Umsetzung und Weiterentwicklung der Pflegepersonal-Regelung PPR 2.0
der Abgeordneten Simone Fischer, Dr. Janosch Dahmen, Linda Heitmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Johannes Wagner, Dr. Armin Grau und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit Inkrafttreten der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) zum 1. Juli 2024 ist die Pflegepersonal-Regelung (PPR) 2.0 verbindlich eingeführt worden. Ziel der Regelung ist es, eine bedarfsgerechte Pflege von Patientinnen und Patienten im Krankenhaus sicherzustellen, die Arbeitsbedingungen der Pflegefachpersonen zu verbessern und damit einen Beitrag zur Fachkräftesicherung zu leisten.
Seit dem 1. Oktober 2024 übermitteln die Krankenhäuser quartalsweise Daten zur pflegerischen Ist-Personalausstattung sowie zum Soll-Personalbedarf an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Der Gesetzgeber erhält gemäß § 9 PPBV erstmals zum 30. September 2026 die Jahresdaten für das Jahr 2025. Gleichzeitig eröffnet § 137k Absatz 1 SGB V dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Möglichkeit, die quartalsweisen Daten bereits vorab beim InEK anzufordern.
Für eine frühzeitige Steuerung, Bewertung und Weiterentwicklung der PPR 2.0 sind Transparenz über diese Daten sowie Klarheit über die weiteren Schritte der Bundesregierung – insbesondere im Zusammenhang mit dem Projekt „Wissenschaftliche Weiterentwicklung der Personalbemessung in der Pflege“ (Wi-WePP) gemäß § 137l SGB V – von zentraler Bedeutung.
Entscheidend ist dabei, dass die erhobenen Daten nicht folgenlos bleiben, sondern in konkrete gesundheitspolitische Steuerungs- und Weiterentwicklungsprozesse einfließen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten der PPBV am 1. Juli 2024 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die quartalsweise an das InEK übermittelten Daten zur pflegerischen Ist-Personalausstattung und zum Soll-Personalbedarf gemäß § 137k Absatz 1 SGB V anzufordern, wenn ja, für welche Quartale wurden diese Daten angefordert und welche Daten liegen der Bundesregierung konkret vor, und wenn nein, aus welchen Gründen wurde bislang auf eine Anforderung der Quartalsdaten verzichtet?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagekraft der Quartalsdaten im Hinblick auf regionale, fachbereichsspezifische und trägerspezifische Unterschiede der Erfüllungsgrade der PPR 2.0?
Welche Informationen enthalten die Daten im Hinblick auf die Abweichungen zwischen Ist- und Soll-Besetzung nach der PPR 2.0 in den deutschen Krankenhäusern (bitte aufgeteilt nach Fächern und Bundesländern)?
Beabsichtigt die Bundesregierung künftig regelmäßig von der Möglichkeit des Quartalsdatenabrufs Gebrauch zu machen, um eine frühzeitige Steuerung der Umsetzung der PPBV zu ermöglichen?
Welche konkreten steuerungspolitischen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den bislang vorliegenden Quartalsdaten, insbesondere im Hinblick auf erkannte Defizite in der Personalausstattung?
Welche Maßnahmen wurden auf Basis der Quartalsdaten bislang ergriffen oder vorbereitet?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum aktuellen Stand des Projekts WiWePP gemäß § 137l SGB V vor?
Liegt der Bundesregierung der Abschlussbericht des mit der Durchführung beauftragten Unternehmens (KPMG) vor, der gemäß § 137l bis zum 31. Dezember 2024 vorliegen sollte, wenn ja seit wann liegt der Bericht vor, und welche Gründe gab es für eine etwaige Verzögerung?
Welche zentralen Ergebnisse enthält der Abschlussbericht aus Sicht der Bundesregierung?
Inwiefern bestätigen die Ergebnisse des Projekts WiWePP aus Sicht der Bundesregierung bestehende strukturelle Defizite in der Pflegepersonalausstattung?
Plant die Bundesregierung die Veröffentlichung des Abschlussberichts, und wenn ja, in welchem Zeitraum ist mit der Veröffentlichung zu rechnen, wenn nein, aus welchen Gründen soll auf eine Veröffentlichung verzichtet werden?
Welche konkreten Schlussfolgerungen und weiteren Schritte plant die Bundesregierung auf Grundlage der Ergebnisse von WiWePP?
Plant die Bundesregierung die Ergebnisse aus dem Projekt WiWePP in eine Weiterentwicklung der PPBV einfließen zu lassen, und wenn ja, wann ist mit einer entsprechenden Anpassung der PPBV gemäß § 137k Absatz 4 SGB V zu rechnen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, einen verbindlichen Mindest-Erfüllungsgrad der PPBV gemäß § 137k Absatz 5 SGB V festzulegen, wenn ja, ab welchem Zeitpunkt soll dieser verbindliche Erfüllungsgrad in den Krankenhäusern gelten, und wenn nein, wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass die PPBV über eine reine Dokumentationspflicht hinaus wirksam zur Verbesserung der Pflegepersonalausstattung beiträgt?
Wird die Bundesregierung die PPR 2.0 als Grundlage für die Weiterentwicklung des Pflegebudgets in Krankenhäusern heranziehen, wenn ja, welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung hierbei und wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der GKV-Finanzkommission, das Pflegebudget im Krankenhaus wieder in die DRGs einzubeziehen?
Welche Rolle könnte aus Sicht der Bundesregierung die PPR 2.0 künftig als Qualitätskriterium von Leistungsgruppen spielen, vor dem Hintergrund, dass einige Bundesländer darauf verweisen, dass die Pflegepersonaluntergrenzen als Qualitätsmerkmal für Leistungsgruppen nicht eingehalten werden können?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass eine unzureichende Pflegepersonalausstattung die Erfüllung von Strukturvorgaben für Leistungsgruppen gefährdet, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Plant die Bundesregierung die Einführung einer verbindlichen Personalbemessung für Intensivstationen der Erwachsenenversorgung auf Basis des Projektes „Entwicklung und Erprobung eines Verfahrens zur Ermittlung einer angemessenen Personalausstattung auf Intensivstationen für Erwachsene“ gemäß § 137k Absatz 3 SGB V, und wenn ja, mit welchem Zeitplan, und wenn nein, warum nicht?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Personalbemessung in der Pflege in Notaufnahmen gemäß § 137l Absatz 1 SGB V vor und welche konkreten Zeitpläne zur Einführung spezifischer Personalbemessungsinstrumente bestehen in diesem Bereich?
Prüft die Bundesregierung die Einführung von Personalbemessungsregelungen in der Pflege und weiteren nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen für weitere Funktionsbereiche im Krankenhaus (z. B. OP-Bereiche, Funktionsdiagnostik), wenn ja, wann kann mit einer Einführung gerechnet werden, und wenn nein, warum nicht?