Deutscher Bundestag Drucksache 21/7276
21. Wahlperiode 22.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansin Köktürk, Janine Wissler,
Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/6621 –
Onlinedienste der Bundesagentur für Arbeit und Eingangszonen in Jobcentern –
Nutzerfreundliche Ausgestaltung analoger und digitaler Zugangswege zu
Leistungen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
„Unsere Kunden erwarten heute digitale Angebote, die nicht nur komfortabel,
sondern sicher sind. Mit dem konsequenten Ausbau unserer Online-Services
gehen wir diesen Weg weiter – zur Beschleunigung der Abläufe und zum
Schutz der Daten. So schaffen wir bessere Voraussetzungen für eine moderne,
verlässliche Beratung.“ So beschreibt der Vorsitzende der Geschäftsführung
der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andreas Wegner, die Umstellung ihrer
Dienste auf digitale Angebote. Doch die genaue Ausgestaltung dieser
digitalen Angebote bringt aus Sicht der Leistungsberechtigten nicht nur
„Komfortabilität“, sondern auch weitere Hürden mit sich – wie beispielsweise die
Abschaffung der Erreichbarkeit per E‑Mail.
Andere Hürden treten schon bei der digitalen Beantragung von Leistungen
auf, etwa Probleme bei der Authentifizierung für die Einrichtung eines
Jobcenter-Digital-Accounts. Auch die neue Authentifikator-App der BA wird
größtenteils negativ bewertet.
Kundinnen und Kunden ohne die nötige Digitalkompetenz können dadurch
überfordert werden und bekommen aufgrund der eingeschränkten
Erreichbarkeit der technischen Hotline der BA nur selten tatsächliche Hilfe. Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter haben selber keinen Einblick in
die gesamte Funktionsweise der Jobcenter-Digital-Accounts, da Accounts nur
bei Stellung eines Antrags vollumfänglich nutzbar sind.
Viele der angesprochenen technischen Hürden und Probleme könnten
abgebaut werden, indem die BA ihre Onlinedienste häufiger evaluiert und Fehler
schneller behebt. In anderen Fällen ist persönliche Unterstützung notwendig.
Neben diesen rein technischen Problemen berichten Jobcenter-Kundinnen und
Jobcenter-Kunden zudem von einer zunehmenden Abschottung der
Eingangszonen. Persönliche Ansprechpersonen würden zunehmend fehlen, eine
Anmeldung sei nur an QR-Scannern möglich, und auch die persönliche Abgabe
von Papieren werde abgelehnt. Menschen, die beispielsweise über wenig
Digitalkompetenz verfügen oder denen schlicht die entsprechenden technischen
Geräte fehlen, werden dadurch massiv benachteiligt.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
21. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Antworten der Bundesregierung beziehen sich ausschließlich auf Jobcenter
in Form der gemeinsamen Einrichtungen (gE). Zu Jobcentern in Form von
zugelassenen kommunalen Trägern (zkT) liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor. Die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger haben
die Länder.
1. Gibt es einen kontinuierlichen Austausch zwischen der Bundesregierung
und der Bundesagentur für Arbeit über die Weiterentwicklung der
Onlinedienste?
Die Bundesregierung und die Bundesagentur für Arbeit (BA) stehen in einem
kontinuierlichen Austausch zur Weiterentwicklung der Onlinedienste.
2. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass bei
der Gewährung angemessener digitaler und analoger Zugangswege zur
Grundsicherung für Arbeitsuchende Handlungsbedarf auf Bundesebene
besteht?
Der Bundesregierung ist die Gewährung zielgruppenadäquater, digitaler
Zugangswege zur Grundsicherung für Arbeitsuchende ein wichtiges Anliegen.
Eine nutzendenzentrierte Ende-zu-Ende-Digitalisierung der Verwaltungsabläufe
ist zwingende Voraussetzung für eine schnelle Antragsbearbeitung und gute
Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern. Gleichzeitig sollen analoge
Zugangswege erhalten bleiben. Aus einer Nutzung dieser bisherigen
Zugangswege sollen sich keine rechtlichen Nachteile für Arbeitsuchende ergeben.
Aufgrund der schnellen technologischen Entwicklung und der steigenden
Anforderungen der Nutzenden müssen digitale Zugangswege kontinuierlich
weiterentwickelt werden.
