Deutscher Bundestag Drucksache 21/7319
21. Wahlperiode 21.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rebecca Lenhard, Dr. Konstantin
von Notz, Jeanne Dillschneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/6866 –
Umsetzungsstand, Projektsteuerung und technische Ausgestaltung der
deutschen EU Digital Identity Wallet
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die EU Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) soll Bürgerinnen und Bürgern
künftig ermöglichen, sich europaweit digital auszuweisen und persönliche
Nachweise sicher, selbstbestimmt und grenzüberschreitend zu verwenden. Sie
ist damit ein zentrales Vorhaben für die Digitalisierung der öffentlichen
Verwaltung. Voraussetzung für ihre Akzeptanz sind nach Auffassung der
Fragestellenden ein hohes Maß an Sicherheit und Datenschutz, eine einfache und
barrierefreie Nutzung sowie transparente organisatorische Verfahren.
Die Bundesregierung hat angekündigt, die deutsche EUDI-Wallet zum 2.
Januar 2027 bereitstellen zu wollen. Aktuelle Medienberichte und Äußerungen
von Projektbeteiligten werfen jedoch vielfältige Fragen zum konkreten
Zeitplan, zum Funktionsumfang, zur technischen Architektur und zur Steuerung
des Projekts auf (
www.tagesspiegel.de/politik/verzogerungen-bei-digitaler-bri
eftasche-wildbergers-leute-steuern-prestigeprojekt-ins-chaos-15692691.html).
Demnach bestünden unter anderem Unsicherheiten hinsichtlich der
rechtzeitigen Bereitstellung zentraler Funktionen, der verwendeten technischen
Standards sowie möglicher Interessenkonflikte bei der Projektsteuerung und
Auftragsvergabe. Insgesamt bleibt intransparent, welche Auswirkungen sich
derzeit abzeichnende Verzögerungen auf die europarechtlichen
Verpflichtungen Deutschlands und auf weitere Vorhaben der digitalen Verwaltung haben,
wie beispielsweise die Bereitstellung der sogenannten Deutschland-App.
Aus Sicht der Fragestellenden muss die Bundesregierung Sorge tragen, dass
sich ein Scheitern wie bei der App „ID Wallet“ des digitalen Führerscheins
und anderer E‑Government-Vorhaben der vergangenen Jahre nicht wiederholt,
um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Digitalisierungsfähigkeit
des Staates nicht zu untergraben (
www.sueddeutsche.de/wirtschaft/fuehrersch
ein-digital-id-wallet-1.5425432). Angesichts der zentralen Bedeutung der
EUDI-Wallet für einen modernen, nutzerfreundlichen und vertrauenswürdigen
digitalen Staat ist aus Sicht der Fragestellenden daher umfassende Transparenz
über den aktuellen Projektstand, bestehende Risiken, Zuständigkeiten und die
weiteren Umsetzungsschritte erforderlich.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung vom 20. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass bislang nach wie vor nicht alle
Durchführungsrechtsakte zur Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-
Verordnung) verabschiedet sowie einige bereits verabschiedete
Durchführungsrechtsakte noch nicht alle fachlich erforderlichen Vorgaben enthalten. So fehlen noch
die Spezifikationen für die Pseudonym-Funktion und der Wallet-zu-Wallet-
Kommunikation. Erst mit Vorliegen dieser Spezifikationen ist eine nationale
Umsetzung einer vollständig eIDAS-konformen EUDI-Wallet möglich. Um
unter anderem diesem Umstand gebührend Rechnung tragen zu können, erfolgt
die Entwicklung der staatlichen EUDI-Wallet bewusst in einem iterativen,
agilen Projektvorgehen, um technische, rechtliche und europäische Entwicklungen
fortlaufend berücksichtigen zu können. Eine agile Vorgehensweise ist gängiger
Standard bei Entwicklungsvorhaben dieser Größe und Komplexität.
1. Hält die Bundesregierung unverändert an dem Ziel fest, die staatlich
bereitgestellte deutsche EUDI-Wallet am 2. Januar 2027 für Bürgerinnen
und Bürger in Betrieb zu nehmen, und wie bewertet sie gegenwärtig das
Risiko, dass dieser Termin nicht eingehalten werden kann?
Die Bundesregierung hält unverändert an dem 2. Januar 2027 als Zieltermin zur
Bereitstellung der staatlichen EUDI-Wallet für Bürgerinnen und Bürger fest.
2. Welche verbindlichen Meilensteine und Fristen wurden seit Beginn der
Entwicklung der deutschen EUDI-Wallet festgelegt, welche davon
wurden jeweils fristgerecht erreicht, welche wurden verschoben, und aus
welchen Gründen erfolgten die jeweiligen Verschiebungen?
Die Entwicklung der staatlichen EUDI-Wallet wurde im Sommer 2024
aufgenommen. Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt, erfolgt sie
bewusst in einem agilen Projektvorgehen, etwa um technische, rechtliche und
europäische Entwicklungen fortlaufend berücksichtigen zu können. Gleichwohl
wurden im Projektverlauf Meilensteine definiert. Dazu zählen: der Aufbau und
Betrieb der offiziellen Testumgebung (EUDI-Wallet-Sandbox) zur Erprobung
von PID (12/2025) und EAAs (04/2026), die Gründung des Orchestrators
(Common Codes GmbH) (05/2026) als zentrale Entität im Auftrag des
Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) zur Steuerung
und Weiterentwicklung des EUDI-Wallet-Ökosystems, der Start der ersten
Runde der Pentests im Rahmen der Beschleunigten Sicherheitsüberprüfung
(BSZ) (06/2026), die Migration der Betriebsumgebung von der
Übergangsumgebung in die Produktionsumgebung des Betriebspartners (07/2026). Diese
Meilensteine wurden erreicht bzw. befinden sich planmäßig in Umsetzung.
3. Welche konkreten Funktionen und Nachweise sollen am 2. Januar 2027
tatsächlich zur Verfügung stehen, und welche ursprünglich für den Start
vorgesehenen Funktionen werden zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich
noch nicht verfügbar sein?
Zum Start wird, wie vorgesehen, der digitale Ausweis (PID) auf Basis von
Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel sowie die Nutzung digitaler
Nachweise (EAAs), darunter z. B. der digitale Führerschein, zur Verfügung
stehen. Des Weiteren wird mit dem so genannten „EUDI Hub“ das Portal zur
Verfügung stehen, mit dem Akzeptanzstellen (Relying Parties) und
Nachweisaussteller (EAA-Issuer) verwaltet und die Informationen über diese
veröffentlicht werden.
Weitere Funktionen nach der novellierten eIDAS-Verordnung, wie die
qualifizierte elektronische Signatur (QES), Pseudonyme oder Datenaustausch von
Wallet zu Wallet, werden im Rahmen des iterativen Entwicklungsprozesses
schrittweise ergänzt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
4. Zu welchem Zeitpunkt sollen nach derzeitiger Planung insbesondere
a) qualifizierte elektronische Signaturen,
b) die Verwendung von Pseudonymen,
c) die Autorisierung von Zahlungen,
d) der digitale Führerschein,
e) Bildungs- und Berufsqualifikationsnachweise,
g) Vollmachten und Mandate, eine natürliche oder juristische Person zu
vertreten, und
h) behördliche Genehmigungen und Lizenzen
Die in der Frage 4 Buchstabe a bis h genannten Funktionen und Nachweise
sind Teil des schrittweisen Aufbaus des deutschen EUDI-Wallet-Ökosystems
als sichere und vertrauensvolle Infrastruktur für digitale Nachweise.
Die Funktionen Qualifizierte elektronische Signatur (a), Pseudonyme (b) sowie
Zahlungsautorisierung (c) werden abhängig von der Ausgestaltung der
entsprechenden europäischen Durchführungsrechtsakte in späteren
Entwicklungsstufen bereitgestellt. Die Priorität und Termine für die Bereitstellung dieser
Funktionen werden im Rahmen der weiteren Roadmap-Planung definiert.
Mit der staatlichen EUDI-Wallet wird eine sichere Infrastruktur bereitgestellt,
mit der digitale Nachweise gespeichert, verwaltet und geteilt werden können.
Sie definiert dabei nicht jeden einzelnen Anwendungsfall selbst: Ob und ab
wann ein konkreter Nachweis genutzt werden kann, hängt maßgeblich von den
jeweiligen Nachweisausstellern und Akzeptanzstellen ab. Dazu zählen auch die
unter d, e, f, g und h erwähnten Nachweise.
f) elektronische Gesundheits- oder Versicherungsnachweise,
über die deutsche EUDI-Wallet nutzbar sein?
Nach aktueller Planung soll im Bereich der GKV ab dem offiziellen Go‑Live
im Januar 2027 die EUDI-Wallet mithilfe der Personenidentifizierungsdaten
(PID) als zusätzliches Identifizierungsmittel für die Anmeldung bei der
Gesundheits-ID genutzt werden können.
Der Referentenentwurf zum „Gesetz für Daten und digitale Innovation im
Gesundheitswesen“ (GeDIG) sieht vor, dass die EUDI-Wallet ab dem 1.
Dezember 2028 in Verbindung mit entsprechenden elektronischen Nachweisen in der
Wallet in gleicher Weise wie die elektronische Gesundheitskarte als
Versicherungsnachweis nach § 291a Absatz 1 dienen soll.
5. Wird die deutsche EUDI-Wallet zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen
Bereitstellung sämtliche nach der Verordnung (EU) 2024/1183 und den
dazugehörigen Durchführungsrechtsakten erforderlichen Funktionen und
Anforderungen erfüllen, und wenn nein,
a) welche Anforderungen werden noch nicht erfüllt,
b) aus welchen Gründen,
d) bis wann werden die erforderlichen Funktionen jeweils den
Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen?
Der staatlichen EUDI-Wallet stehen zum Start im Januar 2027 der digitale
Ausweis auf Basis der Personenidentifizierungsdaten (PID) sowie die Nutzung
digitaler Nachweise (EAAs) zur Verfügung. Das Projekt verfolgt eine klare, aus
dem Konsultationsprozess abgeleitete Vision, auf Basis dessen die
Fokussierung auf die beiden Kernfunktionen mit zentralen gesellschaftlichen
Mehrwerten erfolgt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
Neben der staatlichen EUDI-Wallet-App stellt die Bundesregierung zum 2.
Januar 2027 gleichermaßen das deutsche EUDI-Wallet-Ökosystem, den digitalen
Ausweis sowie weitere relevante Ökosystem-Bestandteile bereit. Diese
Infrastruktur für das sichere Ausstellen, Speichern und Teilen von digitalen
Nachweisen ist ein Grundbaustein sicherer Digitalisierung und stärkt die digitale
Souveränität aller Nutzenden und von Deutschland insgesamt.
c) welche rechtlichen und praktischen Folgen ergeben sich daraus, und
Deutschland nimmt mit Einführung der EUDI-Wallet ein vollständig
funktionsfähiges nationales EUDI-Wallet-Ökosystem für digitale Nachweise in Betrieb.
Bereitgestellt werden nicht nur die staatliche Wallet-App für iOS und Android
mit ihren zentralen Funktionen, sondern die gesamte dafür erforderliche
Infrastruktur. Damit steht die Infrastruktur bereit, in der digitale Nachweise sicher
ausgestellt, gespeichert und geteilt werden können. Die zum Start
bereitgestellten Funktionen sind in eIDAS-konformer Weise umgesetzt und werden
schrittweise erweitert.
6. In welcher Form und in welchem Umfang werden die Umsetzung
folgender Projekte mit der Umsetzung der EUDI-Wallet in Deutschland
durch die Bundesregierung konzeptionell und praktisch berücksichtigt
a) Errichtung des National-Once-Only-Technical-System (NOOTS) im
Rahmen der SDG (Single Digital Gateway)-Verordnung;
Die Bundesregierung hat in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der
FITKO (Föderale IT-Kooperation) ein Vorhaben zum Aufbau eines zentralen
Ausstellungsdienstes gestartet, mit dem auf Wunsch von Nutzenden der EUDI-
Wallet Nachweise aus den an das NOOTS angeschlossenen Registern direkt in
die Wallet ausgestellt werden können. Nach aktueller Planung soll dieser
Ausstellungsdienst im ersten Quartal 2027 produktiv zur Verfügung gestellt
werden, sodass spätestens ab dem zweiten Quartal 2027 darüber erste Nachweise in
die EUDI-Wallet ausgestellt werden können.
b) Erarbeitung der föderalen Zielarchitektur für Postfach- und
Kommunikationslösungen (ZaPuK);
Die novellierten eIDAS-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des
Europäischen Parlaments und des Rates über elektronische Identifizierung und
Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur
Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG) regelt den Funktionsumfang für EUDI-
Wallets. Entsprechend dieser ist eine Kommunikations- oder Postfachfunktionalität
für EUDI-Wallets nicht vorgesehen. Fachliche Anknüpfungspunkte zu ZaPuK
bestehen folglich insbesondere beim Thema Identifizierung und
Authentifizierung von natürlichen Personen mittels der EUDI-Wallet. Die Bundesregierung
steht hierzu im Austausch mit der FITKO, der für das Vorhaben ZaPuK
federführend zuständigen Stelle.
c) Einführung des digitalen Euros;
Die Bundesregierung beabsichtigt, zukünftig auch Bezahlfunktionalitäten mit
der EUDI-Wallet zu ermöglichen. Mit Blick auf den digitalen Euro sieht der
Legislativvorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung eines
digitalen Euro vom 28. Juni 2023 vor, dass Front-End-Dienste für den digitalen Euro
mit der EUDI-Wallet interoperabel sein oder in diese integriert werden sollen.
Zudem sollen Nutzende, auf freiwilliger Basis, die EUDI-Wallet für
Onboarding-Zwecke und für Autorisierungen von Zahlungen verwenden können.
Diese Maßgaben werden bei den laufenden Arbeiten an der Umsetzung der
EUDI-Wallet berücksichtigt.
d) Einführung der EU-Brieftaschen für Unternehmen?
Der Entwurf der European Business Wallet-Verordnung wird noch auf
europäischer Ebene verhandelt.
7. Steht aus Sicht der Bundesregierung durch etwaige Verspätungen bei der
Bereitstellung der EUDI-Wallet auch der bisher anvisierte Starttermin
der „Deutschland-App“ infrage, und wenn ja, mit wie vielen Wochen
bzw. Monaten der verzögerten Bereitstellung rechnet die
Bundesregierung bisher?
Die Bundesregierung geht nicht von Verzögerungen bei der Bereitstellung der
staatlichen EUDI-Wallet aus.
8. Welche konkreten Auswirkungen hätte eine Verzögerung oder zunächst
nur eingeschränkte Bereitstellung der deutschen EUDI-Wallet auf andere
geplante Digitalisierungsvorhaben des Bundes, insbesondere auf die
angekündigte Deutschland-App, und
a) welche Funktionen der Deutschland-App oder anderer
Digitalisierungsvorhaben setzen die rechtzeitige und vollständige Verfügbarkeit
der deutschen EUDI-Wallet voraus,
b) welche zeitlichen und, technischen Abhängigkeiten bestehen
zwischen diesen Vorhaben,
c) welche Zeitpläne und vorgesehenen Funktionsumfänge müssten bei
einer Verzögerung der deutschen EUDI-Wallet angepasst werden?
Der geplante Funktionsumfang der staatlichen EUDI-Wallet zum Start des
EUDI-Wallet-Ökosystems Anfang 2027 ist den Stellen des Bundes, die
relevante Digitalisierungsvorhaben verantworten, bekannt und wird in diesen
Vorhaben entsprechend berücksichtigt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 7 verwiesen.
9. Wird zum geplanten Start der deutschen EUDI-Wallet am 2. Januar 2027
Zero-Knowledge-Proof oder ein vergleichbares kryptografisches
Verfahren einsatzbereit sein, und wenn nein,
Zero-Knowledge-Proofs (ZKPs) stehen zum Start der staatlichen EUDI-Wallet
noch nicht zur Verfügung, da hierzu noch Abstimmungen auf europäischer
Ebene geführt werden.
a) welches technische Verfahren soll stattdessen verwendet werden,
Grundsätzlich ist jeder Nachweis in der staatlichen EUDI-Wallet bereits
kryptografisch (ECDSA) signiert. Das gewährleistet die Unfälschbarkeit der
digitalen Nachweise sowie eine Überprüfung auf Echtheit, ohne dass ein „Rückruf"
an den Aussteller („Phone Home") erforderlich ist. Diese bestehende
Architektur ermöglicht bereits umfassenden Datenschutz, etwa mittels selektiver
Offenlegung (Selective Disclosure), bei der ausschließlich die für den jeweiligen
Zweck erforderlichen Attribute geteilt werden.
b) welche personenbezogenen Daten werden bei diesem Verfahren an die
vertrauenden Beteiligten (Relying Parties) übermittelt,
Es werden ausschließlich die Daten übermittelt, die die Relying Party im
Rahmen ihres registrierten Nutzungszwecks anfragt und die die Nutzenden aktiv in
der Wallet freigeben. Eine Weitergabe ohne Zustimmung erfolgt nicht.
c) können die übermittelten Daten von diesen Beteiligten gespeichert,
mit anderen Daten verknüpft oder weiterverarbeitet werden, und
Relying Parties dürfen die übermittelten Daten von Nutzenden nur zu den
vorab (im EUDI-Hub) registrierten Nutzungszwecken weiterverarbeiten. Eine
Verknüpfung von Interaktionen über verschiedene Präsentationen oder Relying
Parties hinweg wird durch das Prinzip der „Unlinkability“ verhindert.
Grundsätzlich gelten für die Verarbeitung und Speicherung von Daten die Regeln der
DSGVO.
d) zu welchem Zeitpunkt soll ein Zero-Knowledge-Proof oder ein
vergleichbar datensparsames kryptografisches Verfahren zur Verfügung
stehen?
Zero-Knowledge-Proofs werden derzeit auf europäischer Architektur- und
Standardisierungsebene weiter ausgearbeitet. Ein konkreter Zeitpunkt für die
Bereitstellung kann daher noch nicht benannt werden; die Einführung erfolgt
im Rahmen des iterativen Entwicklungsprozesses. Die staatliche EUDI-Wallet
arbeitet von Anfang an mit datensparsamen Verfahren. Datenminimierung wird
über Selektive Freigabe erreicht. Die Nichtverknüpfbarkeit wird über Einmal-
Nachweise (im Kontext der Ausstellung eines Bündels von Einmal-
Nachweisen) erreicht. Damit können Nachweise, in Abhängigkeit der geteilten Daten,
auch anonym mit Relying Parties geteilt werden.
10. Welche personenbezogenen Daten, Identitätsdaten, Nachweise sowie
Protokoll-, Diagnose- und Metadaten sollen bei der Nutzung der
deutschen EUDI-Wallet gespeichert oder verarbeitet werden, aufgeschlüsselt
danach, welche Daten
a) unmittelbar auf dem Endgerät der Nutzerinnen und Nutzer,
Auf dem persönlichen Endgerät von Nutzenden werden die jeweiligen in der
EUDI-Wallet gespeicherten Nachweise sowie die hierfür erforderlichen
Identitäts- und Nachweisdaten verarbeitet. Dazu zählen insbesondere die
Personenidentifizierungsdaten (PID) sowie weitere von den Nutzenden aufgenommene
Nachweise (EAAs).
Protokolle der Aktivitäten werden in der EUDI-Wallet-App gespeichert.
Diagnose- und Metadaten werden nur verarbeitet bzw. in der Wallet-App
gespeichert, soweit dies für Betrieb, Sicherheit, Fehleranalyse und
Nachvollziehbarkeit erforderlich ist.
b) in zentralen oder dezentralen Hintergrundsystemen des Bundes, der
Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) oder beauftragter
Dritter,
Das deutsche EUDI-Wallet-Ökosystem umfasst mehrere zentral betriebene
Komponenten, deren Architektur, Funktionen und Datenflüsse öffentlich
dokumentiert sind. In diesen Komponenten werden keine Transaktions- oder
Nutzungsdaten erhoben. Identitäts- und Nachweisdaten werden nicht zentral
gespeichert.
Zum Betrieb der Hintergrundsysteme werden zentral im Wesentlichen lediglich
Verwaltungsdaten gespeichert, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:
Wallet Backend-Infrastruktur:
• Angaben zur Verwaltung der Wallet-Instanz (pseudonyme Kennung,
Gültigkeits- bzw. Widerrufsstatus, kryptografische Schlüssel, Sperrcodes)
• sicherheitsbezogene Angaben zum Gerät (Gerätemodell, Betriebssystem-
und App-Version);
EUDI-Hub:
• die Registrierungsdaten der teilnehmenden Organisationen
(Akzeptanzstellen/Nachweisaussteller) sowie nicht-personenbezogene Kennzahlen.
Diese Daten enthalten keine Klarnamen, keine Nachweisinhalte und keine
Nutzungshistorie.
Sofern es personenbezogene Daten betrifft, werden die konkreten
Aufbewahrungs- und Löschfristen im Rahmen der Betriebskonzepte und der laufenden
Datenschutz-Folgenabschätzung festgelegt.
Weiterführende Informationen ergeben sich aus der öffentlich einsehbaren
Architekturdokumentation der staatlichen EUDI-Wallet sowie dem Blueprint für
das deutsche EUDI-Wallet-Ökosystem:
•
https://bmi.usercontent.opencode.de/eudi-wallet/wallet-development-docum
entation-public/latest/
•
https://bmi.usercontent.opencode.de/eudi-wallet/eidas-2.0-architekturkonze
pt/content/ecosystem-vision-and-fundamentals/what-is-the-ecosystem/.
c) bei den Ausstellerinnen und Ausstellern der jeweiligen Nachweise und
Nachweisaussteller (Issuer) verarbeiten die Daten, die sie zur Ausstellung des
jeweiligen Nachweises benötigen und bereits nach geltendem Recht vorhalten
(etwa der PID-Provider die aus dem Personalausweis oder elektronischen
Aufenthaltstitel abgeleiteten Identitätsdaten, ein Führerschein-Aussteller die
Fahrerlaubnisdaten). Rechtsgrundlage, Umfang und Aufbewahrung richten sich
nach dem jeweiligen Fachrecht und der eigenen datenschutzrechtlichen
Verantwortlichkeit des Ausstellers. Die staatliche EUDI-Wallet begründet insoweit
keine neuen Speicherpflichten.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/1297 verwiesen.
d) bei den vertrauenden Beteiligten
gespeichert oder verarbeitet werden, und welche jeweiligen Speicher- und
Löschfristen sind vorgesehen?
Relying Parties erhalten nur diejenigen Datenfelder, die Nutzende auf eine
konkrete Anfrage hin nach ausdrücklicher Zustimmung freigeben und auch nur
solche, die die Relying Parties zuvor für ihren jeweiligen Anwendungsfall
registriert hat. Nach dem Grundsatz der Datensparsamkeit und der selektiven
Offenlegung werden dabei nur die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Angaben
übermittelt.
Ob und wie lange übermittelte Daten gespeichert werden, richtet sich nach der
eigenen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit der Relying Parties und den
für sie geltenden Vorgaben, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung.
Die EUDI-Wallet begründet insoweit keine neuen Speicherpflichten, sondern
ermöglicht es den Relying Parties, weniger Daten zu verarbeiten als bei
herkömmlichen Verfahren. Speicher- und Löschfristen liegen in der eigenen
Verantwortung der Relying Parties.
11. Bei welchen der für die deutsche EUDI-Wallet geplanten
Anwendungsfällen ist eine Klarnamenabfrage vorgesehen, und auf welcher jeweiligen
gesetzlichen Grundlage beruht dies?
Das nationale EUDI-Wallet-Projekt stellt mit der Bereitstellung der staatlichen
EUDI-Wallet und der Entwicklung des deutschen EUDI-Wallet-Ökosystems
eine sichere Infrastruktur für digitale Nachweise bereit. Konkrete Nachweise
und Anwendungsfälle in dieser Infrastruktur werden von den jeweiligen Issuern
und Relying Parties verantwortet.
Jede Relying Party muss vor der Nutzung der EUDI-Wallet einen
Registrierungsprozess durchlaufen und dabei ihren Anwendungsfall sowie die hierfür
erforderlichen Datenfelder offenlegen. Diese Angaben sind jederzeit öffentlich
einsehbar. Ob im Rahmen eines konkreten Anwendungsfalls Identitätsdaten,
wie z. B. der Name, abgefragt werden, entscheidet die jeweilige Relying Party
nach Maßgabe ihres Dienstes und der für sie geltenden Rechtsgrundlage.
12. Artikel 5a Absatz 9 der Verordnung (EU) 2024/1183 sieht vor, dass
vertrauende Beteiligte die Nutzung von Pseudonymen nicht verweigern
dürfen, sofern eine Identifizierung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, durch
welche technischen und organisatorischen Maßnahmen wird
sichergestellt, dass vertrauende Beteiligte bzw. das System nicht zwischen einer
Klarnamen- und einer Pseudonymnutzung unterscheiden können, sodass
dieses Recht nicht durch eine faktische Diskriminierung pseudonym
auftretender Nutzerinnen und Nutzer unterlaufen wird?
Die Frage nimmt Bezug auf Artikel 5a Absatz 9 der Verordnung (EU)
2024/1183. Die dort angesprochene Pflicht, die Nutzung von Pseudonymen
nicht zu verweigern, ergibt sich zutreffend aus Artikel 5b Absatz 9 der
Verordnung (EU) Nr. 910/2014 in der durch die Verordnung (EU) 2024/1183
geänderten Fassung. Sie richtet sich an die Relying Parties. Diese dürfen die Nutzung
von Pseudonymen nicht ablehnen, soweit eine Identifizierung nicht durch
Unions- oder nationales Recht vorgeschrieben ist.
Abgesichert wird das Recht auf Pseudonymnutzung u. a. durch die
Registrierungspflicht der Relying Parties und die dabei erfolgende Offenlegung des
Anwendungsfalls sowie der angeforderten Datenfelder. Dadurch kann jederzeit
öffentlich eingesehen und überprüft werden, ob Klarnamen verlangt werden, wo
Pseudonyme grundsätzlich ausreichend scheinen.
Die Verordnung verlangt hingegen nicht, dass Relying Parties oder das System
nicht zwischen einer Namens- und einer Pseudonymnutzung unterscheiden
können und sie verlangt auch nicht, dass die Pseudonymnutzung über die
EUDI-Wallet erfolgen muss. Daher ist die Eingabe von pseudonymen
Nutzendendaten direkt in den Zielsystemen ein legitimes und etabliertes Mittel. Soweit
über die Nichtverweigerung hinaus eine faktische Benachteiligung pseudonym
auftretender Nutzender verhindert werden soll, ergibt sich dies nicht aus der
novellierten eIDAS-Verordnung, sondern aus den allgemeinen Vorgaben zur
Datenverarbeitung, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und dem
allgemeinen Gleichbehandlungsrecht, sowie aus dem Grundsatz der
Datensparsamkeit. Die Aufsicht hierüber obliegt den zuständigen Fach- und
Datenschutzbehörden.
13. Ist vorgesehen, in der deutschen EUDI-Wallet ein biometrisches
Lichtbild oder andere biometrische Daten zu speichern oder zu verarbeiten,
und wenn ja,
Nach derzeitigem Planungsstand ist die europarechtlich vorgegebene
Integration des Lichtbildes für die Weiterentwicklung der staatlichen EUDI-Wallet
nach der ersten Stufe geplant.
a) für welche Anwendungsfälle,
Das Lichtbild kann im Rahmen von vielfältigen Präsenz-Situationen, z. B.
