Situation in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) Speyer in der ehemaligen Kurpfalzkaserne sowie Zukunft der Liegenschaft
der Abgeordneten Nicole Höchst, Jörg Zirwes und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) in der ehemaligen Kurpfalzkaserne in Speyer gehört zu den zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz. Die Liegenschaft befindet sich im Eigentum des Bundes beziehungsweise wird über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verwaltet.
Vor dem Hintergrund anhaltend hoher Kosten der Unterbringung, der Einbindung privater Dienstleister, bestehender Ausreisepflichten zahlreicher Personen im Asylsystem sowie der Diskussion über eine mögliche militärische Reaktivierung der Kurpfalzkaserne besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an Transparenz hinsichtlich Finanzierung, Nutzung und Zukunftsperspektive der Einrichtung.
Zugleich hat die Bundesregierung angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Lage wiederholt die Bedeutung der Stärkung militärischer Infrastruktur und der Landes- und Bündnisverteidigung betont. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Priorität die Bundesregierung einer möglichen erneuten militärischen Nutzung der Liegenschaft beimisst und weshalb die Nutzung als AfA weiterhin fortgeführt wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Bundesmittel, einschließlich Mietzahlungen, Betriebskostenanteilen, Pauschalen oder sonstiger Leistungen des Bundes, wurden für die AfA Speyer in den Jahren 2024 und 2025 aufgewendet?
Welche privaten oder sonstigen externen Dienstleister waren oder sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bereichen Sicherheitsdienst, Sozialbetreuung, medizinische Versorgung, Catering, Reinigung oder sonstigen Dienstleistungen für die AfA Speyer tätig, und welche Vertragslaufzeiten, Vertragsvolumina sowie Vergabearten lagen beziehungsweise liegen den jeweiligen Beauftragungen zugrunde?
Welche Anteile der für die AfA Speyer eingesetzten Bundesmittel entfallen nach Kenntnis der Bundesregierung unmittelbar oder mittelbar auf Leistungen privater gewinnorientierter Unternehmen?
Wie viele Asylbegehrende wurden den Einrichtungen in Speyer in den Jahren 2024 und 2025 zugewiesen, und wie viele davon erfolgten außerhalb der regulären EASY- beziehungsweise Königsteiner-Verteilung, etwa im Rahmen von Bundesaufnahmeprogrammen, Landesaufnahmeprogrammen, Sonderkontingenten oder sonstigen besonderen Aufnahmeverfahren?
Wie hoch waren die tatsächlichen Belegungszahlen der AfA Speyer zum Stichtag 31. Dezember 2025 sowie zum aktuellsten verfügbaren Stichtag, und wie hoch war die durchschnittliche Auslastung der Einrichtung im Jahr 2025?
Wie viele Personen in der AfA Speyer waren zum Stichtag 31. Dezember 2025 beziehungsweise zum aktuellsten verfügbaren Stichtag ausreisepflichtig, und wie verteilen sich diese auf a) vollziehbar ausreisepflichtige Personen, b) geduldete Personen, c) Personen mit sonstigem ungeklärtem Aufenthaltsstatus (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Wie viele Unterbringungsplätze in der AfA Speyer beziehungsweise in angeschlossenen Folgeunterkünften wurden beziehungsweise werden nach Kenntnis der Bundesregierung für ausreisepflichtige Personen genutzt?
Welche wesentlichen tatsächlichen oder rechtlichen Hindernisse standen beziehungsweise stehen Rückführungen aus der AfA Speyer entgegen, insbesondere hinsichtlich a) fehlender Identitätsdokumente, b) mangelnder Kooperation von Herkunftsstaaten, c) gerichtlicher oder humanitärer Abschiebehindernisse, d) gesundheitlicher Gründe, e) sonstiger Vollzugshindernisse?
Wie viele freiwillige Ausreisen und wie viele Abschiebungen erfolgten im Jahr 2025 aus der AfA Speyer, und wie lange hielten sich ausreisepflichtige Personen vor Ausreise oder Abschiebung durchschnittlich in der Einrichtung beziehungsweise angeschlossenen Unterbringungsstrukturen auf?
Welchen aktuellen Stand haben die Prüfungen des Bundesministeriums der Verteidigung beziehungsweise der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hinsichtlich einer möglichen militärischen Reaktivierung der Kurpfalzkaserne Speyer, insbesondere bezüglich a) Zeitplanung, b) betroffener Flächen, c) möglicher Nutzungsprioritäten, d) infrastruktureller Erfordernisse, e) einer möglichen Rückführung in militärische Nutzung?
Weshalb wird die AfA Speyer trotz laufender oder angekündigter Prüfungen einer möglichen militärischen Reaktivierung mindestens bis Ende 2026 weiterbetrieben, und welche zusätzlichen Kosten oder organisatorischen Auswirkungen entstehen dem Bund hierdurch?