Aufgrund der Verwaltungsstruktur in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
ist es erforderlich, digitale Zugangswege behördenübergreifend
(Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), BA, gE) weiterzuentwickeln. Die BA
stellt den gE für einen Großteil ihrer Verwaltungsabläufe IT-Verfahren zur
verpflichtenden Nutzung zur Verfügung. Im Übrigen entscheidet über die
Organisation der gE nach § 44 c Absatz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB II) die Trägerversammlung. Dementsprechend obliegt der
Trägerversammlung die Entscheidung über die organisatorische Ausgestaltung digitaler
und analoger Zugangswege in der jeweiligen gE vor Ort. Dies schließt neben
der Priorisierung von Zugangswegen insbesondere die Ausgestaltung von IT-
Verfahren ein, die dezentral durch die gE umgesetzt werden.
Das BMAS steht in einem kontinuierlichen Austausch mit der BA und den gE,
um digitale Zugangswege weiterzuentwickeln. Im Zuge des Vorhabens
„Digitales Jobcenter 1.0“ hat die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der BA und
teilnehmenden gE erprobt, ob und inwieweit die vorrangig elektronische
Beantragung von Grundsicherungsgeld zielgruppenadäquat umgesetzt werden kann.
Basierend auf einer Ist-Analyse in teilnehmenden gE wurden Maßnahmen zur
Steigerung der Nutzung von Onlineangeboten konzipiert, erprobt und evaluiert.
Dabei waren insbesondere jene Maßnahmen erfolgreich, welche die Prozesse in
den Jobcentern auf den Digital-First-Ansatz ausrichten. Neben einem
begleiteten Registrierungsprozess gehören hierzu auch die Befähigung der
Beschäftigten sowie prozessuale Umstrukturierungen in den Eingangszonen. Im Ergebnis
konnte die Onlinenutzung in den teilnehmenden gE erheblich gesteigert
werden. Im Schnitt lagen die Onlinenutzungsquoten der entsprechenden gE zum
Zeitpunkt der Maßnahmenerprobung 30 Prozent über dem Bundesdurchschnitt
aller gE. Aktuell wird im Vorhaben „Digitales Jobcenter 2.0“ die Übertragung
der Ergebnisse des Vorhabens „Digitales Jobcenter 1.0“ auf alle Jobcenter im
Bundesgebiet geprüft.
3. Wie ist die organisatorische Zuständigkeit in der Bundesagentur für
Arbeit für die Entwicklung von Onlinediensten geregelt, und welche
personelle Kontinuität ist in diesem Arbeitsbereich gewährleistet?
Die Entwicklung und der Betrieb der Onlinedienste sind im Bereich IT‑D1
„Digitalisierung Kundenkernprozesse“ der Zentrale der BA und im
Geschäftsbereich „Kunden“ des IT‑Systemhauses der BA verortet. Die Inhalte der
Onlinedienste werden von den jeweilig betroffenen Fachbereichen der Zentrale der
BA fachlich verantwortet.
Für die Gewährleistung der Kontinuität der Bereitstellung der Onlinedienste in
der IT setzt sich die BA entsprechende Ziele hinsichtlich der Stabilität und
Performance. Das eingesetzte Personal wird kontinuierlich qualifiziert, um die
(Weiter-)Entwicklung und den Betrieb der Onlinedienste auf Dauer zu
gewährleisten.
Bei geplanten Umstrukturierungen innerhalb der IT achtet die BA darauf, dass
es im Tätigkeitsfeld der Onlinedienste zu keinen Einschränkungen kommt.
Dazu gehören insbesondere Vorgaben an das IT‑Systemhaus der BA zum
Testmanagement, dem Betrieb und dessen Monitoring.
4. Inwiefern wurde die Perspektive von Leistungsberechtigten bei der
Entwicklung der Onlinedienste der Bundesagentur für Arbeit berücksichtigt?
Die Perspektive der Leistungsberechtigten bei der Entwicklung von
Onlinediensten ist für die Bundesregierung von zentraler Bedeutung. Mit dem
13. SGB‑II-Änderungsgesetz wurde die BA zur nutzendenzentrierten
Ausgestaltung digitaler Angebote verpflichtet.
Die BA erhebt systematisch die Anforderungen von Leistungsberechtigten und
berücksichtigt diese bei der Entwicklung und Weiterentwicklung ihrer
Onlinedienste:
Zur niedrigschwelligen Erhebung von Erfahrungen der Nutzenden führt die BA
„Rapid User Tests“ durch, die insbesondere bei kleineren Usability-
Entscheidungen Erkenntnisse über zielgruppenadäquate Lösungen liefern.
