Grundlage, Verwendung und außenpolitische Einordnung generalisierender Aussagen der Bundesregierung über Russland
der Abgeordneten Udo Theodor Hemmelgarn, Steffen Kotré, Tobias Teich, Uwe Schulz, Stefan Keuter, Dr. Alexander Gauland und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Öffentliche Äußerungen hochrangiger Vertreter der Bundesregierung prägen die außenpolitische Kommunikation der Bundesrepublik Deutschland in besonderer Weise und wirken sowohl auf die diplomatischen Beziehungen als auch auf die innenpolitische Meinungsbildung ein.
In jüngerer Zeit haben führende Regierungsmitglieder, darunter Bundeskanzler Friedrich Merz sowie der Bundesminister des Auswärtigen Johann Wadephul, im Kontext des Ukraine-Krieges wiederholt Äußerungen getätigt, in denen Russland in stark generalisierender Weise charakterisiert wird.
So äußerte Bundeskanzler Merz am 19. Februar 2026 in einem Interview auf die Frage, ob eine Normalisierung der deutsch-russischen Beziehungen künftig wieder möglich sei, er halte dies „für nahezu ausgeschlossen“ und weiter: „Wenn ich mir dieses Regime anschaue und diesen blindwütigen Terror, habe ich wenig Hoffnung“. In diesem Zusammenhang bezog er sich zudem auf ein Werk des französischen Autors Astolphe de Custine aus dem 19. Jahrhundert („La Russie“, 1839), in dem Russland als ein Land „tiefster Barbarei“ beschrieben wird, und stellte fest, dass dies auch dem gegenwärtigen Zustand entspreche und sich daran in absehbarer Zeit nichts ändern werde (www.rheinpfalz.de/politik_artikel,-land-in-einem-zustand-der-tiefsten-barbarei-kanzler-merz-%C3).
Bundesminister Johann Wadephul erklärte am 31. März 2026 im Rahmen eines informellen Treffens der EU-Außenminister in Kiew: „wohin auch immer Putins Russland geht, dahin kommen Mord und Barbarei“, und führte im selben Zusammenhang aus, Sicherheit in Europa sei „nicht mit, sondern nur gegen Putins Russland möglich“ (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/2762518-2762518).
Derartige Formulierungen werfen nicht nur Fragen nach ihrer tatsächlichen Grundlage und ihren möglichen Auswirkungen auf die langfristigen diplomatischen Beziehungen zu Russland auf, sondern auch nach ihrer Wirkung auf die Wahrnehmung Deutschlands als Akteur bei der Findung einer Friedenslösung.
Zugleich stehen sie im Kontext einer öffentlichen Debatte über pauschalisierende Zuschreibungen, insbesondere deren Rolle bei der Verstärkung von Vorurteilen und der Begünstigung von Diskriminierung gegenüber russischen Staatsangehörigen sowie Personen russischer Herkunft in Deutschland (was in der Öffentlichkeit auch russischsprachige Ukrainer betrifft). In diesem Zusammenhang wird vermehrt auch der Begriff der „Russophobie“ verwendet (www.hrw.org/de/news/2022/06/01/ukraine-krieg-fuehrt-zu-hassverbrechen-deutschland).
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Was versteht die Bundesregierung unter dem Begriff „Barbarei“, insbesondere im außenpolitischen Kontext (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Bezieht sich die Verwendung des Begriffs „Barbarei“ durch die Bundesregierung im Zusammenhang mit Russland auf konkrete Handlungen im Rahmen des Ukraine-Krieges oder auf eine weitergehende Charakterisierung des politischen Systems, staatlicher Strukturen oder gesellschaftlicher Verhältnisse in Russland, und welche Grundlagen liegen dieser Einordnung jeweils zugrunde?
Inwieweit beruht die Wortwahl in außenpolitischen Stellungnahmen der Bundesregierung zum Ukraine-Krieg auf abgestimmten Kommunikationslinien mit ukrainischen Stellen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die damalige stellvertretende ukrainische Verteidigungsministerin Hanna Maliar in der Sendung „Maybrit Illner“ vom 14. September 2023 den Ukraine-Krieg als „einen Krieg der östlichen Barbaren gegen die westliche Zivilisation“ bezeichnete?
