser große Unterschied zwischen Pensionären und Rentnern bei der
Altersvorsorge sorgt seit Jahren für eine kontroverse Debatte. Beispielsweise
forderte die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas, in diesem
Zusammenhang, dass „in die Rentenversicherung […] auch Beamte,
Abgeordnete und Selbstständige einzahlen [sollten]“ (vgl.
www.tagesschau.de/inland/inn
enpolitik/bas-rente-beamte-100.html).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Seit Inkrafttreten der Föderalismusreform im Jahr 2006 obliegt dem Bund nur
noch die Ausgestaltung der Versorgung für seine eigenen Bundesbeamten. Die
nachstehenden Daten beziehen sich daher ausschließlich auf die Beamten-,
Richter- und Soldatenversorgung des Bundes; dazu erfolgten
Sonderauswertungen der Versorgungsempfänger- und Altersgeldstatistik des Statistischen
Bundesamtes.
Zur „Entwicklung von Pensionen und Pensionslasten des Bundes“ hat die
Bunderegierung dem Deutschen Bundestag in jeder Wahlperiode einen
Versorgungsbericht vorzulegen (zuletzt: Achter Versorgungsbericht,
Bundestagsdrucksache 21/1040). Neben der Beamten-, Richter- und Soldatenversorgung
des Bundes werden auch das Altersgeld des Bundes sowie Leistungen der Zu-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 26. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
satzversorgungseinrichtungen für Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes
betrachtet.
Von diesem Bericht zu unterscheiden sind die Angaben der
Vermögensrechnung des Bundes, die jährlich vom Bundesministerium der Finanzen (BMF)
erstellt werden. Die in der Vermögensrechnung genannte Summe der fiktiven
Pensionsrückstellungen ist eine Barwert-Berechnung. Es handelt sich nicht um
tatsächlich bestehende Verbindlichkeiten. Berechnet wird vielmehr die Höhe
des nach kaufmännischer Beurteilung fiktiv notwendigen Erfüllungsbetrages,
also der Summe, die auf ein Konto eingezahlt werden müsste, um unter
Berücksichtigung der zu erwartenden Zinserträge alle zukünftig daraus
resultierenden Verbindlichkeiten an einem Bilanzstichtag in vollem Umfang decken zu
können. Grundlage dafür bilden die zum Stichtag vorhandenen aktiven und im
Ruhestand befindlichen Beamten und Richter des Bundes sowie
Berufssoldaten.
Ein Vergleich von Versicherungszeiten und Renten mit Ruhegehaltszahlungen
durch rein rechnerische Gegenüberstellung ist wegen der sachlichen
Verschiedenheit der Sicherungssysteme der Gesetzlichen Rentenversicherung und der
Beamtenversorgung sowie der Besonderheiten des Berufsbeamtentums
sachgerecht nicht möglich. Bei der Beamtenversorgung und der gesetzlichen
Rentenversicherung handelt es sich um zwei unterschiedliche, historisch gewachsene
Alterssicherungssysteme. Die Beamtenversorgung folgt verfassungsrechtlich
einem anderen Prinzip als das System der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei
der Beamtenversorgung gibt es z. B. keine betriebliche Zusatzsicherung.
Grundlage ist das Alimentationsprinzip, das zu den in Artikel 33 Absatz 5 des
Grundgesetzes (GG) verankerten hergebrachten Grundsätzen des
Berufsbeamtentums gehört. Ein Vergleich durch rechnerische Gegenüberstellung von
Durchschnittswerten aus beiden verschiedenen Systemen kann dagegen zu der
Annahme führen, dass den Durchschnittswerten vergleichbare
Ausgangstatbestände zugrunde liegen, was aber gerade nicht der Fall ist.
1. Wie hoch war in den Jahren 2022, 2023, 2024 sowie 2025 die
Mindestversorgung der Ruhestandsbeamten nach dem
Beamtenversorgungsgesetz (§ 14 des nach dem Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG))
a) ohne Familienzuschlag,
b) mit halbem Familienzuschlag,
c) mit vollem Familienzuschlag?
Die erfragten Werte können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Mindestversorgungsbezüge nach § 14 Absatz 4 Satz 2 und 3 des
Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG).
