Deutscher Bundestag Drucksache 21/6306
21. Wahlperiode 04.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Roth, Dr. Jan-Niclas
Gesenhues, Dr. Sandra Detzer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/5231 –
Rohstoffe und Menschenrechte bei Handels- und Wirtschaftsabkommen mit
Indonesien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 23. September 2025 haben die Europäische Union und Indonesien die
Verhandlungen über das Comprehensive Economic Partnership Agreement
(CEPA) abgeschlossen. Das Abkommen soll Handelshemmnisse abbauen und
insbesondere den Zugang zu strategischen Rohstoffen wie Nickel, Bauxit und
Kupfer für die EU sichern – Rohstoffe, die für Batterien und
Schlüsseltechnologien der Energiewende zentral sind. Während China längst Milliarden in
Indonesiens Rohstoffsektor investiert hat und dort dominiert, sind deutsche und
europäische Unternehmen bislang weniger vertreten. Verlässliche und
erleichterte Handelsbeziehungen zu Indonesien sind ein wichtiger Schritt im
Bestreben der EU, ihre Lieferketten zu diversifizieren sowie ihre strategische
Position im asiatisch-pazifischen Raum auch gegenüber Chinas Einfluss zu
stärken.
Gleichzeitig dokumentieren Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen teils
gravierende ökologische, soziale und menschenrechtliche Auswirkungen des
Rohstoffabbaus, insbesondere im Nickelsektor (z. B. auf Sulawesi und
Halmahera). Landraub, Gewalt durch Sicherheitskräfte, der Verlust indigener Kultur,
tödliche Erdrutsche infolge von Landschaftsdegradation sowie die Zerstörung
von Regenwald, Lebensräumen und bedeutenden (Meeres-)Ökosystemen sind
nur einige der negativen Folgen des Rohstoffabbaus. Der Abbau von Nickel
und Bauxit ist zudem energieintensiv und trägt erheblich zu lokalen CO2-
Emissionen bei, was die globale Klimakrise verschärft.
Der politische Kontext in Indonesien ist geprägt von einer zunehmenden
Militarisierung wirtschaftlicher Projekte, Korruption und einer Verengung
zivilgesellschaftlicher Räume. Lokale Gemeinschaften sind besonders betroffen von
Vertreibung, Umweltzerstörung und fehlender Mitsprache bei Projekten im
Bergbau- und Energiesektor. Auf der Insel Halmahera ist die größtenteils
unkontaktierte indigene Gruppe der Hongana Manyawa in ihrer Existenz akut
vom Nickelbergbau bedroht. Jedes weitere Vordringen des Bergbaus in den
Regenwald könnte die Hongana Manyawa auslöschen. Häufig verläuft ein
erzwungener Erstkontakt für unkontaktierte Gemeinschaften tödlich, weil sie
mit Krankheitserregern konfrontiert werden, gegen die sie keinerlei Immunität
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
3. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
besitzen. Gleichzeitig berichten Menschenrechts- und Umweltverteidigerinnen
und Menschenrechts- und Umweltverteidiger der Hongana Manyawa von
gewaltsamer Repression bis hin zu körperlichen Angriffen, mit denen ihr Einsatz
für Aufklärung und Protest gegen die Folgen des Nickelbergbaus gezielt
unterdrückt werden soll.
1. Welche konkreten Informationen liegen der Bundesregierung zum
Rohstoffkapitel im CEPA vor, insbesondere
a) zu Exportverboten,
b) zu Quoten,
c) zu Zöllen auf Nickel, Bauxit und Kupfer sowie
d) zu Mechanismen, mit denen Transparenz über Herkunft und
Verarbeitung dieser Rohstoffe sichergestellt werden soll,
e) dazu, dass neue Exportmaßnahmen nach dem 13. Juli 2025 nur noch
für Mineralien in der „pre-smelting phase“ zulässig wären?
Die EU-Kommission hat die vorläufigen Texte zu dem Handelsabkommen
Comprehensive Economic Partnership Agreement (CEPA) veröffentlicht:
https://policy.trade.ec.europa.eu/eu-trade-relationships-country-and-region/cou
ntries-and-regions/indonesia/eu-indonesia-agreements/text-agreements_en.
Das Abkommen enthält auch detaillierte Regelungen zu den Themen
Marktzugang (z. B. Nullzölle für Nickel, Bauxit und Kupfer), einschließlich
Ausfuhrzölle, Steuern und sonstige Abgaben (siehe Kapitel 2), sowie Energie und
Rohstoffe (siehe Kapitel 14).
2. Kennt und wie bewertet die Bundesregierung die Kritik von
indonesischen und europäischen Nichtregierungsorganisationen (NGOs), dass das
CEPA die Fähigkeit Indonesiens schwächen könnte, eine eigenständige
Industriepolitik, lokale Wertschöpfungsketten und klimafreundliche
Aufbereitungsprozesse aufzubauen (vgl.
www.regenwald.org/files/de/Civil%
20Society%20Statement%20on%20raw%20materials%20in%20EU-Ind
onesia%20CEPA.pdf)?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass beide Vertragsparteien von CEPA
durch vermehrten internationalen Handel wirtschaftlich profitieren werden.
Dazu tragen unter anderem der Abbau von Handelshemmnissen, klare
Regelungen für Investitionen sowie die Förderung einer nachhaltigen, umwelt- und
klimafreundlichen Entwicklung bei. Der Zugang zu europäischen Technologien
und die Investitionen europäischer Unternehmen können Indonesien dabei
unterstützen, verstärkt umwelt- und klimafreundliche Industrieprozesse
aufzubauen und damit auch lokale Wertschöpfungsketten, wie die Gewinnung und
Weiterverarbeitung von Rohstoffen, zu stärken.
3. Kennt und wie bewertet die Bundesregierung die Prognose, wonach
aufgrund des CEPA rund 60 000 Arbeitsplatzverluste im indonesischen
Automobilsektor zu erwarten sind und es somit zu einem Zuwachs an
Arbeitsplätzen in prekären Sektoren, etwa der Textilindustrie, kommen
dürfte (vgl.
https://circabc.europa.eu/ui/group/09242a36-a438-40fd-a7af-
fe32e36cbd0e/library/76dcefc4-692c-421d-8a5e-54955bb486aa/details,
S. 92)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
4. Welche strategischen Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung, um
durch CEPA die europäische Wettbewerbsfähigkeit in
Schlüsseltechnologien zu sichern und die Abhängigkeit von chinesischen
Rohstofflieferungen zu reduzieren?
Das Abkommen wird EU-Unternehmen einen privilegierten Zugang zum
indonesischen Markt gewähren sowie den Zugang zu kritischen Rohstoffen sichern.
Damit leistet CEPA einen Beitrag zur Diversifizierung der Rohstofflieferketten,
um die europäische Abhängigkeit von China in diesem Bereich zu reduzieren.
5. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Kinderarbeit,
Zwangsarbeit oder prekäre Arbeitsbedingungen in indonesischen
Bergbau- und Verarbeitungsbetrieben vor, und welche Maßnahmen werden
ergriffen, um diese zu verhindern?
Das Sustainability Impact Assessment der Europäischen Kommission zu einem
Freihandelsabkommen der EU mit Indonesien aus dem Jahr 2020 (SIA) bezieht
sich auf Schätzungen von UNICEF, nach denen von über 800.000
indonesischen Kindern im Alter von 10 bis 14 Jahren in Kinderarbeit auszugehen ist.
Das SIA stellt fest, dass ein umfassendes Nachhaltigkeitskapitel im
Freihandelsabkommen dazu beitragen kann, diese Kinderarbeit zu adressieren. Das
zwischen EU und Indonesien vereinbarte CEPA enthält ein solches
umfassendes Nachhaltigkeitskapitel.
Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
6. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass deutsche Investitionen
im Rahmen des CEPA verbindlich strenge menschenrechtliche, soziale
und ökologische Standards einhalten, insbesondere
a) ESG-Standards (ESG = Environmental, Social and Governance),
b) Umweltauflagen,
c) das Prinzip der freien, vorherigen und informierten Zustimmung
(FPIC),
d) gesetzliche Vorgaben wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
sowie
e) die Überprüfbarkeit dieser Standards?
CEPA enthält ambitionierte Regelungen zu sozialen und ökologischen
Standards (siehe Kapitel 14 – Energie und Rohstoffe sowie Kapitel 15 – Handel und
nachhaltiges Wachstum und Entwicklung) sowie die Einbeziehung der
Zivilgesellschaft (siehe Kapitel 24 – Institutionelle Bestimmungen), die
rechtsverbindlich und der Streitbeilegung unterworfen sind. Darüber hinaus sind die
vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erfassten deutschen
Unternehmen verpflichtet, Sorgfaltsmaßnahmen zur Vermeidung
menschenrechtlicher und Umweltrisiken entlang internationaler Lieferketten einzuhalten. Stellt
ein nach diesem Gesetz verpflichtetes Unternehmen im Rahmen seiner
Risikoanalyse ein Risiko im Sinne des LkSG im eigenen Geschäftsbereich oder bei
einem Zulieferer in der Lieferkette fest, hat es unverzüglich angemessene
Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um diese zu verhindern, zu
beenden oder ihr Ausmaß zu minimieren. Die Umsetzung dieses Gesetzes wird
durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kontrolliert. Ab dem
14. Dezember 2027 wird zudem die auch für deutsche Unternehmen und deren
Importe im Kontext von CEPA verbindliche EU-Verordnung über ein Verbot
von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt („EU-
Zwangsarbeitsverordnung“) Anwendung finden.
7. Wie bewertet die Bundesregierung den „IRMA-Standard for Responsible
Mining“ (IRMA = Initiative for Responsible Mining Assurance) als
international anerkannten Multi-Stakeholder-Standard für Umwelt-,
Sozial- und Governance-Kriterien im Bergbausektor, und plant sie, diesen
a) bei der Bewertung von Rohstoffprojekten deutscher Unternehmen in
Indonesien,
b) im Rahmen von Hermesdeckungen,
c) im Rahmen von Investitionsgarantien oder
d) im Rahmen der Rohstoffstrategie
als Referenzrahmen oder Bewertungsmaßstab heranzuziehen?
Der „IRMA-Standard for Responsible Mining“ (Initiative for Responsible
Mining Assurance) wird als sehr umfassend im Hinblick auf seine
Nachhaltigkeitsanforderungen bewertet, insbesondere was soziale Aspekte und
Stakeholderbeteiligung angeht. Wie auch bei anderen freiwilligen Standardinitiativen,
liegt die Entscheidung zur Anwendung eines bestimmten
Zertifizierungsstandards in der Entscheidung der Unternehmen. Referenzrahmen für die genannten
Instrumente der Bundesregierung sind Standardanforderungen, zu deren
Umsetzung sich die Bundesregierung bekannt hat, wie z. B. die OECD-Standards
und andere internationale anerkannte Standards. Auch wenn nicht geplant ist,
die IRMA-Standards als Referenzrahmen einzusetzen, können die Nachweise
eines Unternehmens z. B. über eine IRMA-Zertifizierung jedoch die Prüfung
der Einhaltung von Standardanforderungen wesentlich unterstützen. Auch ist
vorgesehen, dass sich Standardinitiativen, so auch IRMA, im Rahmen des
Critical Raw Materials Acts (CRMA) zum Nachweis der Einhaltung der dort
geforderten Standards, durch die EU anerkennen lassen können.
Im Bereich der Exportkreditgarantien des Bundes (sogenannte
Hermesdeckungen) gelten für die Prüfung von Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekten
(USM) von Projekten im Land des Bestellers gemeinsame Regeln der OECD,
die sog. Common Approaches („Recommendations of the Council on Common
Approaches for Officially Supported Export Credits and Environmental and
Social Due Diligence“). Diese legen die Verfahrens- und Prüfanforderungen für
die OECD-Exportkreditagenturen fest.
Die OECD Common Approaches werden vom Bund auch bei der Prüfung von
Projekten im Rahmen von Deckungsanträgen zu Ungebundenen Finanzkrediten
(UFK) zugrunde gelegt.
Die Common Approaches definieren die grundlegenden Anforderungen an die
USM-Prüfung und bestimmen die anzulegenden Prüfmaßstäbe. Demnach muss
ein Projekt zunächst die nationale Gesetzgebung des Bestellerlandes einhalten.
Darüber hinaus ist ein Abgleich mit den internationalen Standards der
Weltbankgruppe erforderlich. Hierzu zählen die Performance Standards der
International Finance Corporation (IFC Performance Standards), die World Bank
Environmental and Social Standards sowie die technischen Sektorrichtlinien
der Weltbankgruppe, die Environmental, Health, and Safety Guidelines (EHS
Guidelines).
