Beteiligung von Betroffenen beim Aufbau des Bundeskompetenzzentrums Deutsche Gebärdensprache und Leichte Sprache
der Abgeordneten Sören Pellmann, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch, Janina Böttger, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Agnes Conrad, Mandy Eißing, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Heidi Reichinnek, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 21/5140) sieht unter § 13 die Errichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Deutsche Gebärdensprache und Leichte Sprache bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit vor. Laut Gesetzentwurf sind für den Aufbaustab zunächst vier Vollzeitäquivalente (VZÄ) vorgesehen (drei im höheren Dienst, eine im gehobenen Dienst), perspektivisch ergänzt um zwei weitere VZÄ.
Ein zentraler Grundsatz der Behindertenrechtsbewegung lautet: „Nichts über uns ohne uns.“ Dieser Grundsatz ist auch in Artikel 4 Absatz 3 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verankert und verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland, Menschen mit Behinderung und ihre Organisationen eng in alle sie betreffenden Entscheidungsprozesse einzubeziehen.
Vor diesem Hintergrund bleibt unklar, in welcher Weise gehörlose Menschen als Nutzerinnen und Nutzer der Deutschen Gebärdensprache sowie Menschen, die Leichte Sprache nutzen, konkret in Aufbau, Personalentscheidungen und laufende Arbeit des Kompetenzzentrums einbezogen werden sollen.
Zudem ist kritisch zu hinterfragen, weshalb zwei grundlegend unterschiedliche Kommunikationsformen wie die Deutsche Gebärdensprache als eigenständige Sprache einer sprachlichen Minderheit (§ 6 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)) und Leichte Sprache als speziell geregelte, sprachlich und inhaltlich vereinfachte Ausdrucksform der deutschen Schriftsprache (vgl. DIN SPEC 33429) institutionell zusammengeführt werden sollen. Diese Zusammenlegung birgt aus Sicht der Fragestellenden die Gefahr, dass spezifische Bedarfe unzureichend berücksichtigt und strukturelle Ungleichgewichte verstärkt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Weshalb und auf Grundlage welcher fachlichen, organisatorischen oder haushälterischen Erwägungen soll ein gemeinsames Kompetenzzentrum für Deutsche Gebärdensprache und Leichte Sprache geschaffen werden?
Welche alternativen Möglichkeiten, insbesondere die Einrichtung getrennter Kompetenzzentren, wurden geprüft, und aus welchen Gründen wurden sie verworfen?
Welche Risiken für die Qualität und Zielgruppengerechtigkeit der Arbeit sieht die Bundesregierung in der Zusammenlegung beider Aufgabenbereiche, und wie sollen diese konkret minimiert werden?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Vorgaben aus Artikel 4 Absatz 3 UN-BRK bei Aufbau und Arbeit des Kompetenzzentrums verbindlich umgesetzt werden?
In welchen konkreten Phasen der Planung oder Umsetzung werden Betroffenenorganisationen beteiligt oder sind diese bereits beteiligt worden (bitte jeweils Organisationen namentlich aufführen)?
Wer entscheidet über die Besetzung der vorgesehenen Stellen, insbesondere der Leitungspositionen?
Welche Kriterien sind vorgesehen, um sicherzustellen, dass gehörlose Menschen sowie Nutzerinnen und Nutzer Leichter Sprache im Personal und insbesondere in Leitungsfunktionen angemessen vertreten sind?
Plant die Bundesregierung, Stellen explizit für gehörlose Fachkräfte bzw. für Nutzerinnen und Nutzer Leichter Sprache auszuschreiben, und falls nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um strukturelle Diskriminierung im Auswahlverfahren zu verhindern?
Welche spezifischen Qualifikationen in Bezug auf Deutsche Gebärdensprache, einschließlich linguistischer, kultureller und historischer Kenntnisse der Gehörlosengemeinschaft, werden für die jeweiligen Stellen vorausgesetzt?
Welche Qualifikationen im Bereich Leichte Sprache werden verlangt?
Wie wird sichergestellt, dass beide Bereiche gleichwertig und fachlich angemessen abgedeckt werden?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass gehörlose Menschen in der Belegschaft in hinreichendem Umfang vertreten sind?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Nutzerinnen und Nutzer Leichter Sprache in der Belegschaft in hinreichendem Umfang vertreten sind?
Welche barrierefreien Arbeitsbedingungen, insbesondere hinsichtlich der Nutzung der Deutschen Gebärdensprache als Arbeitssprache sowie des Einsatzes von Dolmetsch- und Assistenzleistungen, werden geschaffen?
Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um audistische Denk- und Handlungsmuster innerhalb des Kompetenzzentrums zu verhindern?
Sind verpflichtende Fortbildungen zu Ableismus und Audismus vorgesehen, und wenn ja, in welchem Umfang?
Inwiefern hat es im Zuge der Planung eine Einbeziehung wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen, insbesondere des Instituts für Deutsche Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser, gegeben oder ist diese für die Zukunft geplant?
Plant die Bundesregierung die Einrichtung eines Fachbeirats oder eines vergleichbaren Gremiums?
a) Falls ja, wie wird dessen Zusammensetzung geregelt, und welche Mitwirkungsrechte erhält dieses Gremium?
b) Falls nein, wie wird die kontinuierliche Einbindung von Betroffenenperspektiven sichergestellt?
Welche Indikatoren und Verfahren zur Evaluation der Arbeit des Kompetenzzentrums sind vorgesehen?
Wann erstmals und in welchen Abständen soll eine Evaluation erfolgen?
Werden Betroffenenorganisationen in die Evaluation einbezogen, und wenn ja, wie?
Wie sieht der konkrete Zeitplan für Aufbau und Arbeitsaufnahme des Kompetenzzentrums aus?
Welche Zwischenschritte sind vorgesehen, und wie wird der Deutsche Bundestag darüber unterrichtet?