01.01.2022 bis 29.02.2024 01.03.2024 bis 31.12.2025
a) ohne Familienzuschlag 1 831,90 Euro 2 062,91 Euro
b) mit halbem Familienzuschlag 1 881,42 Euro 2 118,02 Euro
c) mit vollem Familienzuschlag 1 930,94 Euro 2 173,13 Euro
Es handelt sich bei diesen Angaben um Bruttobezüge, also um Beträge vor
Abzug der Lohnsteuer. Beiträge, die an die Kranken- und Pflegeversicherung
geleistet werden, sind unberücksichtigt.
2. Wie viele Versicherungsjahre hätte ein vollzeitbeschäftigter
Arbeitnehmer mit dem Durchschnittseinkommen der Jahre 2022, 2023, 2024
sowie 2025 rechnerisch jeweils nachweisen müssen, um
Rentenansprüche in Höhe der Mindestpension (Frage 1a) des entsprechenden Jahres zu
erwerben?
Wegen der in der Vorbemerkung der Bundesregierung erwähnten sachlichen
Verschiedenheit der Sicherungssysteme ist die rein rechnerische
Gegenüberstellung von Versicherungszeiten und Renten- bzw. Ruhegehaltszahlungen
sachgerecht nicht möglich, so müssten bei Arbeitnehmern zum Beispiel Leistungen
der betrieblichen Altersversorgung einbezogen werden. Eine diese
Alterssicherungsleistungen berücksichtigende Berechnung liegt nicht vor. Auch ist das
Durchschnittsentgelt nach Anlage 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
kein geeigneter Maßstab, um Vergleiche zu den Bezügen und Pensionen der
Beamten vorzunehmen.
3. Wie hoch war in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils das
Durchschnittsalter der
a) Beamten,
b) Richter,
c) Berufssoldaten,
d) Versorgungsempfänger Bundeseisenbahnvermögen (BEV) und
e) Versorgungsempfänger der Postnachfolgeunternehmen (Deutsche
Post AG, Deutsche Telekom AG, Deutsche Bank AG)
bei Ruhestandseintritt?
Die erfragten Werte für die Jahre 2022 bis 2024 können der nachstehenden
Tabelle entnommen werden. Daten für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor. Die
Werte unter den Fragen 3a und 3b beziehen sich auf die genannten
Personenkreise im unmittelbaren Bundesbereich.
Durchschnittsalter bei Ruhestandseintritt in den Jahren 2022 bis 2024, Angabe
in Jahren.
2022 2023 2024
Beamte 62,9 63,0 63,1
Richter 65,4 65,3 65,5
Berufssoldaten 57,1 57,0 56,9
Bundeseisenbahnvermögen 64,0 64,1 64,2
Postnachfolgeunternehmen 60,6 61,1 61,0
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)
4. Wie hoch war in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils das
Durchschnittsalter der
a) Regelaltersrentner,
b) langjährig Versicherten (Wartezeit von 35 Jahren),
c) besonders langjährig Versicherten (Wartezeit von 45 Jahren) und
d) schwerbehinderten Menschen
bei Renteneintritt?
Die erfragten Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Daten für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor.
Durchschnittliches Renteneintrittsalter in ausgewählten Rentenarten in den
Jahren 2022 bis 2024, Angabe in Jahren.
Rentenart 2022 2023 2024
Regelaltersrente 65,3 65,4 66,2
Altersrente für langjährig Versicherte 63,4 63,4 63,4
Altersrente für besonders langjährig Versicherte 64,1 64,1 64,1
Altersrente für schwerbehinderte Menschen 62,8 62,8 62,9
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
5. Wie hoch waren in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils die
durchschnittlichen monatlichen Versorgungsbezüge von
Ruhegehaltsempfängern
a) insgesamt (Beamte, Richter, Berufssoldaten, BEV,
Postnachfolgeunternehmen),
b) bei Beamten und Richtern im einfachen und mittleren Dienst,
c) bei Beamten und Richtern im gehobenen Dienst,
d) bei Beamten und Richtern im höheren Dienst,
e) bei Berufssoldaten im einfachen und mittleren Dienst,
f) bei Berufssoldaten im gehobenen Dienst,
g) bei Berufssoldaten im höheren Dienst,
h) bei Versorgungsempfängern des BEV,
i) bei Versorgungsempfängern der Postnachfolgeunternehmen
(Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG, Deutsche Bank AG)?
