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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Potenzielle Kosten aus Bundesmitteln durch die Ausstellung "Freiraum Kunst" im Schloss Bellevue

Fraktion

AfD

Datum

10.07.2026

Aktualisiert

13.07.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/709210.07.2026

Potenzielle Kosten aus Bundesmitteln durch die Ausstellung „Freiraum Kunst“ im Schloss Bellevue

der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Ronald Gläser, Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias Teich und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im historischen Schloss Bellevue fand vom 13. bis zum 28. Juni 2026 die Ausstellung „Freiraum Kunst“ statt. Der Bundespräsident stellte der Ausstellung die weitgehend leeren Räumlichkeiten aufgrund der anstehenden Sanierung des Schlosses in Kostenhöhe von rund 600 Mio. Euro zur Verfügung (vgl. www.bundespraesident.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/04/260427-Freiraum-Kunst.html, letzter Aufruf: 1. Juli 2026). Die Sanierung soll rund acht Jahre dauern. Die Steuerung und das Projektmanagement der Baumaßnahme liegen beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR).

Nach Angaben des Bundespräsidialamts ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Eigentümerin des Grundstücks und Bauherrin der Baumaßnahmen am Schloss Bellevue (vgl. www.bundespraesident.de/SharedDocs/Berichte/DE/Frank-Walter-Steinmeier/2026/06/260617-Baumassnahmen-Berliner-Amtssitz-FAQ.html, letzter Aufruf: 1. Juli 2026). Die BImA gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

Realisiert wird die Ausstellung durch die Akademie der Künste, welche laut Bundeshaushaltsplan Zuwendungen des Bundes in Höhe von rund 32 Mio. Euro erhält (vgl. Bundestagsdrucksache 21/600, EP 04, Kap. 0452 Tit. 685 21). Der Bund trägt über 96 Prozent der Gesamtfinanzierung.

Nach Recherchen des Medienportals „Nius“ belaufen sich die vollständigen Kosten der Ausstellung „Freiraum Kunst“ auf rund 625 000 Euro. Darüber hinaus beteilige sich der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Wolfram Weimer, mit 100 000 Euro an den Kosten (vgl. https://nius.de/nachrichten/sexpuppen-ausstellung-steinmeier-steuergeld, letzter Aufruf: 1. Juli 2026). Aufgrund des hohen Anteils der Bundesförderung an der Gesamtfinanzierung der „Akademie der Künste“ ergeben sich zwangsläufig Fragen zur tatsächlichen Förderhöhe für die besagte Ausstellung im Schloss Bellevue. Allein die Sicherheitskosten werden mit 321 000 Euro beziffert – das entspricht mehr als der Hälfte der Gesamtkosten. Die Akademie der Künste ließ durch eine von ihr beauftragte Anwaltskanzlei auf die Presseanfrage von Nius antworten (vgl. ebd.). Nach Ansicht der Fragesteller besteht ein öffentliches Interesse daran, die Honorare und Vergütungen der externen Dienstleister zu erfahren, die von einer Institution beauftragt wurden, die fast ausschließlich vom Bund finanziert wird (s. o.).

Laut Medienberichten sorgte die Ausstellung auch international für Aufregung. Grund des Anstoßes ist ein grüner Bronzeguss des Oberkörpers einer sogenannten „japanischen Sexpuppe“ gewesen, die in einer nach Ansicht der Fragesteller obszönen Pose mit Blick auf die angedeutenden Genitalien einer Frau posiert (vgl. www.spiegel.de/kultur/frank-walter-steinmeier-holt-sich-eine-sexpuppe-ins-schloss-bellevue-muss-das-sein-a-ae8258e7-e978-4309-9280-b56cbd5fae21, letzter Aufruf: 1. Juli 2026).

Das Schloss Bellevue entstand 1785/86 im Auftrag von Prinz Ferdinand von Preußen, dem jüngsten Bruder Friedrichs des Großen. Der Architekt Michael Philipp Boumann entwarf das Gebäude in einer Stilphase zwischen Rokoko und Klassizismus.

Nach Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg wurde das Schloss zwischen 1955 und 1959 weitgehend originalgetreu im Sinne des barocken Schlossbaus wiederhergestellt. Die Fassaden zeigen einen frühklassizistischen Charakter. Seit Januar 1994 dient das Schloss als erster Amtssitz des Bundespräsidenten in Berlin. Mit dem Beschluss des Bundestages vom 20. Juni 1991, den Parlamentssitz nach Berlin zu verlegen, hatte Bundespräsident Richard von Weizsäcker die Verlegung des Amtssitzes von der Villa Hammerschmidt in Bonn nach Berlin vollzogen.

Bereits ab 1844 beherbergte das Schloss mit der „Vaterländischen Galerie“ das erste Museum für zeitgenössische deutsche Kunst in Preußen – eine Einrichtung, die als Vorläufer der heutigen Nationalgalerie gilt. Das Schloss Bellevue bewahrt bis heute seine architektonischen und historisch gewachsenen Besonderheiten und dient der Bundesrepublik als repräsentativer Amtssitz für Begegnungen mit Staatsgästen, Diplomaten und bedeutenden Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.

Aufgrund der besonderen historischen Bedeutung des Schlosses als Ort von Kunst, Kultur und Politik für die deutsche Geschichte ist die Wahrung der Würde sowie der internationalen Reputation dieses Ortes geboten. Die Fragesteller sehen daher eine derartige Darstellung einer „Sexpuppe“ als problematisch an. Die vorliegende Anfrage konzentriert sich auf die haushalts-, immobilien- und sicherheitsrelevanten Aspekte der bundeseigenen Liegenschaft und der damit verbundenen Bundesmittel, die durch die Ausstellung „Freiraum Kunst“, initiiert durch die von Bundesmitteln geförderte Akademie der Künste, entstehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Hat die Akademie der Künste für die Ausstellung „Freiraum Kunst“ im Schloss Bellevue eine Bundesförderung erhalten (wenn ja, wie hoch ist die Förderung)?

2

Vor dem Hintergrund der Gesamtkosten in Höhe von 625 000 Euro für die Ausstellung und das Begleitprogramm (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), a) wie hoch ist die Gesamtbeteiligung des Bundes an den 625 000 Euro? b) wie setzen sich die Kosten für die Ausstellung in Höhe von 233 000 Euro zusammen? c) wie setzen sich die Kosten für Sicherheitsmaßnahmen in Höhe von 321 000 Euro zusammen und warum betragen die Kosten für Sicherheitsmaßnahmen über die Hälfte der Gesamtkosten? d) wie setzen sich die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von 71 000 Euro zusammen?

3

Auf welche Summe beläuft sich die Beteiligung des BKM an den Kosten der Ausstellung „Freiraum Kunst“ im Schloss Bellevue? a) Ist diese Summe im Bundeshaushaltsplan 2026 auf Bundestagsdrucksache 21/600, EP 04, Kap. 0452 Tit. 685 21 schon mit einberechnet oder ist die in den Medien veröffentlichte Beteiligung von 100 000 Euro eine zusätzliche Förderung? b) Wann, in welchem Rahmen und warum wurde die in den Medien veröffentlichte Beteiligung an der Ausstellung „Freiraum Kunst“ von 100 000 Euro vom BKM beschlossen (bitte mit Begründung)?

4

Welche zusätzlichen Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Unterhaltung des Schlosses Bellevue durch die Ausstellung „Freiraum Kunst“ vom 13. bis zum 28. Juni 2026?

5

Auf welche Summe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für die Bewachung und Sicherheit des Schlosses während der zweiwöchigen Ausstellung (bitte mit Darlegung des Sicherheitskonzepts samt Einlasskontrollen, Höhe der Beteiligung der Bundesregierung an den Kosten, Anzahl des Personals, deren Vergütung, welches Unternehmen für diese Arbeit beauftragt wurde und ob es dazu eine Ausschreibung gab)?

6

Auf welche Summe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für die Reinigungsarbeiten des Schlosses, die durch die Ausstellung anfallen (bitte mit Höhe der Beteiligung der Bundesregierung an den Kosten, Anzahl des Personals, deren Vergütung oder welches Reinigungsunternehmen für diese Arbeit beauftragt wurde und ob es dazu eine Ausschreibung gab)?

7

Wer übernimmt nach Kenntnis der Bundesregierung zusätzliche Sanierungskosten bei potenziellen Beschädigungen beim Auf- und Abbau der Ausstellung?

8

Findet nach Kenntnis der Bundesregierung eine organisatorische Begleitung des angestellten Personals im Schloss Bellevue statt oder wurde dafür zusätzliches Personal angestellt (wenn ja, auf welche Summe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die zusätzlichen Kosten für diese potenzielle organisatorische Begleitung und mit welcher Summe beteiligt sich die Bundesregierung an den Kosten)?

9

Wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit Verschleißschäden am Boden des Schlosses durch die geplanten 35 000 Gäste gerechnet (vgl. www.dw.com/de/skulptur-einer-sexpuppe-als-symbol-der-kunstfreiheit/a-77500935, letzter Aufruf 1. Juli 2026)? a) Wenn ja, mit welchen Schäden und dadurch potenziellen Kosten wird nach Kenntnis der Bundesregierung gerechnet und mit welcher Summe beteiligt sich die Bundesregierung an den Kosten? b) Wenn nein, welche Schutzvorkehrungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung für den Boden getroffen, um Schäden zu vermeiden?

10

Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung zu internationalen oder diplomatischen Reaktionen hinsichtlich der Präsentation der in der Öffentlichkeit genannten „Sexpuppe“ während der Ausstellung „Freiraum Kunst“ (bitte auflisten)?

11

Welche Kosten sind der von der Bundesregierung geförderten „Akademie der Künste“ nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Beauftragung externer Rechtsanwälte zur Beantwortung der Presseanfrage des Medienportals „Nius“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) entstanden (bitte auflisten nach Anwaltskanzlei, Vergütungssätze und Honorare)?

12

Welche Künstler waren an der Erstellung der Ausstellung beteiligt und wie und in welcher Höhe wurden sie entlohnt?

13

Sehen die Bundesregierung und der BKM in der Präsentation einer „Sexpuppe“ in einer obszönen Position die Würde und Reputation des Schlosses als beeinträchtigt an (wenn ja, warum und wenn nein, warum nicht)?

14

Plant die Bundesregierung die Ausstellung „Freiraum Kunst“ für das Bundeskanzleramt oder die Liegenschaften anderer Bundesministerien zu übernehmen (wenn ja, welche Gebäude sind betroffen)?

15

Welche Ausstellungen haben in den Liegenschaften der Bundesregierung und der Bundesministerien seit Anfang 2024 stattgefunden (bitte auflisten nach Ministerium, Art, Dauer sowie Kosten der Ausstellung)?

Berlin, den 7. Juli 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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