Bei der USM-Prüfung im Rahmen der Exportkreditgarantien und der UFK-
Garantien werden diese Standards vorrangig zugrunde gelegt. Der IRMA-
Standard wird bei Bergbauprojekten nachrangig und ergänzend angewendet, etwa
wenn ein projektbeteiligtes Unternehmen diesen Standard anwendet.
Zur Herstellung eines kohärenten Vorgehens für die Prüfung von Umwelt-,
Sozial- und Menschenrechtsaspekten (USM) von Projekten innerhalb der
Außenwirtschaftsförderinstrumente orientiert sich auch das USM-Verfahren der
Investitionsgarantien an den Vorgaben der OECD Common Approaches (vgl.
Exportkreditgarantien). Weitere internationale Leitlinien, z. B. im Bereich
Wirtschaft und Menschenrechte sowie der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und
Menschenrechte werden ebenfalls umgesetzt. Mindestvoraussetzung für die
Übernahme einer Investitionsgarantie ist, dass die nationalen Standards des
Ziellandes der Investition (Anlageland) eingehalten werden. Investitionen mit
relevanten umwelt-, sozial- und menschenrechtlichen Risiken werden einer
umfassenden Prüfung unterzogen. Als Maßstab werden für die relevanten Bereiche
die Performance Standards der International Finance Corporation sowie die
sektorenspezifischen Environmental, Health and Safety Guidelines der
Weltbankgruppe angelegt. Der IRMA-Standard kann bei Bergbauprojekten
nachrangig und ergänzend angewendet werden, etwa wenn ein projektbeteiligtes
Unternehmen diesen Standard anwendet.
8. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass freiwillige
Industriestandards wie der IRMA-Standard wertvolle Orientierung bei der
Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten bieten können, jedoch keine
gesetzlichen Vorgaben – etwa des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
oder der geplanten EU-Richtlinie über unternehmerische
Nachhaltigkeitspflichten – ersetzen dürfen, sondern diese vielmehr ergänzen
sollten?
Freiwillige Industriestandards können zur wirksamen Umsetzung und der
Etablierung unternehmerischer Sorgfaltspflichten in Unternehmen beitragen.
Insofern können sie Unternehmen bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
unterstützen sowie die Anwendung unternehmerischer Sorgfaltspflichten in der
Industrie verbreiten und fördern. Freiwillige Standards entbinden die
Unternehmen jedoch nicht von der Erfüllung ihrer gesetzlichen Sorgfaltspflichten.
9. Welche Schritte plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass
Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen in Indonesien transparent,
unabhängig, partizipativ und wissenschaftlich fundiert durchgeführt
werden, angesichts dokumentierter Probleme bei der Transparenz und
Beteiligung (vgl.
www.fr.de/wirtschaft/betonierter-konflikt-indigene-gemeind
en-wehren-sich-gegen-deutschen-zement-giganten-93359430.html)?
Bei Meinungsverschiedenheiten über die Modalitäten von Umwelt- und
Sozialverträglichkeitsprüfungen können entsprechend den OECD-Leitsätzen für
multilaterale Unternehmen die Betroffenen das Verfahren vor den nationalen
Kontaktstellen, so auch in Deutschland, in Anspruch nehmen.
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass staatliche
Infrastruktur- und Bergbauprojekte teilweise unter Einbindung militärischer
Strukturen stehen (vgl.
https://th.boell.org/en/2025/02/12/criticality-and-
securitization-mineral-resources)?
Die Planungen und Durchführungen von staatlichen Bergbauprojekten obliegen
dem jeweiligen Land selbst. Die Bundesregierung geht davon aus, dass diese
entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes
durchgeführt werden.
11. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, wonach durch das
Zustandekommen des CEPA die Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und
Landvertreibungen weiter zunehmen könnten?
CEPA enthält ambitionierte Regelungen zu sozialen und ökologischen
Standards (siehe Kapitel 14 – Energie und Rohstoffe sowie Kapitel 15 – Handel und
nachhaltiges Wachstum und Entwicklung) sowie zur Einbeziehung der
Zivilgesellschaft (siehe Kapitel 24 Institutionelle Bestimmungen), die
rechtsverbindlich und der Streitbeilegung unterworfen sind. Daher geht die
Bundesregierung davon aus, dass es keine Repressionen aufgrund von CEPA geben wird.
12. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass durch Hermesdeckungen
oder Investitionsgarantien keine Projekte unterstützt werden, bei denen
Militär oder Sicherheitskräfte direkt oder indirekt beteiligt sind?
Für die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie bestehen
Absicherungsmöglichkeiten, die sich neben den Kriterien der Förderungswürdigkeit und
risikomäßigen Vertretbarkeit unter anderem an der Ausfuhrgenehmigungspraxis
orientieren. Ob ein konkretes Vorhaben mit Exportkreditgarantien oder
Investitionsgarantien abgesichert werden kann, wird im Rahmen einer Voranfrage
geprüft.
Unabhängig vom Industriesektor und dem Besteller- bzw. Anlageland werden
im Bereich der Exportkreditgarantien und der Investitionsgarantien bei allen
beantragten Geschäften Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekte (USM)
geprüft (siehe dazu auch die Antwort zu Frage 7). Für Geschäfte, die in den
Anwendungsbereich der OECD Common Approaches fallen, erfolgt die
Prüfung anhand anerkannter internationaler Standards, insbesondere der
Performance Standards der International Finance Corporation (IFC Performance
Standards). Ergänzend werden themenspezifisch einschlägige IFC-
Leitdokumente wie Guidance Notes oder Good Practice Handbooks berücksichtigt.
13. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob
Heidelberg Materials für Vorhaben in Indonesien Hermesdeckungen,
Investitionsgarantien oder sonstige Formen staatlicher Unterstützung erhalten
hat, beantragt hat oder hierfür in Betracht kommt (vgl.
www.fr.de/wirtsc
haft/betonierter-konflikt-indigene-gemeinden-wehren-sich-gegen-deutsc
hen-zement-giganten-93359430.html)?
Im Bereich der Exportkreditgarantien und der Investitionsgarantien liegen
derzeit keine entsprechenden Anträge oder Deckungen vor. Die Förderinstrumente
Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien stehen grundsätzlich allen
deutschen Unternehmen zur Verfügung. Maßgeblich für eine Übernahme sind
die Förderungswürdigkeit und die risikomäßige Vertretbarkeit.
14. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass indigene Gruppen
sowie lokale Gemeinschaften frühzeitig, transparent und mit unabhängiger
rechtlicher Beratung unter strenger Einhaltung der international
anerkannten FPIC-Standards und der ILO-Konvention 169 (ILO =
Internationale Arbeitsorganisation) in Projektentscheidungen eingebunden
werden?
Bei der Ratifikation des ILO-Übereinkommens Nr. 169 hat die Bundesrepublik
Deutschland im Rahmen der Gesetzesbegründung durch die Bundesregierung
deutlich gemacht, dass das Übereinkommen keine unmittelbaren
extraterritorialen Verpflichtungen auslöst. Daher wird die Umsetzung im Ausland zu dem
Übereinkommen nicht nachgehalten.
Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit sind die Rechte indigener
Völker wichtiger Bestandteil des menschenrechtsbasierten Ansatzes des BMZ
(
https://ddei5-0-ctp.trendmicro.com:443/wis/clicktime/v1/query?url=https%3a
%2f%2f
www.bmz.de%2fresource%2fblob%2f194624 Prozent2fmenschenrecht
skonzept%2dder%2ddeutschen%2dentwicklungspolitik.pdf&umid=DA7877A
F-4FF3-F006-95A9-6B592F58B3F2&auth=4f041d282852ee20e811cc5d1c96c
6b62d45c495-16b681c2ed5987728b06d15d3ed67281157182e0). Daher achtet
die Bundesregierung bei von ihr geförderten entwicklungspolitischen
Maßnahmen darauf, dass die international verbrieften kollektiven Rechte Indigener
Völker beachtet werden. Dies gilt insbesondere für die Vorgabe, dass
Maßnahmen, die Auswirkungen auf Indigene Völker haben, nur mit Zustimmung der
betroffenen Gruppen durchgeführt werden dürfen („free, prior, informed
consent“, FPIC).
15. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung
a) über die Auswirkungen des Nickelbergbaus in Indonesien auf die
weitgehend unkontaktierte indigene Gruppe der Hongana Manyawa
vor,
b) über das Risiko, dass die Hongana Manyawa infolge des
expandierenden Nickelbergbaus ihre Lebensgrundlagen verlieren und sie für
sie tödlichen Krankheiten ausgesetzt werden, und
Es ist bekannt, dass insbesondere der Nickelbergbau auf Halmahera
Auswirkungen auf die indigene Gruppe der Hongana Manyawa haben kann. Dies ist
ebenfalls den Bergbaubetreibern auf Halmahera bekannt und diese versuchen,
die Auswirkungen zu minimieren.
Von dem Nickelabbau bzw. der Erkundung von Nickelvorkommen sind
hauptsächlich die Gebiete im Osten der Insel mit Vorkommen der Nickellaterite
betroffen. Die Nickelkonzessionen überschneiden sich großflächig mit den
traditionellen Wanderwegen und Siedlungsgebieten der nomadisch lebenden
Hongana Manyawa. Ein Abbau hätte je nach Umfang einen entsprechenden
Einfluss auf die Lebensgrundlagen dieses Volkes.
Experten und Organisationen wie Survival International warnen vor einem
akuten Risiko durch den Erstkontakt. Da unkontaktierte Gruppen keine Immunität
gegen verbreitete Krankheiten wie Grippe oder Masern besitzen, kann bereits
ein punktueller Kontakt zu tödlichen Epidemien führen.
c) darüber, ob deutsche Automobilunternehmen Rohstoffe aus den
(angrenzenden) Gebieten der Hongana Manyawa beziehen oder planen,
sie zu beziehen, und ob es hierzu Gespräche der Bundesregierung mit
entsprechenden Unternehmensvertreterinnen und
Unternehmensvertretern gibt, in denen auch Umwelt- und Menschenrechtsrisiken
thematisiert werden (vgl.
www.survivalinternational.org/news/14100)?
Es liegen keine Erkenntnisse vor, ob deutsche Automobilunternehmen
Rohstoffe aus den Gebieten der Hongana Manyawa beziehen oder beziehen wollen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat keine
Gespräche mit Unternehmensvertretern der Automobilindustrie über Umwelt- und
Menschenrechtsrisiken im Rahmen des Rohstoffabbaus in Indonesien geführt.
Eine Beteiligung von BASF an dem Wedabay-Projekt, um den Zugang zu
Battery-Grade Nickel zu sichern, kam nicht zustande.
16. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die indonesische
Gesetzgebung in Bezug auf die Rechte von indigenen Gruppen vor?
Die indonesische Gesetzgebung sieht grundsätzlich einen Schutz der Rechte
indigener Gruppen vor. Die Verfassung der Republik Indonesien erkennt in
Artikel 18B Absatz 2 die Existenz traditioneller Gemeinschaften und ihrer
angestammten Rechte an, sofern diese mit der staatlichen Gesetzgebung vereinbar
sind. Darüber hinaus enthalten verschiedene sektorale Gesetze – darunter das
Grundagrargesetz (Gesetz Nr. 5/1960), das Menschenrechtsgesetz (Gesetz
Nr. 39/1999), das Umweltgesetz (Gesetz Nr. 32/2009) sowie Regelungen zu
Forst- und Küstengebieten – Bestimmungen, die traditionelle Nutzungs- und
Landrechte indigener Gruppen berücksichtigen.
Die Anerkennung indigener Gruppen erfolgt in Indonesien überwiegend durch
regionale Regierungsakte, wodurch regionale Unterschiede in der Umsetzung
bestehen. Der Entwurf für ein umfassendes Gesetz zur Regelung der Rechte
indigener Gruppen (RUU Masyarakat Adat) befindet sich seit 2011 im
Gesetzgebungsprozess, wurde jedoch bislang nicht verabschiedet.
17. Welche bilateralen Bemühungen gibt es, um die Rechte indigener
Gruppen zu stärken, insbesondere mit Blick auf den Schutz eigener
Lebensräume durch Menschenrechts- und Umweltverteidigerinnen und
Menschenrechts- und Umweltverteidiger?
Die Bundesregierung steht mit der aktiven und vielfältigen Zivilgesellschaft in
engem Austausch. Auch im Rahmen der klima- und umweltpolitischen
Zusammenarbeit wird die Stärkung der Rechte von indigenen Völkern gefördert z. B.
durch Unterstützung bei der Erlangung von „Hutan Adat“-
Gemeinwaldlizenzen. Im Rahmen von Projekten der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit
und der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) zum Schutz der Wälder,
Mangroven und Torfmoore in Indonesien unterstützt die Bundesregierung
indigene Völker und lokale Gemeinschaften, u. a. durch das indonesische
Programm der Sozialen Forstwirtschaft, bei dem langfristige Landnutzungs- und
auch Eigentumsrechte für Forstland an die lokale Bevölkerung übergeben
werden. Zudem werden auch zivilgesellschaftliche und indigene Organisationen,
die sich für die Stärkung indigener Rechte und die Anerkennung traditioneller
Waldrechte einsetzen, unterstützt.
