Deutscher Bundestag Drucksache 21/7436
21. Wahlperiode 30.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Ralf Nolte, Thomas Ladzinski,
Kurt Kleinschmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7074 –
Sabotage, Spionage und Einschüchterungsversuche fremder Staaten gegen
Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Sicherheitslage in Deutschland und Europa hat sich in den vergangenen
Jahren verschärft. Nachrichtendienste, Sicherheitsbehörden und europäische
Partner warnen vor einer Zunahme hybrider Bedrohungen und
sicherheitsgefährdender Aktivitäten fremder Staaten sowie ihnen zurechenbarer Akteure
(
www.bbk.bund.de/DE/Themen/Kritische-Infrastrukturen/KRITIS-Gefahrenla
gen/Hybride-Bedrohungen/hybride-bedrohungen_node.html). Hierzu zählen
unter anderem Spionage, Sabotage, Desinformation, Cyberangriffe,
Ausforschung Kritischer Infrastrukturen sowie mögliche Einschüchterungs- und
Bedrohungshandlungen gegen Personen des öffentlichen Lebens, Journalisten,
Vertreter der Verteidigungsindustrie und andere sicherheitsrelevante Akteure
(
www.verfassungsschutz.de/DE/verfassungsschutz/der-bericht/vsb-spionagea
bwehr/vsb-spionageabwehr-node.html).
Besondere Bedeutung kommt dabei der Frage zu, inwieweit staatliche oder
staatlich gesteuerte Akteure versuchen, durch Ausspähung, Einflussnahme,
Bedrohung, Sabotagevorbereitung oder sonstige verdeckte Maßnahmen
politische Entscheidungsprozesse, wirtschaftliche Schlüsselbereiche, Kritische
Infrastrukturen oder die Sicherheits- und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands
zu beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die
Frage, in welchem Umfang die Bundesregierung über Erkenntnisse zu
Bedrohungen, Einschüchterungen, Ausspähungen oder Sabotagevorbereitungen
fremder Staaten gegen Journalisten, Vertreter von Industrie und Wirtschaft,
Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, Kritische
Infrastrukturen sowie sonstige exponierte Personen verfügt.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministerium des Innern vom 30. Juli 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
1. Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu dem Schluss
gekommen, dass die erbetenen Informationen zu den Fragen 1,4, 5, 8, 9 und 25 b
nicht – auch nicht in eingestufter Form – zur Verfügung gestellt werden
können. Die erbetenen Informationen zielen auf den nachrichtendienstlichen
Kenntnisstand der Nachrichtendienste des Bundes und können Rückschlüsse
auf Arbeitsschwerpunkte, die Erkenntnislage und die konkrete Ausgestaltung
der nachrichtendienstliche Verdachtsfallbearbeitung ermöglichen. Hierdurch
könnten fremde Dienste zu einer Einschätzung der Kapazitäten der
Spionageabwehr und ihren operativen Möglichkeiten gelangen. Somit könnte die
Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes
erheblich gefährdet werden. Eine Verschlusssachen (VS)‑Einstufung und
Hinterlegung der angefragten Information in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages kommt angesichts ihrer Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung
der nachrichtendienstlichen Aufklärung für die Aufgabenerfüllung der
Nachrichtendienste des Bundes nicht in Betracht. Das Risiko, dass derart sensible
Informationen bekannt werden, kann unter keinen Umständen hingenommen
werden, da eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von
Empfängern dem Schutzbedürfnis der Nachrichtendienste des Bundes nicht
Rechnung tragen würde. Darüber hinaus wird auf die 2. Vorbemerkung der
Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
2. Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu dem Schluss
gekommen, dass die in Frage 25 a angefragten Informationen nicht – auch nicht
in eingestufter Form – zur Verfügung gestellt werden können. Gegenstand der
Frage sind solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl
berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden
können. Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des
Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige
Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere
Staatswohlerwägungen zählen. Eine Offenlegung der angeforderten Informationen
und Auskünfte birgt die konkrete Gefahr, dass Einzelheiten zur Methodik und
Fähigkeiten der Nachrichtendienste des Bundes bekannt würden, infolgedessen
sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf die
konkreten Arbeitsschwerpunkte, Vorgehensweisen, Methoden und Fähigkeiten der
Nachrichtendienste des Bundes ziehen könnten. Dies würde für die
Nachrichtendienste des Bundes eine höchst folgenschwere Einschränkung der
Informationsgewinnung bedeuten, wodurch der gesetzliche Auftrag nicht mehr erfüllt
werden könnte. Damit drohten empfindliche Informationslücken im Hinblick
auf die Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutschland. Eine VS‑Einstufung
und Hinterlegung der angefragten Informationen bei der Geheimschutzstelle
des Deutschen Bundestages würde im vorliegenden Fall nicht ausreichen um
der erheblichen Sensibilität der angeforderten Informationen im Hinblick auf
die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes
ausreichend Rechnung zu tragen. Die angefragten Inhalte wären geeignet,
zusammen mit anderen Informationen die Fähigkeiten, Kapazitäten Arbeitsweisen
aller Nachrichtendienste des Bundes so detailliert beschreiben, dass eine
Bekanntgabe auch gegenüber nur einem begrenzten Empfängerkreis ihrem
Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Schon bei dem Bekanntwerden
der schutzbedürftigen Informationen wäre kein Ersatz durch andere
Instrumente der Informationsgewinnung mehr möglich. Aus dem Vorgesagten ergibt sich,
dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige
Geheimhaltungsinteressen berühren, aufgrund derer das Staatswohl gegenüber dem
parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise
das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der
Bundesregierung zurückstehen.
