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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Personalausstattung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beim Vollzug des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und Folgen für den Schutz von Menschenrechten und Umwelt

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

23.06.2026

Aktualisiert

06.07.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/660323.06.2026

Personalausstattung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beim Vollzug des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und Folgen für den Schutz von Menschenrechten und Umwelt

der Abgeordneten Claudia Roth, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Dr. Sandra Detzer, Boris Mijatović, Ricarda Lang, Schahina Gambir, Julian Joswig, Katrin Uhlig, Julia Schneider und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist nach Auffassung der fragestellenden Fraktion seit seinem Inkrafttreten am 1. Januar 2023 ein Meilenstein im Schutz von Menschenrechts- und Umweltstandards entlang der gesamten Lieferkette. Es verpflichtet Unternehmen erstmals rechtsverbindlich dazu, Risiken in ihren globalen Lieferketten zu identifizieren, zu minimieren und bei Verstößen Abhilfe zu schaffen – vom eigenen Geschäftsbereich über direkte Zulieferer bis hin zu mittelbaren Lieferantenbeziehungen. Damit schließt das LkSG eine lang beklagte Schutzlücke und schafft eine dringend notwendige Transparenz in Lieferketten. Heute steht das Recht des LSKG vor der Aufgabe, in der wirtschaftlichen Praxis von allen Akteurinnen und Akteuren tagtäglich Beachtung und Umsetzung zu finden. So wird der marktwirtschaftliche Wettbewerb sichergestellt, in dem der faire und zuverlässige Rahmen für alle Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher bereitgestellt wird.

Wie der Rechenschaftsbericht des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für das Jahr 2024 belegt, nehmen die allermeisten Unternehmen ihre Pflichten ernst: Das BAFA führte in jenem Jahr 851 Prüfungen von Amts wegen durch und stellte dabei bei der großen Mehrheit der Unternehmen eine gute bis sehr gute Umsetzung der Sorgfaltspflichten fest. 290 Beschwerden gingen im Jahr 2024 beim BAFA ein. Dies ist ein Zeichen wachsenden Vertrauens in die Beschwerdemechanismen und wachsender Rechtskenntnis bei Betroffenen weltweit, insbesondere in Produktionsländern in Südostasien, Afrika und Lateinamerika. Mit dem LkSG haben sie konkrete Instrumente zur Verhinderung von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Umweltzerstörung erhalten.

Gleichzeitig befindet sich die Gesetzgebung in einer kritischen Übergangsphase: Das LkSG soll perspektivisch durch ein Gesetz zur Umsetzung der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ersetzt werden, deren Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten erst 2028 endet und deren Anwendung für Unternehmen erst ab 2029 beginnt. Die LkSG-Novelle der Bundesregierung, die das Gesetz bis dahin verschlanken soll, wurde am 16. Januar 2026 erstmals im Bundestag beraten und ist bislang nicht verabschiedet. Gerade in dieser Zwischenzeit ist ein handlungsfähiges, gut besetztes BAFA unabdingbar, um Schutzstandards für Menschen und Umwelt aufrechtzuerhalten.

In dieser Übergangsphase häufen sich jedoch Berichte (vgl. z. B. https://table.media/esg/analyse/lieferkettengesetz-bafa-nur-bedingt-arbeitsfaehig), dass das BAFA seine gesetzlichen Aufgaben beim LkSG-Vollzug nicht mehr angemessen wahrnehmen kann. Zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Medien berichten von massiven Unterbesetzungen, dem Abzug von Personal für sachfremde Aufgaben sowie der blockierten Veröffentlichung von Handreichungen. Das BMWE widerspricht dieser Einschätzung: In einer Antwort auf eine Frage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 20. Mai 2026 erklärte das BMWE nach zweimonatiger Bearbeitungszeit lediglich, das BAFA setze „nach unserer Kenntnis auch in der derzeitigen Übergangsphase ausreichend Personal für die Umsetzung des LkSG ein“. Diese vage Aussage lässt wesentliche Fragen zur tatsächlichen Personalausstattung und Handlungsfähigkeit offen. Werden jetzt Stellen abgebaut, vakant gelassen oder abgestimmte Prüfplanungen ausgesetzt, droht eine faktische nicht-Einhaltung der LkSG-Vorgaben, bevor ein Nachfolgegesetz greift.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Wie viele Personalstellen sind Stand 20. Mai 2026 für die Abteilung 7 des BAFA „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ im Stellenplan vorgesehen, und wie verteilen sich diese auf die Referate 711, 712, 713, 714, 721, 722, 723 und 724 (bitte entsprechend des BAFA-Rechenschaftsberichts 2022 zum LkSG aufgliedern), und sind Änderungen am Stellenplan geplant, und wenn ja, wann und inwiefern?

2

Falls Stellen in Abteilung 7 des BAFA gestrichen werden sollen: Wie viele Stellen sind im Vergleich zu anderen Abteilungen des BAFA und zu anderen Behörden im Geschäftsbereich des BMWE zur Streichung vorgesehen (bitte Zahlen nennen), und wie wird eine gegebenenfalls vergleichsweise stärkere Stellenreduzierung in Abteilung 7 begründet?

3

Wie viele der Personalstellen in Abteilung 7 des BAFA sind zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage unbesetzt (einschließlich noch nicht nachbesetzter Stellen sowie Stellen, die mangels Elternzeitvertretung oder aus ähnlichen Gründen nicht besetzt sind), aufgeschlüsselt nach a) Führungspositionen (Abteilungsleitung, Unterabteilungsleitung, Referatsleitung), b) Referentinnen und Referenten, c) Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern, und welche Maßnahmen wurden jeweils ergriffen, um die Stellen nachzubesetzen, und bis wann ist mit einer Nachbesetzung zu rechnen?

4

Wie viele Personen auf Personalstellen in Abteilung 7 a) arbeiten zum Zeitpunkt der Beantwortung tatsächlich zum LkSG, b) sind zum Zeitpunkt der Beantwortung abgeordnet, c) wurden zum Zeitpunkt der Beantwortung zeitweilig andere Aufgaben außerhalb des LkSG zugewiesen oder wurden umgesetzt?

5

Welche Führungspositionen in Abteilung 7 des BAFA sind aktuell besetzt, welche vakant, und wann ist jeweils mit einer Nachbesetzung zu rechnen – insbesondere hinsichtlich a) der Abteilungsleitung, b) der Unterabteilungsleitungen, c) der Referatsleitungen der Prüfreferate?

6

Wie viele Personen auf Personalstellen in Abteilung 7 arbeiten im einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst, wie viele sind Juristinnen und Juristen (mit mindestens erstem juristischem Staatsexamen), und wie viele Stellen sind befristet, unbefristet oder verbeamtet?

7

Hat das BMWE im Rahmen seiner Dienstaufsicht über das BAFA Personalabzüge aus Abteilung 7 für Aufgaben außerhalb des LkSG veranlasst oder genehmigt, und wenn ja, für welche Aufgaben, in welchem Umfang und über welche Zeiträume?

8

Wurde in Abteilung 7 des BAFA eine Organisationsuntersuchung durchgeführt, und wenn ja, was hat diese ergeben und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?

9

Ist das BAFA aus Sicht der Bundesregierung derzeit in der Lage, seine gesetzlichen Aufgaben nach dem LkSG vollumfänglich zu erfüllen, und wenn nein, welche Aufgaben können nicht oder nur eingeschränkt wahrgenommen werden, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Handlungsfähigkeit der Behörde sicherzustellen?

10

Wurden die im Prüfkonzept 2025 verankerten Prüfziele des BAFA erreicht, und wenn nein, wie wurden sie in 2026 weiterverfolgt?

11

Nach welchem Prüfkonzept bzw. -plan wird das BAFA in 2026 vorgegangen, liegt eine abgestimmte Prüfplanung für 2026 vor, und wenn nein, was sind die Gründe hierfür, und wie soll sichergestellt werden, dass das BAFA seiner gesetzlichen Aufgabe trotzdem gerecht wird?

12

Hat eine Aktualisierung der Prüfschwerpunkte für die risikobasierte Kontrolle stattgefunden, und wenn ja, welche, und wie lauten die Prüfschwerpunkte für 2026?

13

Wie stellt sich das BAFA in der Übergangszeit zwischen LkSG und CSDDD auf, und wie soll die Handlungsfähigkeit der Behörde für den künftigen CSDDD-Vollzug gewährleistet werden?

14

Wie viele Prüfungen von Amts wegen hat das BAFA im Jahr 2026 mit welchen Prüfschwerpunkten begonnen, aufgeschlüsselt nach risikobasierten und anlassbezogenen Kontrollen sowie den Monaten Januar bis Mai 2026, und wie viele wurden mit welchem Ergebnis abgeschlossen (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?

15

Wie viele Prüfungen hat das BAFA zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 1. Oktober 2025 abgeschlossen, und wie viele zwischen dem 1. Oktober 2025 und dem 1. Juni 2026?

16

Wie viele Bußgeldverfahren hat das BAFA zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 1. Oktober 2025 abgeschlossen, und wie viele zwischen dem 1. Oktober 2025 und dem 1. Juni 2026?

17

Wie viele Anträge auf Prüfung der Einhaltung unternehmerischer Sorgfaltspflichten wurden bisher in 2026 beim BAFA eingereicht, wie viele Prüfverfahren im Antragsverfahren wurden begonnen und abgeschlossen, und mit welchen Ergebnissen?

18

Wie setzt das BAFA den dialogischen Prüfansatz um, auf wie vielen und welchen Veranstaltungen war das BAFA in 2026 bisher vertreten, und falls sich die Anzahl der Veranstaltungsteilnahmen im Vergleich zu den Vorjahren reduziert hat, was sind die Gründe hierfür?

19

Hat das BMWE im Rahmen seiner Dienstaufsicht seit Herbst 2025 die Teilnahme von BAFA-Mitarbeitenden an externen Veranstaltungen zum LkSG eingeschränkt oder untersagt, und wenn ja, mit welcher Begründung und für welche Veranstaltungen?

20

Mit wie vielen Verbänden und Unternehmen war das BAFA in 2026 im dialogischen Austausch, und falls sich diese Zahl im Vergleich zu den Vorjahren reduziert hat, was sind die Gründe hierfür?

21

Wann ist die Veröffentlichung der Handreichung des BAFA zum Thema „Abhilfe schaffen im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern“ geplant, die ursprünglich für Dezember 2025 vorgesehen war, und auf wessen Veranlassung wurde die Veröffentlichung zurückgestellt?

22

Wie ist die Verzögerung der Veröffentlichung im Vergleich zum Zeitplan früherer BAFA-Handreichungen zu erklären?

23

Wird das BAFA auch künftig Handreichungen gemäß seinem gesetzlichen Auftrag nach § 20 LkSG erstellen und veröffentlichen, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dies angesichts des fortbestehenden gesetzlichen Auftrags?

24

Welche weiteren Handreichungen sind für 2026 geplant, und wenn keine geplant sind, wie soll sichergestellt werden, dass das BAFA seinem gesetzlichen Kommunikations- und Informationsauftrag nachkommt?

25

Wann wurden die FAQ des BAFA zum LkSG zuletzt in größerem Umfang aktualisiert, wann ist die nächste Aktualisierung geplant, und auf wessen Veranlassung unterbleibt eine Aktualisierung gegebenenfalls?

26

Inwiefern ist die Entwicklung der BAFA-Wissens- und Risikodatenbank für die Administration des LkSG abgeschlossen und im Einsatz, und wenn nicht, warum ist die Entwicklung abgebrochen worden, wie hoch waren die bisherigen Kosten für die Programmierung der Datenbank, und gibt es Erwägungen, die Risikodatenbank einzustellen?

27

Hat das BMWE im Rahmen seiner Rechts-, Fach- oder Dienstaufsicht über das BAFA seit Januar 2025 Weisungen erteilt, die a) die Prüftätigkeit einschränken oder aussetzen, b) die Erstellung oder Veröffentlichung von Handreichungen oder FAQ untersagen oder zurückstellen, c) Personalentscheidungen in Abteilung 7 betreffen, und wenn ja, welche Weisungen wurden mit welcher Begründung erteilt?

28

Liegt für 2026 eine zwischen BMWE und BMAS abgestimmte Prüfplanung für das BAFA-Prüfgeschehen nach dem LkSG vor, und wenn nein, warum nicht, und wann ist mit einer solchen Planung zu rechnen?

29

Wurden seitens des BMWE seit Januar 2025 Schritte unternommen, das Antragsverfahren beim BAFA zugunsten anderer Verfahren – etwa des NKS-Beschwerdeverfahrens bei der Nationalen Kontaktstelle für die OECD-Leitlinien – zu schwächen, etwa durch Depriorisierung von Vorgängen beim BAFA, Zurückstellung risikobasierter Kontrollen oder Einstellung von BAFA‑/LkSG-Verfahren, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wurden getroffen oder sind geplant?

30

Gibt es interne Evaluierungen der bisherigen Umsetzungstätigkeit des BAFA in Bezug auf das LkSG, und wenn ja, was waren die Ergebnisse und welche Lehren wurden daraus gezogen?

Berlin, den 8. Juni 2026

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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