Methodische Annahmen und Vergleichsgrundlagen der kommunalen Wärmeplanung
der Abgeordneten Raimond Scheirich, Dr. Malte Kaufmann, Bernd Schattner, Marc Bernhard und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die kommunale Wärmeplanung wird durch Bundesrecht wesentlich geprägt. Das Wärmeplanungsgesetz setzt den Rahmen für Wärmepläne und sieht Fristen bis zum 30. Juni 2026 für Gemeindegebiete mit mehr als 100 000 Einwohnern sowie bis zum 30. Juni 2028 für kleinere Gemeindegebiete vor (www.gesetze-im-internet.de/wpg/). Die Bundesregierung hat in früheren Antworten Angaben zum Stand der Wärmeplanung gemacht und zugleich auf begrenzte netzscharfe beziehungsweise planbezogene Daten hingewiesen (https://dserver.bundestag.de/btd/20/145/2014581.pdf; https://dserver.bundestag.de/btd/21/013/2101346.pdf). Weitere methodische Fragen ergeben sich aus dem als Bundesratsdrucksache 292/26 zugeleiteten Regierungsentwurf eines Gebäudemodernisierungsgesetzes (https://dserver.bundestag.de/brd/2026/0292-26.pdf).
Für die Aussagekraft kommunaler Wärmepläne sind nach Auffassung der Fragesteller nicht nur rechtliche Vorgaben, sondern insbesondere die verwendeten methodischen Annahmen maßgeblich. Diese Annahmen können Einfluss darauf haben, welche Wärmeversorgungsoptionen in kommunalen Wärmeplänen als geeignet, wirtschaftlich oder vorrangig erscheinen und welche Investitionsentscheidungen von Eigentümern, Versorgern, Kommunen und Fördermittelgebern hierauf gestützt werden.
In öffentlich zugänglichen Materialien zur Wärmebedarfskartierung wird beschrieben, dass theoretisch berechnete Heizwärmebedarfe durch empirische Anpassungsfaktoren an reale Verbrauchswerte angepasst werden; verwiesen wird dabei unter anderem auf Gebäudetypologie-, IWU- beziehungsweise TABULA-Ansätze. Das Institut Wohnen und Umwelt beschreibt TABULA als Ansatz zur Entwicklung von Gebäudetypologien zur energetischen Bewertung des Wohngebäudebestands und verweist dabei auch auf eine Kalibrierung auf typische Verbrauchsniveaus (www.iwu.de/index.php?id=205). In der Kurzbeschreibung der Methodik der digitalen Wärmebedarfskarte Niedersachsen wird ein solcher Anpassungsfaktor als „APF“ bezeichnet und die Methodik als Grundlage zur Unterstützung kommunaler Wärmeplanung beschrieben (www.klimaschutz-niedersachsen.de/_downloads/Veranstaltungsdokumente/Waermebedarfskarte/2023-11-Kurzbeschreibung_der_Methodik_Waermebedarfskarte.pdf?m=1707313903&).
Aus Sicht der Fragesteller ist deshalb offenzulegen, welche Annahmen zu Wärmebedarf, Energiepreisen, CO2-Preisen, Netzentgelten, Investitionskosten, Sanierungsraten, Heizungstauschraten, Anschlussquoten und Technologievergleichen verwendet werden. Dies gilt insbesondere, soweit Bundesleitfäden, Bundesförderverfahren, Bundesinstitutionen oder bundesrechtliche Vorgaben kommunale Wärmepläne, Wärmebedarfskarten, Transformationspläne oder Machbarkeitsstudien mittelbar beeinflussen.
Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze fördert nach Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter anderem Transformationspläne, Machbarkeitsstudien, systemische Investitionen und bestimmte Betriebskosten; die entsprechenden Förderverfahren können daher auch für die methodische Bewertung von Transformations- und Machbarkeitsstudien von Bedeutung sein (www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Waermenetze/Effiziente_Waermenetze/effiziente_waermenetze_node.html). Gegenstand dieser Kleinen Anfrage sind daher Datenbasis, rechtlicher Rahmen, methodische Annahmen, Dienstleisterstrukturen und Wirtschaftlichkeitsvergleiche in der kommunalen Wärmeplanung und in bundesmittelgeförderten Transformations- und Machbarkeitsstudien.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Änderungen und neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nach aktuellem Stand zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage gegenüber ihren Antworten auf Bundestagsdrucksachen 20/14581 und 21/1346 zum Stand der kommunalen Wärmeplanung, insbesondere in Gemeindegebieten mit mehr als 100 000 Einwohnern, vor?
Welche Erkenntnisse, Quellen und Datenbestände nutzt die Bundesregierung derzeit im Zusammenhang mit kommunaler Wärmeplanung, und zwar hinsichtlich
a) der Quellen zum Stand der kommunalen Wärmeplanung, insbesondere Meldungen der Länder, Daten oder Informationen des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende, des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung, Förderverfahren der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze oder sonstige Bundesquellen?
b) der derzeit erhobenen, gespeicherten oder genutzten Datenfelder zu kommunalen Wärmeplänen?
c) der künftig nach § 34 des Wärmeplanungsgesetzes zentral zu erfassenden und zu veröffentlichenden Datenfelder?
Hält die Bundesregierung die derzeitige Datenlage zu Fernwärmepreisen, Energieträgern, Netzverlusten, Investitionskosten, Endkundenpreisen und Verbraucherfolgen für ausreichend, um den weiteren Ausbau von Fernwärme im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung zu bewerten, und welche Maßnahmen hat sie seit der Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/1346 ggf. ergriffen oder geplant, um entsprechende Datenlücken zu schließen?
