[Deutscher Bundestag Drucksache 17/4972
17. Wahlperiode 28. 02. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ute Koczy, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/4757 –
Strukturreform der deutschen technischen Zusammenarbeit
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Anforderungen an die Entwicklungspolitik haben sich dramatisch
verändert. Auf die neuen Herausforderungen wie Klimawandel und neuen
Machtkonstellationen muss mit veränderten Maßnahmen und Methoden reagiert
werden. Auch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit muss reagieren und
besser werden. Dafür ist es unerlässlich, erstens den Mitteleinsatz wirksamer
und zielgenauer zu machen und zweitens die deutsche Politik gegenüber den
Partnerländern einheitlich und kohärent zu gestalten. Seit der „Paris
Declaration“ und der „Accra Agenda for Action“ stehen Kohärenz und
Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit ebenso im Zentrum der
entwicklungspolitischen Debatte wie die stärkere Verantwortung der Partnerländer.
Reformen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit müssen diesen Zielen
entsprechen.
Viele Jahre wurde national und international gefordert, die Strukturen der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit grundlegend zu reformieren. Die
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
kritisierte in ihrem Prüfbericht von 2005, dass die Organisationen- und
Verfahrensvielfalt der deutschen Entwicklungspolitik zu Effizienz- und
Koordinierungsverlusten führt und die Partnerländer in den Entwicklungsländern vor
große Herausforderungen stellt.
Das Bundeskabinett hat die Zusammenführung der drei staatlichen
Durchführungsorganisationen Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit
(GTZ) GmbH, Deutscher Entwicklungsdienst (DED) gGmbH und Inwent –
Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH am 7. Juli 2010
beschlossen. Am 1. Januar 2011 hat die neue Organisation ihre Arbeit
aufgenommen, die zu 100 Prozent in der Hand des Bundes liegt und den nur leicht
veränderten Namen Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
(GIZ) GmbH trägt. Neben der GIZ sollen eine Servicestelle für
bürgerschaftliches Engagement sowie eine Institution für die unabhängige Evaluierung und
Sicherung der Qualität von Wirkungsmessung entstehen. Die Regierung
begrenzt die Strukturreform allerdings auf die technische Zusammenarbeit,
obwohl gerade die Zusammenlegung von technischer und finanzieller Zusam- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung vom 24. Februar 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/4972 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodemenarbeit essentiell für die Effizienz der Entwicklungszusammenarbeit und
eine kohärente deutsche Entwicklungspolitik ist. Nach wie vor sehen sich die
Partnerländer also einer Trias aus dem Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), der GIZ und der KfW
Bankengruppe gegenüber.
Nachdem die kleine Fusion zunächst vielversprechend begann, gab es auf der
Zielgeraden verschiedene Rückschläge für die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit. Das BMZ hat es bisher versäumt, darzulegen, welche inhaltlichen
Ziele mit der Reform verfolgt werden. Stattdessen hat sich das BMZ auf
strukturelle Maßnahmen konzentriert. Nach einem Hin und Her bei der Frage des
Hauptsitzes überraschte das BMZ die Öffentlichkeit mit der Berufung eines
siebenköpfigen Vorstandes, der zudem ausschließlich aus Männern besteht.
Eine offene Debatte darüber, wie die Verschmelzung inhaltlich ausgerichtet
werden soll und wie Öffentlichkeit und Deutscher Bundestag stärker beteiligt
werden können, hat es bislang nur in Ansätzen gegeben. Weiterhin stellt sich
die Frage, ob das BMZ künftig verstärkt als „Agenda Setter“ auftreten wird
und sich dabei gegen die personell sehr viel besser ausgestattete GIZ
durchsetzen kann.
1. Welche inhaltlichen Ziele sollen für die GIZ leitend sein?
Wie und unter welcher Beteiligung wird eine solche Zielbestimmung
entwickelt?
Inhaltlich leitend sind die entwicklungspolitischen Ziele der Bundesregierung,
die unter Federführung des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) auf der Basis des Koalitionsvertrags
zwischen CDU, CSU und FDP formuliert werden. Diese entwicklungspolitischen
Ziele werden im BMZ in einem arbeitsteiligen Prozess konkretisiert und
heruntergebrochen und von der Gesellschafterin mit der Deutschen Gesellschaft
für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) vereinbart. Dabei besteht
kontinuierlicher Austausch u. a. mit den anderen Bundesressorts, den
Durchführungsorganisationen, Nichtregierungsorganisationen, Stiftungen, kirchlichen
Einrichtungen, der Wissenschaft und der Wirtschaft. Die daraus abgeleiteten
Ziele bilden den politischen und thematischen Rahmen für die Arbeit der GIZ.
2. Welche qualitativen Ziele sollen mit der Reform umgesetzt werden?
Die Ziele der Strukturreform der Technischen Zusammenarbeit (TZ) sind im
Kabinettsbeschluss vom 7. Juli 2010 festgehalten:
i. Wir wollen die anerkannte Vielfalt der Instrumente der bilateralen TZ
erhalten, zugleich wollen wir die Wirtschaftlichkeit erhöhen und die
organisatorischen Strukturen straffen, die Instrumente bündeln, sie transparenter und
flexibler gestalten und sie zukunftsorientiert weiterentwickeln.
ii. Wir wollen die politische Gestaltungsfähigkeit der Bundesregierung stärken,
einen einheitlichen (kohärenten) und sichtbaren Außenauftritt der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) im Rahmen der Gestaltung der
Auswärtigen Beziehungen sicherstellen und Deutschland als innovativen Motor und
Partner der internationalen Entwicklungspolitik etablieren.
Darüber hinaus hat das BMZ diese Ziele in einem Zielkanon weiter
ausdifferenziert und diesen mit der Wirtschaftlichkeitsanalyse am 3. November 2010
vorgelegt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/49723. Wie werden die neuen Herausforderungen der
Entwicklungszusammenarbeit (z. B. Klimawandel, neue Geber, Rohstoffausbeutung) bei der Reform
berücksichtigt?
Die Reform zielt auf eine modern aufgestellte, effiziente
Durchführungsorganisation ab, in der Doppelstrukturen, die bislang in der TZ bestanden haben,
konsequent abgebaut sind. Die GIZ wird daher in der Lage sein, sich auf die neuen
Herausforderungen flexibel einzustellen. Inwieweit die neue
Aufbauorganisation die o. g. Herausforderungen in besonderer Weise qualitativ oder quantitativ
berücksichtigt bzw. widerspiegelt, steht zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch
nicht abschließend fest. Die Aufbauorganisation wird erst in den kommenden
Monaten festgelegt werden (siehe Antwort zu Frage 7).
4. Wie werden die Erfahrungen der Partnerinnen und Partner in den
Empfängerländern, aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und von anderen Gebern
genutzt und in die Reform mit einbezogen?
Eine Reform der deutschen Durchführungsstrukturen wird seit vielen Jahren
von Akteuren in Empfänger- und anderen Geberländern, aus Wissenschaft und
Zivilgesellschaft angeregt und gefordert. Die Reform wurde u. a. wesentlich
von den OECD/DAC Peer Reviews 2005 und 2010 (umfassende Analysen der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Deutschland und vor Ort in
Empfängerländern) beeinflusst, die der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
aufgrund ihrer institutionellen Zersplitterung wiederholt hohe Reibungsverluste
bescheinigt haben.
5. Inwieweit wird sich die GIZ in Zukunft verstärkt im Rahmen einer
zivilmilitärischen Zusammenarbeit, wie etwa in Afghanistan oder in
Kolumbien, engagieren?
Die GIZ unterstützt die Bundesregierung bei der Erreichung ihrer
entwicklungspolitischen Ziele. Das Engagement der GIZ, wie bisher das der Deutschen
Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit GmbH (GTZ), des Deutschen
Entwicklungsdienstes (DED) und der Internationalen Weiterbildung und
Entwicklung gGmbH (InWEnt), richtet sich an den jeweiligen regionalen und
thematischen Prioritäten der Bundesregierung aus.
6. Ist es geplant, im zivil-militärischen Bereich Kompetenzen aufzubauen?
Wenn ja, wie, in welcher Form, in welchen Schritten, und in welchen
Ländern und Regionen?
Die Reform zielt auf eine modern aufgestellte, effiziente
Durchführungsorganisation ab. Siehe außerdem Antwort zu Frage 5.
7. Wie soll das Geschäftsmodell der GIZ aussehen, bzw. wie wird der Prozess
zu seiner Erstellung konkret ausgestaltet, und welche zeitliche Perspektive
ist vorgesehen?
Die Entwicklung des Geschäftmodells der GIZ wird derzeit mit höchster
Priorität vorangetrieben, dies nicht zuletzt mit Blick auf die Verantwortung
gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der GIZ, die es in der aktuellen
Transformationsphase „mitzunehmen“ gilt. Die Zusammenführung der drei
„alten“ Organisationen GTZ, DED und InWEnt mit rd. 18 000 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern weltweit ist eine herausfordernde Aufgabe, der sich die GIZ
Drucksache 17/4972 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodegemeinsam mit dem BMZ widmet. Derzeitige Planungen gehen davon aus,
dass bis April 2011 ein Geschäftsmodell vorgelegt werden kann.
8. An welchen Indikatoren wird der Erfolg der Reform gemessen?
Siehe Antwort zu Frage 2. Basis wird der ausdifferenzierte Zielkanon des BMZ
sein.
9. Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten für die Beibehaltung von zwei
Standorten in Eschborn und Bonn?
In welchem Umfang werden Umbaumaßnahmen an den Standorten
durchgeführt?
Zu Berechnungen der möglichen Umzugskosten siehe die
Wirtschaftlichkeitsanalyse vom 3. November 2010 (Ausschussdrucksache 17(8)2645). Das
Geschäftsmodell der GIZ – mit entsprechenden Implikationen für Standorte und
Umzüge – steht noch nicht abschließend fest (siehe Antwort zu Frage 7).
10. Wird langfristig die Zusammenführung von technischer und finanzieller
Entwicklungszusammenarbeit angestrebt, und wenn ja, welche Schritte
werden dafür unternommen?
Wenn nein, warum nicht?
Die rechtliche und organisatorische Zusammenführung von Technischer und
Finanzieller Zusammenarbeit (FZ) wird zurzeit nicht angestrebt. Am Ende
einer solchen Fusion müsste ohnehin eine Organisation stehen, die die
Anforderungen des Kreditwesengesetzes erfüllt, um für Zwecke der FZ z. B.
Darlehen vergeben und auch selbst Marktmittel aufnehmen zu können. Die KfW
Bankengruppe erfüllt die Anforderung des Bundes an die FZ, nämlich
Investitionen der Kooperationspartner zu fördern.
11. Wie soll die dringend notwendige Abstimmung zwischen technischer und
finanzieller Zusammenarbeit in Zukunft verbessert werden?
Auf Ebene der strategischen Planung, der Umsetzung der Programme und beim
Auftritt gegenüber den Partnern vor Ort werden jetzt und in den nächsten
Jahren weitere Schritte für eine stärkere Zusammenführung der TZ- und FZ-
Maßnahmen unternommen. Die übergeordnete, strategische Planung in Form von
Länderkonzepten und Schwerpunktstrategiepapieren findet bereits für beide
Instrumente statt. In den Schwerpunkten werden zunehmend „Gemeinsame
Programmvorschläge“ für beide Instrumente vorgelegt und beauftragt. Vor Ort
wird die Arbeit der TZ und FZ von der Botschaft koordiniert, mit fachlicher
Unterstützung der sogenannten Schwerpunktkoordinatoren. Es ist vorgesehen,
die Büros der KfW Bankengruppe und der GIZ (zum Teil ist dies bereits
erfolgt) an einem gemeinsamen Ort unterzubringen und eine einheitliche Leitung
der Landesbüros der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu benennen.
