Einladungs- und Informationspraxis der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Fusionskongress des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt am 24. März 2026
der Abgeordneten Stefan Schröder, Nicole Höchst, Dr. Michael Kaufmann, Adam Balten, Dr. Christoph Birghan, Dr. Ingo Hahn, Andreas Mayer, Sergej Minich, Robin Jünger, Dr. Paul Schmidt, Martin Reichardt, René Bochmann, Sven Wendorf, Maximilian Kneller und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) veranstaltete am 24. März 2026 seinen ersten Fusionskongress „Auf dem Weg zum Fusionskraftwerk“. Nach Angaben des BMFTR nahmen daran unter anderem die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dorothee Bär, sowie die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Silke Launert teil (www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2026/03/240326-fusionskongress.html).
Nach Information der Fragesteller wurde im Vorfeld des Kongresses eine Einladung an den Vorsitzenden des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung mit der Bitte um Weiterleitung an weitere parlamentarische Empfänger versandt. Zugleich bestehen für die Fragesteller Anhaltspunkte dafür, dass Mitglieder einzelner Fraktionen eine Einladung oder entsprechende Informationen erhielten, während andere Ausschussmitglieder hiervon keine Kenntnis erlangten. Der Vorgang wirft bei den Fragestellern Fragen nach dem konkreten Versandweg, dem Empfängerkreis, dem Inhalt etwaiger Weiterleitungsbitten, der Dokumentation innerhalb der Bundesregierung sowie nach den Schlussfolgerungen für künftige parlamentarische Einladungsprozesse auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche Stellen des BMFTR waren mit der Planung, Einladung, Teilnehmerkoordination und Nachbereitung des Fusionskongresses „Auf dem Weg zum Fusionskraftwerk“ am 24. März 2026 befasst?
Wurde der Versand der Einladungen durch das BMFTR selbst, durch eine nachgeordnete Einrichtung oder durch einen externen Dienstleister vorgenommen, und wer trug jeweils die fachliche und organisatorische Verantwortung?
Welche parlamentarischen Empfängergruppen wurden von der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Fusionskongress eingeladen oder über die Veranstaltung informiert (bitte nach Empfängergruppe, Anzahl, Versanddatum und Versandweg aufschlüsseln)?
Inwiefern trifft es ggf. zu, dass an den Vorsitzenden des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung eine Einladung mit der Bitte um Weiterleitung an weitere parlamentarische Empfänger übersandt wurde (vgl. Vorbemerkung)?
Welchen genauen Inhalt hatte eine etwaige Bitte der Bundesregierung um Weiterleitung der Einladung an Fraktionen, Ausschussmitglieder oder sonstige parlamentarische Empfänger (vgl. Vorfrage) und ist die Bundesregierung bereit, eine etwaige Bitte zu veröffentlichen, und wenn nein, warum nicht?
Auf welchem Weg wurde die Einladung ggf. an den Ausschussvorsitzenden oder dessen Büro übermittelt (bitte nach Postversand, E‑Mail, Kurier, persönlicher Übergabe oder sonstigem Versandweg aufschlüsseln)?
Wurden identische oder ähnliche Einladungen zusätzlich unmittelbar an Fraktionen, Fraktionsarbeitskreise, einzelne Mitglieder des Bundestages, Mitarbeiterbüros oder an das Ausschusssekretariat versandt, und wenn ja, an welche Empfängergruppen jeweils wann und auf welchem Weg?
Nach welchen Kriterien entschied die Bundesregierung, welche parlamentarischen Akteure unmittelbar eingeladen und welche gegebenenfalls nur mittelbar über Dritte informiert werden sollten?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche Mitglieder des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung die Einladung tatsächlich erhalten haben und welche nicht?
Seit wann liegen der Bundesregierung ggf. Erkenntnisse oder Hinweise vor, dass einzelne Ausschussmitglieder oder Fraktionen die Einladung nicht erhalten haben könnten?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ggf. ergriffen, nachdem ihr mögliche Unstimmigkeiten bei der Weiterleitung oder beim Zugang der Einladung bekannt geworden waren?
Welche internen Dokumente, Vermerke, E-Mails, Verteilerlisten, Versandnachweise oder sonstigen Unterlagen liegen der Bundesregierung zum Versand und zur Weiterleitung der Einladung vor?
Wurden im BMFTR Kopien der Einladung, Verteilerlisten oder Nachweise über Versand und Zugang aufbewahrt, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Hat die Bundesregierung vor dem Kongress überprüft oder sicherzustellen versucht, dass alle vorgesehenen parlamentarischen Empfänger von der Veranstaltung Kenntnis erlangt haben, und wenn ja, in welcher Form?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über etwaige unterschiedliche Informationsstände zwischen Mitgliedern verschiedener Fraktionen im Zusammenhang mit der Einladung zum Fusionskongress?
Hat die Bundesregierung den Vorgang nachträglich intern aufgearbeitet, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist sie hierbei gelangt?
Welche allgemeinen Verfahrensregeln gelten im BMFTR für die Einladung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages, Ausschüssen, Ausschussvorsitzenden und Ausschusssekretariaten zu ministeriellen Fachveranstaltungen?
Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ggf. ergreifen, um bei künftigen Fachveranstaltungen eine vollständige, nachvollziehbare und gleichmäßige Information parlamentarischer Empfänger sicherzustellen?