Deutscher Bundestag Drucksache 21/6224
21. Wahlperiode 28.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Michael Blos, Andreas Bleck,
Dr. Ingo Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5834 –
Flächenverbrauch, Förderabhängigkeit, Emissionsbilanz und
volkswirtschaftliche Folgen der staatlichen Biogasförderung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung fördert die Nutzung von Biogas seit Jahren direkt und
indirekt über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), regulatorische
Vorgaben sowie weitere energiepolitische Instrumente. Biogas wird dabei
regelmäßig als besonders nachhaltige und „klimafreundliche“ Alternative zu
fossilen Energieträgern dargestellt und zunehmend auch im Zusammenhang mit
Wärmeversorgung, Gasnetznutzung und Beimischungsmodellen politisch
aufgewertet.
Diese Bewertung erfordert eine umfassendere Betrachtung der gesamten
Wertschöpfungskette von Biogas; denn die Erzeugung von Biogas ist regelmäßig
mit einem erheblichen Einsatz landwirtschaftlicher Flächen, Düngemitteln,
Pflanzenschutzmitteln, Dieselkraftstoff, maschineller Bodenbearbeitung sowie
zusätzlichem Transport-, Lager- und Aufbereitungsaufwand verbunden.
Gerade beim Anbau von Energiepflanzen entstehen Nutzungskonflikte mit der
Lebens- und Futtermittelerzeugung sowie Belastungen für Fruchtfolgen und
Agrarökosysteme (vgl.
www.umweltbundesamt.de/publikationen/nationaler-in
ventarbericht-2023;
www.ipcc.ch/report/ar6/syr/; www.nature.com/articles/nat
ure07037;
www.fnr.de/). Daher ist es wichtig, Biogas in seiner Gesamtheit zu
beurteilen, einschließlich der Herstellung von Düngemitteln, Feldemissionen,
Bereitstellung von Substraten, Lagerung von Gärresten sowie der damit
verbundenen Logistik (vgl.
www.umweltbundesamt.de/dokument/requirements-c
onsistent-emission-reporting-and).
Zugleich ist die Wirtschaftlichkeit der Biogasnutzung nach Ansicht der
Fragesteller vielfach nicht Ergebnis marktwirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit,
sondern Folge staatlicher Förderung, gesetzlicher Quoten und regulatorischer
Begünstigungen. Damit stellt sich nicht nur die Frage, ob die Bundesregierung
Vor- und Nachwirkungen der Biogasproduktion methodisch vollständig
erfasst, sondern vor allem, ob die bestehende Förderlogik agrarstrukturelle
Fehlanreize, Nutzungskonflikte und volkswirtschaftliche Kosten systematisch
ausblendet.
Hinzu kommt, dass bei der Bewertung biogener Energieträger auch
Emissionen und Verluste entlang der gesamten Bereitstellungskette in den Blick ge-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 28. Mai 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
nommen werden müssen. Dazu zählen insbesondere Emissionen aus
Düngung, Bewirtschaftung, Ernte, Silierung, Transport, Gärrestlagerung sowie
mögliche Methanverluste bei Produktion, Speicherung und Aufbereitung.
Werden Methanemissionen und mögliche Leckagen entlang der Kette
unvollständig erfasst oder mit zu günstigen Annahmen bewertet, kann dies die
behaupteten Vorteile systematisch verzerren (zu GWP-Werten [GWP = Global
Warming Potenzial] und deren Bedeutung in der Praxis der Methanbewertung
vgl. zusammenfassend: Oxford Institute for Energy Studies – „Measurement,
Reporting and Verification of Methane Emissions“, Quelle:
www.oxfordenerg
y.org/wpcms/wp-content/uploads/2025/04/ET46-Measurement-Reporting-an
d-Verification-of-Methane-Emissions.pdf).
Parallel dazu werden für die Biogasproduktion Flächen genutzt, die auch für
andere landwirtschaftliche Zwecke zur Verfügung stehen könnten. In
Deutschland wird ein signifikanter Anteil des Maisanbaus für die Biogasproduktion
eingesetzt, was zu einer Umverteilung der Flächennutzung führt. Dies bringt
sowohl Chancen als auch Herausforderungen für die Balance zwischen
Energieproduktion und der Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln mit sich
(Entwicklung und Größenordnung „Biogasmais“: FNR – „Entwicklung der
Maisanbaufläche in Deutschland“, Quelle:
https://mediathek.fnr.de/grafiken/bi
oenergie/biogas/entwicklung-der-maisanbauflache-in-deutschland.html;
Einordnung „mehr als ein Drittel Biogasmais“ und Zusammenhang mit
Förderanreizen: landwirtschaft.de/BZL – „Energie aus nachwachsenden
Rohstoffen“, Quelle:
www.landwirtschaft.de/umwelt/klimawandel/erneuerbare-energi
en/energie-aus-nachwachsenden-rohstoffen).
