Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes
des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung betrug stand 1. Januar 2025 43, 2024 waren es sogar 45, 2023 42, 2022 35, 2021 39, in den Jahren 2000 bis 2002 waren es 19 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/2361). Laut der Liste der Beauftragten der Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren bzw. Koordinatorinnen der Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind es Stand Juli 2025 27 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/ministerium/liste-beauftragte-bundesregierung.html). Es stellt sich den Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten. Vor diesem Hintergrund besteht in ihren Augen ein erhebliches öffentliches und parlamentarisches Interesse daran, Umfang, Tätigkeit, Kosten, tatsächliche Zuständigkeiten sowie den messbaren Nutzen des Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes transparent nachzuvollziehen. Gerade angesichts zusätzlicher Personal-, Verwaltungs- und Haushaltsressourcen stellt sich ihnen die Frage, ob durch die Einrichtung des Amtes ein konkreter operativer oder koordinierender Mehrwert erzielt wurde oder ob Doppelstrukturen zu bereits bestehenden Zuständigkeiten entstanden sind. Die nachfolgenden Fragen sollen daher dazu beitragen, Aufgabenwahrnehmung, Ressourceneinsatz, Steuerungswirkung und Zielerreichung des Beauftragten im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nachvollziehbar zu machen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie viele Planstellen und Stellen standen dem Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode zur Verfügung? Wie viele dieser Stellen waren besetzt und welche Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen sind den jeweiligen Planstellen und Stellen zugeordnet (bitte einzeln auflisten)?
Wurden seitens des Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode externe Dienstleister beauftragt, und wenn ja, welche Dienstleister wurden mit welchem finanziellen Volumen für welche Tätigkeiten beauftragt?
Nahm der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes an Treffen mit Vertretern ausländischer Nachrichtendienste teil, und wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern ausländischer Nachrichtendienste fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte ggf. einzeln und nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
Wie viele Dienstreisen absolvierte der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode a) innerhalb Deutschlands und b) außerhalb Deutschlands, welche Kosten entstanden hierbei jeweils (bitte einzeln unter Angabe des Datums auflisten), welche Reiseziele wurden zu welchem Zweck aufgesucht, wie groß waren die jeweiligen Delegationen, wurden die Reisen von externen Personen begleitet, und wenn ja, von welchen und warum?
Entstanden dem Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, und wenn ja, in welcher Höhe und für welche Maßnahmen?
Nutzt der Beauftragte Kanäle sozialer Medien, und wenn ja, welche, zu welchem Zweck und welche Reichweiten, Interaktionen oder sonstigen Kennzahlen wurden hierbei erzielt?
Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte wurden seitens des Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes angestoßen oder umgesetzt? Hat der Beauftragte Gesetzesvorhaben begleitet, und wenn ja, um welche Gesetzesvorhaben handelt es sich?
Wurden seitens des Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes Strategiepapiere, Berichte oder Konzepte erstellt, wenn ja, um welche handelt es sich, wurden diese veröffentlicht, und wenn nein, warum nicht?
Verfolgt der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes Ziele, die im Koalitionsvertrag genannt werden, wenn ja, um welche Ziele handelt es sich, konnten diese bereits umgesetzt werden und wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten Zuständigkeiten, Koordinierungs- und Weisungsbefugnisse übt der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes gegenüber den Nachrichtendiensten des Bundes aus?
Wie häufig fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode Lagebesprechungen mit den Präsidenten a) des Bundesnachrichtendienstes, b) des Bundesamtes für Verfassungsschutz und c) des Militärischen Abschirmdienstes statt?
Welche regelmäßigen Berichts- und Abstimmungsformate bestehen zwischen den Nachrichtendiensten des Bundes und dem Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes?
Hat der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode Beanstandungen, Prüfaufträge oder Handlungsempfehlungen gegenüber den Nachrichtendiensten des Bundes ausgesprochen oder initiiert, und wenn ja, welche Themenbereiche betrafen diese?
Hat der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes dem Deutschen Bundestag oder dessen Ausschüssen schriftliche oder mündliche Berichte erstattet, und wenn ja, wann, in welcher Form und zu welchen Themen?
Wurden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die Transparenz der Arbeit des Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit zu erhöhen, und wenn ja, welche?
Besuchte der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode internationale Konferenzen oder sicherheitspolitische Foren, und wenn ja, welche?
Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit des Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes?
Welche Ziele konnten nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nicht erreicht werden und aus welchen Gründen?
Ist eine Evaluation der Tätigkeit des Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes vorgesehen, und wenn ja, wann, und durch wen?
Welche messbaren Erfolge bewertet die Bundesregierung selbst als die wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes?