Deutscher Bundestag Drucksache 21/6228
21. Wahlperiode 29.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Julian Joswig, Felix Banaszak, Dr. Alaa
Alhamwi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/4916 –
Lagebild der deutschen Stahlindustrie und Maßnahmen für nachhaltige
Wettbewerbsfähigkeit der Branche
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die deutsche Stahlindustrie, das Rückgrat vieler industrieller
Wertschöpfungsketten, befindet sich in einer strukturellen Krise. Eine historisch schwache
Nachfrage, ein zunehmender Importdruck, hohe Energiekosten, der
schleppende Wasserstoffhochlauf und unsichere europäische Rahmenbedingungen
setzen die Branche massiv unter Druck. Die Folgen sind längst sichtbar: Die
Rohstahlproduktion in Deutschland sank im Jahr 2025 auf 34,1 Millionen
Tonnen und damit rund 9 Prozent unter dem bereits niedrigen Vorjahresniveau
(
https://worldsteel.org/media/press-releases/2026/december-2025-crude-steel-
production-2025-global-crude-steel-production). Die Folgen für den Standort
und die Beschäftigten sind dramatisch; Thyssenkrupp Steel baut Kapazitäten
und Stellen ab (
www.reuters.com/business/world-at-work/thyssenkrupp-reduc
e-steel-production-cut-or-outsource-11000-jobs-2025-12-01). ArcelorMittal
hat seine Investitionspläne für die Stahlproduktion in Bremen und
Eisenhüttenstadt gestoppt (
www.reuters.com/sustainability/boards-policy-regulation/ge
rmany-regrets-arcelors-decision-halt-carbon-neutral-steel-production-2025-0
6-20/). Im Rahmen ihres Stahldialogs im November 2025 („Stahlgipfel“) hat
die Bundesregierung anerkannt, dass es bei den Themen Handelsschutz und
Zukunft des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), bei
Energiepreisen, Wasserstoffhochlauf und Aufbau von Leitmärkten dringenden
Handlungsbedarf gibt. Sie kündigte hierzu konkrete politische Maßnahmen sowie
die Bildung von thematischen Arbeitsgruppen mit den beteiligten
Stakeholdern an (
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/stahldialog-im-bundeska
nzleramt-wettbewerbsfaehige-rahmenbedingungen-fuer-eine-
zukunftsfaehigestahlindustrie-2392574). Aktuell ist der Öffentlichkeit nicht bekannt, in
welchem Stadium sich die angekündigten Handlungen befinden und inwiefern die
Bundesregierung bereits tätig geworden ist. Auch auf Ebene der Europäischen
Union (EU) wächst der Widerspruch zwischen Ambition und Wirklichkeit:
Die EU-Kommission hat mit dem Steel and Metals Action Plan (
https://single-
market-economy.ec.europa.eu/publications/european-steel-and-metals-
actionplan_en) sowie jüngst mit dem Industrial Accelerator Act (IAA;
https://single-
market-economy.ec.europa.eu/publications/industrial-accelerator-act_en) zwar
industriepolitische Antworten vorbereitet, zugleich bleiben entscheidende
Punkte wie verlässliche Präferenzregeln (Local Content), wirksamer Carbon-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 28. Mai 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Leakage-Schutz und der Aufbau von Leitmärkten ambitionslos. Insbesondere
das fehlende Bekenntnis zur strategischen Beschaffung von Stahl „Made in
Europe“ führt bei Betrieben und Gewerkschaften gleichermaßen zu massivem
Unverständnis (
www.welt.de/wirtschaft/article69a6062b4ffe244904b65b14/st
ahlbranche-ein-industriepolitischer-fehler-von-historischem-ausmass.html).
Für die Zukunftsfähigkeit der Branche bleibt die klimaneutrale
Primärstahlproduktion über wasserstoffbasierte Direktreduktion weiterhin die zentrale
Perspektive – wirtschaftlich tragfähig wird sie aber nur mit bezahlbarer
Energie, stabilem politischen Rahmen und verlässlicher Nachfrage (
www.natur
e.com/articles/s41467-025-64440-9). Unternehmen wie die Salzgitter AG
wollen bereits im nächsten Jahr Grünstahl liefern, benötigen zur Umsetzung
ihrer Agenda aber vor allem Planungssicherheit statt einer Abkehr von
Klimaschutzinstrumenten, auf deren Basis Investitionsentscheidungen getätigt und
umfangreiche Fördermittel ausgezahlt wurden (
www.faz.net/aktuell/wirtschaf
t/salzgitter-chef-gunnar-groebler-wir-werden-ab-2027-gruenen-stahl-anbieten-
accg-110735363.html). Gerade mit Blick auf die Zukunft des Europäischen
Emissionshandelssystems (EU‑ETS) zeigt die Bundesregierung aus Sicht der
fragestellenden Fraktion keine klare Positionierung und führt somit zu
wachsender Unsicherheit in der Wirtschaft und Gesellschaft.
1. Welche im Nachgang des Stahldialogs im Bundeskanzleramt vom 6.
November 2025 angekündigten Arbeits- und Abstimmungsformate wurden
bislang eingerichtet (bitte tabellarisch nach Themenfeld, beteiligten
Ressorts, Verbänden, Unternehmen, Gewerkschaften sowie Zeitplan
aufschlüsseln und bitte getrennt angeben, wie viele von den genannten
Unternehmen kleine und mittlere Unternehmen [KMU] bzw. EU Mid Caps
sind)?
2. Welche konkreten Ergebnisse, Zwischenberichte oder Maßnahmen liegen
der Bundesregierung aus diesen Formaten bislang vor, insbesondere zu
den Themen Handelsschutz, CBAM, ETS, Energiekosten,
Wasserstoffhochlauf, russische Halbzeuge, Kreislaufwirtschaft und Leitmärkte?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Im Nachgang des Stahldialogs im Bundeskanzleramt vom 6. November 2025
sind keine speziellen Arbeits- und Abstimmungsformate angekündigt worden.
Die Bundesregierung konzentriert sich auf die Entwicklung und Umsetzung
konkreter Maßnahmen und steht dazu mit den Beteiligten im Rahmen der
regelmäßig stattfindenden regulären Kontakte im Austausch. Diesbezüglich
wird auf die nachfolgenden Antworten in den einzelnen Themenfeldern
verwiesen.
3. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem Stahldialog selbst
auf den Weg gebracht, um die wirtschaftliche Lage der Stahlindustrie
kurzfristig zu stabilisieren und Investitionssicherheit für
Transformationsprojekte zu schaffen?
Seit ihrem Antritt hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die
Rahmenbedingungen für die Industrie, und insbesondere auch die energieintensive
Grundstoffindustrie, maßgeblich zu verbessern. Das betrifft insbesondere die
auch beim Stahlgipfel adressierten Themenfelder: Verschärfung des
europäischen Handelsschutzes, Senkung der hohen Energiekosten sowie die
Umstellung auf klimafreundlichere Produktionsverfahren. Näheres ergibt sich aus den
nachfolgenden Antworten.
4. Welche Forschungsprojekte fördert die Bundesregierung zur
Transformation der Stahlindustrie hin zur Klimaneutralität, und wie schlüsseln sich
diese nach Fördervolumen, Laufzeit und geplanten Maßnahmen im
laufenden Haushaltsjahr auf?
Neben der Schaffung wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen für die Breite
der deutschen Industrie unterstützt die Bundesregierung Unternehmen gezielt
über diverse (Förder-)Programme, beispielsweise zur Umstellung der
Produktionsprozesse auf klimafreundlichere Verfahren. Ein Großteil der Programme ist
dabei branchenoffen.
In der zur Verfügung stehenden Zeit konnten Forschungsprojekte im Bereich
Stahlindustrie insbesondere in den folgenden Programmen ermittelt werden:
Dekarbonisierung in der Industrie, Umweltinnovationsprogramm,
Energieforschungsprogramm, Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF), INNO-KOM,
KlimPro-Industrie.
5. Welche Termine, insbesondere von thematischen Arbeitsgruppen, hat die
Bundesregierung für die kommenden Wochen und Monate geplant, um
mögliche Maßnahmen engmaschig mit den betroffenen Stakeholdern zu
besprechen?
Die Bundesregierung setzt den Fokus auf die Entwicklung und Umsetzung
konkreter Maßnahmen. Mit den betroffenen Stakeholdern ist sie in diesem
Kontext regelmäßig im Kontakt.
6. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle des EU-
Emissionshandelssystems für Investitionsentscheidungen der Stahlindustrie, insbesondere
für Unternehmen, die bereits in klimaneutrale Produktionsverfahren wie
Direktreduktion oder Elektrolichtbogenöfen investieren und hierfür
Fördermittel erhalten haben (bitte begründen)?
Das EU-Emissionshandelsmechanismus (Emissions Trading System – ETS) ist
ein zentrales Instrument, das über den CO₂-Preis maßgeblich
Investitionsanreize für klimaneutrale Technologien in der Stahlindustrie setzt. Für
Unternehmen, die bereits in Direktreduktion oder Elektrolichtbogenöfen investieren,
verbessert ein steigender CO₂-Preis die relative Wirtschaftlichkeit dieser
Verfahren.
Der ETS allein reicht jedoch nicht aus, da weiterhin erhebliche Mehrkosten
gegenüber konventioneller Produktion bestehen. Deshalb sind ergänzende
Förderinstrumente notwendig, um Investitionen abzusichern und wirtschaftlich
tragfähig zu machen. Zudem spielt ein wirksamer Carbon Leakage-Schutz eine
wichtige Rolle für die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Insgesamt entsteht eine
ausreichende Investitionswirkung im Zusammenspiel von ETS, Förderung und
flankierenden Maßnahmen (z. B. Leitmärkte).
7. Welche Position vertritt die Bundesregierung derzeit auf EU-Ebene
hinsichtlich möglicher Anpassungen des ETS 1 (insbesondere zum „Cap“,
der weiteren freien Zuteilung von ETS-Zertifikaten sowie Carbon-
Leakage-Schutz), und wie will sie sicherstellen, dass frühzeitig investierende
Unternehmen („First Mover“) durch Änderungen der
Rahmenbedingungen nicht wirtschaftlich benachteiligt werden?
Die Bundesregierung bekennt sich zum ETS 1 und plant den anstehenden
ETS 1-Review zu nutzen, um diesen zu reformieren und weiterzuentwickeln,
um ihn auf das 2040-Klimaziel auszurichten und zukunftsfest zu machen. Dazu
gehört es auch, sinnvolle Lösungen zu finden, um Klimaschutz und
Wettbewerbsfähigkeit besser in Einklang zu bringen. Die Bundesregierung
befürwortet das System des Benchmarkings bei der kostenlosen Zuteilung, sieht jedoch
Nachbesserungsbedarf bei einigen Benchmarks der kostenlosen Zuteilung
(z. B. Wärme- und Brennstoffbenchmark), um den Carbon Leakage-Schutz der
Industrie zu stärken. Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der
Verhandlungen zum neuen EU-Klimaziel erfolgreich dafür eingesetzt, dass der
Minderungspfad des Cap an das 2040-Ziel angepasst werden soll, damit auch nach
2039 noch eine begrenzte Menge an Zertifikaten im EU-ETS zur Verfügung
gestellt werden kann. Aus Sicht der Bundesregierung sollte diese Anpassung
jedoch erst ab 2036 geschehen.
Insbesondere der EU-Grenzausgleichsmechanismus Carbon Border Adjustment
Mechanism (CBAM) muss einen effektiven Carbon Leakage-Schutz bieten. In
dem Zusammenhang begrüßt die Bundesregierung die Vorschläge der
Europäischen Kommission grundsätzlich, erachtet allerdings weitere Verbesserungen
als notwendig. Eine dauerhafte Exportlösung für CBAM-Sektoren muss im
Zuge des ETS 1-Reviews etabliert werden.
Um „First Mover“ nicht zu benachteiligen, setzt die Bundesregierung auf
Planungssicherheit und einen abgestimmten Instrumentenmix: Dazu zählen
verlässliche ETS-Rahmenbedingungen, ein wirksamer Carbon-Leakage-Schutz
sowie ergänzende Förderinstrumente und nachfragestärkende Maßnahmen, die
Investitionsrisiken abfedern.
8. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf
Investitionsentscheidungen der Stahlindustrie durch politische Debatten über eine
mögliche Abschwächung oder Revision des ETS?
Die Bundesregierung hat keine direkte Einsicht in die
Investitionsentscheidungen der Stahlindustrie und kann daher keine spezifischen Erwartungen über die
Auswirkungen von politischen Debatten auf diese Entscheidungen äußern.
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit des Carbon Border
Adjustment Mechanism im Hinblick auf den Schutz der europäischen
Stahlindustrie vor Carbon Leakage?
Die Wirksamkeit des CO2-Grenzausgleichs (CBAM) im Hinblick auf die
Stahlindustrie kann bislang noch nicht abschließend bewertet werden, da die
Regelphase des Systems erst am 1. Januar 2026 gestartet ist. Die Bundesregierung
hat sich in den Verhandlungen für die berechtigten Interessen der Stahlindustrie
eingesetzt und steht in sehr engem Austausch mit der Branche. Aus Sicht der
Bundesregierung muss der CBAM einen rechtssicheren und wirksamen Carbon
Leakage-Schutz für die europäische Stahlindustrie bieten. Hierfür muss das
System weiter verbessert werden, unter anderem in Bezug auf mögliche
Umgehungsmöglichkeiten, Entlastungen für Exporte und bürokratische Aufwände.
10. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich einer
Ausweitung des CBAM auf nachgelagerte Stahlprodukte, auch angesichts der
Tatsache, dass mittelständisch geprägte Unternehmen der
stahlverarbeitenden Industrie (z. B. Werkzeughersteller, Feuerverzinkereien und
Profilhersteller) derzeit einem erheblichen Wettbewerbsdruck durch Importe
aus Drittstaaten – insbesondere aus China – ausgesetzt sind, und
inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung diese spezifischen Belastungen
bei ihrer europäischen Positionierung zum CBAM sowie zu
flankierenden Maßnahmen zur Sicherung der Wettbewerbs- und Exportfähigkeit?
11. Welche Risiken sieht die Bundesregierung derzeit für
Wettbewerbsverzerrungen oder Umgehungsmöglichkeiten im CBAM-System, und
welche Anpassungen hält sie für erforderlich?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass Produkte mit weniger CO₂-intensiven
Materialien oder Produktionsprozessen in die EU exportiert und gleichzeitig
emissionsintensivere Produkte auf andere, hinsichtlich der CO2-Intensität von
Produkten weniger regulierte Märkte umgelenkt werden („Resource
Shuffling“). Weitere Umgehungsmöglichkeiten bestehen z. B. im Ausweichen auf
den Import von weiterverarbeiteten Waren („Downstream-Produkten“) sowie in
der nicht korrekten Deklarierung von Emissionen. Es ist indes zu beachten,
dass der CBAM ein komplexes neues Instrument ist, das administrativ
handhabbar bleiben muss. Vor dem Hintergrund war es grundsätzlich
nachvollziehbar, den Anwendungsbereich zunächst auf eine begrenze Anzahl von
Produktgruppen zu beschränken. Das System muss aber ausgeweitet werden, um auch
entstehende Carbon Leakage-Risiken in der Wertschöpfungskette zu
adressieren. In diesem Zusammenhang setzt sich die Bundesregierung für eine
schrittweise und prioritätsbasierte Ausweitung des Anwendungsbereichs ein, bei der
quantitative Kriterien (z. B. Emissionsintensität, Importintensität,
Gesamtemissionen des Sektors) und qualitative Kriterien (z. B. Auswirkungen auf
Handelsbeziehungen, Verwaltungsaufwand und Umgehungsrisiko) herangezogen
werden.
Da aufgrund des hohen administrativen Aufwands nicht alle Produkte
gleichzeitig in den CBAM aufgenommen werden können, setzt sich die
Bundesregierung für mehr Planungssicherheit in Bezug auf künftige Ausweitungs-Wellen
ein. Für die Bundesregierung ist es wichtig, Umgehungsmöglichkeiten zu
schließen.
12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entwicklung
von Stahlimporten aus Drittstaaten in den letzten fünf Jahren vor (bitte
nach Herkunftsländern und Produktgruppen tabellarisch darstellen)?
Die Bundesregierung verweist auf die Erkenntnisse der Europäischen
Kommission zu diesen Fragen, die diese für das Functional Review der EU-
Schutzmaßnahmen Stahl 2025 (vgl. Amtsblatt der Europäischen Union vom 25. März
2025, 2025/612) sowie für ihren Vorschlag für eine Verordnung zur
Eindämmung der negativen handelsbezogenen Auswirkungen globaler Überkapazitäten
auf den Stahlmarkt der Union vorgelegt hat (vgl. Staff Working Document,
SWD(2025) 780).
13. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle wirtschaftliche Lage der
europäischen und deutschen Grobblechhersteller vor dem Hintergrund
steigender Importmengen und sinkender Preise bei Importen aus
Drittstaaten?
Die wirtschaftliche Lage der deutschen Grobblechhersteller ist angespannt.
Steigender Importdruck ist ein Thema. Der Schutz der deutschen und
europäischen Stahlindustrie ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Daher
unterstützt sie das neue Stahlinstrument der EU ausdrücklich und setzt sich
dafür ein, dass das Instrument nahtlos an die auslaufenden Schutzmaßnahmen im
Bereich Stahl in Kraft treten kann.
14. Welche Position hat die Bundesregierung gegenüber der Europäischen
Kommission zur Antidumpingbeschwerde der europäischen
Grobblechindustrie vertreten, und welche Schritte hat sie hierzu unternommen?
Stellen Vertreterinnen und Vertreter eines EU-Wirtschaftszweigs einen Antrag
auf Antidumpingmaßnahmen bei der Europäischen Kommission, so prüft und
entscheidet die Europäische Kommission in ihrer alleinigen Zuständigkeit auf
Basis des Antrags darüber, ob eine Untersuchung einzuleiten ist. Eine
Positionierung der Bundesregierung erfolgt erst in Bezug auf den Erlass von
Antidumpingzöllen nach Einleitung und Abschluss einer Untersuchung der
Europäischen Kommission. Dies ist im vorliegenden Fall bisher nicht erfolgt.
15. Welche Folgen erwartet die Bundesregierung für industrielle
Wertschöpfungsketten, Beschäftigung und sicherheitsrelevante Lieferketten, wenn
Produktionskapazitäten für Grobblech in Deutschland oder in der EU
dauerhaft verloren gehen?
Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, dass die
Wettbewerbsfähigkeit der Stahlindustrie gestärkt wird, damit gute Zukunftsperspektiven für
die Branche eröffnet und gut bezahlte Arbeitsplätze langfristig gesichert
werden.
16. Welche Position vertritt die Bundesregierung zur weiteren Behandlung
der Ausnahmeregelungen für den Import russischer Stahlhalbzeuge
(insbesondere Brammen) im Rahmen der EU-Sanktionspolitik?
17. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, das derzeit vorgesehene
Auslaufen der Importquoten für russische Brammen vorzuziehen, und wenn
ja, mit welchem Zieltermin?
Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet.
Die Sanktionen der EU gegen Russland enthalten grundsätzlich ein
weitreichendes Importverbot für Stahl- und Eisenwaren. Sie enthalten hiervon
jedoch auch Ausnahmen, die nach wie vor die Einfuhr von sogenanntem Stahl
Halbzeug/Brammen aus Russland erlauben. Diese Ausnahmen sehen
absinkende und zum 30. September 2028 endgültig auslaufende Quoten vor. Die
Bundesregierung hat sich stets für eine Verschärfung dieser Stahlsanktionen
ausgesprochen, auch in Form der Reduzierung der Quoten und Verkürzung der
Fristen. Als Alternative zu Sanktionen werden auch Zollerhebungen erwogen, was
die Bundesregierung unterstützt.
18. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem Stahldialog
ergriffen oder geplant, um die Stromkosten energieintensiver Industrien –
insbesondere der Stahlindustrie – im internationalen Vergleich
wettbewerbsfähig zu halten?
Zur Senkung der Stromkosten hat die Bundesregierung bereits Maßnahmen
beschlossen, die auch der Stahlindustrie zugutekommen. Dies beinhaltet einen
Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten, die dauerhafte Stromsteuerentlastung
für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und
Forstwirtschaft sowie die Abschaffung der Gasspeicherumlage. Darüber hinaus führt die
Bundesregierung die Abschaffung der EEG-Umlage fort. Um die strom- und
handelsintensive Industrie weiter zu entlasten, wird die Bundesregierung
zudem die Strompreiskompensation bereits rückwirkend für das Jahr 2025
ausweiten und für die Jahre 2026 bis 2028 den sogenannten Industriestrompreis
einführen. (Die Förderrichtlinie zum Industriestrompreise ist am 6. Mai 2026 in
Kraft getreten.)
19. Welche Entlastungswirkungen erwartet die Bundesregierung für die
Stahlindustrie aus Maßnahmen wie Strompreiskompensation,
Stromsteuerreform, Netzentgeltregelungen oder anderen energiepolitischen
Instrumenten?
Mit einem Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten in Höhe von 6,5 Mrd.
Euro aus Mitteln des Klima- und Transformationsfonds (KTF) hat die
Bundesregierung bereits für signifikante Senkungen der Netzentgelte des Jahres 2026
gesorgt. Der Zuschuss senkt die Übertragungsnetzentgelte um mehr als die
Hälfte im Vergleich zum Jahr 2025.
Er senkt zudem die Verteilernetzentgelte und kommt damit auch den an das
Verteilernetz angeschlossenen Unternehmen zugute.
Auch für die Jahre 2027 bis 2029 sind weitere Maßnahmen zur
Strompreisentlastung geplant. Die Erörterungen in der Bundesregierung sind insoweit noch
nicht abgeschlossen.
Sowohl mit Blick auf den Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten als auch
hinsichtlich der Strompreiskompensation ist festzuhalten, dass die konkrete
Entlastungswirkung von unternehmensindividuellen Parametern, wie etwa dem
Stromverbrauch, abhängt. Sie lässt sich deshalb nicht pauschal für die gesamte
Stahlindustrie quantifizieren.
Mit der Verstetigung der Stromsteuerentlastung nach § 9b des
Stromsteuergesetzes werden Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land-
und Forstwirtschaft um 20 Euro pro Megawattstunde entlastet.
20. Wie bewertet die Bundesregierung den derzeitigen Zeitplan für den
Hochlauf des Wasserstoffmarktes und die Anbindung zentraler
Stahlstandorte an das Wasserstoffkernnetz?
Der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft erfordert das komplexe
Zusammenspiel unterschiedlicher Bereiche: Forschung und Entwicklung, Infrastruktur,
Finanzierung und die Entwicklung von Geschäftsmodellen. Der Hochlauf des
Wasserstoffmarktes steht aktuell vor großen Herausforderungen und verzögert
sich gegenüber bisherigen Erwartungen. Die Erzeugungskosten für
erneuerbaren bzw. kohlenstoffarmen Wasserstoff sind bisher nicht wie angenommen
gesunken und liegen teils deutlich über den Zahlungsbereitschaften vieler
potentieller Anwendungssektoren. Die Eisen- und Stahlindustrie ist im Szenario für
das Wasserstoff-Kernnetz als festgelegtes Kriterium berücksichtigt. Der Aufbau
des Wasserstoff-Kernnetzes erfolgt szenarienbasiert und bedarfsorientiert im
Rahmen der integrierten Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff, wozu
die Koordinierungsstelle der Netzbetreiber (KO.NEP) am 3. März 2026 einen
ersten Entwurf vorgelegt und zur Konsultation gestellt hat. Bei entsprechenden
Bedarfen erfolgt demnach die Anbindung zentraler Stahlstandorte als wichtige
Ankerkunden.
Für die nachstehend gelisteten Stahlstandorte sind aktuell folgende
Wasserstoffkernnetzanschlüsse geplant:
• Salzgitter Flachstahl GmbH: Kernnetzanschluss Anfang 2030
• Thyssenkrupp Steel Europe AG: Kernnetzanschluss Anfang 2028
• Saar-Stahl-Holding (SHS): Kernnetzanschluss Anfang 2031.
21. Was bedeutet der von der Bundesregierung vorgestellte Zeitplan für die
deutlich spätere Umstellung auf H2-Betrieb (H2 = Wasserstoff) im
Vergleich zu den Plänen der vorherigen Bundesregierung im Rahmen der
Kraftwerkstrategie und des späteren Kapazitätsmechanismus für
industrielle Abnehmer, und könnte es sein, dass Teile des Kernnetzes aufgrund
des späten Fuel Switch (Umstellung von Kohle über Erdgas hin zu
Wasserstoff) erst später oder aufgrund der ebenfalls eröffneten CCS-
Möglichkeit (CSS = Carbon Capture and Storage) an Gaskraftwerken gar
nicht realisiert werden?
Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes hat im Jahr 2025 mit der
Inbetriebnahme von über 500 Leitungskilometern begonnen und wird im Rahmen der
regulären integrierten Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff
szenarienbasiert und bedarfsorientiert fortgeführt. Größere Kraftwerkstandorte sind über
das sogenannte KWK-Kriterium im Wasserstoff-Kernnetz berücksichtigt. Der
Prozess der Netzentwicklungsplanung sieht gemäß § 28q Absatz 8 EnWG eine
Überprüfung und Bestätigung der Kernnetzleitungen vor, womit der Aufbau
des Kernnetzes an veränderte Bedarfe – unter anderem von Kraftwerken –
angepasst werden kann. Veränderte Infrastrukturbedarfe des Kraftwerkssektors
können dabei berücksichtigt und das Kernnetz entsprechend angepasst werden.
22. Welche Flexibilitäten sieht die Bundesregierung bei bereits geförderten
Transformationsprojekten der Stahlindustrie vor, wenn sich der Hochlauf
von Wasserstoff oder der Infrastruktur verzögert?
Die drei Primärstahlprojekte, die aus dem IPCEI Wasserstoff hervorgegangen
sind, „SALCOS“ (Salzgitter Flachstahl GmbH), „Power4Steel“ (Stahl-
Holding-Saar GmbH & Co. KGaA) und „tkH2Steel“ (thyssenkrupp Steel Europe
AG), beinhalten jeweils den Bau und Betrieb einer Direktreduktionsanlage mit
einem zunehmenden Anteil an Wasserstoff. Sollte der Anschluss an die
Wasserstoffinfrastruktur nicht rechtzeitig erfolgen, sollte ein solcher Fall von den
Regelungen für „höhere Gewalt“ abgedeckt sein. Denn die Ursache für den
fehlenden Einsatz von Wasserstoff würde außerhalb der Einflusssphäre des
Stahlunternehmens liegen. Andere Ursachen für das Verfehlen der Ziele für den
Wasserstoffeinsatz müssten im Einzelfall nach einer vergleichbaren Logik
geprüft werden.
