BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Vorschlag 19102 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

(insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung

Datum

31.03.2026

Aktualisiert

09.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/479418.03.2026

Vorschlag 19102 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).

Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).

In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile).

Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht.

In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.“ (BDEW) beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 19102 – Harmonisierung energetischer Kennwerte – eine Anpassung bzw. Ausweisung verschiedener energiewirtschaftlicher Regelungen und Bestimmungen inklusive Förderprogrammen verlangt, die eine energetische Bilanzierung mit Produkt-Umwelt-Fußabdruck (PEF – Product Environmental Footprint), CO2-Äquivalenten und vergleichbaren energetischen Kennwerten fordern. Der BDEW beabsichtigt mit diesem Vorschlag die Einführung einer zentralen Fundstelle für alle energetischen Kennwerte, die im Rahmen eines Beantragungsprozesses angegeben werden müssen. Den Vorteil einer zentralen Fundstelle sieht der BDEW darin, dass für energetische Kennzahlen keine Rechtsnormen fortgeschrieben werden müssten (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 239).

Die Bundesregierung erkennt das Potenzial des Vorschlags bei einer entsprechenden Umsetzung, davor spricht sie sich jedoch für eine weitergehende Prüfung aus (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 114).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Prüfung des Vorschlags 19102 abgeschlossen?

a) Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam die Prüfung?

b) Wenn nein, aus welchem Grund wurde die Prüfung nicht abgeschlossen?

2

Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 19102 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?

3

Welche konkreten Potenziale zur administrativen oder rechtlichen Vereinfachung hat die Bundesregierung in Vorschlag 19102 identifiziert und dargelegt, und wie will die Bundesregierung hier weiter vorgehen?

4

Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlags 19102 der Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen?

a) Wenn ja, wie, und wann ist eine Umsetzung vorgesehen?

b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Berlin, den 27. Februar 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen