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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Fragen zur LSBTQ-Politik der Bundesregierung und zum Selbstbestimmungsgesetz

(insgesamt 75 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

31.07.2026

Antwortdauer

18 Tage

Aktualisiert

06.08.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

BT21/713513.07.2026

Fragen zur LSBTQ-Politik der Bundesregierung und zum Selbstbestimmungsgesetz

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 21/7135 21. Wahlperiode 13.07.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sebastian Maack, Martin Reichardt, Gereon Bollmann, Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Angela Rudzka, Christian Zaum, Dr. Anna Rathert, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Jan Feser, Tobias Ebenberger, Martina Kempf, Otto Strauß, Claudia Weiss, Lukas Rehm, Johann Martel und der Fraktion der AfD Fragen zur LSBTQ-Politik der Bundesregierung und zum Selbstbestimmungsgesetz Diagnosen sog. Geschlechtsidentitätsstörungen (Geschlechtsdysphorie) nehmen in Deutschland explosionsartig zu – von 2013 bis 2022 um das Achtfache. Besonders betroffen waren 15- bis 19-jährige, v. a. weibliche Jugendliche, wie bei einer Untersuchung festgestellt wurde, für die die Daten aller gesetzlich versicherten Personen in Deutschland im Alter zwischen fünf und 24 Jahren ausgewertet wurden (von knapp 14 Millionen Versicherten). Bei über 70 Prozent der mit einer Geschlechtsidentitätsstörung diagnostizierten jungen Menschen lag zudem mindestens eine weitere psychiatrische Diagnose vor, beispielsweise depressive Verstimmungen oder eine Borderline-Störung. Wenn keine transgender-medizinische Behandlung mit Pubertätsblockern, Cross-Sex-Hormonen oder Operationen erfolgte, konnte sich der Großteil der jungen Patienten mit ihrem biologischen Geschlecht aussöhnen. Die Forschung zeigt, dass nach fünf Jahren nur noch bei rund einem Drittel der ursprünglich betroffenen jungen Menschen eine gestörte Geschlechtsidentität diagnostiziert wird. „Bei den Mädchen im selben Alter waren es sogar nur rund 27 Prozent, bei denen die Diagnose bestehen blieb. Ein ähnlicher Trend zeigt sich in internationalen Studien“ (www.uniklinik-ulm.de/aktuelles/detailansicht/stoerungen- der-geschlechtsidentitaet-bei-jungen-menschen.html; www.nzz.ch/internationa l/geschlechtsidentitaetsstoerungen-zunahme-der-diagnose-trans-bei-jungen-erw achsenen-ld.1833175; zu internationalen Studien siehe beispielsweise die niederländische Langzeitstudie https://link.springer.com/article/10.1007/s10508-0 24-02817-5). In anderen Studien persistiert eine Geschlechtsdysphorie mit noch deutlich geringeren Prozentsätzen (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, WD 9 - 3000 - 078/19, S. 17). Der Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie im Universitätsklinikum Carl Gustav Carus in Dresden warnt in einem „FAZ“-Artikel vor zu schnellem Handeln und fordert mehr Daten (www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/kinder-und-jugendpsychiatrie-wi r-muessen-dringend-mehr-in-transforschung-investieren-18454028.html). Therapeutische Erfahrungen von Psychiatern weisen darauf hin, dass „Transidentität“ in wachsendem Maße als Selbstdiagnose von Menschen in Lebenskrisen gewählt wird. Die Deutsche Gesellschaft für Sexualmedizin, Sexualtherapie und Sexualwissenschaft gibt an, viele Patienten seien der „irrigen Auffassung“, körperverändernde Maßnahmen stellten ein „Wundermittel“ für ihre Lebensprobleme dar. Psychotherapie und nicht etwa eine medikamentöse oder gar operative Behandlung müsste darum das Mittel der ersten Wahl sein (www.aw mf.org/uploads/tx_szleitlinien/138-001m_S3_Geschlechtsdysphorie-Diagnosti k-Beratung-Behandlung_2019-02.pdf). Jungen Menschen werden aber zu tausenden zunächst Pubertätsblocker und danach gegengeschlechtliche Hormone verabreichet. Diese machen sie „mit hoher Wahrscheinlichkeit unfruchtbar“ (www.nzz.ch/wissenschaft/ pubertaetsblockerpionierlaender-rudern-zurueck-die-deutschsprachigen-laender-schraenken-die-n utzung-nicht-ein-ld.1823216?mktcid=smch&mktcval=twpost_2024-03-22). Die Eingriffe besäßen „das Potenzial für einen der größten Medizinskandale der heutigen Zeit“, so ein Kinder- und Jugendpsychiater und früherer Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie (www.welt.de/g esundheit/plus250693618/Jugendmedizin-Umstrittene-Leitlinie-fuer-Trans-Kin der-Kritiker-fuerchten-Medizinskandal.html; siehe auch www.nzz.ch/wissensch aft/pubertaetsblocker-pionierlaender-rudern-zurueck-die-deutschsprachigen-lae nder-schraenken-die-nutzung-nicht-ein-ld.1823216?mktcid=smch&mktcval=tw post_2024-03-22). Die ehemalige Präsidentin der „World Professional Association