Die Daten für den Monat Januar der Jahre 2022 bis 2025 können der
nachstehenden Tabelle entnommen werden. Bei den Angaben handelt es sich um
Bruttobezüge nach Anwendung von Ruhensregelungen, vor Abzug der Lohnsteuer
und von Beträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Sofern Werte für
„Beamte und Richter“ ohne weitere Eingrenzung erfragt wurden, erfolgte eine
Betrachtung des unmittelbaren Bundesbereiches; das betrifft die Auswertungen zu
den Fragen 5a bis 5d. Dabei ist zu beachten, dass es Richter nur im höheren
Dienst gibt.
Durchschnittliche Brutto-Versorgungsbezüge im Monat Januar der Jahre 2022
bis 2025 von Ruhegehaltsempfängern.
2022 2023 2024 2025
insgesamt (Beamte, Richter, Berufssoldaten,
Bundeseisenbahnvermögen,
Postnachfolgeunternehmen)
2 697 Euro 2 744 Euro 2 736 Euro 3 029 Euro
2022 2023 2024 2025
Beamte im einfachen und mittleren Dienst 2 347 Euro 2 383 Euro 2 371 Euro 2 661 Euro
Beamte im gehobenen Dienst 3 371 Euro 3 424 Euro 3 408 Euro 3 746 Euro
Beamte und Richter im höheren Dienst 5 018 Euro 5 093 Euro 5 053 Euro 5 453 Euro
Berufssoldaten im einfachen und mittleren Dienst 2 692 Euro 2 737 Euro 2 730 Euro 3 024 Euro
Berufssoldaten im gehobenen Dienst 3 384 Euro 3 440 Euro 3 432 Euro 3 760 Euro
Berufssoldaten im höheren Dienst 4 638 Euro 4 717 Euro 4 703 Euro 5 086 Euro
Bundeseisenbahnvermögen 2 544 Euro 2 592 Euro 2 588 Euro 2 876 Euro
Postnachfolgeunternehmen 2 342 Euro 2 378 Euro 2 366 Euro 2 630 Euro
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)
6. Wie viele Versicherungsjahre hätte ein vollzeitbeschäftigter
Arbeitnehmer mit Durchschnittseinkommen in den Jahren 2022, 2023, 2024
und 2025 rechnerisch jeweils nachweisen müssen, um einen
Rentenanspruch in Höhe des genannten Betrages in der Antwort zu
a) Frage 5a,
b) Frage 5b,
c) Frage 5c,
d) Frage 5d,
e) Frage 5e,
f) Frage 5f,
g) Frage 5g,
h) Frage 5h und
i) Frage 5i
zu erreichen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
7. Wie hoch war in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils die
durchschnittliche monatliche Rente von
a) allen Regelaltersrentnern,
b) langjährig Versicherten (Wartezeit von 35 Jahren),
c) besonders langjährig Versicherten (Wartezeit von 45 Jahren) und
d) schwerbehinderten Menschen?
Die erfragten Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Daten für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor.
Durchschnittlicher KV-/PV-pflichtiger Rentenbetrag von Altersrenten im Rentenbestand zum
31. Dezember der Jahre 2022 bis 2024
Rentenart 2022 2023 2024
Regelaltersrente 817 Euro 858 Euro 899 Euro
Altersrente für langjährig Versicherte 1 359 Euro 1 412 Euro 1 466 Euro
Altersrente für besonders langjährig Versicherte 1 690 Euro 1 774 Euro 1 858 Euro
Altersrente für schwerbehinderte Menschen 1 448 Euro 1 512 Euro 1 577 Euro
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung und Berechnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
8. Wie hoch war in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils die
durchschnittliche Rente für Bestandsrentner sowie die durchschnittliche
Rente für Neuzugänge in den Rentenbestand, die
a) weniger als 30 Beitragsjahre,
b) zwischen 30 bis unter 35 Beitragsjahre,
c) zwischen 35 bis unter 40 Beitragsjahre,
d) zwischen 40 bis unter 45 Beitragsjahre,
e) mehr als 45 Beitragsjahre
aufwiesen?
Die erfragten Daten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Daten für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor.