23. Plant die Bundesregierung die Fortschreibung der Nationalen
Wasserstoffstrategie, wenn ja, bis wann, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hält weiterhin an den grundsätzlichen Zielen der
Nationalen Wasserstoffstrategie fest, dass erneuerbarer und kohlenstoffarm erzeugter
Wasserstoff einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung leisten und
Deutschland in diesem Zukunftsmarkt auf allen Ebenen der Wertschöpfung eine
wichtige Rolle spielen soll.
Um eine Bestandsaufnahme der Energiewende, auch des Wasserstoff-
Hochlaufs, durchzuführen, hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Monitoring-
Bericht zur Energiewende beauftragt, der am 15. September 2025 vorgelegt
wurde. In diesem Bericht wurde eine umfassende Analyse bestehender Studien
mit quantitativen Aussagen zum Wasserstoff-Hochlauf durchgeführt. Für
Einzelheiten verweisen wir auf den veröffentlichten Bericht (
www.bundeswirtscha
ftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/energiewende-effizien
t-machen.html).
24. Mit welchen Instrumenten plant die Bundesregierung den Hochlauf einer
inländischen Wasserstofferzeugung zu befördern, welche Rolle misst sie
dabei der system- und netzdienlichen Verortung von Elektrolyseuren bei,
und plant die Bundesregierung einen Rahmen zur system- und
netzdienlichen Verortung von Elektrolyseuren (bitte begründen)?
Die Bundesregierung prüft laufend mögliche Instrumente zur Förderung der
inländischen Wasserstofferzeugung. Sie arbeitet an der konkreten Ausgestaltung
von Maßnahmen und möglichen Instrumenten zur Umsetzung der
Schlussfolgerungen aus dem Monitoring-Bericht zur Energiewende. Ziel ist es, dass
Wasserstoff künftig einen wichtigen Beitrag zur Systemdienlichkeit und zur
Dekarbonisierung von Industrie, Verkehr und Energie auf kosteneffiziente Weise
leisten kann. Es ist besonders wichtig, dass im regulatorischen Rahmen und bei
den Förderinstrumenten der Fokus auf Kostensenkungen gelegt wird.
Insgesamt kommt es auf einen intelligenten Mix von regulatorischen und
förderpolitischen Maßnahmen an, die sich an Kosteneffizienz und Anreizung
marktwirtschaftlicher Mechanismen orientieren.
25. Wie bewertet die Bundesregierung die im Deutschen Bundestag durch
die Koalition der Fraktionen der CDU, CSU und SPD erfolgte Änderung
des H2-Beschleunigungsgesetzes dahin gehend, dass dort auch die
Wasserstoffherstellung mittels CCS in den Anwendungsbereich
aufgenommen wurde, und plant die Bundesregierung, die Dampfreformierung
inländisch zu befördern, z. B. durch Förderprogramme o. Ä., oder
konzentriert sich die Bundesregierung in ihrer Strategie für die heimische H2-
Erzeugung auf die Herstellung von aus erneuerbaren Energien
hergestelltem Wasserstoff?
Es ist üblich, dass im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens
Gesetzesentwürfe wie das Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz geändert und ergänzt
werden. Die Bundesregierung begrüßt eine klimaneutrale Ausgestaltung, was sich
auch im Kohlendioxid-Speicherungs- und Transport-Gesetz widerspiegelt. Die
Bundesregierung steht insofern auch der Wasserstoffherstellung mittels CCS
offen gegenüber. Für die Transformation der Industrie ist ausreichend
kohlenstoffarmer und erneuerbarer Wasserstoff – unabhängig von der Farbe –
erforderlich. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen.
26. Von welchem Zeit- und Mengengerüst für Wasserstoffbedarfe in der
Stahlindustrie und in anderen Branchen geht die Bundesregierung aktuell
aus, und zu welchen Anteilen werden diese nach Einschätzung der
Bundesregierung durch die Erzeugung in Deutschland und zu welchem
Anteil über Importe bedient werden?
In der Stahlerzeugung konkretisieren sich erste Vorhaben für die Anwendung
von Wasserstoff, unterstützt durch Investitionsförderungen für
Direktreduktionsanlagen im Rahmen von IPCEI und dem Förderprogramm
„Dekarbonisierung in der Industrie“. Die breite Etablierung von industriellen
Wasserstoffanwendungen, auch in der Stahlindustrie, zeichnet sich jedoch im Vergleich zu
vergangenen Ankündigungen bisher noch nicht ab bzw. verzögert sich. Das hat
auch der Monitoring-Bericht zur Energiewende vom September 2025 gezeigt,
der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) beauftragt
wurde. Der Bericht untermauert zudem die hohe Unsicherheit im Wasserstoff-
Markt und die große Bandbreite an erwarteten gesamten Wasserstoffmengen,
die nach Auswertung einer Großzahl von Studien im Jahr 2045 für Klimaziele-
Erreichungsszenarien von 150 bis 650 Terawattstunden Wasserstoff und seinen
Derivaten reicht. Der Import von Wasserstoff und seinen Derivaten spielt für
den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland dabei eine wichtige
Rolle hinsichtlich der Erschließung von vergleichsweise kostengünstigen und
mengenmäßig großen Volumina.
27. Bis wann plant die Bundesregierung, eine Novelle des Wind-auf-See-
Gesetzes vorzulegen, und welche Änderungen sind dort im Hinblick auf das
Ausschreibungsdesign und die Wasserstofferzeugung auf See geplant?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) erstellt derzeit
einen Referentenentwurf zur Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes
(WindSeeG). Dabei werden Vorgaben aus der EU-Strommarktverordnung
(EMD) und dem neu eingeführten Net Zero Industry Act (NZIA) umgesetzt
und der Investitionsrahmen für Projekte überarbeitet. Um den nächsten
Bekanntmachungstermin im Jahr 2027 zu erreichen, sollen das
Gesetzgebungsverfahren, das beihilferechtliche Verfahren und die administrative Umsetzung bis
Ende 2026 abgeschlossen sein.
28. Teilt die Bundesregierung (einige der) Annahmen und
Schlussfolgerungen der Studie aus dem Sommer 2025 von Deloitte und dem Öko-Institut
zur Entwicklung der Wasserstoffkosten: „Die Wasserstoffstrategie 2.0 für
Deutschland“, und mit welchen Maßnahmen plant sie, die
Kostensenkungspotenziale für die heimische Elektrolyse zu heben?
