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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Strukturreform der deutschen technischen Zusammenarbeit

Reform der Strukturen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, Zielsetzung, Einbeziehung von Empfängerländern, Folgen der Fusion der Durchführungsorganisationen, technische und finanzielle Zusammenarbeit, Ausgestaltung der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ), fachliche Begleitung, zivil-militärischer Bereich, Steuerung durch das BMZ, Institution für Evaluierung und Wirkungsmessung, Veröffentlichung von Berichten, Ressortkreis für technische Zusammenarbeit; Novellierung des Entwicklungshelfergesetzes<br /> (insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

28.02.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/475711. 02. 2011

Strukturreform der deutschen technischen Zusammenarbeit

der Abgeordneten Ute Koczy, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Dörner, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Katja Keul, Tom Koenigs, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Anforderungen an die Entwicklungspolitik haben sich dramatisch verändert. Auf die neuen Herausforderungen wie Klimawandel und neuen Machtkonstellationen muss mit veränderten Maßnahmen und Methoden reagiert werden. Auch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit muss reagieren und besser werden. Dafür ist es unerlässlich, erstens den Mitteleinsatz wirksamer und zielgenauer zu machen und zweitens die deutsche Politik gegenüber den Partnerländern einheitlich und kohärent zu gestalten. Seit der „Paris Declaration“ und der „Accra Agenda for Action“ stehen Kohärenz und Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit ebenso im Zentrum der entwicklungspolitischen Debatte wie die stärkere Verantwortung der Partnerländer. Reformen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit müssen diesen Zielen entsprechen.

Viele Jahre wurde national und international gefordert, die Strukturen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit grundlegend zu reformieren. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) kritisierte in ihrem Prüfbericht von 2005, dass die Organisationen- und Verfahrensvielfalt der deutschen Entwicklungspolitik zu Effizienz- und Koordinierungsverlusten führt und die Partnerländer in den Entwicklungsländern vor große Herausforderungen stellt.

Das Bundeskabinett hat die Zusammenführung der drei staatlichen Durchführungsorganisationen Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH, Deutscher Entwicklungsdienst (DED) gGmbH und Inwent – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH am 7. Juli 2010 beschlossen. Am 1. Januar 2011 hat die neue Organisation ihre Arbeit aufgenommen, die zu 100 Prozent in der Hand des Bundes liegt und den nur leicht veränderten Namen Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH trägt. Neben der GIZ sollen eine Servicestelle für bürgerschaftliches Engagement sowie eine Institution für die unabhängige Evaluierung und Sicherung der Qualität von Wirkungsmessung entstehen. Die Regierung begrenzt die Strukturreform allerdings auf die technische Zusammenarbeit, obwohl gerade die Zusammenlegung von technischer und finanzieller Zusammenarbeit essentiell für die Effizienz der Entwicklungszusammenarbeit und eine kohärente deutsche Entwicklungspolitik ist. Nach wie vor sehen sich die Partnerländer also einer Trias aus dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), der GIZ und der KfW Bankengruppe gegenüber.

Nachdem die kleine Fusion zunächst vielversprechend begann, gab es auf der Zielgeraden verschiedene Rückschläge für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit. Das BMZ hat es bisher versäumt, darzulegen, welche inhaltlichen Ziele mit der Reform verfolgt werden. Stattdessen hat sich das BMZ auf strukturelle Maßnahmen konzentriert. Nach einem Hin und Her bei der Frage des Hauptsitzes überraschte das BMZ die Öffentlichkeit mit der Berufung eines siebenköpfigen Vorstandes, der zudem ausschließlich aus Männern besteht.

Eine offene Debatte darüber, wie die Verschmelzung inhaltlich ausgerichtet werden soll und wie Öffentlichkeit und Deutscher Bundestag stärker beteiligt werden können, hat es bislang nur in Ansätzen gegeben. Weiterhin stellt sich die Frage, ob das BMZ künftig verstärkt als „Agenda Setter“ auftreten wird und sich dabei gegen die personell sehr viel besser ausgestattete GIZ durchsetzen kann.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Welche inhaltlichen Ziele sollen für die GIZ leitend sein? Wie und unter welcher Beteiligung wird eine solche Zielbestimmung entwickelt?

2

Welche qualitativen Ziele sollen mit der Reform umgesetzt werden?

3

Wie werden die neuen Herausforderungen der Entwicklungszusammenarbeit (z. B. Klimawandel, neue Geber, Rohstoffausbeutung) bei der Reform berücksichtigt?

4

Wie werden die Erfahrungen der Partnerinnen und Partner in den Empfängerländern, aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und von anderen Gebern genutzt und in die Reform mit einbezogen?

5

Inwieweit wird sich die GIZ in Zukunft verstärkt im Rahmen einer zivilmilitärischen Zusammenarbeit, wie etwa in Afghanistan oder in Kolumbien, engagieren?

