Deutscher Bundestag Drucksache 21/7459
21. Wahlperiode 03.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sascha Lensing, Dr. Gottfried Curio,
Dr. Christian Wirth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6865 –
Jugendliche Intensiv- und Mehrfachtäter in deutschen Ballungsräumen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Erkenntnissen von Polizeibehörden, Landeskriminalämtern sowie
verschiedenen kriminalpolizeilichen Untersuchungen stellt die Entwicklung
jugendlicher Intensiv- und Mehrfachtäter in deutschen Ballungsräumen
weiterhin eine erhebliche Herausforderung für Sicherheitsbehörden, Schulen,
Jugendämter und Justiz dar. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des
Bundeskriminalamtes (BKA) weist seit Jahren erhebliche Fallzahlen im Bereich
jugendlicher Gewaltkriminalität aus (Bundeskriminalamt, Polizeiliche
Kriminalstatistik:
www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Pol
izeilicheKriminalstatistik/pks_node.html). Zur gleichen Zeit verweisen
Sicherheitsbehörden verschiedener Bundesländer sowie kriminalpolizeiliche
Lageeinschätzungen auf die besondere Bedeutung jugendlicher Intensivtäter für die
Entwicklung von Gewalt-, Raub-, Waffen- und Mehrfachkriminalität
(Bundeskriminalamt, Lagebilder und Jahresberichte:
www.bka.de/DE/AktuelleInform
ationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/lagebilder_node.html).
Mehrere Bundesländer und Großstädte führen mittlerweile spezielle
Intensivtäterprogramme (
www.kurvekriegen.nrw.de/, https://jum.baden-wuerttember
g.de/de/presse-service/presse/pressemitteilung/pid/neues-konzept-zum-umgan
g-mit-jungen-straftaetern-1) oder behördenübergreifende
Fallmanagementsysteme, deren Ziel die frühzeitige Identifizierung und Unterbrechung von
Gewaltkarrieren ist. Darüber hinaus weisen kriminalpolizeiliche Analysen auf
Zusammenhänge zwischen früher Mehrfachauffälligkeit, delinquenten
Gruppenstrukturen, Schulabsentismus sowie späteren Gewalt- und
Intensivtäterkarrieren hin (Bundesregierung, Polizeiliche Kriminalstatistik 2025 und
Dunkelfeldstudie Sicherheit und Kriminalität in Deutschland 2024:
www.bundesregie
rung.de/breg-de/aktuelles/polizeiliche-kriminalstatistik-2025-2422020).
Insbesondere Großstädte und Ballungsräume berichten seit Jahren über
wiederkehrende Intensivtäterstrukturen sowie über eine zunehmende Bedeutung
jugendlicher Mehrfach- und Gruppentäter im Bereich der Straßenkriminalität
(
www.bild.de/regional/berlin/berlin-in-diesen-bezirken-leben-die-meisten-jun
gen-intensivtaeter-68874f1b893b255c80daf0a9). Gleichzeitig verweisen
aktuelle kriminalpolizeiliche Lagebilder des Bundeskriminalamtes auf eine
anhaltend hohe Bedeutung von Gewalt-, Waffen- und Gruppenkriminalität im
Zusammenhang mit urbanen Brennpunktlagen sowie verfestigten Gewaltmilieus
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 03. August 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
(Bundeskriminalamt, Bundeslagebild Waffenkriminalität 2024:
www.bka.de/S
haredDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Waffe
nkriminalitaet/waffenkriminalitaetBundeslagebild2024.pdf). Nach Auffassung
der Fragesteller bestehen weiterhin erhebliche Unterschiede bei Definition,
Erfassung, behördlicher Zusammenarbeit sowie der statistischen Bewertung
entsprechender Täterstrukturen.
Die Fragesteller sehen hierin nicht nur eine Herausforderung für die
öffentliche Sicherheit, sondern auch für die langfristige Durchsetzungsfähigkeit
staatlicher Institutionen in urbanen Brennpunktlagen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Bundeskriminalamt (BKA) stellt auf seiner Internetseite ausführliche
Informationen zur Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zur Verfügung,
einschließlich einer Vielzahl von PKS-Tabellen sowie Interpretationshilfen.
Soweit die fragegegenständlichen Daten den auf der Internetseite des BKA
veröffentlichten PKS-Tabellen entnommen werden können, wird auf die jeweilige
Tabelle und den dazugehörigen Link verwiesen. Die Beantwortung dieser
Fragen kann nach Auffassung der Bundesregierung durch die Auswertung
öffentlich zugänglicher Informationsquellen erfolgen, da die angefragten Daten bzw.
die Datengrundlagen zur Berechnung von Anteilen den entsprechenden
Tabellen entnommen werden können. Es besteht kein amtlich begründeter
Kenntnisvorsprung der Bundesregierung gegenüber den Fragestellern, der eine
erweiterte oder vertiefte Auskunftspflicht begründen würde. In diesem
Zusammenhang verweist die Bundesregierung auf die ständige Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts. Demnach dient das parlamentarische Fragerecht in
erster Linie der parlamentarischen Kontrolle der Exekutive (vgl. BVerfG,
Beschluss vom 17. Dezember 1982 – 2 BvE 3/81, BVerfGE 62, 1 ff.). Diese
Kontrollfunktion umfasst jedoch nicht die Aufgabe, bereits frei zugängliche
Informationen zusammenzutragen, aufzubereiten oder zu beschaffen. Die
aufwendige Ermittlung oder Einschätzung öffentlich zugänglicher Daten fällt nicht in
den Schutzbereich des Fragerechts. Vielmehr obliegt es den Fragestellern
selbst, solche Informationen für ihre parlamentarische Arbeit zu recherchieren
und auszuwerten.