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu konkreten
Spionage-, Sabotage-, Einschüchterungs-, Bedrohungs- oder
Ausspähungshandlungen fremder Staaten oder staatlich gelenkter Akteure auf deutschem
Hoheitsgebiet in den vergangenen fünf Jahren vor, und welche konkreten
Vorfälle wurden hierbei durch Bundesbehörden erfasst (bitte nach
Jahren, Bundesländern, mutmaßlichen Herkunftsstaaten bzw. Akteuren, Art
der Vorfälle, betroffenen Zielen bzw. Personenkreisen sowie
gegebenenfalls bekannt gewordenen Vorgehensweisen aufschlüsseln)?
Es wird auf die 1. Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
2. Welche Bundesbehörden erfassen entsprechende Vorgänge, und in
welchen Lagebildern, Datenbanken oder statistischen Kategorien werden
diese geführt (vgl. Frage 1)?
3. Gibt es ein ressortübergreifendes Lagebild der Bundesregierung zu
Sabotage, Spionage und Einschüchterungsversuchen fremder Staaten in
Deutschland, wenn ja, seit wann, durch welche Stelle und in welcher
Aktualisierungsfrequenz?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet. Der Bundesregierung und den zuständigen Bedarfsträgern liegen
ressortübergreifende Lagebilder zu fragegegenständlichen Themen vor. Dazu
gehört unter anderem der jährlich erscheinende Verfassungsschutzbericht. Die
Erfassung erfolgt durch die jeweils zuständigen Bundesbehörden in den im
Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeiten und Befugnissen geführten
Datenbanken, Lagebildern und statistischen Erfassungen. Im Übrigen verweist
die Bundesregierung auf ihre Antwort zur Kleinen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/995, vor allem
unter Nummer 1 in der Vorbemerkung sowie auf die Fragen 6 und 7, 7a bis 7c.
4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu konkreten
Bedrohungen, Einschüchterungen, Ausforschungen, Einflussnahmeversuchen
oder Sabotagevorbereitungen fremder Staaten oder staatlich gelenkter
Akteure gegen Vertreter deutscher Industrieunternehmen in den
vergangenen fünf Jahren vor, und welche konkreten Vorfälle wurden hierbei
durch Bundesbehörden erfasst (bitte nach Jahren, betroffenen
Unternehmen bzw. Branchen, Bundesländern, mutmaßlichen Herkunftsstaaten
bzw. Akteuren, Art der Vorfälle, betroffenen Personenkreisen sowie
gegebenenfalls bekannt gewordenen Vorgehensweisen aufschlüsseln)?
Es wird auf die 1. Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
5. In wie vielen Fällen waren Unternehmen oder Führungskräfte aus den
Bereichen Energie, Logistik, Verkehr, Telekommunikation, Rüstung,
Luft- und Raumfahrt, Drohnentechnologie, Robotik, IT-Sicherheit oder
Kritische Infrastruktur betroffen?
Es wird auf die 1. Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
6. Welche Schutzmaßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
infolge dieser Gefährdungslage für betroffene Personen der
Verteidigungsindustrie ergriffen?
7. In wie vielen Fällen wurden in den letzten fünf Jahren
Personenschutzmaßnahmen für Vertreter der Wirtschaft aufgrund mutmaßlicher
ausländischer Bedrohungen angeordnet, angepasst oder empfohlen?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet. Die Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft steht besonders im
Fokus von ausländischen Nachrichtendiensten und ist daher regelmäßig
Adressat sowohl anlassgebundener als auch anlassunabhängiger
Präventionsmaßnahmen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Dem folgend unterhält der
Präventionsbereich des BfV intensive Kontakte und steht im engen Austausch
mit einer Vielzahl von Unternehmen aus der Sicherheits- und
Verteidigungswirtschaft. Weiter wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den
Fragen 21 und 23 verwiesen. Darüber hinaus verweist die Bundesregierung auf die
Zuständigkeit der Polizeien der Länder, bei der Prüfung und Durchführung von
Schutzmaßnahmen bei gefährdeten Personen.
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu physischen
Sabotagehandlungen oder Sabotagevorbereitungen gegen Unternehmen,
Lieferketten oder Infrastruktur der deutschen Rüstungsindustrie vor, und
welche konkreten Vorfälle wurden hierbei durch Bundesbehörden erfasst
(bitte nach Jahren, betroffenen Unternehmen bzw. Branchen,
Bundesländern, mutmaßlichen Herkunftsstaaten bzw. Akteuren, Art der Vorfälle,
betroffenen Personenkreisen sowie gegebenenfalls bekannt gewordenen
Vorgehensweisen aufschlüsseln)?
Es wird auf die 1. Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Personen vor, die
in Deutschland im Auftrag fremder Nachrichtendienste potenzielle
Sabotageziele auskundschafteten oder entsprechende Informationen
weitergaben?
Es wird auf die 1. Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
10. In wie vielen Fällen wurden in den vergangenen fünf Jahren
Ermittlungsverfahren wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit, Sabotage,
Vorbereitung von Sabotagehandlungen, Ausspähung sicherheitsrelevanter
Einrichtungen oder sicherheitsgefährdender Nachrichtendiensttätigkeit
eingeleitet?
Die Beantwortung der Fragen 10 bis 12 erfolgt auf Grundlage der in
elektronisch geführten Verfahrensregistern erfassten Daten des Generalbundesanwalts
beim Bundesgerichtshof (GBA). Nicht erfasst sind verdeckt geführte
Ermittlungsverfahren. Hierzu gibt die Bundesregierung keine Auskünfte, auch nicht
in eingestufter Form. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und
Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird
insoweit durch das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete und damit gleichfalls
Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an der
Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten
Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Eine weitergehende
Auskunft würde Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln. Nach
sorgfältiger und konkreter Abwägung der betroffenen Belange tritt insoweit das
Informationsinteresse des Parlaments hinter die ebenso berechtigten Interessen
der Allgemeinheit an einer effektiven Strafverfolgung zurück.
In den vergangenen fünf Jahren (Stichtag: 10. Juli 2026) hat der GBA im
Zeitraum vom 10. Juli bis zum 31. Dezember 2021 sieben, im Jahr 2022 zwölf und
im Jahr 2023 acht Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung eingeleitet.
Hinsichtlich der Anzahl der vom GBA in den Jahren 2024 und 2025
eingeleiteten Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 25 und 26 der Kleinen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/5343 verwiesen.
Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 10. Juli 2026 hat der GBA elf
Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung eingeleitet.
Zu Verfahren, die nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern in die
Zuständigkeit der Länder fallen, erteilt die Bundesregierung aufgrund der
Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Auskünfte.
11. In wie vielen Fällen wurden entsprechende Ermittlungsverfahren mit
Bezug zu anderen fremden Staaten eingeleitet (vgl. Frage 10)?
53 Verfahren der in der Antwort auf Frage 10 genannten 58
Ermittlungsverfahren werden oder wurden wegen Tatvorwürfen nach § 99 des Strafgesetzbuches
geführt und weisen damit einen Bezug zu fremden Staaten auf. Eine
weitergehende Beantwortung der Frage ist mit zumutbarem Aufwand nicht möglich.
Die fragegegenständliche Information (Bezug zu einem fremden Staat) wird
beim GBA statistisch nicht erfasst. Zur weitergehenden Beantwortung der
Frage wäre die händische Sichtung und einzelfallbezogene Auswertung aller in
dem fragegegenständlichen Zeitraum in Betracht kommender
Ermittlungsverfahren des GBA erforderlich, was die Ressourcen der betroffenen Abteilungen
für einen nicht absehbaren Zeitraum erheblich beanspruchen und deren
Ermittlungstätigkeit stark einschränken würde.
12. In wie vielen Fällen kam es in den letzten fünf Jahren zu Festnahmen,
Anklagen oder Verurteilungen wegen geheimdienstlicher Tätigkeit,
Spionage, Sabotage oder Sabotagevorbereitung im Auftrag fremder Staaten?
Die Anzahl der jeweiligen Fälle im Sinne der Fragestellung stellt sich für den
Zuständigkeitsbereich des GBA wie folgt dar:
Jahr Festnahmen Anklagen Verurteilungen
2021 (ab 10.7.) 2 1 2
2022 5 4 4
2023 2 1 2
2024 11 5 1
2025 5 5 3
2026 (bis 10.7) 5 3 1
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu sogenannten
Lowlevel Agents, angeworbenen Einzelpersonen, kriminellen
Mittelsmännern oder digitalen Anwerbungen durch fremde Nachrichtendienste vor?
Die russischen Nachrichten- und Sicherheitsdienste greifen für die Umsetzung
von Sabotageaktionen häufig auf niedrigschwellig rekrutierte Low-Level-
Agenten zurück, die im Auftrag russischer Stellen auch Spionage- und
Propagandaaktivitäten ausführen. Low-Level-Agenten werden in der Regel über
soziale Medien oder Messenger-Dienste angeworben und gesteuert und agieren
zumeist aus finanziellen Beweggründen, aber auch aus einer ideologischen
Motivation heraus.
Iran nutzt seit einigen Jahren für Ausspähungsaktivitäten und zur Vorbereitung
und Umsetzung staatsterroristischer Anschläge verstärkt Proxy-Strukturen und
kriminelle Einzelpersonen.
Es wird auf die weiteren Ausführungen im Verfassungsschutzbericht
verwiesen.
14. Welche Rolle spielen nach Einschätzung der Bundesregierung soziale
Medien, Messenger-Dienste, Darknet-Foren oder kriminelle Netzwerke
bei der Anwerbung von Personen für Spionage- oder
Sabotagehandlungen in Deutschland?
Grundsätzlich haben Anwerbungen durch ausländische Nachrichtendienste
über digitale Plattformen an Bedeutung gewonnen. Insbesondere verschlüsselte
Messenger-Dienste spielen eine zentrale Rolle bei der Anwerbung, da sie
fremden Nachrichtendiensten eine einfache und vergleichsweise sichere
Möglichkeit bieten, geeignete Zielpersonen zu identifizieren und anzuwerben.
Besonders häufig wird der Messenger Telegram genutzt.
In verschiedenen Fällen von Sachbeschädigung oder Störung der öffentlichen
Ordnung, bei denen Anhaltspunkte bestehen, dass es sich um Aktivitäten unter
Einsatz von Low-Level-Agenten handelt, wurde bekannt, dass die Täterinnen
bzw. Täter durch Messengerdienste angeworben worden sind oder die
Steuerung bzw. Anleitung über diese erfolgte. Es ist daher davon auszugehen, dass
Messengerdienste von erheblicher Bedeutung bei der Koordination und
Organisation von Operationen unter Einsatz von nicht nachrichtendienstlichen
Personal sind.
15. In wie vielen Fällen wurden in den letzten fünf Jahren Vertreter von
Nichtregierungsorganisationen, wissenschaftlichen Einrichtungen,
Thinktanks oder Stiftungen Ziel ausländischer Einschüchterung,
Ausforschung oder Einflussnahme?
Statistiken im Sinne der Fragestellung werden nicht geführt.
Im Zielspektrum autoritärer Staaten gelangen vor allem von ihnen als
Bedrohung wahrgenommene und als Gegner eingestufte Personen. Das betrifft
insbesondere Personen, die über ihre oppositionellen Aktivitäten Außenwirkung
oder sonstige Wirkmacht entfalten, was durch die fragegegenständlichen
Einrichtungen regelmäßig gegeben ist.
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu
Desinformationskampagnen vor, die gezielt deutsche Rüstungsunternehmen oder deren
Führungspersonal diskreditieren sollen?