Die Öffentlichkeitsarbeit von TZ und FZ wird zunehmend eng miteinander
abgestimmt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/497212. Wie soll künftig die Zusammenarbeit mit anderen „Stakeholdern“ aus
Partnerländern, Wissenschaft und Zivilgesellschaft konkret aussehen?
Entwicklungspolitisches Ziel der Bundesregierung ist u. a. die intensive
Einbindung und Stärkung aller in der Entwicklungszusammenarbeit Engagierten,
insbesondere der Zivilgesellschaft, so wie eine engere Kooperation mit der deutschen
Privatwirtschaft. Akteure aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft, der Wissenschaft, den
Ländern und den Bundesressorts werden deshalb in ein die GIZ beratendes
Kuratorium bzw. in einen Wirtschaftsbeirat (siehe Antwort zu Frage 13)
eingebunden. Beide Gremien werden sich im Laufe des Jahres 2011 konstituieren.
Es ist vorgesehen, dass das Kuratorium maximal 40 Mitglieder haben soll und
sich einmal jährlich trifft. Der Vorstand, der bzw. die Aufsichtsratsvorsitzende
sowie ein Vertreter bzw. eine Vertreterin der Gesellschafterin nehmen an den
Sitzungen des Kuratoriums teil. Die Aufgabe des Kuratoriums ist die Beratung der
Gesellschaft in Bezug auf alle für deren Entwicklung wesentlichen Fragen, der
Informations- und Meinungsaustausch sowie die Förderung der Beziehungen
zwischen der GIZ und gesellschaftlichen Akteuren.
13. Wie ist die Ausgestaltung des Beirats der GIZ geplant, und welche
Aufgaben soll er wie erfüllen?
Zur Ausgestaltung des Kuratoriums siehe Antwort zu Frage 12. Der
Wirtschaftsbeirat der GIZ ist kein formelles Gesellschaftsorgan. Der
Wirtschaftsbeirat wird bis zu zehn Mitglieder haben und sich mindestens zwei Mal jährlich
mit dem Vorstand der GIZ und dem/der Aufsichtsratsvorsitzenden der GIZ
treffen. Der Wirtschaftsbeirat wird im Rahmen des rechtlich Zulässigen über die
Unternehmenspolitik, die Organisation und wesentliche Aktivitäten der GIZ
informiert und zeitnah in die Überlegungen zur langfristigen
Unternehmensplanung einbezogen, insbesondere im Bezug auf wirtschaftsnahe Themen. Der
Wirtschaftsbeirat vertritt die Interessen der Wirtschaft gegenüber der GIZ und
berät diese insbesondere hinsichtlich wirtschaftsnaher, innovativer
Programmansätze. Der Wirtschaftsbeirat wirbt gegenüber beteiligten Unternehmen und
beteiligten Verbänden der deutschen Wirtschaft für Fragen der
entwicklungspolitischen und internationalen Zusammenarbeit, um diese in die Umsetzung
einzelner wirtschaftsbezogener Vorhaben einzubinden.
14. Wie wird zukünftig die fachliche Begleitung des Aufsichtsrats der GIZ
durch den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung des Deutschen Bundestages gewährleistet?
Die Bundesregierung bestellt bislang vier Anteilseignervertreter im
Aufsichtsrat der GIZ auf Vorschlag des Deutschen Bundestages. Wie bisher im InWEnt-
Kuratorium wird der Deutsche Bundestag sich zudem in dem neu zu
gründenden GIZ-Kuratorium einbringen können (siehe Antwort zu Frage 12). Es ist
vorgesehen, dass im Kuratorium bis zu fünf Mitglieder des Deutschen
Bundestages vertreten sind.
15. Welche Maßnahmen und Strukturen sind geplant, um eine effektive
Steuerung der technischen Zusammenarbeit und der GIZ durch das BMZ zu
gewährleisten (bitte einzelne Maßnahmen und Zeitschiene angeben)?
Ein zentrales Ziel der Bundesregierung ist die Steigerung der
entwicklungspolitischen Steuerungs- und Gestaltungsfähigkeit. Mit der Strukturreform der TZ
hat sie einen wesentlichen Schritt getan, dieses Ziel zu erreichen. Im Zuge der
Umsetzung der Reform werden – über die rechtliche Fusion der drei Organisa-
Drucksache 17/4972 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodetionen GTZ, DED und InWEnt hinaus – eine Vielzahl von Maßnahmen
ergriffen. Hierzu zählen u. a. die Stärkung der institutionellen Steuerung der GIZ
(Ausübung von Gesellschafterrechten, Zielvorgaben an die Gesellschaft) sowie
eine verbesserte Steuerung über das Auftragsverfahren, entwicklungspolitische
Strategien und Konzepte (finanzielle und inhaltliche Steuerung als
Hauptauftraggeber). Auch die Schaffung eines von der Durchführung unabhängigen
Evaluierungsinstituts wird die entwicklungspolitische Steuerung verbessern,
Lernprozesse anstoßen und beschleunigen. Eine Grundvoraussetzung, um den
erhöhten entwicklungspolitischen Steuerungsansprüchen gerecht zu werden,
liegt in einer Verbesserung der Personalressourcen zur Steuerung der
Entwicklungszusammenarbeit.
16. Wie ist geplant, die Arbeit des neu gegründeten Ressortkreises für
technische Zusammenarbeit zu organisieren?
a) Welche Effekte werden durch den Ressortkreis erwartet?
Der Ressortkreis Technische Zusammenarbeit (Deutsche Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit) sorgt für eine verbesserte Information und
Abstimmung der Bundesressorts vor allem im Bereich der TZ der Ressorts. Mit dem
Ressortkreis wird allen Ressorts ein Rahmen geboten, eigenen Einfluss auf die
Gesamtarbeit der neuen Durchführungsorganisation zu nehmen (siehe
Kabinettsbeschluss vom 7. Juli 2010). Er trägt damit u. a. dazu bei, die politische
Steuerungsfähigkeit des Bundes gegenüber der GIZ zu erhöhen, sowie die
Transparenz und Kohärenz der Aktivitäten der Bundesregierung vor allem im
Bereich der TZ zu verbessern.
b) Aus welchem Anlass wird er einberufen?