1. Hält die Bundesregierung an den in früheren Bundestagsdrucksachen
dargestellten Definitionen jugendlicher Intensiv- oder Mehrfachtäter fest,
und wenn nein, welche Änderungen ergeben sich nach aktuellem
Erkenntnisstand (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 19/26793; S. 2, Bundestagsdrucksache
16/3930.pdf; S. 380)?
Die Bundesregierung ist weiterhin der Ansicht, dass eine bundeseinheitliche
Definition im Sinne der Fragestellung nicht existiert.
In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) bedeutet „mehrfachtatverdächtig“,
dass eine tatverdächtige Person mindestens zwei Mal im jeweils betrachteten
Deliktsbereich im gleichen Berichtsjahr in der PKS erfasst wurde.
Nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes liegt die Zuständigkeit für
polizeiliche Prävention von Jugendkriminalität und Strafverfolgung in den
Ländern.
2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entwicklung
jugendlicher Intensiv- und Mehrfachtäter in Deutschland in den
vergangenen zehn Jahren vor?
Die Entwicklung der Zahl der Mehrfachtatverdächtigen insgesamt im Sinne der
PKS kann den auf der Internetseite des BKA öffentlich verfügbaren Tabellen
T20 „Mehrfachtatverdächtige insgesamt nach Alter und Geschlecht“
entnommen werden. Nachfolgend sind die Links zu den Tabellen der jeweiligen
Berichtsjahre aufgeführt:
2025:
www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri
minalstatistik/2025/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-05-T20-Mehrfach-TV_xls.x
lsx?__blob=publicationFile&v=2
2024:
www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri
minalstatistik/2024/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-05-T20-Mehrfach-TV_xls.x
lsx?__blob=publicationFile&v=4
2023:
www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri
minalstatistik/2023/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-05-T20-Mehrfach-TV_xls.x
lsx?__blob=publicationFile&v=3
2022:
www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri
minalstatistik/2022/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-05-T20-Mehrfach-TV_xls.x
lsx?__blob=publicationFile&v=3
2021:
www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri
minalstatistik/2021/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-05-T20-Mehrfach-TV_xls.x
lsx?__blob=publicationFile&v=4
2020:
www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri
minalstatistik/2020/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-05-T20-Mehrfach-TV_xls.x
lsx?__blob=publicationFile&v=5
2019:
www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri
minalstatistik/2019/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-05-T20-Mehrfach-TV_xls.x
lsx?__blob=publicationFile&v=4
2018:
www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri
minalstatistik/2018/BKATabellen/Tatverdaechtige/BKA-TV-04-T20-Mehrfac
h-TV_excel.xlsx?__blob=publicationFile&v=3
2017:
www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri
minalstatistik/2017/BKATabellen/Tatverdaechtige/BKA-TV-04-T20-Mehrfac
h-TV_excel.xlsx?__blob=publicationFile&v=3
2016:
www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri
minalstatistik/2016/BKATabellen/Tatverdaechtige/BKA-TV-04-T20-Mehrfac
h-TV_excel.xlsx?__blob=publicationFile&v=4
Die Entwicklung der Zahl der deutschen Mehrfachtatverdächtigen insgesamt
der letzten zehn Jahre lässt sich den nachstehenden Links zu den PKS-Tabellen
T40 „Deutsche Mehrfachtatverdächtige nach Alter und Geschlecht“
entnehmen.
2025:
www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri
minalstatistik/2025/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-14-T40-Mehrfach-TV-deuts
ch_xls.xlsx?__blob=publicationFile&v=2
2024:
www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri
minalstatistik/2024/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-14-T40-Mehrfach-TV-deuts
ch_xls.xlsx?__blob=publicationFile&v=3
2023:
www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri
minalstatistik/2023/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-14-T40-Mehrfach-TV-deuts
ch_xls.xlsx?__blob=publicationFile&v=3
2022:
www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri
minalstatistik/2022/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-14-T40-Mehrfach-TV-deuts
ch_xls.xlsx?__blob=publicationFile&v=3
2021:
www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri
minalstatistik/2021/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-14-T40-Mehrfach-TV-deuts
ch_xls.xlsx?__blob=publicationFile&v=4
2020:
www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri
minalstatistik/2020/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-14-T40-Mehrfach-TV-deuts
ch_xls.xlsx?__blob=publicationFile&v=5
2019:
www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri
minalstatistik/2019/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-14-T40-Mehrfach-TV-deuts
ch_xls.xlsx?__blob=publicationFile&v=4
2018:
www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri
minalstatistik/2018/BKATabellen/Tatverdaechtige/BKA-TV-08-T40-Mehrfac
h-TV-deutsch_excel.xlsx?__blob=publicationFile&v=3
2017:
www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri
minalstatistik/2017/BKATabellen/Tatverdaechtige/BKA-TV-08-T40-Mehrfac
h-TV-deutsch_excel.xlsx?__blob=publicationFile&v=3
2016:
www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri
minalstatistik/2016/BKATabellen/Tatverdaechtige/BKA-TV-08-T40-Mehrfac
h-TV-deutsch_excel.xlsx?__blob=publicationFile&v=4
Die Entwicklung der Zahl der nichtdeutschen Mehrfachtatverdächtigen in der
PKS der letzten zehn Jahre lässt sich den nachstehenden Links zu den PKS-
Tabellen T50 „Nichtdeutsche Mehrfachtatverdächtige nach Alter und Geschlecht“
entnehmen.