Deutsche Rüstungsunternehmen und insbesondere Investitionen in neue
Rüstungsprojekte durch die Bundesregierung sind Themen, die regelmäßig von
Akteuren, die Informationsmanipulation betreiben, aufgegriffen werden.
17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Einflussoperationen
vor, die gezielt Journalisten, Medienhäuser oder einzelne Publizisten in
Deutschland durch gefälschte Webseiten, nachgeahmte Medienauftritte
oder manipulierte Inhalte diskreditieren sollen?
Mit der Doppelgänger-Kampagne und der Matyroschka-Kampagne sind der
Bundesregierung mindestens zwei Kampagnen bekannt, die die
fragegegenständliche Vorgehensweise nutzen, und manipulierte Inhalte zu verbreiten.
18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu sogenannten
Einflussagenten fremder Staaten in Deutschland vor, insbesondere
hinsichtlich ihrer Aktivität in Medien, Wissenschaft, Wirtschaft,
Nichtregierungsorganisationen, politischen Parteien, Verbänden, sozialen
Netzwerken und sonstigen gesellschaftlichen Strukturen?
Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse vor, dass fremde Staaten versuchen,
Einfluss auf den politischen Meinungsbildungsprozess in Deutschland zu
nehmen. Dies geschieht beispielsweise über ausländische Desinformation,
insbesondere in sozialen Medien, und ausländischen Manipulations- und
Einflusskampagnen im Informationsraum. Darüber hinaus sind nachrichtendienstliche
gesteuerte Aktivitäten anderer Staaten zur politischen Einflussnahme
festzustellen. Diese zielen insbesondere darauf ab, verschleiert oder klandestin Einfluss
auf politische Entscheidungs- und Funktionsträger auszuüben, das Vertrauen in
demokratische Institution zu untergraben sowie die öffentliche Debatte und den
politischen Meinungsbildungsprozess zu beeinflussen. Entsprechende
Einflussoperationen können sich gegen verschiedene gesellschaftliche Bereiche richten,
darunter auch die fragegegenständlichen. Im Übrigen verweist die
Bundesregierung auf ihre Ausführungen im aktuellen Verfassungsschutzbericht.
19. Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss solcher Einflussagenten
fremder Staaten auf die öffentliche Meinungsbildung, auf politische
Entscheidungsprozesse und sicherheitsrelevante Debatten in Deutschland?
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass aus Sicht des geheimdienstlichen
Gegners von einer Wirksamkeit auszugehen ist, da ansonsten mutmaßlich keine
Ressourcen eingesetzt würden. Wie und in welchem Maße
Informationsmanipulation die öffentliche Meinungsbildung, politische Entscheidungsprozesse
oder sicherheitsrelevanten Debatten in Deutschland tatsächlich beeinflusst,
kann nicht belastbar angegeben werden. Ungeachtet von einer konkreten
Quantifizierung misst die Bundesregierung der Abwehr entsprechender
Einflussaktivitäten hohe Bedeutung bei, da diese grundsätzlich geeignet sein können, die
freie Meinungsbildung sowie politische und sicherheitsrelevante Debatten zu
beeinflussen.
20. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Einflussagenten
fremder Staaten zu identifizieren, deren Tätigkeit zu unterbinden oder zu
erschweren, und werden betroffene Organisationen, Einrichtungen,
Unternehmen oder Medienhäuser von staatlicher Seite informiert, wenn
nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden eine Kompromittierung,
Einflussnahme oder gezielte Unterwanderung vorliegt?
Die Bundessicherheitsbehörden nutzen im Rahmen ihrer gesetzlichen
Zuständigkeiten alle zur Verfügung stehenden Mittel zur Identifizierung und
Aufklärung von Einflussagenten fremder Staaten. Zu den verschiedenen Maßnahmen
des BfV gehört auch die Unterrichtung und Sensibilisierung betroffener
Personen, Institutionen und Organisationen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür
vorliegen, dass sie Ziel ausländischer Informationsmanipulation geworden sind
oder werden könnten sowie die Beratung zu möglichen Gegenmaßnahmen.
Unternehmen werden dabei im Bereich des präventiven Wirtschaftsschutz nach
Maßgabe des § 16 BVerfSchG über Gefährdungen informiert.
21. Welche Schutz- und Beratungsangebote des Bundes bestehen derzeit für
Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie gegen
Spionage, Sabotage, Cyberangriffe und Einschüchterungsversuche?
