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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Klimaschutzmaßnahmen nach der Verurteilung der Bundesregierung zur Verbesserung des Klimaschutzprogramms

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

07.04.2026

Aktualisiert

16.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/472417.03.2026

Klimaschutzmaßnahmen nach der Verurteilung der Bundesregierung zur Verbesserung des Klimaschutzprogramms

der Abgeordneten Lisa Badum, Dr. Alaa Alhamwi, Harald Ebner, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Steffi Lemke, Julia Schneider, Kassem Taher Saleh, Katrin Uhlig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Bundesregierung mit Urteil vom 29. Januar 2026 dazu verurteilt, das geltende Klimaschutzprogramm nachzubessern. Das Gericht stellte fest, dass die derzeitigen Klimaschutzmaßnahmen nicht ausreichen, um die gesetzlich festgelegten deutschen Klimaziele zu erreichen (www.bverwg.de/pm/2026/05).

Es braucht nach Ansicht der Fragestellenden eine zeitnahe und wirksame Nachsteuerung. Sonst droht Deutschland in den kommenden Jahren eine deutliche Verfehlung seiner verbindlichen Klimaziele. Bereits heute bestehen insbesondere in den Sektoren Gebäude und Verkehr erhebliche Emissionslücken. Das Bundesklimaschutzgesetz verpflichtet die Bundesregierung dazu, spätestens im März 2026 ein Klimaschutzprogramm vorzulegen, das geeignete Maßnahmen enthält, um die Einhaltung der Klimaziele bis zum Jahr 2030 sicherzustellen. Trotz dieser klaren gesetzlichen Vorgaben erweckt die Bundesregierung nach Ansicht der Fragestellenden wiederholt den Eindruck, die vorgegebenen Ziele untergraben zu wollen. Hierzu zählen unter anderem Ankündigungen zur Aufweichung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die Reduzierung der Luftverkehrsteuer sowie der politische Einsatz für eine Rücknahme des Verbrennerausstiegs auf europäischer Ebene. Gleichzeitig existiert eine Reihe von Maßnahmen mit erheblichem Emissionseinsparpotenzial, die derzeit von der Bundesregierung nicht umgesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund besteht erheblicher Klärungsbedarf hinsichtlich der klimapolitischen Strategie der Bundesregierung und der konkreten Schritte zur Umsetzung der gerichtlichen Vorgaben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Liegen der Bundesregierung Berechnungen darüber vor, wie hoch die Emissionseinsparungen in Deutschland durch den Erhalt der 65-Prozent-Regel des § 71 GEG im Vergleich zu einer Abschaffung der Regel in Verbindung mit der Einführung der von der CDU/CSU- und SPD-Fraktion geplanten Grüngasquote wären (bitte pro Jahr in CO2-Äquivalenten angeben), wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

2

Wie hoch werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Auswirkungen der angekündigten Reduzierung der Luftverkehrssteuer auf die jährlichen Emissionen in Deutschland (bitte pro Jahr in CO2-Äquivalenten angeben)?

3

Wie hoch werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Auswirkungen der Rücknahme des Verbrenner-Aus auf europäischer Ebene auf die jährlichen Emissionen in Deutschland sein (bitte pro Jahr in CO2-Äquivalenten angeben)?

4

Welche Auswirkungen auf die Höhe der deutschen Treibhausgasemissionen erwartet die Bundesregierung, wenn das Preisniveau im nationalen Emissionshandel (nEHS) im Jahr 2027 auf dem Niveau des Jahres 2026 (derzeit 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2) eingefroren würde, verglichen mit der geltenden Rechtslage nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz, wonach sich die Preise ab 2027 am EU-Emissionshandel (ETS) orientieren (bitte für 2027 in CO2-Äquivalenten angeben)?

5

Liegen der Bundesregierung Berechnungen darüber vor, wie hoch die jährlichen Emissionseinsparungen in Deutschland durch ein Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen wären (bitte pro Jahr in CO2-Äquivalenten angeben), wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

6

Liegen der Bundesregierung Berechnungen darüber vor, wie hoch die jährlichen Emissionseinsparungen in Deutschland wären, die eine Reform der Besteuerung der privaten Nutzung von Dienstwagen ermöglichen würde (bitte pro Jahr in CO2-Äquivalenten angeben), wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

7

Liegen der Bundesregierung Berechnungen darüber vor, wie hoch die Emissionseinsparungen in Deutschland durch eine dauerhafte Preissicherung des Deutschlandtickets auf 49 Euro wären (bitte pro Jahr in CO2-Äquivalenten angeben), wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 4. März 2026

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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