Für die Entwicklung neuer IT-Lösungen führt die BA insbesondere moderierte
Card-Sorting-Sessions oder Interviews durch, um umfassendes Feedback und
tiefe Einblicke in die Bedürfnisse und Erwartungen der Nutzenden zu
gewinnen. Im weiteren Verlauf des Entwicklungsprozesses ermöglicht die BA
Leistungsberechtigten, Prototypen unter Einsatz von Eye-Tracking-Technologie zu
testen, um deren Bedienbarkeit zu optimieren.
Im Zuge der Vorhaben „Digitales Jobcenter 1.0“ sowie „Digitales Jobcenter
2.0“ werden seit dem Jahr 2025 in interdisziplinären und
behördenübergreifenden Arbeitsgruppen Maßnahmen zur Steigerung der der Onlinenutzung
entwickelt. Dabei wird u. a. geprüft, inwieweit die Onlineantragstrecke basierend
auf dem Feedback von Bürgerinnen und Bürgern verbessert werden kann.
5. Inwiefern werden Erfahrungen von Leistungsberechtigten, u. a. in
Rezensionen der Onlinedienste, bei der Weiterentwicklung dieser Dienste
berücksichtigt?
Die BA erhebt systematisch die Erfahrungen der Leistungsberechtigten mit
Onlinediensten und nutzt diese Rückmeldungen, um ihre digitalen Angebote
weiterzuentwickeln:
Rezensionen zu Onlinediensten werden über die entsprechende
Feedbackkomponente der BA erhoben, die in den jeweiligen Dienst integriert ist. Darüber
hinaus führt das Zentrum für Kunden- und Mitarbeiterbefragungen der BA
regelmäßig Befragungen der Leistungsberechtigten zu den Onlinediensten der
BA durch. Die Ergebnisse werden durch die BA systematisch ausgewertet und
fließen in die entsprechende Weiterentwicklung ein.
Im Zuge des Vorhabens „Digitales Jobcenter 2.0“ werden aktuell Rezensionen
der Bürgerinnen und Bürger zu der Onlineantragstrecke analysiert, um daraus
Bedarfe zur Verbesserung durch den Einsatz von KI (Künstliche Intelligenz)
abzuleiten. Des Weiteren wurden in ausgewählten gE strukturierte Interviews
mit Leistungsberechtigten durchgeführt, um Herausforderungen bei der
Nutzung der Onlineantragstrecke zu identifizieren und hieraus
Optimierungspotenziale für die Ausgestaltung der Onlinedienste abzuleiten.
6. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die App BA-mobil im Google
Play Store deutlich besser bewertet wird als die Jobcenter-App?
Bei den Anwendungen handelt es sich um unterschiedliche Produkte, die
jeweils auf die Anforderungen verschiedener Personengruppen ausgerichtet sind.
Während die BA‑Mobil App auf die Arbeitslosenversicherung ausgerichtet ist,
adressiert die Jobcenter-App Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der
Grundsicherung für Arbeitsuchende. Bereits aufgrund dieser unterschiedlichen
fachlichen Zielsetzungen und Einsatzbereiche ist eine unmittelbare Vergleichbarkeit
der Anwendungen und der hierzu abgegebenen Bewertungen nicht möglich.
Zudem existiert die BA‑Mobil-App bereits weitaus länger als die Jobcenter-
App und wurde aufgrund dessen bereits in mehrfachen Iterationen
weiterentwickelt.
Die Bewertungen der App-Angebote werden durch die BA ausgewertet, um die
Apps weiterzuentwickeln. Der Großteil negativer Bewertungen zur Jobcenter-
App bezieht sich auf die im Jahr 2025 verpflichtend eingeführte
Mehrfaktorauthentifizierung (MFA) und auf die Nutzung von Link-outs auf Seiten im
Fachportal der BA. Der letztgenannte Systembruch war in der Jobcenter-App
aufgrund der Farbgestaltung präsenter als in der BA‑Mobil-App, sodass
erstgenannte häufiger negativ bewertet wurde. Die BA hat Maßnahmen umgesetzt,
um die entsprechende Nutzendenerfahrung zu verbessern.
7. Wie hoch sind die Abbruchquoten bei der Onlinebeantragung von
Grundsicherung für Arbeitsuchende (bitte, wenn möglich, nach
unterschiedlichen verfügbaren Antragswegen differenziert angeben)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
8. Kennt die Bundesregierung Berichte von Leistungsberechtigten über
strukturelle Probleme bei der digitalen Antragstellung, etwa über
a) Probleme bei der Zwei-Faktor-Authentifizierung (Time-based One-
Time Password (TOTP)), teilweise mit der Folge der Sperrung von
Nutzerkonten,
b) Probleme bei der Einrichtung eines sogenannten Passkeys oder einer
Authentifikator-App und die mit dem Passkey einhergehende
beschränkte Möglichkeit, sich auf mehreren Geräten einzuloggen,
Die Fragen 8 bis 8b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Der Bundesregierung sind Berichte von Bürgerinnen und Bürger über
Anwendungsschwierigkeiten beim Registrierungs- und Authentifizierungsprozess im
Fachportal der BA bekannt. Gründe sind u. a. Herausforderungen bei der
erneuten Anmeldung im Fachportal nach bereits eingerichteter Registrierung,
veraltete oder inkompatible Endgeräte sowie die fehlende technische Ausstattung
(Smartphone) der Bürgerinnen und Bürger. Insbesondere die Einführung der
verpflichtenden MFA durch die BA am 29. April 2025 in Folge eines IT-
Sicherheitsvorfalls führte zu vermehrten Herausforderungen beim Registrierungs-
und Authentifizierungsprozess.
Der Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, dass nutzendenfreundliche
und zugleich sichere Zugangsmöglichkeiten zu Onlineangeboten bereitgestellt
werden. Bei der Umsetzung von Onlineangeboten müssen beide Zielstellungen
unter Beachtung der Rechtslage in Einklang miteinander gebracht werden.
Die MFA ist notwendig, um Identitätsmissbrauch besonders schützenswerter
Daten zu verhindern. Das NIS‑2-Umsetzungsgesetz verpflichtet die BA als
besonders wichtige Einrichtung sogenannte Risikomanagementmaßnahmen
umzusetzen. Dazu gehört auch die verpflichtende Verwendung von Lösungen zur
MFA.
Um die Nutzung des Online-Zugangs rechtskonform und möglichst
nutzendenfreundlich zu ermöglichen, wurde das Fachportal der BA mit einem zweiten
Faktor abgesichert. Dementsprechend haben Bürgerinnen und Bürger zur
Identifizierung und Authentifizierung im Fachportal neben der BundID die Wahl
zwischen Passkey (biometrische Verfahren, wie z. B. ein Fingerabdruck),
Timebased One-time Password (TOTP, zeitlich begrenztes Einmalpasswort) sowie
seit April 2026 zusätzlich der BA-Secure-App.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass TOTP an das Endgerät des Bürgers bzw.
der Bürgerin gebunden ist. Dieser ist personengebunden und kann nicht
übertragen werden. Dasselbe gilt auch für den gerätegebundenen Passkey. Bei
Wechsel des Endgerätes (bspw. PC und Smartphone) ist eine erneute
Einrichtung notwendig. Die physische Bindung des Passkeys an das jeweilige
Endgerät ist notwendig, um einen hohen IT-Sicherheitsstandard gewährleisten zu
können. Somit werden sensible Daten von Bürgerinnen und Bürgern vor
unbefugten Zugriffen geschützt.
Die BA hat als Reaktion auf die Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger
kurzfristig die personellen Kapazitäten im technischen Support erweitert.
Darüber hinaus wurde die BA-Secure-App als zusätzliche Anmeldevariante
bereitgestellt, um den Registrierungsprozess weiter zu vereinfachen. Ferner wurden
weitere Maßnahmen zur Optimierung der MFA identifiziert, die sukzessive
umgesetzt werden. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der
Nutzendenfreundlichkeit, zur Weiterentwicklung der Self-Service-Angebote
sowie zur Bereitstellung strukturierter und adressatengerecht aufbereiteter
Informationen auf der Internetseite der BA. Ergänzend werden die Informations-
und Qualifizierungsangebote für die Beschäftigten weiterentwickelt, um diese
für die Unterstützung der Nutzenden noch gezielter zu befähigen.
Darüber hinaus ist der Bundesregierung bekannt, dass viele gE die Bürgerinnen
und Bürger vor Ort bei der Registrierung im Fachportal der BA und bei der
Onlinebeantragung von Leistungen nach dem SGB II unterstützen.
c) ein ständiges Springen zwischen der App-Ebene und der Browser-
Ebene,
Im Hinblick auf die Jobcenter-App sind der Bundesregierung entsprechende
Nutzendenberichte bekannt. Nutzendenzentrierte Onlineangebote sind der
Bundesregierung ein wichtiges Anliegen.