2025:
www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri
minalstatistik/2025/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-19-T50-Mehrfach-TV-nicht
deutsch_xls.xlsx?__blob=publicationFile&v=2
2024:
www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri
minalstatistik/2024/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-19-T50-Mehrfach-TV-nicht
deutsch_xls.xlsx?__blob=publicationFile&v=4
2023:
www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri
minalstatistik/2023/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-19-T50-Mehrfach-TV-nicht
deutsch_xls.xlsx?__blob=publicationFile&v=3
2022:
www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri
minalstatistik/2022/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-19-T50-Mehrfach-TV-nicht
deutsch_xls.xlsx?__blob=publicationFile&v=3
2021:
www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri
minalstatistik/2021/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-19-T50-Mehrfach-TV-nicht
deutsch_xls.xlsx?__blob=publicationFile&v=4
2020:
www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri
minalstatistik/2020/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-19-T50-Mehrfach-TV-nicht
deutsch_xls.xlsx?__blob=publicationFile&v=5
2019:
www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri
minalstatistik/2019/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-19-T50-Mehrfach-TV-nicht
deutsch_xls.xlsx?__blob=publicationFile&v=4
2018:
www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri
minalstatistik/2018/BKATabellen/Tatverdaechtige/BKA-TV-11-T50-Mehrfac
h-TV-nichtdeutsch_excel.xlsx?__blob=publicationFile&v=3
2017:
www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri
minalstatistik/2017/BKATabellen/Tatverdaechtige/BKA-TV-11-T50-Mehrfac
h-TV-nichtdeutsch_excel.xlsx?__blob=publicationFile&v=3
2016:
www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri
minalstatistik/2016/BKATabellen/Tatverdaechtige/BKA-TV-11-T50-Mehrfac
h-TV-nichtdeutsch_excel.xlsx?__blob=publicationFile&v=4
Die Zahlen der jugendlichen Mehrfachtatverdächtigen sind der Spalte N in den
Tabellen zu entnehmen. Die Inhalte und der Aufbau der Tabellen sind der
Publikation „Polizeiliche Kriminalstatistik – Tabellenbeschreibung 2025“
(Kapitel 3.2.3) zu entnehmen, die unter folgendem Link abgerufen werden kann:
www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalst
atistik/2025/Interpretation/01_div_Dok/Tabellenbeschreibung.pdf?__blob=publ
icationFile&v=4
Bei einem Vergleich der PKS-Zahlen verschiedener Berichtsjahre sind die
veröffentlichten „Hinweise zu Zeitreihen“ zu beachten, die unter folgendem Link
abzurufen sind:
www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Polizei
licheKriminalstatistik/2025/Interpretation/01_div_Dok/Hinweise-zu-den-Zeitre
ihen.pdf?__blob=publicationFile&v=3.
Der Bundesregierung liegen außerdem Erkenntnisse aus öffentlich verfügbaren
Dunkelfeldstudien vor, wonach in einer Befragung von Schülerinnen und
Schülern aus 7. und 9. Klassen in Nordrhein-Westfalen der Anteil der Jugendlichen,
die angaben, mindestens fünf Gewalttaten innerhalb eines Jahres begangen zu
haben, 2024 und 2025 höher lag als im Jahr 2013. Auch in einer Befragung von
9. Klassen in Niedersachsen nahm dieser Anteil von 2022 auf 2024 zu.
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über regionale
Schwerpunkte jugendlicher Intensiv- und Mehrfachtäterkriminalität vor?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 6 verwiesen.
4. Welche Deliktsbereiche sind nach Kenntnis der Bundesregierung
besonders häufig mit jugendlichen Intensiv- und Mehrfachtätern verbunden?
Die Frage wird mit Daten aus der PKS für das Berichtsjahr 2025 beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind jugendliche Mehrfachtatverdächtige
in den der nachstehenden Tabelle zu entnehmenden Deliktsbereichen besonders
häufig erfasst worden.
PKS-Schlüssel Straftat Häufigkeit Tatverdächtige
Jugendl. 14 < 18
200000 Rohheitsdelikte und
Straftaten gegen die
persönliche Freiheit
mindestens
zweimal
14.297
****00 Diebstahl insgesamt und
zwar:
mindestens
zweimal
10.512
600000 Sonstige Straftatbestände
(StGB)
mindestens
zweimal
7.938
PKS-Schlüssel Straftat Häufigkeit Tatverdächtige
Jugendl. 14 < 18
500000 Vermögens- und
Fälschungsdelikte
mindestens
zweimal
3.556
700000 Strafrechtliche
Nebengesetze
mindestens
zweimal
2.593
100000 Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung
insgesamt
mindestens
zweimal
1.937
000000 Straftaten gegen das
Leben
mindestens
zweimal
4
Eine Aufschlüsselung der Straftaten, die unter die jeweiligen PKS-Schlüssel
subsumiert werden, sind dem Straftatenkatalog für das Berichtsjahr 2025 zu
entnehmen, der unter folgendem Link abzurufen ist:
www.bka.de/SharedDocs/
Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2025/Interpretatio
n/01_div_Dok/Straftatenkatalog.pdf?__blob=publicationFile&v=4.
