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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet
Soforthilfe für die Kommunalfinanzen und Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Datum
08.04.2026
Aktualisiert
10.04.2026
BT21/523408.04.2026
Soforthilfe für die Kommunalfinanzen und Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5234
21. Wahlperiode 08.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Karoline Otte, Sylvia Rietenberg, Julia Schneider, Hanna
Steinmüller, Kassem Taher Saleh, Mayra Vriesema, Dr. Armin Grau, Stefan
Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Soforthilfe für die Kommunalfinanzen und Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz
Die finanzielle Situation der Kommunen spitzt sich zu: Das Defizit der
kommunalen Haushalte ist im letzten Jahr auf 30 Mrd. Euro angestiegen und wird
in den kommenden Jahren voraussichtlich noch anwachsen (www.staedteta
g.de/presse/pressemeldungen/2026/bund-muss-milliarden-soforthilfe-fuer-kom
munen-schon-im-naechsten-bundeshaushalt-einplanen). Der Anstieg des
Defizits begründet sich dabei insbesondere auch durch Aufwendungen der
Kommunen zur Erfüllung von Aufgaben, die sich aus Bundesgesetzen ergeben.
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD verspricht den Kommunen
derweil – neben einem Bekenntnis zur Veranlassungskonnexität („wer bestellt,
bezahlt“; Z. 3623) – ihre „finanzielle Handlungsfähigkeit zu stärken“. Letzteres
sollte insbesondere auch durch einen „Zukunftspakt von Bund, Ländern und
Kommunen“ umgesetzt werden (Z. 1754). Noch im Dezember hat der
Bundeskanzler verkündet, dass sich Bund und Länder auf eine Sonder-
Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) zu den Kommunalfinanzen im ersten
Quartal 2026 verständigt haben, um über Wege aus der kommunalen
Finanzkrise zu beraten (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pk-bund-laender-ges
praeche-2397714).
Inzwischen ist klar: Die Sonder-MPK hat nicht stattgefunden und die
Bundesregierung konnte somit ihre Zeitpläne nicht einhalten. Doch die aktuellen
Appelle der kommunalen Ebene zeigen, dass der Handlungsdruck weiter steigt
und es dringend umfassende Lösungen braucht. So fordern die 13
Oberbürgermeister der Landeshauptstädte in den Flachländern erneut in einem
gemeinsamen Brief mit dem Deutschen Städtetag eine Sofortlösung, die die
Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherstellt (www.wiesbaden.de/ro/pressemi
tteilungen/pressereferat/maerz/260304-Brief-der-Oberbuergermeister ).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie reagiert die Bundesregierung auf die Hilferufe der kommunalen
Ebene?
a) Inwiefern kommt die Bundesregierung ebenfalls zu der grundsätzlichen
Einschätzung, dass sich die finanzielle Lage der Kommunen (trotz
aktuellem Rekorddefizit) noch weiter verschärft?
b) Bewertet die Bundesregierung die kommunale Finanzlage ebenfalls als
krisenhaft und sieht sie entsprechend umgehenden Handlungsbedarf
und wie begründet sie ihre Sichtweise?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
c) Inwiefern kommt die Bundesregierung ebenfalls zu der Einschätzung,
dass ohne eine Soforthilfe des Bundes die Handlungsfähigkeit von
Kommunen bedroht wird, etwa weil sie nicht mehr über eigene
Gestaltungsspielräume (sog. „freie Spitze“) verfügen können?
d) Wie reagiert die Bundesregierung auf die Forderung der kommunalen
Spitzenverbände, die eine umgehende und gemeinsame
Kraftanstrengung zur Neutralisierung des kommunalen Defizits von Bund und
Ländern fordern, und welche Maßnahmen plant sie diesbezüglich kurz- und
mittelfristig?
e) Inwiefern arbeitet die Bundesregierung an einer stringenteren
Anwendung des Konnexitätsprinzips im Verhältnis zwischen Bund und
Kommunen?
f) Inwiefern plant die Bundesregierung die Oberbürgermeister*innen der
Landeshauptstädte einzuladen, um im direkten Austausch mit der
kommunalen Ebene zu umgehenden und zielgenauen Lösungen zu kommen,
und welcher Zeitplan ist hierfür vorgesehen (bitte geplante Treffen und
beteiligte Gäste einzeln aufschlüsseln)?
2. Wann wird sich der Bundeskanzler mit den Ländern wie angekündigt zur
Lage der Kommunalfinanzen auf einer Sonder‑MPK austauschen und
warum konnte dieser Austausch bisher nicht wie geplant stattfinden und
nennenswerte Ergebnisse erzielt werden?
3. Was wurde bisher in der 21. Wahlperiode des Bundestags seitens der
Bundesregierung mit den Bundesländern zur Stabilisierung der kommunalen
Finanzen in welchem Rahmen konkret diskutiert und vereinbart (bitte Treffen
und Ergebnisse einzeln anführen)?
4. Wann wird die Altschuldenhilfe des Bundes, die der Koalitionsvertrag
vorsieht, umgesetzt?
Aus welchen Gründen wurde diese nicht wie bereits angekündigt zum
1. Januar 2026 eingeführt?
5. Wie soll eine kommunale Altschuldenhilfe aus Sicht der Bundesregierung
konkret ausgestaltet werden?
6. Inwiefern plant die Bundesregierung eine der folgenden Maßnahmen zur
kurzfristigen finanziellen Unterstützung der Kommunen (und warum ggf.
nicht) und wie bewertet sie diese jeweils: Erhöhung des kommunalen
Umsatzsteueranteils durch Bund und Länder, Erhöhung des Bundesanteils an
den Kosten der Unterkunft, Absenkung der Gewerbesteuerumlage,
Erhöhung der Beteiligung der Kommunen an der Einkommensteuer und Reform
der Gewerbesteuer?
7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung über die bereits benannten
Maßnahmen hinaus, um die kommunale Einnahmebasis zu stärken und wie
will sie dem kommunalen Investitionsdefizit mittel- und langfristig
begegnen?
8. Inwiefern liegen inzwischen konkrete Inhalte oder Eckpunkte eines
„Zukunftspakts von Bund, Ländern und Kommunen“ vor?
Welche Rolle sollen hierbei nach Ansicht der Bundesregierung
insbesondere eine Reform der Förderlandschaft und eine Aufgabenübertragung von
Kommunen auf höhere Ebenen spielen?
a) Welche Arbeitsgruppen zum Aufstellen eines solchen Zukunftspakts
haben hierzu getagt oder sollen noch tagen (bitte Arbeitsgruppentreffen
mit jeweiligem Zeitplan aufschlüsseln)?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
b) Welche weiteren Akteure (beispielsweise kommunale Spitzenverbände
und Zivilgesellschaft) sind und waren bei der Ausarbeitung des
Zukunftspakts involviert (bitte einzeln auflisten und jeweilige Beteiligung
spezifizieren)?
c) Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Entlastungswirkung des
Zukunftspakts für die kommunalen Haushalte?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Maßnahmen einen
nennenswerten Teil (mehr als zehn Prozent) des aktuellen kommunalen
Defizits von zuletzt über 30 Mrd. Euro schließen können?
Wenn ja, wie soll dieses Ziel im Einzelnen erreicht werden (bitte
Beitrag der einzelnen Maßnahme auf die kommunale Ebene
aufschlüsseln)?
d) Falls noch keine konkreten Ergebnisse vorliegen oder zeitnah zu
erwarten sind, wie gestaltet sich der weitere Zeitplan zur Ausarbeitung eines
solchen Zukunftspakts (bitte auf einzelne Prozessschritte
aufschlüsseln)?
Welche Inhalte sollen allgemein behandelt werden?
Inwiefern kann der Zukunftspakt aus Sicht der Bundesregierung
angesichts der drängenden und tiefgreifenden Krise der Kommunalfinanzen
aus Sicht der Bundesregierung die kommunalen Haushalte noch
rechtzeitig entlasten?
Berlin, den 26. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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