Mit der Jobcenter-App wurde ein Onlineangebot entwickelt, der das Fachportal
unter „jobcenter.digital“ ergänzt – beispielsweise können Bürgerinnen und
Bürger vereinfacht Dokumente über das mobile Endgerät fotografieren und
einreichen. Bei der Entwicklung der Jobcenter-App wurden wesentliche
Funktionalitäten des Fachportals „jobcenter.digital“ nachgenutzt. Das „Springen“ zwischen
App- und Browserebene ist auf Link-outs zurückzuführen, durch deren
Anklicken die Nutzenden die Jobcenter-App verlassen, um „jobcenter.digital“ in
einem Browser zu öffnen und die entsprechenden Funktionalitäten zu nutzen.
Diese Konzeption führt zu einem Bruch bei der farblichen Abbildung des
Onlineangebotes (App in blau, „jobcenter.digital“ in rot). Die Nutzung der
Onlineangebote wird dadurch nicht beeinträchtigt.
Die Nachnutzung von Funktionalitäten des Fachportals „jobcenter.digital“ bei
der Entwicklung der Jobcenter-App entspricht dem Zielbild der
Bundesregierung, nutzendenzentrierte Onlineangebote unter Beachtung der
Wirtschaftlichkeit und zügigen Bereitstellung zu entwickeln. Das Fachportal „jobcenter.
digital“ umfasst eine Vielzahl an Onlineangeboten. Die native Entwicklung bereits
bestehender Funktionalitäten in der Jobcenter-App hätte höhere finanzielle und
personelle Aufwände verursacht, ohne die Nutzendenerfahrung wesentlich zu
verbessern. Perspektivisch wären doppelte Aufwände für die Pflege und
Anpassung der Funktionalitäten entstanden.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu der Frage 6 verwiesen.
d) Medienbrüche sowie
Als Medienbruch wird der Wechsel von einem auf ein anderes Medium in der
Übertragungskette eines Informationsprozesses bezeichnet. Ein Medienbruch
entsteht immer dann, wenn elektronisch erfasste Daten nicht durchgehend für
folgende Prozesse weiterverarbeitet werden können. Ein häufiges Beispiel für
einen Medienbruch ist das Ausdrucken von Onlineformularen, um diese
händisch zu unterschreiben oder in Papierform einzureichen. Seit dem Jahr 2022
können Anträge auf Grundsicherungsgeld vollständig digital und
medienbruchfrei gestellt werden. Dementsprechend sind der Bundesregierung keine
Problemberichte zu Medienbrüchen im Zusammenhang mit der digitalen
Antragsstellung bekannt.
e) mangelnde Barrierefreiheit für blinde Menschen,
und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Onlineangebote werden gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-
Verordnung (BITV 2.0) entwickelt und durch ein externes Unternehmen geprüft,
bevor sie im Fachportal der BA bereitgestellt werden. Der Registrierungs- und
Authentifizierungsprozess im Fachportal der BA wurde einschließlich der BA-
Secure-App BITV 2.0-konform umgesetzt. Bürgerinnen und Bürger haben die
Möglichkeit, Barrieren über den dafür vorgesehenen Feedback-Mechanismus
zu melden. Die BA wertet entsprechende Rückmeldungen von Bürgerinnen und
Bürgern aus und entwickelt auf dieser Basis ihre Onlineangebote kontinuierlich
weiter.
9. Kennt die Bundesregierung Problemberichte, dass Leistungsberechtigte
Widersprüche formal unwirksam über den Jobcenter-Digital-Account
stellen, ohne darauf hingewiesen zu werden, dass eine ausreichende
Identifizierung nur über die Bund-ID möglich ist, und wie will die
Bundesregierung sicherstellen, dass Leistungsberechtigte nicht in vielen
Fällen aus Unkenntnis Rechtsmittelfristen verstreichen lassen?
Entsprechende Problemberichte sind der Bundesregierung nicht bekannt. In der
Rechtsbehelfsbelehrung werden die Leistungsberechtigten darauf hingewiesen,
mit welcher Frist und in welcher Form ein Widerspruch wirksam erhoben
werden kann. Ein Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form nach § 36a
Absatz 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) oder zur Niederschrift
bei der Stelle, die den Verwaltungsakt erlassen hat, einzureichen. In der
Rechtsbehelfsbelehrung ist über einen QR‑Code das Onlineportal der BA aufrufbar,
von wo aus direkt zum entsprechenden eService (Widerspruch online)
weitergeleitet wird. Bei Nutzung der Funktion „Widerspruch online“ ist zum
formwirksamen Versand ein sicherer Identitätsnachweis erforderlich – etwa über die
BundID. Kann ein solcher Identitätsnachweis nicht erbracht werden, wird den
Bürgerinnen und Bürgern angeboten, die eingegebene Daten als PDF-Datei
herunter zu laden und den Widerspruch auf andere zulässige Weise einzureichen.
10. Kennt die Bundesregierung Problemberichte, dass Jobcenter die
Kommunikation mit Leistungsberechtigten per E‑Mail ablehnen, sondern
praktisch nur noch über einen Jobcenter-mobil-Account erreichbar sind,
ohne auf die Möglichkeit einer verschlüsselten E‑Mail-Kommunikation
hinzuweisen, obwohl diese Möglichkeit im Dokument „E‑mail-
Verschlüsselung für externe Kommunikationspartner“ (
www.arbeitsagentu
r.de/datei/e-mail-verschluesselung-s-mime_ba035800.pdf) ausführlich
erläutert wird?
Der Bundesregierung sind Herausforderungen bei der rechtssicheren E‑Mail-
Kommunikation von Bürgerinnen und Bürgern bekannt. Die gE entscheiden im
Rahmen ihrer dezentralen Organisationshoheit über die konkrete Ausgestaltung
und Priorisierung von Kommunikationswegen. Zur rechtssicheren
Kommunikation müssen E‑Mails entsprechend verschlüsselt werden. Dies ist mit einem
technischen und finanziellen Aufwand verbunden, da sich Bürgerinnen und
Bürger die entsprechenden Verschlüsselungszertifikate selbst beschaffen
müssen (siehe Kapitel 2.1 der in der Fragestellung referenzierten Arbeitshilfe der
BA). Als sicherere und zeitgemäße Alternative baut die BA deswegen, die
Kommunikationskanäle über das Fachportal „jobcenter.digital“ aus.
Aus Sicht der Bundesregierung ist die Nutzung von „jobcenter.digital“ für die
elektronische Kommunikation zwischen gE und Bürgerinnen und Bürgern
gegenüber verschlüsselten E‑Mails vorzugswürdig. Die Funktionalitäten von
„jobcenter.digital“ stehen Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zur Verfügung.
Die Nutzung von „jobcenter.digital“ zur elektronischen Kommunikation
ermöglicht die medienbruchfreie und maschinelle Zuordnung von Nachrichten zu
dem jeweils zuständigen Beschäftigten in der gE. Dementsprechend können
Anliegen der Bürgerinnen und Bürger schnell und mit geringerem Aufwand
bearbeitet werden. Es ist der Bundesregierung ein Anliegen, dass dabei
insbesondere § 17 Absatz 1 Nummer 3 SGB I beachtet wird, d. h., dass der Zugang zu
den Sozialleistungen möglichst einfach gestaltet wird.
11. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, innerhalb des
Jobcenter-Digital-Accounts die Transparenz über den Bearbeitungsstand
eines Grundsicherungsantrags zu erhöhen, z. B. durch Statusmeldungen,
ob eingereichte Unterlagen abgerufen und gesichtet wurden, bearbeitet
werden, ob weitere Unterlagen angefordert werden etc.?
Der Bearbeitungsstand eines Antrages auf Grundsicherungsgeld ist über die
Anzeige entsprechender Statusänderungen in der Antragsübersicht im
jeweiligen Onlineprofil der Bürgerinnen und Bürger einsehbar. Gleichzeitig entwickelt
die BA die Statusanzeigen auf der Basis einer kontinuierlichen
Anforderungsanalyse von Bürgerinnen und Bürgern sowie Beschäftigten weiter. Derzeit prüft
die BA, wie die Transparenz über die Antragsstellung und -bearbeitung mit
Hilfe des Einsatzes von KI optimiert werden kann.
12. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, im Jobcenter-Digital-
Account die Bescheide nicht wie derzeit nach Bescheiddatum, sondern
nach betroffenem Bewilligungszeitraum zu sortieren, um
Leistungsberechtigten einen angemessenen Überblick zu ermöglichen?
Dieser Vorschlag ist der Bundesregierung bisher nicht bekannt und wurde daher
nicht geprüft. Wie in der Beantwortung auf die Frage 4 ausgeführt, werden
Onlinedienste aus Sicht der Nutzenden entwickelt. Die BA wird den Vorschlag
prüfen.
13. Kennt die Bundesregierung Problemberichte, dass Leistungsberechtigte
Informationen des Jobcenters über den Postweg empfangen möchten, um
die eigene Erreichbarkeit unabhängig von IT-Geräten zu garantieren,
aber trotzdem Mitteilungen und Nachweise ans Jobcenter digital senden
möchten, was derzeit nur bei Veränderungsmitteilungen möglich und für
viele Nutzerinnen und Nutzer nicht zu erkennen ist, und wie bewertet die
Bundesregierung den Vorschlag, die Funktion der Onlinekommunikation
getrennt für den Empfang und für das Versenden von Informationen
auswählen zu können?
Bürgerinnen und Bürger können zur Kommunikation mit der gE zwischen dem
elektronischen und dem postalischen Weg wählen. Eine Kombination beider
Kommunikationswege ist nicht vorgesehen. Vor Einführung der elektronischen
Kommunikation bestand eine mehrjährige Übergangsphase, in der Bürgerinnen
und Bürger ihren präferierten Kommunikationsweg festlegen konnten. Die
dauerhafte und gleichzeitige Vorhaltung postalischer und elektronischer
Kommunikationswege für einzelne Bürgerinnen und Bürger mit der gE stünde dem Ziel
der Verwaltungsvereinfachung sowie der mit der Digitalisierung angestrebten
Entlastung der Verwaltung entgegen und wäre insofern unter
Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten nicht angezeigt. Ziel der Bundesregierung ist es, die
elektronische Kommunikation im Rahmen der rechtlichen und technischen
Möglichkeiten kontinuierlich weiter auszubauen
Bürgerinnen und Bürger, die keine geeigneten informationstechnischen
Endgeräte nutzen oder den elektronischen Kommunikationsweg nicht in Anspruch
nehmen möchten, können weiterhin den postalischen Kommunikationsweg
wählen. Die Erreichbarkeit über den Postweg bleibt uneingeschränkt
gewährleistet.
14. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, freien Trägern im
Rahmen der Onlinebeantragung und der Kommunikation via Jobcenter-
Digital-Account und App die Möglichkeit zu geben, Unterlagen und
Anliegen von Leistungsberechtigten an die Jobcenter weiterzuleiten, ohne
dabei als Bevollmächtigte auftreten zu müssen?
Der Vorschlag wird derzeit durch die BA geprüft.
15. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, die Einrichtung von
voll funktionsfähigen und regelmäßig aktualisierten Jobcenter-Digital-
Accounts zu ermöglichen, über die sich Bürgerinnen und Bürger,
Beratungsstellen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jobcentern über
die Funktionsweise des Accounts informieren können, ohne dass sie
einen eigenen Antrag stellen müssen?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass den Beschäftigten mit dem „Clever
Klicker“ bereits ein Musterprofil zur Verfügung steht, das einen Einblick in die
Ansicht des Fachportals „jobcenter.digital“ aus Perspektive der Bürgerinnen
und Bürger ermöglicht. Darüber hinaus besteht derzeit keine Planung zur
Einrichtung voll funktionsfähiger und regelmäßig aktualisierter Jobcenter-Digital-
Accounts für Bürgerinnen und Bürger, Beratungsstellen oder Beschäftigte
ausschließlich zu Informations- oder Demonstrationszwecken. Der
Bundesregierung ist bekannt, dass eine Vielzahl von gE eng mit Beratungsstellen
zusammenarbeiten und zum Teil eigene Schulungsprogramme entwickelt haben, um
diese zur Nutzung von Onlinediensten zu befähigen.
16. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, angesichts der ab
Juli 2026 verschärften Rechtsfolgen bei Terminversäumnissen
bundesrechtlich eine Pflicht zu Eingangsbestätigungen für Terminabsagen zu
regeln?
Leistungsberechtigte können bei verpassten bzw. abgesagten Terminen einen
sogenannten wichtigen Grund geltend machen, um belastende Rechtsfolgen zu
vermeiden. Dahingehend werden sie auch in der Rechtsfolgenbelehrung der
Termineinladung informiert. Das Jobcenter ist immer verpflichtet, geltend
gemachte wichtige Gründe zu prüfen und ggf. zu berücksichtigen. Einer
gesonderten Eingangsbestätigung von Terminabsagen bedarf es daher nicht. Die
Regelung einer Pflicht, Eingangsbestätigungen bei Terminabsagen zu
versenden, stünde zudem im Widerspruch zur dezentralen Organisationshoheit der gE.