Der Schutz der deutschen Wirtschaft, einschließlich der Unternehmen der
Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, ist Teil des gesetzlichen
Präventionsauftrags des BfV (entsprechend § 16 Absatz 1 BVerfSchG). Ziel ist es,
Unternehmen durch Informationen und Sensibilisierung dabei zu unterstützen, sich
effektiv und eigenverantwortlich gegen Gefährdungen durch Spionage, Sabotage,
Cyberangriffe und Einschüchterungsversuche zu schützen. Zur Erfüllung seines
gesetzlichen Auftrags ergreift des BfV grundsätzlich verschiedene
Maßnahmen. Beispielsweise führt das BfV regelmäßig Sensibilisierung in Form von
verschiedenen Austausch- und Vortragsformaten für Unternehmen der
Sicherheits- und Verteidigungsindustrie durch. Ergänzt wird dieses Angebot durch
zielgruppenspezifische Produkte. Zu diesen gehören die Informationsblätter
zum Wirtschaftsschutz, die überblicksartige Themen von andauernder Relevanz
beleuchten sowie die Sicherheitshinweise für die Wirtschaft, die Lage bezogen
über branchenspezifische Kontaktkanäle herausgegeben werden. Hierzu wird
auch auf die Antwort zu Frage 22a verwiesen.
Das Bundeskriminalamt (BKA) stellt der deutschen Wirtschaft im Bereich der
Politisch motivierten Kriminalität anlassbezogen sicherheits- und
gegebenenfalls auch gefährdungsrelevante Lageinformationen zur Verfügung, um den
Bedarfsträgern (hier: einzelne Unternehmen, Verbände und/oder Branchen) eigene
Präventionsmaßnahmen und ein angemessenes Krisenmanagement zu
ermöglichen. Eine statistische Erfassung zu der Anzahl der Unternehmen, die mit
diesen Informations- bzw. Sensibilisierungsschreiben erreicht werden, erfolgt
nicht.
Neben diesen Sensibilisierungen, die auch Gefahren im Zusammenhang mit
Spionage und Sabotage thematisieren, besteht ein beständiger
Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden und Vertretern der Wirtschaft in
unterschiedlichen Gremien und Formaten wie beispielsweise im Rahmen der
Initiative Wirtschaftsschutz.
Für die Annahme der Meldung konkreter sicherheitsrelevanter Vorfälle durch
privatwirtschaftliche Unternehmen im Zuständigkeitsbereich des BKA sind im
Regelfall die örtlichen Polizeidienststellen oder das jeweilige
Landeskriminalamt als erste Ansprechpartner zuständig.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat 2025 die
Allianz für Cybersicherheit Expertenkreis „Informationssicherheit in der
Rüstung“ gegründet und stellt hierüber einen kontinuierlichen Dialog mit den
teilnehmenden Unternehmen sicher. Das BSI sowie die teilnehmenden
Unternehmen bringen jeweils ihre Expertise ein. Ziel ist, voneinander zu lernen und
Erfahrungen zu teilen (
www.allianz-fuer-cybersicherheit.de/Webs/ACS/DE/Netz
werk-Formate/Veranstaltungen-und-Austausch/Expertenkreise/Ruestung/ruestu
ng_node.html). Alle Maßnahmen und Aktivitäten des BSI im Rahmen der
Allianz für Cybersicherheit, der UP‑KRITIS und weiteren Formaten (DAX40,
Cybersicherheitsinitiativen, Zusammenarbeit mit Verbänden usw.) beziehen sich
auf solche zur Erhöhung des allgemeinen Cybersicherheitsniveaus der
betreffenden Organisationen, diese sind generisch zur Abwehr der oben genannten
Fälle geeignet. Darüber hinaus unterstützt das BSI‑Unternehmen der
Sicherheits- und Verteidigungsindustrie im Rahmen seiner Mitarbeit in der Initiative
Wirtschaftsschutz (
https://wirtschaftsschutz.info/).
22. Wie viele Unternehmen wurden in den letzten fünf Jahren durch das
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), das Bundesamt für Sicherheit
in der Informationstechnik (BSI), das Bundeskriminalamt (BKA), den
Militärischen Abschirmdienst MAD, die Bundespolizei oder andere
Bundesbehörden im Zusammenhang mit Spionage- und Sabotagegefahren
beraten?
a) Wie viele Sicherheitsgespräche, Sensibilisierungen oder
Warnhinweise wurden seither an Unternehmen der Sicherheits- und
Verteidigungsindustrie herausgegeben?