Für eine detailliertere Betrachtung der jugendlichen
Mehrfachtatverdächtigenzahlen auf Bundesebene für einzelne Straftatenschlüssel im Berichtsjahr 2025
wird auf die auf der Internetseite des BKA online verfügbaren Tabellen und die
Antwort zu Frage 2 verwiesen.
5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entwicklung
jugendlicher Messer- und Waffenkriminalität vor?
Bezüglich der Daten aus der PKS zu erfassten jugendlichen Tatverdächtigen
zum Straftatenschlüssel 726200 „Straftaten gegen das Waffengesetz“ wird auf
die in der Antwort zu Frage 2 verlinkten Tabellen verwiesen. Darin sind neben
den Zahlen zu Mehrfachtatverdächtigen auch die Zahlen der Tatverdächtigen
insgesamt enthalten.
Messerkriminalität kann in der PKS über das Phänomen Messerangriff
abgebildet werden, das zum Fall erfasst wird. Messerangriffe im Sinne der Erfassung
von Straftaten in der PKS sind solche Tathandlungen, bei denen der Angriff mit
einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird.
Das bloße Mitführen eines Messers reicht hingegen für eine Erfassung als
Messerangriff nicht aus. Aussagen zu Tatverdächtigen (TV) sind auf der Basis
nicht möglich, da beispielsweise bei einem Fall der Körperverletzung mit
„Phänomen Messerangriff“ und mehreren TV neben dem bzw. der mit einem
Messer drohenden oder handelnden Tatverdächtigen auch unbewaffnete
Tatverdächtige erfasst sein und die Tatverdächtigen unterschiedlichen Altersgruppen
angehören können.
Über die PKS hinaus liegen der Bundesregierung öffentlich verfügbare
Informationen darüber, wie häufig Jugendliche Waffen bzw. Messer mit sich führen,
aus einer Befragungsreihe vor, die unter Schülerinnen und Schülern aus
neunten Klassen in Niedersachsen seit 2013 regelmäßig durchgeführt wird.
Demnach haben in der jüngsten Befragung aus dem Jahr 2024 insgesamt 21,0
Prozent der in Niedersachsen befragten Schülerinnen und Schüler angegeben,
Messer, Schlagstöcke oder Schlagringe mindestens selten mit sich zu führen (nur
für Messer waren es 19,3 Prozent). Dieser Wert liegt seit 2017 auf einem
vergleichbaren Niveau, jedoch etwas über den Werten von 2013 (18,3 Prozent)
und 2015 (18,9 Prozent). Innerhalb der 12 Monate vor der Befragung Opfer
einer Körperverletzung mit einer Waffe geworden zu sein, berichten 3,8
Prozent der Befragten. Auch hier lagen die Werte 2013 und 2015 niedriger (2,3
bzw. 2,2 Prozent), ab 2017 aber zwischen 2,9 und 3,3 Prozent. Selbst innerhalb
von 12 Monaten eine solche Tat begangen zu haben, geben 0,8 Prozent an.
Dieser Wert ist seit 2013 weitgehend stabil. Eine Zunahme der Waffengewalt ist
diesen Ergebnissen nach also nicht in jüngster Vergangenheit, sondern am
ehesten bereits in den 2010er Jahren zu verzeichnen gewesen.
Auch in einer Befragung von Schülerinnen und Schülern aus 7. und 9. Klassen
in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2024 gaben die Befragten an, ob sie schon
einmal ein Messer bei sich getragen haben. Hier lagen die Werte mit 13,7 Prozent
(7. Klasse) und 14,9 Prozent (9. Klasse) etwas niedriger als in der
niedersächsischen Studie. Ein Vergleich mit einem früheren Zeitpunkt und damit eine
Aussage zur Entwicklung der Zahlen ist in dieser Studie nicht möglich.
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Gruppen- und
Jugendgewalt in urbanen Brennpunktlagen vor?
Die Fragen 6, 8 und 18 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet. Der Bundesregierung liegen amtliche Erkenntnisse im Sinne der
konkreten Fragestellung nicht vor.
Sie hat Kenntnis von öffentlich verfügbaren wissenschaftlichen Studien,
wonach Gewalt durch Jugendliche sich nicht gleichmäßig über eine Stadt verteilt,
sondern gehäuft in wenigen, sozial belasteten Vierteln auftritt, in denen z. B.
Armut, Arbeitslosigkeit und beengte Wohnverhältnisse zusammenkommen.
Das zeigen Befragungsstudien von Jugendlichen in Großstädten ebenso wie
Interviewstudien aus Brennpunktvierteln des Ruhrgebiets (Oberwittler 2004,
2007; Rabold & Baier 2013; Kurtenbach & Rauf 2019; Heitmeyer et al., 2019).