for Transgender Health“ (WPATH), einer Lobby von Trans-Medizinern, gab in einer bekanntgewordenen Nachricht an, dass Menschen, die sich einer solchen Behandlung unterzogen haben, zeitlebens keinen Orgasmus erleben werden können (www.theguardian.com/commentisfree/2024/mar/09/disturbing-leaks-from- usgender-group-wpath-ring-alarm-bells-in-nhs; https://web.archive.org/web/2023 0801154237/https://www.wpath.org/about/EC-BOD; www.jpost.com/opinion/a rticle-708397). Zudem müssen biologische Mädchen, um körperlich einem Jungen oder Mann ähnlich zu werden und es auch zu bleiben, lebenslang Hormone nehmen (www. emma.de/artikel/einfach-das-geschlecht-wechseln-337373). Es ist in den Augen der Fragesteller zumindest zweifelhaft, ob Pubertätsblocker bzw. Hormone die psychische Gesundheit verbessern (https://econtent.hogref e.com/doi/epdf/10.1024/1422-4917/a000972). Es gibt im Gegenteil starke Indizien dafür, dass die Behandlung massenhaft nicht wiedergutzumachenden Schaden anrichtet. Die deutsche Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung von Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter muss selbst konstatieren, keine evidenzbasierten Empfehlungen abgeben zu können (https://register.awmf.org/assets/guidelines/028-014l_S2k_Geschlechtsi nkongruenz-Geschlechtsdysphorie-Kinder-Jugendliche_2025-06.pdf, S. 6 f.). Sie selbst kann also die Wirksamkeit der vor ihr empfohlenen Maßnahmen nicht belegen – an denen sich gleichwohl die Beratungspraxis orientiert. Die Bundesregierung weigert sich nach dem Eindruck der Fragesteller seit Jahren nicht nur, ihre Politik anzupassen, sie verweigert sich sogar, auch nur entsprechende Daten zu erheben oder Untersuchungen in Auftrag zu geben. Andere Länder hingegen ziehen Konsequenzen: In Großbritannien und Schweden beispielsweise werden geschlechtsdysphorische Kinder inzwischen nicht mehr mit Pubertätsblockern behandelt (www.gov.uk/government/news/ban- onpuberty-blockers-to-be-made-indefinite-on-experts-advice; www.gov.uk/gover nment/news/new-restrictions-on-puberty-blockers; https://deutsch.medscap e.com/artikelansicht/4913699#vp_1; www.welt.de/politik/deutschland/plus69b 9589be371598814461d95/streit-um-transsexualitaet-wenn-jugendaemter-famili en-trennen.html; https://healthmedia.blog.gov.uk/2024/12/11/puberty-blockers- what-you-need-to-know/). 1981 trat in Deutschland das „Transsexuellengesetz“ in Kraft, das Menschen mit großem Leidensdruck nach zweifacher Begutachtung und gerichtlichem Verfahren ermöglichte, durch eine Personenstandsänderung ihrem Wunschgeschlecht näherzukommen. Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ermöglicht hingegen seit November 2024 den Wechsel des Geschlechtseintrags durch bloße Erklärung beim Standesamt, ohne vorherige Begutachtung wie beispielsweise in Österreich. Die Nennung des vorherigen Vornamens bzw. Geschlechtseintrags kann in Deutschland seither mit bis zu 10 000 Euro Bußgeld geahndet werden (www.gesetze-im-internet.de/sbgg/__14.html). Dies führt zu zahlreichen Problemen, beispielsweise beim Sport oder bei dem Zugang zu Frauen vorbehaltenen Orten, in Umkleidekabinen oder Frauengefängnissen (www.emma.de/artikel/eine-bittere-bilanz-342193). Nach Ansicht der Fragesteller geht es zu Lasten der Frauen, wenn das Geschlecht ohne jede objektive Vorgabe gleichsam zur beliebigen Kategorie wird, die außerdem noch jährlich gewechselt werden kann. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Bei wie vielen Menschen wurde in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung eine Geschlechtsinkongruenz diagnostiziert, bzw. plant die Bundesregierung mittlerweile eine deutschlandweite statistische Erfassung von Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen, die von Genderdysphorie bzw. Genderinkongruenz betroffen sind (vgl. https://segm.org/gender-d ysphoria-diagnosis-desistance-germany; Antwort der Bundesregierung zu Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 20/10115; bitte für die Jahre 2010, 2015, 2020, 2025, nach Geschlechtern und den Altersklassen unter acht Jahren, von neun bis elf Jahren, von zwölf bis 13, von 14 bis 15, von 16 bis 17, von 18 bis 21, von 22 bis 25, von 26 bis 34 Jahren, über 35 Jahre angeben)?  2. Hat sich die Bundesregierung eine Haltung dazu erarbeitet, inwiefern es ratsam ist, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vor dem 21. Lebensjahr durch irreversible medizinische Eingriffe zur sog. Geschlechtsangleichung zu behandeln, weil bis zu diesem Zeitpunkt das Gehirn noch reift und somit erst danach derart weitreichende und nicht mehr rückgängig zu machende Maßnahmen ergriffen werden sollten, und wenn ja, welche Haltung hat sie hierzu (https://webarchive.nationalarchives.gov.u k/ukgwa/20250310143933/https:/cass.independent-review.uk/home/public ations/final-report/)?  3. Besitzt die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie häufig Gonadotropin- Releasing-Hormon-Analoga (GnRH-Analoga), also sog. Pubertätsblocker eingesetzt werden, wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht, und beabsichtigt sie gegebenenfalls, diesem Mangel abzuhelfen (bitte gegebenenfalls für die Jahre 2010, 2020 und 2025, gegliedert nach Geschlechtern und den Altersstufen zehn bis elf, zwölf bis 13, 14 bis 15 Jahre angeben)?  4. Welche Nebenwirkungen sind der Bundesregierung als Folge der Einnahme von sog. Pubertätsblockern gegebenenfalls bekannt, und wie schätzt sie die Nebenwirkungen gegebenenfalls ein (www.ethikrat.org/fileadmin/ PDF-Dateien/Veranstaltungen/fb-19-02-2020-korte.pdf, S. 13)?  5. Hat sich die Bundesregierung gegebenenfalls eine Haltung dazu gebildet, ob es derzeit hinreichende bzw. unzureichende Erkenntnisse auf der Grundlage von Studien hinsichtlich der Langzeitfolgen von sog. Pubertätsblockern gibt, wenn ja, wie lautet diese, wenn nein, warum nicht, hat sie ihre Haltung hierzu seit 2020 gegebenenfalls verändert, und wenn ja, inwiefern?  6. Ist der Bundesregierung die Einschätzung des Deutschen Ethikrats bekannt, dass die dramatische Zunahme von Störungen der Geschlechtsidentität sowie der auffallend hohe Anteil von Mädchen an geschlechtsdysphorischen Jugendlichen nicht hinreichend erforscht ist, wenn ja, hat sie sich hierzu eine Ansicht gebildet, sieht sie sich gegebenenfalls zu Handlungen veranlasst, und wenn ja, zu welchen (www.ethikrat.org/mitteilungen/mitte ilungen/2020/deutscher-ethikrat-veroeffentlicht-ad-hoc-empfehlung-zu-tra ns-identitaet-bei-kin-dern-und-jugendlichen/)?  7. Hat die Bundesregierung die nationale und internationale Studienlage zur Persistenz bzw. Desistenz von Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter ausgewertet, der zufolge eine im Kindes- oder frühen Jugendalter diagnostizierte Geschlechtsinkongruenz bei einem Teil der Betroffenen im weiteren Verlauf der Entwicklung nicht fortbesteht, wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt sie und welche Folgerungen zieht sie hieraus für die Beratungs- und Behandlungspraxis, wenn nein, warum nicht, und beabsichtigt sie gegebenenfalls, eine entsprechende Studie in Auftrag zu geben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  8. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Kinder bzw. Jugendliche in Deutschland gegengeschlechtliche Hormone erhalten, wenn ja, welche Hormone sind dies und wie viele Kinder und Jugendliche betrifft dies, wenn nein, warum nicht, und strebt die Bundesregierung gegebenenfalls an, diesem Mangel abzuhelfen (bitte gegebenenfalls nach Geschlechtern, Alter und Jahren seit 2015 aufschlüsseln)?  9. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, ob und unter welchen Umständen die Einnahme gegengeschlechtlicher Hormone gegebenenfalls zu einem irreversiblen Verlust der Fertilität bzw. einem weitgehenden oder vollständigen Verlust der sexuellen Erlebnisfähigkeit führt, wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht, hat sie gegebenenfalls vor, sich eine Positionierung zu erarbeiten, wenn ja, wann und auf welche Weise, und wenn nein, warum nicht? 10. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Fälle von Detransition, also der (im Rahmen des Möglichen) Rückgängigmachung sog. geschlechtsangleichender Eingriffe, es gibt, wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht, beabsichtigt sie gegebenenfalls, diesem Mangel abzuhelfen, wenn ja, wann und auf welche Weise (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 20/2844; bitte gegebenenfalls für die Jahre ab 2015 nach Geschlechtern und den Altersgruppen 18 bis 25, 26 bis 35, 36 bis 50, über 50 Jahre aufschlüsseln)? 11. Fördert oder finanziert die Bundesregierung Beratungs-, Begleitungs- oder Versorgungsangebote für sog. Detransitioner, d. h. Personen, die zuvor begonnene geschlechtsangleichende Maßnahmen ganz oder teilweise rückgängig machen wollen, wenn ja, welche und in welcher Höhe (bitte für die Jahre ab 2020 nach Trägern, Förderhöhe und Projekttiteln angeben), wenn nein, warum nicht, und beabsichtigt sie gegebenenfalls, diesen Zustand zu ändern? 12. Ist der Bundesregierung mittlerweile bekannt, wie hoch der Prozentsatz derjenigen ist, die sich als Transgender bzw. intergeschlechtlich identifizieren, wenn ja, welche Zahlen liegen ihr vor, wenn nein, warum nicht, und strebt sie gegebenenfalls an, diesem Mangel abzuhelfen (Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/12352; bitte gegebenenfalls für die Jahre 2010, 2020 und 2025, gegliedert in weiblich, männlich und divers, die Altersklassen 14 bis 15 Jahre, 16 bis 17 Jahre, 18 bis 20 Jahre, 20 bis 25 Jahre, 26 bis 35 Jahre und über 35 Jahre, angeben)? 