Vorschlag 28204 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage wurde gefordert, eine gebündeltes, einheitliches und multifunktionales Meldeverfahren zu etablieren. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sprach sich außerdem für die Maschinenlesbarkeit des Meldeverfahrens aus (M2M), um auch mit der Verwaltung einfacher kommunizieren zu können. Erfasst wurde der Vorschlag in der Verbändeabfrage unter der Vorschlagsnummer 28204 – „Meldeverfahren zwischen Arbeitgebern und öffentlicher Verwaltung vereinfachen“ (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile; S. 298).
Eine Umsetzung erfolgte durch die damalige Bundesregierung nicht. Begründet wurde dies mit dem Verweis auf die Rechtsgrundlagen für die Übermittlung personenbezogener Daten und für einheitliche Berechnungsmethoden, die in den verschiedenen juristischen Fachgebieten geregelt bzw. geschaffen werden müssten (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile; S. 171).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 28204 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?
Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 28204 der Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung für Unternehmen zu erreichen?
a) Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen, und wann kann mit einer dementsprechenden Fortführung bzw. Umsetzung gerechnet werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wird der Vorschlag 28204 in der 21. Wahlperiode umgesetzt, und wenn ja, inwiefern?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Aus welchem konkreten Grund blieb in diesem Zusammenhang die Ausgestaltung eines Organisationskontos zur Authentifizierung der Unternehmen durch die Bundesregierung unberücksichtigt?
Plant die Bundesregierung die Umsetzung eines Organisationskontos zur Authentifizierung der Unternehmen, wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen, und wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten Forderungen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) unter Vorschlag 28204 wurden durch das sogenannte OZG 2.0 (Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes) bereits umgesetzt, und welche weiteren Anpassungen müssen ggf. nach Ansicht der Bundesregierung noch vorgenommen werden, um die gesetzten Ziele zu erreichen (bitte die umgesetzten Forderungen und die ggf. vorzunehmenden Anpassungen auflisten)?
Wird von der Bundesregierung die M2M-Kommunikation als ein sinnvoller Weg zur Bürokratieentlastung im Sinne einer einfacheren Kommunikation mit Behörden als Umsetzungsvariante für digitale Services und Verwaltungserleichterung angesehen bzw. eingestuft, und wenn ja, welche konkreten Schritte wird die Bundesregierung diesbezüglich setzen?
Ist eine Evaluierung bzw. eine Neubewertung des Monitorings zur Umsetzung der Vorschläge der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau durch die Bundesregierung im Sinne einer echten Entlastung durch überbordende Bürokratie geplant, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung diesbezüglich zu setzen?