Zudem sind bei energiepflanzenbasierten Pfaden indirekte
Landnutzungsänderungen (ILUC) und Verlagerungseffekte ein anerkannter Nachhaltigkeits- und
Zielkonflikt, den selbst die EU-Regelsetzung als Risiko adressiert
(Hintergrund zu ILUC und Begrenzungslogik im RED-II-Kontext: Europäische
Kommission – „criteria to ensure that biofuels […] are sustainable“ [2019],
Quelle:
https://commission.europa.eu/news-and-media/news/commission-spec
ifies-criteria-ensure-biofuels-used-transport-sector-are-sustainable-context-rec
ast-2019-03-13_en).
Landwirtschaftliche Flächen dienen nach Ansicht der Fragesteller vorrangig
der sicheren Versorgung mit Lebens- und Futtermitteln und sollten nicht durch
politisch forcierte Energiepfade zusätzlich verknappt werden. Vor diesem
Hintergrund bestehen erhebliche Zweifel daran, ob die staatlich begünstigte
Nutzung von Ackerflächen für Energiezwecke sachgerecht, volkswirtschaftlich
sinnvoll und mit den Interessen der heimischen Land- und
Ernährungswirtschaft vereinbar ist. Entsprechend besteht Klärungsbedarf hinsichtlich des
Flächenverbrauchs, der Förderabhängigkeit, der Emissionsbilanz und der
volkswirtschaftlichen Folgen der staatlichen Biogasförderung.
1. Wie viele Hektar landwirtschaftlicher Fläche in Deutschland werden
nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell (ab 2025) für den Anbau von
Energiepflanzen für andere biobasierte Energien, mit Anwendungen zum
Beispiel in Kraftstoffen, genutzt (bitte Gesamtfläche angeben sowie nach
Energiepflanze und Anwendung aufschlüsseln)?
Im Jahr 2025 wurden auf rund 2 020 000 Hektar landwirtschaftlicher Fläche
Pflanzen für die Erzeugung von Bioenergie angebaut.
Detaillierte Daten zur Anbaufläche nachwachsende Rohstoffe und
Energiepflanzen sind für Verwendungsbereiche und Kulturarten den von der
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) veröffentlichten Tabellen und
Grafiken zu entnehmen:
FNR: Mediathek – Entwicklung der Anbaufläche für nachwachsende Rohstoffe
(
https://mediathek.fnr.de/grafiken/anbau/entwicklung-der-anbauflaeche-fuer-na
chwachsende-rohstoffe.html)
https://mediathek.fnr.de/tabelle-der-anbauflache-fur-nachwachsende-rohstoff
e.html
FNR: Mediathek – Anbaufläche Nachwachsender Rohstoffe in Deutschland
nach Kulturarten (
https://mediathek.fnr.de/grafiken/anbau/anbauflache-nachwa
chsender-rohstoffe-in-deutschland-nach-kulturarten.html)
https://mediathek.fnr.de/anbauflache-nachwachsender-rohstoffe-in-deutschlan
d-nach-kulturarten.html
FNR: Mediathek – Entwicklung der Maisanbaufläche in Deutschland (
https://m
ediathek.fnr.de/grafiken/anbau/entwicklung-der-maisanbauflache-in-deutschlan
d.html)
2. Welche energetische Ausbeute je Hektar wird nach Kenntnis der
Bundesregierung beim Einsatz von Energiepflanzen zur Biogasproduktion
erzielt, und wie bewertet die Bundesregierung dieses Verhältnis im
Vergleich zur vorrangigen Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für die
Lebens- und Futtermittelerzeugung?
Die energetische Ausbeute je Hektar Fläche bei Nutzung von Energiepflanzen
ist von Jahr zu Jahr und von Region zu Region sehr unterschiedlich. Klima und
Witterungseinflüsse sowie Bodengüte und Höhenlage beeinflussen die
Biomasseerträge je Hektar Fläche. Energieerträge je Hektar Fläche liegen daher in
einem gewissen Schwankungsbereich. Die FNR bietet zu durchschnittlichen
Biogaserträgen je Hektar Fläche für verschiedene Pflanzenarten Informationen
im Themenportal Biogas:
Themenportal Biogas: Faustzahlen (
https://biogas.fnr.de/daten-und-fakten/faust
zahlen)
FNR: Mediathek – Gasausbeuten verschiedener Substrate (FM) (
https://mediat
hek.fnr.de/grafiken/bioenergie/biogas/gasausbeuten-verschiedener-substrate-f
m.html)
Bei der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen spielen eine Reihe von
technischen, rechtlichen, betriebswirtschaftlichen, ökonomischen und
ökologischen Faktoren eine Rolle. Auch politische Entscheidungen und Regelungen
auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sind zu berücksichtigen. Deshalb
ist es bei einer vergleichenden Bewertung verschiedener Flächennutzungen
wenig sinnvoll, diese allein auf Basis eines Kriteriums „energetische Ausbeute je
Hektar“ vorzunehmen.
3. Welche volkswirtschaftlichen und agrarstrukturellen Opportunitätskosten
entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung dadurch, dass
landwirtschaftliche Flächen für Energiepflanzen zur Biogasproduktion statt für
die Lebens- und Futtermittelerzeugung genutzt werden?
Opportunitätskosten bezeichnen den entgangenen Nutzen, der entsteht, wenn
man sich für eine Option entscheidet und dabei auf alternative Optionen
verzichtet. Damit dienen Opportunitätskosten einer Beurteilung von verpassten
Chancen. Sie können es einem Unternehmen ermöglichen, die besten Optionen
für eine Gewinnmaximierung zu ermitteln.
Daten zu volkswirtschaftlichen und agrarstrukturellen Opportunitätskosten
einer landwirtschaftlichen Flächennutzung für Energiepflanzen zur
Biogasproduktion anstatt für Lebens- und Futtermittelerzeugung liegen der
Bundesregierung nicht vor.
4. Welche Daten liegen der Bundesregierung nun (Stand: 2026) zu
Stilllegungen, Aufgabe oder Insolvenz von Biogasanlagen seit 2021 vor,
unter Berücksichtigung der EEG-Novelle 2025 und des Biomassepakets?
Der Bundesregierung liegen keine konkreten Angaben zu Stilllegungen und
Insolvenzen von Biogasanlagen vor, da dies betriebswirtschaftliche
Einzelentscheidungen der Anlagenbetreiber sind.
Nachstehende Tabelle stellt sowohl die Mindestanzahl der Anlagen nach dem
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als auch deren Leistung dar, welche im
Marktstammdatenregister mit Abfragestand 5. September 2025 als „endgültig
stillgelegt“ ausgewiesen werden. Die Darstellung enthält ausschließlich EEG-
Anlagen zur Stromerzeugung aus Biogas (kein Biomethan). Es handelt sich
hierbei um Mindestwerte, da die Meldungen häufig verzögert kommen.
Jahr der Stilllegung EEG-Anlagen, Anzahl Summe an elektrischer Leistung (brutto), kWel
2021 51 8 566
2022 43 15 110
2023 53 20 625
2024 48 14 111
2025 28 10 342
5. Wie viele Biogasanlagen wären nach Einschätzung der Bundesregierung
ohne EEG-Förderung sowie ohne sonstige regulatorische
Begünstigungen wirtschaftlich tragfähig, und wie hoch ist die durchschnittliche
garantierte Vergütung pro Kilowattstunde (kWh) Biogasstrom im Rahmen
bestehender Förderzusagen?
Im veröffentlichten Bericht „Vorbereitung und Begleitung bei der Erstellung
eines Erfahrungsberichts gemäß § 99 EEG 2023 zum spartenspezifischen
Vorhaben – Stromerzeugung aus Biomasse, Gülle, Biomethan sowie Klär-,
Deponie- und Grubengas“ (Link:
www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/
DE/Downloads/E/zwischenbericht-biomkdg-250206.pdf?__blob=publicationFi
le&v=5) werden Zahlen zu Stromgestehungskosten einzelner Beispielanlagen
genannt. Keine der Beispielanlagen wäre ohne EEG-Förderung wirtschaftlich
tragfähig. Es kann daraus jedoch nicht die Schlussfolgerung gezogen werden,
dass es keine privatwirtschaftlichen Konzepte gibt, die trotzdem tragfähig sind.
Über das EEG werden Anlagen entweder über die Einspeisevergütung oder
über die Marktprämie gefördert. Ausweislich der aktuellsten EEG-
Jahresabrechnung der Übertragungsnetzbetreiber (
www.netztransparenz.de/xspproxy/ap
i/staticfiles/ntp-relaunch/dokumente/erneuerbare%20energien%20und%20umla
gen/eeg-jahresabrechnungen/2024/eeg-jahresabrechnung%202024.pdf) betrug
die Einspeisevergütung im Jahr 2024 für Strom aus Biomasse im Durchschnitt
über alle Anlagen rund 20,6 Cent pro Kilowattstunde. Die durchschnittliche
Marktprämie für Anlagen in der Direktvermarktung betrug rund 12,2 Cent pro
Kilowattstunde. Hinzu kommen Zahlungen an Anlagenbetreiber für den
Flexibilitätsbonus bzw. die Flexibilitätsprämie sowie auf Seiten des EEG-Kontos
Einnahmen durch vermiedene Netzentgelte.
6. Welche Renditeerwartungen oder Wirtschaftlichkeitsannahmen liegen
nach Kenntnis der Bundesregierung der Förderung biogasbasierter
Anlagen zugrunde?
Gemäß dem veröffentlichten Bericht „Vorbereitung und Begleitung bei der
Erstellung eines Erfahrungsberichts gemäß § 99 EEG 2023 zum
spartenspezifischen Vorhaben – Stromerzeugung aus Biomasse, Gülle, Biomethan sowie
Klär-, Deponie- und Grubengas“ (Link:
www.bundeswirtschaftsministeriu
m.de/Redaktion/DE/Downloads/E/zwischenbericht-biomkdg-250206.pdf?__bl
ob=publicationFile&v=5) unterstellen die Wirtschaftlichkeitsrechnungen einen
Eigenkapitalzins von 8 Prozent.
7. In welchem Umfang basiert die Wirtschaftlichkeit bestehender
Anlagen auf gesetzlichen Quotenregelungen oder
Mindestabnahmeverpflichtungen?
Die Wirtschaftlichkeit der bestehenden Biogasanlagen hängt nicht von
Quotenregelungen oder Mindestabnahmeverpflichtungen ab.
8. Welche gesamtstaatlichen Förderzusagen einschließlich EEG-
Vergütungen, Investitionsförderung und sonstiger mittelbarer Begünstigungen
bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung bis 2035 bzw. darüber hinaus
(bitte sowohl Rechtsgrundlagen als auch monetäre Verpflichtungen
angeben)?
13. Welche fiskalischen Belastungen ergeben sich aus bestehenden
Förderverpflichtungen für die kommenden zehn bzw. 20 Jahre?
24. Welche fiskalischen Belastungen ergeben sich aus bestehenden EEG-
Förderverpflichtungen für Biogas in den Jahren von 2025 bis 2030?
25. Welche Annahmen liegen diesen Berechnungen (vgl. Frage 24)
zugrunde?
Die Fragen 8, 13, 24 und 25 werden gemeinsam beantwortet.
Seit dem Jahr 2023 finanziert der Bundeshaushalt die Kosten der EEG-
Förderung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung, darunter auch aus Biomasse.
Die Anlagenbetreiber erhalten entweder eine feste Vergütung pro eingespeiste
Kilowattstunde oder sie vermarkten den Strom selber und erhalten eine
Marktprämie (§ 19 EEG). Die Förderzusage wird grundsätzlich für 20 Jahre erteilt.
Bei Biomasse-Anlagen, deren Förderung ausgelaufen ist und die eine erneute
Förderzusage erhalten, beträgt der Förderzeitraum grundsätzlich 12 Jahre.
Der EEG-Finanzierungsbedarf ist volatil, auch in der kurzen Frist. Er hängt
maßgeblich vom Preis bzw. Marktwert der jeweiligen erneuerbaren Energien-
Technologie an der Strombörse ab. Denn das, was eine EEG-Anlage selbst an
der Strombörse erlösen kann, muss nicht vergütet werden. Prognosen,
insbesondere mittel- und langfristige, sind daher grundsätzlich nicht seriös möglich.
Der EEG-Finanzierungsbedarf für den Bundeshaushalt wird von den
Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) im Herbst eines Jahres für das jeweilige Folgejahr
ermittelt. Es gelten die Bestimmungen des Energiefinanzierungsgesetzes
(EnFG). Die ÜNB erstellen hierzu bis zum Herbst eines Jahres auf
wissenschaftlicher Grundlage (Anl. 1 Nummer 11 EnFG) und überwacht durch die
Bundesnetzagentur (§ 62 EnFG) eine Prognose, teilen sie dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) mit und veröffentlichen sie (§ 51
EnFG). Diese Prognose ist maßgeblich dafür, von welchen Kosten für den
Bundeshaushalt im kommenden Jahr auszugehen ist. Als Kosten der EEG-
Förderung der Biomasse haben die ÜNB für die Jahre 2025 bzw. 2026 rund 3,3 Mrd.
Euro (
https://www.netztransparenz.de/xspproxy/api/staticfiles/ntp-relaunch/dok
umente/erneuerbare energien und umlagen/eeg/20241025 ver%C3%B6ffentlich
ung eeg-finanzierungsbedarf 2025.pdf) bzw. rund 3,8 Mrd. Euro (
https://ww
w.netztransparenz.de/xspproxy/api/staticfiles/ntp-relaunch/dokumente/erneuerb
are energien und umlagen/eeg/eeg finanzierung/eeg-finanzierungsbedarf/20251
024 ver%C3%B6ffentlichung eeg-finanzierungsbedarf 2026.pdf) prognostiziert
(vgl. die gemeinsame Website der ÜNB
www.netztransparenz.de; dort sind
auch die Annahmen der ÜNB zu diesen Prognosen hinterlegt).
9. Welcher Anteil der eingesetzten biogenen Rohstoffe wird nach Kenntnis
der Bundesregierung importiert?
10. Aus welchen Ländern stammen diese Importe (vgl. Frage 9)
überwiegend?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Anlagen, die durch das EEG gefördert werden, verwenden keine importierten
biogenen Rohstoffe. Zum Import biogener Rohstoffe für die allgemeine
energetische Verwertung sind der Bundesregierung keine gesonderten Statistiken
bekannt.
11. Wie werden indirekte Landnutzungsänderungen in Drittländern sowie
mögliche Verlagerungseffekte bei der politischen und fachlichen
Bewertung importierter biogener Rohstoffe berücksichtigt?
Biokraftstoffe, die gemäß der Verordnung (EU) 2019/807 als Biokraftstoffe mit
hohem Risiko indirekter Landnutzungsänderung gelten, werden seit 2023 nicht
mehr auf die THG-Quote des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG,
dort §§ 37a ff.) angerechnet und somit nicht mehr im Verkehrsbereich
gefördert. Außerdem können Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen
nur bis zu einer Obergrenze auf die THG-Quote angerechnet werden (§ 13 der
Achtunddreißigsten Bundesimmissionsschutzverordnung – 38. BImSchV).
12. Welche Risiken für Versorgungssicherheit und Preisstabilität sieht die
Bundesregierung bei zunehmender Importabhängigkeit?
Der Bundesregierung liegen keine abschließenden statistischen Daten über die
Importanteile der in deutschen Biogasanlagen eingesetzten biogenen Rohstoffe
vor. Grundsätzlich gilt für die Versorgungssicherheit und Preisstabilität, dass
Risiken umso wirksamer minimiert werden, je breiter und diversifizierter die
Bezugsquellen (national und international) und die Struktur der eingesetzten
Rohstoffe aufgestellt sind. Eine hohe Diversifizierung stärkt die Resilienz des
Sektors gegen einseitige Lieferengpässe oder internationale Preisschocks. Es
liegt dabei in der unternehmerischen Verantwortung der Marktakteure selbst,
ihre Lieferketten risikobewusst zu gestalten und einseitige Abhängigkeiten zu
vermeiden, da es nicht Aufgabe des Staates ist, betriebliche Bezugsquellen zu
steuern.
14. Wie bewertet die Bundesregierung die langfristige Tragfähigkeit der
Biogasförderung unter Berücksichtigung der Schuldenbremse?
Die Bundesregierung hält die Regeln der Schuldenbremse ein und hat damit die
langfristige Tragfähigkeit der Staatsfinanzen im Blick.
15. Plant die Bundesregierung eine systematische Effizienzprüfung der
Biogasförderung im Vergleich zu alternativen, z. B. in unseren
Nachbarländern angewandten, Formen der Energieversorgung bzw. im Vergleich
zum fortgesetzten Einsatz konventioneller Energieträger, und wenn nein,
warum nicht?
Die Bundesregierung evaluiert das EEG und legt dem Deutschen Bundestag
alle vier Jahre einen Erfahrungsbericht vor. Der Bericht enthält insbesondere
Angaben über die Auswirkungen des Ausbaus der erneuerbaren Energien (auch
Biogas) insbesondere auf die Entwicklung der übrigen Stromerzeugung, auf die
Entwicklung der Treibhausgasemissionen, auf den Strommarkt und die
Wechselwirkungen mit den europäischen Strommärkten und auf Arbeitsplätze in der
Energiewirtschaft.
16. Welche vollständige Lebenszyklusbetrachtung legt die Bundesregierung
der fachlichen Bewertung von Biogas zugrunde, und welche vor- und
nachgelagerten Prozesse werden dabei einbezogen?