18. Welche konkreten Maßnahmen und Mittel (politisch, diplomatisch,
finanziell) stellt die Bundesregierung bereit, um Menschenrechts- und
Umweltrechtsverteidigerinnen und Menschenrechts- und
Umweltverteidiger in Indonesien zu unterstützen, z. B. durch Monitoring, Capacity
Building oder Sicherheitsförderung?
Die Bundesregierung unterstützt Menschenrechts- und Umweltverteidiger in
Indonesien.
Denn Indonesien ist Schwerpunktland der internationalen Klimaschutzinitiative
IKI und der Schutz globaler öffentlicher Güter spielt auch in der
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit eine wichtige Rolle. Die Bundesregierung arbeitet
mit Indonesien insbesondere in den Feldern Nationally Determined
Contributions (NDC) und Long Term Strategy, Erneuerbare Energien, nachhaltige
Stadtentwicklung sowie Wald-, Moor-, Mangroven-, Meeresschutz und bei
Nationalen Strategien und Aktionspläne zur biologischen Vielfalt (NBSAPs)
zusammen. Zudem fördert die Bundesregierung Menschenrechtsprojekte mit
zivilgesellschaftlichen Organisationen in Indonesien.
19. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung
a) die Etablierung von verbindlichen Vereinbarungen zwischen
Unternehmen und Gemeinschaften, etwa in Form von Impact Benefit
Agreements, oder
Die Bundesregierung begrüßt es, wenn Unternehmen Impact Benefit
Agreements mit Gemeinschaften abschließen, bietet hier aber keine aktive
Unterstützung an.
b) unabhängige Monitoring- oder Beschwerdemechanismen, wie sie
beispielsweise in internationalen Rechenschaftslegungsmechanismen der
Weltbank (Accountability Frameworks CAO/IFC [CAO = Compliance
Advisor Ombudsman, IFC = International Finance Corporation)
empfohlen werden?
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die OECD-Leitsätze für
multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischen Handeln
sehen darüber hinaus ebenfalls Beschwerdemechanismen für Betroffene vor.
20. Kennt und wie bewertet die Bundesregierung die in Studien (vgl. https://
cri.org/reports/nickel-unearthed/) dokumentierten massiven Umwelt- und
Gesundheitsfolgen des Nickelabbaus, etwa durch
a) Regenwaldabholzung,
b) Biotopzerstörung,
c) Fluss- und Meeresverschmutzung,
d) Einsatz von Kohle als Energieträger für die Weiterverarbeitung von
Nickel sowie
e) Belastungen in Regionen wie Morowali und Halmahera?
Der Bundesregierung liegen Informationen zu Umwelt- und Gesundheitsfolgen
des Nickelabbaus in Indonesien vor. Die in der nickel-unearthed-Studie
dokumentierten Umwelt- und Gesundheitsfolgen des Nickelabbaus in Indonesia
können durch Befahrungen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und
Rohstoffe zum Teil bestätigt werden (siehe BGR Commodity Top News Nr. 71: Die
Bedeutung Indonesiens für den globalen Nickelmarkt,
www.bgr.bund.de/Share
dDocs/Produkte/Downloads/Commodity_Top_News/Rohstoffwirtschaft/71_Ni
ckel_Indonesien.html?nn=861312).
Die Nickelgewinnung aus Lateriten, die in Indonesien ausschließlich im
Tagebau erfolgt, ist sehr flächenintensiv. Der Bergbau ist auch mit dem Verlust von
tropischem Regenwald verbunden, der Inseln wie Halmahera fast noch zur
Gänze bedeckt. Die Eingriffe in den Regenwald wirken sich entsprechend
negativ auf die Biodiversität aus. Die Nickelproduktion in Indonesien weist eine
hohe durchschnittliche CO2-Intensität auf, was auf die kohlebasierte
Stromversorgung der Hütten sowie den Einsatz von metallurgischer Kohle als
Reduktionsmittel zurückzuführen ist.
Darüber hinaus beleuchtet die GIZ-Studie „Nickel for the Energy Transition –
A Developmental Perspective“ im Auftrag des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) aus dem Jahr 2022 die
ökologischen und sozialen Herausforderungen entlang der Nickel-Lieferkette in
Indonesien. Diese Studie kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://
rue.bmz.de/resource/blob/152990/giz-nickelstudie.pdf.
Deutschland und die EU setzen sich weltweit für die Stärkung des
Umweltschutzes in globalen Rohstofflieferketten ein. Zu den Maßnahmen zählen etwa
die europäische Batterieverordnung, die europäische Verordnung zu
entwaldungsfreien Lieferketten, das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, die
europäische Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten sowie eine
ambitionierte und nachhaltige Handelspolitik.
21. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
a) aus den Berichten über Schadstoffbelastungen durch Nickel, Arsen
und Quecksilber in Böden, Gewässern und Meeresfrüchten, die
gravierende Gesundheitsrisiken für lokale Gemeinschaften darstellen,
b) aus Erkenntnissen über die Toxizität und die Entsorgung der bei der
Nickelgewinnung mithilfe von Hochdruck-Säurelaugung (HPAL)
entstehenden Abfälle, und
c) welche Maßnahmen strebt sie an, um die Vermeidung der
Emissionen und Abfälle von HPAL sowie alternative Gewinnungsverfahren
zu intensivieren?
Die Bundesregierung sieht die Herausforderungen der Schadstoffbelastungen,
welche die Regierung von Indonesien zu bewältigen hat.
Der Bundesregierung ist beispielsweise bekannt, dass in Indonesien der illegale
kleingewerbliche Goldbergbau mittels Quecksilber betrieben wird. Dies führt
zu Freisetzungen von Quecksilber in die Umwelt und zur Gefährdung der
menschlichen Gesundheit von darin tätigen Menschen und ihren Familien. Das
Verfahren ist durch das UN-Übereinkommen von Minamata gegen die
weltweite Verwendung und Freisetzung von Quecksilber weltweit verboten.
Die Bundesregierung setzt sich für die Umsetzung des Minamata-
Übereinkommens engagiert ein, trägt zum Kapazitätsaufbau in Entwicklungsländern durch
die Beiträge in die globale Umweltfazilität, – das sogenannte Special
Programme für den institutionellen und kapazitativen Aufbau und das Specific
Programme gegen Quecksilberv – bei.