In diesen Vierteln entwickeln sich insbesondere unter jungen Männern eigene
gruppenbezogene Straßenkulturen. Wichtigster Faktor sind dabei delinquente
Gruppen Jugendlicher bzw. Heranwachsender im Wohnumfeld (Rabold &
Baier 2013).
Nach der Duisburger Verlaufsstudie, der größten deutschen
Langzeituntersuchung zur Jugendkriminalität, entfallen auf rund 6 Prozent eines
Altersjahrgangs etwa die Hälfte aller Straftaten und rund drei Viertel der Gewalttaten
(Boers & Reinecke 2019). Diese Mehrfachauffälligkeit tritt gehäuft in eben
jenen, überdurchschnittlich beispielsweise durch Armut und beengte
Wohnverhältnisse belasteten Quartieren auf und ist eng mit Schulabsentismus,
Gewalterfahrungen in der Familie und delinquenten Cliquen verbunden (Baier et al.,
2009; Rabold & Baier 2013).
Internationale Studien zeigen, dass sich Straftaten stark auf einzelne Häuser,
Adressen und Straßenabschnitte konzentrieren und dass verwahrloste
Immobilien Kriminalität begünstigen können (Weisburd 2015; Zoorob & O'Brien
2024). Umgekehrt senken Sanierung und ein konsequentes behördliches
Vorgehen gegen Problemimmobilien die Kriminalitätsbelastung (Branas et al.,
2016; Braga et al., 2019; Zoorob & O'Brien 2024).
7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Zusammenhänge
zwischen Schulabsentismus und jugendlicher Intensivkriminalität vor?
Der Bundesregierung liegen zu dieser Frage Erkenntnisse aus
wissenschaftlichen Studien vor.
Studien wie der Niedersachsensurvey 2013 und 2015, 2019 und 2022 des
Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen sowie auch die vertiefte
Analyse der Daten des Niedersachsensurveys 2013 und 2015 von
Beckmann, L. & Bergmann, M. C. (2017), Schulschwänzen und selbstberichtete
Delinquenz: Gleiche Effekte für Mädchen und Jungen? Zeitschrift für
Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe, 28(4), 347–353) haben in der Vergangenheit
Zusammenhänge zwischen Schulabsentismus und Delinquenz bei Jugendlichen
untersucht und konnten hier Zusammenhänge feststellen.
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Zusammenhänge
zwischen urbanen Brennpunktstrukturen, Problemimmobilien und
jugendlicher Mehrfachkriminalität vor?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Anteil
nichtdeutscher Tatverdächtiger im Bereich jugendlicher Intensiv- und
Mehrfachtäter vor?
Die für die Berechnung von Anteilen benötigten Daten von jugendlichen
nichtdeutschen Mehrfachtatverdächtigen an allen jugendlichen
Mehrfachtatverdächtigen können den auf der Internetseite des BKA veröffentlichten PKS-Tabellen
entnommen werden.
Die Tabelle T20 „Mehrfachtatverdächtige insgesamt nach Alter und
Geschlecht“ für das Berichtsjahr 2025 ist unter folgendem Link abrufbar:
www.bk
a.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstati
stik/PKS2025/pksTabellen_Interpretationshilfen/BundTV/bundTV.html?nn=26
6674.
Die Tabelle T50 „Nichtdeutsche Mehrfachtatverdächtige nach Alter und
Geschlecht“ für das Berichtsjahr 2025 ist unter folgendem Link abrufbar:
www.bk
a.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstati
stik/PKS2025/pksTabellen_Interpretationshilfen/BundTVNationalitaet/bundTV
Nationalitaet.html?nn=266674.
Die Inhalte und der Aufbau der Tabellen sind der Publikation „Polizeiliche
Kriminalstatistik – Tabellenbeschreibung 2025“ (Kapitel 3.2.3) zu entnehmen, die
unter folgendem Link abgerufen werden kann:
www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalst
atistik/2025/Interpretation/01_div_Dok/Tabellenbeschreibung.pdf?__blob=publ
icationFile&v=4
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über
Mehrfachidentitäten oder Identitätstäuschungen im Bereich jugendlicher Intensivtäter vor?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Anzahl und
Entwicklungen von Straftaten vor, bei denen strafunmündige
Tatverdächtige beteiligt waren, insbesondere im Bereich des Taschen-, Gepäck-,
Handy- und Ladendiebstahls?
Die Entwicklung der TV-Zahlen zu Kindern (unter 14 Jahren) bei
Taschendiebstahl (PKS-Schlüssel *90*00) und Ladendiebstahl (PKS-Schlüssel *26*00)
sind der Tabelle T20 „Tatverdächtige insgesamt ab 1987“ zu entnehmen. www.
bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatisti
k/2025/Interpretation/Tatverdaechtige/ZR-TV-01-T20-TV-insg_xls.xlsx?__blo
b=publicationFile&v=2
Gepäck- und Handydiebstahl werden nicht gesondert in der PKS erfasst.
Die Inhalte und der Aufbau der Tabelle sind der Publikation „Polizeiliche
Kriminalstatistik – Tabellenbeschreibung 2025“ (Kapitel 3.5.2) zu entnehmen, die
unter folgendem Link abgerufen werden kann:
www.bka.de/SharedDocs/Down
loads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2025/Interpretation/01_di
v_Dok/Tabellenbeschreibung.pdf?__blob=publicationFile&v=4.
