Gleichstellungsbeauftragte im Bund – Aktuelle Zahlen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4563)
der Abgeordneten René Springer, Robert Teske, Ulrike Schielke-Ziesing, Nicole Höchst, Bernd Schuhmann, Lukas Rehm, Birgit Bessin, Achim Köhler, Hans-Jürgen Goßner, Thomas Stephan, Sebastian Maack, Peter Bohnhof, Jan Feser, Anna Rathert und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Gleichberechtigung und der Schutz vor Benachteiligung aufgrund des Geschlechts sind verfassungsrechtlich verankert (Artikel 3 Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes) und durch allgemeine arbeits-, dienst- und gleichbehandlungsrechtliche Regelungen sowie durch gerichtlichen Rechtsschutz abgesichert.
Daneben bestehen in der Bundesverwaltung und in weiteren Bereichen besondere Organisations- und Verfahrensstrukturen rund um „Gleichstellungsbeauftragte“.
Auf die diesbezügliche Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Gleichstellungsbeauftragte im Bund – Aktuelle Zahlen“ (Bundestagsdrucksache 21/4175) hat die Bundesregierung am 4. März 2026 geantwortet (Bundestagsdrucksache 21/4563). In diesem Zusammenhang zeigte sich, dass der Bundesregierung keine „vollständigen Zahlen für die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes“ bezüglich der Anzahl von Gleichstellungsbeauftragten und ihres Tätigkeitsumfangs vorliegen. Im Gegensatz dazu konnte die Bundesregierung für die Bundesagentur für Arbeit 160 Gleichstellungsbeauftragte innerhalb der Bundesagentur für Arbeit feststellen. Daraus ergeben sich weitere Fragen für die Fragesteller.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Gleichstellungsbeauftragten seit dem Jahr 2020 in den Bundesgerichten, den Bundesbehörden sowie den Dienststellen der unmittelbaren Bundesverwaltung entwickelt (bitte für jedes Jahr getrennt und jeweils nach Ressort bzw. Geschäftsbereich aufschlüsseln)?
Wie hoch waren die Kosten, die dem Bund durch die Gleichstellungsbeauftragten in den Bundesgerichten, den Bundesbehörden sowie den Dienststellen der unmittelbaren Bundesverwaltung seit dem Jahr 2020 entstanden sind (bitte für jedes Jahr getrennt und jeweils nach Ressort bzw. Geschäftsbereich aufschlüsseln)?
Wie hoch waren die Kosten, die der Bundesagentur für Arbeit durch die Gleichstellungsbeauftragten seit dem Jahr 2020 entstanden sind (bitte für jedes Jahr getrennt und jeweils nach Ressort bzw. Geschäftsbereich, also Regionaldirektionen etc., aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die vollständigen Zahlen bezüglich der Anzahl von Gleichstellungsbeauftragten für die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes nicht vorliegen und plant sie, diese Daten- bzw. Transparenzlücke zu beheben?
Evaluiert die Bundesregierung die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragen, die in den in Frage 1 aufgezählten Organisationseinheiten des Bundes tätig sind, und wenn ja, nach welchen Kriterien wird diese Evaluation vorgenommen, wenn nein, warum nicht?
Liegen der Bundesregierung gegebenenfalls Kenntnisse vor, inwiefern andere Länder, in denen es Gleichstellungsbeauftragte gibt, deren Tätigkeit evaluieren, strebt sie diese gegebenenfalls an und welche Schritte hat sie gegebenenfalls unternommen, diese zu erlangen, wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?
In welchen Ressorts bzw. Geschäftsbereichen der in Frage 1 aufgezählten Organisationseinheiten des Bundes fiel die letzte Evaluation der Gleichstellungsbeauftragten positiv aus und in welchen fiel sie negativ aus und aus welchen Gründen (bitte nach Jahr der Evaluation aufschlüsseln und jeweils nach Ressort bzw. Geschäftsbereich getrennt darstellen)?
Gibt es Erfüllungskriterien, bei deren Erreichen die Bundesregierung ein Abbau der Gleichstellungbeauftragten innerhalb der Bundesgerichte, der Bundesbehörden und den Dienstellen der unmittelbaren Bundesverwaltung vorsieht, und wenn ja, wie genau sind diese Kriterien definiert?
Liegen der Bundesregierung gegebenenfalls Kenntnisse vor, inwiefern andere Länder, in denen es Gleichstellungsbeauftragte gibt, Kriterien formuliert haben, bei deren Erreichen sie einen Abbau der Gleichstellungbeauftragten vorsehen, und wenn ja, wie genau sind diese Kriterien definiert, wenn nein, strebt sie diese Kenntnisse an, wenn nein, warum nicht?
Wurde seit dem Jahr 2020 innerhalb der Bundesgerichte, der Bundesbehörden und den Dienstellen der unmittelbaren Bundesverwaltung eine geschaffene Gleichstellungsbeauftragtenstelle gestrichen bzw. die Zahl der Gleichstellungsbeauftragten reduziert und wenn ja, in welchem Jahr und in welchem Ressort bzw. Geschäftsbereich wurde diese Kürzung vorgenommen (bitte für jedes Jahr getrennt und jeweils nach Ressort bzw. Geschäftsbereich aufschlüsseln)?
Nach welchen Kriterien wird die Anzahl der Gleichstellungsbeauftragten nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der Bundesgerichte, der Bundesbehörden und den Dienstellen der unmittelbaren Bundesverwaltung festgelegt und gibt es eine Obergrenze für die Anzahl der Gleichstellungsbeauftragten innerhalb der Bundesgerichte, der Bundesbehörden und den Dienstellen der unmittelbaren Bundesverwaltung?
Nach welchen Kriterien wird die Besetzung der Stelle des Gleichstellungsbeauftragten vorgenommen und spielt das Geschlecht dabei eine Rolle?
Wie viele Gleichstellungsbeauftragte und Stellvertretungen, die zum Stichtag 31. Dezember 2025 innerhalb der Bundesgerichte, der Bundesbehörden und den Dienstellen der unmittelbaren Bundesverwaltung tätig waren, waren Frauen und wie viele waren Männer (bitte nach Ressort bzw. Geschäftsbereich aufschlüsseln)?