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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Vorschlag 19103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

02.04.2026

Aktualisiert

10.04.2026

BT21/488623.03.2026

Vorschlag 19103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 21/4886 21. Wahlperiode 23.03.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD Vorschlag 19103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaende abfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__ blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.). In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikati onen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf ?__blob=publicationFile). Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht. In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 19103 – Vereinfachung und Verschlankung der Stromkennzeichnung“ eine Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes gefordert. Im Detail fordert der BDEW die Vereinfachung und Verschlankung der Stromkennzeichnung im Sinne einer Reduzierung aller Angaben auf ein angemessenes Maß und den Entfall der Ausweisung des Unternehmensverkaufsmix und des Energiemixträgers, den Entfall der Grünstromkennzeichnung und den Entfall der Mieterstromausweisung. Als Referenz für eine angemessene Stromkennzeichnung verwies der Verband auf die Erfahrungen der österreichischen Regulierungsbehörde E-Control in Wien (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/B uerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrag e.pdf?__blob=publicationFile; S. 240). Die damalige Bundesregierung erklärte, dass eine weitergehende Prüfung des Sachverhaltes notwendig wäre, um den Vorschlag abschließend bewerten zu können (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/ Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blo b=publicationFile; S. 115). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wurde die Prüfung des Vorschlages 19103 abgeschlossen? a) Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam die Prüfung? b) Wenn nein, aus welchem Grund wurde die Prüfung nicht abgeschlossen? 2. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 19103 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt? 3. Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 19103 der Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen, und wenn ja, inwiefern? a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen? b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? 4. Kennt die Bundesregierung das Referenzprojekt der österreichischen Regulierungsbehörde E‑Control, auf welches im Vorschlag 19103 verwiesen wird? 5. Hat sich die Bundesregierung mit der österreichischen Regulierungsbehörde E‑Control in Verbindung gesetzt, um diesbezügliche Erfahrungswerte zu bekommen oder sich in der Materie auszutauschen, und wenn ja, welche Erkenntnisse konnte die Bundesregierung daraus für ihr weiteres Handeln gewinnen? 6. Welche konkreten Schritte wurden von der Bundesregierung gesetzt, um eine weitergehende Prüfung, welche nach Aussage der Bundesregierung erforderlich wären, um den Vorschlag 19103 abschließend zu bewerten bzw. umzusetzen? 7. Plant die Bundesregierung, generell eine Vereinfachung und Verschlankung der Stromkennzeichnung umzusetzen, und wenn ja, wie, wann und mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung dies umsetzen? Berlin, den 19. März 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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