12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in
welchem Umfang strafunmündige Tatverdächtige, soweit hierzu
Erkenntnisse vorliegen, im Zusammenhang mit familiären oder
verwandtschaftlichen Strukturen, gemeinsamen Meldeadressen oder gemeinschaftlich
handelnden Tätergruppierungen stehen?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die
Staatsangehörigkeiten, regionale Schwerpunkte sowie Deliktsbereiche
strafunmündiger Tatverdächtiger im Bereich des Taschen-, Gepäck- und
Handydiebstahls vor?
Aus der PKS liegen der Bundesregierung Daten zu tatverdächtigen Kindern für
den PKS-Schlüssel *90*00 Taschendiebstahl insgesamt im Berichtsjahr 2025
vor, aufgeschlüsselt nach der Anzahl der TV zur jeweiligen
Staatsangehörigkeit.
PKS-
Schlüssel
Beschreibung TV Staatsang TV unter
14 Jahren
*90*00 Taschendiebstahl insgesamt Deutschland 74
*90*00 Taschendiebstahl insgesamt Syrien 16
*90*00 Taschendiebstahl insgesamt Rumänien 10
*90*00 Taschendiebstahl insgesamt Bosnien und
Herzegowina
8
*90*00 Taschendiebstahl insgesamt Ukraine 6
*90*00 Taschendiebstahl insgesamt Serbien 5
*90*00 Taschendiebstahl insgesamt Irak 4
*90*00 Taschendiebstahl insgesamt Türkei 3
*90*00 Taschendiebstahl insgesamt Bulgarien 2
*90*00 Taschendiebstahl insgesamt Nigeria 2
*90*00 Taschendiebstahl insgesamt Russische
Föderation
2
*90*00 Taschendiebstahl insgesamt Afghanistan 1
*90*00 Taschendiebstahl insgesamt Dominikanische
Republik
1
*90*00 Taschendiebstahl insgesamt Ecuador 1
*90*00 Taschendiebstahl insgesamt Ghana 1
*90*00 Taschendiebstahl insgesamt Kosovo 1
*90*00 Taschendiebstahl insgesamt Kroatien 1
*90*00 Taschendiebstahl insgesamt Libyen 1
*90*00 Taschendiebstahl insgesamt Marokko 1
*90*00 Taschendiebstahl insgesamt Montenegro 1
*90*00 Taschendiebstahl insgesamt Polen 1
PKS-
Schlüssel
Beschreibung TV Staatsang TV unter
14 Jahren
*90*00 Taschendiebstahl insgesamt Spanien 1
*90*00 Taschendiebstahl insgesamt Südsudan 1
Darüber hinaus wird auf die über den nachstehenden Link abrufbare Tabelle
T20 „Tatverdächtige insgesamt nach Alter und Geschlecht – Länder“
verwiesen, die die TV-Zahlen für den PKS-Schlüssel *90*00 auf Länderebene
aufschlüsselt.
www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Polizeiliche
Kriminalstatistik/2025/Land/Tatverdaechtige/LA-TV-01-T20-Laender-TV_xls.
xlsx?__blob=publicationFile&v=2
Die Inhalte und der Aufbau der Tabelle sind der Publikation „Polizeiliche
Kriminalstatistik – Tabellenbeschreibung 2025“ (Kapitel 3.2.1) zu entnehmen, die
unter folgendem Link abgerufen werden kann:
www.bka.de/SharedDocs/Down
loads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2025/Interpretation/01_di
v_Dok/Tabellenbeschreibung.pdf?__blob=publicationFile&v=4
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob
strafunmündige Kinder gezielt durch ältere Familienangehörige oder andere
Personen zur Begehung von Eigentumsdelikten eingesetzt werden?
Erkenntnisse über den Einsatz von Kindern und Jugendlichen durch kriminelle
Organisationen liefert eine Auswertung des BKA der Jahre 2018 bis 2021 zu
bandenmäßig begangenen Wohnungseinbruchdiebstählen durch vor allem
serbische und kroatische Staatsangehörige, bei denen regelmäßig strafunmündige
Kinder in Erscheinung traten. Anlass waren die seit mehreren Jahren verstärkt
in Deutschland und dem benachbarten Ausland in Erscheinung getretenen
mobilen Tätergruppen, die im Familienverbund Straftaten, insbesondere
Wohnungseinbruchdiebstähle, begehen. In diesem Kontext wurden regelmäßig
gezielt Kinder als Tatbegehende von Wohnungseinbruchdiebstählen eingesetzt,
um u. a. die Vorteile der Strafunmündigkeit auszunutzen. Die Anstiftung zur
Tatbegehung ging dabei in der Regel von älteren Familienangehörigen aus.
Dieses Bild bestätigte sich 2025. Hier wurde festgestellt, dass ein Teil der
minderjährigen Tatbegehenden im Rahmen von Familienstrukturen handele.
Insbesondere wurde dies für die Deliktsbereiche Wohnungseinbruchdiebstahl,
Einbruchdiebstahl und Ladendiebstahl berichtet. Der Einsatz von Kindern sei u. a.
auf deren Strafunmündigkeit zurückzuführen.