Ebenso sind die Unternehmen betreffend Nickel verpflichtet, die bei der
Laugung anstehenden Schlämme trocken an Land abzulagern, was der Praxis der
besten verfügbaren Techniken (BVT) entspricht. Die ebenfalls diskutierte
Verklappung der Schlämme im Meer wurde verworfen. Die vom Abbau
betroffenen Flächen müssten rehabilitiert und wieder aufgeforstet werden, was
ebenfalls BVT entspricht.
22. Welche bilateralen oder multilateralen Initiativen bestehen, um
a) die Umweltüberwachung,
b) die Wasserqualitätsprüfungen,
c) das Gesundheitsmonitoring in den betroffenen Bergbauregionen,
etwa in Morowali und Halmahera,
d) die Reduktion der CO2-Emissionen durch die Verstromung von
Kohle im Nickelsektor sowie
e) Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur in den von Bergbau
degradierten Gebieten Indonesiens
zu unterstützen?
Die Bundesregierung unterhält in den genannten Bereichen grundsätzlich keine
einschlägigen bilateralen Initiativen. Im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit setzt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in
Indonesien allerdings ein bilaterales Projekt zur Rekultivierung und Forstschutz
im Bergbau um. Dieses unterstützt die nachhaltige Rekultivierung von
ehemaligen Bergbauflächen in Pilotgebieten in Indonesien. Ziel des Projekts ist die
Verbesserung der Bergbauschließung und -sanierung und die Wiederherstellung
von Landschaften unter Beachtung der Biodiversität nach Bergbauende. Es
werden Konzepte, Standards und Leitlinien für eine nachhaltige Rekultivierung
und Transformation im Rahmen eines Mehrebenenansatzes entwickelt und
pilothaft umgesetzt. Allerdings arbeitet dieses Projekt nicht im Nickelbergbau,
sondern im Bergbau auf Zinn und Kohle mit den jeweiligen regionalen
Schwerpunkten Bangka/Belitung (Zinn) und Kalimantan (Kohle). Zudem unterstützt
die UNIDO die Transformation großer Nickel-Industriezonen, wie auf
Halmahera, hin zu nachhaltigen Industrieparks. Diese Initiative setzt technische
Standards für effizientes Abfallmanagement, Schadstoffkontrolle und
Ressourceneffizienz um. Sie dient als Pilotmodell, um die ökologischen Auswirkungen der
Nickelverarbeitung vor Ort nach international anerkannten
Nachhaltigkeitskriterien zu minimieren.
Im Rahmen der 2022 geschlossenen Just Energy Transition Partnership (JETP)
unterstützt die Bundesrepublik Deutschland multilateral, als Teil der
International Partners Group (bestehend aus Deutschland und Japan als Co-Lead, weiter
Frankreich, Großbrittanien, Italien, Kanada, der EU sowie Dänemark und
Norwegen), eine sozial gerechte Energiewende in Indonesien. Gemäß des
Comprehensive Investment and Policy Plans (CIPP) von 2023 soll im Rahmen der
multilateralen JETP der Einsatz von Kohle für die netzgebundene
Stromerzeugung minimiert werden. Zudem soll das Netto-Null- Emissionen-Ziel im
Stromsektor bis 2050 erreicht werden.“
23. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die seit Jahren
wiederkehrenden bergbaubedingten tödlichen Erdrutsche in Indonesien, und
wie unterstützt die Bundesregierung Indonesien im Umgang mit den
wachsenden Risiken von Erdrutschen und Umweltzerstörung infolge des
Bergbaus?
Erdrutsche kommen häufig im Lockergesteinsbergbau vor, insbesondere bei
hohen Niederschlägen. Das Risiko im direkten Abbauflöz der flachgelagerten
Nickellaterite ist gering, doch führen die großflächige Entwaldung und
instabile Abraumhalden zu einer Gefährdung des Umlands.
In den Jahren 2024 bis Anfang 2026 wurden über 1.200 Todesopfer registriert,
die mit der durch Entwaldung und Bergbau verursachten Bodeninstabilität in
Verbindung stehen. Besonders in den industriellen Zentren IMIP (Morowali)
und IWIP (Halmahera) kam es jüngst zu schweren Vorfällen, wie dem
tödlichen Erdrutsch an einer Tailing-Deponie im Februar 2026 oder großflächigen
Bodenabsenkungen in angrenzenden Dörfern.
Die Bundesregierung unterstützt die indonesische Regierung im Umgang mit
Erdrutschen und Umweltzerstörungen infolge des Bergbaus durch das Projekt
der technischen Zusammenarbeit „Rekultivierung und Forstschutz im Bergbau“
(siehe auch Antwort zu Frage 22). Die Sicherung geotechnisch problematischer
Hänge und Böschungen findet dabei Berücksichtigung und die Förderung von
agroforstwirtschaftlichen Maßnahmen zusammen mit dem Industriesektor und
lokalen Gemeinden trägt zu einer Bodenstabilisierung bei.
Zudem fördert die „One Map Policy“ eine einheitliche Kartierung, um
Bergbauaktivitäten in geologisch instabilen Zonen einfacher festzustellen.
24. Wie unterstützt die Bundesregierung die wirtschaftliche Entwicklung
Indonesiens im Einklang mit dem Globalen Biodiversitätsrahmen von
Kunming-Montreal, und welche Rolle spielt dabei die mit Indonesien
vereinbarte National Biodiversity Strategies and Action Plans-
Accelerator-Partnerschaft?
Im Rahmen der IKI unterstützt das Bundesministerium für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) den globalen Fonds
„The Biodiversity Finance Initiative – Phase II (BIOFIN II)“ des United
Nations Development Program (UNDP) in Höhe von 51,5 Mio. Euro im Zeitraum
von 2018 bis 2030. Ziel des Vorhabens, das auch in Indonesien aktiv ist, ist die
Mobilisierung privater und öffentlicher Mittel für die Umsetzung des Globalen
Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal in Entwicklungs- und
Schwellenländern. BIOFIN II ist derzeit in 41 Ländern aktiv und konzentriert sich auf
die Umsetzung von Finanzierungsplänen für die biologische Vielfalt, die
Finanzierung von Schutzgebieten, die Entwicklung von innovativen
Finanzierungslösungen und Wissensaustausch. Dabei kooperiert UNDP mit dem öffentlichen
Sektor (hauptsächlich nationalen Finanzministerien) sowie dem Privat- und
Finanzsektor. In Indonesien arbeitet BIOFIN II daran, den nationalen
Finanzierungsrahmen für die Biodiversität zu stärken sowie Finanzierungslücken für
den Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt zu schließen,
u. a. im Bereich Ökotourismus.