Der Ressortkreis trifft sich regelmäßig. Das erste Treffen fand im November
2010 statt, das nächste Treffen ist für März 2011 geplant.
c) Wer leitet die Sitzungen?
Der Ressortkreis wird vom BMZ (Staatssekretär Hans-Jürgen Beerfeltz) geleitet.
d) Gibt es ein Sekretariat oder Stellen für den Ressortkreis?
Wenn ja, wie viele, und wie ist ihre Arbeitsbeschreibung?
Der Ressortkreis liegt im Aufgabenbereich des Planungsstabs des BMZ und
wird von diesem vorbereitet. Es gibt weder ein gesondertes Sekretariat noch
zusätzliche Stellen hierfür.
e) Gibt es eine Agenda für die Treffen des Ressortkreises?
Die Agenda wird von Treffen zu Treffen neu festgelegt. Regulärer Bestandteil
ist ein Tour de table zu den Aktivitäten der Ressorts insbesondere im Bereich
der TZ.
f) Wie häufig tagt er?
Der Ressortkreis tagt mindestens zweimal jährlich.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/4972g) Wer nimmt an den Sitzungen teil (bitte nach Anzahl,
Beschäftigungsebene und Bundesministerien aufschlüsseln)?
Das BMZ lädt auf Ebene der Staatssekretärinnen und -sekretäre ein. Alle
Bundesministerien sind eingeladen, am Ressortkreis teilzunehmen.
h) Welche Themen werden in dem Ressortkreis besprochen, und wie
werden sie ausgewählt?
Die Tagesordnung orientiert sich an aktuellen Themen, die für die Aktivitäten
der internationalen Zusammenarbeit der Ressorts von Relevanz sind. Die
Tagesordnung wird vom BMZ vorgeschlagen, andere Ressorts können ebenfalls
Themen auf der Tagesordnung platzieren.
i) An wen und in welcher Form werden die Ergebnisse der Treffen des
Ressortkreises kommuniziert?
Die Ergebnisse des Ressortkreises werden in einem abgestimmten Protokoll
festgehalten und über die teilnehmenden Staatssekretärinnen und -sekretäre an
die Ressorts kommuniziert.
j) Ist eine Koordination des Ressortkreises mit Institutionen der
finanziellen Zusammenarbeit geplant?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Siehe Antwort zu Frage 16a. Der Ressortkreis beschäftigt sich laut
Kabinettsbeschluss vom 7. Juli 2010 primär nicht mit den Institutionen der FZ.
Allerdings können in Zusammenhang mit Fragen der TZ auch Fragen der FZ
behandelt werden.
k) Ist eine Abstimmung mit anderen ressortübergreifenden Gremien,
etwa dem Ressortkreis zivile Krisenprävention, geplant?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Der Ressortkreis berücksichtigt existierende ressortübergreifende strategische
Ansätze und Abstimmungsgremien.
17. Wie steht die Bundesregierung zu der Idee, das Deutsche Institut für
Entwicklungspolitik (DIE) mit der Durchführung unabhängiger
Evaluierungen zu beauftragen?
Die Wirtschaftlichkeitsanalyse hat mehrere Varianten für die Einrichtung eines
Evaluierungsinstituts aufgezeigt, u. a. auch die Einrichtung als Tochter des
Deutschen Instituts für Entwicklungspolitik (DIE). Diese werden zurzeit
geprüft.
18. Was sind die konkreten Planungen für die Einrichtung der Institution für
Evaluierung und Wirkungsmessung?
Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 18a bis 18r
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. Die Entscheidung für die
Einrichtung eines Evaluierungsinstituts steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des
Drucksache 17/4972 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBundesministeriums der Finanzen sowie einer entsprechenden
Berücksichtigung im Haushalt 2012.
a) Wird die Institution als eigenständige Organisation gegründet oder
wird sie an einem bestehenden Institut aufgehängt?
Falls Letzteres, welches und wie ist dann die Leitung geregelt?
Siehe Vorbemerkung.
b) Wie wird die Unabhängigkeit der Institution gewährleistet?
Die Unabhängigkeit soll durch gesellschaftsrechtliche Vorkehrungen und
insbesondere die wissenschaftliche Unabhängigkeit und Transparenz der Arbeiten
des Instituts gewährleistet werden. Das Institut wird keine Zuwendungen oder
Aufträge von den Durchführungsorganisationen erhalten. Es wird seine
finanziellen Mittel direkt vom BMZ erhalten.
c) Welche Ziele werden mit der Institution verfolgt?
Ziel ist es, entwicklungspolitische Lernprozesse zu verstärken und aufzubauen
und die Qualität der Entwicklungszusammenarbeit zu steigern. Dies geschieht
durch unabhängige Analysen und Bewertungen und deren Veröffentlichung,
Methodenentwicklung sowie durch die Förderung der Evaluierungskapazität
der Partnerländer.
d) Wie sieht der konkrete Zeitplan bis zur Gründung und darüber hinaus
aus?
Siehe Vorbemerkung.
e) Wo soll die Institution ihren Sitz haben?
Siehe Vorbemerkung.
f) Wie soll die Leitungsstruktur der Institution aussehen, und wie
werden entsprechende Personen ausgewählt?
Siehe Vorbemerkung.
g) Wird eine Frauenquote für die Leitung der neuen Organisation gelten?
Wenn ja, welche?
Die Anwendung des Bundesgleichstellungsgesetzes wird sichergestellt.
h) Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für die Gründung
der Institution?
Ausgangspunkt sind die im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsanalyse zur
Strukturreform ermittelten Kosten. Eine detaillierte Kostenschätzung wird im
Zusammenhang mit der Haushaltsaufstellung erstellt.
i) Mit welchen Kosten kalkuliert die Bundesregierung jährlich für den
Betrieb der Institution?
Siehe Antwort zu Frage 18h.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/4972j) Wie viele Stellen sind für die Institution geplant, welches
Anforderungsprofil müssen Bewerber erfüllen, und nach welchen Kriterien
werden sie ausgewählt?