Die Lebenszyklusbetrachtung (Treibhausgasemissionen und
Umweltwirkungen) für die Verstromung von Biogas berücksichtigt verschiedene
Prozessschritte, unter anderem:
• Substratbereitstellung: Anbau und Bereitstellung der Substrate (z. B.
Maissilage, Grassilage) sowie Hilfsenergieträger, Hilfs- und Betriebsstoffe (z. B.
Düngemittel, Diesel, Pflanzenschutzmittel). Substrate auf Basis von Rest-
und Abfallstoffen haben keinen direkten Bezug zu Anbauflächen. Sie
werden ebenso wie die Emissionen aus der Tierhaltung und aus der Fruchtfolge
des Ackerbaus in der Bilanzierung nicht berücksichtigt.
• Transport der Substrate: Transporte der Substrate unter Berücksichtigung
von Transportentfernung.
• Lagerung der Substrate: Bei der konventionellen Lagerung von
Wirtschaftsdüngern treten unweigerlich klimarelevante Emissionen auf. Durch ein
zeitnahes Verbringen der Wirtschaftsdünger als Substrat in eine Biogasanlage
können diese Emissionen überwiegend vermieden werden.
• Anlagenbetrieb (Biogasanlage): Je nach Betriebsmodell, Berücksichtigung
von diffusen Methanemissionen (Methanschlupf) bei der Biogasproduktion,
sowie Hilfsenergieträger, Hilfs- und Betriebsstoffe.
• Anlagenbetrieb (BHKW): Motorische Verbrennung des Biogases im
Blockheizkraftwerk (BHKW) unter Berücksichtigung des (meist nicht
gereinigten) Abgasstroms. Entsprechend den Vorgaben der RED II wird Wärme aus
KWK-Anlagen mittels exergetischer Allokation berücksichtigt.
• Gärrestrückführung und -ausbringung: Umfasst den Transport der Gärreste
zu den NawaRo-Anbauflächen auf Grundlage der Transportentfernungen
und die Ausbringung des Gärrestes auf dieselben Flächen
(Nährstoffrückgewinnung).
17. In welchen genauen Prozentsätzen (nicht nur Schätzungen) setzen
Biogasanlagen Substrate wie Gülle, Festmist bzw. Anbaubiomasse und
Bioabfall ein (bitte nach Anlagentyp und Jahr 2025/2026 aufschlüsseln)?
18. Wie viele Tonnen Mais, Zuckerrüben, Gras oder Kartoffeln wurden 2024
und 2025 in Biogasanlagen vergoren (bitte nach Kultur und Jahr
aufschlüsseln)?
Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet.
Gemäß dem veröffentlichten Bericht „Vorbereitung und Begleitung bei der
Erstellung eines Erfahrungsberichts gemäß § 99 EEG 2023 zum
spartenspezifischen Vorhaben – Stromerzeugung aus Biomasse, Gülle, Biomethan sowie
Klär-, Deponie- und Grubengas“ (Link:
www.bundeswirtschaftsministeriu
m.de/Redaktion/DE/Downloads/E/zwischenbericht-biomkdg-250206.pdf?__bl
ob=publicationFile&v=5) setzen die rund 11 000 Biogasanlagen in Deutschland
rund 44 Prozent (massebezogen) Substrate in Form von Anbaubiomasse und
Bioabfall ein.
19. Werden Emissionen und sonstige Belastungen aus
Düngemittelherstellung, Pflanzenschutz, maschineller Bodenbearbeitung, Ernte,
Aufbereitung und Transport in den Bewertungsgrundlagen der Bundesregierung
vollständig berücksichtigt, und wenn ja, nach welcher Methodik?
Emissionen aus maschineller Bodenbearbeitung, Ernte, Aufbereitung und
Transport werden in den nationalen Inventaren unterschiedlich erfasst. Im
landwirtschaftlichen Emissionsinventar spielen diese Prozesse bei Luftschadstoffen
eine Rolle, nicht aber für die Bewertung der Treibhausgasemissionen.
In der betrieblichen Klimabilanzierung wird zwischen Scope 1 (direkte
Emissionen aus dem Produktionsprozess), Scope 2 (indirekte Emissionen aus
eingekaufter Energie einschließlich Strom und Treibstoffen) und Scope 3
(vorgelagerte und nachgelagerte Emissionen, etwa aus der Herstellung von
Betriebsmitteln wie Düngemitteln oder Pflanzenschutzmitteln) unterschieden.