15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über organisierte oder
bandenmäßige Strukturen vor, bei denen strafunmündige Kinder zur
Begehung von Straftaten eingesetzt werden?
Die Fragen 15 und 19 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Minderjährige Personen werden durch organisierte Gruppierungen
angeworben, um gegen Geld u. a. Gewaltstraftaten zu begehen (sog. Violence as a
Service). Das übergeordnete Phänomen Violence-as-a-Service beschreibt ein
Geschäftsmodell, bei welchem auch organisierte / bandenmäßige kriminelle
Netzwerke Gewalthandlungen an Dritte auslagern.
Die Bundesregierung hat Kenntnis von Studien und internationalen Berichten,
die zeigen, dass sich unter den hierfür angeworbenen Minderjährigen auch z. T.
Kinder unterhalb der Strafmündigkeit befinden. Minderjährige verfügen in
diesem Zusammenhang allerdings selten über Verbindungen in kriminelle
Netzwerke und sind oft zuvor noch nicht polizeilich in Erscheinung getreten.
Darüber hinaus wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen
Anfragen der Fraktion der AfD „Rekrutierung und Instrumentalisierung
Minderjähriger im Kontext arbeitsteiliger Organisierter Kriminalität“
(Bundestagsdrucksache 21/4452) und „Gewaltdelegation und arbeitsteilige
Gewaltstrukturen in der Organisierten Kriminalität“ (Bundestagsdrucksache 21/4978)
verwiesen.
Die Bundesregierung weist außerdem auf die durch das BKA veröffentlichte
Übersichtsarbeit zur Rekrutierung Minderjähriger über Online-Dienste für
Gewaltstraftaten hin, die über das Phänomen informiert.
www.bka.de/SharedDoc
s/Downloads/DE/Publikationen/Publikationsreihen/Forschungsergebnisse/2026
KKFAktuell_RekrutierungMinderjaehrigeOnline.pdf?__blob=publicationFile
&v=2
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Verbindungen
zwischen jugendlichen Intensivtätern und Organisierter Kriminalität vor?
Bei der Erhebung der Verfahren im Bereich der Organisierten Kriminalität
(OK) zur Erstellung des vom BKA herausgegebenen Bundeslagebilds OK
findet keine Erfassung von personenbezogenen oder -beziehbaren Daten statt.
Da die Erfassung gruppierungsbezogen konzipiert ist, erfolgt keine gezielte
Erfassung einzelner Tatverdächtiger hinsichtlich Altersstruktur oder etwaiger
Vorstrafen oder Auffälligkeiten beispielsweise im Hinblick auf eine mögliche
Klassifizierung als Intensivstraftäter. Der Bundesregierung liegen daher keine
statistischen Daten im Sinne der Fragestellung vor.
17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Verbindungen
zwischen jugendlichen Intensivtätern und Clan-, Familien- oder
sonstigen Milieustrukturen vor?
Im Rahmen der Clankriminalität treten Personen unterschiedlichen Alters,
darunter gelegentlich auch Jugendliche, polizeilich in Erscheinung. Darüber
hinaus liegen der Bundesregierung keine strukturellen Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Bezüge
jugendlicher Intensiv- und Mehrfachtäter zu Problemimmobilien,
Brennpunktquartieren und polizeilich bekannten Treffpunkten vor?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
19. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Bedeutung
sozialer Medien, Messengerdienste und digitaler Gruppenstrukturen für die
Bildung und Verfestigung jugendlicher Intensiv- und
Mehrfachtätergruppen vor?
Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
20. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über
Einschüchterungen von Zeugen oder Geschädigten durch jugendliche
Mehrfachtätergruppen vor?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
21. Welche Intensivtäterprogramme bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit in Bund, Ländern und Großstädten?
Die Bundesregierung hat Kenntnis von den nachfolgend aufgeführten
Programmen in den Ländern.
Bayern hat eine Rahmenkonzeption zur Bekämpfung der Mehrfach- und
Intensivtäter bis 21 Jahre. Beim Polizeipräsidium München gibt es ein
Anschlussprogramm für Täter über 21 Jahre, die „Konzeption für Ermittlungen und
Maßnahmen gegen Mehrfach- und Intensivtäter (KERMIT)“.
Baden-Württemberg hat seit 1999 ein Intensivtäterprogramm, welches 2023
überarbeitet und aktualisiert wurde. Dies schafft landesweit einheitliche
Standards für den Umgang mit delinquenten Kindern und Jugendlichen, darunter im
Speziellen auch für „Besonders auffällige junge Straftäterinnen und Straftäter“
(BajuS).
Berlin hat 1995 in der Polizei Berlin das Programm „Täterorientierte
Ermittlungsarbeit (TOE)“ eingeführt, das in erster Linie auf die Bereiche der Jugend-
und Gewaltkriminalität abzielt. Außerdem gibt es die „Gemeinsame
Allgemeine Verfügung zur Verfolgung von Intensivtäterinnen und -tätern
(Intensivtäterrichtlinie)“.
In Hessen wurde ein spezielles Konzept täterorientierter Prävention
flächendeckend eingeführt (BASU21). In diesem Rahmen befasst sich die hessische
Polizei mit „Besonders auffälligen Straftätern unter 21 Jahren“.
