Beitrag des „Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken“ zur Förderung von Dauerstellen an Hochschulen
der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, Claudia Müller, Dr. Anja Reinalter, Misbah Khan und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken haben sich Bund und Länder darauf verständigt, die Qualität der Hochschulbildung dauerhaft zu verbessern und damit verbunden auch gute Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft zu fördern. Im Jahr 2022 hat die Koalition aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gemeinsam mit den Ländern die finanzielle Grundlage dafür weiter verbessert und beschlossen, den Betrag des Zukunftsvertrags zu „dynamisieren“ und so den Hochschulen jährlich verlässlich mehr Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Regierungskoalition hat sich im Koalitionsvertrag unter anderem vorgenommen, „gute Arbeit in der Wissenschaft“ zu unterstützen und den Anteil von Dauerstellen im wissenschaftlichen Mittelbau zu erhöhen, jedoch ohne Festlegungen zu deren Finanzierung zu treffen. Der Zukunftsvertrag sieht in § 1 Absatz 2 ausdrücklich vor, dass die Länder bei der Verwendung der Mittel Schwerpunkte insbesondere beim Ausbau von dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen für das hauptberufliche wissenschaftliche und künstlerische, mit Studium und Lehre befasste Personal setzen. Damit soll zugleich die Betreuungsrelation an den Hochschulen verbessert und auf eine geschlechterparitätische Personalstruktur hingewirkt werden. Darüber hinaus bitten Bund und Länder den Wissenschaftsrat gemäß der Evaluationsklausel, die erste Evaluation dieser Vereinbarung im Jahr 2025 durchzuführen, um den Erfolg der Maßnahmen sowie deren Wirkungen auf das Hochschulsystem wissenschaftspolitisch zu beurteilen. Aus Sicht der Fragestellenden ist die konsequente Umsetzung dieser Ziele zentral, um die wissenschaftliche Qualifikationsphase verlässlicher zu gestalten, Chancengerechtigkeit in der Wissenschaft zu fördern und nachhaltige Strukturen für gute Lehre an Hochschulen zu schaffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie viele unbefristete Stellen für wissenschaftliches und künstlerisches Personal unterhalb einer Professur wurden an Hochschulen nach Kenntnis der Bundesregierung in jedem Bundesland seit Inkrafttreten des Zukunftsvertrags neu geschaffen (bitte aufschlüsseln nach Bundesland)?
Welche messbaren Zielwerte für den Ausbau von Dauerstellen wurden zwischen Bund und Ländern im Rahmen des Zukunftsvertrags vereinbart, und in welchen Ländern wurden diese Zielwerte bisher erreicht, verfehlt oder übertroffen und welche konkreten Konsequenzen sind für den Fall der Zielverfehlung vorgesehen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Fortschritt bei der Schaffung von Dauerstellen für hauptberufliches wissenschaftliches Personal seit Inkrafttreten des Zukunftsvertrags?
Welche Maßnahmen oder Indikatoren werden im Rahmen der Evaluation nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Wissenschaftsrat herangezogen, um die Zielerreichung in Bezug auf Dauerstellen und Betreuungsverhältnisse zu beurteilen? Welche Datenquellen werden dabei herangezogen?
Liegen der Bundesregierung bereits erste Ergebnisse oder Zwischenerkenntnisse der 2025 begonnenen Evaluation vor (wenn ja, welche?), und wann ist mit dem Abschlussbericht zu rechnen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über regionale, fachspezifische und hochschultypenabhängige Unterschiede beim Aufbau von Dauerstellen an Hochschulen? Welche strukturellen Unterschiede sieht die Bundesregierung für diese Unterschiede?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Frauen auf wissenschaftlichen Dauerstellen unterhalb einer Professur in den einzelnen Bundesländern seit Inkrafttreten des Zukunftsvertrags entwickelt (Vergleich 2020 mit 2025, bitte aufschlüsseln nach Bundesland)?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die Zielvorgabe einer geschlechterparitätischen Zusammensetzung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals bei der Umsetzung des Zukunftsvertrags berücksichtigt wird?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung – etwa in Abstimmung mit den Ländern oder im Rahmen zukünftiger Hochschulfinanzierungsvereinbarungen –, um den Ausbau von dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen weiter zu unterstützen?
Welche konkreten Pläne hat die Bundesregierung zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag verabredeten Mittelbaustrategie und mit welchen Mitteln sind diese Pläne hinterlegt?
Inwiefern ist vorgesehen, die Ergebnisse der Evaluation öffentlich zugänglich zu machen und Schlussfolgerungen daraus für die künftige Hochschul- und Wissenschaftspolitik des Bundes zu ziehen?
Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus bisherigen Rückmeldungen der Länder zur Wirksamkeit des Zukunftsvertrags für gute Arbeitsbedingungen an Hochschulen?
Welche Bedeutung hat die 2022 getroffene Entscheidung, die Finanzierung des Zukunftsvertrag zu „dynamisieren“ und bis 2027 mit einem jährlichen Aufwuchs der Mittel zu versehen, für die Förderung der Hochschulbildung im Allgemeinen und den Ausbau dauerhafter Beschäftigungsverhältnisse des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen im Speziellen?
Ist aus Sicht der Bundesregierung auch über 2027 hinaus eine Fortsetzung dieser „Dynamisierung“ notwendig, um den bislang erreichten Ausbau dauerhafter Beschäftigungsverhältnisse des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen dauerhaft abzusichern?
Ist aus Sicht der Bundesregierung auch über 2027 hinaus eine Fortsetzung der „Dynamisierung“ notwendig, um dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen weiter auszubauen?
Sind aus Sicht der Bundesregierung bundesgesetzliche Änderungen notwendig, um den Ausbau dauerhafter Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen des Zukunftsvertrags effektiver zu fördern und, wenn ja, welche bundesgesetzlichen Änderungen sind hierzu beispielsweise im Rahmen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes vorgesehen und bis wann?
Wie ist der aktuelle Stand der Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, die laut Aussagen des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt bis Mitte 2026 stehen soll?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Umsetzung des Positionspapiers des Wissenschaftsrats zur Reform der Personalstrukturen und Stärkung der Attraktivität des deutschen Wissenschaftssystems und guter Arbeitsbedingungen, und wenn ja, welche, und welche Maßnahmen hat sie gegebenenfalls bereits ergriffen, und wenn nein, warum nicht?