Im nationalen Treibhausgasinventar nach den Vorgaben von UNFCCC und EU
wird Scope 1 überwiegend dem Sektor Landwirtschaft zugeordnet. Emissionen
aus Energieverbrauch, Transport und industrieller Herstellung von
Betriebsmitteln werden dagegen den Sektoren Energie bzw. Industrie und
Produktverwendung zugerechnet. Nach dem Klimaschutzgesetz werden bestimmte
energiebedingte Emissionen der Landwirtschaft teilweise gesondert ausgewiesen.
Die methodischen Grundlagen der Erfassung und Zuordnung ergeben sich aus
den internationalen Berichterstattungsleitlinien des IPCC sowie den Vorgaben
von EU und UNFCCC und sind im Nationalen Inventarbericht (NID 2026:
Nationales Inventardokument zum deutschen Treibhausgasinventar 1990–2024,
https://www.umweltbundesamt.de/system/files/document/NID 2026_Deutsc
h.pdf) detailliert beschrieben.
Für die Herstellung von Düngemitteln werden entsprechend den geltenden
Berichterstattungsvorgaben sowohl Treibhausgasemissionen als auch
Luftschadstoffe aus der Herstellung chemischer Grundstoffe erfasst und berichtet. Bei
Stickstoffdüngern betrifft dies insbesondere Emissionen aus der
Ammoniaksynthese. Diese Emissionen werden grundsätzlich vollständig auf sektoraler Ebene
bilanziert, jedoch nicht produktspezifisch einzelnen landwirtschaftlichen
Erzeugnissen zugeordnet. Entsprechende Angaben zu energiebedingten
Emissionen liegen zudem im Energiesektor vor.
20. Welche Emissions- und Verlustannahmen legt die Bundesregierung dem
Vergleich von Biogas mit Erdgas zugrunde, wenn sämtliche vor- und
nachgelagerten Prozesse berücksichtigt werden?
Für Biogas werden die Emissionen bei der Erzeugung der Substrate
(Energiepflanzen, Abfälle, Wirtschaftsdünger etc.) berücksichtigt sowie alle Emissionen
bei Lagerung, der Biogasanlage und der Nutzung (z. B. Verstromung). Das
bedeutet nicht, dass alle diese Emissionen separat im Inventar ausgewiesen
werden. CO2-Emissionen bei Biogasnutzung gelten als klimaneutral und werden
nicht quantifiziert.
Nähere Informationen können UBA 2020 (S. 92 ff.) entnommen werden (UBA
(2020):
www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/1410/publikationen/20
20-01-30_texte_24-2020_biogas2030.pdf).
Vorkettenemissionen bei Erdgas umfassen Emissionen bei Förderung,
Aufbereitung, Transport und Lagerung. Diese Emissionen hängen stark vom
Herkunftsland und der Liefer- (Pipeline gegenüber LNG) sowie der Fördermethode
(konventionell oder durch Fracking; mit Abfackelung von Begleitgasen oder
nur Ausblasen) ab.
Für 2018 hat eine Studie der Sphera Solutions GmbH im Auftrag des
Umweltbundesamtes dem damaligen deutschen Erdgasmix einen Vorkettenfaktor von
7,9 g CO2-Äquivalente pro Megajoule (Heizwert) ermittelt (
www.umweltbund
esamt.de/system/files/medien/1410/publikationen/cc_61-2021_emissionsfaktor
en-stromerzeugung_bf.pdf). Dabei hatte russischen Pipelinegas den höchsten
Faktor (11,9 g/MJ) und Pipelinegas aus Norwegen den niedrigsten (3,4 g/MJ);
heimisches Erdgas hatte einen Faktor von 7,2 g/MJ. Bei LNG-Gas aus Katar
lag der Faktor bei 16,7 g/MJ, aus den USA bei 22,7 g/MJ.
21. Wie werden Methanleckagen entlang der Produktions-, Speicher-,
Aufbereitungs- und Transportkette in den Bewertungsgrundlagen der
Bundesregierung berücksichtigt?
Methanleckagen entlang der Erdgaslieferkette werden nach den Vorgaben des
IPCC (
www.ipcc-nggip.iges.or.jp/public/2006gl/) und international
abgestimmten Berichtsvorgaben (
www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/treibh
ausgas-emissionen/wie-funktioniert-die-berichterstattung) ermittelt. Sie folgen
dem Verursacher- und Territorialprinzip.
Die Daten wurden bisher mittels Emissionsfaktoren berechnet, die ein
spezifisches Emissionsverhalten beinhalten. Seit 2025 werden die Emissionsdaten aus
den Betreiberdaten gemäß der EU-Methanverordnung 2024/1787 (
https://eur-le
x.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32024R1787) verwendet.