Indonesien ist nicht der National Biodiversity Strategy and Action Plan
Accelerator Partnership beigetreten.
Zudem wird im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit eine
nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung in Indonesien unterstützt.
Schwerpunkte sind die Bereiche Erneuerbare Energien und Energieeffizienz,
Waldschutz sowie nachhaltige Stadtentwicklung (Kreislauf- und Abfallwirtschaft,
Mobilität).
25. Wie stellt das CEPA sicher, dass
a) Handelserleichterungen nicht zum Anstieg der Regenwaldabholzung
in Indonesien führen,
b) indigene Gruppen und lokale Gemeinschaften nicht ihrer
Lebensgrundlagen und lokalen Kulturen beraubt werden und
c) verbindliche Durchsetzungsmechanismen und rechtliche
Konsequenzen für die Abmilderung von Folgen möglicher Naturzerstörung und
Menschenrechtsverletzungen vorgesehen sind?
Wie bewertet die Bundesregierung die erneute Verschiebung der EU-
Entwaldungsverordnung (EUDR), und welche wirksamen Mechanismen
bleiben angesichts dessen bestehen, um die Regenwaldabholzung in
Indonesien im Zusammenhang mit Exporten nach Europa zu verhindern
(vgl.
www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2025/12/18/defor
estation-council-signs-off-targeted-revision-to-simplify-and-postpone-th
e-regulation/)?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
Darüber hinaus geht die Bundesregierung nicht davon aus, dass durch die
Verschiebung des Anwendungsbeginns der EU-Verordnung für entwaldungsfreie
Produkte (EUDR) zusätzliche Entwaldung erfolgt. Die Verordnung legt einen
konkreten Stichtag fest (31. Dezember 2020), ab dem Flächen als entwaldet
gelten, wenn sie in landwirtschaftliche Nutzfläche umgewandelt werden. Von
der EUDR erfasste Produkte, die mit Entwaldung nach diesem Datum in
Verbindung stehen, dürfen weder in die EU ein- noch ausgeführt werden. Da dieser
Stichtag nicht geändert wird, entsteht nach Einschätzung der Bundesregierung
durch die Verschiebung des Anwendungsbeginns der EUDR kein weiterer
Anreiz für zusätzliche Entwaldung während der Übergangsphase.
26. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor,
a) ob unter den von der indonesischen Regierung mit Geldbußen in
Höhe von insgesamt 2,31 Mrd. US-Dollar belegten Palmöl- und
Bergbauunternehmen wegen illegaler Aktivitäten in Waldgebieten
auch Firmen sind, die in laufenden oder vergangenen
Geschäftsbeziehungen zu in Deutschland ansässigen Unternehmen stehen, und
b) in welchem Umfang deutsche Unternehmen mittelbar oder
unmittelbar von diesen Sanktionen betroffen sind (vgl.
www.reuters.com/sust
ainability/indonesia-fines-dozens-palm-oil-mining-companies-23-bill
ion-operating-forest-2025-12-08/)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
27. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass chinesische
Unternehmen (z. B. Tsingshan, Huayou, Zhenshi) über bis zu 80 Prozent der
indonesischen Nickelproduktion kontrollieren, und welche Strategien
verfolgt sie, um deutsche und europäische Unternehmen in Indonesien
besser zu positionieren (vgl.
www.csis.org/analysis/diversifying-investm
ent-indonesias-mining-sector)?
Chinesische Unternehmen kontrollieren unterschiedliche Anteile einzelner
Stufen der Nickelproduktion in Indonesien. Hinsichtlich der zahlreichen Joint
Ventures und Beteiligungen unterschiedlichster, vor allem chinesischer,
indonesischer, indischer, südkoreanischer, australischer und französischer Unternehmen
sind der Bundesregierung keine genauen prozentualen Anteile chinesischer
Unternehmen an der Nickelproduktion vom Bergbau über die Weiterverarbeitung
zu Zwischenprodukten und Produkten bekannt.
CEPA enthält bilaterale Vereinbarungen, die wirtschaftliches Engagement
europäischer Unternehmen in Indonesien erleichtern. Daneben unterstützt die
Bundesregierung deutsche Unternehmen mit den Instrumenten der
Außenwirtschaftsförderung (Exportkreditgarantien, Investitionsgarantien und
Rohstofffonds). Darüber hinaus bringt die Bundesregierung Anliegen deutscher
Unternehmen gegenüber Indonesien im Rahmen des Gemeinsamen deutsch-
indonesischen Wirtschafts- und Investitionsausschuss ein.
28. Wie bewertet die Bundesregierung die geopolitische Bedeutung des CE-
PA im Kontext der zunehmenden chinesischen Investitionen und des
wachsenden BRICS-Einflusses (BRICS = Brasilien, Russland, Indien,
China und Südafrika) in Südostasien sowie die Gefahr, dass durch das
CEPA indirekt Projekte gestärkt werden, die mit chinesischem Kapital
betrieben werden, und welche Maßnahmen ergreift oder plant sie, um
dies zu verhindern?
Die Bundesregierung verfolgt die politischen Entwicklungen in Südostasien
sowie innerhalb der BRICS-Staaten aufmerksam. Das Freihandelsabkommen ist
in diesem Zusammenhang ein zentraler Baustein der deutschen und
europäischen Diversifizierungsstrategie, um einseitige Abhängigkeiten zu reduzieren
und regelbasierten Handel zu stärken. Die im CEPA enthaltenen Regelungen
gelten für die EU und ihre Mitgliedstaaten sowie für Indonesien; zudem enthält
CEPA diverse Regelungen, die sicherstellen, dass die Vorteile des Abkommens
lediglich den Vertragspartnern zugutekommen.
29. Welche Instrumente setzt die Bundesregierung bereits ein oder will sie
künftig einsetzen, um
a) nachhaltige Wertschöpfung in Indonesien zu fördern,
Die Bundesregierung unterstützt Indonesien durch verschiedene Projekte der
Entwicklungszusammenarbeit dabei, mehr lokale Wertschöpfung zu kreieren.
