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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Ausstehende Angaben aufgrund laut Bundesregierung unklarer Begrifflichkeiten zur Förderung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden und von mit ihnen verbundenen Organisationen aus Bundesmitteln (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5614)

(insgesamt 2 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

16.07.2026

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

17.07.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/682302.07.2026

Ausstehende Angaben aufgrund laut Bundesregierung unklarer Begrifflichkeiten zur Förderung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden und von mit ihnen verbundenen Organisationen aus Bundesmitteln (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5614)

der Abgeordneten Hans-Jürgen Goßner, René Springer und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fragesteller erklärte die Bundesregierung, es könne nicht erfasst und zugeordnet werden, ob es sich bei einem Empfänger von Zuwendungen des Bundes um eine Gewerkschaft oder um eine entsprechende Dachorganisation handele, da diese Begriffe nicht eindeutig definiert seien (https://dserver.bundestag.de/btd/21/056/2105614.pdf, Antwort der Bundesregierung auf Fragen 1 bis 2b). In ihrer Antwort auf eine andere Kleine Anfrage der Fragesteller erklärte die Bundesregierung jedoch, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sei „als größter und repräsentativster Dachverband von Gewerkschaften in Deutschland“ im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) empfangen worden und im DGB seien „acht Gewerkschaften organisiert, die die Kriterien des Bundesarbeitsgerichts für eine tariffähige Gewerkschaft erfüllen“ (https://dserver.bundestag.de/btd/21/065/2106569.pdf, Antwort auf Fragen 1 bis 3 und 13 bis 18b).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen2

1

Warum hat die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/5219 die Fragen 1 bis 2b der Fragesteller mit der Begründung nicht beantwortet, dass nicht erfasst und zugeordnet werden könne, ob es sich bei einem Empfänger von Zuwendungen des Bundes um eine Gewerkschaft oder um eine entsprechende Dachorganisation handele, da diese Begriffe nicht eindeutig definiert seien, obwohl die Bundesregierung ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6219 zufolge in der Lage ist, Gewerkschaftsdachverbände zu identifizieren und nach Größe und Repräsentativität einzuteilen und sie ferner anhand der Kriterien des Bundesarbeitsgerichts für eine tariffähige Gewerkschaft durchaus bestimmen zu können angibt, was eine Gewerkschaft ist?

2

Kann die Bundesregierung anhand der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6219 zur Bestimmung von Gewerkschaften und Gewerkschaftsdachverbänden zugrunde gelegten Kriterien eine ergänzende Antwort insbesondere zu den Fragen 1 bis 2b sowie auf die unter Verweis auf die Antwort zu Frage 1 beantwortete Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 21/5614 bzw. ursprünglich auf Bundestagdrucksache 21/5219 geben?

a) Wenn ja, wie lautet die ergänzende Antwort?

b) Wenn nein, warum kann sie dies nicht?

Berlin, den 30. Juni 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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