Wie bewertet die Bundesregierung die getätigte Aussage, Sicherheit in Europa sei „nicht mit, sondern nur gegen Russland möglich“, insbesondere im Hinblick darauf, ob es sich hierbei um eine situative Einschätzung oder um eine langfristige außen- und sicherheitspolitische Leitlinie handelt?
Inwieweit sieht die Bundesregierung die Verwendung generalisierender Begriffe in ihrer öffentlichen Kommunikation zum Ukraine-Krieg als vereinbar mit der Rolle Deutschlands als potenzieller diplomatischer Akteur im Kontext einer künftigen Beilegung des Konflikts?
Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei der Verwendung pauschalisierender oder zugespitzter Begriffe in ihren öffentlichen Äußerungen zum Ukraine-Krieg, dass entsprechende Aussagen von russischer Seite propagandistisch aufgegriffen und genutzt werden können, und welche Auswirkungen erwartet sie hiervon auf die Bemühungen um eine Beilegung des Konflikts?
Inwieweit ist es nach Auffassung der Bundesregierung mit den Grundsätzen einer differenzierten Außenpolitik vereinbar, Staaten oder gar ganze Gesellschaften pauschal als unveränderlich zu charakterisieren, und welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von derartigen öffentlichen Äußerungen auf die langfristigen diplomatischen Beziehungen zur Russischen Föderation?
Hat sich die Bundesregierung eine Arbeitsdefinition des Begriffs „Russophobie“ erarbeitet und wenn ja, wie lautet diese (bitte auch die Quellen nennen, auf die sich die Bundesregierung hierbei stützt)?
Liegt nach Auffassung der Bundesregierung eine Instrumentalisierung des Begriffs der „Russophobie“ durch Russland vor und wenn ja, wie äußert sich diese (bitte begründen und Fallbeispiele nennen)?
Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen generalisierenden Zuschreibungen gegenüber Russland und der Verstärkung von Vorurteilen oder Diskriminierung gegenüber russischen Staatsangehörigen sowie deutschen Staatsangehörigen mit russischem Migrationshintergrund in Deutschland?
Wie viele politisch motivierte Straftaten, die sich gegen russische Staatsangehörige, gegen deutsche Staatsangehörige mit russischem Migrationshintergrund oder gegen diplomatische Vertretungen der Russischen Föderation in Deutschland, richteten, wurden seit dem Jahr 2022 in Deutschland erfasst (bitte jeweils nach Deliktart und Jahren aufschlüsseln) und welche über die statistisch erfassten Straftaten hinausgehenden Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob und in welchem Umfang russlandbezogene Ressentiments oder Diskriminierungen in Deutschland seit 2022 zugenommen haben?
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Wie viele politisch motivierte Straftaten, die sich gegen ukrainische Staatsangehörige, gegen deutsche Staatsangehörige mit ukrainischem Migrationshintergrund oder gegen diplomatische Vertretungen der Ukraine in Deutschland richteten, wurden seit dem Jahr 2022 in Deutschland erfasst (bitte jeweils nach Zuordnung zur Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) und Jahren aufschlüsseln)?
Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um einer möglichen Vorverurteilung und Diskriminierung von Menschen russischer Herkunft entgegenzuwirken?
Geht die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass Astolphe de Custine sein Werk „La Russie“ im Jahr 1839 verfasste und der Bundeskanzler zugleich äußerte, dieses „fast 200 Jahre alte Zitat [gelte] leider auch heute noch“, davon aus, dass die von de Custine vorgenommene Charakterisierung Russlands als „Land tiefster Barbarei“ ohne zeitliche Unterbrechung bis in die Gegenwart fortgilt, oder nimmt sie insoweit eine zeitliche Differenzierung vor, und wenn ja, welche (bitte begründen)?