13. Hat sich die Bundesregierung eine Haltung zu der Auffassung gebildet, dass durch das Absetzen bislang eingenommener Pubertätsblocker die bisher nicht eingetretene Pubertät bei den betroffenen Jugendlichen nachgeholt werde, wenn ja, welche, auf welche Untersuchungen stützt sie sich gegebenenfalls, inwiefern hat sich ihre Auffassung seit 2020 in dieser Thematik gegebenenfalls verändert, und wenn nein, warum nicht (https://q b-sachsen.de/wp-content/uploads/2025/03/Handout-Pubertaetsblocke r.pdf; https://taz.de/Geschlechtsidentitaet/!6066049/)? 14. Liegen der Bundesregierung mittlerweile Erkenntnisse darüber vor, wie hoch die Suizidzahlen in der Gruppe derjenigen Personen sind, die eine operative Geschlechtsumwandlung an sich haben vornehmen lassen, wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht, und beabsichtigt sie gegebenenfalls, diesem Mangel abzuhelfen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 20/2844)? 15. Liegen der Bundesregierung gegebenenfalls Kenntnisse sowie Schätzungen für die Zukunft vor, wie hoch die Kosten sind, die der Versichertengemeinschaft durch die Abgabe sog. Pubertätsblocker, gegengeschlechtlicher Hormone, Operationen und die i. d. R. lebenslange ärztliche und medikamentöse Behandlung von Patienten entstehen, die sich sog. geschlechtsangleichenden Maßnahmen unterziehen, wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht, und beabsichtigt sie, diesem Mangel abzuhelfen? 16. Hat die Bundesregierung gegebenenfalls Kenntnis davon, ob es gerichtlich dokumentierte Fälle von Familienkonflikten allgemein im Zusammenhang mit Trans-Kindern und Trans-Jugendlichen gibt, wenn ja, um wie viele Fälle handelt es sich (www.welt.de/politik/deutschland/plus69b9 589be371598814461d95/streit-um-transsexualitaet-wenn-jugendaemter-fa milien-trennen.html)? 17. Hat die Bundesregierung gegebenenfalls Kenntnis davon, inwiefern es bislang in Deutschland zu Gerichtsverfahren bzw. rechtskräftigen Urteilen wegen der Anwendung von sog. geschlechtsangleichenden Maßnahmen wie Pubertätsblockern oder Operationen gekommen ist, und wenn ja, um welche Verfahren bzw. Urteile handelt es sich? 18. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Trans-Personen sich einer sog. geschlechtsangleichenden Operation unterziehen, wenn ja, wie lauten die Zahlen, und wenn nein, strebt sie gegebenenfalls an, diese zu erheben (https://de.statista.com/infografik/27135/anzahl-der-geschlechtsangleichen den-operationen-in-deutschland/)? 19. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über die Verbreitung von Autogynophilie bei sog. Trans-Frauen vor, und wenn ihr keine vorliegen, warum nicht, bzw. beabsichtigt sie, diesem Mangel abzuhelfen? 20. Welche Projekte zum Thema Transgender, Intersexualität, Geschlechtsdysphorie, Geschlechtsinkongruenz u. Ä. hat die Bundesregierung seit 2023 initiiert bzw. finanziert (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/12352)? 21. Hat der Verein „Travestie für Deutschland“ in der zweiten Hälfte des Jahres 2025 Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt erhalten bzw. ist dies für 2026 vorgesehen, wenn ja, in welcher Höhe und über welche Haushaltstitel, und wenn nein, hat der erwähnte Verein keine Anträge gestellt oder wurden diese gegebenenfalls abschlägig beschieden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 21/2979)? 22. Liegen der Bundesregierung gegebenenfalls Zahlen dazu vor, in wie vielen Fällen der Geschlechtseintrag nach einer bereits erfolgten Änderung nach Ablauf der Frist erneut geändert wurde, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht (bitte gegebenenfalls angeben: von weiblich zu männlich bzw. divers, von männlich zu weiblich bzw. divers, von divers zu weiblich bzw. männlich; bitte in die Altersstufen unter 18, 18 bis 25, 25 bis 35 und über 35 Jahre, aufgeschlüsselt in Jahresscheiben, aufgliedern)? 23. Hat sich die Bundesregierung eine Haltung gebildet zu Bedenken, dass sich Frauen mit einem biologischen Mann, der sich als Frau definiert, in Frauen vorbehaltenen Räumlichkeiten umkleiden müssen, wenn ja, wie lautet diese, und hat sich ihre Haltung in den vergangenen drei Jahren gegebenenfalls verändert („Kulturkampf ums Geschlecht“, Ben Krischke, CICERO vom 28. Juli 2022, S. 15 ff.; www.bayerische-staatszeitung.de/st aatszeitung/politik/detailansicht-politik/artikel/soll-man-transfrauen-den-z ugang-zu-frauenhaeusern-verbieten.html#topPosition)? 24. In welcher Höhe erhalten folgende Organisationen gegebenenfalls Bundesmittel: a) Lambda Bundesverband (https://lambda-online.de), b) Lambda::Nord (www.lambda-nord.de), c) Queermentor (https://queermentor.org/about/) und d) Rainbow Afghanistan (https://rainbowafghanistan.com/) (bitte für die Jahre ab 2020 jeweils nach Bundesministerium, Förderhöhe und Projekttitel angeben)? 25. In welcher Höhe fördert die Bundesregierung gegebenenfalls die „International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans, Queer and Intersex (LGBTQI) Youth & Student Organisation“ (www.iglyo.org/; bitte für die Jahre ab 2020 jeweils nach Bundesministerium, Förderhöhe und Projekttitel angeben)? 26. Wurden staatliche Zuwendungen bzw. Förderungen des Bundes in den Jahren von 2022 bis 2025 an die Vereine bzw. Institutionen a) Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung e. V. (DGfS; vgl. https://dg fs.info/), b) Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e. V. (dgti; vgl. https://dgti.org/), c) Intersexuelle Menschen e. V. (vgl. https://im-ev.de/), d) Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) e. V. (vgl. www.lsvd.de/de/home), e) Bundesvereinigung Trans* e. V. (BVT*; vgl. www.bundesverband-tra ns.de/), f) Trans-InterQueer e. V. (TrIQ; vgl. www.transinterqueer.org/), g) Verband für lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intersexuelle und queere Menschen in der Psychologie e. V. (VLSP; vgl. www.vlsp.de/), h) Gender/Queer e. V. (vgl. www.gender-queer.de/), i) Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien (www.gender.hu-be rlin.de/de/zentrum) und j) Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (vgl. https://freiheitsrechte.org/) ausgereicht bzw. welche sind 2026 bereits geflossen bzw. fest zugesagt, wenn ja, welche und mit welcher Begründung (bitte gegebenenfalls jeweils die Einzelsummen nach Jahren getrennt sowie die Gesamtsumme aller Förderungen ausweisen)? 27. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung für das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufgebaute Online-Informationsportal „Regenbogenportal“ von 2022 bis 2024 angefallen (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)? 28. Auf welche andere Weise werden die Zielgruppen seit der Schließung des „Regenbogenportals“ durch die Bundesregierung informiert, und welche Kosten sind hierfür entstanden? 29. Welche Werbekampagnen hat die Bundesregierung seit 2024 gegebenenfalls gestartet bzw. unterstützt, um Projekte zu den Themen trans*, inter* oder queer bekannter zu machen (bitte jeweils nach Jahren, Art der Kampagne, Name der beauftragten Werbeagentur, Träger, Höhe der Kosten und Haushaltstitel aufschlüsseln)? 30. In welcher Höhe und an welche Projekte, Vereine, Firmen, Institutionen etc. wurden in den Jahren von 2021 bis 2025 Fördermittel durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft für Forschungsprojekte zu den Themenfeldern Genderwissenschaft, Soziale Geschlechter, Inter- und bzw. oder Transgeschlechtlichkeit sowie angrenzende Themenfelder ausgereicht (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 36 auf Bundestagsdrucksache 20/812; bitte nach Jahren sowie einzelnen Firmen, Institutionen und Vereinen getrennt ausweisen)? 31. Liegen der Bundesregierung mittlerweile Erkenntnisse über die Anzahl der Fälle vor, in denen Trans-Frauen seit 2020 in Deutschland Frauen in Schutzräumen wie Frauentoiletten und Frauenhäusern bedrängten, wenn ja, wie viele, wenn nein, warum nicht, und beabsichtigt sie gegebenenfalls, diesem Mangel abzuhelfen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 20/2844)? 32. War die in der Frage 31 angesprochene Thematik Gegenstand eines oder mehrerer Arbeitstreffen von Vertretern des Bundes und der Länder, wenn ja, inwiefern und wann, und wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, das Thema dergestalt auf eine Tagesordnung zu setzen? 33. Welche Projekte zu den Themen Transgender, Intersexualität, Geschlechtsdysphorie, Geschlechtsinkongruenz u. Ä. hat die Bundesregierung seit 2024 initiiert bzw. finanziert (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/12352; bitte nach Jahren, Trägern, Höhe der Förderungen und Haushaltstiteln aufschlüsseln)? 34. In welcher Höhe hat die Bundesregierung die „International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA World)“ in den Jahren 2025 und 2026 gefördert, einschließlich Förderungen über andere Träger (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 139 auf Bundestagsdrucksache 20/14088)? 35. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass ihre Förderung der „International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association“ sich positiv auf die Bewertung Deutschlands in der sog. Rainbow Map von ILGA-Europe ausgewirkt hat (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 auf Bundestagdrucksache 20/12352)? 36. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung für Beratungsangebote und Beratungsstrukturen für sog. LSBTIQ* entstanden (bitte für die Jahre ab 2020 in Jahresscheiben angeben)? 37. Inwiefern wurden seit 2024 die Beratungsangebote und Beratungsstrukturen für sog. LSBTIQ* „passgenau verbessert“, und wo besteht nach Ansicht der Bundesregierung gegebenenfalls noch weiterer Bedarf bzw. die Möglichkeit des Rückbaus (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 227 auf Bundestagsdrucksache 20/10292)? 38. Wie wird die körperliche Leistungsfähigkeit von Bewerbern für die Bundespolizei und die Bundeswehr gemessen, wenn das biologische Geschlecht vom deklarierten bzw. standesamtlich bekundeten abweicht (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 20/10115)? 39. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Regelungen die Bundesländer bei der in Frage 38 angesprochenen Thematik haben, beispielsweise für Polizisten oder Justizvollzugsbeamte, gibt es eine bundeseinheitliche Regelung oder strebt die Bundesregierung sie an, war die Thematik Gegenstand einer oder mehrerer Treffen der Konferenz der Innenminister, wenn ja, wann und inwiefern, und wenn nein, warum nicht? 40. In wie vielen Fällen wich das biologische Geschlecht vom deklarierten bzw. standesamtlich bekundeten Geschlecht bei Bewerbern für die Bundespolizei und die Bundeswehr voneinander ab (bitte in Jahresscheiben ab 2020 und nach Geschlechtern aufgliedern)? 41. Wie viele Bundespolizisten bzw. Soldaten haben sich aus Gründen sog. geschlechtsangleichender Maßnahmen krankschreiben lassen (bitte für die Jahre 2023, 2024 und 2025, aufgegliedert nach Geschlechtern, angeben)? 42. Wie viele Bundespolizisten bzw. Soldaten haben einmal oder mehrfach ihr standesamtlich bekundetes Geschlecht gewechselt (bitte für die Jahre 2023, 2024 und 2025, aufgegliedert in von weiblich zu männlich bzw. divers, männlich zu weiblich bzw. divers, divers zu weiblich bzw. männlich, einmal, zweimal, dreimal usw. angeben)? 43. Ist es für den Bewerber für die Bundespolizei und die Bundeswehr hinreichend, sich selbst anders zu deklarieren, als es seinem biologischen Geschlecht entspricht, um gegebenenfalls nach anderen Leistungsanforderungen beurteilt zu werden oder ist hierfür eine standesamtliche Beurkundung erforderlich, wenn ja, warum, inwiefern hat sich die entsprechende Praxis seit 2020 gegebenenfalls geändert und warum? 44. Wie viele Soldaten sind von der Pflicht zur Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften aufgrund ihres selbst deklarierten bzw. standesamtlich bekundeten Geschlechtswechsels freigestellt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 84 auf Bundestagsdrucksache 20/10115; bitte in Jahresscheiben seit 2015 angeben und in weiblich, männlich und divers aufgliedern)? 45. Inwiefern wurden die Kosten für sog. geschlechtsangleichende Operationen in der Vergangenheit nicht vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, und welche Änderungen sind seither gegebenenfalls erfolgt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 20/10115; www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/ DE/2023/2023_34.html)? 46. Teilt die Bundesregierung gegebenenfalls die Auffassung der vorhergehenden Bundesregierung, die davon ausging, „dass die Kinder und Jugendlichen, die eine Änderung des Geschlechtseintrags beabsichtigen, und ihre sorgeberechtigten Personen eine so weitreichende Entscheidung im Regelfall nicht ohne Unterstützung treffen wollen und werden“ oder erwägt sie gegebenenfalls eine Beratungspflicht oder gegebenenfalls anderen Regelungsbedarf (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 20/10115)? 47. Besitzen die Gründe, die die Bundesregierung genannt hat, bei einer Änderung des Geschlechtseintrags von Minderjährigen weder eine Begutachtung noch eine Beratung vorzuschreiben, weiter ihre Gültigkeit, oder hat sie sich hierzu mittlerweile eine andere Auffassung gebildet, wenn ja, welche (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 20/10115)? 48. Hat die Bundesregierung gegebenenfalls Kenntnisse darüber, oder beabsichtigt sie, diese zu erlangen, wie viele Kinder und Jugendliche und ihre sorgeberechtigten Personen die weitreichende Entscheidung einer Änderung des Geschlechtseintrags ohne Unterstützung getroffen haben, wenn ja, wie viele, und wenn nein, warum nicht? 49. Hat sich die Bundesregierung eine Haltung zu der Position erarbeitet, mit der Änderung des Geschlechtseintrags nach dem Selbstbestimmungsgesetz sei keine Verknüpfung zu medizinischen Verfahren verbunden, wenn ja, inwiefern teils sie gegebenenfalls die Auffassung der vorhergehenden Bundesregierung bzw. wie bewertet sie vor diesem Hintergrund die Einschätzung von Fachärzten, wonach die amtliche Bestätigung des gewünschten Geschlechtseintrags eine erhebliche normative Wirkung entfalte, den Druck zur anschließenden medikamentösen bzw. operativen Behandlung erhöhe und behandelnde Ärzte faktisch daran hindere, die Selbstdiagnose ergebnisoffen zu hinterfragen, und, wenn sie diese Einschätzung nicht teilt, auf welche Untersuchungen stützt sich die Bundesregierung gegebenenfalls dabei (https://webarchive.nationalarchives.gov.u k/ukgwa/20250310143933/https://cass.independent-review.uk/home/publi cations/final-report/)? 50. Sind der Bundesregierung Zahlen bekannt, wie viele Fälle von Inobhutnahmen es im Zusammenhang mit Geschlechtsdysphorie gibt, beispielsweise über die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht (bitte gegebenenfalls in Jahresschreiben ab 2020, gegliedert nach Geschlecht und den Altersstufen bis 13 Jahre, 14 bis 15, 16 bis 17 Jahre, angeben)? 51. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Fälle, bei denen Eltern sich nicht einigen können über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen für den Minderjährigen und ein Elternteil beim Familiengericht beantragt, die Entscheidung über diese Angelegenheit auf ihn allein zu übertragen und in denen das Familiengericht entsprechend entscheidet (§ 1628 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), und wenn ja, welche (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 39 bis 41 auf Bundestagsdrucksache 20/10115)? 52. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung neben den in Frage 51 erfragten Fällen auch solche Fälle, bei denen ein Elternteil die Übertragung des ganzen Sorgerechts allein auf sich beantragt, vorausgesetzt, die Eltern leben dauerhaft getrennt, wenn ein Elternteil die vom Geschlechtseintrag abweichende Geschlechtsidentität kategorisch ablehnt und zu erwarten ist, dass nach der Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen weitere Entscheidungen von erheblicher Bedeutung nicht einvernehmlich im Sinne des Kindes von den Eltern getroffen werden können, und wenn ja, welche (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 39 bis 41 auf Bundestagsdrucksache 20/10115)? 53. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit nach § 3 SBGG, dass ein Familiengericht die fehlende Zustimmung der Sorgeberechtigten zur Änderung des Geschlechtseintrags eines 14- bis 17-jährigen Minderjährigen ersetzen kann, mit dem in Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes verankerten Elternrecht, wonach Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht sind, sowie mit Artikel 5 und Artikel 18 der UN-Kinderrechtskonvention (UN = United Nations), wonach den Eltern als vorrangig verantwortlichen Personen die Rechte und Pflichten zukommen, das Wohl des Kindes zu gewährleisten, hat sie sich juristischen Rat zu der Frage eingeholt, ob dies einen Eingriff in das verfassungs- und völkerrechtlich geschützte Elternrecht darstelle, wenn ja, wie lautet dieser, beabsichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls die Abschaffung der genannten Möglichkeit nach § 3 SBGG, und wenn nein, warum nicht? 54. Inwiefern ähneln oder unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die sog. GnRH-Analoga, die Sexualstraftätern zur „chemischen Kastration“ in Deutschland (und zahlreichen weiteren Ländern) verabreicht werden können, von den sog. Pubertätsblockern (www.bundestag.de/resou rce/blob/1001520/2909717f88b77a038cd9739dece88b3e/WD-8-014-24-p df.pdf)? 55. Wie häufig wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Änderung des Geschlechtseintrags wieder korrigiert (bitte nach Geschlechtern und den Zeiträumen von drei bis sechs Monaten, von sechs bis zwölf Monaten bei Minderjährigen, über ein Jahr bei Erwachsenen aufgliedern)? 56. Inwiefern bleibt die Bundesregierung gegebenenfalls bei ihrer Auffassung, dass in Deutschland eine Anmeldefrist von drei Monaten und eine Sperrfrist von einem Jahr ohne eine vorherige verpflichtende Begutachtung oder Beratung hinreichende Kriterien für die Dauerhaftigkeit einer Änderung des Personenstands darstellen (siehe Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 58 und 59 auf Bundestagsdrucksache 20/10115)? 57. Hat sich die Bundesregierung eine Haltung dazu gebildet, inwiefern ein 14-Jähriger hinreichend in der Lage ist, die Tragweite einer Änderung des Geschlechtseintrags zu überblicken sowie von seinem Entwicklungsstand her befähigt sein kann, in die häufig darauffolgenden medizinischen Maßnahmen einzuwilligen, wenn ja, hält sie eine voraussetzungslose Erklärung ohne verpflichtende Beratung oder Begutachtung gegebenenfalls für kindgerecht, und inwiefern unterscheidet sich diese Annahme gegebenenfalls von den Einwilligungs- und Altersgrenzen, die der Gesetzgeber in anderen Bereichen mit weitreichenden Folgen für Minderjährige vorsieht, wie etwa den Altersgrenzen für Alkohol- oder Tabakkonsum im Jugendschutzgesetz (www.welt.de/politik/deutschland/plus69b9589be371598814 461d95/streit-um-transsexualitaet-wenn-jugendaemter-familien-trenne n.html; www.welt.de/debatte/kommentare/plus249078640/Bundestag-Di e-Transgender-Stellungnahme-die-nicht-vorgetragen-werden-sollte.html)? 