17. Wie viele Jobcenter verfügen über Eingangszonen, die ohne Anmeldung
aufgesucht werden können und in denen Anträge abgegeben werden
können?
Zur Organisation des persönlichen Zugangs für Bürgerinnen und Bürger in den
gE liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die
Trägerversammlung entscheidet über die Ausgestaltung des persönlichen Zugangs der
Bürgerinnen und Bürger zur jeweiligen gE. Sie berücksichtigt dabei die
ortsspezifischen Rahmenbedingungen.
18. Gibt es viele Jobcenter mit Eingangszonen, die ohne Anmeldung
aufgesucht werden können und in denen PCs bereitstehen, an denen ohne
eigenen Account Anträge ausgefüllt werden können und die mit Scannern
verbunden sind, sodass Anträge auch eingereicht werden können, und
wenn ja, wie viele Jobcenter sind dies?
19. Wie viele Jobcenter verfügen über Eingangszonen, die ohne Anmeldung
aufgesucht werden können und in denen PCs zur Nutzung mit einem
Account bereitstehen?
20. Wie viele Jobcenter verfügen über Personal, das an festen, mindestens
wöchentlichen Terminen bei der selbstständigen Antragstellung an
vorhandenen PCs vor Ort unterstützt, insbesondere bei der Einrichtung von
Accounts?
Die Fragen 18 bis 20 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu der Frage 17 verwiesen.
21. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, analoge Zugangswege
auszubauen durch die Entwicklung einer IT-Lösung, mit der Daten von
Jobcenter-eigenen Scannern – die insbesondere in Eingangszonen
aufzustellen wären – direkt in die elektronische Akte gesendet werden können,
um somit Personalaufwand und die Risiken des Verlorengehens von
Anträgen zu verringern?
Der Vorschlag, analoge Zugangswege auszubauen, korrespondiert nicht mit
dem Ziel der Bundesregierung, durch Digitalisierung
Verwaltungsdienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger unbürokratischer, schneller und moderner zu
gestalten.
Die Organisationshoheit über die konkrete Ausgestaltung des persönlichen
Zugangs für Bürgerinnen und Bürger zur gE liegt im Verantwortungsbereich der
jeweiligen Trägerversammlung.
Die Bundesregierung und die BA unterstützten die gE bei der
Weiterentwicklung der Zugangssteuerung und Anliegensklärung in den Eingangszonen durch
die Ausarbeitung von entsprechenden Empfehlungen im Zuge des
interdisziplinären und behördenübergreifenden Vorhabens „Digitales Jobcenter 2.0“. Dabei
soll insbesondere der Prozess für Erstantragsstellerinnen und -steller sowie
bereits im Leistungsbezug stehende Bürgerinnen und Bürger in den Blick
genommen werden. Gemeinsam mit den am Vorhaben teilnehmenden gE wurde
bereits ein Grobprozess für den Zugang von Bürgerinnen und Bürgern entworfen.
Dieser soll im nächsten Schritt in ausgewählten gE erprobt werden.
Dementsprechend wird, unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und
Umsetzbarkeit, geprüft, welche technischen Hilfsmittel in die Eingangszonen integriert
werden können. Ziel ist es darüber hinaus, Bürgerinnen und Bürger zur
eigenständigen Nutzung von digitalen Angeboten zu befähigen. Der optimierte
Prozess soll im Anschluss an das Vorhaben bundesweit allen gE als Orientierung
zur Verfügung gestellt werden.
22. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, den Antrag für SGB II
(Zweites Buch Sozialgesetzbuch)-Grundsicherung mehrsprachig sowie
in einfacher Sprache anzubieten?
Die mehrsprachige Ausgabe der Printformulare als auch der
Onlineantragsstrecke ist nicht vorgesehen, da nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zehnten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB X) die Amtssprache deutsch ist. Produkte in
Fremdsprachen können daher immer nur ein freiwilliges, ergänzendes Angebot darstellen,
dessen Mehrkosten für den Bundeshaushalt mit dem daraus resultierenden
Nutzen abgewogen werden müssen.
§ 19 Absatz 1a SGB X i. V. m. § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes
verpflichtet die gE zudem, mit Menschen mit geistigen und seelischen
Behinderungen in einfacher und verständlicher Sprache zu kommunizieren und
Informationen vermehrt in Leichter Sprache bereitzustellen. Vordrucke sollen ihnen
entsprechend erläutert werden. Die BA setzt diese Vorgaben um.
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