Identitätskontrollen beim Abholen eines Pakets, benötigt werden. Auch für
Online-Anwendungen gibt es Anwendungsfälle. Beispielhaft wird in der
offiziellen Testumgebung (EUDI-Wallet-Sandbox) der Anwendungsfall der notariellen
Online-Verfahren durch die Bundesnotarkammer erprobt. Nach geltendem
Recht müssen Notarinnen und Notare die höchstpersönliche Mitwirkung der
anwesenden Person an der Beurkundungsverhandlung sicherstellen. Der
Abgleich des aus dem deutschen oder europäischen Ausweisdokument
ausgelesenen Lichtbildes mit der an der Videokonferenz teilnehmenden Person
ermöglicht dies in der digitalen Umsetzung.
b) an welchem technischen Speicherort,
Als Bestandteil der Personenidentifizierungsdaten (PID) wird das Lichtbild auf
dem persönlichen Gerät (Smartphone) des/der jeweiligen Nutzenden
gespeichert.
c) auf welcher Rechtsgrundlage, und
Seitens der EU-Kommission wurde die verpflichtende Aufnahme biometrischer
Lichtbilder in die EUDI-Wallet vorgeschlagen (siehe Frage 14). Basierend auf
der Verabschiedung des entsprechenden EU-Durchführungsrechtsakts wird das
Lichtbild ein verpflichtendes Datenfeld in der PID. Die konkrete Ausgestaltung
und Umsetzung wird derzeit noch geprüft und auf Grundlage des Digitale-
Identitätengesetzes (DIdG) perspektivisch ausdefiniert.
d) mit welchen Zugriffsmöglichkeiten für Dritte?
Der Zugriff auf das Lichtbild im Rahmen der Personenidentifizierungsdaten
(PID) kann nur basierend auf dem registrierten Nutzungszweck einer Relying
Party erfolgen. Nur wenn Nutzende der Datenabfrage aktiv zustimmen, werden
die entsprechenden Daten übermittelt.
14. Welche Position hat die Bundesregierung in den Verhandlungen auf
europäischer Ebene zur verpflichtenden Aufnahme biometrischer
Lichtbilder in die EUDI-Wallet zu welchem Zeitpunkt vertreten, und aus
welchen Gründen hat sie ihre Position gegebenenfalls geändert?
Im Rahmen der letzten beiden Sitzungen des eIDAS-Komitees am 6. Mai 2026
und 18. Juni 2026 wurden seitens der EU-Kommission Änderungen für einige
die EUDI-Wallet betreffende Durchführungsrechtsakte vorgeschlagen, darunter
auch die verpflichtende Aufnahme biometrischer Lichtbilder in die EUDI-
Wallet. Nach sorgfältiger Abwägung sowie auf Grundlage mehrerer interner
Abstimmungen, u. a. mit dem Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit (BfDI), erachtet die Bundesregierung eine sichere Bereitstellung
und datensparsame sowie selektive Nutzung von biometrischen Lichtbildern im
transparenten und vertrauenswürdigen (deutschen) EUDI-Wallet-Ökosystem
als grundsätzlich sinnvoll. Mit Blick auf die Verhandlungen im eIDAS-
Komitee setzte die Bundesregierung sich daher aktiv für den Schutz des Lichtbilds
und für vertrauenswürdige Rahmenbedingungen bei der Nutzung im deutschen
EUDI-Wallet-Ökosystem ein.
15. Wie soll das Register der vertrauenden Beteiligten ausgestaltet werden,
und
Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Frage auf Artikel 5b
Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 in der durch die Verordnung (EU)
2024/1183 geänderten Fassung bezieht. Die nachfolgenden Ausführungen
geben den aktuellen Planungsstand wieder. Die konkrete Ausgestaltung der
Registrierungs- und Prüfprozesse befindet sich noch in Konzeption und
Umsetzung. Die registrierten Organisationen und Anwendungsfälle sind öffentlich
einsehbar.
a) welche Angaben müssen Beteiligte für die Registrierung abseits von
Artikel 5b Absatz 2 der Verordnung (EU) Nummer 910/2024 machen,
Über Artikel 5b Absatz 2 hinaus werden keine weiteren Angaben benötigt.
b) wird vor der Registrierung geprüft, zu welchen konkreten Zwecken
ein Dienst welche personenbezogenen Daten und Attribute über die
deutsche EUDI-Wallet abfragen möchte,
Für jeden Anwendungsfall sind zusätzlich der Verwendungszweck, die
abzufragenden Attribute sowie die Rolle der Organisation im Ökosystem anzugeben.
Auf dieser Grundlage stellt der Registrar die Zertifikate aus, anhand derer die
EUDI-Wallet der bzw. dem Nutzenden die Organisation transparent macht und
prüft, ob die angeforderten Attribute den registrierten entsprechen. Der
Registrar prüft jedoch primär Identität und Vollständigkeit bzw. Verifizierbarkeit der
Angaben, nicht jedoch die inhaltliche Angemessenheit.
c) wird geprüft, ob die angeforderten Daten und Attribute für den
jeweiligen Zweck erforderlich und verhältnismäßig sind, und wenn ja, nach
welchen Kriterien,
Eine materielle Prüfung, ob die angeforderten Daten- und Attributsabrufe im
Einzelfall nach dem jeweils einschlägigen Fachrecht zulässig und in Art und
Umfang auch erforderlich und verhältnismäßig sind, wird durch den Registrar
nicht vorgenommen. Sie ist europarechtlich nicht vorgesehen und wäre auch
nicht leistbar. Dies liegt in der Verantwortlichkeit des jeweils anfordernden
vertrauenden Beteiligten. Die Verwendungszwecke und angeforderte Attribute
werden außerdem im Register der vertrauenden Beteiligten veröffentlicht und
sind damit öffentlich einsehbar.
d) welche Maßnahmen werden getroffen, sofern die Anforderung von
bestimmten Daten nicht erforderlich und verhältnismäßig ist,
Eine Relying Party kann technisch nur diejenigen Attribute abfragen, die sie
zuvor für ihren Anwendungsfall registriert hat. Die EUDI-Wallet prüft bei jeder
Transaktion, ob die Anfrage diesem Rahmen entspricht, und macht sie den
Nutzenden transparent. Eine Abfrage von Daten, die über die registrierten Attribute
hinausgeht, ist damit ausgeschlossen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Teilfrage c verwiesen.
e) welche Kontrollen erfolgen vor der Registrierung und welche
nachträglich oder kontinuierlich, und
Vor der Registrierung prüft der Registrar, ob es sich um eine in Deutschland
ordnungsgemäß registrierte Organisation handelt, und verifiziert deren Identität
sowie die Angaben zum Anwendungsfall. Eine fortlaufende Kontrolle findet
insoweit statt, als die registrierten Angaben aktuell zu halten sind und die
EUDI-Wallet bei jeder Transaktion prüft, ob eine vertrauende Beteiligte nur die
registrierten Attribute abfragt (siehe Antwort zu Teilfrage d).
f) aufgrund welcher konkreten tatsächlichen oder rechtlichen Gründe
abseits unzureichender Angaben nach Artikel 5b Absatz 2 der
Verordnung (EU) Nummer 910/2024 könnte eine Registrierung verweigert,
ausgesetzt oder entzogen werden?
Über unzureichende Angaben nach Artikel 5b Absatz 2 hinaus kann eine
Registrierung insbesondere verweigert werden, wenn sich die Identität oder die
ordnungsgemäße Registrierung der Organisation nicht verifizieren lässt.
Ausgesetzt oder widerrufen werden kann eine Registrierung unter Rückziehung der
zugehörigen Zertifikate insbesondere auf Ersuchen der zuständigen
Datenschutzbehörde sowie bei Wegfall der Registrierungsvoraussetzungen. Die
konkreten Verfahren und Richtlinien hierzu befinden sich derzeit in Ausarbeitung.
16. Hat die Bundesregierung in ihrem Zeitplan vorgesehen, dass vor dem
geplanten Start eine vollständige datenschutzrechtliche Bewertung der
konkreten technischen Ausgestaltung einschließlich einer
Datenschutzfolgenabschätzung und einer Bewertung durch die Bundesbeauftragte für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) vorliegt, und wenn ja,
welchen Zeitraum räumt sie der Prüfung ein?
Die datenschutzrechtliche Bewertung der konkreten technischen Ausgestaltung
erfolgt fortlaufend und projektbegleitend. Die Datenschutz-Folgenabschätzung
nach Artikel 35 der Datenschutz-Grundverordnung wird vor der
Inbetriebnahme der staatlichen EUDI-Wallet erstellt und finalisiert.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
ist bereits seit Projektbeginn in den Architektur- und Konsultationsprozess
eingebunden. Die weitere Beteiligung im Rahmen der datenschutzrechtlichen
Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung und wird
auch über die reine Entwicklungsphase hinaus fortgesetzt.
17. Wie bewertet die Bundesregierung Datenmissbrauchsrisiken in der
Verwendung signierter Daten gegenüber dem Einsatz authentifizierter
Kanäle (vgl. zu diesen Alternativen
www.vzbv.de/sites/default/files/2025-02/v
zbv-Gutachten%20zur%20Architektur%20der%20EUDI-Wallet.pdf),
wie stellt die Bundesregierung sicher, dass solche Risiken bei der
Nutzung signierter Daten im Zusammenhang mit der EUDI-Wallet
vermieden oder zumindest reduziert werden, und ist eine Beschränkung der
Nutzung signierter Daten auf bestimmte Anwendungsfälle vorgesehen
und wenn ja, welche?
Im Rahmen der Entscheidung zur Architektur der staatlichen EUDI-Wallet
wurden verschiedene Ansätze auch im offenen Konsultationsprozess diskutiert.
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat sich dann auf Basis einer
Gegenüberstellung der verschiedenen Optionen (Dokumentation:
https://gitlab.openco
de.de/bmi/eudi-wallet/eidas2/-/tree/main/03_Open_Online_Consultations/2410
09_Consultation/PID-Options_Analysis?ref_type=heads), die von Expertinnen
und Experten aus SPRIND, BSI, BMI und BfDI erstellt wurde, sowie unter
Zustimmung des BSI für eine Architektur entschieden. Im Verlauf dieses
Prozesses wurden auch diverse Sicherheits- und Datenschutzimplikationen diskutiert,
festgehalten und berücksichtigt.
Die von dem Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. beschriebene
Möglichkeit nachzuweisen, dass ein Nutzender/eine Nutzende einen Nachweis
präsentiert hat, ist in bestimmten Situationen (regulierte Anwendungsfälle)
erstrebenswert. Abgesehen davon, zeigt eine Analyse des Umgangs mit signierten Daten
im Kontext Digitale Identitäten, dass gängige Frameworks den Relying Parties
die Daten nach der Prüfung der Signatur als reine Nutzendendaten zur weiteren
Verarbeitung zur Verfügung stellen, ohne Signatur. Diese wird damit
üblicherweise nur zur Absicherung der Integrität und Authentizität auf dem Transport
zur Relying Party verwendet.
Bei Verwendung des (vom Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
erwähnten) Authentifizierten Kanals wäre der Aussteller der PID in jeden
Nutzungsvorgang einer PID involviert und würde damit die Person und den
Nutzungszeitpunkt erfahren. Das ist bei der Nutzung signierter Daten ausgeschlossen.
Damit hat die gewählte Option bessere Eigenschaften in Bezug auf die
Unbeobachtbarkeit des Nutzendenverhaltens.
Eine Beschränkung der Nutzung signierter Daten auf bestimmte
Anwendungsfälle ist nicht vorgesehen.
18. Sieht der Zeitplan der Bundesregierung vor, dass vor dem geplanten Start
der deutschen EUDI-Wallet am 2. Januar 2027
a) die Technische Richtlinie BSI TR 03189 des Bundesamtes für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in ihrer für die deutsche
EUDI-Wallet maßgeblichen Fassung vorliegt,
b) die Übereinstimmung der konkreten technischen Ausgestaltung der
deutschen EUDI-Wallet mit dieser Technischen Richtlinie
vollständig geprüft wurde und
c) eine abschließende Sicherheitsbewertung des BSI vorliegt, und falls
eine oder mehrere dieser Voraussetzungen zum geplanten Start nicht
erfüllt sein werden,
d) welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus,
e) unter welchen Voraussetzungen hält sie eine Inbetriebnahme dennoch
für vertretbar,
f) welche Einschränkungen des Betriebs oder des Funktionsumfangs
wären in diesem Fall vorgesehen, und
g) welche Stelle trifft die abschließende Entscheidung über die
Inbetriebnahme?
Zum Go-Live Anfang Januar 2027 werden die Sicherheitseinschätzungen nach
TR‑03189 und TR‑03107 vorliegen. Es wird zudem eine Beschleunigte
Sicherheitszertifizierung (BSZ) für die Wallet-App und die Wallet Secure
Cryptographic Application (WSCA) angestrebt. Die Zertifizierung der staatlichen EUDI-
Wallet nach TR‑03189 wird zu einem späteren Zeitpunkt, wenn diese alle
eIDAS‑2.0-Funktionen enthält, erfolgen. Auf Basis der Ergebnisse der
Sicherheitseinschätzung und der BSZ sowie weitere Maßnahmen (insb. OWASP
Security Code Audit und Bug Bounty Programm inklusive Open Source-Stellung
des Quellcodes der vorgesehenen Wallet-Komponenten) wird die
Bundesregierung unter Berücksichtigung eventueller Restrisiken über den Start der
staatlichen EUDI-Wallet entscheiden. Der Start der staatlichen EUDI-Wallet mit
den Funktionalitäten digitaler Ausweis (PID) und Nachweise (EAAs) wird
unter nationalem Recht erfolgen.
19. Welche internen oder externen Sicherheits- und Datenschutzbedenken
hinsichtlich der Architektur der deutschen EUDI-Wallet wurden seit
Projektbeginn gegenüber der Bundesregierung, der SPRIND, der BfDI oder
dem BSI geäußert, und wie wurden diese jeweils bewertet, dokumentiert
und im Projekt berücksichtigt?