6

Ist es geplant, im zivil-militärischen Bereich Kompetenzen aufzubauen? Wenn ja, wie, in welcher Form, in welchen Schritten, und in welchen Ländern und Regionen?

7

Wie soll das Geschäftsmodell der GIZ aussehen, bzw. wie wird der Prozess zu seiner Erstellung konkret ausgestaltet, und welche zeitliche Perspektive ist vorgesehen?

8

An welchen Indikatoren wird der Erfolg der Reform gemessen?

9

Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten für die Beibehaltung von zwei Standorten in Eschborn und Bonn? In welchem Umfang werden Umbaumaßnahmen an den Standorten durchgeführt?

10

Wird langfristig die Zusammenführung von technischer und finanzieller Entwicklungszusammenarbeit angestrebt, und wenn ja, welche Schritte werden dafür unternommen? Wenn nein, warum nicht?

11

Wie soll die dringend notwendige Abstimmung zwischen technischer und finanzieller Zusammenarbeit in Zukunft verbessert werden?

12

Wie soll künftig die Zusammenarbeit mit anderen „Stakeholdern“ aus Partnerländern, Wissenschaft und Zivilgesellschaft konkret aussehen?

13

Wie ist die Ausgestaltung des Beirats der GIZ geplant, und welche Aufgaben soll er wie erfüllen?

14

Wie wird zukünftig die fachliche Begleitung des Aufsichtsrats der GIZ durch den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung des Deutschen Bundestages gewährleistet?

15

Welche Maßnahmen und Strukturen sind geplant, um eine effektive Steuerung der technischen Zusammenarbeit und der GIZ durch das BMZ zu gewährleisten (bitte einzelne Maßnahmen und Zeitschiene angeben)?

16

Wie ist geplant, die Arbeit des neu gegründeten Ressortkreises für technische Zusammenarbeit zu organisieren?

a) Welche Effekte werden durch den Ressortkreis erwartet?

b) Aus welchem Anlass wird er einberufen?

c) Wer leitet die Sitzungen?

d) Gibt es ein Sekretariat oder Stellen für den Ressortkreis? Wenn ja, wie viele, und wie ist ihre Arbeitsbeschreibung?

e) Gibt es eine Agenda für die Treffen des Ressortkreises?

f) Wie häufig tagt er?

g) Wer nimmt an den Sitzungen teil (bitte nach Anzahl, Beschäftigungsebene und Bundesministerien aufschlüsseln)?

h) Welche Themen werden in dem Ressortkreis besprochen, und wie werden sie ausgewählt?

i) An wen und in welcher Form werden die Ergebnisse der Treffen des Ressortkreises kommuniziert?

j) Ist eine Koordination des Ressortkreises mit Institutionen der finanziellen Zusammenarbeit geplant? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

k) Ist eine Abstimmung mit anderen ressortübergreifenden Gremien, etwa dem Ressortkreis zivile Krisenprävention, geplant? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

17

Wie steht die Bundesregierung zu der Idee, das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik (DIE) mit der Durchführung unabhängiger Evaluierungen zu beauftragen?

18

Was sind die konkreten Planungen für die Einrichtung der Institution für Evaluierung und Wirkungsmessung?

a) Wird die Institution als eigenständige Organisation gegründet oder wird sie an einem bestehenden Institut aufgehängt? Falls Letzteres, welches und wie ist dann die Leitung geregelt?

b) Wie wird die Unabhängigkeit der Institution gewährleistet?

c) Welche Ziele werden mit der Institution verfolgt?

d) Wie sieht der konkrete Zeitplan bis zur Gründung und darüber hinaus aus?

e) Wo soll die Institution ihren Sitz haben?

f) Wie soll die Leitungsstruktur der Institution aussehen, und wie werden entsprechende Personen ausgewählt?

g) Wird eine Frauenquote für die Leitung der neuen Organisation gelten? Wenn ja, welche?

h) Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für die Gründung der Institution?

i) Mit welchen Kosten kalkuliert die Bundesregierung jährlich für den Betrieb der Institution?

j) Wie viele Stellen sind für die Institution geplant, welches Anforderungsprofil müssen Bewerber erfüllen, und nach welchen Kriterien werden sie ausgewählt?

k) Werden alle Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit evaluiert oder lediglich die der technischen Zusammenarbeit?

l) Wie wird die Institution aktiv werden, und wie regelmäßig werden Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit evaluiert?

m)Wie soll die Wirkungsmessung von Maßnahmen deutscher Entwicklungszusammenarbeit methodisch vonstatten gehen?

n) Werden die entsprechenden Berichte veröffentlicht? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann, welche, und in welchem Umfang?

o) Wie wird die Arbeit der Institution mit internationalen Initiativen harmonisiert?

p) Soll die Institution auch die Entwicklungszusammenarbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen evaluieren? Wenn ja, warum, und in welchem Umfang bzw. auf welche Veränderungen müssen sich zivilgesellschaftliche Organisationen in der Arbeit einstellen? Wenn nein, warum nicht?

q) Wie soll die finanzielle Entwicklungszusammenarbeit der KfW Bankengruppe zukünftig evaluiert werden?

r) Wie soll die Arbeit der Institution für Evaluierung und Wirkungsmessung evaluiert und bewertet werden?

