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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Datengrundlage für eine belastbare Schätzung des gegenwärtigen Umfangs der muslimischen Bevölkerung in Deutschland

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

09.07.2026

Antwortdauer

28 Tage

Aktualisiert

17.07.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/641411.06.2026

Datengrundlage für eine belastbare Schätzung des gegenwärtigen Umfangs der muslimischen Bevölkerung in Deutschland

der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus Matzerath, Arne Raue, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Studie „Muslimisches Leben in Deutschland 2020“ (MLD 2020), durchgeführt im Auftrag der Deutschen Islam Konferenz vom Forschungszentrum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ), kommt zu dem Ergebnis, dass im Jahr 2019 zwischen 5,3 und 5,6 Millionen muslimische Religionsangehörige mit Migrationshintergrund aus muslimisch geprägten Herkunftsländern in Deutschland lebten und ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung von 83,1 Millionen demnach zwischen 6,4 und 6,7 Prozent lag (www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Forschungsberichte/fb38-muslimisches-leben.html, S. 9).

Die Hochrechnung der Studie basiert auf einem zweistufigen Modell: Zunächst wird die Anzahl der Personen mit Migrationshintergrund aus 23 muslimisch geprägten Herkunftsländern dem Mikrozensus 2019 entnommen. Dieser Wert wird sodann mit dem Anteil der muslimischen Religionsangehörigen innerhalb der jeweiligen Herkunftsgruppe multipliziert, der aus der eigenen Befragung von 14 354 Personen gewonnen wird. Aus der Summe der einzelnen Herkunftsgruppen ergibt sich die Gesamtzahl (zum Studiendesign vgl. ebd. S. 12 ff.).

Nach Auffassung der Fragesteller weist diese Schätzung mehrere methodische Schwächen auf, die in ihrer Gesamtheit zu einer systematischen Unterschätzung der muslimischen Bevölkerung in Deutschland führen dürften:

  • Erstens beziehen sich die verwendeten Bestandszahlen auf den Mikrozensus 2019. Seitdem sind erhebliche Zuwanderungsbewegungen aus muslimisch geprägten Herkunftsländern erfolgt, insbesondere aus Syrien, Afghanistan und der Türkei. Eine Aktualisierung der Schätzung ist bislang nicht erfolgt.
  • Zweitens erhebt der Mikrozensus seit 2017 die zur Bestimmung des Migrationshintergrunds erforderlichen Merkmale nur noch für Personen in Privathaushalten. Personen in Gemeinschaftsunterkünften, darunter ein erheblicher Teil der Asylsuchenden aus muslimisch geprägten Herkunftsländern, bleiben unberücksichtigt.
  • Drittens erfasst der Mikrozensus den Migrationshintergrund nur bis zur zweiten Generation. Enkelkinder von Zuwanderern – die dritte Generation – erscheinen statistisch als Deutsche ohne Migrationshintergrund. Bei der türkischen Zuwanderung, die in den frühen 1960er-Jahren begann, existiert inzwischen eine substanzielle dritte Generation, die in der Hochrechnung der MLD-Studie nicht berücksichtigt wird.
  • Viertens beschränkt sich die Studie auf 23 Herkunftsländer. Wesentliche Herkunftsländer mit mehrheitlich muslimischer Bevölkerung, insbesondere aus dem subsaharischen Afrika (etwa Somalia, Nigeria, Senegal, Guinea, Mali, Niger), bleiben unberücksichtigt.
  • Fünftens werden Konvertitinnen und Konvertiten ohne Migrationshintergrund aus methodischen Gründen ausgeschlossen.

Vor diesem Hintergrund beabsichtigen die Fragesteller, auf Grundlage amtlich verfügbarer Daten eine eigene demographische Bestandsfortschreibung der Bevölkerung mit Wurzeln in muslimisch geprägten Herkunftsländern vorzunehmen. Hierzu werden Daten aus der Wanderungsstatistik, der Geburten- und Sterbestatistik, der Einbürgerungsstatistik, dem Ausländerzentralregister, dem Mikrozensus sowie dem Zensus 2022 benötigt.

Die nachfolgenden Fragen beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf Personen mit Staatsangehörigkeit oder Migrationshintergrund aus den folgenden Herkunftsländern mit mehrheitlich muslimischer Bevölkerung (im Folgenden: „die genannten Herkunftsländer“):

Naher und Mittlerer Osten: Türkei, Syrien, Irak, Iran, Afghanistan, Pakistan, Jordanien, Libanon, Jemen, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Kuwait, Katar, Bahrain, Oman, Palästinensische Gebiete. Nordafrika: Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Ägypten, Sudan. Subsaharisches Afrika: Somalia, Senegal, Gambia, Guinea, Mali, Niger, Nigeria, Mauretanien, Burkina Faso, Sierra Leone, Tschad, Dschibuti, Komoren, Eritrea. Zentralasien: Usbekistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Kirgisistan, Kasachstan, Aserbaidschan. Süd- und Südostasien: Indonesien, Malaysia, Bangladesch, Malediven, Brunei. Südosteuropa: Kosovo, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro.

