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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Straftaten gegen obdach- und wohnungslose Menschen im Jahr 2025

(insgesamt 32 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

08.06.2026

Antwortdauer

31 Tage

Aktualisiert

16.06.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/585608.05.2026

Straftaten gegen obdach- und wohnungslose Menschen im Jahr 2025

der Abgeordneten Sahra Mirow, Luigi Pantisano, Doris Achelwilm, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Clara Bünger, Agnes Conrad, Mandy Eißing, Dr. Fabian Fahl, Katrin Fey, Katalin Gennburg, Mareike Hermeier, Ina Latendorf, Caren Lay, David Schliesing, Aaron Valent, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Menschen in Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit gehören zu den verletzlichsten Gruppen unserer Gesellschaft. Das Leben ohne privaten Schutzraum bedeutet: permanente Angreifbarkeit im öffentlichen Raum – körperlich, sozial und rechtlich. Nachdem die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) bereits im Jahr 2024 mit bundesweit 2 194 registrierten Straftaten gegen obdachlose Menschen einen neuen Höchststand aufwies, offenbart die neu veröffentlichte PKS für das Jahr 2025 eine weitere dramatische Eskalation: Die Straftaten gegen obdachlose Menschen sind um 17 Prozent auf 2 563 gestiegen (Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2025). Dabei legen die geringe Anzeigebereitschaft der Opfergruppe, die unklare Definition des Merkmals sowie die ungenaue Erfassung durch Beamte sogar eine polizeiliche Untererfassung und höhere Gesamtzahlen von Straftaten gegen wohnungs- und obdachlose Menschen nahe.

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im Jahr 2025 (Bundestagsdrucksache 21/2183) teilte die Bundesregierung mit, dass auf Bundesebene derzeit keine eigenständigen wissenschaftlichen Untersuchungen zur Erforschung der Kriminalitätsentwicklung oder des Dunkelfeldes bei Straftaten gegen wohnungslose Menschen geplant seien. Auch aktuelle allgemeine Forschungsvorhaben des Bundes beheben dieses Defizit nicht: So schließt die aktuelle „LeSuBiA“-Dunkelfeldstudie Personen ohne feste Meldeadresse sowie Menschen in institutionellen Einrichtungen methodisch bedingt aus, wodurch die massiven Gewalterfahrungen wohnungsloser Menschen weiterhin systematisch unsichtbar bleiben. Den damaligen Anstieg der Fallzahlen führte die Bundesregierung primär auf die allgemeine Entwicklung der Gewaltkriminalität zurück, ohne spezifische Ursachenanalysen für diese Personengruppe anzuführen.

Diese Argumentation der Bundesregierung lässt sich nun endgültig nicht mehr aufrechterhalten: Erstmals seit 2022 ist die Gesamtkriminalität in Deutschland zurückgegangen – um fast sechs Prozent. Straftaten gegen obdachlose Menschen dagegen stiegen im selben Zeitraum um 17 Prozent. Dieser Anstieg lässt sich auch nicht mit dem Wachstum der Betroffenengruppe erklären: Die Zahl untergebrachten wohnungsloser Personen wuchs im gleichen Zeitraum lediglich um 8 Prozent – weniger als halb so stark.

Nach Auffassung der Fragestellenden besteht ein erhebliches Informationsdefizit der Bundesregierung hinsichtlich der konkreten Gewalttaten und Angriffen auf die überlebenswichtige Infrastruktur von wohnungslosen Menschen. In ihrer Antwort auf eine vorangegangene Anfrage (vgl.: Bundestagsdrucksache 21/2183) gab die Bundesregierung an, über keine Informationen zu Angriffen auf Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder auf Schlafplätze zu verfügen. Dass solche Vorfälle vom Bund nicht systematisch erfasst werden, obgleich in der PKS des Bundes seit 2024 zumindest Tatörtlichkeiten erfasst werden, ist nach Ansicht der Fragestellenden inakzeptabel. Die Relevanz einer differenzierten Datenlage verdeutlichen Berichte über gezielte Angriffe, wie etwa die mutmaßlichen Brandanschläge auf Schlafplätze in Stuttgart-Bad Cannstatt im Mai 2025 (vgl. Zeitungsverlag Waiblingen vom 7. Juni 2025) oder auf eine Unterkunft in Kornwestheim im November 2025 (vgl.: Stuttgarter Zeitung vom 29. November 2025). Dass derartige Delikte sowie deren Tatmotive – etwa im Bereich der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) – nicht automatisiert abrufbar sind, da „Wohnungslosigkeit“ im Kriminalpolizeilichen Meldedienst (KPMD‑PMK) keinen eigenen Katalogwert darstellt, erschwert eine gezielte Präventionsarbeit.

Ein vergleichbares Defizit zeigt sich bei der Erfassung von Opfern extremer Kälte und Hitze. Die fehlende Bereitstellung von sicherem Wohnraum stellt aus Sicht der Fragestellenden eine Form struktureller Gewalt dar. Während die Bundesregierung im Vorjahr angab, über keine entsprechenden Daten zu verfügen, belegen Erhebungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) eine besorgniserregende Situation: Zwischen Oktober 2025 und März 2026 verstarben deutschlandweit mindestens 14 Menschen infolge von Kälteeinwirkung. In sechs weiteren Fällen wird vermutet, dass Kälte die Todesursache war (vgl.: Pressemitteilung der BAG W vom 1. April 2026).

Nach Angaben der Bundesregierung (vgl.: Bundestagsdrucksache 21/2183) existieren auf Bundesebene derzeit keine spezifischen Förderangebote, die sich explizit an wohnungslose Opfer von Straftaten richten. Vor dem Hintergrund der polizeilich erfassten Kriminalitätsentwicklung des Jahres 2025, die insbesondere im Bereich der Gewaltdelikte gegenüber obdach- und wohnungslosen Menschen eine signifikante und überproportionale Steigerung aufweist, sowie angesichts der Berichte über Brandanschläge und kältebedingte Todesfälle unter obdachlosen Menschen, sehen die Fragesteller einen dringenden Klärungs- und Handlungsbedarf. Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung erscheinen vor diesem Hintergrund den Fragestellenden unzureichend, um der spezifischen Gefährdungslage dieser vulnerablen Gruppe wirksam zu begegnen und einen angemessenen Schutzstandard zu gewährleisten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen32

1

Wie verteilen sich die in der PKS für das Jahr 2025 neu erfassten Opfer mit der Opferspezifik „Obdachlosigkeit“ auf die einzelnen Bundesländer (bitte nach Geschlecht und Bundesländern aufschlüsseln)?

2

Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass die PKS für 2025 nur fünf obdachlose Opfer tödlicher Gewalt erfasst hat, während die BAG W mittels Presseanalyse 14 getötete wohnungslose Menschen im gleichen Zeitraum dokumentiert (vgl.: Quelle: BAG W 19.02.2026)?

3

Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Verweigerung einer spezifischen Ursachenforschung (vgl. Antwort auf Frage 13 der Bundestagsdrucksache 21/2183) nun angesichts der Tatsache, dass die allgemeine (Gewalt-)Kriminalität gesunken ist, während die Straftaten gegen Obdachlose im selben Zeitraum um 17 Prozent anstiegen?

4

Wird die Bundesregierung aufgrund dieser offenkundig entkoppelten Kriminalitätsentwicklung (siehe 2.) nun eine neue wissenschaftliche Studie in Auftrag geben, und wenn nein, warum nicht?

5

Wie definiert die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) die Opferspezifik „Obdachlosigkeit“, nach welchen konkreten Kriterien erfolgt die Zuordnung bei der Fallaufnahme vor Ort, und wie schätzt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund das Risiko einer Untererfassung obdachloser Opfer durch eine potenziell uneinheitliche Praxis der polizeilichen Zuschreibung ein?

6

In welcher Weise lassen sich den vorliegenden Auswertungen der seit dem Berichtsjahr 2024 in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) differenziert erfassten „Tatörtlichkeiten“ konkrete Erkenntnisse über die Gefährdungslage an Schlafplätzen sowie in Unterbringungseinrichtungen entnehmen, und welche spezifischen Gefahrenschwerpunkte für wohnungslose Menschen konnten für den Zeitraum 2024 bis 2025 hieraus bereits identifiziert werden?

7

Inwieweit plant die Bundesregierung, angesichts der bisher lückenhaften statistischen Abbildung rechtsextremer und sozialdarwinistischer Gewalt gegen wohnungslose Menschen, das Merkmal der Wohnungslosigkeit nunmehr als eigenständigen Katalogwert in den Kriminalpolizeilichen Meldedienst für Politisch motivierte Kriminalität (KPMD‑PMK) aufzunehmen, um eine trennscharfe Erfassung dieser Taten zu gewährleisten, oder welche fachlichen Erwägungen stehen einer solchen Erweiterung des Merkmalskatalogs entgegen?

a) Wie viele und welche politisch motivierte Tötungsdelikte an wohnungslosen Menschen wurden dem Bundeskriminalamt seit dem 1. Januar 2001 gemeldet (bitte nach Datum, Tatort, Delikt, im Phänomenbereich PMK-rechts / PMK-links aufschlüsseln) und zu welchen dieser Tötungsdelikte konnten Tatverdächtige ermittelt werden?

b) Welches Ausmaß haben nach Kenntnis der Bundesregierung Straftaten auf wohnungslose Menschen, die auf rechtsextreme Motive zurückzuführen sind?

c) Welches Ausmaß haben nach Kenntnis der Bundesregierung Straftaten auf wohnungslose Menschen, die auf sozialdarwinistische Motive zurückzuführen sind?

d) Sind der Bundesregierung dazu regionale bzw. örtliche Brennpunkte bekannt?

8

Inwieweit hat die Bundesregierung angesichts ihrer im Vorjahr erklärten Informationsdefizite bezüglich kältebedingter Gesundheitsschäden und Todesfälle unter wohnungslosen Menschen mittlerweile eigene Erkenntnisse für den Winter 2025/2026 gewonnen, insbesondere vor dem Hintergrund der Erhebung der BAG W über mindestens 14 Kältetote in diesem Zeitraum?

9

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die fehlende Bereitstellung von sicherem Wohnraum und der unzureichende Schutz vor Kälte eine Form struktureller Gewalt darstellt?

10

Welche Bestrebungen hat die Bundesregierung, die Diskriminierung wohnungsloser Menschen als Form von struktureller Gewalt stärker zu ahnden, und inwiefern sieht sie dafür eine Notwendigkeit, "Wohnungslosigkeit" oder "Sozialer Status" als Opfermerkmal in § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes aufzunehmen?

11

Wie viele Kommunen haben, nach Kenntnis der Bundesregierung, einen gültigen Hitzeschutz-Aktionsplan und wie viele dieser Konzepte haben explizit auch Hitzeschutz-Maßnahmen für obdach- und wohnungslose Menschen?

12

Inwiefern plant die Bundesregierung eine gesetzliche Verpflichtung zu kommunalen Hitzeschutzplänen zu initiieren, die auch explizit Hitzeschutz-Maßnahmen für obdach- und wohnungslose Menschen beinhalten, falls nicht geplant, warum nicht?

13

Inwiefern plant die Bundesregierung einen Hitzeschutzfond auf Bundesebene für Hitzeschutz-Maßnahmen (wie z. B. Einrichtung und dauerhafte Übernahme der Betriebskosten für Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum und klimatisierter Rückzugsräume), welche obdachlose Menschen als vulnerable Gruppe explizit einschließt, bereitzustellen, falls nicht geplant, warum nicht?

14

Welche konkreten Bundesinitiativen oder Förderprogramme beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der massiv angestiegenen Gewaltbereitschaft nunmehr zu initiieren, um die im Vorjahr eingeräumten Defizite bei spezifischen Bundesangeboten für wohnungslose Opfer von Straftaten zu beheben und den gezielten Aufbau sowie die Stärkung spezialisierter Beratungs- und Anlaufstellen zu forcieren?

15

Inwieweit plant die Bundesregierung, angesichts der besonderen Vulnerabilität auf der Straße lebender Frauen und deren überproportionaler Betroffenheit von sexualisierter Gewalt, über den bloßen Verweis auf die kommunale Zuständigkeit hinaus gezielte Bundesmittel bereitzustellen, um dem spezifischen Schutzbedarf durch die bundesweite Förderung exklusiv frauenspezifischer Unterbringungsangebote proaktiv Rechnung zu tragen?

16

Welche neuen Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Anzeigenbereitschaft der betroffenen wohnungslosen Opfer gezielt zu erhöhen?

17

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu polizeilichen Schulungen zum diskriminierungssensiblen Umgang mit wohnungslosen Personen vor, um das Risiko des Vertrauensverlustes dieser Personen in die Sicherheitsorgane zu minimieren und infolgedessen auch die Anzeigebereitschaft zu erhöhen?

18

Wie viele wohnungslose Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 im Rahmen von Polizeieinsätzen verletzt oder kamen infolgedessen zu Tode (bitte unter ausführlicher Schilderung der jeweiligen Einzelfallumstände), und in wie vielen dieser Fälle führte konkret der Einsatz von Elektroschockpistolen (sog. Taser) zum Tod der Betroffenen?