Die genannte Studie war und ist ein hilfreicher Beitrag für den Diskurs rund um
Wasserstoff. Prognosen zur Kosten- bzw. Preisentwicklung bei Wasserstoff sind
herausfordernd und waren in der Vergangenheit vielfach zu optimistisch. Daher
sind die relativen „Wenn/Dann-Beziehungen“ in der Studie, beispielsweise
Wasserstoffgestehungskosten in Abhängigkeit von den Stromgestehungskosten
und der Elektrolyseurauslastung, von besonderem Interesse für die
Bundesregierung.
Eine Kostensenkung bei der Elektrolyse wird vor allem durch mehr und mehr
Anwendung und Skaleneffekte erzielbar sein. Vergleichbar hohe
Kostensenkungspotentiale wie etwa bei PV-Modulen oder Batterien sind jedoch noch
nicht absehbar.
29. Welche Position vertritt die Bundesregierung zu den Vorschlägen der
Europäischen Kommission im Rahmen des Industrial Accelerator Acts
(IAA) sowie anderer industriepolitischer Initiativen zur Stärkung
europäischer Leitmärkte für klimafreundliche Grundstoffe?
30. Wie bewertet die Bundesregierung die fehlende „Made in Europe“-
Komponente (Local Content) für europäischen Stahl im IAA angesichts der
Kritik von Unternehmensverbänden und Gewerkschaften an der
Entscheidung der EU-Kommission (
www.welt.de/wirtschaft/article69a6062
b4ffe244904b65b14/stahlbranche-ein-industriepolitischer-fehler-von-hist
orischem-ausmass.html), und wie ist dahin gehend das federführend vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verfasste Positionspapier
zum IAA zu verstehen, welches sich gegen Local-Content-Regeln
ausspricht (
www.spiegel.de/wirtschaft/eu-deutschland-haelt-wenig-von-mad
e-in-europe-regeln-a-60e8d3f2-f947-4f33-a413-2405ee3042c9)?
31. Wird die Bundesregierung sicherstellen, dass deutsche Stahlhersteller
durch klare europäische Regelungen zu „Made in Europe“- oder Low-
Carbon-Beschaffungsregeln nicht von Wettbewerbsnachteilen wegen
Planungsunsicherheiten betroffen sind, sondern im Gegenteil daraus ein
Wettbewerbsvorteil entsteht und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 29 bis 31 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung prüft derzeit den Industrial Accelerator Act. Es wird
darauf hingewiesen, dass der Industrial Accelerator Act in der „union origin“-
Definition Freihandelspartner und Partner der Zollunion einschließt sowie für
öffentliche Vergabe diese Definition um die Vertragsstaaten des WTO-GPA-
Abkommen erweitert, soweit die EU diesen gegenüber im WTO-GPA-
Abkommen Verpflichtungen übernommen hat.
Spezifisch zu Frage 29:
Die Bundesregierung unterstützt die Schaffung von Leitmärkten für
emissionsarme Grundstoffe wie Stahl und Zement, um zusätzlich Investitionen in die
Modernisierung oder den Aufbau neuer innovativer Produktionstechnologien
und -verfahren anzureizen. Dafür müssen zunächst Transparenz im Markt für
die Innovationen und eine verlässliche Anfangsnachfrage geschafft werden.
Deswegen wird die Bundesregierung zum einen die Verordnungsermächtigung
im Rahmen des Vergabebeschleunigungsgesetzes nutzen und Anforderungen an
die Emissionsintensität bei der öffentlichen Beschaffung von Stahl und Zement
vorgeben. Zum anderen setzt sich die Bundesregierung auch für die Nutzung
privater Label-Initiativen ein, wie des Low Emission Steel Standard (LESS).
Solche privatwirtschaftlichen Initiativen können eine gute Grundlage für die
Verwirklichung von Nachfrageimpulsen in der öffentlichen und privaten
Beschaffung sein.
32. Inwiefern sieht die Bundesregierung in der von der Europäischen
Kommission geplanten Decarbonisation Bank ein geeignetes Instrument, um
die Reform des EU-Emissionshandels mit einer aktiven europäischen
Industriepolitik zur Unterstützung der Transformation der Stahlindustrie zu
verknüpfen?
33. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle der Decarbonisation Bank
bzw. vergleichbarer europäischer Finanzierungsinstrumente als
potenzielles Mittel, um die Lücke zwischen großtechnischer Forschung und der
Markteinführung von First-of-a-Kind-Anlagen innovativer
Stahltechnologien zu schließen, und setzt sie sich auf EU-Ebene für eine
entsprechende institutionelle Ausgestaltung ein?
Die Fragen 32 und 33 werden gemeinsam beantwortet.
Grundsätzlich können erweiterte Förderstrukturen auf EU-Ebene als Teil eines
kohärenten Policy-Mix dazu beitragen, die Finanzierungslücke bei
klimaneutralen Schlüsseltechnologien in der Stahlindustrie zu schließen und somit die
Transformation in der Stahlindustrie unterstützen.
Zu der von der Europäischen Kommission geplanten Decarbonisation Bank
liegen der Bundesregierung bislang keine offiziellen Informationen der
Europäischen Kommission vor. Sie steht aktuell im Austausch mit der Europäischen
Kommission, um Kenntnis zur Ausgestaltung und zu Planungen hinsichtlich
der Industrial Decarbonisation Bank zu erlangen.
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Industrial Decarbonisation
Bank einen klaren Mehrwert gegenüber bestehenden Förderinstrumenten
schafft, indem sie gezielt die Finanzierungslücke zwischen technologischer
Innovation und der großskaligen industriellen Markteinführung schließt. Eine
weitere Bewertung des Instruments ist abhängig von dessen konkreter
Ausgestaltung.
34. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die nationalen Förderprojekte
zur Transformation der Stahlindustrie komplementär zu den
europäischen Programmen der Clean Steel Partnership (CSP) unter Horizon
Europe und des Forschungsfonds für Kohle und Stahl (RFCS) aufgestellt
sind, und welche Mittel fließen aktuell aus diesen EU-Programmen an
deutsche Standorte?
Die Bundesregierung arbeitet u. a. im Rahmen ihrer Mitarbeit in den
zuständigen europäischen Gremien, wie z. B. den Programmausschüssen zu Horizont
Europa darauf hin, dass nationale und europäische Fördermaßnahmen kohärent
implementiert werden. Bei EU-Programmen in direkter Mittelverwaltung der
Europäischen Kommission liegen Daten zu Mittelabflüssen bei der
Europäischen Kommission vor.
35. Welche Forschungsmaßnahmen fördert die Bundesregierung im Bereich
der metallurgischen Kreislaufwirtschaft, insbesondere zur Verbesserung
der Schrottsortierung und Schrottreinigung mit Blick auf Kupfer- und
Tramp-Elementverunreinigungen, um den qualitativ hochwertigen
Einsatz von Sekundärrohstoffen auch in der Primärstahlroute zu
ermöglichen?
