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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Soforthilfe für die Kommunalfinanzen und Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

08.04.2026

Aktualisiert

10.04.2026

BT21/523408.04.2026

Soforthilfe für die Kommunalfinanzen und Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 21/5234 21. Wahlperiode 08.04.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Karoline Otte, Sylvia Rietenberg, Julia Schneider, Hanna Steinmüller, Kassem Taher Saleh, Mayra Vriesema, Dr. Armin Grau, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Soforthilfe für die Kommunalfinanzen und Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz Die finanzielle Situation der Kommunen spitzt sich zu: Das Defizit der kommunalen Haushalte ist im letzten Jahr auf 30 Mrd. Euro angestiegen und wird in den kommenden Jahren voraussichtlich noch anwachsen (www.staedteta g.de/presse/pressemeldungen/2026/bund-muss-milliarden-soforthilfe-fuer-kom munen-schon-im-naechsten-bundeshaushalt-einplanen). Der Anstieg des Defizits begründet sich dabei insbesondere auch durch Aufwendungen der Kommunen zur Erfüllung von Aufgaben, die sich aus Bundesgesetzen ergeben. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD verspricht den Kommunen derweil – neben einem Bekenntnis zur Veranlassungskonnexität („wer bestellt, bezahlt“; Z. 3623) – ihre „finanzielle Handlungsfähigkeit zu stärken“. Letzteres sollte insbesondere auch durch einen „Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen“ umgesetzt werden (Z. 1754). Noch im Dezember hat der Bundeskanzler verkündet, dass sich Bund und Länder auf eine Sonder- Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) zu den Kommunalfinanzen im ersten Quartal 2026 verständigt haben, um über Wege aus der kommunalen Finanzkrise zu beraten (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pk-bund-laender-ges praeche-2397714). Inzwischen ist klar: Die Sonder-MPK hat nicht stattgefunden und die Bundesregierung konnte somit ihre Zeitpläne nicht einhalten. Doch die aktuellen Appelle der kommunalen Ebene zeigen, dass der Handlungsdruck weiter steigt und es dringend umfassende Lösungen braucht. So fordern die 13 Oberbürgermeister der Landeshauptstädte in den Flachländern erneut in einem gemeinsamen Brief mit dem Deutschen Städtetag eine Sofortlösung, die die Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherstellt (www.wiesbaden.de/ro/pressemi tteilungen/pressereferat/maerz/260304-Brief-der-Oberbuergermeister ). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie reagiert die Bundesregierung auf die Hilferufe der kommunalen Ebene? a) Inwiefern kommt die Bundesregierung ebenfalls zu der grundsätzlichen Einschätzung, dass sich die finanzielle Lage der Kommunen (trotz aktuellem Rekorddefizit) noch weiter verschärft? b) Bewertet die Bundesregierung die kommunale Finanzlage ebenfalls als krisenhaft und sieht sie entsprechend umgehenden Handlungsbedarf und wie begründet sie ihre Sichtweise? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Inwiefern kommt die Bundesregierung ebenfalls zu der Einschätzung, dass ohne eine Soforthilfe des Bundes die Handlungsfähigkeit von Kommunen bedroht wird, etwa weil sie nicht mehr über eigene Gestaltungsspielräume (sog. „freie Spitze“) verfügen können? d) Wie reagiert die Bundesregierung auf die Forderung der kommunalen Spitzenverbände, die eine umgehende und gemeinsame Kraftanstrengung zur Neutralisierung des kommunalen Defizits von Bund und Ländern fordern, und welche Maßnahmen plant sie diesbezüglich kurz- und mittelfristig? e) Inwiefern arbeitet die Bundesregierung an einer stringenteren Anwendung des Konnexitätsprinzips im Verhältnis zwischen Bund und Kommunen? f) Inwiefern plant die Bundesregierung die Oberbürgermeister*innen der Landeshauptstädte einzuladen, um im direkten Austausch mit der kommunalen Ebene zu umgehenden und zielgenauen Lösungen zu kommen, und welcher Zeitplan ist hierfür vorgesehen (bitte geplante Treffen und beteiligte Gäste einzeln aufschlüsseln)? 2. Wann wird sich der Bundeskanzler mit den Ländern wie angekündigt zur Lage der Kommunalfinanzen auf einer Sonder‑MPK austauschen und warum konnte dieser Austausch bisher nicht wie geplant stattfinden und nennenswerte Ergebnisse erzielt werden? 3. Was wurde bisher in der 21. Wahlperiode des Bundestags seitens der Bundesregierung mit den Bundesländern zur Stabilisierung der kommunalen Finanzen in welchem Rahmen konkret diskutiert und vereinbart (bitte Treffen und Ergebnisse einzeln anführen)? 4. Wann wird die Altschuldenhilfe des Bundes, die der Koalitionsvertrag vorsieht, umgesetzt? Aus welchen Gründen wurde diese nicht wie bereits angekündigt zum 1. Januar 2026 eingeführt? 5. Wie soll eine kommunale Altschuldenhilfe aus Sicht der Bundesregierung konkret ausgestaltet werden? 6. Inwiefern plant die Bundesregierung eine der folgenden Maßnahmen zur kurzfristigen finanziellen Unterstützung der Kommunen (und warum ggf. nicht) und wie bewertet sie diese jeweils: Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils durch Bund und Länder, Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft, Absenkung der Gewerbesteuerumlage, Erhöhung der Beteiligung der Kommunen an der Einkommensteuer und Reform der Gewerbesteuer? 7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung über die bereits benannten Maßnahmen hinaus, um die kommunale Einnahmebasis zu stärken und wie will sie dem kommunalen Investitionsdefizit mittel- und langfristig begegnen? 8. Inwiefern liegen inzwischen konkrete Inhalte oder Eckpunkte eines „Zukunftspakts von Bund, Ländern und Kommunen“ vor? Welche Rolle sollen hierbei nach Ansicht der Bundesregierung insbesondere eine Reform der Förderlandschaft und eine Aufgabenübertragung von Kommunen auf höhere Ebenen spielen? a) Welche Arbeitsgruppen zum Aufstellen eines solchen Zukunftspakts haben hierzu getagt oder sollen noch tagen (bitte Arbeitsgruppentreffen mit jeweiligem Zeitplan aufschlüsseln)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Welche weiteren Akteure (beispielsweise kommunale Spitzenverbände und Zivilgesellschaft) sind und waren bei der Ausarbeitung des Zukunftspakts involviert (bitte einzeln auflisten und jeweilige Beteiligung spezifizieren)? c) Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Entlastungswirkung des Zukunftspakts für die kommunalen Haushalte? Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Maßnahmen einen nennenswerten Teil (mehr als zehn Prozent) des aktuellen kommunalen Defizits von zuletzt über 30 Mrd. Euro schließen können? Wenn ja, wie soll dieses Ziel im Einzelnen erreicht werden (bitte Beitrag der einzelnen Maßnahme auf die kommunale Ebene aufschlüsseln)? d) Falls noch keine konkreten Ergebnisse vorliegen oder zeitnah zu erwarten sind, wie gestaltet sich der weitere Zeitplan zur Ausarbeitung eines solchen Zukunftspakts (bitte auf einzelne Prozessschritte aufschlüsseln)? Welche Inhalte sollen allgemein behandelt werden? Inwiefern kann der Zukunftspakt aus Sicht der Bundesregierung angesichts der drängenden und tiefgreifenden Krise der Kommunalfinanzen aus Sicht der Bundesregierung die kommunalen Haushalte noch rechtzeitig entlasten? Berlin, den 26. März 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt.

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