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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet
Fragen zur LSBTQ-Politik der Bundesregierung und zum Selbstbestimmungsgesetz
(insgesamt 75 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Datum
13.07.2026
Aktualisiert
21.07.2026
BT21/713513.07.2026
Fragen zur LSBTQ-Politik der Bundesregierung und zum Selbstbestimmungsgesetz
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7135
21. Wahlperiode 13.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sebastian Maack, Martin Reichardt, Gereon Bollmann, Dr. Götz
Frömming, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Angela Rudzka, Christian Zaum,
Dr. Anna Rathert, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Jan Feser, Tobias
Ebenberger, Martina Kempf, Otto Strauß, Claudia Weiss, Lukas Rehm, Johann
Martel und der Fraktion der AfD
Fragen zur LSBTQ-Politik der Bundesregierung und zum
Selbstbestimmungsgesetz
Diagnosen sog. Geschlechtsidentitätsstörungen (Geschlechtsdysphorie) nehmen
in Deutschland explosionsartig zu, von 2013 bis 2022 um das Achtfache.
Besonders betroffen waren 15- bis 19-jährige, v. a. weibliche Jugendliche, wie bei
einer Untersuchung festgestellt wurde, für die die Daten aller gesetzlich
versicherten Personen in Deutschland im Alter zwischen fünf und 24 Jahren
ausgewertet wurden (knapp 14 Millionen Versicherte). Bei über 70 Prozent der mit
einer Geschlechtsidentitätsstörung diagnostizierten jungen Menschen lag
zudem mindestens eine weitere psychiatrische Diagnose vor, beispielsweise
depressive Verstimmungen oder eine Borderline-Störung.
Wenn keine transgender-medizinische Behandlung mit Pubertätsblockern,
Cross-Sex-Hormonen oder Operationen erfolgte, konnte sich der Großteil der
jungen Patienten mit ihrem biologischen Geschlecht aussöhnen. Die Forschung
zeigt, dass nach fünf Jahren nur noch bei rund einem Drittel der ursprünglich
betroffenen jungen Menschen eine gestörte Geschlechtsidentität diagnostiziert
wird. „Bei den Mädchen im selben Alter waren es sogar nur rund 27 Prozent,
bei denen die Diagnose bestehen blieb. Ein ähnlicher Trend zeigt sich in
internationalen Studien“ (www.uniklinik-ulm.de/aktuelles/detailansicht/stoerungen-
der-geschlechtsidentitaet-bei-jungen-menschen.html; www.nzz.ch/internationa
l/geschlechtsidentitaetsstoerungen-zunahme-der-diagnose-trans-bei-jungen-erw
achsenen-ld.1833175; zu internationalen Studien siehe beispielsweise die
niederländische Langzeitstudie https://link.springer.com/article/10.1007/s10508-0
24-02817-5). In anderen Studien persistiert eine Geschlechtsdysphorie mit noch
deutlich geringeren Prozentsätzen (WD 9-3000-078/19, S. 17).
Der Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und
-psychotherapie im Universitätsklinikum Carl Gustav Carus in Dresden warnt
in einem FAZ-Artikel vor zu schnellem Handeln und fordert mehr Daten
(www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/kinder-und-jugendpsychiatrie-wi
r-muessen-dringend-mehr-in-transforschung-investieren-18454028.html).
Therapeutische Erfahrungen von Psychiatern weisen darauf hin, dass
„Transidentität“ in wachsendem Maße als Selbstdiagnose von Menschen in
Lebenskrisen gewählt wird. Die Deutsche Gesellschaft für Sexualmedizin, Sexualtherapie
und Sexualwissenschaft gibt an, viele Patienten seien der „irrigen Auffassung“,
körperverändernde Maßnahmen stellten ein „Wundermittel“ für ihre Lebens-
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
probleme dar. Psychotherapie und nicht etwa eine medikamentöse oder gar
operative Behandlung müssten darum das erste Mittel der Wahl sein (www.aw
mf.org/uploads/tx_szleitlinien/138-001m_S3_Geschlechtsdysphorie-Diagnosti
k-Beratung-Behandlung_2019-02.pdf).
Jungen Menschen werden aber zu tausenden zunächst Pubertätsblocker und
danach gegengeschlechtliche Hormone verabreichet. Diese machen sie „mit hoher
Wahrscheinlichkeit unfruchtbar“ (www.nzz.ch/wissenschaft/
pubertaetsblockerpionierlaender-rudern-zurueck-die-deutschsprachigen-laender-schraenken-die-n
utzung-nicht-ein-ld.1823216?mktcid=smch&mktcval=twpost_2024-03-22).
Die Eingriffe besäßen „das Potenzial für einen der größten Medizinskandale
der heutigen Zeit“, so ein Kinder- und Jugendpsychiater und früherer Präsident
der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie (www.welt.de/g
esundheit/plus250693618/Jugendmedizin-Umstrittene-Leitlinie-fuer-Trans-Kin
der-Kritiker-fuerchten-Medizinskandal.html; siehe auch www.nzz.ch/wissensch
aft/pubertaetsblocker-pionierlaender-rudern-zurueck-die-deutschsprachigen-lae
nder-schraenken-die-nutzung-nicht-ein-ld.1823216?mktcid=smch&mktcval=tw
post_2024-03-22).
Die ehemalige Präsidentin der „World Professional Association for
Transgender Health“ (WPATH), einer Lobby von Trans-Medizinern, gab in einer
bekanntgewordenen Nachricht an, dass Menschen, die sich einer solchen
Behandlung unterzogen haben, zeitlebens keinen Orgasmus erleben werden können
(www.theguardian.com/commentisfree/2024/mar/09/disturbing-leaks-from-
usgender-group-wpath-ring-alarm-bells-in-nhs; https://web.archive.org/web/2023
0801154237/https://www.wpath.org/about/EC-BOD; www.jpost.com/opinion/a
rticle-708397).
Zudem müssen biologische Mädchen, um körperlich einem Jungen oder Mann
ähnlich zu werden und es auch zu bleiben, lebenslang Hormone nehmen (www.
emma.de/artikel/einfach-das-geschlecht-wechseln-337373).
Es ist in den Augen der Fragesteller zumindest zweifelhaft, ob Pubertätsblocker
bzw. Hormone die psychische Gesundheit verbessern (https://econtent.hogref
e.com/doi/epdf/10.1024/1422-4917/a000972). Es gibt im Gegenteil starke
Indizien dafür, dass die Behandlung massenhaft nicht wiedergutzumachenden
Schaden anrichtet. Die deutsche Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung von
Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter
muss selbst konstatieren, keine evidenzbasierten Empfehlungen abgegeben zu
können (https://register.awmf.org/assets/guidelines/028-014l_S2k_Geschlechtsi
nkongruenz-Geschlechtsdysphorie-Kinder-Jugendliche_2025-06.pdf, S. 6/7).
Sie selbst kann also die Wirksamkeit der vor ihr empfohlenen Maßnahmen
nicht belegen – an denen sich gleichwohl die Beratungspraxis orientiert.
Die Bundesregierung weigert sich nach dem Eindruck der Fragesteller seit
Jahren nicht nur, ihre Politik anzupassen, sie verweigert sich sogar, auch nur
entsprechende Daten zu erheben oder Untersuchungen in Auftrag zu geben.
Andere Länder hingegen ziehen Konsequenzen: In Großbritannien und
Schweden beispielsweise werden geschlechtsdysphorische Kinder inzwischen nicht
mehr mit Pubertätsblockern behandelt (www.gov.uk/government/news/ban-
onpuberty-blockers-to-be-made-indefinite-on-experts-advice; www.gov.uk/gover
nment/news/new-restrictions-on-puberty-blockers; https://deutsch.medscap
e.com/artikelansicht/4913699#vp_1; www.welt.de/politik/deutschland/plus69b
9589be371598814461d95/streit-um-transsexualitaet-wenn-jugendaemter-famili
en-trennen.html; https://healthmedia.blog.gov.uk/2024/12/11/puberty-blockers-
what-you-need-to-know/).
1981 trat in Deutschland das „Transsexuellengesetz“ in Kraft, das Menschen
mit großem Leidensdruck nach zweifacher Begutachtung und gerichtlichem
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Verfahren ermöglichte, durch eine Personenstandsänderung ihrem
Wunschgeschlecht näherzukommen. Das „Selbstbestimmungsgesetz“ ermöglicht
hingegen seit November 2024 den Wechsel des Geschlechtseintrags durch bloße
Erklärung beim Standesamt, ohne vorherige Begutachtung wie beispielsweise in
Österreich. Die Nennung des vorherigen Vornamens bzw. Geschlechtseintrags
kann in Deutschland seither mit bis zu 10 000 Euro Bußgeld geahndet werden
(www.gesetze-im-internet.de/sbgg/__14.html).
Dies führt zu zahlreichen Problemen, beispielsweise beim Sport oder dem
Zugang zu Frauen vorbehaltenen Orten, in Umkleidekabinen oder
Frauengefängnissen (www.emma.de/artikel/eine-bittere-bilanz-342193).
Nach Ansicht der Fragesteller geht es zu Lasten der Frauen, wenn das
Geschlecht ohne jede objektive Vorgabe gleichsam zur beliebigen Kategorie wird,
die außerdem noch jährlich gewechselt werden kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Bei wie vielen Menschen wurde in Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung eine Geschlechtsinkongruenz diagnostiziert bzw. plant die
Bundesregierung mittlerweile eine deutschlandweite statistische
Erfassung von Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen, die von
Genderdysphorie bzw. Genderinkongruenz betroffen sind (bitte angeben für die Jahre
2010, 2015, 2020, 2025, nach Geschlecht und den Altersklassen unter acht
Jahren, von neun bis elf Jahren, von zwölf bis 13, von 14 bis 15, von 16
bis 17, von 18 bis 21, von 22 bis 25, von 26 bis 34, über 35 Jahre; https://s
egm.org/gender-dysphoria-diagnosis-desistance-germany;
Bundestagsdrucksache 20/10115, Antwort der Bundesregierung auf Frage 33)?
2. Hat sich die Bundesregierung eine Haltung dazu erarbeitet, inwiefern es
ratsam ist, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vor dem 21.
Lebensjahr durch irreversible medizinische Eingriffe zur sog.
Geschlechtsangleichung zu behandeln, weil bis zu diesem Zeitpunkt das Gehirn noch
reift und somit erst danach derart weitreichende und nicht mehr
rückgängig zu machende Maßnahmen ergriffen werden sollten, und wenn ja,
welche Haltung hat sie hierzu (https://webarchive.nationalarchives.gov.u
k/ukgwa/20250310143933/https:/cass.independent-review.uk/home/public
ations/final-report/)?
3. Besitzt die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie häufig Gonadotropin-
Releasing-Hormon-Analoga, also sog. Pubertätsblocker eingesetzt
werden, falls ja, welche, falls nein, warum nicht und beabsichtigt sie
gegebenenfalls diesem Mangel abzuhelfen (bitte gegebenenfalls angeben für die
Jahre 2010, 2020 und 2025, gegliedert nach Geschlecht und den
Altersstufen 10 bis 11, 12 bis 13, 14 bis 15 Jahre)?
4. Welche Nebenwirkungen sind der Bundesregierung als Folge der
Einnahme von sog. Pubertätsblockern gegebenenfalls bekannt und wie schätzt sie
die Nebenwirkungen gegebenenfalls ein (www.ethikrat.org/fileadmin/PD
F-Dateien/Veranstaltungen/fb-19-02-2020-korte.pdf, S. 13)?
5. Hat sich die Bundesregierung gegebenenfalls eine Haltung dazu gebildet,
ob es derzeit hinreichende bzw. unzureichende Erkenntnisse auf der
Grundlage von Studien hinsichtlich der Langzeitfolgen von sog.
Pubertätsblockern gibt, wenn ja, wie lautet diese, wenn nein, warum nicht und
hat sie ihre Haltung hierzu seit 2020 gegebenenfalls verändert, wenn ja,
inwiefern?
6. Ist der Bundesregierung die Einschätzung des Deutschen Ethikrats
bekannt, dass die dramatische Zunahme von Störungen der
Geschlechtsidentität sowie der auffallend hohe Anteil von Mädchen an geschlechtsdyspho-
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
rischen Jugendlichen nicht hinreichend erforscht ist, wenn ja, hat sie sich
hierzu eine Ansicht gebildet und sieht sie sich gegebenenfalls zu
Handlungen veranlasst, wenn ja, welchen (www.ethikrat.org/mitteilungen/mitteilu
ngen/2020/deutscher-ethikrat-veroeffentlicht-ad-hoc-empfehlung-zu-tran
s-identitaet-bei-kin-dern-und-jugendlichen/)?
7. Hat die Bundesregierung die nationale und internationale Studienlage zur
Persistenz bzw. Desistenz von Geschlechtsdysphorie im Kindes- und
Jugendalter ausgewertet, der zufolge eine im Kindes- oder frühen
Jugendalter diagnostizierte Geschlechtsinkongruenz bei einem Teil der Betroffenen
im weiteren Verlauf der Entwicklung nicht fortbesteht, wenn ja, zu
welchem Ergebnis kommt sie und welche Folgerungen zieht sie hieraus für
die Beratungs- und Behandlungspraxis, wenn nein, warum nicht und
beabsichtigt sie gegebenenfalls, eine entsprechende Studie in Auftrag zu
geben (vgl. Vorbemerkung)?
8. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Kinder bzw. Jugendliche in
Deutschland gegengeschlechtliche Hormone erhalten, wenn ja, welche
Hormone sind dies und wie viele Kinder und Jugendliche betrifft dies,
wenn nein, warum nicht und strebt die Bundesregierung gegebenenfalls
an, diesem Mangel abzuhelfen (bitte gegebenenfalls nach Geschlecht,
Alter und Jahr seit 2015 aufschlüsseln)?
9. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, ob und unter
welchen Umständen die Einnahme gegengeschlechtlicher Hormone
gegebenenfalls zu einem irreversiblen Verlust der Fertilität bzw. einem
weitgehenden oder vollständigen Verlust der sexuellen Erlebnisfähigkeit führt,
wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht, hat sie gegebenenfalls vor, sich
eine Positionierung zu erarbeiten, wenn ja, wann und auf welche Weise,
wenn nein, warum nicht?
10. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Fälle von Detransition, also
der (im Rahmen des Möglichen) Rückgängigmachung sogenannter
geschlechtsangleichender Eingriffe, es gibt, wenn ja, welche, wenn nein,
warum nicht und beabsichtigt sie gegebenenfalls, diesem Mangel abzuhelfen,
wenn ja, wann und auf welche Weise (bitte gegebenenfalls für die Jahre ab
2015 nach Geschlecht und Altersgruppen 18 bis 25, 26 bis 35, 36 bis 50,
über 50 Jahren aufschlüsseln) (Bundestagsdrucksache 20/2844, Antwort
der Bundesregierung auf Frage 14)?
11. Fördert oder finanziert die Bundesregierung Beratungs-, Begleitungs- oder
Versorgungsangebote für sogenannte Detransitioner, d. h. Personen, die
zuvor begonnene geschlechtsangleichende Maßnahmen ganz oder
teilweise rückgängig machen wollen, wenn ja, welche und in welcher Höhe (bitte
für die Jahre ab 2020 nach Träger, Förderhöhe und Projekttitel angeben),
wenn nein, warum nicht und beabsichtigt sie gegebenenfalls, diesen
Zustand zu ändern?
12. Ist der Bundesregierung mittlerweile bekannt, wie hoch der Prozentsatz
derjenigen ist, die sich als Transgender bzw. intergeschlechtlich
identifizieren, wenn ja, welche Zahlen liegen ihr vor, wenn nein warum nicht und
strebt sie gegebenenfalls an, diesem Mangel abzuhelfen (bitte
gegebenenfalls angeben für die Jahre 2010, 2020 und 2025, gegliedert in weiblich/
männlich/divers, Altersklassen 14 bis 15 Jahre, 16 bis 17 Jahre, 18 bis
20 Jahre 20 bis 25 Jahre, 26 bis 35 Jahre und über 35 Jahre;
Bundestagsdrucksache 20/12352, Antwort der Bundesregierung auf Frage 8)?
13. Hat sich die Bundesregierung eine Haltung zu der Auffassung gebildet,
durch das Absetzen bislang eingenommener Pubertätsblocker werde die
bisher nicht eingetretene Pubertät bei den betroffenen Jugendlichen nach-
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
geholt, wenn ja, welche, auf welche Untersuchungen stützt sie sich
gegebenenfalls und inwiefern hat sich ihre Auffassung seit 2020 in dieser
Thematik gegebenenfalls verändert, wenn nein, warum nicht (https://qb-sachs
en.de/wp-content/uploads/2025/03/Handout-Pubertaetsblocker.pdf;
https://taz.de/Geschlechtsidentitaet/!6066049/)?
14. Liegen der Bundesregierung mittlerweile Erkenntnisse darüber vor, wie
hoch die Suizidzahlen in der Gruppe derjenigen Personen sind, die eine
operative Geschlechtsumwandlung an sich haben vornehmen lassen, und
wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht und beabsichtigt sie
gegebenenfalls, diesem Mangel abzuhelfen (Bundestagsdrucksache 20/2844,
Antwort der Bundesregierung auf Frage 15)?
15. Liegen der Bundesregierung gegebenenfalls Kenntnisse sowie
Schätzungen für die Zukunft vor, wie hoch die Kosten sind, die der
Versichertengemeinschaft durch die Abgabe sog. Pubertätsblocker,
gegengeschlechtlicher Hormone, Operationen und die i. d. R. lebenslange ärztliche und
medikamentöse Behandlung von Patienten entstehen, die sich sog.
geschlechtsangleichenden Maßnahmen unterziehen, wenn ja, welche, wenn
nein, warum nicht und beabsichtigt sie, diesem Mangel abzuhelfen?
16. Besitzt die Bundesregierung gegebenenfalls Kenntnis, ob es gerichtlich
dokumentierte Fälle vor Familienkonflikten allgemein im Zusammenhang
mit Trans-Kindern und -jugendlichen gibt, wenn ja, um wie viele Fälle
handelt es sich (www.welt.de/politik/deutschland/plus69b9589be3715988
14461d95/streit-um-transsexualitaet-wenn-jugendaemter-familien-trenne
n.html)?
17. Besitzt die Bundesregierung gegebenenfalls Kenntnis, inwiefern es
bislang in Deutschland zu Gerichtsverfahren bzw. rechtskräftigen Urteilen
wegen der Anwendung von sog. geschlechtsangleichenden Maßnahmen
wie Pubertätsblockern oder Operationen gekommen ist, wenn ja, um
welche Verfahren bzw. Urteile handelt es sich?
18. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Transpersonen sich einer sog.
geschlechtsangleichenden Operation unterziehen, wenn ja, wie lauten die
Zahlen, wenn nein, strebt sie diese gegebenenfalls an, zu erheben (https://
de.statista.com/infografik/27135/anzahl-der-geschlechtsangleichenden-op
erationen-in-deutschland/)?
19. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über die
Verbreitung von Autogynophilie bei sog. Transfrauen vor, wenn ihr keine
vorliegen, warum nicht bzw. beabsichtigt sie, diesem Mangel abzuhelfen?
20. Welche Projekte zum Thema Transgender, Intersexualität,
Geschlechtsdysphorie, Geschlechtsinkongruenz u. ä. hat die Bundesregierung seit
2023 initiiert bzw. finanziert (Bundestagsdrucksache 20/12352, Antwort
der Bundesregierung auf Frage 2)?
21. Hat der Verein „Travestie für Deutschland“ in der zweiten Hälfte des
Jahres 2025 Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt erhalten bzw. ist dies für
2026 vorgesehen und wenn ja, in welcher Höhe und über welche
Haushaltstitel, wenn nein, hat der erwähnte Verein keine Anträge gestellt oder
wurden diese gegebenenfalls abschlägig beschieden
(Bundestagsdrucksache 21/2979, Antwort der Bundesregierung auf Frage 14)?
22. Liegen der Bundesregierung gegebenenfalls Zahlen vor, in wie vielen
Fällen der Geschlechtseintrag nach einer bereits erfolgten Änderung nach
Ablauf der Frist erneut geändert wurde, wenn ja, welche, wenn nein,
warum nicht (bitte gegebenenfalls angeben von weiblich zu männlich bzw.
divers, von männlich zu weiblich bzw. divers, von divers zu weiblich bzw.
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
männlich, bitte aufgliedern in die Altersstufen unter 18, 18 bis 25, 25 bis
35 und über 35 Jahren, aufgeschlüsselt in Jahresscheiben)?
23. Hat sich die Bundesregierung eine Haltung gebildet zu Bedenken, dass
sich Frauen mit einem biologischen Mann, der sich als Frau definiert, in
Frauen vorbehaltenen Räumlichkeiten umkleiden müssen, wenn ja, wie
lautet diese und hat sich ihre Haltung in den vergangenen drei Jahren
gegebenenfalls verändert („Kulturkampf ums Geschlecht“, Ben Krischke,
CICERO vom 28. Juli 2022, S. 15 ff.; www.bayerische-staatszeitung.de/st
aatszeitung/politik/detailansicht-politik/artikel/soll-man-transfrauen-den-z
ugang-zu-frauenhaeusern-verbieten.html#topPosition)?
24. In welcher Höhe erhalten folgende Organisationen gegebenenfalls
Bundesmittel
a) Lambda Bundesverband (https://lambda-online.de),
b) Lambda::Nord (www.lambda-nord.de),
c) Queermentor (https://queermentor.org/about/),
d) Rainbow Afghanistan (https://rainbowafghanistan.com/)
(bitte für die Jahre ab 2020 nach Ministerium, Förderhöhe und Projekttitel
angeben)?
25. In welcher Höhe fördert die Bundesregierung gegebenenfalls die
„International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans, Queer and Intersex (LGBTQI)
Youth & Student Organisation“ (www.iglyo.org/; bitte für die Jahre ab 2020
nach Ministerium, Förderhöhe und Projekttitel angeben)?
26. Wurden staatliche Zuwendungen bzw. Förderungen des Bundes in den
Jahren 2022 bis 2025 an folgende Vereine bzw. Institutionen ausgereicht
bzw. welche sind 2026 bereits geflossen bzw. fest zugesagt, und wenn ja,
welche, und mit welcher Begründung
a) Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung e. V. (DGfS; vgl. https://dg
fs.info/),
b) Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e. V. (dgti;
vgl. https://dgti.org/),
c) Intersexuelle Menschen e. V. (vgl. https://im-ev.de/),
d) Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) e. V. (vgl.
www.lsvd.de/de/home),
e) Bundesvereinigung Trans* e. V. (BVT*; vgl. www.bundesverband-tra
ns.de/),
f) Trans-InterQueer e. V. (TrIQ; vgl. www.transinterqueer.org/),
g) Verband für lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intersexuelle und
queere Menschen in der Psychologie e. V. (VLSP; vgl. www.vlsp.de/),
h) Gender/Queer e. V. (vgl. www.gender-queer.de/),
i) Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien (www.gender.hu-be
rlin.de/de/zentrum),
j) Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (vgl. https://freiheitsrechte.org/),
(bitte gegebenenfalls jeweils die Einzelsummen nach Jahren getrennt
sowie die Gesamtsumme aller Förderungen ausweisen)?
27. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung für das vom
BMFSFJ aufgebaute Online-Informationsportal „Regenbogenportal“ 2022
bis 2024 angefallen (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
28. Auf welche andere Weise werden die Zielgruppen seit der Schließung des
„Regenbogenportals“ durch die Bundesregierung informiert und welche
Kosten sind hierfür entstanden?
29. Welche Werbekampagnen hat die Bundesregierung seit 2024
gegebenenfalls gestartet bzw. unterstützt, um Projekte zu den Themen trans*, inter*
oder queer bekannter zu machen (bitte nach Jahren, Art der Kampagne,
Name der beauftragten Werbeagentur, Träger, Höhe der Kosten und
Haushaltstitel aufschlüsseln)?
30. In welcher Höhe und an welche Projekte, Vereine, Firmen, Institutionen
etc. wurden in den Jahren von 2021 bis 2025 Fördermittel durch die
Deutsche Forschungsgemeinschaft für Forschungsprojekte zu den
Themenfeldern Genderwissenschaft, Soziale Geschlechter, Inter- und bzw. oder
Transgeschlechtlichkeit sowie angrenzende Themenfelder ausgereicht
(bitte nach Jahren sowie einzelnen Firmen, Institutionen und Vereinen
getrennt ausweisen; Bundestagsdrucksache 20/ 812, Frage 36)?
31. Liegen der Bundesregierung mittlerweile Erkenntnisse über die Anzahl
der Fälle vor, in denen Transfrauen seit 2020 in Deutschland Frauen in
Schutzräumen wie Frauentoiletten und Frauenhäusern bedrängten und
wenn ja, wie viele, wenn nein, warum nicht und beabsichtigt sie
gegebenenfalls, diesem Mangel abzuhelfen (Bundestagsdrucksache 20/2844,
Antwort der Bundesregierung auf Frage 16)?
32. War die in der vorhergehenden Frage angesprochene Thematik
Gegenstand eines oder mehrerer Arbeitstreffen von Vertretern des Bundes und
der Länder, wenn ja, inwiefern und wann, wenn nein, beabsichtigt die
Bundesregierung das Thema dergestalt auf eine Tagesordnung zu setzen?
33. Welche Projekte zum Thema Transgender, Intersexualität,
Geschlechtsdysphorie, Geschlechtsinkongruenz u. ä. hat die Bundesregierung seit
2024 initiiert bzw. finanziert (bitte nach Jahren, Träger, Höhe der
Förderung und Haushaltstitel aufschlüsseln) (Bundestagsdrucksache 20/12352,
Antwort der Bundesregierung auf Frage 2)?
34. In welcher Höhe hat die Bundesregierung die „International Lesbian, Gay,
Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA World)“ 2025 und 2026
gefördert, einschließlich Förderungen über andere Träger
(Bundestagsdrucksache 20/14088, Antwort der Bundesregierung auf Frage 139)?
35. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass ihre Förderung der
„International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association“ (ILGA)
sich positiv auf die Bewertung Deutschlands in der sogenannten Rainbow
Map von ILGA-Europe ausgewirkt hat (Bundestagdrucksache 20/12352,
Antwort der Bundesregierung auf Frage 12)?
36. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung für
Beratungsangebote und -strukturen für sog. LSBTIQ* entstanden (bitte für die Jahre
ab 2020 in Jahresscheiben angeben)?
37. Inwiefern wurden seit 2024 die Beratungsangebote und -strukturen für
sog. LSBTIQ* „passgenau verbessert“ und wo besteht nach Ansicht der
Bundesregierung gegebenenfalls noch weiterer Bedarf bzw. die
Möglichkeit des Rückbaus (Bundestagsdrucksache 20/10292, Antwort der
Bundesregierung auf Frage 227)?
38. Wie wird die körperliche Leistungsfähigkeit von Bewerbern für die
Bundespolizei und die Bundeswehr gemessen, wenn das biologische
Geschlecht vom deklarierten bzw. standesamtlich bekundeten abweicht
(Bundestagsdrucksache 20/10115, Antwort der Bundesregierung auf
Frage 16)?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
39. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Regelungen die Bundesländer
bei der in unter 38. angesprochenen Frage haben, beispielsweise für
Polizisten oder Justizvollzugsbeamte, gibt es eine bundeseinheitliche
Regelung oder strebt die Bundesregierung sie an und war die Thematik
Gegenstand einer oder mehrerer Treffen der Konferenz der Innenminister, wenn
ja, wann und inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
40. In wie vielen Fällen wich das biologische Geschlecht vom deklarierten
bzw. standesamtlich bekundeten Geschlecht bei Bewerbern für die
Bundespolizei und die Bundeswehr voneinander ab (bitte in Jahresscheiben ab
2020 und Geschlecht aufgliedern)?
41. Wie viele Bundespolizisten bzw. Soldaten haben sich aus Gründen sog.
geschlechtsangleichender Maßnahmen krankschreiben lassen (bitte
angeben für die Jahre 2023, 2024, 2025, aufgegliedert nach Geschlecht)?
42. Wie viele Bundespolizisten bzw. Soldaten haben einmal oder mehrfach ihr
standesamtlich bekundetes Geschlecht gewechselt (bitte angeben für die
Jahre 2023, 2024, 2025, aufgegliedert von weiblich zu männlich bzw.
divers, männlich zu weiblich bzw. divers, divers zu weiblich bzw. männlich,
einmal, zweimal, dreimal ff.)?
43. Ist es für den Bewerber für die Bundespolizei und die Bundeswehr
hinreichend, sich selbst anders zu deklarieren, als es seinem biologischen
Geschlecht entspricht, um gegebenenfalls nach anderen
Leistungsanforderungen beurteilt zu werden oder ist hierfür eine standesamtliche
Beurkundung erforderlich, wenn ja, warum und inwiefern hat sich die
entsprechende Praxis seit 2020 gegebenenfalls geändert und warum?
44. Wie viele Soldaten sind von der Pflicht zur Unterbringung in
Gemeinschaftsunterkünften aufgrund ihres selbst deklarierten bzw. standesamtlich
bekundeten Geschlechtswechsels freigestellt (bitte in Jahresscheiben seit
2015 angeben und aufgliedern in weiblich/männlich/divers;
Bundestagsdrucksache 20/10115, Antwort der Bundesregierung auf Frage 84)?
45. Inwiefern wurden die Kosten für sog. geschlechtsangleichende
Operationen in der Vergangenheit nicht vollständig von den gesetzlichen
Krankenkassen übernommen und welche Änderungen sind seither gegebenenfalls
erfolgt (Bundestagsdrucksache 20/10115, Antwort der Bundesregierung
auf Frage 27; www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/202
3/2023_34.html)?
46. Teilt die Bundesregierung gegebenenfalls die Auffassung der
vorhergehenden Bundesregierung, die davon ausging, „dass die Kinder und
Jugendlichen, die eine Änderung des Geschlechtseintrags beabsichtigen, und ihre
sorgeberechtigten Personen eine so weitreichende Entscheidung im
Regelfall nicht ohne Unterstützung treffen wollen und werden“ oder erwägt sie
gegebenenfalls eine Beratungspflicht oder gegebenenfalls anderen
Regelungsbedarf (Bundestagsdrucksache 20/10115, Antwort der
Bundesregierung auf Frage 4)?
47. Besitzen die Gründe, die die Bundesregierung genannt hat, bei einer
Änderung des Geschlechtseintrags von Minderjährigen weder eine
Begutachtung noch eine Beratung vorzuschreiben, weiter ihre Gültigkeit, oder hat
sie sich hierzu mittlerweile eine andere Auffassung gebildet, wenn ja,
welche (Bundestagsdrucksache 20/10115, Antwort der Bundesregierung
auf Frage 4)?
48. Besitzt die Bundesregierung gegebenenfalls Kenntnisse, oder beabsichtigt
sie, diese zu erlangen, wie viele Kinder und Jugendliche und ihre
sorgeberechtigten Personen die weitreichende Entscheidung einer Änderung des
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Geschlechtseintrags ohne Unterstützung getroffen haben, wenn ja, wie
viele, und wenn nein, warum nicht?
49. Hat sich die Bundesregierung eine Haltung zu der Position erarbeitet, mit
der Änderung des Geschlechtseintrags nach dem
Selbstbestimmungsgesetz sei keine Verknüpfung zu medizinischen Verfahren verbunden, wenn
ja, inwiefern teils sie gegebenenfalls die Auffassung der vorhergehenden
Bundesregierung bzw. wie bewertet sie vor diesem Hintergrund die
Einschätzung von Fachärzten, wonach die amtliche Bestätigung des
gewünschten Geschlechtseintrags eine erhebliche normative Wirkung
entfalte, den Druck zur anschließenden medikamentösen bzw. operativen
Behandlung erhöhe und behandelnde Ärzte faktisch daran hindere, die
Selbstdiagnose ergebnisoffen zu hinterfragen, und, wenn sie diese
Einschätzung nicht teilt, auf welche Untersuchungen stützt sich die
Bundesregierung gegebenenfalls dabei (https://webarchive.nationalarchives.gov.u
k/ukgwa/20250310143933/https://cass.independent-review.uk/home/publi
cations/final-report/)?
50. Sind der Bundesregierung Zahlen bekannt, wie viele Fälle von
Inobhutnahmen es im Zusammenhang mit Geschlechtsdysphorie gibt,
beispielsweise über die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter, wenn
ja, welche, wenn nein, warum nicht (bitte gegebenenfalls in
Jahresschreiben ab 2020, gegliedert nach Geschlecht und den Altersstufen bis 13
Jahren, 14 bis 15, 16 bis 17)?
51. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Fälle, bei denen Eltern nicht
einigen können über die Änderung des Geschlechtseintrags und der
Vornamen für den Minderjährigen, und ein Elternteil beim Familiengericht
beantragt, die Entscheidung über diese Angelegenheit auf ihn allein zu
übertragen und das Familiengericht entsprechend entscheidet (§ 1628
BGB), wenn ja, welche (Bundestagsdrucksache 20/10115, Antwort der
Bundesregierung auf die Fragen 39 bis 41)?
52. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung neben den in der Vorfrage
erfragten Fällen auch solche Fälle, bei denen ein Elternteil die Übertragung
des ganzen Sorgerechts allein auf sich beantragt, vorausgesetzt, die Eltern
leben dauerhaft getrennt, wenn ein Elternteil die vom Geschlechtseintrag
abweichende Geschlechtsidentität kategorisch ablehnt und zu erwarten ist,
dass nach der Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen
weitere Entscheidungen von erheblicher Bedeutung nicht einvernehmlich im
Sinne des Kindes von den Eltern getroffen werden können, wenn ja,
welche (Bundestagsdrucksache 20/10115, Antwort der Bundesregierung
auf die Fragen 39 bis 41)?
53. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit nach § 3 SBGG, dass
ein Familiengericht die fehlende Zustimmung der Sorgeberechtigten zur
Änderung des Geschlechtseintrags eines 14- bis 17-jährigen
Minderjährigen ersetzen kann, mit dem in Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes
verankerten Elternrecht, wonach Pflege und Erziehung der Kinder das
natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht sind,
sowie mit Artikel 5 und Artikel 18 der UN-Kinderrechtskonvention,
wonach den Eltern als vorrangig verantwortlichen Personen die Rechte und
Pflichten zukommen, das Wohl des Kindes zu gewährleisten, hat sie sich
juristischen Rat zu der Frage eingeholt, ob dies einen Eingriff in das
verfassungs- und völkerrechtlich geschützte Elternrecht darstelle, wenn ja,
wie lautet dieser und beabsichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls die
Abschaffung der genannten Möglichkeit nach § 3 SBGG , wenn nein,
warum nicht?
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
54. Inwiefern ähneln oder unterscheiden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung die sog. GnRH-Analoga, die Sexualstraftätern zur „chemischen
Kastration“ in Deutschland (und zahlreichen weiteren Ländern) verabreicht
werden können, nach Kenntnis der Bundesregierung von den sog.
Pubertätsblockern (www.bundestag.de/resource/blob/1001520/2909717f88b77a
038cd9739dece88b3e/WD-8-014-24-pdf.pdf)?
55. Wie häufig wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Änderung des
Geschlechtseintrags wieder korrigiert (bitte aufgliedern nach Geschlecht
und Zeitraum von drei bis sechs Monaten, von sechs bis zwölf Monaten
bei Minderjährigen, über ein Jahr bei Erwachsenen)?
56. Inwiefern bleibt die Bundesregierung gegebenenfalls bei ihrer
Auffassung, dass in Deutschland eine Anmeldefrist von drei Monaten und eine
Sperrfrist von einem Jahr ohne eine vorherige verpflichtende
Begutachtung oder Beratung hinreichende Kriterien für die Dauerhaftigkeit einer
Änderung des Personenstands darstellen (Bundestagsdrucksache
20/10115, Antwort der Bundesregierung auf Fragen 58 und 59)?
57. Hat sich die Bundesregierung eine Haltung dazu gebildet, inwiefern ein
14-jähriger hinreichend in der Lage ist, die Tragweite einer Änderung des
Geschlechtseintrags zu überblicken sowie von seinem Entwicklungsstand
her befähigt sein kann, in die häufig darauffolgenden medizinischen
Maßnahmen einzuwilligen, wenn ja, hält sie eine voraussetzungslose
Erklärung ohne verpflichtende Beratung oder Begutachtung gegebenenfalls für
kindgerecht, und inwiefern unterscheidet sich diese Annahme
gegebenenfalls von den Einwilligungs- und Altersgrenzen, die der Gesetzgeber in
anderen Bereichen mit weitreichenden Folgen für Minderjährige vorsieht,
wie etwa den Altersgrenzen für Alkohol- oder Tabakkonsum im
Jugendschutzgesetz (www.welt.de/politik/deutschland/plus69b9589be371598814
461d95/streit-um-transsexualitaet-wenn-jugendaemter-familien-trenne
n.html; www.welt.de/debatte/kommentare/plus249078640/Bundestag-Di
e-Transgender-Stellungnahme-die-nicht-vorgetragen-werden-sollte.html?
58. Welche Personen evaluieren das Selbstbestimmungsgesetz, wer hat sie
benannt und in welcher Höhe erhalten die Einrichtungen, bei denen sie tätig
sind, gegebenenfalls Bundesmittel, wenn ja, in welcher Höhe und für
welche Projekte (bitte für die Jahre seit 2020 angeben)?
59. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung gegebenenfalls über die
Auswirkungen der Direktive 2011/24/EU, die sich auf die Zugänglichkeit
der medizinischen Versorgung für Bürger der EU-Mitgliedstaaten sowie
derjenigen Norwegens, Islands und Liechtensteins bezieht, auf die
Nutzung sog. geschlechtsangleichender Maßnahmen von Bürgern der
bezeichneten Länder in Deutschland und wer trägt die hierbei anfallenden
Kosten (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3
A02011L0024-20250112; https://europa.eu/youreurope/citizens/health/pla
nned-healthcare/right-to-treatment/index_en.htm)?
60. Ist der Bundesregierung der Anteil der Vergewaltigungen bekannt, die von
Personen begangen werden, die sich selbst als Person weiblichen
Geschlechts bezeichnen oder sich im Standesamt entsprechend registrieren
ließen, biologisch jedoch ein Mann sind, wenn ja, welche Angaben liegen
ihr vor, wenn nein, warum nicht und plant sie gegebenenfalls,
entsprechende Kenntnisse zu gewinnen?
61. Wie viele Verfahren zur Personenstands- und Vornamensänderung nach
den Vorgaben des Transsexuellengesetzes wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2022, 2023 und 2024 durchgeführt (bitte nach
Geschlecht und Altersgruppen aufteilen)?
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62. Ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung, dass eine
missbräuchliche Nutzung des Selbstbestimmungsgesetzes im Allgemeinen nicht zu
verzeichnen bzw. als gering einzuschätzen ist (Bundestagsdrucksache
20/11833, Antwort der Bundesregierung auf Frage 107;
Bundestagsdrucksache 20/3920, Antwort der Bundesregierung auf Frage 9)?
63. Sind nach Auffassung der Bundesregierung aufgrund des
„Selbstbestimmungsgesetzes“ Sicherheitslücken entstanden, da seit dem 1. November
2024 auch Straftäter und Gefährder voraussetzungslos ihre Identität
ändern können, wenn ja, welche und wie gedenkt die Bundesregierung dem
entgegenzuwirken?
64. Trifft es nach Auffassung der Bundesregierung zu, dass „international zur
Fahndung ausgeschriebene Personen“ nach einer schlichten
Identitätsänderung bei Grenzkontrollen nicht auffallen (Bundestagsdrucksache
20/11429, Vorbemerkung der Antragsteller)?
65. Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse darüber, in wie vielen Fällen das
Familiengericht einer von einem 14 bis 17jährigen Jugendlichen
geforderten Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen zustimmt,
obwohl die Eltern diesen Änderungen nicht zugestimmt haben, wenn ja, wie
lauten diese Angaben (bitte in Jahresscheiben angeben), wenn nein,
warum nicht (www.gesetze-im-internet.de/sbgg/__3.html)?
66. Stellt die Bundesregierung mittlerweile Mittel für die Erforschung der
psychischen, physischen und sozialen Folgen geschlechtsangleichender,
hormoneller bzw. operativer Behandlungen zur Verfügung, wenn ja,
welche wenn nein, weshalb nicht (Bundestagsdrucksache 20/2844,
Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 19 und 20)?
67. Hat sich die Bundesregierung mittlerweile eine Ansicht gebildet über die
Ursachen des Umstandes, dass die Zahl der an Geschlechtsdysphorien
leidenden Kinder und Jugendlichen in den vergangenen Jahren stark
zugenommen hat (Bundestagsdrucksache 20/2844, Antwort der
Bundesregierung auf die Frage 21)?
68. Ermittelt die Bundesregierung die Gründe, warum vor allem Mädchen die
Selbstdiagnose „trans“ äußern, warum diese Selbstdiagnosen vermehrt in
der Pubertät zumeist ohne auffällige Kindheit auftreten und welcher
Zusammenhang mit psychiatrischen Vorerkrankungen besteht und wenn ja,
mit welchen Ergebnissen, wenn nein, warum nicht (www.westfalen-blat
t.de/wb-kna/expertin-warnt-vor-trans-trend-bei-maedchen-2947183)?
69. Wie viele Beschäftigte für „Gender Mainstreaming“ gibt es in den
Bundesministerien (bitte aufgliedern für die Jahre ab 2008 in
Besoldungsstufen)?
70. Sind die in der Vorfrage erfragten Beschäftigten für „Gender
Mainstreaming“ überwiegend oder ausschließlich mit dem genannten Thema befasst
oder nehmen sie innerhalb ihres Ministeriums auch andere Aufgaben
wahr, wenn ja, welche?
71. Welche konkreten Projekte, Verbände und Organisationen sowie Akteure
der sog. LSBTIQ*-Community sind durch die Bundesregierung in einem
Sachzusammenhang mit der pädagogischen Arbeit mit Kindern und
Jugendlichen zum Zwecke der „Akzeptanz und des Schutzes sexueller
und geschlechtlicher Vielfalt“ seit 2022 mit staatlichen Mitteln gefördert
worden (bitte die Projekte, Verbände und Organisationen sowie Akteure
einzeln, namentlich und mit der Summe des Förderbetrags in
Jahresscheiben auflisten)?
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72. Sieht die Bundesregierung mittlerweile Anzeichen dafür, dass Kinder,
Jugendliche und deren Sorgeberechtigte die weitreichende Entscheidung
für eine Änderung des Geschlechtseintrags ohne Unterstützung treffen
(Bundestagsdrucksache 20/10292, Antwort der Bundesregierung auf
Frage 225)?
73. Besitzt die Bundesregierung Kenntnis, ob die Spätfolgen einer sog.
Geschlechtsangleichung und die medizinischen Begleitumstände einer sog.
Detransition künftig in das ICD-System aufgenommen werden könnten,
wenn ja, welche und hat sich sie eine Haltung gebildet, ob dies angebracht
wäre?
74. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, da in der
fallpauschalenbezogenen Krankenhausstatistik (DRG-Statistik) seit 2005 zwar alle von der
Krankenversicherung abgedeckten Eingriffe enthalten sind, nach Wohnort
des Patienten (Bundesland), Geschlechtseintrag und 22 Altersgruppen
differenziert, Daten zu anderen Eingriffen wie Hormongabe oder
Pubertätsblockade öffentlich aber nicht verfügbar sind und operative Eingriffen wie
Mastektomien oder Hysterektomien in der Statistik von validen
medizinischen Indikationen wie Brustkrebs o. Ä. nicht zu trennen sind, wenn ja,
inwiefern wird sie entsprechend aktiv, und wenn nein, warum nicht?
75. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass
a) Dopingopfer der ehemaligen DDR im Durchschnitt zehn bis zwölf
Jahre früher starben als der Durchschnitt der Bevölkerung (www.zei
t.de/sport/2018-02/doping-ddr-dopingopfer-forscher-harald-freyberge
r/komplettansicht),
b) weibliche Dopingopfer der ehemaligen DDR weit häufiger unter
Fehlgeburten litten als der Durchschnitt der Bevölkerung (www.tagesspieg
el.de/sport/die-verlorenen-kinder-der-ddr-dopingopfer-5508433.html),
c) die Testosterondosen, die bei geschlechtsangleichenden Maßnahmen
verabreicht werden, die beim Doping in der DDR verabreichten weit
übersteigen (https://transteens-sorge-berechtigt.net/567-sport-statt-fair
ness-und-gesundheit.html#_edn9)
und wenn nein, über welche entsprechenden Kenntnisse verfügt die
Bundesregierung gegebenenfalls?
Berlin, den 6. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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