Siehe Vorbemerkung. Das Anforderungsprofil wird je nach Aufgabenstellung
variieren. Die Auswahl soll nach fachlichen Kriterien erfolgen unter
Berücksichtigung des Bundesgleichstellungsgesetzes.
k) Werden alle Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
evaluiert oder lediglich die der technischen Zusammenarbeit?
Gegenstand von Evaluierungen ist grundsätzlich die gesamte (vom BMZ
verantwortete) deutsche Entwicklungszusammenarbeit. Angestrebt wird, dass für
die Entwicklungspolitik zentrale Programme und Fragestellungen in
regelmäßigen Abständen evaluiert werden.
l) Wie wird die Institution aktiv werden, und wie regelmäßig werden
Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit evaluiert?
Basis der Evaluierungsaktivitäten und Maßnahmen zur
Evaluierungskapazitätsbildung sollen entsprechende strategische Programme des Instituts sein.
m) Wie soll die Wirkungsmessung von Maßnahmen deutscher
Entwicklungszusammenarbeit methodisch vonstatten gehen?
Hierzu existiert bereits ein breiter Katalog von anerkannten
sozialwissenschaftlichen Methoden, die je nach Fallgestaltung zur Anwendung kommen können.
Grundsätzlich sollen die OECD/DAC-Prinzipien und Qualitätsstandards für
Entwicklungsevaluierung auch für die neuen Institutionen als Richtschnur
dienen.
n) Werden die entsprechenden Berichte veröffentlicht?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wann, welche, und in welchem Umfang?
Es ist vorgesehen, dass die Berichte grundsätzlich veröffentlicht werden.
o) Wie wird die Arbeit der Institution mit internationalen Initiativen
harmonisiert?
Internationale Kooperationen sind als Aufgabenbereich vorgesehen. Das
Evaluierungsinstitut soll auch Mitglied des Evaluierungsnetzwerks des
Entwicklungsausschusses der OECD werden – das sich aktiv der Harmonisierung
und Koordination widmet – und es soll sich an internationalen
Gemeinschaftsevaluierungen beteiligen können.
p) Soll die Institution auch die Entwicklungszusammenarbeit
zivilgesellschaftlicher Organisationen evaluieren?
Wenn ja, warum, und in welchem Umfang bzw. auf welche
Veränderungen müssen sich zivilgesellschaftliche Organisationen in der
Arbeit einstellen?
Wenn nein, warum nicht?
Ja (siehe Antwort zu Frage 18k). Eine Aufteilung der Verantwortungsbereiche
zwischen Institut und BMZ wäre ineffizient. Eine Veränderung für
zivilgesellschaftliche Organisationen, die vom BMZ gefördert werden, ist insoweit zu
erwarten, als
Drucksache 17/4972 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodea) durch die vermehrten Kapazitäten gegenüber dem Ist-Zustand auch
vermehrt und vertieft Evaluierungen zivilgesellschaftlicher Maßnahmen
durchgeführt werden können und
b) durch den vorgesehenen Aufgabenbereich Methodenentwicklung auch zu
einer besseren Evaluierungspraxis der zivilgesellschaftlichen
Organisationen selbst beigetragen werden kann.
q) Wie soll die finanzielle Entwicklungszusammenarbeit der KfW
Bankengruppe zukünftig evaluiert werden?
Siehe Antwort zu Frage 18k.
r) Wie soll die Arbeit der Institution für Evaluierung und
Wirkungsmessung evaluiert und bewertet werden?
Denkbar sind z. B. Expertenpanels zu einzelnen größeren Evaluierungen sowie
periodische Evaluierungen der gesamten Arbeit durch Peer Reviews und
externe Gutachterteams.
19. Welche Reformen sind für die GTZ/GIZ International Services und
Drittgeschäfte geplant?
a) Wie soll zukünftig der Geschäftsbereich GTZ/GIZ International
Services organisiert werden?
Der Geschäftsbereich GIZ International Services wird weiterhin als
eigenständiger Bereich in der GIZ geführt. Dieser Geschäftsbereich ist im
Rechnungswesen (wie bisher in der „alten“ GTZ) vollständig vom gemeinnützigen
Geschäftsbereich getrennt.
b) Welchen Anteil am Gesamtgeschäft der GIZ wird das Drittgeschäft
haben?
Der Anteil des Drittgeschäfts in der „alten“ GTZ lag in den vergangenen Jahren
bei ca. 20 Prozent des Gesamtumsatzes, bei InWEnt zwischen 5 und 10
Prozent. Durch die Fusion sinkt der Anteil des Drittgeschäfts am Gesamtumsatz
geringfügig. Wie im Reformkonzept vom 7. Juli 2010 festgelegt, wird die GIZ
weiterhin anderen Staaten und multilateralen Gebern für die Umsetzung ihrer
Maßnahmen zur Verfügung stehen. Wie bereits in der Vergangenheit wird auch
künftig sichergestellt, dass das Drittgeschäft so weitergeführt wird, dass die
GIZ ordnungspolitisch und vergabe- und steuerrechtlich dauerhaft sicher
aufgestellt ist.
c) Wie soll die Leitungsstruktur der Institution aussehen, und wie
werden entsprechende Personen ausgewählt?
Das BMZ geht davon aus, dass die Fragen 19c, 19d und 19e sich auf die GIZ
insgesamt und nicht nur auf den (internen) Bereich IS beziehen.
Die GIZ wird in einer Transformationsphase bis zum 30. Juni 2012 von sieben
Vorstandsmitgliedern (ein Sprecher, sechs Bereichsvorstände) geleitet. Die
neuen Vorstandsmitglieder wurden im Dezember 2010 vom Aufsichtsrat der
GTZ gewählt. Nach Ende der Transformationsphase ab Juli 2012 soll es nur
noch fünf Vorstandsmitglieder geben, davon mindestens zwei Frauen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/4972d) Wird eine Frauenquote für die Leitung gelten?
Wenn ja welche?