Welche Folgen hat der als Bundesratsdrucksache 292/26 zugeleitete Regierungsentwurf eines Gebäudemodernisierungsgesetzes nach Auffassung der Bundesregierung hinsichtlich
a) der Auslegung kommunaler Wärmepläne und der Bewertung von Fernwärmegebieten, die unter der bisherigen Kopplung von Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanung ausgewiesen wurden,
b) der Wirtschaftlichkeitsvergleiche zwischen Fernwärme, Gasheizungen, Ölheizungen, Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Hybridheizungen sowie entsprechender Förderentscheidungen, Leitfäden und Bewertungsmaßstäbe zur Wärmeplanung und
c) der vorgesehenen Festlegung beziehungsweise Ermittlung von Primärenergiefaktoren für Fernwärme, insbesondere bei Kraft-Wärme-Kopplung nach der Carnot-Methode, auf Wirtschaftlichkeits-, Primärenergie- und Klimabilanzvergleiche zwischen Fernwärme und dezentralen Heizungsalternativen?
Inwieweit macht der Bund in seinen Leitfäden, Förderbedingungen (z. B. BEW) oder durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) ggf. Vorgaben zur Verwendung von Anpassungsfaktoren (wie APF, IWU, TABULA) für die kommunale Wärmeplanung?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. darüber, welche Anpassungsfaktoren, Verbrauchskalibrierungen oder empirischen Korrekturfaktoren, insbesondere auf Grundlage von IWU-, TABULA- oder Gebäudetypologieansätzen, in kommunalen Wärmeplänen, Wärmebedarfskarten, Bundesleitfäden oder durch Bundesmittel geförderten Transformationsplänen verwendet werden, auf welcher empirischen Datengrundlage beruhen diese Faktoren und welche Auswirkungen haben sie nach Kenntnis der Bundesregierung auf Technologievergleiche zwischen Wärmepumpen, Fernwärme, Gasbrennwerttechnik, Ölheizungen, Biomasseheizungen und Hybridheizungen?
Welche Annahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in kommunalen Wärmeplänen, Wärmebedarfskarten, Bundesleitfäden und durch Bundesmittel geförderten Transformationsplänen für Wirtschaftlichkeitsvergleiche zwischen leitungsgebundener und dezentraler Wärmeversorgung verwendet, insbesondere zu Energiepreisen, CO2-Preisen, Netzentgelten, Grund- und Leistungspreisen, Jahresarbeitszahlen von Wärmepumpen, sonstigen technischen Kennwerten, Investitionskosten, Wartungskosten, Lebensdauern und Förderquoten?
Welche Erkenntnisse und Maßstäbe liegen der Bundesregierung nach Bundesrecht, Bundesleitfäden, Förderbedingungen oder sonstigen Bundesquellen dazu vor, ob und unter welchen Voraussetzungen kommunale Wärmepläne und durch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze geförderte Transformationspläne die Wirtschaftlichkeit von Fernwärme gegenüber dezentralen Alternativen wie Gasbrennwerttechnik, Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Hybridheizungen oder Quartierslösungen auf Grundlage einer Vollkostenbetrachtung ausweisen?
Bewertet die Bundesregierung, soweit sie über eigene Modellierungen, Gutachten, Förderprogramme, gesetzliche Begründungen oder Ressortabstimmungen verfügt, ob der Ausbau von Fernwärme gegenüber dezentralen Wärmeversorgungslösungen für Verbraucher, öffentliche Haushalte und das Energiesystem vorteilhaft ist und wenn ja, auf welcher methodischen Grundlage?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung ggf. zu externen Dienstleistern, Gutachtern, Instituten oder Konsortien im Zusammenhang mit kommunaler Wärmeplanung, Wärmebedarfskarten, Transformationsplänen und Machbarkeitsstudien, soweit diese Erkenntnisse Methodik, Datenbasis, Szenarioannahmen, Textbausteine, Bewertungsmodelle oder Softwarewerkzeuge betreffen, und zwar hinsichtlich
a) der in entsprechenden Vorhaben verwendeten Datengrundlagen, Annahmen, Bewertungsmodelle und Softwarewerkzeuge?
b) der Mehrfachverwendung gleichartiger Methodiken, Szenarioannahmen, Textbausteine, Bewertungsmodelle oder Softwarewerkzeuge, soweit diese Erkenntnisse aus Bundesförderverfahren (insbesondere den Verwendungsnachweisen und Qualitätsprüfungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze), Bundesleitfäden, dem Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende, dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung oder sonstigen Bundesquellen stammen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Sanierungsraten, Heizungstauschraten und Anschlussquoten in kommunalen Wärmeplänen und durch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze geförderten Transformationsplänen, und zwar hinsichtlich
a) der dort typischerweise unterstellten Sanierungs- und Heizungstauschraten sowie der aus Sicht der Bundesregierung bis 2030, 2035, 2040 und 2045 realistisch erreichbaren Sanierungs- und Heizungstauschrate im Gebäudebestand?
b) der Vereinbarkeit dieser Annahmen mit den tatsächlichen Sanierungs- und Heizungstauschraten der vergangenen Jahre und des privaten Investitionsbedarfs von Eigentümern zur Erreichung der unterstellten Wärmebedarfsreduktionen und Heizungstauschpfade?
c) der Frage, ob entsprechende Pläne Szenarien für den Fall enthalten, dass geplante Anschlussquoten, Heizungstauschraten oder angenommene Gebäudesanierungsraten nicht erreicht werden?