Durchschnittlicher KV-/PV-pflichte Rentenbeträge der Altersrenten nach Versicherungsjahren*)
im Rentenbestand am 31. Dezember
Jahr Rentenbetrag in Euro pro Monat mit … Versicherungsjahren
weniger als 30 30 bis unter 35 35 bis unter 40 40 bis unter 45 mind. 45
2022 500 928 1 128 1 416 1 729
2023 526 973 1 181 1 480 1 806
2024 547 1 007 1 223 1 531 1 881
*) Versicherungsjahre = Summe aus Beitrags- und beitragsfreien Zeiten, ohne Berücksichtigungszeiten
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Nichtvertragsrenten und nur statistisch auswertbare Fälle
Durchschnittlicher KV-/PV-pflichte Rentenbeträge der Altersrenten nach Versicherungsjahren*)
im Rentenzugang
Jahr Rentenbetrag in Euro pro Monat mit … Versicherungsjahren
weniger als 30 30 bis unter 35 35 bis unter 40 40 bis unter 45 mind. 45
2022 461 781 965 1 235 1 657
2023 487 818 1 018 1 300 1 743
2024 507 849 1 047 1 349 1 810
*) Versicherungsjahre = Summe aus Beitrags- und beitragsfreien Zeiten, ohne Berücksichtigungszeiten
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Nichtvertragsrenten und nur statistisch auswertbare Fälle
9. Wie viele Altersrentner beziehen aktuell eine monatliche Bruttorente von
a) über 3 000 Euro,
b) über 2 000 Euro,
c) über 1 000 Euro,
d) unter 1 000 Euro,
e) unter dem Grundsicherungsniveau?
10. Wie viele Altersrentner erhalten aktuell einen monatlichen
Rentenzahlbetrag von
a) über 3 000 Euro,
b) über 2 000 Euro,
c) über 1 000 Euro,
d) unter 1 000 Euro,
e) unter dem Grundsicherungsniveau?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Die erbetenen Informationen können der nachstehenden Tabelle entnommen
werden. Daten für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor. Der durchschnittliche
Bruttobedarf der Grundsicherung im Alter lag am Jahresende 2024 bei
1 007 Euro pro Monat.
Anzahl der Renten wegen Alters nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB VI) nach Zahlbetragsklasse, Rentenbestand am 31. Dezember 2024.
Rentenbetrag („Bruttorente“) von Anzahl
über 3 000 Euro/Monat 210 350
über 2 000 Euro/Monat 3 403 781
über 1 000 Euro/Monat 11 957 100
unter 1 000 Euro/Monat 6 962 475
unter 1 007 Euro/Monat 7 019 305
Rentenzahlbetrag von Anzahl
über 3 000 Euro/Monat 31 634
über 2 000 Euro/Monat 2 076 921
über 1 000 Euro/Monat 10 893 851
unter 1 000 Euro/Monat 8 025 711
unter 1 007 Euro/Monat 8 098 282
Quelle. Statistik der Deutschen Rentenversicherung
Die Höhe der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung verteilt sich von
kleinen Renten bis hin zu sehr hohen Rentenbeträgen. Die kleinen Renten
ergeben sich insbesondere aufgrund sehr kurzer Beitragszeiten in der gesetzlichen
Rentenversicherung, denn es genügen im deutschen
Rentenversicherungssystem nur fünf Jahre Beitragszahlung, um einen Anspruch auf eine
Rentenzahlung zu erwerben.
Hintergrund dafür sind entweder kurze Erwerbsbiografien, wie sie früher in den
alten Bundesländern bei Frauen oft vorkamen, oder der Wechsel des
Versichertenstatus von der gesetzlichen Rentenversicherung in die Beamtenversorgung
bzw. andere (inländische oder ausländische) Alterssicherungssysteme, worüber
jedoch in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung keine Informationen
vorliegen. Eine niedrige Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sagt
dementsprechend wenig über das Gesamteinkommen im Alter aus.
Auch allein aus der Höhe einer Altersrente der gesetzlichen
Rentenversicherung kann grundsätzlich ebenfalls nicht auf Bedürftigkeit in der
Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
(SGB XII) geschlossen werden, da u. a. weitere Einkommen und der
Haushaltskontext nicht berücksichtigt sind.
11. Wie hoch war in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils die
durchschnittliche Anzahl der Jahre an Beitrags- und beitragsfreien Zeiten
bei
a) Regelaltersrentnern,
b) langjährig Versicherten (Wartezeit von 35 Jahren),
c) besonders langjährig Versicherten (Wartezeit von 45 Jahren) und
d) schwerbehinderten Menschen
bei Renteneintritt?
Die erfragten Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Daten für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor.
Durchschnittliche Anzahl von Versicherungsjahren*) für einzelne Altersrenten
bei Renteneintritt für die Jahre 2022 bis 2024.
