Vorschlag 18103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.“ (BDI) beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 18103 – Nachreichen von Unterlagen konkretisieren – eine Anpassung der Bundesemissionsschutzgesetzgebung gefordert. Der BDI weist hin auf die Problematik bei der Nachreichung von Unterlagen gemäß § 7 Absatz 1 Satz 5 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV), die nach aktueller Rechtslage für gewisse Unterlagen bis zur Inbetriebnahme von Anlagen erfolgen darf. Nach dem eingereichten Vorschlag sollten weitere Unterlagen nachgereicht werden können. Genannt werden konkret technische Beschreibungen wie Verfahrensfließbilder, Maschinenzeichnungen und Maschinenaufstellungspläne, Gutachten zur Beurteilung der Betriebssicherheit der Anlage sowie Unterlagen zu Mess-, Steuer-, Regelungskonzepten der Anlage. Der Verband spricht sich aus diesem Grund für die Anpassung von § 7 Absatz 1 Satz 5 und 6 9. BImSchV mit einem konkreten Formulierungsvorschlag aus (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 220).
Die Bundesregierung sprach sich für die teilweise Umsetzung des Vorschlages 18103 aus und verwies auf eine bereits im Rahmen der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erfolgte Anpassung der Bundesemissionsschutzgesetzgebung (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 100).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 18103 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?
Welches Entlastungspotenzial in Form von Zeitersparnis und Kosten wurde nach Ansicht der Bundesregierung durch die Umsetzung des Vorschlages 18103 für die Anlageneigentümer bzw. Anlagenbetreiber erreicht?
Wie viele Anlagen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von der Umsetzung des Vorschlages 18103 betroffen?
Welche Probleme wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Umsetzung des Vorschlages 18103 auf Bundes- und Länderebene gelöst?
Welche Kompetenz- und Zuständigkeitsprobleme bzw. Kompetenz- und Zuständigkeitsfragen stellten sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Umsetzung des Vorschlages 18103?