Hierzu gehören Projekte im Bereich Ausbildung und auch die Unterstützung
von Indonesien bei der Energiewende (Just Energy Transition Partnership).
b) lokale Beschäftigung und Umweltstandards sicherzustellen,
insbesondere durch Hermesdeckungen, Investitionsgarantien, den
Rohstofffonds und die Entwicklungszusammenarbeit,
Zu Hermesdeckungen und Investitionsgarantien wird hier auf die Antwort zu
Frage 7 verwiesen. Beim Rohstofffond können grundsätzlich auch Projekte in
Indonesien unterstützt werden, sofern diese den Förderkriterien entsprechen.
Dazu zählen insbesondere Vorhaben, die zur nachhaltigen Wertschöpfung
beitragen, Umwelt- und Sozialstandards berücksichtigen und die
Versorgungssicherheit mit kritischen Rohstoffen stärken. Im Rahmen der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die Bundesregierung z. B. Projekte zu
entwaldungsfreien Agrarlieferketten und nachhaltiger Forstwirtschaft sowie die
Förderung von nachhaltiger Infrastruktur. Bei Planung und Umsetzung von
Infrastrukturvorhaben werden die jeweiligen Umwelt- und
Sozialverträglichkeitsrichtlinien der umsetzenden Organisationen ebenfalls angewendet.
c) Projekte deutscher Unternehmen im indonesischen Rohstoffsektor
gegebenenfalls durch Mittel aus dem Rohstofffonds zu unterstützen, und
wenn ja, welche Projekte befinden sich in der engeren Auswahl,
Projekte mit einem Bezug zu Indonesien können sich für die Förderung durch
den Rohstofffonds bewerben. Details zu einzelnen Anträgen können aufgrund
von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen nicht gegeben werden.
d) durch Recycling, Innovation und Verbrauchsreduktion die
Abhängigkeit von Importen kritischer Rohstoffe wie Nickel aus Indonesien zu
verringern sowie
Durch eine Stärkung der Kreislaufwirtschaft möchte die Bundesregierung dazu
beitragen, dass der Primärbedarf an Rohstoffen langfristig gesenkt werden
kann, und so wollen wir die Resilienz der deutschen Industrie erhöhen. Nickel
wird in Deutschland nicht nur als metallisches Nickel oder seine Verbindungen,
sondern hauptsächlich als im Edelstahl enthaltenes Legierungselement
zurückgewonnen. Die auf Abfall bezogene End-of-Life-Recycling-Rate (EoL-RR) des
Nickels lag in Deutschland laut dem Gesamtverband der Deutschen
Buntmetallindustrie (GDB2022) schon im Jahr 2022 bei 70 Prozent. Die
produktbezogene Recyclingrate für Edelstahl liegt dabei über 50 Prozent. Das zeigt, dass in
Deutschland funktionierende und effektive Recyclingwege die Wiedernutzung
von Nickel sicherstellen. Zukünftig wird auch das in den Batterien der
Elektrofahrzeuge enthaltene Nickel im großen Stil recycelt werden. Das Recycling von
Nickel in Batterien wird in Deutschland vor allem durch zwei zentrale
Rechtsgrundlagen gefördert: die europäische Batterieverordnung (Verordnung (EU)
2023/1542) und dem nationalen Batterierecht Durchführungsgesetz (BattDG).
Beide setzen klare Vorgaben für Sammlung, Rücknahme und hochwertige
Verwertung von Altbatterien– einschließlich nickelhaltiger Lithium-Ionen-
Batterien. Zusätzlich ist batteriefähiges Nickel im Critical Raw Materials Act
(CRMA) der EU als kritischer und strategischer Rohstoff eingestuft.
Strategische Rohstoffe sollen nach Vorgaben des CRMA zu mindestens 25 Prozent
aus dem europäischen Recycling produziert werden können.
Instrumente der Bundesregierung zur Verbrauchsreduktion für Metalle finden
sich insbesondere in der Rohstoffstrategie der Bundesregierung und der
Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS):
– NKWS: Das Bundesumweltministerium entwickelt Ziele und Maßnahmen
zur Ressourcenschonung und zirkulären Nutzung von Rohstoffen.
– Rohstoffstrategie der Bundesregierung: u. a. Förderung hochwertiger
Recyclingverfahren, um Metalle im Kreislauf zu halten, da dies oft eine
umweltfreundlichere Alternative zur Primärproduktion darstellt.
– Verpackungsgesetz und Elektrogesetz: Gesetzliche Rücknahme- und
Verwertungsquoten für Metallverpackungen und Elektroaltgeräte zwingen
Hersteller zu einer besseren Wiederverwertung.
e) im Rat und gegenüber der EU-Kommission sicherzustellen, dass das
Nachhaltigkeitskapitel im CEPA verbindlich ausgestaltet wird und
nicht zu einem Instrument des „Greenwashing“ wird?
Die Bundesregierung begrüßt das vereinbarte Kapitel zu Handel, nachhaltigem
Wachstum und nachhaltiger Entwicklung. Durch das Kapitel wird
sichergestellt, dass der Umweltschutz gestärkt, dem Klimawandel entgegengewirkt
wird und die Arbeitnehmerrechte geschützt werden. Zusätzlich hat die
Bundesregierung die Möglichkeit, etwaige strittige Punkte in die Ausschüsse im
Rahmen des Freihandelsabkommen einzubringen.
30. Welche Form von Beschwerdemechanismen sehen Vorhaben deutscher
Konzerne oder durch die Bundesregierung geförderte Vorhaben im
mineralischen Rohstoffbereich in Indonesien vor, und inwiefern bewertet die
Bundesregierung diese angesichts des in Frage 7 geschilderten Falls als
hinreichend?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass bei Vorhaben deutscher Konzerne
die Empfehlungen der OECD-Leitsätze für multilaterale Unternehmen
angewendet werden, welche die Möglichkeit bieten, das Betroffene bei
Meinungsverschiedenheiten das Verfahren vor den nationalen Kontaktstellen in Anspruch
nehmen können.
Für Maßnahmen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit gilt das
verbindliche Menschenrechtskonzept des BMZ (
www.bmz.de/resource/blob/194624/m
enschenrechtskonzept-der-deutschen-entwicklungspolitik.pdf), das die
Relevanz menschenrechtlicher Beschwerdemechanismen betont. Die Verantwortung
für die Ausgestaltung dieser Beschwerdemechanismen entsprechend
internationaler Standards liegt bei den jeweils für die Projektdurchführung
verantwortlichen Institutionen. Wie im genannten Menschenrechtskonzept formuliert, hat
das BMZ einen systematischen Dialog mit Durchführungsorganisationen,
Zivilgesellschaft und Wissenschaft initiiert, um die bestehenden
Beschwerdemechanismen weiterzuentwickeln.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333