19

Wie hoch ist die Aufklärungsquote bei Straftaten an obdachlosen Menschen, im Jahr 2025, im Vergleich zur Gesamtaufklärungsquote für vergleichbare Delikte (z. B. Körperverletzung, Raub, Sachbeschädigung) und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Aufklärungsquote bei diesen Straftaten zu erhöhen?

20

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Dunkelziffer der Gewaltfälle ein, die aufgrund der geringen Anzeigebereitschaft wohnungsloser Opfer oder durch Defizite bei der Erfassung (s. o.) nicht im Rahmen der PKS erfasst wurden?

21

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem methodisch bedingten Ausschluss von Personen ohne Meldeadresse sowie Personen in institutionellen Einrichtungen in der aktuellen „LeSuBiA“-Dunkelfeldstudie, und welche konkreten alternativen Erhebungsformate oder ergänzenden Forschungsaufträge plant sie zu initiieren, um angesichts steigender Fallzahlen in der PKS die spezifischen Gewalterfahrungen wohnungsloser Menschen systematisch und belastbar im Dunkelfeld zu erfassen?

22

Welche qualitativen Erkenntnisse oder Expertenschätzungen liegen der Bundesregierung zu den Profilen der Täter (z. B. Alter, Geschlecht, politische Einstellungen) und den konkreten Tatmotiven bei Gewalttaten gegen obdach- und wohnungslose Menschen vor?

23

Inwiefern fördert die Bundesregierung im Kontext einer frühzeitigen Gewaltprävention den Aufbau und den Unterhalt nachhaltiger Angebote gegen Jugendgewalt und Vorurteile speziell gegen arme und wohnungslose Menschen?

a) Wie ist die Finanzierung dieser Angebote zukünftig gesichert?

b) Welche zusätzlichen Maßnahmen erachtet die Bundesregierung als sinnvoll zur Prävention von Gewalt gegen wohnungslose Personen?

24

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zusammenhang von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Wohnungslosigkeit?

25

Welche Daten liegen der Bundesregierung über die Nutzung von Opferschutzangeboten durch wohnungslose Menschen vor und was unternimmt sie, damit die Angebote besser angenommen werden?

26

Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor, wonach unfreiwillig obdachlose Menschen, von Kommunen und Städten gar nicht oder nur kurzzeitig (unter drei Tage) untergebracht werden, weil:

a) sie andernorts die Wohnung verloren haben („ortsfremd“),

b) sie eine nicht-deutsche Staatsbürgerschaft haben oder

c) die Kommune angibt, keine freien Unterkunftsplätze stellen zu können?

27

Weiß die Bundesregierung, in welchem Umfang hilfesuchende unfreiwillige Obdachlose, nicht untergebracht und stattdessen mit einer Bahn- oder Bus-Fahrkarte in andere Städte geschickt werden?

28

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Maßnahmen zur Gewaltprävention in Notunterkünften vor, und durch welche spezifischen Bundeshilfen oder Förderprogramme unterstützt sie den Aufbau sowie die Implementierung von Gewaltschutzkonzepten in Notunterkünften sowie weiteren Einrichtungen und Diensten der Wohnungsnotfallhilfe?

29

Wie viele Wohnungslosenunterkünfte gibt es, nach Kenntnis der Bundesregierung, in Deutschland (bitte auch nach Ländern differenziert darstellen) und wie viele davon sind spezifische Unterkünfte ausschließlich für wohnungslose Frauen?

30

Inwieweit arbeitet die Bundesregierung mit Nichtregierungsorganisationen und Hilfseinrichtungen zusammen, um eine bessere Datenerfassung und Unterstützung der Opfer zu gewährleisten?

31

Welche Bundeshilfen oder Förderprogramme gibt es für Beratungsstellen und Anlaufstellen, die sich auf die Unterstützung von wohnungslosen Opfern von Straftaten spezialisiert haben (bitte auch nach Kenntnis der Bundesregierung existierende Länderförderprogramme auflisten)?

32

Wie können bestehende Beratungsstellen für Betroffene rechter Gewalt ermächtigt werden, in Zukunft auch wohnungslose Opfer (besser) anzusprechen sowie zu beraten und wie ist die Finanzierung dieser Beratungsstrukturen in Zukunft gesichert?

Berlin, den 4. Mai 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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