Der Gesellschaftsvertrag der GIZ hält den Aufsichtsrat der GIZ dazu an, bei der
Bestellung von Mitgliedern des Vorstands der GIZ insgesamt auf Vielfalt zu
achten und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen
sicherzustellen. Der Anteil von Frauen soll demnach mindestens 40 Prozent
betragen. Solange dieser Anteil nicht erreicht ist, soll der Aufsichtsrat Frauen bei
Vorliegen von gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach
umfassender Einzelfallabwägung bevorzugt berücksichtigen (s.
Gesellschaftsvertrag der GIZ, § 8.3).
e) Wie soll das einheitliche Auftragsverfahren, das 2012 realisiert
werden soll, aussehen?
Das Auftragsverfahren für das BMZ-Geschäft wird ab 2012 angepasst. Die
Arbeit der Altorganisationen DED und InWEnt wird vom Zuwendungs- in ein
einheitliches Auftragsverfahren überführt. Zukünftig sollen der Einsatz von
Entwicklungshelfern („Alt-DED“) und die Formate „Human Capacity Building“
von „Alt-InWEnt“ für Fach- und Führungskräfte auch im Rahmen von TZ-
Programmen angeboten werden. Die Instrumente der beiden Altorganisationen
sollen mit ihren spezifischen Vorteilen erhalten und in Wert gesetzt werden.
f) Wie soll die Vergabe von Direktaufträgen durch öffentliche
Auftraggeber gestaltet werden?
Was wird aus dem bisherigen Zuwendungsverfahren?
Im Geschäftsbereich „Deutsche öffentliche Auftraggeber“ der GIZ sind derzeit
– über die Integration von Zuwendungen öffentlicher Auftraggeber an die
ehemalige InWEnt hinaus – keine Änderungen geplant. Andere öffentliche
Auftraggeber – insbesondere andere Bundesressorts – können die GIZ wie bisher
die „alte“ GTZ bzw. „alte“ InWEnt uneingeschränkt beauftragen.
g) Wie soll die Auftragsvergabe von öffentlichen Auftraggebern an die
GIZ zukünftig koordiniert werden?
Welche Strukturveränderungen im BMZ sollen mit diesen
Veränderungen einhergehen?
Siehe Antwort zu Frage 19f. Die Beauftragung der GIZ durch öffentliche
Auftraggeber ist weiterhin direkt möglich. Die Einrichtung des Ressortkreises
(siehe Antwort zu Frage 16) trägt zu einem stärkeren Informationsaustausch
zwischen denjenigen Bundesressorts bei, welche die GIZ als
Durchführungsorganisation nutzen. Strukturveränderungen im BMZ gehen damit nicht einher.
h) In welchem Maß steht das Auftragsverfahren in Konkurrenz zu
lokalen Firmen in den Partnerländern?
Das Auftragsverfahren steht grundsätzlich nicht in Konkurrenz zu lokalen
Firmen in den Partnerländern. Die GIZ ist gehalten, alle finanziellen Mittel, die
nicht über die Direktleistung in Form von GIZ-Projektpersonal gebunden sind,
nach EU-Vergaberecht auszuschreiben. Darüber hinaus werden
Dienstleistungen und Sachbeschaffungen, die auf lokalen oder regionalen Märkten in
Partnerländern bezogen werden können, in Analogie zum EU-Vergaberecht
ausgeschrieben.
Drucksache 17/4972 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode20. Welche Maßnahmen sind im Rahmen der Reform für eine
Dezentralisierung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit geplant?
a) Wie sollen ein einheitliches deutsches Auftreten in den Partnerländern
und mehr Kohärenz zwischen den Politiken der verschiedenen
Ressorts gewährleistet werden?
Ressortübergreifende Strategiepapiere für die Zusammenarbeit mit zum
Beispiel Lateinamerika und der Karibik liegen vor beziehungsweise sind für
Afrika in Arbeit. Auf der Arbeitsebene stimmen sich das Auswärtige Amt
(AA), das BMZ und die übrigen Ressorts eng ab, damit Deutschland im
Ausland mit einer Stimme spricht. Die Planungsstäbe von BMZ und AA treffen
sich wöchentlich zu strategischen Koordinierungssitzungen.
Darüber hinaus sind wichtige Instrumente, über die Kohärenz bzgl. Themen für
eine global nachhaltige Entwicklung hergestellt wird, die nationale
Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung und die diesbezüglichen Arbeitsprozesse:
der Fortschrittsbericht zur Nachhaltigkeitsstrategie (nächster Bericht 2012), das
Arbeitsprogramm sowie regelmäßige Treffen des Ausschusses der
Staatssekretäre für nachhaltige Entwicklung, an denen das BMZ aktiv beteiligt ist.
Die Koordinierung eines einheitlichen deutschen Auftretens in den
Partnerländern ist gemäß § 1 des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst (GAD) Aufgabe
des Auswärtigen Dienstes. Im Ausland haben daher die deutschen Botschaften
die koordinierende Rolle inne und gewährleisten einen einheitlichen deutschen
Außenauftritt.
b) Wie soll der politische Dialog mit den Partnerinnen und Partnern
zukünftig gestaltet werden?
Der entwicklungspolitische Dialog mit den Partnerregierungen wird weiter
anlässlich von Regierungsverhandlungen und -konsultationen unter Federführung
des BMZ geführt. Die Rolle der Botschaften im politischen und
sektorpolitischen Dialog vor Ort bleibt bestehen und wird durch die Strukturreform
gestärkt (siehe Antwort zu den Fragen 20d, 20i und 20l).
c) Wird das BMZ in den deutschen Häusern personell vertreten sein?
Wenn ja, in welchem Maß?
Wenn nein, warum nicht?
Wie im Koalitionsvertrag und im Kabinettsbeschluss zur Strukturreform
festgeschrieben, soll die entwicklungspolitische Steuerungs- und Handlungsfähigkeit
der Bundesregierung vor Ort gestärkt werden. Um dies zu erreichen soll
insbesondere die Außenstruktur der Entwicklungspolitik ausgeweitet werden. Dies
bezieht sich im Wesentlichen auf eine personelle Stärkung des WZ-Bereichs
innerhalb der Botschaften.
d) In welchem Zeitraum und in welchem Ausmaß soll die personelle
Präsenz des BMZ in den Partnerländern ausgebaut werden?