Die Architektur der staatlichen EUDI-Wallet wurde in einem transparenten
fachlichen Prozess entwickelt. Dabei wurden verschiedene technische Ansätze
im Rahmen des offenen Konsultationsprozesses geprüft und mit Blick auf
Sicherheit, Datenschutz, Nutzungsfreundlichkeit und Umsetzbarkeit bewertet.
Grundlage der Entscheidung war eine fachliche Gegenüberstellung der
Optionen durch Expertinnen und Experten aus SPRIND, BSI, BMI und BfDI.
Sicherheits- und Datenschutzaspekte wurden im Verfahren fortlaufend dokumentiert,
bewertet und in der weiteren Ausgestaltung berücksichtigt.
Alle Beiträge zum Architektur- und Konsultationsprozess wurden über Open-
Code (siehe:
https://gitlab.opencode.de/bmi/eudi-wallet/eidas2/-/work_items)
verwaltet.
Zum Architekturkonzept wurden verschiedene Online-Workshops in Deutsch
und Englisch durchgeführt, um möglichst breites Feedback zu erhalten.
Die Aufnahmen sind hier zu finden:
•
https://gitlab.opencode.de/bmi/eudi-wallet/eidas2/-/tree/main/03_Open_Onl
ine_Consultations/240208_Consultation_Proposal_V1?ref_type=heads
•
https://gitlab.opencode.de/bmi/eudi-wallet/eidas2/-/tree/main/03_Open_Onl
ine_Consultations/240325_Consultation_Proposal_V2_(Deutsch)?ref_typ
e=heads
•
https://gitlab.opencode.de/bmi/eudi-wallet/eidas2/-/tree/main/03_Open_Onl
ine_Consultations/240325_Consultation_Proposal_V2_(English)?ref_type=
heads
Des Weiteren wurde ein dezidierter Datenschutz-Workshop durchgeführt, in
diesem Kontext wurden die Analyse-Ergebnisse der internen Diskussionen zu
den Lösungsoptionen „Signierte Daten“ und „Authentifizierter Kanal“
vorgestellt. Die Dokumentation inklusive der Analyseergebnisse finden sich unter
dem folgenden Link:
https://gitlab.opencode.de/bmi/eudi-wallet/eidas2/-tree/m
ain/02_Workshops/240514_Data_Protection_Workshop?ref_type=heads.
20. Auf welchen Betriebssystemen und Gerätetypen soll die staatlich
bereitgestellte deutsche EUDI-Wallet zum geplanten Start am 2. Januar 2027
nutzbar sein, und
a) ist vorgesehen, die Wallet zunächst ausschließlich für Geräte mit den
Betriebssystemen Android und iOS anzubieten,
b) welche Mindestanforderungen gelten jeweils hinsichtlich
Betriebssystemversion, Hardware und Sicherheitskomponenten,
c) wie viele in Deutschland genutzte mobile Endgeräte werden diese
Voraussetzungen nach Schätzung der Bundesregierung nicht erfüllen,
Nach derzeitigem Planungsstand wird die staatliche EUDI-Wallet in der ersten
Stufe als mobile Anwendung für gängige Smartphones mit den
Betriebssystemen Android (ab Version 13) und iOS (ab Version 18) angeboten und ein
Sicherheitsmodul im mobilen Endgerät voraussetzen. Damit wird die Nutzung
auf den am weitesten verbreiteten mobilen Plattformen ermöglicht, die
gleichermaßen die erforderlichen Sicherheits- und Integritätsmechanismen bieten.
Voraussichtlich mehr als 80 Prozent der mobilen Endgeräte werden über diese
Bereitstellung erreicht. Ziel der Bundesregierung ist zudem, nach der ersten
Bereitstellung der nationalen Wallet über die App-Stores von Apple und Google
auch eine Bereitstellung über alternative App-Stores zu ermöglichen.
d) welche Nutzungsmöglichkeiten werden für Personen geschaffen, die
kein kompatibles Smartphone, kein Gerät mit Android oder iOS oder
überhaupt kein eigenes mobiles Endgerät besitzen, und
e) ist eine Nutzung über andere Betriebssysteme, Desktopgeräte,
Hardware-Wallets oder durch eine alternative staatliche Lösung geplant?
Einschränkungen in dieser Bereitstellung ergeben sich im Wesentlichen durch
veraltete Betriebssystemversionen, die keine Sicherheitsupdates mehr
empfangen. Da die staatliche EUDI-Wallet auch die Verwendung von Nachweisen auf
anderen Geräten unterstützt, kann die Wallet auch für Abläufe auf anderen
Geräten, wie z. B. Desktop-Geräten, verwendet werden. Weitere Betriebssysteme
können zu einem späteren Zeitpunkt entweder durch die staatliche Wallet oder
die Wallets alternativer Anbieter unterstützt werden.
21. Wie bewertet die Bundesregierung mit Blick auf die digitale Souveränität
Deutschlands und Europas die Abhängigkeit der Nutzung einer zentralen
staatlichen digitalen Infrastruktur von mobilen Betriebssystemen, App-
Stores, Sicherheitskomponenten und technischen Vorgaben
außereuropäischer Unternehmen, und
a) welche konkreten Abhängigkeiten von Apple, Google und weiteren
außereuropäischen Anbietern bestehen bei Entwicklung, Verbreitung,
Betrieb und Aktualisierung der deutschen EUDI-Wallet,
b) welche Auswirkungen hätten eine Sperrung, verzögerte Freigabe
oder Änderung der Geschäfts- und Zugangsbedingungen der
jeweiligen App-Stores oder Betriebssystemanbieter,
Die Stärkung digitaler Souveränität ist ein ausdrückliches Ziel der
Bundesregierung und des nationalen EUDI-Wallet-Projekts. Speicherung und
Verwendung digitaler Nachweise erfolgen nach den Regeln der Europäischen Union.
Sicherheitskritische Teile der technischen Infrastruktur, darunter die
kryptographische Schlüsselverwaltung, werden in deutschen Rechenzentren betrieben
und unterliegen deutschem und europäischem Recht.
Die Abhängigkeit von außereuropäischen Plattformanbietern ist dabei bewusst
auf das technisch notwendige Minimum beschränkt. Konkret beschränkt sie
sich auf den initialen Download der App: Die staatliche EUDI-Wallet steht zum
Start über den Google Play Store sowie den App Store von Apple bereit. Für
die Nutzung der Wallet ist weder ein Apple- noch ein Google-Konto
erforderlich; eine Verknüpfung mit einem solchen Konto findet nicht statt. Im
laufenden Betrieb bestehen keine weiteren Abhängigkeiten von Apple, Google oder
anderen außereuropäischen Anbietern.
Die Play Integrity API von Google wird in der staatlichen EUDI-Wallet nicht
eingesetzt. Nach Abschluss der Evaluation wurde entschieden, diese
Komponente nicht in die Architektur zu integrieren, die zur abschließenden
Sicherheitseinschätzung übergeben wird.
c) welche technischen und vertraglichen Vorkehrungen bestehen, um
einen dauerhaften und diskriminierungsfreien Zugang zur Wallet
sicherzustellen,
In regulatorischer Hinsicht ist insbesondere der Digital Markets Act
(Verordnung (EU) 2022/1925) einschlägig. Dieser verpflichtet die als Torwächter
benannten Plattformbetreiber, Dritten den Zugang zu denselben Betriebssystem-
und Hardwarefunktionen zu gewähren, die sie selbst nutzen, und untersagt eine
Selbstbevorzugung sowie die Behinderung alternativer Vertriebswege. Damit
wird ein Anspruch auf zugangsrelevante Schnittstellen begründet, der nicht von
der Zustimmung des jeweiligen Anbieters abhängt.
In technischer Hinsicht ist die EUDI-Wallet so ausgelegt, dass ihre
Verfügbarkeit und Sicherheit nicht von Einzelfallentscheidungen einzelner Unternehmen
abhängen. Sie beruht vielmehr auf offenen, plattformunabhängigen Standards.
d) welche Alternativen zu den App-Stores von Apple und Google werden
geprüft, und
e) welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um diese
Abhängigkeiten mittel- und langfristig zu reduzieren?
Die Integration der EUDI-Wallet in weitere Distributionskanäle jenseits der
App Stores von Apple und Google wird geprüft und angestrebt. Voraussetzung
für jeden alternativen Distributionsweg ist, dass das nach der novellierten
eIDAS-Verordnung geforderte Vertrauensniveau „Hoch“ gewährleistet werden
kann und die Integrität der EUDI-Wallet-App nicht beeinträchtigt wird.
Konkrete Entscheidungen zu alternativen Vertriebswegen können zum jetzigen
Zeitpunkt nicht abschließend benannt werden.
Die staatliche EUDI-Wallet leistet durch ihre Konzeption bereits einen
konkreten Beitrag zur Stärkung digitaler Souveränität. Nutzende sind für ihre digitale
Identität nicht länger auf Software außereuropäischer Technologiekonzerne
angewiesen. Architektur und Quellcode werden unter Open-Source-Lizenzen
veröffentlicht, was eine unabhängige Überprüfbarkeit und Weiterentwicklung
ermöglicht. Die vollständige Architekturdokumentation ist bereits öffentlich
zugänglich.
22. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Nutzung der deutschen
EUDI-Wallet entsprechend den europarechtlichen Vorgaben freiwillig
bleibt und Personen, die die Wallet nicht nutzen können oder möchten,
keine rechtlichen oder tatsächlichen Nachteile entstehen, und
a) welche alternativen digitalen und nicht digitalen Zugangswege
werden für diese Dienstleistungen dauerhaft vorgehalten,
Weder die europäische (novellierte) eIDAS-Verordnung noch das nationale
Digitale-Identitätengesetz (DIdG) sehen eine Einschränkung oder Abschaffung
bestehender alternativer Zugangswege vor. Diese werden daher auch weiterhin
zur Verfügung stehen.
b) wie wird verhindert, dass die Nutzung der Wallet durch längere
Bearbeitungszeiten, zusätzliche Kosten oder einen eingeschränkten
Funktionsumfang alternativer Zugangswege faktisch verpflichtend wird,
Artikel 5a Absatz 15 der novellierten eIDAS-Verordnung gilt uneingeschränkt:
Fachlich zuständige öffentliche Stellen und privatwirtschaftliche
Diensteanbieter haben Sorge zu tragen, dass der Zugang zu ihren Diensten weiterhin über
alternative Zugangswege möglich ist.
c) an welche Stelle können sich Bürgerinnen und Bürger wenden, wenn
ihnen eine Leistung wegen der Nichtnutzung der EUDI-Wallet
verweigert oder erschwert wird?
Bürgerinnen und Bürger (sowie Einwohnerinnen und Einwohner) können sich
im behördlichen Kontext an die jeweils fachaufsichtlich zuständigen Stellen
wenden. Im privatwirtschaftlichen Bereich fällt diese Aufgabe in den Bereich
des Verbraucherschutzes.
23. Plant die Bundesregierung die Einführung einer Stand-Alone-
Anwendung zur Altersverifikation (sogenannte Mini-Wallet), und wenn ja, wie
sieht hierfür der konkrete Zeitplan aus?
Die Einführung der sogenannten Mini-Wallet in Deutschland ist nicht
vorgesehen.
24. Welche Haushaltsmittel sind seit Beginn des Projekts in die Entwicklung
der deutschen EUDI-Wallet geflossen, aufgeschlüsselt nach Kalenderjahr
und nach
a) Personalkosten,
b) externen Dienstleistungen und Beratung,
c) IT-Infrastruktur und Cloud-Diensten,
d) technischer Entwicklung,
e) Konsultations- und Beteiligungsverfahren,
f) Standardisierung und internationaler Gremienarbeit,
g) Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, sowie
h) sonstigen?
Im Rahmen nationalen Umsetzung der novellierten europäischen eIDAS-
Verordnung sind in die Entwicklung der deutschen (staatlichen) EUDI-Wallet und
des EUDI-Wallet-Ökosystems nachfolgende Haushaltsmittel geflossen. Die
Kosten sind zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Der
Haushaltsmittelabfluss bewegt sich im Rahmen des haushaltsmäßigen Ansatzes.
2023
Gesamt: 167.439,96 Euro
Aufgrund des Schutzes von Rechten Dritter kann an dieser Stelle nur ein
Gesamtbetrag genannt werden.
2024
Zu a): Personalkosten: 1.486.222,15 Euro
Zu b): externen Dienstleistungen und Beratung: 4.925.316,25 Euro
Zu c): IT-Infrastruktur und Cloud-Dienste: 13.683,58 Euro
Zu d): technische Entwicklung: 3.399.035,26 Euro
Zu e): Betriebsausgaben: 534.213,48 Euro
2025
Zu a): Personalkosten: 3.157.181,86 Euro
Zu b): externen Dienstleistungen und Beratung: 8.045.797,07 Euro
Zu c): IT-Infrastruktur und Cloud-Dienste: 113.313,85 Euro
Zu d): technische Entwicklung: 2.272.400 Euro
Zu e): Betriebsausgaben: 966.087,83 Euro
2026 (bis 31. Mai 2026)
a) Personalkosten: 2.584.135,61 Euro
b) externen Dienstleistungen und Beratung: 5.561.469,40 Euro
c) IT-Infrastruktur und Cloud-Dienste: 123.067,06 Euro
d) technische Entwicklung: 84.966 Euro
e) Betriebsausgaben: 119.730,52 Euro
Die Posten a) Personalkosten und b) externe Dienstleistungen und Beratungen
zahlen unmittelbar auf die weiteren aufgeführten Posten (technischer
Entwicklung, Konsultations- und Beteiligungsverfahren, Standardisierung und
internationaler Gremienarbeit sowie Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit) ein.
Unter Betriebsausgaben sind alle sonstigen Kosten, z. B. allgemeine Ausgaben,
Veranstaltungen, Fortbildungen, Reisekosten oder Gemeinkosten, gefasst. Die
Kosten für den Funke-Wettbewerb sind unter d) Kosten für die technische
Entwicklung erfasst. Der Funke-Wettbewerb ermöglichte die prototypische
Erprobung der EUDI-Wallet und seine Ergebnisse flossen in die Entwicklung der
EUDI-Wallet ein. Der Betrieb der EUDI-Wallet wird seit 2025 vorbereitet.
