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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Staatliche Förderung kirchlicher Entwicklungsorganisationen

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

25.06.2026

Antwortdauer

13 Tage

Aktualisiert

07.07.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/645612.06.2026

Staatliche Förderung kirchlicher Entwicklungsorganisationen

der Abgeordneten Matthias Rentzsch, Rocco Kever, Denis Pauli, Johann Martel, Kay Gottschalk, Arne Raue, Martina Uhr, Dr. Alexander Wolf, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Mit Bezug auf die aktuelle öffentliche Debatte über die politische und gesellschaftliche Rolle der Kirchen, unter anderem aufgegriffen im WELT-Artikel zu Äußerungen der Bundestagspräsidentin Julia Klöckner („Kirche ist keine weitere NGO“), stellt sich auch den Fragestellern die Frage nach Transparenz und Nachvollziehbarkeit staatlicher Finanzierungsstrukturen kirchlicher Organisationen (vgl. www.welt.de/politik/deutschland/article6a077d98639442857fa20b98/julia-kloeckner-kirche-ist-keine-weitere-ngo-sagt-die-bundestagspraesidentin-gruene-kritisiert-regenbogenflaggen-entscheidung.html).

Die öffentliche Aussage, Kirchen seien „keine weiteren NGOs“, hebt deren besondere institutionelle und politische Stellung hervor und grenzt sie ausdrücklich von klassischen Nichtregierungsorganisationen (NGO) ab. Gerade aus dieser hervorgehobenen Sonderstellung ergibt sich nach Ansicht der Fragesteller ein gesteigertes öffentliches Transparenzinteresse hinsichtlich des Umfangs, der Struktur und der Kontrolle staatlicher Fördermittel an kirchliche Organisationen.

Zugleich übernehmen kirchliche Träger im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit operative Funktionen, die in wesentlichen Teilen mit denen klassischer entwicklungspolitischer Nichtregierungsorganisationen vergleichbar sind, darunter Projektumsetzung, Mittelverwaltung und internationale Partnerförderung (vgl. www.ekbo.de/deine-landeskirche/werke-orte-und-einrichtungen/kirche-mit-mission/entwicklungsdienst/entwicklungsarbeit). Werden hierfür öffentliche Mittel eingesetzt, ist eine nachvollziehbare Offenlegung von Projektanzahl, Fördervolumen, Zweckbindung sowie Prüf- und Kontrollmechanismen im Sinne demokratischer Rechenschaft und haushaltsrechtlicher Transparenz geboten.

Insbesondere bei institutionell privilegierten Akteuren besteht nach Ansicht der Fragesteller ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit und des Parlaments daran, staatliche Finanzierungspraxis, Förderkriterien und Evaluationsstandards gesondert nachvollziehen zu können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie viele Projekte wurden in den Jahren 2020 bis 2025 jährlich durch die Katholische Zentralstelle für Entwicklungshilfe e. V. (KZE) mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durchgeführt oder kofinanziert (bitte einzeln auflisten)?

2

Wie viele Projekte wurden in den Jahren 2020 bis 2025 jährlich durch die Evangelische Zentralstelle für globale Entwicklung e. V. (EZE) mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durchgeführt oder kofinanziert (bitte einzeln auflisten)?

3

Wie viele Projekte wurden in den Jahren 2020 bis 2025 jährlich durch weitere Träger der kirchlichen Entwicklungsarbeit mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durchgeführt oder kofinanziert (bitte einzeln nach jeweiligem Träger auflisten)?

4

Wie hoch war jeweils das jährliche Fördervolumen dieser Projekte (vgl. Vorfragen)?

5

Welche Länder, Themenfelder und Partnerorganisationen wurden in diesen Projekten berücksichtigt (vgl. Fragen 1 und 2, bitte jeweils aufschlüsseln)?

6

Welche Kriterien gelten generell für die Vergabe von öffentlichen Mitteln für Entwicklungsleistungen (ODA) an kirchliche Träger wie die KZE oder die EZE?

7

Inwiefern unterscheidet sich die Förderung kirchlicher Träger in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) strukturell von der Förderung anderer NGOs und zivilgesellschaftlicher Organisationen?

8

Welche Berichtspflichten, Transparenzstandards und Evaluationsmechanismen gelten für die Vergabe von ODA-Mitteln an die KZE, die EZE, und andere Träger der kirchlichen Entwicklungsarbeit im Vergleich zu anderen Förderempfängern?

9

Erfolgt die Förderung der KZE, der EZE und anderer Träger der kirchlichen Entwicklungsarbeit durch das BMZ ausschließlich projektbezogen auf Grundlage offener Förderverfahren oder bestehen darüber hinaus institutionelle, pauschale oder privilegierte Förderstrukturen bzw. vereinfachte Zugangswege im Vergleich zu anderen Antragstellern bzw. Durchführungsorganisationen?

10

Welche personellen, organisatorischen oder vertraglichen Schnittstellen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen dem BMZ, nachgeordneten Behörden bzw. Durchführungsorganisationen und der KZE hinsichtlich Beratung, Programmentwicklung, Mittelvergabe oder strategischer Zusammenarbeit?

Berlin, den 29. Mai 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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