Die Bundesregierung plant in einem ersten Schritt, den Ausbau der
entwicklungspolitischen Außenstruktur in einer begrenzten Zahl von Pilotländern zu
testen (siehe Antwort zu Frage 20j). Details zu dieser Pilotphase werden
zwischen BMZ und AA abgestimmt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/4972e) Wie ist die zukünftige Organisationsstruktur der deutschen Häuser
geplant?
Wie im Kabinettsbeschluss verankert, soll für die Landesbüros der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit (Durchführungsorganisationen) eine einheitliche
Leitung etabliert werden. Diese soll vor allem zu einer Vereinfachung der
Ansprechstrukturen für Partner und andere Geber beitragen und die Kohärenz der
Durchführung verbessern. Unter dieser Leitung werden die Büros der KfW
Bankengruppe und der GIZ fortbestehen.
f) Wie wird die KfW in die Arbeit vor Ort einbezogen, und wie wird
zukünftig die technische und finanzielle Zusammenarbeit vor Ort
koordiniert?
Die KfW Bankengruppe wird im Rahmen ihrer Aufgaben der Umsetzung der
FZ in die Arbeit vor Ort einbezogen. Die Koordinierung der TZ und FZ vor Ort
erfolgt durch die Botschaften auf der Grundlage der zwischen Partner und
BMZ vereinbarten Ziele im Schwerpunkt. Für die fachliche Koordinierung in
Durchführungsfragen und die Berichterstattung wird ein Ansprechpartner von
GIZ oder KfW Bankengruppe festgelegt (siehe Antwort zu Frage 11).
g) Wie wird das Verfahren zur Bestimmung der Leitung der Landesbüros
in den Partnerländern konkret aussehen (bitte nach
Verfahrensschritten aufschlüsseln)?
Entsprechende Kooperationsvereinbarungen zur Besetzung der Leitung
(gegebenenfalls rotierendes Verfahren) werden derzeit getroffen. Die Leitung ist vom
BMZ und dem AA zu billigen.
h) Wird die Beteiligung der Botschaften und Konsulate in den
Partnerländern im Zuge der Reform in der Programmierung von
Entwicklungszusammenarbeit gestärkt?
Wenn ja, wie?
Im Zuge der Strukturreform ist eine Verstärkung der entwicklungspolitischen
personellen Ressourcen der Bundesregierung in den Partnerländern der
Entwicklungszusammenarbeit vorgesehen, die eine effektivere Wahrnehmung von
Koordinierungs- und Steuerungsfunktionen vor Ort (durch die Botschaften)
ermöglichen wird.
i) Wird die Anzahl der Referenten für Wirtschaftliche Zusammenarbeit
(WZ) an den Botschaften erhöht?
Siehe Antwort zu Frage 20d.
j) In welchen Pilotländern wird die Dezentralisierung der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit bereits getestet, und welche werden wann
dazukommen?
Im Zuge der Strukturreform sollen u. a. die entwicklungspolitischen
personellen Ressourcen der Bundesregierung in den Partnerländern der
Entwicklungszusammenarbeit verstärkt werden. Verschiedene Optionen hierfür sollen in
sieben Pilotländern getestet werden. Ziel ist die Stärkung der
entwicklungspolitischen Steuerungs- und Gestaltungsfähigkeit der Bundesregierung und die
Sicherstellung eines einheitlichen und sichtbaren Außenauftritts der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit. Die Auswahl der Pilotländer und der Zeitplan
für die Umsetzung werden derzeit zwischen BMZ und AA abgestimmt.
Drucksache 17/4972 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodek) Nach welchen Kriterien wurden und werden die Pilotländer
ausgewählt?
Kriterium ist v. a. die entwicklungs- und außenpolitische Bedeutung des
Partnerlandes. Darüber hinaus gilt es, eine sinnvolle regionale Verteilung zu
beachten. Die Pilotländer stehen für unterschiedlichen Realitäten vor Ort (Art und
Umfang politischer Dialog mit den Partnern, Geberkoordinierung usw.). Eine
einheitliche Vorgehensweise für alle Ländertypen erscheint nicht sinnvoll.
l) Welche Maßnahmen werden in den Pilotländern konkret
vorgenommen?
Siehe Antwort zu den Fragen 20h und 20j. In den Pilotländern soll zügig eine
Verstärkung der entwicklungspolitischen personellen Ressourcen der
Bundesregierung erfolgen. Darüber hinaus sollen u. a. der sektorpolitische Dialog fest
an den Botschaften verankert werden (Überführung eines Teils der bisherigen
Aufgaben der Schwerpunktkoordinatoren) und eine einheitliche Leitung der
Landesbüros der deutschen Entwicklungszusammenarbeit eingerichtet werden
(siehe Antwort zu Frage 20e).
m) Wie werden die Maßnahmen in den Pilotländern evaluiert, und wann
und in welcher Form werden erste Ergebnisse vorliegen?
Wann werden diese öffentlich gemacht?
Die Pilotphase soll Mitte 2011 beginnen und (zunächst) bis Mitte 2012 laufen.
Die Ergebnisse werden dann ausgewertet und sollen in neu zu gestaltenden
Vorgaben/Verfahren für die Zusammenarbeit zwischen Bundesregierung
(BMZ/AA/Botschaft) und Durchführungsorganisationen (Zentralen und
Landesbüros) einfließen.
21. Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung durch die Fusion der
Durchführungsorganisationen auf die Entwicklungszusammenarbeit der
Bundesländer?
a) Wie werden die Bundesländer an der Fusion beteiligt?
