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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet
Vorschlag 19103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Datum
02.04.2026
Aktualisiert
10.04.2026
BT21/488623.03.2026
Vorschlag 19103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4886
21. Wahlperiode 23.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack,
Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorschlag 19103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in
ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen,
zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu
formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen
zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57
Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV
unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaende
abfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__
blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge.
Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt
wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen
gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge.
Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen
Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikati
onen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf
?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundesverband der Energie- und
Wasserwirtschaft e. V. (BDEW)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 19103 –
Vereinfachung und Verschlankung der Stromkennzeichnung“ eine Anpassung
des Energiewirtschaftsgesetzes gefordert.
Im Detail fordert der BDEW die Vereinfachung und Verschlankung der
Stromkennzeichnung im Sinne einer Reduzierung aller Angaben auf ein
angemessenes Maß und den Entfall der Ausweisung des Unternehmensverkaufsmix und
des Energiemixträgers, den Entfall der Grünstromkennzeichnung und den
Entfall der Mieterstromausweisung. Als Referenz für eine angemessene
Stromkennzeichnung verwies der Verband auf die Erfahrungen der österreichischen
Regulierungsbehörde E-Control in Wien (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/B
uerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrag
e.pdf?__blob=publicationFile; S. 240).
Die damalige Bundesregierung erklärte, dass eine weitergehende Prüfung des
Sachverhaltes notwendig wäre, um den Vorschlag abschließend bewerten zu
können (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/
Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blo
b=publicationFile; S. 115).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wurde die Prüfung des Vorschlages 19103 abgeschlossen?
a) Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam die Prüfung?
b) Wenn nein, aus welchem Grund wurde die Prüfung nicht
abgeschlossen?
2. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 19103 der
Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von
Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung
aufgenommen bzw. umgesetzt?
3. Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 19103 der
Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und
maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen, und wenn ja, inwiefern?
a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
4. Kennt die Bundesregierung das Referenzprojekt der österreichischen
Regulierungsbehörde E‑Control, auf welches im Vorschlag 19103 verwiesen
wird?
5. Hat sich die Bundesregierung mit der österreichischen
Regulierungsbehörde E‑Control in Verbindung gesetzt, um diesbezügliche Erfahrungswerte zu
bekommen oder sich in der Materie auszutauschen, und wenn ja, welche
Erkenntnisse konnte die Bundesregierung daraus für ihr weiteres Handeln
gewinnen?
6. Welche konkreten Schritte wurden von der Bundesregierung gesetzt, um
eine weitergehende Prüfung, welche nach Aussage der Bundesregierung
erforderlich wären, um den Vorschlag 19103 abschließend zu bewerten bzw.
umzusetzen?
7. Plant die Bundesregierung, generell eine Vereinfachung und Verschlankung
der Stromkennzeichnung umzusetzen, und wenn ja, wie, wann und mit
welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung dies umsetzen?
Berlin, den 19. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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