Bei Herkunftsländern mit religiös gemischter Bevölkerung (insbesondere Nigeria, Eritrea, Nordmazedonien, Montenegro, Libanon) wird um differenzierte Angaben gebeten, soweit verfügbar. Sollte eine Differenzierung nach Einzelstaaten nicht möglich sein, wird um Angabe nach Herkunftsregionen gebeten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Wie viele Personen mit Staatsangehörigkeit eines der genannten Herkunftsländer sind seit 1961 jährlich nach Deutschland zugezogen (bitte differenziert nach Herkunftsland und Jahr angeben)?

2

Wie viele Personen mit Staatsangehörigkeit eines der genannten Herkunftsländer sind seit 1961 jährlich aus Deutschland fortgezogen (bitte differenziert nach Herkunftsland und Jahr angeben)?

3

Wie hoch war der jährliche Wanderungssaldo (Zuzüge abzüglich Fortzüge) für jedes der genannten Herkunftsländer seit 1961?

4

Wie viele ausländische Staatsangehörige aus jedem der genannten Herkunftsländer lebten zum Stichtag 31. Dezember der Jahre 2015 bis 2025 in Deutschland (bitte differenziert nach Herkunftsland, Geschlecht und Altersgruppe – unter 18, 18 bis 29, 30 bis 44, 45 bis 64, 65 und älter – angeben)?

5

Wie hat sich die Zahl der ausländischen Staatsangehörigen aus den genannten Herkunftsländern insgesamt von 1967 bis 2025 jährlich entwickelt (jeweils zum 31. Dezember)?

6

Wie viele Personen mit bisheriger Staatsangehörigkeit eines der genannten Herkunftsländer wurden seit 1972 jährlich eingebürgert (bitte differenziert nach bisheriger Staatsangehörigkeit, Geschlecht und Altersgruppe – unter 18, 18 bis 29, 30 bis 44, 45 und älter – angeben)?

7

Wie viele der in Frage 6 genannten Einbürgerungen entfielen auf Minderjährige, die zusammen mit einem Elternteil eingebürgert wurden (Miteinbürgerung, bitte differenziert nach bisheriger Staatsangehörigkeit und Jahr angeben)?

8

Wie viele deutsche Staatsangehörige besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung zusätzlich die Staatsangehörigkeit eines der genannten Herkunftsländer (bitte nach Herkunftsland differenziert angeben, soweit bekannt)?

9

Wie viele Kinder wurden seit 1961 jährlich in Deutschland geboren, bei denen mindestens ein Elternteil die Staatsangehörigkeit eines der genannten Herkunftsländer besaß (bitte differenziert nach Staatsangehörigkeit des Vaters und der Mutter sowie nach Jahr angeben)?

10

Wie viele Kinder wurden seit 2000 jährlich in Deutschland geboren, bei denen mindestens ein Elternteil in einem der genannten Herkunftsländer geboren wurde, unabhängig von der aktuellen Staatsangehörigkeit des Elternteils (bitte differenziert nach Geburtsland des Vaters und der Mutter sowie nach Jahr angeben)?

11

Wie viele Kinder haben seit dem Jahr 2000 die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 StAG (Ius soli) erworben, deren Eltern die Staatsangehörigkeit eines der genannten Herkunftsländer besaßen (bitte differenziert nach Staatsangehörigkeit der Eltern und Jahr angeben)?

12

Wie viele Sterbefälle von Personen mit Staatsangehörigkeit eines der genannten Herkunftsländer wurden seit 1970 jährlich in Deutschland registriert (bitte differenziert nach Staatsangehörigkeit und Jahr angeben)?

13

Wie viele Personen mit Migrationshintergrund aus jedem der genannten Herkunftsländer lebten laut dem aktuellen verfügbaren Mikrozensus in Deutschland (bitte differenziert nach Herkunftsland, eigener Migrationserfahrung [selbst zugewandert oder in Deutschland geboren], Geschlecht und Altersgruppe angeben)?

14

Für welche der genannten Herkunftsländer liegen im Mikrozensus keine separat ausweisbaren Zahlen vor, und welche Sammelkategorien werden stattdessen verwendet?

15

Welche Ergebnisse liefert der Zensus 2022 zur Zahl der Personen mit Geburtsland oder Geburtsland der Eltern in den genannten Herkunftsländern (bitte differenziert nach Herkunftsland angeben)?

16

Wie viele Personen lebten laut Zensus 2022 in Gemeinschaftsunterkünften (insbesondere Erstaufnahmeeinrichtungen und Flüchtlingsunterkünften), differenziert nach Staatsangehörigkeit der genannten Herkunftsländer?

17

Wie hoch ist die zusammengefasste Geburtenziffer (Total Fertility Rate) von Frauen mit Migrationshintergrund aus den genannten Herkunftsländern laut dem aktuellen verfügbaren Mikrozensus (bitte differenziert nach Herkunftsland und Zuwanderungsgeneration – selbst zugewandert oder in Deutschland geboren – angeben)?

18

Wie hoch ist die durchschnittliche Kinderzahl von Frauen im Alter ab 45 Jahren mit Migrationshintergrund aus den genannten Herkunftsländern laut dem aktuellen verfügbaren Mikrozensus (bitte differenziert nach Herkunftsland und Zuwanderungsgeneration angeben)?

19

Wie viele Erstanträge auf Asyl wurden seit 2010 jährlich von Staatsangehörigen der genannten Herkunftsländer gestellt (bitte differenziert nach Herkunftsland und Jahr angeben)?

20

Wie viele der in Frage 19 genannten Antragsteller halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung noch in Deutschland auf, differenziert nach aktuellem Status (Schutzstatus erteilt, geduldet, ausreisepflichtig, freiwillig ausgereist, abgeschoben, anderweitig erledigt; bitte nach Herkunftsland und Jahr der Antragstellung angeben)?

21

Wie viele Schutzsuchende aus den genannten Herkunftsländern lebten zum jüngsten verfügbaren Stichtag in Deutschland, differenziert nach Schutzstatus (anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte, Geduldete, Asylbewerber im Verfahren)?

22

Wie viele Personen mit Staatsangehörigkeit der genannten Herkunftsländer wurden seit 2010 jährlich im Rahmen von Aufnahmeprogrammen des Bundes oder der Länder (§§ 22, 23 Absatz 1 und 2, 24 AufenthG) in Deutschland aufgenommen (bitte differenziert nach Rechtsgrundlage, Herkunftsland und Jahr angeben)?

23

Wie viele Personen mit Staatsangehörigkeit der genannten Herkunftsländer wurden seit 2012 jährlich im Rahmen des UNHCR-Resettlement-Programms in Deutschland aufgenommen (bitte differenziert nach Herkunftsland und Jahr angeben)?

24

Wie viele Personen mit Staatsangehörigkeit der genannten Herkunftsländer waren zum jüngsten verfügbaren Stichtag vollziehbar ausreisepflichtig (bitte differenziert nach Herkunftsland und Duldungsstatus – geduldet oder nicht geduldet – angeben)?

25

Wie viele Visa zum Familiennachzug (§§ 27–36a AufenthG) wurden seit 2010 jährlich an Staatsangehörige der genannten Herkunftsländer erteilt (bitte differenziert nach Herkunftsland, Jahr und Art des Nachzugs – Ehegattennachzug, Kindernachzug, Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten, Elternnachzug zu unbegleiteten Minderjährigen – angeben)?

26

Wie viele Personen erhielten seit 2010 jährlich einen Aufenthaltstitel aus familiären Gründen (§§ 27–36a AufenthG) als Nachzug zu einer Person mit Schutzstatus (bitte differenziert nach Staatsangehörigkeit der nachziehenden Person und Jahr angeben)?

27

Wie viele Schülerinnen und Schüler nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung am islamischen Religionsunterricht in den Bundesländern teil, und wie hat sich diese Zahl seit seiner Einführung in den jeweiligen Ländern entwickelt?

28

Wie viele Moscheegemeinden und islamische Gebetsstätten existieren nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, und wie hat sich diese Zahl seit 2010 entwickelt?

29

Auf welcher Grundlage schätzt die Bundesregierung aktuell die Zahl der in Deutschland lebenden Muslime, und wann wurde diese Schätzung zuletzt aktualisiert?

30

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die MLD-Studie 2020 aufgrund des Stichtags Mikrozensus 2019, des Ausschlusses subsaharischer Herkunftsländer, des Ausschlusses von Konvertiten und der fehlenden Berücksichtigung der dritten Zuwanderungsgeneration die tatsächliche Zahl der Muslime in Deutschland systematisch unterschätzt?

31

Plant die Bundesregierung eine Aktualisierung der Schätzung über die Zahl der muslimischen Religionsangehörigen in Deutschland, und wenn ja, wann und mit welcher Methodik?

32

Wie groß schätzt die Bundesregierung die Zahl der Personen der dritten oder weiteren Zuwanderungsgeneration mit Wurzeln in muslimisch geprägten Herkunftsländern, die aus der Mikrozensus-Erfassung des Migrationshintergrunds herausfallen?

33

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der zum Islam konvertierten Personen ohne Migrationshintergrund in Deutschland?

Berlin, den 20. Mai 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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