BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Implikationen der bevorstehenden spanischen Legalisierungsoffensive für die Bundesrepublik Deutschland

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

02.04.2026

Aktualisiert

21.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/482819.03.2026

Implikationen der bevorstehenden spanischen Legalisierungsoffensive für die Bundesrepublik Deutschland

des Abgeordneten Christopher Drößler und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Januar dieses Jahres hat die spanische Regierung angekündigt, den Aufenthaltsstatus von etwa einer halben Million illegal eingereister Migranten vorübergehend zu legalisieren. Dies beinhaltet eine sofortige Arbeitserlaubnis. Nach einem Jahr kann dieser Status in eine allgemeine Aufenthaltsgenehmigung umgewandelt werden, anschließend ist auch eine Einbürgerung möglich (vgl. Spanien will Aufenthalt von rund 500 000 Migranten legalisieren, 27. Januar 2026, in: Deutschlandfunk (online), www.deutschlandfunk.de/spanien-will-aufenthalt-von-rund-500-000-migranten-legalisieren-100.html).

Aufgrund der unionsrechtlich garantierten Freizügigkeit können diese Migranten nach der Legalisierung ihres Aufenthaltsstatus ungehindert in andere Mitgliedstaaten der EU, darunter die Bundesrepublik Deutschland, reisen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Hat die Bundesregierung Kenntnis über bevorstehende Zuwanderungsbestrebungen dieser betroffenen Ausländer in die Bundesrepublik Deutschland bzw. gibt es diesbezüglich Austausch mit der spanischen Regierung?

2

Sieht die Bundesregierung ein potenzielles Sicherheitsrisiko in der Freizügigkeitsgewinnung der betroffenen Personen für die Bundesrepublik Deutschland?

3

Sind der Bundesregierung andere Fälle dieser Art bekannt, in denen durch die Legalisierung des Aufenthaltsstatus von Migranten in einem anderen EU-Mitgliedstaat die Möglichkeit eröffnet wurde, dass große Zahlen von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland einreisen konnten?

4

Beabsichtigt die Bundesregierung, Teile dieser Personen für den deutschen Arbeitsmarkt anzuwerben?

5

Gibt es nach Erkenntnis der Bundesregierung für die Begünstigten der Legalisierung insbesondere auf der Grundlage europäischer Freizügigkeitsregeln für Drittstaatenangehörige die Möglichkeit, legal nach Deutschland weiterzuziehen und hier zudem Ansprüche auf Sozialleistungen geltend zu machen?

6

Befindet sich die Bundesregierung im Hinblick auf das Ausmaß der Legalisierung sowie deren Folgen auf die Migrationspolitik der gesamten EU als ein aus Sicht der Fragesteller erneuter Pullfaktor für illegale Migration im Austausch mit der spanischen Regierung sowie der EU-Kommission, und welche Anliegen vertritt die Bundesregierung hierbei?

7

Hat sich die Bundesregierung zum in der Vorbemerkung der Fragesteller beschriebenen spanischen Vorgehen im Hinblick auf die Pflicht der EU-Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Loyalität und Rücksichtnahme (vgl. u. a. Artikel 4 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 80 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)) gerade im Hinblick auf die bald in Kraft tretende GEAS (Gemeinsames Europäisches Asylsystem)-Reform, die auch den Kampf gegen illegale Migration stärken soll, eine Positionierung zur Zulässigkeit dieses Vorgehens erarbeitet, und wenn ja, hält sie dieses für zulässig?

Berlin, den 18. März 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen