Umgang der Bundesregierung mit medialen Einzelfällen, öffentlicher Mobilisierung und gesetzgeberischen Prozessen
der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, Ronald Gläser, Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias Teich und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In jüngerer Zeit ist die Entwicklung zu beobachten, dass mediale Berichterstattungen über einzelne, oftmals noch nicht abschließend geklärte Sachverhalte innerhalb kürzester Zeit erhebliche gesellschaftliche, aber auch politische Dynamiken auslösen. Diese reichen von öffentlicher Empörung und Mobilisierung bis hin zu unmittelbaren politischen Stellungnahmen und der Ankündigung gesetzgeberischer Maßnahmen.
Besonders deutlich zeigte sich dies im Zusammenhang mit der durch CORRECTIV verbreiteten Darstellung eines Treffens in Potsdam Anfang des Jahres 2024. Die darauffolgende politische und gesellschaftliche Reaktion – einschließlich massenhafter Demonstrationen und unmittelbarer politischer Stellungnahmen – verdeutlichte, in welchem Umfang mediale Ereignisse politische Prozesse beeinflussen können.
Ein vergleichbares Muster ist aktuell im Fall um die Schauspieler Collien Fernandes und Christian Ulmen zu beobachten. Auch hier folgten auf eine mediale Berichterstattung kurzfristig öffentliche Mobilisierung, politische Stellungnahmen sowie Forderungen nach gesetzlichen Verschärfungen im Bereich digitaler Gewalt, während zugleich auf bestehende oder geplante Gesetzesinitiativen verwiesen wurde.
Auffällig ist, dass solche politischen Reaktionen vielfach bereits in einem Stadium einsetzen, in dem der zugrunde liegende Sachverhalt weder abschließend aufgeklärt noch rechtlich bewertet ist und zugleich unterschiedliche Darstellungen bestehen. Gleichwohl entfalten solche Fälle erhebliche politische Wirkung und werden in der öffentlichen Debatte eng mit gesetzgeberischen Fragestellungen verknüpft.
Aus medienpolitischer Perspektive stellt sich damit die grundsätzliche Frage nach dem Verhältnis von medialer Berichterstattung, öffentlicher Meinungsbildung und staatlichem Handeln. Zu klären ist insbesondere, ob sich politische Entscheidungsprozesse zunehmend an medialen Dynamiken orientieren und ob hierdurch eine Verschiebung hin zu einer stärker kommunikationsgetriebenen politischen Praxis stattfindet.
Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch das Verhältnis zwischen Staat, Medien und sogenannten zivilgesellschaftlichen Akteuren. Die verfassungsrechtlich gebotene Staatsferne der Medien ist eine zentrale Voraussetzung für eine funktionierende demokratische Öffentlichkeit. Gleichzeitig bestehen vielfältige institutionelle Kontakte, Förderstrukturen und personelle Überschneidungen zwischen staatlichen Stellen, Medienorganisationen und sogenannten Nichtregierungsorganisationen.
Hinzu kommt, dass öffentliche Empörungsdynamiken zunehmend als politischer Faktor wirksam werden. Medial vermittelte Einzelfälle können innerhalb kurzer Zeit erheblichen Handlungsdruck erzeugen und politische Prozesse beschleunigen. Es ist dabei nicht zu beanstanden, dass sich Öffentlichkeit empört und diese Empörung artikuliert. Problematisch wird eine solche Dynamik jedoch dann, wenn staatliches Handeln sich ihr anschließt oder sie zum Anlass eigener politischer Initiativen macht, ohne dass eine hinreichend gesicherte Tatsachengrundlage vorliegt. In einem rechtsstaatlichen Gefüge kommt der Bundesregierung die Aufgabe zu, gerade in solchen Situationen eine abwägende, sachliche und auf verlässlichen Erkenntnissen beruhende Position einzunehmen. Der Eindruck, dass politische Entscheidungen oder gesetzgeberische Vorhaben bereits im Vorfeld einer abschließenden Klärung eines Sachverhalts mit öffentlich wirksamen Einzelfällen verknüpft werden, berührt daher grundlegende Fragen staatlicher Neutralität und Verantwortlichkeit.