25. Mit welchen Gesamtkosten rechnet die Bundesregierung bis zur
erstmaligen Bereitstellung der deutschen EUDI-Wallet und bis zur
Bereitstellung des vollständigen vorgesehenen Funktionsumfangs?
Im Rahmen des nationalen EUDI-Wallet-Projekts sind für Entwicklung und
Betrieb der deutschen (staatlichen) EUDI-Wallet sowie des EUDI-Wallet-
Ökosystems folgende Gesamtkosten verbraucht bzw. vorgesehen:
2023 bis 2026: 79.335.664,44 Euro zzgl. Umsatzsteuer
2027 bis 2028: 135.013.214,29 Euro zzgl. Umsatzsteuer
Nicht enthalten in dieser Kostenaufstellung sind die Kosten für die
(Vorbereitung der) Nutzung des EUDI-Wallet Ökosystems wie die Kosten für die
Ausstellung von Nachweisen, den Anschluss von Akzeptanzstellen an das EUDI-
Wallet Ökosystem oder den PIN-Rücksetzdienst. Insgesamt bewegen sich die
Gesamtkosten im Rahmen des haushaltsmäßigen Ansatzes.
26. Wie viele Personen waren seit Beginn des Projekts bei der SPRIND mit
der Entwicklung der deutschen EUDI-Wallet befasst, aufgeschlüsselt
nach Quartal, Vollzeitäquivalenten und den Tätigkeitsbereichen
Entwicklung und Technik, Architektur und Standards, Datenschutz und
Sicherheit, Recht, Projektmanagement und Verwaltung sowie Kommunikation
und Konsultation unterschieden nach
a) fest angestelltem SPRIND-Personal,
Untenstehend ist fest angestelltes SPRIND-Personal, aufgeschlüsselt nach
Quartal, Vollzeitäquivalenten und Tätigkeitsbereichen einzusehen: In der
Projektaufbauphase wurden Ressourcen der SPRIND mitgenutzt, die nicht
ausschließlich dem EUDI-Wallet-Projekt zugeordnet waren, diese Ressourcen sind
hier nicht aufgeführt. Ebenso ist eine trennscharfe Zuordnung nach
Vollzeitäquivalenten und Themen/Aufgabenbereichen schwer darstellbar, da auch
implizit Themen/Aufgabenbereiche mit abgedeckt wurden.
2023 2024 2025 2026
Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2
Entwicklung
& Technik – 0,8 0,8 0,8 2,8 4,8 7,8 7,8 8,8 8,65 7,85 18,15 21,15 24,15
Architektur
& Standards – 0 0 0,8 0,8 2,2 3,6 3,8 5,6 5,725 5,925 5,925 6,125 6,175
Datenschutz
& Sicherheit – 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 5 6 6,175
Recht – 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2,375
Projektmanagement &
Verwaltung
– 0,5 0,5 1,3 1,8 2,8 3,8 4,3 4,3 5,3 5,3 7,3 9,25 13,05
Kommunikation &
Konsultation
– 0 0 0 0 0 0 0,6 0,6 3,1 3,1 3,3 6,9 10,7
b) externen Dienstleisterinnen und Dienstleistern und Beraterinnen und
Beratern?
Die Angabe von externen Dienstleistenden und Beratenden nach Quartal,
Vollzeitäquivalenten und Tätigkeitsbereich wird in dieser Form nicht erfasst. Daher
werden externe Dienstleistende und Beratende nach Quartal, Kosten und
Tätigkeitsbereich aufgestellt, wobei sich die Kosten nicht ausschließlich auf
Personenstunden beziehen, sondern sämtliche zur Verfügung gestellten
Dienstleistungen beinhalten. Die Erfassung der Kosten pro Quartal bezieht sich jeweils
auf den Zeitpunkt der Rechnungsstellung, nicht auf den Zeitpunkt der
Leistungserbringung.
Die Kosten sind einschließlich Umsatzsteuer und in Euro (Euro) zu verstehen.
Eine Übersicht ist Anlage 1* zu entnehmen.
27. Wurden durch das Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung seit seiner Übernahme der Zuständigkeit Änderungen an der
Projektstruktur, der Aufgabenverteilung, der Projektsteuerung oder den
beteiligten Akteuren vorgenommen, und wenn ja,
a) welche Änderungen,
b) zu welchem Zeitpunkt,
c) aus welchen Gründen, und
d) mit welchen Auswirkungen auf Zeitplan, Kosten und technische
Architektur?
Im nationalen EUDI-Wallet-Projekt wurde durch die Übernahme der
Zuständigkeit die Taktung in Bezug auf die regelmäßige politisch-strategische
Feinjustierung auf Leitungsebene seit Übernahme des Vorhabens durch das BMDS
deutlich erhöht. Im Verlauf des Projektfortschritts im Bundesministerium für
Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) wurde eine ergänzende
Programmstruktur mit den Schwerpunkten Anbindung der öffentlichen Verwaltung
an das deutsche EUDI-Wallet Ökosystem, Abstimmungen mit der EU-
Kommission und weiteren EU-Mitgliedstaaten sowie Koordinierung der nationalen
Maßnahmen zur Einführung der staatlichen EUDI-Wallet aufgebaut. Hierdurch
gab es keine Auswirkungen auf die in den Teilfrage d genannten Bereiche.
28. Nach welchen Kriterien und Kompetenzprofilen wurde die Jury des
SPRIND-Funke-Wettbewerbs zur EUDI-Wallet besetzt, und
Die Besetzung der Jury des Funke-Wettbewerbs erfolgte auf Grundlage
fachlicher Expertise und einschlägiger Kompetenzprofile, insbesondere in den
Bereichen digitale Identitäten, Open-Source-Entwicklung, Kryptografie, IT-
Sicherheit und Wallet-Ökosysteme.
a) welche beruflichen, geschäftlichen oder ehrenamtlichen Verbindungen
von Jurymitgliedern zu Wettbewerbsteilnehmenden, deren
Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern, der Open Wallet Foundation,
waren der Bundesregierung oder der SPRIND bekannt,
Brian Behlendorf, zum Zeitpunkt des Funke CTO der OpenWallet Foundation,
war Jury-Mitglied. Er ist ein international renommierter Experte für Open
Source und Apache-Entwickler.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7319 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Der Projektleiter der SPRIND war als international renommierter Experte für
digitale Identitäten Jurymitglied und bis Juli 2025 in genehmigter
Nebentätigkeit als Technical Advisor der OpenWallet Foundation tätig.
b) wie wurden mögliche Interessenkonflikte geprüft und dokumentiert,
und
c) welche Befangenheits- oder Ausschlussregelungen kamen zur
Anwendung?
Funke-Jurymitglieder waren vertraglich zur Offenlegung verpflichtet und
mussten sich bei betroffenen Abstimmungen enthalten.
29. Welche förmlichen Auswahl- und Bewertungsentscheidungen traf die
Jury des SPRIND-Funke-Wettbewerbs in den einzelnen
Wettbewerbsstufen, wie lauteten die jeweiligen aggregierten Abstimmungsergebnisse,
und in welchen Fällen nahmen Jurymitglieder aufgrund möglicher
Befangenheit nicht an Beratung oder Abstimmung teil?
Die Auswahl der Teams zur Teilnahme am SPRIND-Funke-Wettbewerb sowie
der nachfolgenden Stufen erfolgte auf Grundlage der in der Ausschreibung
veröffentlichten Bewertungskriterien sowie im Rahmen der Auswahlsitzungen
nach Diskussion mittels eines Konsenses zwischen allen Jurymitgliedern.
Ausnahme: Bei der Bewertung der Bewerbung des Google-Teams für den
nonfunded Track äußerte die Jury Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes. Ein
Jurymitglied sprach sich aufgrund von Datenschutz- und Wettbewerbsbedenken
deutlich gegen Google aus. Da das Team alle Bewertungskriterien und
Anforderungen (einschließlich der Datenschutzanforderungen) erfüllte, beschloss die
Mehrheit der Jurymitglieder, das Team zur Teilnahme einzuladen. Dieser
Hinweis wurde im Juni 2024 auf der Website der SPRIND transparent
veröffentlicht.
30. Waren Jurymitglieder bzw. an der Bewertung beteiligte Personen
zugleich als Referentinnen bzw. Referenten auf Konferenzen vertreten, auf
denen auch Funke-Teilnehmende bzw. deren Produkte vorgestellt
wurden, und gab es gemeinsame öffentliche Auftritte von Mitgliedern des
SPRIND-Wallet-Teams mit Vertreterinnen und Vertretern von
Unternehmen, die zugleich Funke-Teilnehmende oder deren Zulieferer waren
(z. B. im Bereich Hardware-Sicherheitstoken, wenn ja, bitte mit Datum,
Anlass und beteiligten Personen/Unternehmen auflisten)?
Nachfolgend werden die im Rahmen der Frist ermittelbaren, einschlägigen
Veranstaltungen genannt, an denen Jurymitglieder bzw. an der Bewertung
beteiligte Personen des SPRIND-Funke-Wettbewerbs als Referentinnen oder
Referenten neben Funke-Teilnehmenden teilgenommen haben. Konkrete Details zu
beteiligten Personen und Anlässen können nicht aufgeführt werden.
• Diverse Veranstaltungen und Treffen im Rahmen des Piloprojekts „LSP
Potential“ von Juli 2023 bis September 2025. Entsprechende Mitglieder und
Funke-Teilnehmende nahmen erst ab Beginn der Stufe 2 des SPRIND-
Funke-Wettbewerbs (ab Dezember 2024) entsprechend teil
• Erste Funke-Konferenz am 3. September 2024 mit allen entsprechend
teilgenommenen Funke-Teams
• European Identity and Cloud Conference am 6. Juni 2024: Vorstellung der
Funke-Teams sowie der Mitglieder des nationalen EUDI-Wallet-Projekts in
einer gemeinsamen Panel Session mit der Europäischen Kommission und
anderen internationalen Gästen
• OAuth Security Workshop am 26. Februar 2024
• European Digital Identity unConference (DICE) am 18. Juni 2024
• Zweite Funke-Konferenz am 11. Dezember 2024 mit allen entsprechend
teilgenommenen Funke-Teams dieser Stufe
• Dritte Funke-Konferenz am 14. Oktober 2025 mit allen entsprechend
teilgenommenen Funke-Teams dieser Stufe
• Internet Identity Workshop am 8. April 2025
• EUDI ON Veranstaltung am 25. Juni 2026 mit ausgewählten Funke-Teams
(u. a. Lissi, Authada)
31. Welche Treffen fanden seit 2022 auf Leitungs-, Arbeits- oder
Projektebene mit externen Stakeholdern aus Wirtschaft, Verbänden, Wissenschaft
und Zivilgesellschaft zur EUDI-Wallet statt, jeweils aufgeschlüsselt nach
Datum, beteiligten Organisationen, Gegenstand und Dauer des Treffens?
Die folgenden Tabellen enthalten die im Rahmen der Frist ermittelbaren
Termine auf Leitungs-, Arbeits- und Projektebene primär zum Thema EUDI-Wallet,
aufgeschlüsselt nach den in der Frage genannten Stakeholdergruppen.
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister
sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im
Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren
aller gesellschaftlichen Gruppen. Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne
einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar,
entsprechende Informationen und Daten vollständig zu erfassen oder
entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Die
aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie
vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit
möglicherweise nicht vollständig.
Eine Übersicht der stattgefundenen Treffen ist Anlage 2* zu entnehmen.
32. Ist der Bundesregierung die vom Chaos Computer Club (CCC) und von
einzelnen IT-Sicherheitsexpertinnen und IT-Sicherheitsexperten
öffentlich geäußerte Kritik an der technischen und organisatorischen
Ausgestaltung der deutschen EUDI-Wallet bekannt, insbesondere die von
Bianca Kastl auf dem 39. Chaos Communication Congress dargestellten
möglichen strukturellen Parallelen zu Sicherheitsproblemen anderer
staatlicher Digitalisierungsprojekte, und
a) wie bewertet die Bundesregierung diese Kritik, und was hat sie
konkret unternommen, um diese zu entkräften,
b) welche Schlussfolgerungen wurden daraus für die Entwicklung,
Sicherheitsarchitektur und Projektsteuerung der deutschen EUDI-
Wallet gezogen,
Der Bundesregierung sind die öffentlich geäußerten Einschätzungen
verschiedener zivilgesellschaftlicher Akteure, IT-Sicherheitsexpertinnen und -experten
sowie des Chaos Computer Clubs (CCC) zur technischen und organisatorischen
Ausgestaltung der staatlichen EUDI-Wallet bekannt. Die Bundesregierung be-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7319 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
grüßt die fachliche Auseinandersetzung mit dem Projekt und bewertet diese als
wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung eines sicheren,
datenschutzfreundlichen und nutzendenzentrierten EUDI-Wallet-Ökosystems.
Das nationale EUDI-Wallet-Projekt setzt auf einen transparenten und
partizipativen Entwicklungsansatz. Architekturentscheidungen und technische
Dokumentationen werden öffentlich bereitgestellt und im Rahmen von
Konsultationen diskutiert (siehe hier:
https://gitlab.opencode.de/bmi/eudi-wallet/wallet-dev
elopment-documentation-public/-/work_items?sort=created_date&state=all&fir
st_page_size=20).
Nach Abschluss interner Audits sollen der Quellcode der staatlichen EUDI-
Wallet sowie weiterer Komponenten als Open Source veröffentlicht und ein
Bug-Bounty-Programm gestartet werden. Zudem erfolgt eine
Sicherheitseinschätzung unter Einbindung des BSI.
c) welche offiziellen Gespräche oder sonstigen Austauschformate zur
deutschen EUDI-Wallet fanden seit Projektbeginn zwischen der
Bundesregierung, der SPRIND oder dem BSI und dem Chaos Computer
Club statt?