Die ermittelten Emissionen werden in der Antwort zu Frage 22 dargestellt.
Vergleiche mit anderen Ländern zeigen die deutschen Methanemissionen der
Erdgasverteilung (dargestellt über implizite Emissionsfaktoren) als
vergleichsweise gering (
www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/publikatione
n/texte_159-2022_aktualisierung_der_emissionsfaktoren_fuer_methan_fuer_di
e_erdgasbereitstellung.pdf).
22. Welche durchschnittliche Methanleckage-Rate wird dabei (vgl. Frage 21)
zugrunde gelegt?
Für das Jahr 2024 hat das UBA für den Berich Erdgas folgende Daten an
UNFCCC übermittelt (vgl.:
https://datacube.uba.de/vis?fs[0]=Themen,0 Prozen
t7CKlima%23CLIMATE%23&pg=0&fc=Themen&bp=true&snb=17&vw=tb
&df[ds]=ds-dc-release&df[id]=DF_CLIMATE_EMISSIONS_GHG_TRENDS
&df[ag]=UBA&df[vs]=2026.1&dq=.A.1B2bii%2B1B2biii%2B1B2biv%2B1B
2bv%2B1B2bvi.CH4 Prozent2BGHG.KT%2BKT_CO2_EQ&pd=2024,&to[TI
ME_PERIOD]=false):
Methanemissionen im Jahr 2024 in Deutschland (in Kilotonnen)
Exploration, Produktion 0,08 kt
Verarbeitung 0,08 kt
Weiterleitung und Speicherung 8,22 kt
Verteilung 10,38 kt
Endanwenderemissionen 43,12 kt
Leckageraten werden mittels impliziter Emissionsfaktoren angegeben. Für
Erdgas wurden diese Faktoren an UNFCCC übermittelt.
Impliziter deutscher
Methanemissionsfaktor im Jahr 2024
Einheit
Exploration, Produktion 0,02 kg Methan pro 1 000 m³ geförderten Erdgases
Verarbeitung 0,02 kg Methan pro 1 000 m³ geförderten Erdgases
Weiterleitung und
Speicherung
241,45 kg Methan pro Kilometer Erdgasfernleitung
Verteilung 28,24 kg Methan pro Kilometer Erdgasleitung
Endanwenderemissionen 3,24 kg Methan pro Anschluss (abgebildet über die
Anzahl der Gaszähler)
23. In welchem Umfang führen sektorale Bilanzierungsregeln dazu, dass
Emissionen dem Landwirtschaftssektor statt dem Energiesektor
zugerechnet werden?
Durch die Bilanzierungsregeln werden Emissionen aus der Produktion von
Biogas – zum Beispiel aus Gärresten, Fermentern oder dem Anbau der Substrate –
überwiegend dem Landwirtschaftssektor zugerechnet. Die
Emissionseinsparungen entstehen dagegen im Energiesektor, weil dort fossile Energieträger durch
Bioenergie ersetzt werden. Dadurch können Emissionen statistisch teilweise
vom Energie- in den Landwirtschaftssektor verschoben werden, obwohl
insgesamt fossile CO₂-Emissionen eingespart werden. Wie groß dieser Effekt genau
ist, lässt sich nur schwer bestimmen, da viele biogasbedingte Emissionen in den
allgemeinen Landwirtschaftsemissionen enthalten sind (vgl.
www.umweltbund
esamt.de/system/files/medien/1410/publikationen/2020-01-30_texte_24-2020_
biogas2030.pdf und
www.dbfz.de/fileadmin/user_upload/Referenzen/Broschue
ren/Broschuere_Zertgas.pdf).
26. Liegen der Bundesregierung Studien vor, die Biogas hinsichtlich seiner
volkswirtschaftlichen Effizienz mit anderen Formen der
Energieversorgung oder mit dem Einsatz konventioneller Energieträger vergleichen,
und wenn ja, zu welchen Ergebnissen kommen diese?
Im Rahmen des Projekts „Langfristszenarien für die Transformation des
Energiesystems in Deutschland“ werden im Auftrag des BMWE Szenarien für die
zukünftige Entwicklung des Energiesystems modelliert, mit denen die energie-
und klimapolitischen Ziele erreicht werden. Die Modellierung umfasst das
gesamte Energiesystem. Bisherige Ergebnisse zeigen, dass Biomasse in
Deutschland als Ressource nur begrenzt zur Verfügung steht, sodass deren Einsatz dort
priorisiert werden sollte, wo keine effizienteren Alternativen zur Verfügung
stehen.
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