Gleichzeitig ist festzustellen, dass nicht alle gesellschaftlich relevanten Ereignisse eine vergleichbare politische und mediale Aufmerksamkeit erfahren. Insbesondere bei schweren Straftaten oder gesellschaftspolitisch sensiblen Themen, etwa im Kontext von Migration und Gewaltkriminalität, lässt sich nach Ansicht der Fragesteller mitunter ein unterschiedliches Maß an politischer Reaktion beobachten. Dies wirft die Frage auf, nach welchen Kriterien Themen aufgegriffen, gewichtet und in politische Entscheidungsprozesse überführt werden.
Auffällig ist in diesem Zusammenhang auch die Rolle kurzfristig entstehender Bündnisse und Initiativen, die innerhalb kürzester Zeit erhebliche Mobilisierungskraft entfalten. So trat im aktuellen Fall um das ehemalige Ehepaar Ulmen und Fernandes unter anderem das Bündnis „Feminist Fight Club“ als Initiator öffentlicher Versammlungen in Erscheinung, obwohl es nach öffentlicher Darstellung erst kurz zuvor gegründet worden war. Gleichwohl gelang es, innerhalb kürzester Zeit eine breite öffentliche Mobilisierung zu erreichen und das Thema in die politische Debatte einzuspeisen. Dies wirft zusätzliche Fragen nach den strukturellen Voraussetzungen, Netzwerken und Kommunikationswegen auf, die eine derart schnelle Wirkung ermöglichen.
Die vorliegende Anfrage verfolgt einen ausdrücklich medienpolitischen Ansatz. Sie zielt nicht auf die Bewertung einzelner Personen oder Vorwürfe, sondern auf die Klärung struktureller Zusammenhänge zwischen medialer Berichterstattung, öffentlicher Meinungsbildung und politischer Entscheidungsfindung sowie auf die Frage, wie die Bundesregierung diese Zusammenhänge bewertet und in ihrem Handeln berücksichtigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen43
Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, ob ein konkreter Einzelfall mit einer Gesetzesinitiative politisch aufgegriffen wird?
Welche internen Verfahren bestehen bei der Bundesregierung zur Bewertung solcher Fälle vor öffentlichen Stellungnahmen?
In welchen Fällen der vergangenen fünf Jahre hat die Bundesregierung Einzelfälle ausdrücklich als Anlass für politische Maßnahmen oder gesetzgeberische Initiativen herangezogen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umgang mit der durch CORRECTIV veröffentlichten Recherche im Jahr 2024 im Hinblick auf politische Kommunikation und Mobilisierung?
Wie bewertet die Bundesregierung die Teilnahme von Regierungsmitgliedern an Demonstrationen im Zusammenhang mit medial vermittelten Einzelfällen?
Liegen der Bundesregierung zum Sachverhalt im Fall Ulmen/Fernandes konkrete Erkenntnisse vor, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung eine Bewertung des Falles vorgenommen, und wenn ja, wie lautet diese und auf welche Quellen stützt sie diese (z. B. eigene Erkenntnisse, Medienberichte, Informationen Dritter)?
Hat die Bundesregierung zu dem Umstand, dass zentrale Aspekte des Sachverhalts öffentlich unterschiedlich dargestellt und teilweise bestritten werden, eine Bewertung vorgenommen, und wenn ja, wie lautet diese?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Unschuldsvermutung in Fällen mit hoher medialer Aufmerksamkeit bei?
Welche Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, um vor öffentlichen Stellungnahmen eine hinreichende Tatsachengrundlage zu gewährleisten?
Welche Rolle spielen mediale Berichterstattung und öffentliche Resonanz bei politischen Entscheidungsprozessen und gesetzgeberischen Initiativen der Bundesregierung?
Welche Vorkehrungen bestehen, um politische Entscheidungen der Bundesregierung von kurzfristigen medialen oder öffentlichen Dynamiken zu entkoppeln?
Inwieweit werden kommunikative Strategien der Akteure (z. B. Framing oder Agenda-Setting) in der Regierungsarbeit berücksichtigt?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung einer sachlichen und evidenzbasierten Entscheidungsfindung gegenüber kommunikativen Erwägungen bei?
Sieht die Bundesregierung Anzeichen für eine zunehmende Emotionalisierung politischer Kommunikation im Zusammenhang mit medialen Einzelfällen und wenn ja wie bewertet die Bundesregierung dies?
Welche Kontakte bestanden im Zusammenhang mit dem Fall Ulmen/Fernandes zwischen Vertretern der Bundesregierung und Medienvertretern im Vorfeld der Veröffentlichung des Falls? Und welche danach?
Welche Kontakte bestanden im Zusammenhang mit dem Fall Ulmen/Fernandes zwischen Vertretern der Bundesregierung und sogenannten Nichtregierungsorganisationen oder zivilgesellschaftlichen Initiativen, insbesondere im Bereich der Bekämpfung digitaler Gewalt (z. B. HateAid sowie dem Bündnis „Feminist Fight Club“) Medienvertretern im Vorfeld der Veröffentlichung des Falls? Und welche danach?
Welche Informationen wurden der Bundesregierung im Vorfeld oder im zeitlichen Zusammenhang mit der medialen Berichterstattung durch Dritte, insbesondere durch sogenannte Nichtregierungsorganisationen oder thematisch befasste Akteure, übermittelt?
In welcher Form werden solche Informationen innerhalb der Bundesregierung erfasst, bewertet und weitergegeben?
Welche internen Abstimmungsprozesse gehen öffentlichen Stellungnahmen von Regierungsmitgliedern in vergleichbaren Fällen voraus?
Welche Rolle spielen externe Hinweise oder Einschätzungen bei der Vorbereitung politischer Kommunikation zu Einzelfällen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, zu welchem Zeitpunkt sogenannte Nichtregierungsorganisationen oder deren Vertreter erstmals Kenntnis von dem Fall Ulmen/Fernandes zugrunde liegenden Sachverhalt erlangt haben, und wenn ja, welche?
Welche Rolle spielen aus Sicht der Bundesregierung sogenannte Nichtregierungsorganisationen bei der öffentlichen Einordnung, Bewertung und politischen Einordnung von Einzelfällen, hier beispielsweise im Bereich digitaler Gewalt?
Wie definiert die Bundesregierung das Prinzip der Staatsferne der Medien?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um dieses Prinzip zu wahren?
Wie bewertet die Bundesregierung die zunehmende Überschneidung von medialer Berichterstattung, politischer Kommunikation und öffentlicher Mobilisierung?
Sieht die Bundesregierung Anzeichen für eine stärkere Vermischung von journalistischer und politischer Kommunikation?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien – insbesondere der Unschuldsvermutung – in öffentlich geführten Debatten bei?
Seit wann wird innerhalb der Bundesregierung an einem Gesetz zur Bekämpfung digitaler Gewalt gearbeitet?
In welchem Bearbeitungsstand befand sich dieses Gesetz vor Bekanntwerden des Falls Ulmen/Fernandes?
Wurde der genannte Fall in irgendeiner Weise als Anlass, Beispiel oder Begründung für gesetzgeberischen Handlungsbedarf herangezogen?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung öffentlicher Empörung bei der Vorbereitung und Einbringung von Gesetzesvorhaben bei?
Inwiefern wird sichergestellt, dass gesetzgeberische Maßnahmen unabhängig von kurzfristigen medialen oder öffentlichen Dynamiken erfolgen?
Auf welcher Tatsachengrundlage basiert das geplante Gesetz zur Bekämpfung digitaler Gewalt unabhängig von konkreten Einzelfällen?
Welche Prüfmechanismen bestehen, um sicherzustellen, dass gesetzgeberische Maßnahmen nicht auf ungesicherten oder umstrittenen Einzelfällen beruhen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über das Bündnis „Feminist Fight Club“ vor, und wenn ja, welche?
Ist der Bundesregierung dieses Bündnis bekannt, und wenn ja, seit wann?
Liegen der Bundesregierung Informationen über die organisatorischen Strukturen, Verantwortlichen und Unterstützer dieses Bündnisses vor, und wenn ja, welche?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Finanzierung dieses Bündnisses vor, und wenn ja, welche?
Welche Kontakte bestanden oder bestehen zwischen Vertretern dieses Bündnisses und staatlichen Stellen auf Bundes- oder nach Kenntnis der Bundesregierung auf Landesebene?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse dazu vor, welche Kontakte zwischen diesem Bündnis und etablierten Nichtregierungsorganisationen oder Aktivistennetzwerken bestanden oder bestehen, und wenn ja, welche?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass neu gegründete Initiativen innerhalb kürzester Zeit eine erhebliche öffentliche Mobilisierung erreichen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, inwieweit solche Initiativen bestehende Netzwerke, Kommunikationsstrukturen oder organisatorische Ressourcen nutzen?