Verwaltungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung – Erkenntnisse der Bundesregierung zum Konto 07390 „Sonstige Vergütungen an andere“
der Abgeordneten Claudia Weiss, Martin Sichert, Carina Schießl, Dr. Christina Baum, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Kay-Uwe Ziegler, Tobias Ebenberger, Nicole Hess, Birgit Bessin, Dr. Christoph Birghan, Kerstin Przygodda, Alexis L. Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann, Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist seit mehreren Jahren Gegenstand parlamentarischer und fachlicher Diskussionen. Zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Stabilisierung der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wurde die „FinanzKommission Gesundheit“ von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eingesetzt (www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/finanzkommission-gesundheit-ergebnisse-30-03-26).
In ihrem Ersten Bericht vom 30. März 2026 weist die FinanzKommission Gesundheit darauf hin, dass ohne weitergehende Reformmaßnahmen Finanzierungslücken von rund 15 Mrd. Euro im Jahr 2027 entstehen könnten, die bis zum Jahr 2030 auf über 40 Mrd. Euro anwachsen würden (Erster Bericht der FinanzKommission Gesundheit vom 30. März 2026, abrufbar unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/F/FinanzKommission_Gesundheit/FinanzKommissionGesundheit_Erster_Bericht_20260330.pdf).
Der Bericht befasst sich unter anderem mit der Entwicklung der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Auf Seite 385 wird ausgeführt: „Zu den sächlichen Verwaltungsausgaben zählen unter anderem Ausstattung, Mieten, Pachten, Nebenkosten, Brief- und Portokosten, Reisekosten, Aufklärungs- und Werbemaßnahmen, Prüfungs- und Beratungskosten sowie Vergütungen für externe Dritte“ (ebd., S. 385).
Vergütungen für externe Dritte werden damit im Bericht als Bestandteil der sächlichen Verwaltungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung genannt.
Das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht die amtliche Rechnungsstatistik der gesetzlichen Krankenversicherung sowie weitere Statistiken und Berichte zur Finanzentwicklung der Krankenkassen. Nach den veröffentlichten Daten der amtlichen GKV-Rechnungsstatistik wird das Konto 07390 „Sonstige Vergütungen an andere“ den Verwaltungskosten zugeordnet. In der Statistik KJ1 für das Jahr 2024 wird für dieses Konto ein Betrag von 1 401 540 277,53 Euro ausgewiesen (Bundesministerium für Gesundheit, GKV-Finanzergebnisse KJ1 2024, abrufbar unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/GKV/Finanzergebnisse/KJ1_2024_Internetauftritt.pdf).
Nach Kenntnis der Fragesteller weisen frühere Veröffentlichungen der amtlichen GKV-Rechnungsstatistik für das Jahr 2014 für dieses Konto ein Ausgabenvolumen aus, das unter dem für das Jahr 2024 veröffentlichten Wert liegt.
Nach den vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichten Kennzahlen der gesetzlichen Krankenversicherung beliefen sich die Bruttoverwaltungskosten der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2024 auf rund 15,975 Mrd. Euro und die Nettoverwaltungskosten auf rund 12,630 Mrd. Euro (Bundesministerium für Gesundheit, Kennzahlen und Faustformeln der GKV, KG1-Statistik 2024, abrufbar unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/GKV/Kennzahlen_Daten/KG1_2024_Internet.pdf).
Der für das Konto 07390 ausgewiesene Betrag entspräche damit rechnerisch rund 8,8 Prozent der Bruttoverwaltungskosten beziehungsweise rund 11,1 Prozent der Nettoverwaltungskosten.
Die Bundesregierung hat sich wiederholt zur Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung geäußert. In Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Gesundheit zur Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung wird unter anderem auf die Entwicklung der Verwaltungskosten hingewiesen (vgl. Bundesministerium für Gesundheit, Finanzentwicklung der GKV, abrufbar unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/finanzentwicklung-gkv-2025).
Das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht die amtliche GKV-Rechnungsstatistik sowie weitere statistische Auswertungen zur Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung. Darüber hinaus bestehen bundesgesetzliche Regelungen sowie Zuständigkeiten von Bundesbehörden im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Bundesunmittelbare Krankenkassen unterliegen der Aufsicht des Bundesamtes für Soziale Sicherung.
Vor diesem Hintergrund besteht Interesse an den Erkenntnissen der Bundesregierung zur Erfassung, Entwicklung und Einordnung des Kontos 07390 „Sonstige Vergütungen an andere“ innerhalb der amtlichen GKV-Rechnungsstatistik.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche Definitionen, Buchungsvorgaben oder Abgrenzungskriterien sind der Bundesregierung für das Konto 07390 „Sonstige Vergütungen an andere“ innerhalb der amtlichen GKV-Rechnungsstatistik bekannt?
Seit wann wird das Konto 07390 in seiner gegenwärtigen Form geführt, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu strukturellen oder systematischen Änderungen von Definitionen, Zuordnungen oder Erfassungsvorgaben dieses Kontos seit dem Jahr 2014 vor?
Inwieweit werden im Rahmen der amtlichen GKV-Rechnungsstatistik weitergehende Untergliederungen, Auswertungen oder Differenzierungen des Kontos 07390 erhoben, ausgewertet oder veröffentlicht?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die bundesweit erfassten Ausgaben im Konto 07390 in den Jahren 2014 bis 2025 (bitte jahresweise ausweisen)?
Welchen prozentualen Anteil hatten die im Konto 07390 erfassten Ausgaben in den Jahren 2014 bis 2025 an den jeweiligen Bruttoverwaltungskosten beziehungsweise den Nettoverwaltungskosten der gesetzlichen Krankenversicherung (bitte jahresweise ausweisen)?
Auf welche wesentlichen Faktoren, strukturellen Veränderungen oder Sondereffekte führt die Bundesregierung die Entwicklung der im Konto 07390 erfassten Ausgaben seit dem Jahr 2014 zurück?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Arten von Leistungen, Aufwendungen oder Verwendungszwecken vor, die dem Konto 07390 zugeordnet werden, und wie verteilen sich diese Ausgaben (betragsmäßig oder prozentual) auf die einzelnen Leistungs- oder Verwendungsbereiche?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Art und Struktur der Empfänger von Zahlungen vor, die über das Konto 07390 abgewickelt werden?
In welchem Umfang und für welche Zwecke werden nach Kenntnis der Bundesregierung Zahlungen an verbundene Unternehmen oder Beteiligungsgesellschaften von Krankenkassen dem Konto 07390 zugeordnet?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu signifikanten Unterschieden zwischen einzelnen Krankenkassen oder Kassenarten hinsichtlich der Höhe und der Entwicklung der im Konto 07390 erfassten Ausgaben vor?
Welche spezifischen gesetzlichen Vorgaben zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für die Ausgaben des Kontos 07390, und welche Behörden sind für die jeweilige Prüfung oder aufsichtsrechtliche Kontrolle zuständig?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu konkreten Beanstandungen, Prüfungsfeststellungen oder aufsichtsrechtlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Ausgaben vor, die dem Konto 07390 zugeordnet wurden?
Welche vergaberechtlichen Vorschriften finden nach Kenntnis der Bundesregierung auf Leistungen oder Aufträge Anwendung, deren Kosten dem Konto 07390 zugeordnet werden, und welche Erkenntnisse liegen ihr zu den dort angewendeten Vergabeverfahren oder Beschaffungsformen vor?