Aus Strukturstärkungsmitteln für die Kohleregionen wird das
Graduiertenkolleg „Circular E-Cars“ in Nordrhein-Westfalen gefördert, das u. a. innovative
Verfahren zur Metallrückgewinnung entwickelt, um kritische Kontaminationen
zu vermeiden und die Qualität der rückgewonnenen Metalle zu erhöhen.
Außerdem bestehen fortlaufend Fördermöglichkeiten für KMU-getriebene
Forschungsverbünde in der Fördermaßnahme „KMU-innovativ des
Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR): Ressourcen und
Kreislaufwirtschaft“ sowie für KMU im Förderprogramm des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) „WIPANO – Wissens- und
Technologietransfer durch Patente und Normen“.
36. In welcher Weise werden im Rahmen der Forschungsförderung, etwa
über das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) oder die
Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF), auch KMU des spezialisierten
Anlagenbaus berücksichtigt, um sicherzustellen, dass die technologische
Souveränität entlang der gesamten Wertschöpfungskette im europäischen
und deutschen Anlagenbau erhalten bleibt?
Die Zuschuss-Förderung im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramm
Mittelstand (ZIM) ist themen- und technologieübergreifend und steht KMU aller
Branchen offen. Gefördert werden vor allem die marktnahe technische
Entwicklung im Rahmen von Einzelprojekten von KMU sowie
Kooperationsprojekte von KMU mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen. ZIM wird vom
Maschinenbau als eine Schlüsselbranche der Industrie besonders stark genutzt.
Im ZIM entfallen regelmäßig mehr als 10 Prozent der bewilligten Projekte auf
den Maschinenbau.
Die Förderprogramme Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) und
Innovationskompetenz (INNO-KOM) fördern themenoffen Innovationsprojekte von
Forschungsvereinigungen und Forschungsinstituten. KMU erhalten keine
Fördermittel. Doch KMU aus allen Branchen bzw. der gesamten
Wertschöpfungskette des Anlagenbaus profitieren mittelbar von den Forschungsergebnissen
dieser beiden vorwettbewerblichen Programme. In der IGF können KMU in
den projektbegleitenden Ausschüssen an den Projekten mitwirken.
Im Energieforschungsprogramm des BMWE erfolgt die Förderung in der Regel
in Verbundprojekten, die von Konsortien bestehend aus
Forschungseinrichtungen und Unternehmen getragen werden. In der Förderauswahl wird auch
berücksichtigt, dass das Konsortium die für das Forschungsthema relevante
Wertschöpfungskette abbildet.
37. Unterstützt die Bundesregierung verbindliche Nachhaltigkeits-,
Resilienz- oder Herkunftskriterien für Stahl in der öffentlichen Beschaffung
auf nationaler Ebene, wenn ja, welche konkreten Instrumente, und wenn
nein, wieso nicht?
Die Bundesregierung unterstützt die Etablierung und Förderung von
Leitmärkten für klimafreundlichen Stahl und Zement. Zum Aufbau erster Leitmärkte
und der Schaffung einer Anfangsnachfrage können auf nationaler Ebene
Anreize durch die öffentliche Beschaffung geschaffen werden. Die Bundesregierung
wird die Verordnungsermächtigung im Rahmen des
Vergabebeschleunigungsgesetzes nutzen, um Anforderungen an die Klimafreundlichkeit bei der
Beschaffung von Stahl und Zement zeitnah nach Inkrafttreten des Gesetzes in
einer Rechtsverordnung vorzugeben. Dabei werden Entwicklungen auf
europäischer Ebene wie etwa zum „Industrial Accelerator Act“ oder der Reform der
Vergaberichtlinien berücksichtigt.
Nach aktueller Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteile zu
„Kolin“ und „Qingdao“) liegt die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für
Herkunftskriterien in der öffentlichen Beschaffung auf europäischer Ebene.
38. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die aktuelle
Kapazitätsauslastung, Produktionsentwicklung und die aktuellen
Beschäftigungsperspektiven der Stahlindustrie in Deutschland vor?
Eine systemische Datensammlung in der Breite führt die Bundesregierung
nicht. Die Bundesregierung verweist u. a. auf Erkenntnisse der OECD
(beispielsweise zusammengestellt im OECD Steel Outlook 2025) sowie auf
Erkenntnisse der Europäischen Kommission (siehe die Antwort zu Frage 12).
Auch die Interessenvertretung der Stahlunternehmen (beispielsweise
Wirtschaftsvereinigung Stahl und EUROFER) veröffentlichen regelmäßig aktuelle
Informationen zu den genannten Aspekten.
Die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit weist für die
Stahlindustrie im weiteren Sinn (WZ 24/Metallerzeugung und -bearbeitung und
WZ 25/Herstellung von Metallerzeugnissen (außer Maschinen- und
Fahrzeugbau)) im Juni 2025 rund 1,03 Millionen Beschäftigte aus, davon rund 983 000
sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Das ist ein Rückgang gegenüber
Juni 2024 um 3,6 Prozent (–3,7 Prozent bei der sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung).
39. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Erhalt einer
heimischen Primärstahlproduktion für wirtschaftliche Souveränität,
industrielle Wertschöpfungsketten sowie die Sicherheits- und
Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und der Europäischen Union bei?
Eine wettbewerbsfähige Stahlindustrie ist für die Bundesregierung von hoher
Bedeutung; dies gilt sowohl für die Primär- als auch die
Sekundärstahlproduzenten.
40. Wie bewertet die Bundesregierung die Nutzungskonkurrenz um grüne
Gase der Stahlindustrie angesichts der im Wärmesektor geplanten
Grüngasquote (siehe
www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/E
xpose/Energie/gebaeudemodernisierungsgesetz.html;
https://table.media/
assets/eckpunkte-gebaudemodernisierungsgesetz1.pdf)?
Die Bundesregierung sieht keine Nutzungskonkurrenz um grüne Gase in der
Stahlindustrie. Vielmehr ist mit Blick auf die Stahlindustrie davon auszugehen,
dass hinreichend Projekte in der Planung sind und durch die
Wasserstoffnachfrage in der Stahlindustrie der Hochlauf für grünen Wasserstoff und seine
Derivate angereizt wird. Biomethan spielt derzeit in der Stahlindustrie keine Rolle.
Die Frage der künftigen Verfügbarkeit grüner Gase wie Biomethan oder
erneuerbarem Wasserstoff für die Industrie wird die Bundesregierung insbesondere
bei der Erarbeitung von Eckpunkten für eine Grüngas-/Grünheizöl-Quote im
Kontext des Gebäudemodernisierungsgesetzes berücksichtigen.
41. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum Stand des
Dekarbonisierungsprojekts „tkH2Steel“ der Thyssenkrupp Steel Europe AG?
a) Welche Förderzusagen oder Förderbewilligungen hat die
Bundesregierung seit 2020 für das Projekt in Duisburg erteilt (bitte Höhe,
Zeitraum und Förderinstrument angeben)?
Die Fragen 41 und 41a werden gemeinsam beantwortet.
• Förderinstrument: KUEBLL-Einzelnotifizierung
• Fördervolumen (Bund und Land): 1 999 702.295,30 Euro (bewilligt)
• Laufzeit: 21. November 2022 bis 30. Juni 2027
b) In welchem Umsetzungsstand befindet sich das Projekt aktuell
(Planungsphase, Baubeginn, Inbetriebnahme etc.), und wie sehen die
nächsten Schritte aus?
c) Welche Emissionsminderungen erwartet die Bundesregierung nach
Abschluss der ersten Betriebsphase und bis zum Jahr 2030?
d) Liegen der Bundesregierung Informationen über etwaige
Verzögerungen, Kostensteigerungen oder Anpassungen des Projektplans vor?
Die Fragen 41b bis 41d werden gemeinsam beantwortet.
Die Fragen berühren verfassungsrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse
und Grundrechte der beteiligten Unternehmen und Personen. Unter Abwägung
zwischen den verfassungsrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnissen
einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits
hat die Bundesregierung die erfragten Informationen als Verschlusssache „VS-
Vertraulich“ eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
übermittelt.* Sie können dort eingesehen werden.
42. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum Stand des
Dekarbonisierungsprojekts „SALCOS – Salzgitter Low CO2 Steelmaking“ der
Salzgitter AG?
a) Welche Fördermittel wurden dem Projekt „SALCOS – Salzgitter
Low CO2 Steelmaking“ bisher zugesagt oder ausgezahlt (bitte
ebenfalls nach Förderinstrument und Zeitraum aufschlüsseln)?
Die Fragen 42 und 42a werden gemeinsam beantwortet.
• Förderinstrument: KUEBLL-Einzelnotifizierung
• Fördervolumen (Bund und Land): 1 321 527 360,71 Euro (bewilligt)
• Laufzeit: 24. Juni 2022 bis 31. Dezember 2026
b) Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Fortschritt,
insbesondere hinsichtlich der Errichtung der Direktreduktionsanlage und
der Wasserstoffversorgung?
c) Welche CO2-Einsparungen werden nach aktuellem Kenntnisstand der
Bundesregierung bis 2030 erwartet?
d) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Verzögerungen,
technische Hürden oder Anpassungen des Projektumfangs vor?
Die Fragen 42b bis 42d werden gemeinsam beantwortet.
Die Fragen berühren verfassungsrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse
und Grundrechte der beteiligten Unternehmen und Personen. Unter Abwägung
zwischen den verfassungsrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnissen
einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits
hat die Bundesregierung die erfragten Informationen als Verschlusssache „VS-
Vertraulich“ eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
übermittelt.* Sie können dort eingesehen werden.
* Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
43. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu den
Dekarbonisierungsvorhaben der Dillinger Hütte und Saarstahl AG (SHS – Stahl-Holding-
Saar)?
a) Welche finanziellen Förderungen hat die Bundesregierung für die
Dekarbonisierungsprojekte der SHS-Gruppe bislang bewilligt oder in
Aussicht gestellt (bitte nach Förderinstrument, Höhe und Zeitraum
aufschlüsseln)?
Die Fragen 43 und 43a werden gemeinsam beantwortet.
• Förderinstrument: KUEBLL-Einzelnotifizierung
• Fördervolumen (Bund und Land): ca. 2,6 Mrd. Euro (bewilligt)
• Laufzeit: 30. Juni 2023 bis 30. Juni 2027
b) Welchen Stand hat das geplante Vorhaben zur schrittweisen
Umstellung auf wasserstoffbasierte Direktreduktion an den Standorten
Dillingen und Völklingen, und welche Zeitplanung ist der Bundesregierung
bekannt?
c) Welche Emissionsminderungen werden nach Kenntnis der
Bundesregierung bis 2030 erwartet?
d) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Hindernisse bei der
Umsetzung oder der Energie- und Wasserstoffversorgung?
Die Fragen 43b bis 43d werden gemeinsam beantwortet.
Die Fragen berühren verfassungsrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse
und Grundrechte der beteiligten Unternehmen und Personen. Unter Abwägung
zwischen den verfassungsrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnissen
einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits
hat die Bundesregierung die erfragten Informationen als Verschlusssache „VS-
Vertraulich“ eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
übermittelt.* Sie können dort eingesehen werden.
44. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu den
Dekarbonisierungsplanungen der ArcelorMittal Germany an den Standorten Bremen und
Eisenhüttenstadt?
a) Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die
Entscheidung von ArcelorMittal vor, die ursprünglich geplanten
Dekarbonisierungsprojekte an den Standorten Bremen und Eisenhüttenstadt
nicht weiterzuverfolgen?
Die Fragen 44 und 44a werden gemeinsam beantwortet.
Die ArcelorMittal Bremen GmbH hat sich im Juni 2025 entschieden, das
Förderprojekt DRIBE2 nicht weiterzuverfolgen. Es handelt sich dabei um eine
privatwirtschaftliche Entscheidung des Unternehmens. Der Zuwendungsbescheid
wurde im Oktober 2025 widerrufen.
b) Welche Gespräche oder Abstimmungen haben seitens der
Bundesregierung oder des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
mit ArcelorMittal über mögliche Alternativen oder neue
Projektansätze stattgefunden?
* Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Es wurden diverse Gespräche auf Fach- und Abteilungsleitungsebene mit dem
Unternehmen zu möglichen Projektanpassungen sowie zu weiteren Optionen
geführt. Die letztendliche Entscheidung über das weitere Vorgehen liegt bei
dem Unternehmen.
c) Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung auf die Erreichung
der nationalen Klimaziele im Industriesektor, wenn ArcelorMittal
seine deutschen Standorte nicht dekarbonisiert?
Der Abbruch des Projektes DRIBE2 reduziert den Beitrag der ehemals vier
großen, aus dem IPCEI Wasserstoff hervorgegangenen Primärstahlprojekte zur
Erreichung der deutschen Klimaziele im Industriesektor. Gleichzeitig werden
die o. g. anderen drei Transformationsprojekte der Stahlindustrie (SALCOS,
tkH2Steel, Power4Steel) mit ihren umfangreichen CO2-Emissionsminderungen
weiterhin umgesetzt, mit weiterhin positiven Auswirkungen auf die
Emissionsbilanz des Industriesektors. Darüber hinaus treibt die Bundesregierung die
Dekarbonisierung der Industrie an anderen Stellen weiter voran.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333