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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Kontrollen zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes

Fraktion

DIE LINKE

Datum

23.06.2026

Aktualisiert

24.06.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/660923.06.2026

Kontrollen zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes

der Abgeordneten Anne Zerr, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist aus Sicht der Fragesteller*innen eines der zentralen Schutzgesetze für Beschäftigte. Es begrenzt den Arbeitstag und garantiert die notwendige Erholung. Welchem Stellenwert dem ArbZG zukommt, unterstreicht auch die aktuelle Debatte über Pläne der Bundesregierung, den Achtstundentag und die Tageshöchstgrenze von zehn Stunden aufzuweichen. Ein Absenken des Schutzniveaus wirft die Frage auf, wie das bisherige Niveau eingehalten wurde.

Während bei arbeitsrechtlichen Verstößen wie etwa gegen das Mindestlohngesetz der Bund über die bei der Bundeszollverwaltung angesiedelte Finanzkontrolle Schwarzarbeit zuständig ist, sind es beim ArbZG die Aufsichtsbehörden der Länder, die für die Kontrolle zuständig sind.

Die Fragesteller*innen wollen sich mit der Kleinen Anfrage an die Bundesregierung einen Überblick darüber verschaffen, wie die Kontrollmechanismen in Bezug auf das Arbeitszeitgesetz angewendet werden und welche Informationen über Verstöße vorliegen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie viel Personal (in Vollzeitäquivalenten) stand den Aufsichtsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung für die Kontrolle des Arbeitszeitgesetzes im Jahr 2025 zur Verfügung, und wie stellt sich diese Zahl in den vergangenen zehn Jahren sowie im Jahr 2005 dar (bitte zwischen gesamt, Jahren und Bundesländern differenzieren)?

2

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Betriebe auf die sich die Kontrollkompetenz der Aufsichtsbehörden erstreckt seit 2015 entwickelt (bitte nach gesamt, Jahren und Bundesländern differenzieren)?

3

Wie viele Kontrollen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 10 Jahren zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes jeweils durchgeführt (bitte nach gesamt, Jahren und Bundesländern aufgeschlüsselt)?

4

Welche Kontrolldichte erreichen die Aufsichtsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Prüfungen zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (Zahl der Kontrollen im Verhältnis zur Zahl der Betriebe, für die eine Kontrollkompetenz besteht; bitte für die Jahre 2015 bis 2025 darstellen und auch nach gesamt, Jahren und Bundesländern differenzieren), und wie beurteilt die Bundesregierung diese Kontrolldichte?

5

Wie häufig haben die zuständigen Aufsichtsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren Arbeitsstätten betreten oder besichtigt (§ 17 Absatz 5 ArbZG) (bitte nach gesamt, Jahren und Bundesländern differenzieren)?

6

Wie viele Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 angezeigt, und wie stellt sich diese Zahl in den vergangenen zehn Jahren sowie im Jahr 2005 dar (bitte zwischen gesamt, Jahren und Bundesländern differenzieren)? Wie wurden die Verstöße verfolgt, welche Sanktionen wurden gegebenenfalls verhängt (bitte zwischen Bundesländern, Jahren, Art der jeweiligen Verstöße und Sanktion differenzieren)?

7

Wie viele Hinweise auf Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015, und in welchem Umfang wurde den Hinweisen nachgegangen (bitte zwischen gesamt, Jahren und Bundesländern differenzieren)?

8

Wie oft haben die zuständigen Aufsichtsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 festgestellt, dass eine Beschäftigung nach § 10 ArbZG (Sonn- und Feiertagsbeschäftigung) nicht zulässig war (§ 13 (3) Nr. 1 ArbZG) (bitte nach gesamt, Jahren und Bundesländern differenzieren)?

9

In wie vielen Fällen haben die zuständigen Aufsichtsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren Bewilligungen nach § 13 Absatz 3, 4 und 5 ArbZG erteilt, und wie viele Beschäftigte waren von den (jeweiligen) Bewilligungen betroffen (bitte nach Tatbestand und Jahren differenzieren)?

10

Wie häufig haben die zuständigen Aufsichtsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die für die Durchführung des Arbeitszeitgesetzes erforderlichen Auskünfte verlangt (§ 17 Absatz 4 ArbZG) (bitte nach gesamt, Jahren und Bundesländern differenzieren)?

11

Wie häufig haben nach Kenntnis der Bundesregierung zur Auskunft verpflichtete Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Auskunft gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden nach § 17 Absatz 6 ArbZG in den vergangenen zehn Jahren verweigert (bitte nach gesamt, Jahren und Bundesländern differenzieren)?

Berlin, den 22. Juni 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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