Aufschlüsselung der Hilfen im Energiesektor an die Ukraine seit 2014
der Abgeordneten Rocco Kever, Johann Martel, Denis Pauli, Matthias Rentzsch, Arne Raue, Martina Uhr, Kay Gottschalk, Dr. Alexander Wolf, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Seit 2014 hat die Bundesregierung wiederholt Energiehilfen an die Ukraine geleistet, zunächst im Kontext der Energiekrise und der Annexion der Krim sowie der Auseinandersetzungen im Osten des Landes (https://energypartnership-ukraine.org/fileadmin/ukraine/media_elements/German-Ukrainian_EP_owc.pdf), später verstärkt im Rahmen des russischen Angriffskriegs seit Februar 2022 (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/ukraine/unterstuetzung-fuer-die-ukraine.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie hoch beläuft sich das Gesamtvolumen aller seit 2014 von der Bundesregierung für den ukrainischen Energiesektor bereitgestellten Mittel, einschließlich direkter Finanzhilfen sowie des monetären Werts gelieferter oder finanzierter Sachleistungen und Materialien im Energiebereich (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Aus welchen konkreten Haushaltstiteln und Einzelplänen (bitte mit genauer Titelbezeichnung und Kapitel) hat die Bundesregierung die Energiehilfen an die Ukraine seit 2014 finanziert, einschließlich direkter Finanzhilfen sowie des monetären Werts gelieferter oder finanzierter Sachleistungen und Materialien im Energiebereich (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche konkreten Hilfen an den ukrainischen Energiesektor (z. B. Finanzhilfen, Sachleistungen, Materiallieferungen wie Generatoren, Transformatoren, Ersatzteile) wurden zwischen 2014 und dem 23. Februar 2022 sowie zwischen dem 24. Februar 2022 und dem Zeitpunkt der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage an die Ukraine geleistet, und wie hoch war deren monetärer Wert jeweils (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Kategorien, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche indirekten Beiträge (z. B. aus humanitärer oder militärischer Hilfe) kamen seit 2014 dem Energiesektor der Ukraine zugute, und wie hoch beziffert die Bundesregierung diesen Anteil am Gesamtvolumen der finanziellen Hilfen für den ukrainischen Energiesektor (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie verteilen sich die finanzielle Unterstützung des ukrainischen Energiesektors der Bundesregierung seit 2014 auf bilaterale, multilaterale und EU-geförderte Maßnahmen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?