Industrial Accelerator Act und SMR-Förderarchitektur der EU und deren Auswirkungen auf den Industriestandort Deutschland
der Abgeordneten Manfred Schiller, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, Raimond Scheirich, Stefan Henze und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Europäische Union befindet sich nach Ansicht der Fragesteller gegenwärtig in einem tiefgreifenden industriepolitischen Paradigmenwechsel. Mit dem geplanten Industrial Accelerator Act (IAA) sowie flankierenden Maßnahmen wie der gezielten Förderung strategischer Technologien und der politisch gesteuerten Lenkung öffentlicher Nachfrage („Buy European“), wird die bisherige ordnungspolitische Architektur der Union grundlegend neu ausgerichtet (https://germany.representation.ec.europa.eu/news/made-eu-eu-kommission-legt-industrial-accelerator-act-vor-2026-03-04_de).
Zentrale Instrumente dieser Neuausrichtung sind insbesondere Local-Content-Vorgaben, also die Kopplung öffentlicher Aufträge an europäische Wertschöpfungsanteile sowie die systematische Bevorzugung CO2-armer Produktionsweisen konkretisiert wird das Gerüst „IAA“ gemäß EU-Kurzinformation vom 6. Mai 2026 durch die zentralen Säulen: Genehmigungsbeschleunigung, „lowcarbon“- und „union-origin“-Vorgaben, sowie das FDI-Regime (www.eurofer.eu/publications/position-papers/industrial-accelerator-act).
Diese Maßnahmen stehen nach Auffassung der Fragesteller in einem offenkundigen Spannungsverhältnis zu den tragenden Grundprinzipien der Europäischen Union, die sich aus dem Primärrecht ableiten, insbesondere: dem Binnenmarktprinzip (Artikel 26 AEUV), den Grundfreiheiten des Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs (Artikel 28 ff., 45 ff., 49 ff., 56 ff. AEUV), dem Grundsatz des unverfälschten Wettbewerbs (Artikel 101 ff. AEUV), dem Leitbild einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb (Artikel 119 AEUV), sowie der nichtdiskriminierenden öffentlichen Beschaffung (Richtlinie 2014/24/EU).
Die selektive Bevorzugung bestimmter Technologien, Produktionsweisen und Wertschöpfungsketten wird durch die European Industrial Alliance on Small Modular Reactors (SMR) weiter verstärkt (https://sustainablefutures.linklaters.com/post/102mmpc/european-commission-backs-homegrown-small-modularreactors-to-boost-eu-energy-sec). Die Europäische Kommission hat damit eine industriepolitische Förderarchitektur etabliert, die auf die Marktreife nuklearer Technologien bis etwa 2030 abzielt und gezielt europäische Lieferketten sowie Investitionsströme in diesem Bereich bündelt.
In Kombination mit dem IAA entsteht nach Ansicht der Fragesteller somit ein politisch geschaffener Leitmarkt für CO2-arme Technologien in der EU, in dem Kernenergie eine Schlüsselrolle im Produktionsprozess zukommt. Hieraus ergibt sich eine strukturelle Verschiebung industrieller Wertschöpfung innerhalb der Europäischen Union zugunsten jener Mitgliedstaaten, die über Nuklearindustrien verfügen. Insbesondere Frankreich ist aufgrund einer integrierten nuklearen Wertschöpfungskette in einer systematisch begünstigten Position, während andere Mitgliedstaaten – insbesondere Deutschland – mangels eigener industrieller Basis faktisch auf die Rolle von Nachfragern reduziert werden könnten.
Diese Entwicklung fällt nach Wahrnehmung der Fragesteller in eine Phase zunehmender industriepolitischer Spannungen. Führende Vertreter der deutschen Industrie warnen bereits vor einer beschleunigten Deindustrialisierung. So erklärte Katherina Reiche öffentlich, die deutsche Industrie „blute aus“ und die Deindustrialisierung beschleunige sich (vgl. WELT-Interview, 2026: www.welt.de/wirtschaft/article69d61ecffd8469dba0a119b7/katherina-reiche-unsere-industrie-blutet-aus-die-deindustrialisierung-beschleunigt-sich.html).
Eine aktuelle Umfrage der Industrie- und Handelskammern zeigt zudem, dass 55 Prozent der Unternehmen mit steigender Bürokratie, 43 Prozent mit höheren Kosten und lediglich 42 Prozent mit möglichen Wettbewerbsvorteilen durch den IAA rechnen (www.ihk.de/lippe-detmold/hauptnavigation/beraten-und-informieren/innovation-und-digitalisierung/aktuelles2/industrial-accelerator-act-kritik-6989426).
Vor diesem Hintergrund ergeben sich nach Auffassung der Fragesteller erhebliche ordnungspolitische, wettbewerbliche und standortökonomische Fragestellungen. Insbesondere stellt sich ihnen die Frage, ob Deutschland durch die Kombination aus energiepolitischem Sonderweg, steigenden CO2-Kosten und fehlender Einbindung in zentrale industriepolitische Wertschöpfungsketten der EU strukturell benachteiligt wird, während es gleichzeitig über europäische Finanzierungsmechanismen zur Förderung industrieller Strukturen in anderen Mitgliedstaaten beiträgt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Wie bewertet die Bundesregierung den mittlerweile veröffentlichten Verordnungsvorschlag KOM(2026)100 zum Industrial Accelerator Act sowie den weiteren Zeitplan nach Ablauf der Subsidiaritätsfrist am 19. Juni 2026?
Hat sich die Bundesregierung eine eigene Positionierung erarbeitet hinsichtlich der Vereinbarkeit des IAA, der SMR-Allianz sowie der „Buy European“-Vorgaben mit den grundlegenden Prinzipien der Europäischen Union, insbesondere Wettbewerb, Technologieneutralität und offene Märkte, und wenn ja, wie lautet diese?
Erkennt die Bundesregierung im IAA ggf. eine systematische Abkehr vom Prinzip des unverfälschten Wettbewerbs hin zu einer politisch gesteuerten Allokation industrieller Wertschöpfung bzw. aktiver Industriepolitik und wenn ja, inwieweit?
Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet zur Einführung von Local-Content-Vorgaben (Buy European) im Hinblick auf bestehende WTO-Verpflichtungen und mögliche internationale Handelskonflikte und wenn ja, wie lautet diese?
Welche konkreten Auswirkungen erwartet die Bundesregierung ggf. daraus, dass öffentliche Beschaffung im Rahmen des IAA funktional von einem wettbewerbsorientierten Vergabeinstrument zu einem industriepolitischen Steuerungsinstrument umgewidmet wird, insbesondere durch die Verknüpfung mit Local-Content-Vorgaben und CO2-Kriterien, hat sie sich zu dieser Entwicklung im Hinblick auf Preisniveau, Innovationsdynamik und Wettbewerbsintensität innerhalb der EU eine eigene Auffassung erarbeitet und wenn ja, wie lautet diese?
Welche konkreten Sektoren und Wertschöpfungsbereiche werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des IAA für öffentliche Beschaffung durch Local-Content-Vorgaben und CO2-Kriterien prioritär gefördert (insbesondere im Bereich sogenannter erneuerbarer Energien, Batterietechnologie, Wasserstoff, Elektromobilität sowie CO2-armer Materialien und Vorprodukte), und nach welchen Kriterien erfolgt die Einordnung dieser Produktionsbereiche als „CO2‑arm“, insbesondere bei traditionell emissionsintensiven Industrien wie der Grundstoffproduktion (vgl. Vorbemerkung)? Welche konkreten positiven Auswirkungen erwartet die Bundesregierung ggf. aus der ausdrücklichen Einbeziehung der Industriebereiche Beton, Stahl, Aluminium, Elektrofahrzeuge und Netto-Null-Technologien in die „low-carbon“- und „union-origin“-Kriterien des IAA (vgl. EU-Kurzinformation vom 4. Mai 2026) insbesondere im Hinblick auf industrielle Wertschöpfung, Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftskraft in der EU?
Inwieweit erkennt die Bundesregierung in der gezielten Fokussierung des IAA auf ausgewählte “Netto-Null-Technologien“ ggf. eine weitere Maßnahme zur Abkehr vom Prinzip der Technologieneutralität hin zu einer politisch definierten Sektorpriorisierung?
Inwieweit könnten die im IAA vorgesehenen „low-carbon“-Kriterien nach Auffassung der Bundesregierung zu strukturellen Wettbewerbsvorteilen für Mitgliedstaaten mit kernenergiegestützter Stromerzeugung führen, wenn vergleichbare CO2-Emissionswerte in anderen Mitgliedstaaten – insbesondere Deutschland – nur durch deutlich kostenintensivere Produktionsverfahren wie CCS, Wasserstoffnutzung oder erhöhte Stromkosten erreicht werden können?
Welche quantitativen Unterschiede bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung bei Stromgestehungskosten, industriellen Produktionskosten und CO2-Intensität zwischen Deutschland und kernenergiegestützten Volkswirtschaften innerhalb der EU?
Wie hoch liegt nach Kenntnis der Bundesregierung der Preis der industriellen Produktionsstunde im Durchschnitt in Frankreich im Vergleich zu Deutschland und welche strukturellen Ursachen erklären etwaige Differenzen aus Sicht der Bundesregierung ggf.?
Inwieweit führt nach Auffassung der Bundesregierung die Kombination aus EU-ETS (EU-Emissionshandel), nationaler CO₂-Bepreisung und energiepolitischem Sonderweg Deutschlands ggf. zu einer strukturellen Wettbewerbsbenachteiligung energieintensiver Industrien?
Hat die Bundesregierung eigene Berechnungen erstellt, in welchem Umfang in der deutschen Automobilindustrie Umstellungskosten in Lieferketten und Fertigungsprozessen sowie zusätzliche Bürokratiekosten anfallen könnten, um den „Made-in-Europe“-Kriterien des IAA zu entsprechen, wonach Fahrzeuge, die künftig in der EU endmontiert werden, bereits sechs Monate nach Inkrafttreten zu 70 Prozent wertmäßig dem „unionorigin“-Kriterium entsprechen sollen, und welcher zusätzliche bürokratische, personelle und technische Aufwand entsteht ggf. nach Auffassung der Bundesregierung auf Seiten der öffentlichen Verwaltung durch die Kontrolle, Zertifizierung und fortlaufende Überprüfung dieser Herkunfts- und Komponentenanforderungen?
Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese, zur Kritik der Wirtschaftsvereinigung Stahl, wonach Stahl zwar zu 25 Prozent emissionsarm sein muss, jedoch keinen „union-origin“-Vorgaben unterliegen soll in Bezug auf deren Argumentation und welche Gründe sprechen für eine Unionsursprungsregelung auch für Stahl (www.wvstahl.de/pressemitteilungen/industrial-accelerator-act-bleibt-weit-hinter-dem-notwendigen-zurueck/)?
Fließen nach Schätzung der Bundesregierung deutsche Beitragsmittel über den EU-Haushalt oder den Recovery-Fonds mittelbar in die Förderung der SMR-Industrie in anderen EU-Mitgliedstaaten (insb. Frankreich, Polen, Tschechien) und wenn ja, in welcher Höhe?
Kann die Bundesregierung darlegen, dass Deutschland nicht über EU-Finanzierungsmechanismen industrielle Wertschöpfung in anderen Mitgliedstaaten fördert, ohne selbst in vergleichbarem Umfang daran zu partizipieren und wenn ja, wie kann sie dies darlegen?
In wie weit teilt die Bundesregierung ggf. die Einschätzung, dass die Kombination aus IAA und SMR-Förderarchitektur keine strukturelle Bevorzugung nuklear geprägter Volkswirtschaften, insbesondere Frankreichs, darstellt (bitte begründen) (www.tagesschau.de/wissen/technologie/mini-akw-atomkraft-kraftwerke-energiemix-100.html, https://nordictec-shop.eu/blog/post/frankreich--atomkraftwerke-atomenergie)?
In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Investitionsentscheidungen deutscher Industrieunternehmen bereits aufgrund steigender Energiepreise, CO2-Kosten und regulatorischer Rahmenbedingungen vermieden, abgesagt oder verschoben und führt die Bundesregierung hierüber Statistiken?
Stellt die SMR-Förderarchitektur der EU aus Sicht der Bundesregierung eine indirekte industriepolitische Begünstigung einzelner Mitgliedstaaten dar und wenn ja, in welchem Umfang?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus einer Industriepolitik innerhalt der EU, bei der einzelne Statten als Technologieanbieter und andere primär als Absatzmärkte fungieren?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung ggf. aus der gezielten Förderung „grüner“ Leitmärkte im Rahmen des IAA auf die sektorale und geografische Verteilung industrieller Wertschöpfung innerhalb der EU, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Verlagerung hin zu Mitgliedstaaten mit bestehenden technologischen, energiepolitischen oder regulatorischen Standortvorteilen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik von Industrieverbände, wonach der IAA zusätzliche Bürokratie, steigende Kosten und Wettbewerbsverzerrung verursacht (https://bdi.eu/de/articles/presse/iaa-buerokratie-risiko-statt-wachstumstreiber)?
Wie erklärt die Bundesregierung ihre im laufenden Verhandlungsprozess zum IAA erkennbar unterschiedliche Haltung zu „union-origin“- und EU-Präferenzregelungen, indem sie entsprechende Vorgaben in einzelnen Bereichen – etwa im Stahlsektor – unterstützt, zugleich jedoch in anderen Bereichen Vorbehalte gegen Eingriffe in Vergaberecht und ausländische Direktinvestitionen äußert, und wie kann Kritik der Wirtschaftsverbände im Hinblick auf diese Diskrepanzen entkräftet werden (www.ihk.de/lippedetmold/hauptnavigation/beraten-und-informieren/innovation-und-digitalisierung/aktuelles2/industrial-accelerator-act-kritik-6989426)?
Warum setzt sich die Bundesregierung trotz eigener Vorbehalte gegen umfassende EU-Präferenzregelungen lediglich für eine begrenzte Anwendung bei öffentlicher Förderung ein, nicht jedoch grundsätzlich gegen „union-origin“-Kriterien (www.kielinstitut.de/de/publikationen/aktuelles/der-industrial-accelerator-act-der-eu-zukunftsorientierung-staerken/)?
Welche konkreten Kriterien sollen nach Auffassung der Bundesregierung für die Ausweisung sogenannter Industrial Accelerator Areas gelten, welche konkreten Standorte oder Regionen innerhalb Deutschlands kommen hierfür nach Kenntnis der Bundesregierung grundsätzlich in Betracht, und welche Auswirkungen erwartet sie hierdurch auf Wettbewerbsgleichheit, Investitionsströme und die geografische Verteilung industrieller Wertschöpfung innerhalb der Europäischen Union?
Betrachtet die Bundesregierung diese „Industrial Accelerator Areas“ als weiteren Schritt hin zu einer politisch gesteuerten Industrie- und Standortpolitik innerhalb der Europäischen Union, wenn ja, inwieweit und welche zusätzlichen bürokratischen sowie fiskalischen Belastungen könnten nach Auffassung der Bundesregierung hierdurch ggf. auf Mitgliedstaaten, Länder, Kommunen und Behörden zukommen (https://bdi.eu/de/articles/presse/iaa-buerokratie-risiko-statt-wachstumstreiber)?
Betrachtet die Bundesregierung die im Rahmen des IAA vorgesehenen Vorgaben für ausländische Direktinvestitionen, insbesondere Eigentumsbegrenzungen auf maximal 49 Prozent, Joint-Venture-Verpflichtungen, EU-Arbeitskräfte- und Zulieferquoten sowie Eingriffe in Fragen geistigen Eigentums, als Abkehr von den bisherigen Grundsätzen offener Märkte und freier Investitionsbedingungen innerhalb der Europäischen Union, wenn ja, inwieweit und welche Auswirkungen erwartet sie hierdurch ggf. insbesondere auf die wirtschaftlichen Beziehungen zum Handelspartner China, vor dem Hintergrund, dass sich die vorgesehenen Regelungen faktisch vor allem auf chinesische Investitionen in strategischen Industriebereichen auswirken dürften (www.imk-boeckler.de/de/drei-fragen-an--15384-75416.htm), (www.kielinstitut.de/de/publikationen/aktuelles/der-industrial-accelerator-act-der-eu-zukunftsorientierung-staerken/)?
Welche konkreten Änderungen am derzeit diskutierten Entwurf des IAA hält die Bundesregierung ggf. für erforderlich, um eine Aushöhlung der Binnenmarktprinzipien sowie eine politisch gesteuerte Fehlallokation von Kapital zu verhindern?
Welche konkreten Vorschläge und Verhandlungspositionen bringt die Bundesregierung ggf. in die laufenden Verhandlungen zum Industrial Accelerator Act ein, um den strukturellen Wettbewerbsnachteil des Industriestandorts Deutschland auszugleichen, der sich aus der energiepolitischen Entscheidung gegen die Nutzung der Kernenergie ergibt?
Teilt die Bundesregierung die öffentlich geäußerte Einschätzung von Katherina Reiche, wonach die deutsche Industrie „ausblute“ und sich die Deindustrialisierung beschleunige (www.welt.de/wirtschaft/article69d61ecffd8469dba0a119b7/katherina-reiche-unsere-industrie-blutet-aus-die-deindustrialisierung-beschleunigt-sich.html), und welche konkreten Gegenmaßnahmen leitet sie ggf. hieraus ab?
Inwieweit bewertet die Bundesregierung die verstärkte Förderung von Kernfusion, wie sie von Katherina Reiche öffentlich unterstützt wird (www.windbranche.de/news/nachrichten/artikel-39586-was-wirtschaftsministerin-katherina-reiche-uberraschend-auf-einer-ol-und-gaskonferenz-inden-usa-fordert ) als industriepolitisch tragfähige Strategie, insbesondere vor dem Hintergrund der technologischen Unsicherheiten, langen Entwicklungszeiträume (über 2040 hinaus) sowie der bislang nicht abschließend quantifizierbaren Kosten?
Welche strategische Gesamtlinie verfolgt die Bundesregierung ggf., um sicherzustellen, dass Deutschland unter den veränderten industriepolitischen Rahmenbedingungen nicht dauerhaft an industrieller Wertschöpfung, technologischer Souveränität und wirtschaftlicher Substanz verliert?
Betrachtet die Bundesregierung das Zusammenwirken der Zerstörung der Nord-Stream-Infrastruktur, der politischen Nicht-Nutzung bestehender Energieoptionen sowie den steigenden Kosten der Energiewende als eine mögliche Mitverursachung der aktuellen energie- und industriepolitischen Belastungssituation in Deutschland, die nun durch die globale Verknappung der Energie im Rahmen des aktuellen Irankonflikts nach Auffassung der Fragesteller länger andauern könnte, und sieht die Bundesregierung ggf. Planungsfehler, die zur Vernachlässigung der Sorgfalts- und Vorsorgepflichten in der Vergangenheit für Deutschland führten?