In Nordrhein-Westfalen existiert die kriminalpräventive Initiative des
Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen „Kurve kriegen“, die
kriminalitätsgefährdeten Kindern und Jugendlichen hilft.
22. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Wirksamkeit
bestehender Intensivtäterprogramme vor?
Die Bundesregierung hat Kenntnis, dass Wirkungsuntersuchungen zu
polizeilichen Maßnahmen, Verfahrensbeschleunigungen sowie zu verschiedenen
sozialpädagogischen Maßnahmen vorliegen. Die entsprechenden Publikationen sind
online verfügbar:
www.kriminalpraevention.de/infoangebote-des-dfk/publikationen/nzk-archiv.ht
ml?file=files/DFK/nzk/2018_NZK-Synthese_02.pdf
https://polizei.nrw/prozess-und-wirkungsevaluation-polizeilicher-konzepte-zu
m-umgang-mit-jungen-mehrfach-intensivtaetern-in-nrw
Neuere Erkenntnisse, die dies wesentlich ergänzen könnten, sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
23. Welche neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls
über Probleme bei der Zusammenarbeit zwischen Polizei, Jugendämtern,
Schulen und Justiz im Zusammenhang mit jugendlichen Intensivtätern
vor (
www.dvjj.de/wp-content/uploads/2026/03/breymann2012.pdf)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die über öffentlich
zugängliche Untersuchungsergebnisse hinausgehen.
Die Bundesregierung bereitet derzeit die im Koalitionsvertrag vereinbarte
Studie zu den Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt vor. Die Studie
wird sich ergebnisoffen unter anderem mit der Untersuchung der vorhandenen
Strukturen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Justiz
befassen.
Auf Grundlage der Erkenntnisse und Empfehlungen der Studie, die nach dem
Koalitionsvertrag ausdrücklich auch gesetzgeberische Handlungsoptionen
umfassen soll, wird die Bundesregierung prüfen, ob und gegebenenfalls in
welchen Bereichen gesetzlicher Anpassungsbedarf besteht. Es kann im Rahmen
der Studie auch zu Erkenntnissen in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen
den genannten Stellen kommen.
24. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über
personelle oder strukturelle Überlastungen von Jugendämtern und
Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit jugendlicher
Intensivkriminalität vor (Drenkhahn, Hilfe für kindliche und jugendliche Intensivtäter,
FÜR 2007, 24 ff.,
https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata
%2Fzeits%2Ffpr%2F2007 Prozent2Fcont%2Ffpr.2007.24.1.htm&ancho
r=Y-300-Z-FPR-B-2007-S-24-N-1)?
Der Bundesregierung sind die Belastungen in den Jugendämtern insbesondere
in Hinblick auf den Fachkräftemangel bekannt. Sie wird daher in dieser
Legislaturperiode eine Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg
bringen zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe.
25. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Rückfallquoten
jugendlicher Intensiv- und Mehrfachtäter vor?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die über öffentlich
zugängliche Untersuchungsergebnisse wie zum Beispiel die bundesweite
Rückfalluntersuchung „Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen“ hinausgehen.
Ob und wie häufig delinquente Jugendliche (erneut) straffällig werden, lässt
sich nach den der Bundesregierung vorliegenden Studien aufgrund der hohen
Variabilität in den individuellen Delinquenzverläufen nicht pauschal ermitteln.
26. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über sogenannte
Gewaltkarrieren jugendlicher Mehrfachtäter vor?
Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen.
27. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung derzeit gegebenenfalls
zur Bekämpfung jugendlicher Intensiv- und Mehrfachtäterkriminalität?
Die Zuständigkeit im Bereich der Bekämpfung von Jugendkriminalität liegt in
den Ländern. Das gilt auch für die Planung und Durchführung
kriminalpräventiver Maßnahmen, für die auch die kommunale Ebene zuständig ist.
28. Prüft die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf im
Bereich jugendlicher Intensiv- und Mehrfachtäter, und wenn ja, welchen?
Die betreffende Personengruppe ist nicht Gegenstand einer nur auf sie
bezogenen Prüfung einer Änderung des Jugendgerichtsgesetzes. Sollten sich im
Rahmen ihrer fortlaufenden Überprüfung der jugendstrafrechtlichen
Handlungsmöglichkeiten gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergeben, wird die
Bundesregierung solche Erkenntnisse in ihre Prüfung einbeziehen.
29. Welche neuen Erkenntnisse oder Bewertungen haben sich hinsichtlich
eines bundesweiten Lagebildes zu jugendlichen Intensiv- und
Mehrfachtätern ergeben, und plant die Bundesregierung die Einführung eines
solchen Lagebildes (
www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-b
eschluesse/07-12-07/07-12-07-Bericht%20zu%20TOP%2016.pdf?__blo
b=publicationFile&v=2; S. 6)?
Ein bundesweites Lagebild zu jugendlichen Intensiv- und Mehrfachtätern ist
nicht geplant. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
30. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Entwicklung jugendlicher Gewalt- und Intensivkriminalität für die
Sicherheitslage in deutschen Ballungsräumen?
Die Bundesregierung beobachtet die aktuellen Entwicklungen zur Kinder- und
Jugendkriminalität insgesamt genau. Auf die Antworten zu den Fragen 23 und
28 wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333