Vorschlag 74110 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich die „Stiftung Familienunternehmen und Politik“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 74110 – Nachhaltigkeitsberichterstattung auf wesentliche Punkte begrenzen – eine Anpassung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gefordert. Der Verband sieht die mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung verbundenen Anforderungen kritisch. Die mit ihnen verbundenen umfangreichen und komplexen Pflichten insbesondere in den Bereichen Umwelt und Soziales belasteten viele Familienunternehmen. „Praktikabilität und Handhabbarkeit müssen zur Richtschnur der Anforderungen werden“ (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 499).
Die Bundesregierung hat den Vorschlag aufgenommen und spricht sich für die teilweise Umsetzung des Vorschlages 74110 aus und verwies auf ihre bereits erfolgten Stellungnahmen gegenüber der Kommission. Im Detail bedeutet dies, dass Erleichterungen für Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitern vorgenommen wurden. Die Bundesregierung erklärte hierzu: „Die Bundesregierung hat gegenüber der Kommission stets angemessene Berichtsstandards gefordert“ (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 359).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 74110 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um eine Durchsetzung der Reduzierung der Berichtspflichten entsprechend dem Vorschlag 74110 bei der Europäischen Kommission zu erreichen?
In welchem Umsetzungsstadium befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig der von der EU-Kommission aufgegriffene Vorschlag zur weitgehenden Anwendung des Wesentlichkeitsgrundsatzes in den European Sustainability Reporting Standards, und wie ist das weitere Vorgehen der zumindest vorübergehenden Erleichterungen für Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitern durch die Kommission im Hinblick auf den Umfang der Datenpunkte?
Wie viele Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von dem Vorschlag 74110 betroffen?
Wird die Umsetzung des Vorschlages 74110 durch die Bundesregierung evaluiert, um festzustellen, in welchem Umfang eine Bürokratieentlastung erreicht wurde?
a) Wenn ja, wann erfolgt die Evaluierung?
b) Wenn ja, durch wen wird die Evaluierung durchgeführt?
c) Wenn ja, wann und wo wird der Bericht der Evaluierung veröffentlicht?
d) Wenn nein, aus welchem Grund wird die Evaluierung nicht durchgeführt?