Rentenart 2022 2023 2024
Regelaltersrente 29,5 29,7 29,5
Altersrente für langjährig Versicherte 42,8 42,8 43,0
Altersrente für besonders langjährig Versicherte 47,3 47,4 47,4
Altersrente für schwerbehinderte Menschen 43,4 43,5 43,6
*) Versicherungsjahre = Summe aus Beitrags- und beitragsfreien Zeiten, ohne
Berücksichtigungszeiten
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
12. Wie hoch war in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils die
Anzahl der Ruhegehaltsempfänger
a) insgesamt (Beamte, Richter, Berufssoldaten, BEV,
Postnachfolgeunternehmen),
b) Beamten und Richtern im einfachen und mittleren Dienst,
c) bei Beamten und Richtern im gehobenen Dienst,
d) bei Beamten und Richtern im höheren Dienst,
e) bei Berufssoldaten im einfachen und mittleren Dienst,
f) bei Berufssoldaten im gehobenen Dienst,
g) bei Berufssoldaten im höheren Dienst,
h) bei Versorgungsempfängern des BEV und
i) bei Versorgungsempfängern der Postnachfolgeunternehmen
(Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG, Deutsche Bank AG)
(bitte hierzu zusätzlich den jeweils absoluten sowie relativen Anstieg
zwischen den Jahren 2022 und 2025 ausweisen)?
Die Daten jeweils zum Stichtag 1. Januar der Jahre 2022 bis 2025 können der
nachstehenden Tabelle entnommen werden. Sofern Werte für „Beamte und
Richter“ ohne weitere Eingrenzung erfragt wurden, erfolgte eine Betrachtung
des unmittelbaren Bundesbereiches; das betrifft die Auswertungen zu den
Fragen 12a bis 12d. Dabei ist zu beachten, dass es Richter nur im höheren Dienst
gibt.
Anzahl der Ruhegehaltsempfänger des Bundes jeweils zum Stichtag 1. Januar
der Jahre 2022 bis 2025.
2022 2023 2024 2025
insgesamt (Beamte, Richter, Berufssoldaten,
Bundeseisenbahnvermögen,
Postnachfolgeunternehmen)
429 090 424 825 420 485 417 250
Beamte im einfachen und mittleren Dienst 29 510 30 075 30 595 31 225
Beamte im gehobenen Dienst 26 765 27 240 27 655 28 295
Beamte und Richter im höheren Dienst 14 505 14 640 14 745 14 940
Berufssoldaten im einfachen und mittleren Dienst 37 145 36 835 36 755 36 740
Berufssoldaten im gehobenen Dienst 14 145 14 055 13 985 13 850
Berufssoldaten im höheren Dienst 18 025 17 865 17 695 17 495
Bundeseisenbahnvermögen 83 050 80 665 78 355 75 960
Postnachfolgeunternehmen 205 945 203 445 200 710 198 745
Bei eigener Summenbildung gerundeter Werte können Rundungsdifferenzen
auftreten.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)
Veränderung der Anzahl der Ruhegehaltsempfänger des Bundes zwischen den
Stichtagen 1. Januar 2022 und 1. Januar 2025 in ausgewählten Kategorien.
Absolute Veränderung Relative Veränderung
a) insgesamt (Beamte, Richter, Berufssoldaten,
Bundeseisenbahnvermögen, Postnachfolgeunternehmen)
– 11 840 – 2,8 Prozent
b) Beamte im einfachen und mittleren Dienst + 1 715 + 5,8 Prozent
c) Beamte im gehobenen Dienst + 1 530 + 5,7 Prozent
d) Beamte und Richter im höheren Dienst + 430 + 3,0 Prozent
e) Berufssoldaten im einfachen und mittleren Dienst – 410 – 1,1 Prozent
f) Berufssoldaten im gehobenen Dienst – 295 – 2,1 Prozent
g) Berufssoldaten im höheren Dienst – 530 – 3,0 Prozent
h) Bundeseisenbahnvermögen – 7 090 – 8,5 Prozent
i) Postnachfolgeunternehmen – 7 195 – 3,5 Prozent
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)
13. Wie hoch war in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils die
Anzahl der
a) Regelaltersrentner,
b) langjährig Versicherten (Wartezeit von 35 Jahren),
c) besonders langjährig Versicherten (Wartezeit von 45 Jahren) und
d) schwerbehinderten Menschen
(bitte hierzu zusätzlich den jeweils absoluten sowie relativen Anstieg
zwischen den Jahren 2022 und 2025 ausweisen)?
Die angefragten Daten können den nachfolgenden Tabellen entnommen
werden. Daten für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor.
Rentenbestand bei Altersrenten am 31. Dezember der Jahre 2022, 2023 und
2024.
Rentenart 2022 2023 2024
Regelaltersrente 7 649 936 7 706 631 7 766 250
Altersrente für langjährig Versicherte 2 321 049 2 450 315 2 592 404
Altersrente für besonders langjährig Versicherte 2 153 825 2 411 721 2 656 568
Altersrente für schwerbehinderte Menschen 1 781 968 1 771 356 1 764 166
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
Absolute und relative Veränderung des Rentenbestandes abgestellt auf die Jahre
2022 und 2024.
Rentenart absolute Veränderung des
Bestandes zwischen
2022 und 2024
relative Veränderung des
Bestandes zwischen
2022 und 2024
Regelaltersrente + 116 314 + 1,5 Prozent
Altersrente für langjährig Versicherte + 271 355 + 11,7 Prozent
Altersrente für besonders langjährig Versicherte + 502 743 + 23,3 Prozent
Altersrente für schwerbehinderte Menschen – 17 802 – 1,0 Prozent
14. Wie hoch waren zum 31. Dezember der Jahre 2022, 2023, 2024 und
2025 jeweils die Rückstellungen des Bundes für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen als Barwert künftiger Verpflichtungen aus Beihilfe- und
Pensionsleistungen (bitte insgesamt sowie nach Pensionsleistungen und
Beihilfeleistungen getrennt ausweisen und die absolute sowie relative
Veränderung im Zeitraum 2022 und 2025 darstellen)?
Die erfragten Werte der Jahre 2022 bis 2024 können den nachstehenden
Tabellen entnommen werden. Die Berechnung der Rückstellungen zum 31.
Dezember 2025 ist noch nicht abgeschlossen, deshalb kann hierzu keine Aussage
getroffen werden.
Höhe der Rückstellungen des Bundes für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen als Barwert zum 31. Dezember der Jahre 2022, 2023 und 2024.
2022 2023 2024
Insgesamt 871,00 Mrd. Euro 866,69 Mrd. Euro 902,95 Mrd. Euro
Pensionsrückstellungen 652,13 Mrd. Euro 635,61 Mrd. Euro 670,36 Mrd. Euro
Beihilferückstellungen 218,87 Mrd. Euro 231,08 Mrd. Euro 232,59 Mrd. Euro
Absolute Veränderung der Höhe der Rückstellungen des Bundes für Pensionen
und ähnliche Verpflichtungen in ausgewählten Zeiträumen.
2021–2022 2022–2023 2023–2024
Insgesamt + 50,85 Mrd. Euro – 4,31 Mrd. Euro + 36,26 Mrd. Euro
Pensionsrückstellungen + 38,45 Mrd. Euro – 16,52 Mrd. Euro + 34,75 Mrd. Euro
Beihilferückstellungen + 12,41 Mrd. Euro + 12,21 Mrd. Euro + 1,51 Mrd. Euro
Relative Veränderung der Höhe der Rückstellungen des Bundes für Pensionen
und ähnliche Verpflichtungen in ausgewählten Zeiträumen.
2021–2022 2022–2023 2023–2024
Insgesamt + 6,20 Prozent – 0,49 Prozent + 4,18 Prozent
Pensionsrückstellungen + 6,27 Prozent – 2,53 Prozent + 5,47 Prozent
Beihilferückstellungen + 6,01 Prozent + 5,58 Prozent + 0,65 Prozent
15. Wie hat sich in den Jahren 2022 bis 2025 der zugrunde liegende
Diskontsatz jeweils entwickelt, der für die Prognoseberechnung der
Rückstellungen für Pensions- und Beihilfeleistungen des Bundes herangezogen
wird?
Die erfragten Werte können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Einwicklung des der Berechnung der Rückstellungen für Pensions- und
Beihilfeleistungen des Bundes zugrundeliegenden Diskontsatzes in den Jahren 2022
bis 2025.
2022 2023 2024 2025
Zinssatz 0,93 Prozent 0,95 Prozent 1,00 Prozent 1,20 Prozent
16. Welche finanziellen Auswirkungen hätte ein Anstieg des
Diskontzinssatzes um
a) 25 Basispunkte,
b) 50 Basispunkte,
c) 75 Basispunkte und
d) 100 Basispunkte
auf die Höhe der derzeitigen bilanziellen Rückstellungen des Bundes für
Pensions- und Beihilfeleistungen (bitte beziffern)?