Die Fragen 22 und 22a werden gemeinsam beantwortet. Statistiken im Sinne
der Fragestellung werden nicht geführt Eine weitere Beantwortung wäre mit
einem unzumutbaren Aufwand verbunden. Das Bundesverfassungsgericht
(BVerfG) hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische
Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfG, Urteil
vom 7. November 2017 – 2 BvE 2/11 –, BVerfGE 147, 50, 147 f.). Danach sind
nur die Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder
die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Die Auflistung
aller fragegegenständlichen Kontakte aller in der Frage genannten Behörden
wäre bei dem erfragten Zeitraum der letzten 5 Jahre mit der Sichtung eines
immensen Aktenbestandes verbunden. Eine inhaltliche Auswertung muss
händisch vorgenommen werden. Die in elektronisch geführten Akten enthaltenen
Dokumente müssten zunächst einzeln gesichtet werden, da eine Abfrage mittels
einzelner Suchbegriffe keine vollständige Übersicht ermöglichen würde. Der
mit der händischen Suche verbundene Aufwand würde die Ressourcen allein
im Bereich der Spionageabwehr für einen nicht absehbaren Zeitraum
vollständig beanspruchen und ihre Arbeit zum Erliegen bringen. Selbst im Fall einer
solchen Recherche, könnten nicht alle Fälle wiedergegeben werden. Alleine
schon im Rahmen der allgemeinen partnerschaftlichen Zusammenarbeit und in
Ausführung der gesetzlichen Aufgaben findet ein allgemeiner strategischer
Austausch zwischen den Sicherheitsbehörden und Unternehmen statt.
Zur Teilfrage der Sicherheitshinweise hat das BfV seit Juli 2021 die folgenden
mit mittelbaren bzw. unmittelbaren Bezug zur Sicherheits- und
Verteidigungsindustrie veröffentlicht:
• Sicherheitshinweis für die Wirtschaft 03/2022 vom 17. Mai 2022 zum
Thema „Krieg in der Ukraine“.
• Sicherheitshinweis für die Wirtschaft 04/2022 vom 2. Dezember 2022 zum
Thema „Schutz vor Sabotage“
• Sicherheitshinweis für die Wirtschaft 01/2023 vom 30. Juni 2023 zum
Thema „Spionage gegen den Verteidigungssektor“
• Sicherheitshinweis für die Wirtschaft 01/2024 vom 26. Juli 2024 zum
Thema „Schutz vor Sabotage (Nr. 2)“
• Sicherheitshinweis für die Wirtschaft 01/2025 Form 11. Juli 2025 zum
Thema „Konflikte im Nahen Osten“
b) Welche Meldewege bestehen für Unternehmen, Journalisten oder
exponierte Einzelpersonen, die Einschüchterung, Ausforschung,
Bedrohung oder Sabotagevorbereitung durch fremde Staaten vermuten?
Neben den allgemeinen Erreichbarkeiten haben die Unternehmen die
Möglichkeit sich über die E‑Mail-Adresse wirtschaftsschutz@bfv.bund.de mit
Verdachtsfällen vertraulich an den Wirtschaftsschutz des BfV zu wenden. Die
Adresse wird den Unternehmen über die Webseite des BfV sowie auf
Veranstaltungen und Gesprächen bekannt gegeben.
Für Personen, die vermuten von Transnationaler Repression betroffen zu sein,
hat das BfV einen Hinweiskanal (Telefon, E‑Mail, Kontaktformular)
eingerichtet. In akuten Bedrohungslagen können sich Betroffene darüber hinaus jederzeit
an den polizeilichen Notruf wenden.
Das BSI stellt über seine Webseite eine Meldeplattform mit Hilfen für
Betroffene zur Verfügung, um IT‑Sicherheitsvorfälle zu melden:
www.bsi.bund.de/DE/I
T-Sicherheitsvorfall/Unternehmen/unternehmen_node.html
c) Hält die Bundesregierung die bestehenden Meldewege und
Zuständigkeiten für ausreichend übersichtlich, insbesondere für mittelständische
Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie?