Die Zusammenarbeit mit den Bundesländern wird durch die Fusion auf eine
neue Grundlage gestellt und vertieft. Die in der Deutschen Stiftung für
Internationale Entwicklung (DSE) vertretenen Bundesländer Nordrhein-Westfalen,
Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin waren
bisher Minderheitsgesellschafter der InWEnt und haben die regionalen Zentren
und Bildungszentren der InWent mitgetragen. Am 9. Dezember 2010 hat die
DSE ihre Minderheitsanteile an InWEnt an den Bund abgetreten, der somit
100-prozentiger Gesellschafter der neuen GIZ werden konnte. Die
Bundesregierung hat sich im Gegenzug verpflichtet, dass ein Anteilseignervertreter der
GIZ im Aufsichtsrat auf Vorschlag der DSE-Stiftung durch den Bund bestellt
und abberufen werden wird und dass die Bundesländer darüber hinaus bis zu
sieben Vertreter ins Kuratorium der GIZ entsenden können. Die regionalen
Zentren und Bildungszentren der bisherigen InWEnt werden in der GIZ
weitergeführt. Darüber hinaus ist vorgesehen, den Bundesländern über die DSE ein
Mitwirkungsrecht an der geplanten „Servicestelle für bürgerschaftliches und
kommunales Engagement GmbH“ einzuräumen. Diese soll
zivilgesellschaftliches und kommunales Engagement in der Entwicklungspolitik bündeln und
weiterentwickeln. Sie werden frühzeitig an allen Grundsatzfragen, die für die
Länder relevant sind, beteiligt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/4972b) Wie werden die regionalen Zentren und dezentralen Fachabteilungen,
die von Inwent gGmbH betrieben wurden, in die Planung mit
einbezogen?
Die regionalen Zentren und dezentralen Fachabteilungen der ehemaligen
InWEnt sind als Organisationseinheiten der GIZ uneingeschränkt in die
Planung mit einbezogen.
c) Was sind die kurz-, mittel- und langfristigen Planungen für die
regionalen Zentren (bitte nach den regionalen Zentren aufschlüsseln)?
Die bestehende Inlandsstruktur aus Regionalen Zentren und Internationalen
Bildungszentren wird erhalten bleiben (Standortgarantie nach
Überleitungstarifvertrag bis 31. Dezember 2014). Das BMZ beabsichtigt, ab 2012 die
entwicklungsbezogene Bildungsarbeit der regionalen Zentren in die künftige
„Servicestelle für bürgerschaftliches und kommunales Engagement“ zu verlagern.
Die bisherigen dezentralen Strukturen sollen hierbei beibehalten werden.
d) Wie schätzt die Bundesregierung die zukünftige regionale Bedeutung
der regionalen Zentren und dezentralen Fachabteilungen, die von
Inwent gGmbH betrieben wurden, ein?
Die Zentren sollen auch weiterhin für die entwicklungspolitischen Aktivitäten
der Länder genutzt werden. Die geplante Einrichtung der „Servicestelle für
bürgerschaftliches und kommunales Engagement“ mit ihrer dezentralen Struktur
wird darüber hinaus zu einer verstärkten Zusammenarbeit mit den Ländern im
Bereich der Bildungsarbeit und des bürgerschaftlichen Engagements beitragen.
e) In welcher Form wird die entwicklungspolitische Expertise der
Bundesländer in den Reformprozess eingebunden?
Wie in der Antwort zu Frage 21a beschrieben ist geplant, die Länder über den
Aufsichtsratssitz der DSE und über ihre Mitwirkungsmöglichkeiten an der
Servicestelle einzubinden.
f) Werden die regionalen Einrichtungen auch auf übergeordnete
strategische Überlegungen Einfluss nehmen können?
Die regionalen Zentren und Bildungszentren waren bisher Teil der InWEnt, sie
sind nun Teil der GIZ. Auf übergeordnete strategische Überlegungen werden
sie als Organisationseinheiten – genauso wie andere Organisationseinheiten in
der neuen GIZ – im Wege der GIZ-internen Verfahren und Arbeitsabläufe
Einfluss nehmen können. Der aktuelle Prozess hin zu einer neuen
Aufbauorganisation der GIZ verläuft partizipativ und ermöglicht allen
Organisationseinheiten die Einbringung von Ideen und Vorschlägen.
g) Wie werden sie an operationalen und organisatorischen
Entscheidungen beteiligt?
Siehe Antwort zu Frage 21f.
22. Wie ist der Stand der vorgesehenen Novelle des Entwicklungshelfer-
Gesetzes (EhfG)?
a) Welche Änderungen zum EhfG sollen in 2011 vorgenommen werden,
und welches Ziel haben diese Änderungen?
Das BMZ wird eine beschränkte Novelle des Entwicklungshelfergesetzes
(EhfG) vorschlagen, die auch diejenigen Organisationen privaten Rechts, die
Drucksache 17/4972 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesich im Bundesbesitz befinden und deren Zweck die Unterstützung der
Bundesregierung bei der Erreichung ihrer entwicklungspolitischen Ziele ist, als
mögliche Träger des Entwicklungsdienstes anerkennt. Ziel dieser Novelle ist es,
klarzustellen, dass es dem Gesetzgeber im Kern stets um die Gewährleistung der
professionellen sowie entwicklungsorientierten Entsendung von
Entwicklungshelfern ging und weiterhin geht. Die Novelle stellt dazu sicher, dass die
Anerkennung der GIZ als Nachfolgeorganisation des DED nicht deswegen in Frage
gestellt wird, weil die Entsendung von Entwicklungshelfern nur eines der von
ihr eingesetzten Instrumente ist, nicht aber ihr Hauptinstrument. Gleichwohl ist
die Entsendung von Entwicklungshelfern durch die GIZ auf Grundlage des § 2
EhfG auch jetzt möglich, insbesondere deshalb, weil der ehemalige DED in der
GIZ vorerst als separate, auf die Entwicklungshelferaufgaben konzentrierte
Organisationseinheit weitergeführt wird.
b) Welche Folgen werden die Änderungen zum EhfG für die derzeit
beschäftigten Entwicklungshelfer haben?
Die Novelle wird für die derzeit beschäftigten Entwicklungshelfer keine Folgen
haben.
c) In welchem Zeitrahmen ist eine Änderung des EhfG geplant?
Das BMZ plant, die Novellierung des EhfG im Jahr 2011 zu initiieren.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]