Die Berechnung der Rückstellungen zum 31. Dezember 2025 ist noch nicht
abgeschlossen. Deshalb kann hierzu keine Aussage getroffen werden.
17. Wie hoch waren der absolute sowie relative Anstieg bzw. Rückgang der
bilanziellen Rückstellungen für Pensions- und Beihilfeleistungen im
Zeitraum von
a) 2021 bis 2024,
b) 2021 bis 2022,
c) 2022 bis 2023,
d) 2023 bis 2024,
e) 2024 bis 2025 und
f) 2021 bis 2025,
der auf eine Veränderung des zugrunde liegenden Diskontsatzes
zurückzuführen ist (sollten keine Daten für 2025 vorliegen, bitte hilfsweise auf
die Daten aus dem Jahr 2025 zurückgreifen)?
Die erfragten Werte zu den Fragen 17a bis 17d können der nachstehenden
Tabelle entnommen werden. Werte zu den Fragen 17e und 17f liegen noch nicht
vor, es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
Veränderung der bilanziellen Rückstellungen für Pensions- und
Beihilfeleistungen in ausgewählten Zeiträumen.
Absolute Veränderung Relative Veränderung
a) 2021 bis 2024 – 67,47 Mrd. Euro – 8,23 Prozent
b) 2021 bis 2022 – 38,74 Mrd. Euro – 4,72 Prozent
c) 2022 bis 2023 – 21,50 Mrd. Euro – 2,47 Prozent
d) 2023 bis 2024 – 7,23 Mrd. Euro – 0,83 Prozent
18. Welche Höhe werden die bilanziellen Rückstellungen des Bundes für
Pensions- und Beihilfeleistungen nach Einschätzung der
Bundesregierung bei derzeitigem Diskontzinssatz bis zum Jahr
a) 2030,
b) 2040 und
c) 2050
voraussichtlich erreichen (Prognose)?
Eine Projektion der Rückstellungen für künftige Jahre kann nicht erfolgen, da
für die Berechnung notwendige Daten nicht vorliegen bzw. selbst Prognosen
unterliegen. Daher kann die Frage nicht beantwortet werden.
19. Wie hoch waren in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils die
jährlichen und monatsdurchschnittlichen Ausgaben des Bundes für
Pensions- und Beihilfeleistungen
a) insgesamt (Beamte, Richter, Berufssoldaten, BEV,
Postnachfolgeunternehmen),
b) von Beamten und Richtern im einfachen und mittleren Dienst,
c) von Beamten und Richtern im gehobenen Dienst,
d) von Beamten und Richtern im höheren Dienst,
e) von Berufssoldaten im einfachen und mittleren Dienst,
f) von Berufssoldaten im gehobenen Dienst,
g) von Berufssoldaten im höheren Dienst,
h) von Versorgungsempfängern des BEV,
i) von Versorgungsempfängern der Postnachfolgeunternehmen
(Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG, Deutsche Bank AG)?
Die Versorgungsausgaben (ohne Beihilfen) in Mrd. Euro in den Jahren 2022 bis
2024 für Ruhegehaltsempfänger der genannten Kategorien können der
nachstehenden Tabelle entnommen werden. Daten für das Jahr 2025 liegen noch nicht
vor. Sofern Werte für „Beamte und Richter“ ohne weitere Eingrenzung erfragt
wurden, erfolgte eine Betrachtung des unmittelbaren Bundesbereiches; das
betrifft die Auswertungen zu den Fragen 19a bis 19d. Dabei ist zu beachten, dass
es Richter nur im höheren Dienst gibt. Die monatsdurchschnittlichen Ausgaben
ergeben sich aus einem Zwölftel der jährlichen Ausgaben.
Versorgungsausgaben (ohne Beihilfen) für Ruhegehaltsempfänger in Mrd. Euro
in den Jahren 2022 bis 2024.