Der CCC war von Beginn an zur Beteiligung am öffentlichen Dialog
eingeladen, z. B. in Form des Konsultationsprozesses und dem öffentlichen
Datenschutzworkshop (vom 24. Mai 2024). Das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) war dabei stets beteiligt, insbesondere bei Themen
der IT-Sicherheit. Der CCC hat sich gegen eine Beteiligung entschieden. Die
Dokumentation der Konsultationsformate ist hier einsehbar:
https://gitlab.openc
ode.de/bmi/eudi-wallet/eidas2.
Zwischen dem BSI und dem Chaos Computer Club fanden darüber hinaus
keine offiziellen Gespräche oder sonstigen Austauschformate zur EUDI-Wallet
statt.
33. Welche Gremien, insbesondere Lenkungsausschüsse, Expertenräte und
Steuerungsgruppen, haben sich seit der Anhörung des Ausschusses für
Digitales im Jahr 2022 mit der Entwicklung der deutschen EUDI-Wallet
befasst, und
Für die Entwicklung der staatlichen EUDI-Wallet wurde ein mehrstufiges
Steuerungsmodell etabliert, das operative Koordination, technische und
risikobezogene Abstimmung sowie politische Steuerung über eine definierte
Eskalationslogik miteinander verzahnt. Die wichtigsten Gremien der aktuellen Struktur
sind der Lenkungsausschuss (LenkA), das Review Board sowie der Leadership
Sync.
a) wie setzen sich diese Gremien jeweils zusammen,
Zusammensetzung der Gremien
• Lenkungsausschuss (LenkA): Unter Leitung des Bundesministers;
Beteiligte umfasst den Parlamentarischen Staatssekretär, die Präsidentin des BSI,
den Direktor von SPRIND; berichtend die Leitung des
Umsetzungsprogramms (BMDS) und anlassbezogen weitere Beteiligte.
• Review Board: Unter Leitung des Umsetzungsprogramms (BMDS), Chief
Product Owner (CPO) des Nationalen EUDI-Wallet Projekts (BMDS,
SPRIND, BSI).
• Leadership Sync: Zentrales Format zur operativen Koordination zwischen
Chief Product Owner (CPOs), Product Owner (POs), Team- und Stream-
Leads sowie die Heads der Common Codes GmbH.
b) welche Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse haben sie,
Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse
• Lenkungsausschuss (LenkA): Zentrales und oberstes Lenkungs- und
Entscheidungsgremium. Zuständig für die strategische Ausrichtung (Vision,
Mission, politische und strategische Weichenstellung), die
Prioritätensetzung sowie die Klärung von Eskalationen.
• Review Board: Gremium für technische Koordination, Risikomanagement,
Entscheidungen und Eskalationen, die nicht auf Arbeitsebene gelöst werden
können.
• Project Leadership Sync: Gremium zum Austausch, zur
Informationsweitergabe und zur übergreifenden Abstimmung im EUDI-Wallet-Projekt und
-Programm. Entscheidungen können auf der Ebene des nationalen Wallet-
Projekts getroffen werden – Entscheidungen auf Programmebene fallen hier
nicht in den Geltungsbereich.
c) in welcher Frequenz haben sie getagt?
Tagungsfrequenz
• Lenkungsausschuss (LenkA): Initial monatlich; seit Mitte 2026 aufgrund
des gestiegenen Koordinierungsbedarfs auf eine wöchentliche Kadenz
erhöht. Diese umfasst kürzere operative Sitzungen pro Woche sowie eine
ausgedehnte („große“) Sitzung pro Monat.
• Review Board: Initialer Aufsatz in zweiwöchentlicher Taktung; seit Juli
2026 erfolgt eine wöchentliche Abstimmung.
• Leadership Sync: Wöchentliche Taktung.
Vor Etablierung der heutigen Steuerungsstruktur haben sich im Rahmen des
Interministeriellen Ausschusses Digitale Identitäten (IMA DI, zuvor: GovLab
DE DI) zwei steuernde Gremien mit der EUDI-Wallet befasst: der
Lenkungsausschuss des IMA DI sowie dessen Abstimmungsformat auf
Staatssekretärsebene (StS‑Jour‑Fixe), das im Rahmen des Lenkungsausschusses tagte.
Beteiligt waren die Häuser BMI (Federführung), BMWK, Bundeskanzleramt,
BMDV, BMF und das BSI; weitere nachgeordnete Behörden konnten beratend
hinzugezogen werden. Im Zuge der Erweiterung zum IMA DI wurden zudem
BMAS, BMG und BMJ fest integriert, sodass dem Ausschuss zuletzt neun
Häuser angehörten. Die Leitung lag durchgehend beim BMI. Der
Lenkungsausschuss des IMA DI tagte in vierteljährlicher Taktung.
34. In welcher Form waren oder sind die Open Wallet Foundation, deren
Beschäftigte, Gremienmitglieder oder Mitgliedsunternehmen an der
Konzeption, Entwicklung oder technischen Ausgestaltung der deutschen
EUDI-Wallet beteiligt, und
Zur besseren Einordnung wird klargestellt, dass es sich bei der Open Wallet
Foundation (OWF) um ein Open Source Software-Projekt unter dem Dach der
Linux Foundation Europe handelt. Sie entwickelt selbst keine Standards und
veröffentlicht keine eigene Wallet, sondern stellt standardbasierte Open-
Source-Komponenten bereit, die Dritte zum Bau eigener Wallets nutzen können.
Die technischen Standards, auf denen digitale Wallets aufsetzen, werden in
Standardisierungsgremien wie der OpenID Foundation entwickelt und sind für
die staatliche EUDI-Wallet über den europäischen Architektur- und
Referenzrahmen (ARF) sowie die Durchführungsrechtsakte der Kommission
unionsrechtlich verbindlich vorgegeben. Die technische und architektonische
Ausgestaltung der (deutschen) staatlichen EUDI-Wallet erfolgt durch SPRIND im
Auftrag des BMDS, das die finale Entscheidungshoheit innehat.
Die OWF als Institution war nicht mit der Konzeption, Entwicklung oder
technischen Ausgestaltung der staatlichen EUDI-Wallet beauftragt und traf keine
das Projekt betreffenden Entscheidungen.
Berührungspunkte zur Arbeit der OWF ergeben sich zwangsläufig daraus, dass
im Ökosystem standardbasierte Open-Source-Komponenten aus dem Umfeld
der OWF frei nachgenutzt werden können. Dies trifft indes auf jedes
standardkonforme Wallet-Projekt in der Europäischen Union zu, das auf der
Referenzimplementierung der Europäischen Kommission beruht.
a) an welchen Gesprächen, Konsultationen, Arbeitsgruppen oder
Entscheidungsprozessen waren sie beteiligt,
Die OWF als Institution war an Gesprächen, Konsultationen, Arbeitsgruppen
oder Entscheidungsprozessen zur staatlichen EUDI-Wallet nicht als
Entscheidungsträgerin beteiligt. Der Architektur- und Konsultationsprozess war und ist
öffentlich und steht allen interessierten Akteuren aus Wissenschaft,
Zivilgesellschaft und Wirtschaft gleichermaßen offen, einschließlich
Mitgliedsunternehmen der OWF.
b) welche Vorschläge oder technischen Spezifikationen wurden von
ihnen eingebracht,
Von der OWF als Institution wurden keine Vorschläge oder technischen
Spezifikationen in das nationale EUDI-Wallet-Projekt eingebracht. Die technische
Ausgestaltung der staatlichen EUDI-Wallet folgt den unionsrechtlich
verbindlichen Vorgaben, u. a. dem ARF sowie den Durchführungsrechtsakten der EU-
Kommission und den dort referenzierten offenen Standards, die in
Standardisierungsgremien entwickelt werden.
c) welche dieser Vorschläge oder Spezifikationen wurden in die
Anforderungen oder die technische Architektur der deutschen EUDI-Wallet
übernommen,
Da die OWF als Institution keine Vorschläge in das Projekt eingebracht hat,
wurden auch keine OWF-spezifischen Spezifikationen über die ohnehin
verbindlichen unionsrechtlichen Vorgaben hinaus übernommen. Die
Anforderungen und die technische Architektur der deutschen EUDI-Wallet richten sich
nach dem ARF und den Durchführungsrechtsakten. Soweit im EUDI-Wallet-
Ökosystem quelloffene Komponenten aus dem Umfeld der OWF nachgenutzt
werden, geschieht dies auf derselben offenen, diskriminierungsfreien
Grundlage wie in den übrigen Mitgliedstaaten und bei der Referenzimplementierung
der Kommission.
d) bestanden oder bestehen Vertrags-, Beratungs- oder sonstige
entgeltliche Beziehungen zur Bundesregierung, zur SPRIND oder zu deren
Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern, und
Die OWF wurde weder von der Bundesregierung noch von der SPRIND mit
Leistungen beauftragt. Ein entgeltliches Auftrags-, Beratungs- oder
Dienstleistungsverhältnis, das der OWF Einfluss auf Anforderungen, Architektur oder
Auswahlentscheidungen der staatlichen EUDI-Wallet einräumen würde, besteht
und bestand nicht. Der Bundesregierung sind jedenfalls keine entgeltlichen
Beziehungen bekannt, die die Unabhängigkeit der Projektentscheidungen berührt
hätten.
e) welche Maßnahmen wurden getroffen, um mögliche
Interessenkonflikte zu erkennen und zu vermeiden?
Interessenkonflikte werden durch unterschiedliche Mechanismen adressiert.
Unter Anderem prüft SPRIND alle Projektmitarbeitenden bei ihrer Einstellung
und verpflichtet sie, potenzielle Interessenkonflikte offenzulegen. Bisher gab es
keine Interessenskonflikte im Projekt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Anlage 1 Kleine Anfrage 21/6866
2023 2024 2025 2026
Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2
Entwick
-lung &
Technik
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.215.283,95 1.839.001,66 1.877.829,81 2.071.193,59
Architektur &
Standards
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 115.174,80 0,00
Datenschutz &
Sicherheit
0,00 0,00 41.730,00 83.460,00 166.438,50 138.280,22 103.843,50 128.363,78 41.088,00 190.032,00 0,00 442.869,34 0,00
Recht 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 416,50 16.600,50 26.819,10 60.647,66 95.151,76 161.747,75
Projektmanage
ment &
Verwaltung
0,00 0,00 0,00 0,00 63.109,66 24.510,04 70.186,20 185.073,77 101.313,63 207.115,81 178.711,23 74.369,80 90.903,37
Kommunikation &
Konsultation
0,00 0,00 9.710,40 130.021,25 194.378,33 128.515,17 191.694,66 143.222,43 99.131,10 348.543,70 792.486,10 512.566,73 275.779,89
Anlage 2 Kleine Anfrage 21/6866
1. Treffen mit externen Stakeholdern aus der Wirtschaft – chronologisch (2022-2026)
Datum Dauer Organisation Thema / Gegenstand
2022
2023
10.08.2023 n. a. GovLabDE Digitale
Identitäten und Apple Inc.
Vorstellung Digitale Identitäten (eID und
EUDI-Wallet)
23.10.2023 ganztägig Privatwirtschaftliche
EUDI-Wallet-Betreiber
Geschäfts- und Betriebsmodelle für
privat betriebene EUDI-Wallets:
26.10.2023 ganztägig BMI/BSI und Apple Inc. Digitale Identifizierung (eID/EUDI-
Wallet)
2024
09.01.2024 n. a. T-Systems Potentiale EUDI-Wallet für Deutschland
12.01.2024 n. a. Google & Department of
Homeland Security (USA)
Vorstellung EUDI-Wallet und
Einbindung der eID
10.07.2024 n. a. Expertinnen/Experten &
Unternehmen
Working Group Ecosystem Governance
Model: Grundidee/Prinzipien AG
Ecosystem Governance and Operating
Models:
01.08.2024 n. a. Expertinnen/Experten &
Unternehmen
Working Group Ecosystem Governance
Model: Ecosystem Governance &
Operating Models
15.08.2024 n. a. Expertinnen/Experten &
Unternehmen
Working Group Ecosystem Governance
Model: Beiträge aus der Community zu
EGOM
26.08.2024 n. a. Expertinnen/Experten &
Unternehmen
Working Group Ecosystem Governance
Model: Ecosystem Governance &
Operating Models
09.09.2024 n. a. Expertinnen/Experten &
Unternehmen
Working Group Ecosystem Governance
Model: Letzte Community-
Präsentationen
23.09.2024 n. a. Expertinnen/Experten &
Unternehmen
Working Group Ecosystem Governance
Model: Erste Synthese der Community-
Inputs
07.10.2024 n. a. Expertinnen/Experten &
Unternehmen
Working Group Ecosystem Governance
Model: Erstes Operating-Model-Konzept
21.10.2024 n. a. Expertinnen/Experten &
Unternehmen
Working Group Ecosystem Governance
Model: Synthese / Operating-Model-
Entwurf
04.11.2024 n. a. Expertinnen/Experten &
Unternehmen
Working Group Ecosystem Governance
Model: Organizational Wallet &
Implikationen
18.11.2024 n. a. Expertinnen/Experten &
Unternehmen
Working Group Ecosystem Governance
Model: Value Proposition aus
Ökosystem-Perspektive
02.12.2024 n. a. Expertinnen/Experten &
Unternehmen
Working Group Ecosystem Governance
Model: Use Cases im Ökosystem
2025
Anlage 2 Kleine Anfrage 21/6866
20.01.2025 n. a. Expertinnen/Experten &
Unternehmen
Working Group Ecosystem Governance
Model: Ecosystem Governance &
Operating Models
03.02.2025 n. a. Vertreter
Rentenversicherungssektor
Working Group Ecosystem Governance
Model: Use Cases
Rentenversicherungssektor
17.02.2025 n. a. Vertreter Banken-
/Finanzsektor
Working Group Ecosystem Governance
Model: Use Cases Banking-/Finanzsektor
17.03.2025 n. a. Expertinnen/Experten &
Unternehmen
Working Group Ecosystem Governance
Model: Abschlusssitzung Ecosystem
Governance
13.05.2025 30 min Gematik Mögliche Use Cases Gesundheitswesen
15.05.2025 60 min Visa Payment mit der EUDI-Wallet
15.05.2025 60 min G+D Vorstellung und Informationen zu
EUDI-Wallet
03.06.2025 55 min Visa Payment mit der EUDI-Wallet
04.06.2025 25 min DKB Use Cases EUDI-Wallet Finanzbranche
10.06.2025 30 min Amadeus Vorstellung Projekt & mögliche
Einbindung
13.06.2025 60 min DAK Use Cases Krankenversicherung
18.06.2025 30 min Sign8 QTSPs und EUDI-Wallet
20.06.2025 30 min Mastercard Payment mit der EUDI-Wallet
27.06.2025 60 min Datev Use Case SteuerberaterInnen
27.06.2025 60 min Deutsche Post Kennenlernen & Use Cases
27.06.2025 60 min Commerzbank Use Cases Finanzbranche
30.06.2025 30 min gematik Mögliche Use Cases Gesundheitswesen
08.07.2025 60 min A-Trust QTSPs und EUDI-Wallet
09.07.2025 120 min BARMER Use Cases Krankenversicherung
15.07.2025 60 min Verimi Rolle Service Provider
15.07.2025 60 min Nortal Rolle Service Provider
16.07.2025 60 min ARD Use Cases Digitale Plattformen
18.07.2025 30 min diconium Use Cases Automobilbranche
28.07.2025 30 min Deutsche Post Mögliche Use Cases
28.07.2025 60 min VisualVest Vorstellung EUDI-Wallet
19.08.2025 30 min Byte Bayern Roadmap EUDI-Wallet
20.08.2025 30 min govdigital Vorstellung EUDI-Wallet
25.08.2025 45 min Schwarz Vorstellung & Einbindung
16.09.2025 30 min Microsoft Vorstellung & Einbindung
16.09.2025 45 min hvv Vorstellung & Einbindung
16.09.2025 60 min Commerzbank Erfahrungsaustausch LSP Potential
18.09.2025 60 min BARMER Use Cases Krankenversicherung
Anlage 2 Kleine Anfrage 21/6866
23.09.2025 60 min cambio Kennenlernen & Anwendungsfälle
23.09.2025 60 min Bearing Point Vorstellung EUDI-Wallet & Einbindung
24.09.2025 60 min Cantamen Kennenlernen & Anwendungsfälle
07.10.2025 30 min diconium Use Cases Automobilbranche
09.10.2025 60 min Vertreter
Gesundheitsbranche
Info-Veranstaltung Partner
Gesundheitswesen
09.10.2025 60 min Enari Elektronische Sportlerakte (eSA)
09.10.2025 30 min Amadeus Use Cases Luftfahrt
14.10.2025 60 min Mietz Vorstellung EUDI-Wallet & Einbindung
22.10.2025 60 min hvv Vorstellung EUDI-Wallet & Einbindung
28.10.2025 60 min Deutsche Bahn Use Cases Mobilität
28.10.2025 45 min Commerzbank Use Cases Finanzbranche
06.11.2025 30 min Amadeus Use Cases Luftfahrt
13.11.2025 45 min Stepstone Vorstellung EUDI-Wallet & Einbindung
20.11.2025 30 min Deutsche Post Mögliche Use Cases
20.11.2025 30 min Miles Vorstellung EUDI-Wallet & Einbindung
28.11.2025 90 min Lufthansa / Amadeus Vorstellung EUDI-Wallet & Einbindung
04.12.2025 90 min Stepstone, Schwarz, Dt.
Post, hvv, AOK, ARD,
Barmer, BNotK, Cantamen,
Commerzbank, Datev, DB,
DRV, Gematik, GDV, GDW,
HS Zittau-Görlitz, ING,
Lufthansa, PKV, Vodafone
EUDI-Wallet Roundtable BMDS
08.12.2025 60 min Robon eDelivery Einbindung internationaler Service
Provider
09.12.2025 120 min diconium Mögliche Teilnahme Sandbox
15.12.2025 60 min Sandbox Teilnehmende Kick-off Sandbox Dezember-Kohorte
16.12.2025 60 min KfW Informationen zu Sandbox-Teilnahme
17.12.2025 50 min Famedly Vorstellung & Anwendungsfälle
2026
07.01.2026 30 min Verifiables Mögliche Teilnahme Sandbox
15.01.2026 60 min Sandbox Teilnehmende Kick-off Kohorte Januar Sandbox
22.01.2026 60 min Rewe Vorstellung EUDI-Wallet & Einbindung
22.01.2026 20 min Schwarz Digits Mögliche Anwendungsfälle
06.02.2026 60 min Drivers Check Use Cases Mobilität
11.02.2026 45 min ING Vorstellung Sandbox
12.02.2026 60 min Sandbox Teilnehmende Kick-off Kohorte Februar Sandbox
25.02.2026 30 min GDV Mögliche Teilnahme Sandbox
04.03.2026 45 min Govpart DC4EU LSP Feedback
Anlage 2 Kleine Anfrage 21/6866
05.03.2026 60 min ATOS QEAAs in EUDI-Wallet
06.03.2026 30 min Mastercard Payment EUDI-Wallet
12.03.2026 25 min bcs EUDI-Wallet AG Multimodalität
12.03.2026 60 min Sandbox Teilnehmende Kick-off Kohorte März Sandbox
12.03.2026 60 min PD Mögliche Anwendungsfälle
16.03.2026 30 min N26 Use Cases Finanzbranche
23.03.2026 30 min T-Systems Vorstellung Sandbox
26.03.2026 30 min S-Bahn Berlin Mögliche Anwendungsfälle
26.03.2026 30 min Telekom MMS Deutschland App – EUDI-Wallet
31.03.2026 45 min MissmoneyPenny Teilnahme Sandbox
31.03.2026 45 min BCG Vorstellung EUDI-Wallet
01.04.2026 60 min Rossmann Use Cases Einzelhandel
01.04.2026 30 min Airbnb Use Cases Gastgewerbe
08.04.2026 55 min E.ON Use Cases Energiewirtschaft
09.04.2026 60 min Sandbox Teilnehmende Kick-off Kohorte April Sandbox
16.04.2026 60 min Sandbox Teilnehmende Vorstellung EAA-Funktion Sandbox
29.04.2026 30 min Mobivention Mögliche Anwendungsfälle
29.04.2026 30 min DB Use Cases Mobilität
04.05.2026 30 min Authada Rolle von Service Providern
05.05.2026 30 min Rewe Use Cases Einzelhandel
11.05.2026 30 min Rossmann Use Cases Einzelhandel
11.05.2026 30 min interID Rolle Intermediäre
12.05.2026 60 min Sandbox Teilnehmende Kick-off Kohorte Mai Sandbox
13.05.2026 60 min Signal Iduna Vorstellung EUDI-Wallet
18.05.2026 30 min Adesso Informationen zu EUDI-Wallet
19.05.2026 45 min SCHUFA EUDI-Wallet-Ökosystem / SPRIND
meets SCHUFA
20.05.2026 60 min AOK Anwendungsfälle Krankenkassen
26.05.2026 30 min Thieme Use Cases Gesundheitswesen
26.05.2026 60 min MediaMarktSaturn Use Cases MediaMarkt/Saturn
08.06.2026 45 min B. Braun Informationsveranstaltung
09.06.2026 n. a. Technisches Fachpublikum
inkl. Verwaltungs-IT
Integrationsworkshop für technische
Deep-Dives zur EUDI-Wallet (D-Stack)
11.06.2026 120 min GovTech Campus Vorstellung EUDI-Wallet & Sandbox
12.06.2026 120 min Forum ZV (Bundesbank) Vorstellung Sandbox und Ausblick
18.06.2026 60 min Sandbox Teilnehmende Kick-off Kohorte Juni Sandbox
23.06.2026 240 min Banken LSP-Potential Stand der Sandbox
01.07.2026 30 min Hopt-Schuler Austauschtermin EUDI-Wallet
Anlage 2 Kleine Anfrage 21/6866
2. Treffen mit externen Stakeholdern aus Verbänden – chronologisch (2022-2026)
Datum Dauer Organisation Thema / Gegenstand
2022
2023
2024
22.02.2024 60 min Caritasverband Antragsbearbeitung,
Dokumentenaustausch, Zugänglichkeit
07.03.2024 60 min Deutscher
Bibliothekenverband
Persönliche Ausweise (Personalausweis,
Kulturpass)
07.03.2024 60 min Deutsches
Studierendenwerk (DKSB)
Studierendenausweise
(grenzüberschreitend)
07.05.2024 60 min LSVD+ (Verband Queere
Vielfalt)
Ausweispflicht Transgender,
„Ergänzungsausweis"
13.05.2024 60 min Deutscher Blinden- und
Sehbehindertenverband
Barrierefreiheit (EAA), technische
Anforderungen
25.06.2024 45 min Bitkom e. V. Verwaltungsdigitalisierung und Digitale
Identitäten
03.12.2024 n. a. Verbraucherzentrale
Bundesverband e. V.
Digitale Identitäten &
Verbraucherpolitische Bilanz
2025
22.05.2025 180 min GDV Use Cases Versicherungsbranche
30.05.2025 45 min GDW Kennenlernen & Use Cases
Wohnwirtschaft
10.06.2025 60 min Bundesnotarkammer Use Cases Bundesnotarkammer
26.06.2025 60 min Bundesnotarkammer Pilotierung Use Case
Bundesnotarkammer
14.07.2025 60 min BAGSO Bedürfnisse älterer Menschen
16.07.2025 120 min Bundesnotarkammer Pilotierung Use Case
Bundesnotarkammer
17.07.2025 60 min IHK Use Cases Handelskammern
01.08.2025 30 min GDV Vorbereitung Workshop
Versicherungsbranche
01.08.2025 45 min Bitkom e. V. Informationen zu EUDI-Wallet
13.08.2025 30 min Bundesverband
Carsharing
Vorstellung EUDI-Wallet & Einbindung
19.08.2025 60 min Bitkom e. V. Austausch mit QTSPs
15.09.2025 60 min Verbraucherzentrale
Bundesverband e. V.
Auswirkungen auf Verbraucherschutz
26.09.2025 60 min Buergerservice.org e. V. Erkenntnisse aus nPA/eID
02.10.2025 60 min Bundesarbeitsgemeinschaf
t Selbsthilfe e. V.
Inklusion Menschen mit Behinderungen
07.10.2025 60 min BAG Wohnungslosenhilfe
e. V.
Auswirkungen auf Obdachlose
Anlage 2 Kleine Anfrage 21/6866
08.10.2025 60 min BAGSO Bilanz „DigitalPakt Alter“ (2023–2025)
12.10.2025 120 min BAGSO Digitale Teilhabe älterer Menschen (120
Freiwillige)
16.10.2025 60 min BAGSO Planungstreffen (für 29.10.2025)
17.10.2025 180 min GDV Workshop SPRIND & GDV-AG „eIDAS /
EUDI-Wallet"
22.10.2025 45 min Bundesverband dt.
Wohnungs-
/Immobilienunternehmen
Use Case Umzug
27.10.2025 60 min Arbeiterwohlfahrt
Bundesverband (AWO)
Zugang Sozialleistungen, Inklusion
28.10.2025 60 min BAGSO Folgetreffen Planung (für 29.10.2025)
28.10.2025 30 min BAGSO Vorstellung Projekt
29.10.2025 n. a. BAGSO (DigitalPaktAlter) Info-Veranstaltung für 120 Freiwillige
30.10.2025 60 min Sparkassenverband Use Cases Finanzbranche
06.11.2025 60 min Deutsches Rotes Kreuz Vorstellung Projekt & Einbindung
20.11.2025 30 min VÖB Vorstellung & Einbindung
19.12.2025 60 min Bitkom e. V. Vorstellung Sandbox EUDI-Wallet
2026
13.01.2026 60 min Zentralwohlfahrtsstelle
der Juden i. D. e. V. (ZWST)
Zugang Sozialleistungen, Inklusion
13.01.2026 60 min BAGFW, DRK, Der
Paritätische
Planungstreffen (für 30.01.2026)
22.01.2026 90 min VÖB Vortrag EUDI-Wallet
28.01.2026 30 min DSGV Use Cases Finanzbranche
30.01.2026 n. a. BAGFW (Caritas, DRK,
AWO, Paritätischer, ZWST,
Diakonie)
Info-Veranstaltung Wohlfahrtsverbände
10.02.2026 30 min Bitkom e. V. Use Cases Einzelhandel
11.02.2026 60 min HDE Use Cases Einzelhandel
24.02.2026 90 min Bitkom e. V. Roundtable Wallet-Technologien
Versicherungsbranche
03.03.2026 n. a. Verband Internationaler
Banken in Deutschland e.
V.
EUDI-Wallet zur Vereinfachung
zentraler Prozesse im Finanzsektor
10.03.2026 30 min Bitkom e. V. DiGA und EUDI-Wallet
23.04.2026 30 min Deutscher Reiseverband Vortrag EUDI-Wallet Reisebranche
23.04.2026 90 min Bitkom e. V. Roundtable Wallet-Technologien
Versicherung (Technik)
27.04.2026 60 min BdB eIDAS 2.0: Follow Up ARF, IAs, LSPs
06.05.2026 30 min BiPRO Vorstellung EUDI-Wallet
Versicherungssektor
08.05.2026 30 min GdW Vorbesprechung GdW-
Wohnzukunftstag
Anlage 2 Kleine Anfrage 21/6866
12.05.2026 60 min Bundesverband der
Deutschen
Tourismuswirtschaft e. V.
Vorstellung nationales Projekt & EUDI-
Wallet
19.05.2026 30 min GVG e. V. Update zum Stand der EUDI-Wallet
20.05.2026 30 min GDV Austausch aktuelle Punkte (Sandbox,
EUDI:ON)
22.05.2026 60 min HDE Austausch zur EUDI-Wallet
Mai 2026 60 min BAGSO Digitale Teilhabe älterer Menschen –
Follow up
11.06.2026 180 min Wirtschaftsrat der CDU Vorstellung EUDI-Wallet
Bundesfachkommission Digitale
Transformation
29.06.2026 60 min Deutsche Kreditwirtschaft Austausch zu Rulebooks
03.07.2026 30 min Bitkom e. V. MoU Bitkom e. V. – BMDS
3. Treffen mit externen Stakeholdern aus der Wissenschaft – chronologisch (2022–2026)
Datum Dauer Organisation Thema / Gegenstand
2022
2023
2024
2025
2026
17.–
19.02.2026
n. a. TU München Erstkontakt Use Case & Aktivitäten
TUM/Bayern
25.02.2026 240 min Hochschule Harz Use Case „Digitale Kurkarte";
Interessengruppe HS/Wissenschaft
23.03.2026 90 min AG Bildungsbereich:
Universität Duisburg-
Essen, HIS eG,
Technische Universtität
Graz / CAMPUSonline,
HTW Dresden, HSZG
2. Workshop EAA/Immatrikulationsbesch.
– Rulebook
27.03.2026 30 min Sciences Po Nancy Bildungsnachweise in EUDI-Wallet
31.03.2026 n. a. AG Bildungsbereich:
Universität Duisburg-
Essen, Technische
Universität Graz, HTW
Dresden
Widerrufsprozess, BAföG-Bescheinigung,
Datenmodell
01.04.2026 n. a. Ruhr-Universität
Bochum
Initiierung Videocall EUDI-Wallet
07.–
09.04.2026
n. a. AG Bildungsbereich,
HTW Dresden
3. EAA-Imma-Workshop; Kickoff Sandbox
(09.04.2026)
15.04.2026 120 min KMK + HS: HSZ BW,
Universität Freiburg,
HSZG/HTW Dresden,
Universität Flensburg,
Universität Gießen,
BundID/EUDI-Wallet Workshop; AG
„OZG – Lebenslage Studium"
Anlage 2 Kleine Anfrage 21/6866
Filmuniversität,
Hochschule Harz,
Universität Duisburg-
Essen;
Länderkoordinatoren
16.04.2026 n. a. Sandbox EAA – u. a.
Universität zu Köln,
CAMPUSonline
Start EAA-Erprobung in EUDI-Sandbox
22.04.2026 n. a. Ruhr-Universität
Bochum
Auftakt-Austausch EUDI-Wallet
20.–
23.04.2026
n. a. Universität Duisburg-
Essen
Weiteres Vorgehen HISinOne-CM.nrw /
EUDI
28.04.2026 n. a. AG Bildungsbereich
(Universität Duisburg-
Essen u. a.)
4. Workshop Imma/EAA – Rulebook
Campus.Connect
04.05.2026 n. a. AG Bildungsbereich
(Universität Duisburg-
Essen u. a.)
EAA-Imma-Treffen (Protokoll)
ab
06.05.2026
jew. 60
min
EUDI-Education JF –
Universität Duisburg-
Essen, Technische
Universität Graz u. a.
Jour fixe (jeden 3. Dienstag)
Projektsteuerung
20.05.2026 n. a. FernUniversität Hagen Kontaktaufnahme („Kontakt HIS")
19.–
21.05.2026
n. a. HIS-Nutzertagung (HIS
eG + Hochschulen)
Austausch mit HIS-Community der
Hochschulen
09.06.2026 n. a. SMWK Sachsen Austausch; Hinweis Hochschul-Event
30.06.
10.06.2026 n. a. SMWK Sachsen Liste aktueller Hochschul-Erprobungen
Sandbox
15.06.2026 n. a. Universität Duisburg-
Essen
Sandbox-Pilotierung PID/EAA/ESC
15.06.2026 n. a. Technische Universität
München
Sandbox-Pilotierung; Closed Beta; Imma-
Use-Case
15.06.2026 n. a. Universität zu Köln Sandbox-Pilotierung; CAMPUSonline;
Zugänge
15.06.2026 n. a. Technische Universität
Berlin
Sandbox-Pilotierung; StudentVC; Pilot mit
FU Berlin
16.06.2026 jew. 60
min
EUDI-Education JF –
Universität Duisburg-
Essen, TU
Graz/CAMPUSonline
Projektfortschritt, Aufgabenverteilung
24.06.2026 n. a. Hochschule des Bundes
– FB
Bundeswehrverwaltung
EUDI-Wallet-Sandbox mit HISinOne;
Einladung 30.06.
25.06.2026 n. a. HTW Dresden / HSZG /
HIS eG / Universität
Duisburg-Essen
Ausstellung
Immatrikulationsbescheinigung als EAA
30.06.2026 90 min Nationales EUDI-
Wallet-Projekt „EUDI-
Wallet x Academic
Sector"
Projektupdate; Use Cases Imma (HIS) &
Student-ID (FU Berlin)
Anlage 2 Kleine Anfrage 21/6866
30.06.2026 120 min AG Bildungsbereich:
Universität Duisburg-
Essen, Techniche
Universität
Graz/CAMPUSonline,
Technische Universität
Berlin, Freie Universität
Berlin
Student Card & ESC –
Anforderungssammlung
01.07.2026 n. a. Technische Universität
Berlin
StudentVC-Test Sandbox; Pilot FU Berlin
02./09.07.20
26
n. a. AG Bildungsbereich:
Universität Duisburg-
Essen, HTW Dresden
Student Card Use Cases & Attribute –
Rulebook-Vorbereitung
4. Treffen mit externen Stakeholdern aus Zivilgesellschaft – chronologisch (2022-2026)
Datum Dauer Organisation Thema / Gegenstand
2022
2023
01.06.2023 n.a. Digitalpolitische
Zivilgesellschaft
Round Table GovLabDE Digitale
Identitäten
31.07.2023 n. a. Öffentliche
Teilnehmende
Kick-Off Architektur- &
Konsultationsprozess
30.08.2023 n. a. Öffentliche
Teilnehmende
Identifizierung relevanter Use Cases
2024
08.02.2024 90 min Öffentliche
Teilnehmende
Open Online Consultation:
1. OOC – erster Architektur-Vorschlag
21.02.2024 60 min Diakonie Unterstützung für Migranten und
Flüchtlinge
23.02.2024 60 min Öffentliche
Teilnehmende
Alltag von Menschen mit Demenz
28.02.2024 60 min Tafel Deutschland Digitalisierung in Deutschland
29.02.2024 60 min HateAid Opfer digitaler Gewalt,
Täteridentifizierung
08.03.2024 60 min Deutsche Rheuma-Liga Selbsthilfe/Gesundheitsversorgung
18.03.2024 60 min Stiftung Lesen Digitale Vermittlung, Lesekompetenz
25.03.2024 90 min Öffentliche
Teilnehmende
Open Online Consultation:
2. OOC – zweiter Architektur-Vorschlag:
26.03.2024 90 min Öffentliche
Teilnehmende
Open Online Consultation:
3. OOC – Operating Models (Proposal V2)
24.04.2024 90 min Öffentliche
Teilnehmende
Open Online Consultation:
4. OOC – SPRIND Funke „EUDI-Wallet
Prototypes“
14.05.2024 ganztägig Diverse NGOs (Digitale
Gesellschaft,
epicenter.works, CCC,
Digitalcourage,
netzpolitik.org, Superrr,
Datenschutz-Workshop für EUDI-Wallets
Anlage 2 Kleine Anfrage 21/6866
Stiftung Datenschutz,
HateAid)
11.06.2024 60 min Deutsche Aidshilfe Diskriminierung / Stigmatisierung
14.06.2024 60 min Verbraucherzentrale Recht auf Pseudonymität
25.06.2024 60 min Deutscher
Kinderschutzbund
Kind- / altersgerechte Gestaltung
15.07.2024 60 min Offene Petition Niederschwellige politische Teilhabe
17.07.2024 90 min Öffentliche
Teilnehmende
Open Online Consultation:
OOC – SD-JWT / SD-JWT VC
31.07.2024 90 min Öffentliche
Teilnehmende
Open Online Consultation:
OOC – OpenID for Verifiable Presentations
14.08.2024 90 min Öffentliche
Teilnehmende
Open Online Consultation:
OOC – SD-JWT VC
28.08.2024 90 min Öffentliche
Teilnehmende
Open Online Consultation:
OOC – eIDAS 2.0 Implementing Act
09.10.2024 90 min Öffentliche
Teilnehmende
Open Online Consultation:
10. OOC – Projektupdate / PID-Optionen
16.10.2024 90 min BLZ Bayern Projektvorstellung im Rahmen der
Webtalkreihe „BLZ: Demokratie im
Gespräch“
23.10.2024 90 min Öffentliche
Teilnehmende
Open Online Consultation:
11. OOC – Revocation (Token Status List)
06.11.2024 90 min Öffentliche
Teilnehmende
Open Online Consultation:
12. OOC – Product Vision & Value
Proposition
08.11.2024 60 min Staatenlos Ausgrenzung staatenloser Personen
20.11.2024 90 min Öffentliche
Teilnehmende
Open Online Consultation:
13. OOC – ISO-Spezifikationen
04.12.2024 90 min Öffentliche
Teilnehmende
Open Online Consultation:
14. OOC – 4 Jahre SDI / Lessons Learned
2025
22.01.2025 90 min Öffentliche
Teilnehmende
Open Online Consultation:
15. OOC – Relying Party Authentication
29.01.2025 90 min Öffentliche
Teilnehmende
Open Online Consultation:
16. OOC – Relying Party Authentication
05.02.2025 90 min Öffentliche
Teilnehmende
Open Online Consultation:
17. OOC – Pseudonyms
19.02.2025 90 min Öffentliche
Teilnehmende
Open Online Consultation:
18. OOC – Relying Party Authorization
19.03.2025 90 min Öffentliche
Teilnehmende
Open Online Consultation:
19. OOC – Wallet Revocation
16.04.2025 90 min Öffentliche
Teilnehmende
Open Online Consultation:
20. OOC – Self asserted data
14.05.2025 90 min Öffentliche
Teilnehmende
Open Online Consultation:
21. OOC – Value Proposition testing:
16.06.2025 n. a. Epicenter.works eIDAS-Monitor-Konzeptpapier
24.06.2025 90 min Öffentliche
Teilnehmende
Open Online Consultation:
22. OOC – Funke Challenge team
presentations
Anlage 2 Kleine Anfrage 21/6866
Juli 25 60 min Agora Digitale
Transformation /
Mastodon
Bedarfe der Zivilgesellschaft zum Fediverse
30.07.2025 n. a. Epicenter.works Austausch über eIDAS Monitor und EMP
04.09.2025 90 min Öffentliche
Teilnehmende
Open Online Consultation:
23. OOC – Experience the wallet &
architecture
12.09.2025 60 min Stiftung Digitale
Chancen (SDC)
Teilhabe, kinder-/jugendfreundlicher
Zugang
15.09.2025 60 min Deutsches Rotes Kreuz
(DRK)
Zugang zu Sozialleistungen, Inklusion
02.10.2025 60 min GMK Kinder-/jugendgerechter Zugang,
Jugendpolitik
08.10.2025 90 min Öffentliche
Teilnehmende
Open Online Consultation:
24. OOC – QES in EUDI-Wallets
14.10.2025 60 min epicenter.works „Schutz der Souveränität der Nutzer"
(Funke-Konferenz)
17.11.2025 90 min Öffentliche
Teilnehmende
Open Online Consultation:
25. OOC – Rolling Out an Ecosystem from
Scratch
24.11.2025 n. a. Stiftung Digitale
Chancen
Planungstreffen (für 11.12.2025)
11.12.2025 90 min Stiftung Digitale
Chancen – SDC-Beirat
Info-Veranstaltung zur EUDI-Wallet
2026
19.01.2026 60 min Aktivistische
Vertretende
Geschlechtervielfalt
Inklusion trans-, inter-, nicht-binärer
Personen
13.01.2026 120 min ZWST Marginalisierte Gruppen – Zugang (User-
Flows)
26.02.2026 120 min BMAS / Begleitgremium
BMAS (Sozialheldinnen
und -helden)
Digitaler Schwerbehindertenausweis /
Inklusion
27.03.2026 60 min Epicenter.works Rolle des Intermediärs im EUDI-Wallet-
Ökosystem
07.04.2026 90 min Öffentliche
Teilnehmende
Open Online Consultation:
26. OOC – Experience Trust Part 1
April 2026 60 min Beirat Bundesinitiative
Barrierefreiheit
7. Sitzung des Beirats
April 2026 120 min BMAS /
(Sozialheldinnen und -
helden)
Vorstellung User-Flows Wallet-
Einrichtung
20.04.2026 n. a. Epicenter.works Digital Identity Ecosystem Monitor
(WhoIdentifies.me)
23.04.2026 90 min Öffentliche
Teilnehmende
Open Online Consultation:
27. OOC – Experience Trust Part 2
18.05.2026 240 min Re:publica (u. a. DRK) EUDI-Wallet / Barrierefreiheit
11.06.2026 90 min Öffentliche
Teilnehmende
Open Online Consultation:
28. OOC – Intermediaries in the EUDI-
Wallet ecosystem
01.06.2026 300 min Stiftung Digitale
Chancen
Beiratssitzung SDC und Jugendschutz
Anlage 2 Kleine Anfrage 21/6866
25.06.2026 30 min OpenPetition Pitch & Match Briefing für EUDI:ON
25.06.2026 60 min Stiftung Digitale
Chancen
EUDI:ON Briefing
25.06.2026 60 min OpenPetition, Stiftung
Digitale Chancen, DRK
EUDI:ON Pitch & Match
25.06.2026 60 min Stiftung Digitale
Chancen
EUDI:ON Vortrag (Paneldiskussion)
Juli 2026 60 min Deutschland sicher im
Netz
Sicherer & souveräner Umgang mit der
digitalen Welt