Die Möglichkeiten für die Meldung von Verdachtsfällen sind nach Auffassung
der Bundesregierung übersichtlich, auch für mittelständische Unternehmen der
Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. Darüber hinaus werden in
Zusammenarbeit mit der Initiative Wirtschaftsschutz und damit unter anderen Verbänden
für mittelständische Unternehmen verschiedene Maßnahmen umgesetzt, um die
Erreichbarkeit und Meldewege weiter bekanntzumachen. Die Bundesregierung
überprüft die bestehenden Meldewege und Zuständigkeiten fortlaufend im
Rahmen ihrer fachlichen Aufgabenwahrnehmung. Dabei fließen insbesondere
Erkenntnisse aus der praktischen Anwendung sowie der regelmäßige Austausch
mit den beteiligten Behörden und betroffenen Akteuren ein. Soweit sich
Optimierungsbedarf ergibt, wird geprüft, ob und in welchem Umfang Anpassungen
der bestehenden Verfahren erforderlich sind.
23. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um
Führungskräfte und sicherheitsrelevante Beschäftigte deutscher
Unternehmen vor Ausspähung, Bedrohung und Einschüchterung durch fremde
Staaten zu schützen, und plant die Bundesregierung eine eigene Statistik
oder ein Lagebild zu Einschüchterungs-, Bedrohungs- und
Ausspähungshandlungen fremder Staaten gegen Journalisten, Industrievertreter und
sonstige exponierte Personen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage 21 verwiesen.
Relevante Sachverhalte fließen in die unter Frage 3 aufgeführten Lagebilder ein.
24. Welche Rolle spielen nach Auffassung der Bundesregierung
Landesbehörden, Landesämter für Verfassungsschutz und Landeskriminalämter
bei der Abwehr solcher Bedrohungen?
Die Behörden der Länder einschließlich Landesämter für Verfassungsschutz
und der Landeskriminalämter haben aufgrund der föderalen Struktur der
Bundesrepublik sowie ihrer Sicherheitsbehörden eine wichtige Rolle bzw. je nach
Sachverhalt auch die originäre Zuständigkeit bei der Abwehr der in Rede
stehenden Gefahren.
Die Landeskriminalämter als Zentralstellen der Länder haben für das BKA eine
wichtige Funktion im Rahmen des polizeilichen Nachrichtenaustauschs sowie
als Ansprechpartner im Gemeinsamen Zentrum zur Abwehr Hybrider
Bedrohungen (GAZ Hybrid). Die Landesbehörden bringen sich gemäß ihres Auftrags
intensiv ein und tragen damit zu einer erfolgreichen Spionage- und
Sabotageabwehr bei.
25. Wie bewertet die Bundesregierung den Informationsaustausch zwischen
Bund, Ländern, Unternehmen und betroffenen Einzelpersonen im
Bereich Spionage- und Sabotageabwehr?
Die Bundesregierung misst einem engen und vertrauensvollen
Informationsaustausch zwischen Bund, Ländern, Unternehmen und betroffenen Einzelpersonen
eine hohe Bedeutung bei. So findet beispielsweise im
Verfassungsschutzverbund ein enger und vertrauensvoller Austausch statt. Austauschplattformen wie
das GAZ Hybrid oder das Nationale Cyberabwehrzentrum ermöglichen dabei
einen raschen Informationsaustausch und die Koordinierung behördlicher
Maßnahmen. Die Bundesregierung steht zu fragegegenständlichen Aspekten im
kontinuierlichen Austausch mit den beteiligten Akteuren und entwickelt die
Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der gewonnenen Erkenntnisse und
Erfordernisse fortlaufend weiter.
a) Wie viel Personal des Bundesamts für den Militärischen
Abschirmdienst, des Bundesnachrichtendienstes und des Verfassungsschutzes
befasst sich prozentual nur mit dem Bereich Spionage- und
Sabotageabwehr?
Es wird auf die 2. Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
b) Haben fremde Geheimdienste oder Personen, die von ihnen beauftragt
wurden, in Deutschland in den vergangenen fünf Jahren
Tötungsoperationen gegen Industrievertreter geplant bzw. vorbereitet (bitte nach
Jahren, Bundesländern, mutmaßlichen Herkunftsstaaten bzw.
Akteuren, Art der Vorfälle, betroffenen Zielen bzw. Personenkreisen sowie
gegebenenfalls bekannt gewordenen Vorgehensweisen aufschlüsseln)?
Es wird auf die 1. Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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