2022 2023 2024
insgesamt (Beamte, Richter, Berufssoldaten,
Bundeseisenbahnvermögen, Postnachfolgeunternehmen)
14,0 13,9 15,0
Beamte im einfachen und mittleren Dienst 0,8 0,9 1,0
Beamte im gehobenen Dienst 1,1 1,1 1,2
Beamte und Richter im höheren Dienst 0,9 0,9 1,0
Berufssoldaten im einfachen und mittleren Dienst 1,2 1,2 1,3
Berufssoldaten im gehobenen Dienst 0,6 0,6 0,6
Berufssoldaten im höheren Dienst 1,0 1,0 1,1
Bundeseisenbahnvermögen 2,5 2,5 2,6
Postnachfolgeunternehmen 5,8 5,7 6,2
Bei eigener Summenbildung gerundeter Werte können Rundungsdifferenzen auftreten.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)
Die Daten zu den Beihilfeausgaben ergeben sich aus der vierteljährlichen
Kassenstatistik. Die entsprechenden Auswertungen für die Jahre 2022 und 2024
können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Daten für das Jahr
2025 liegen noch nicht vor. Die monatsdurchschnittlichen Ausgaben ergeben
sich aus einem Zwölftel der jährlichen Ausgaben. Es wird darauf hingewiesen,
dass sich die finanzstatistisch über die Haushaltssystematik Gruppierungsplan
ermittelten Beihilfen an Versorgungsempfänger des Bundes nicht trennen
lassen von den ebenfalls umfassten Beihilfen an Hinterbliebene. Auch ermöglicht
die Haushaltssystematik keine Aufschlüsselung nach Laufbahngruppen.
Beihilfeleistungen an Versorgungsempfänger des Bundes in den Jahren 2022
bis 2024.
2022 2023 2024
Kernhaushalt Bund 1 455,4 Mio. Euro 1 650,7 Mio. Euro 1 720,9 Mio. Euro
Bundeseisenbahnvermögen 1 286,7 Mio. Euro 1 302,8 Mio. Euro 1 407,7 Mio. Euro
Postbeamtenversorgungskasse 2 090,0 Mio. Euro 2 225,0 Mio. Euro 2 386,3 Mio. Euro
Beihilfeleistungen: Gruppierung 446 „Beihilfeleistungen für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und dgl“
Quelle: Vierteljährliche Kassenergebnisse der Kern- und Extrahaushalte des Öffentlichen Gesamthaushalts, Statistisches Bundesamt
20. Wie hoch waren in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils die
jährlichen und monatsdurchschnittlichen Ausgaben des Bundes für
Rentenzahlungen
a) insgesamt,
b) von Regelaltersrentnern,
c) von langjährig Versicherten (Wartezeit von 35 Jahren),
d) von besonders langjährig Versicherten (Wartezeit von 45 Jahren),
e) von schwerbehinderten Menschen?
Da beim Bund keine Ausgaben für gesetzliche Rentenzahlungen anfallen,
sondern nur Bundeszuschüsse und sonstige Beitragszahlungen und Erstattungen an
die gesetzliche Rentenversicherung geleistet werden, wird davon ausgegangen,
dass eine Differenzierung der Ausgaben der Rentenversicherung nach
Altersrentenarten erfolgen soll; diese Daten können in der angefragten
Differenzierung den folgenden Tabellen entnommen werden.
Rentenausgaben (jährlich) der gesetzlichen Rentenversicherung
insgesamt und nach ausgewählten Altersrentenarten
Ausgaben in Mrd. Euro
Rentenausgaben 2022 2023 2024
insgesamt 322,7 340,4 360,1
darunter für
Regelaltersrente 72,6 76,7 81,3
Altersrente für langjährig Versicherte 36,6 40,1 44,3
Altersrente für besonders langjährig Versicherte 42,2 49,6 57,5
Altersrente für schwerbehinderte Menschen 30,0 31,1 32,4
Rentenausgaben (im Monatsdurchschnitt) der gesetzlichen
Rentenversicherung insgesamt und nach ausgewählten Altersrentenarten
Ausgaben in Mrd. Euro
Rentenausgaben 2022 2023 2024
insgesamt 26,9 28,4 30,0
darunter für
Regelaltersrente 6,0 6,4 6,8
Altersrente für langjährig Versicherte 3,1 3,3 3,7
Altersrente für besonders langjährig Versicherte 3,5 4,1 4,8
Altersrente für schwerbehinderte Menschen 2,5 2,6 2,7
Quelle: Rechnungsergebnisse der Rentenversicherung; Anteile der Rentenarten: Geschätzt auf
Basis der Rentenbestandsstatistiken zum jeweiligen Stichtag 31. Dezember für das Jahr
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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