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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Jugendliche Intensiv- und Mehrfachtäter in deutschen Ballungsräumen

(insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Datum

06.07.2026

Aktualisiert

07.07.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/686506.07.2026

Jugendliche Intensiv- und Mehrfachtäter in deutschen Ballungsräumen

der Abgeordneten Sascha Lensing, Dr. Gottfried Curio, Dr. Christian Wirth, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Markus Matzerath, Arne Raue, Robin Jünger, Georg Schroeter, Volker Scheurell, Dr. Michael Blos, Edgar Naujok, Otto Strauß, Rainer Galla, Kerstin Przygodda, Dr. Daniel Zerbin, Rocco Kever, Stefan Keuter, Boris Gamanov, Kurt Kleinschmidt, Andreas Mayer, Martina Uhr, Jörn König, Lars Schieske, Peter Bonhof, Erhard Brucker, Kay-Uwe Ziegler, Udo Theodor Hemmelgarn, Adam Balten, Carina Schießl, Dr. Götz Frömming, Achim Köhler, Alexis L. Giersch, Dr. Christina Baum, Christoph Grimm, Lukas Rehm, Marcus Bühl und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach Erkenntnissen von Polizeibehörden, Landeskriminalämtern sowie verschiedenen kriminalpolizeilichen Untersuchungen stellt die Entwicklung jugendlicher Intensiv- und Mehrfachtäter in deutschen Ballungsräumen weiterhin eine erhebliche Herausforderung für Sicherheitsbehörden, Schulen, Jugendämter und Justiz dar. Die Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes (BKA) weist seit Jahren erhebliche Fallzahlen im Bereich jugendlicher Gewaltkriminalität aus (Bundeskriminalamt, Polizeiliche Kriminalstatistik: www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/pks_node.html). Zur gleichen Zeit verweisen Sicherheitsbehörden verschiedener Bundesländer sowie kriminalpolizeiliche Lageeinschätzungen auf die besondere Bedeutung jugendlicher Intensivtäter für die Entwicklung von Gewalt-, Raub-, Waffen- und Mehrfachkriminalität (Bundeskriminalamt, Lagebilder und Jahresberichte: www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/lagebilder_node.html).

Mehrere Bundesländer und Großstädte führen mittlerweile spezielle Intensivtäterprogramme (www.kurvekriegen.nrw.de/, https://jum.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/presse/pressemitteilung/pid/neues-konzept-zum-umgang-mit-jungen-straftaetern-1) oder behördenübergreifende Fallmanagementsysteme, deren Ziel die frühzeitige Identifizierung und Unterbrechung von Gewaltkarrieren ist. Darüber hinaus weisen kriminalpolizeiliche Analysen auf Zusammenhänge zwischen früher Mehrfachauffälligkeit, delinquenten Gruppenstrukturen, Schulabsentismus sowie späteren Gewalt- und Intensivtäterkarrieren hin (Bundesregierung, Polizeiliche Kriminalstatistik 2025 und Dunkelfeldstudie Sicherheit und Kriminalität in Deutschland 2024: www.bundesregierung.de/bregde/aktuelles/polizeiliche-kriminalstatistik-2025-2422020).

Insbesondere Großstädte und Ballungsräume berichten seit Jahren über wiederkehrende Intensivtäterstrukturen sowie über eine zunehmende Bedeutung jugendlicher Mehrfach- und Gruppentäter im Bereich der Straßenkriminalität (www.bild.de/regional/berlin/berlin-in-diesen-bezirken-leben-die-meisten-jungen-intensivtaeter-68874f1b893b255c80daf0a9). Gleichzeitig verweisen aktuelle kriminalpolizeiliche Lagebilder des Bundeskriminalamtes auf eine anhaltend hohe Bedeutung von Gewalt-, Waffen- und Gruppenkriminalität im Zusammenhang mit urbanen Brennpunktlagen sowie verfestigten Gewaltmilieus (Bundeskriminalamt, Bundeslagebild Waffenkriminalität 2024: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Waffenkriminalitaet/waffenkriminalitaetBundeslagebild2024.pdf). Nach Auffassung der Fragesteller bestehen weiterhin erhebliche Unterschiede bei Definition, Erfassung, behördlicher Zusammenarbeit sowie der statistischen Bewertung entsprechender Täterstrukturen.

Die Fragesteller sehen hierin nicht nur eine Herausforderung für die öffentliche Sicherheit, sondern auch für die langfristige Durchsetzungsfähigkeit staatlicher Institutionen in urbanen Brennpunktlagen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Hält die Bundesregierung an den in früheren Bundestagsdrucksachen dargestellten Definitionen jugendlicher Intensiv- oder Mehrfachtäter fest, und wenn nein, welche Änderungen ergeben sich nach aktuellem Erkenntnisstand (https://dserver.bundestag.de/btd/19/267/1926793.pdf; Seite 2, https://dserver.bundestag.de/btd/16/039/1603930.pdf; Definition S. 380, https://dserver.bundestag.de/btd/16/039/1603930.pdf; Definition S. 380)?

2

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entwicklung jugendlicher Intensiv- und Mehrfachtäter in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren vor?

3

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über regionale Schwerpunkte jugendlicher Intensiv- und Mehrfachtäterkriminalität vor?

4

Welche Deliktsbereiche sind nach Kenntnis der Bundesregierung besonders häufig mit jugendlichen Intensiv- und Mehrfachtätern verbunden?

5

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entwicklung jugendlicher Messer- und Waffenkriminalität vor?

6

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Gruppen- und Jugendgewalt in urbanen Brennpunktlagen vor?

7

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Zusammenhänge zwischen Schulabsentismus und jugendlicher Intensivkriminalität vor?

8

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Zusammenhänge zwischen urbanen Brennpunktstrukturen, Problemimmobilien und jugendlicher Mehrfachkriminalität vor?

9

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger im Bereich jugendlicher Intensiv- und Mehrfachtäter vor?

10

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Mehrfachidentitäten oder Identitätstäuschungen im Bereich jugendlicher Intensivtäter vor?

11

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Anzahl und Entwicklungen von Straftaten vor, bei denen strafunmündige Tatverdächtige beteiligt waren, insbesondere im Bereich des Taschen-, Gepäck-, Handy- und Ladendiebstahls?

12

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem Umfang strafunmündige Tatverdächtige, soweit hierzu Erkenntnisse vorliegen, im Zusammenhang mit familiären oder verwandtschaftlichen Strukturen, gemeinsamen Meldeadressen oder gemeinschaftlich handelnden Tätergruppierungen stehen?

13

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Staatsangehörigkeiten, regionale Schwerpunkte sowie Deliktsbereiche strafunmündiger Tatverdächtiger im Bereich des Taschen-, Gepäck- und Handydiebstahls vor?

14

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob strafunmündige Kinder gezielt durch ältere Familienangehörige oder andere Personen zur Begehung von Eigentumsdelikten eingesetzt werden?

15

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über organisierte oder bandenmäßige Strukturen vor, bei denen strafunmündige Kinder zur Begehung von Straftaten eingesetzt werden?

16

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Verbindungen zwischen jugendlichen Intensivtätern und Organisierter Kriminalität vor?

17

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Verbindungen zwischen jugendlichen Intensivtätern und Clan-, Familien- oder sonstigen Milieustrukturen vor?

18

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Bezüge jugendlicher Intensiv- und Mehrfachtäter zu Problemimmobilien, Brennpunktquartieren und polizeilich bekannten Treffpunkten vor?

19

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Bedeutung sozialer Medien, Messenger-Dienste und digitaler Gruppenstrukturen für die Bildung und Verfestigung jugendlicher Intensiv- und Mehrfachtätergruppen vor?

20

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Einschüchterungen von Zeugen oder Geschädigten durch jugendliche Mehrfachtätergruppen vor?

21

Welche Intensivtäterprogramme bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Bund, Ländern und Großstädten?

22

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Wirksamkeit bestehender Intensivtäterprogramme vor?

23

Welche neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über Probleme bei der Zusammenarbeit zwischen Polizei, Jugendämtern, Schulen und Justiz im Zusammenhang mit jugendlichen Intensivtätern vor (www.dvjj.de/wp-content/uploads/2026/03/breymann2012.pdf)?

24

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über personelle oder strukturelle Überlastungen von Jugendämtern und Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit jugendlicher Intensivkriminalität vor (Drenkhahn, Hilfe für kindliche und jugendliche Intensivtäter, FÜR 2007, 24 ff., https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Ffpr%2F2007%20Prozent2Fcont%2Ffpr.2007.24.1.htm&anchor=Y-300-Z-FPR-B-2007-S-24-N-1)?

25

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Rückfallquoten jugendlicher Intensiv- und Mehrfachtäter vor?

26

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über sogenannte Gewaltkarrieren jugendlicher Mehrfachtäter vor?

27

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung derzeit ggf. zur Bekämpfung jugendlicher Intensiv- und Mehrfachtäterkriminalität?

28

Prüft die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Bereich jugendlicher Intensiv- und Mehrfachtäter, und wenn ja, welchen?

29

Welche neuen Erkenntnisse oder Bewertungen haben sich hinsichtlich eines bundesweiten Lagebildes zu jugendlichen Intensiv- und Mehrfachtätern ergeben, und plant die Bundesregierung die Einführung eines solchen Lagebildes (www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/07-12-07/07-12-07-Bericht%20zu%20TOP%2016.pdf?__blob=publicationFile&v=2; S. 6)?

30

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entwicklung jugendlicher Gewalt- und Intensivkriminalität für die Sicherheitslage in deutschen Ballungsräumen?

Berlin, den 2. Juli 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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