19

Welche Reformen sind für die GTZ/GIZ International Services und Drittgeschäfte geplant?

a) Wie soll zukünftig der Geschäftsbereich GTZ/GIZ International Services organisiert werden?

b) Welchen Anteil am Gesamtgeschäft der GIZ wird das Drittgeschäft haben?

c) Wie soll die Leitungsstruktur der Institution aussehen, und wie werden entsprechende Personen ausgewählt?

d) Wird eine Frauenquote für die Leitung gelten? Wenn ja welche?

e) Wie soll das einheitliche Auftragsverfahren, das 2012 realisiert werden soll, aussehen?

f) Wie soll die Vergabe von Direktaufträgen durch öffentliche Auftraggeber gestaltet werden? Was wird aus dem bisherigen Zuwendungsverfahren?

g) Wie soll die Auftragsvergabe von öffentlichen Auftraggebern an die GIZ zukünftig koordiniert werden? Welche Strukturveränderungen im BMZ sollen mit diesen Veränderungen einhergehen?

h) In welchem Maß steht das Auftragsverfahren in Konkurrenz zu lokalen Firmen in den Partnerländern?

20

Welche Maßnahmen sind im Rahmen der Reform für eine Dezentralisierung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit geplant?

a) Wie sollen ein einheitliches deutsches Auftreten in den Partnerländern und mehr Kohärenz zwischen den Politiken der verschiedenen Ressorts gewährleistet werden?

b) Wie soll der politische Dialog mit den Partnerinnen und Partnern zukünftig gestaltet werden?

c) Wird das BMZ in den deutschen Häusern personell vertreten sein? Wenn ja, in welchem Maß? Wenn nein, warum nicht?

d) In welchem Zeitraum und in welchem Ausmaß soll die personelle Präsenz des BMZ in den Partnerländern ausgebaut werden?

e) Wie ist die zukünftige Organisationsstruktur der deutschen Häuser geplant?

f) Wie wird die KfW in die Arbeit vor Ort einbezogen, und wie wird zukünftig die technische und finanzielle Zusammenarbeit vor Ort koordiniert?

g) Wie wird das Verfahren zur Bestimmung der Leitung der Landesbüros in den Partnerländern konkret aussehen (bitte nach Verfahrensschritten aufschlüsseln)?

h) Wird die Beteiligung der Botschaften und Konsulate in den Partnerländern im Zuge der Reform in der Programmierung von Entwicklungszusammenarbeit gestärkt? Wenn ja, wie?

i) Wird die Anzahl der Referenten für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (WZ-) an den Botschaften erhöht?

j) In welchen Pilotländern wird die Dezentralisierung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit bereits getestet, und welche werden wann dazukommen?

k) Nach welchen Kriterien wurden und werden die Pilotländer ausgewählt?

l) Welche Maßnahmen werden in den Pilotländern konkret vorgenommen?

m)Wie werden die Maßnahmen in den Pilotländern evaluiert, und wann und in welcher Form werden erste Ergebnisse vorliegen? Wann werden diese öffentlich gemacht?

21

Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung durch die Fusion der Durchführungsorganisationen auf die Entwicklungszusammenarbeit der Bundesländer?

a) Wie werden die Bundesländer an der Fusion beteiligt?

b) Wie werden die regionalen Zentren und dezentralen Fachabteilungen, die von Inwent gGmbH betrieben wurden, in die Planung mit einbezogen?

c) Was sind die kurz-, mittel- und langfristigen Planungen für die regionalen Zentren (bitte nach den regionalen Zentren aufschlüsseln)?

d) Wie schätzt die Bundesregierung die zukünftige regionale Bedeutung der regionalen Zentren und dezentralen Fachabteilungen, die von Inwent gGmbH betrieben wurden, ein?

e) In welcher Form wird die entwicklungspolitische Expertise der Bundesländer in den Reformprozess eingebunden?

f) Werden die regionalen Einrichtungen auch auf übergeordnete strategische Überlegungen Einfluss nehmen können?

g) Wie werden sie an operationalen und organisatorischen Entscheidungen beteiligt?

22

Wie ist der Stand der vorgesehenen Novelle des Entwicklungshelfer-Gesetzes (EhfG)?

a) Welche Änderungen zum EhfG sollen in 2011 vorgenommen werden, und welches Ziel haben diese Änderungen?

b) Welche Folgen werden die Änderungen zum EhfG für die derzeit beschäftigten Entwicklungshelfer haben?

c) In welchem Zeitrahmen ist eine Änderung des EhfG geplant?

Berlin, den 11. Februar 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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