58. Welche Personen evaluieren das Selbstbestimmungsgesetz, wer hat sie benannt, und erhalten die Einrichtungen, bei denen sie tätig sind, gegebenenfalls Bundesmittel, wenn ja, in welcher Höhe und für welche Projekte (bitte für die Jahre seit 2020 angeben)? 59. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung gegebenenfalls über die Auswirkungen der Direktive 2011/24/EU, die sich auf die Zugänglichkeit der medizinischen Versorgung für Bürger der EU-Mitgliedstaaten sowie derjenigen Norwegens, Islands und Liechtensteins bezieht, auf die Nutzung sog. geschlechtsangleichender Maßnahmen von Bürgern der bezeichneten Länder in Deutschland, und wer trägt die hierbei anfallenden Kosten (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3 A02011L0024-20250112; https://europa.eu/youreurope/citizens/health/pla nned-healthcare/right-to-treatment/index_en.htm)? 60. Ist der Bundesregierung der Anteil der Vergewaltigungen bekannt, die von Personen begangen werden, die sich selbst als Person weiblichen Geschlechts bezeichnen oder sich im Standesamt entsprechend registrieren ließen, biologisch jedoch ein Mann sind, wenn ja, welche Angaben liegen ihr dazu vor, wenn nein, warum nicht, und plant sie gegebenenfalls, entsprechende Kenntnisse zu gewinnen? 61. Wie viele Verfahren zur Personenstands- und Vornamensänderung nach den Vorgaben des Transsexuellengesetzes wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022, 2023 und 2024 durchgeführt (bitte nach Geschlechtern und Altersgruppen aufteilen)? 62. Ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung, dass eine missbräuchliche Nutzung des Selbstbestimmungsgesetzes im Allgemeinen nicht zu verzeichnen bzw. als gering einzuschätzen ist (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 107 auf Bundestagsdrucksache 20/11833, Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/3920)? 63. Sind nach Auffassung der Bundesregierung aufgrund des Selbstbestimmungsgesetzes Sicherheitslücken entstanden, weil seit dem 1. November 2024 auch Straftäter und Gefährder voraussetzungslos ihre Identität ändern können, wenn ja, welche, und wie gedenkt die Bundesregierung dem entgegenzuwirken? 64. Trifft es nach Auffassung der Bundesregierung zu, dass „international zur Fahndung ausgeschriebene Personen“ nach einer schlichten Identitätsänderung bei Grenzkontrollen nicht auffallen (siehe Abschnitt I des Antrags auf Bundestagsdrucksache 20/11429)? 65. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, in wie vielen Fällen das Familiengericht einer von einem 14- bis 17-jährigen Jugendlichen geforderten Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen zustimmt, obwohl die Eltern diesen Änderungen nicht zugestimmt haben, wenn ja, wie lauten diese Angaben (bitte in Jahresscheiben angeben), und wenn nein, warum nicht (www.gesetze-im-internet.de/sbgg/__3.html)? 66. Stellt die Bundesregierung mittlerweile Mittel für die Erforschung der psychischen, physischen und sozialen Folgen geschlechtsangleichender, hormoneller bzw. operativer Behandlungen zur Verfügung, wenn ja, welche, und wenn nein, weshalb nicht (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 19 und 20 auf Bundestagsdrucksache 20/2844)? 67. Hat sich die Bundesregierung mittlerweile eine Ansicht gebildet über die Ursachen des Umstandes, dass die Zahl der an Geschlechtsdysphorien leidenden Kinder und Jugendlichen in den vergangenen Jahren stark zugenommen hat (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 20/2844)? 68. Ermittelt die Bundesregierung die Gründe, warum vor allem Mädchen die Selbstdiagnose „trans“ äußern, warum diese Selbstdiagnosen vermehrt in der Pubertät zumeist ohne auffällige Kindheit auftreten und welcher Zusammenhang mit psychiatrischen Vorerkrankungen besteht, wenn ja, mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht (www.westfalen-blat t.de/wb-kna/expertin-warnt-vor-trans-trend-bei-maedchen-2947183)? 69. Wie viele Beschäftigte für „Gender Mainstreaming“ gibt es in den Bundesministerien (bitte für die Jahre ab 2008 in Besoldungsstufen aufgliedern)? 70. Sind die in Frage 69 erfragten Beschäftigten für „Gender Mainstreaming“ überwiegend oder ausschließlich mit dem genannten Thema befasst oder nehmen sie innerhalb ihres Bundesministeriums auch andere Aufgaben wahr, und wenn ja, welche? 71. Welche konkreten Projekte, Verbände und Organisationen sowie Akteure der sog. LSBTIQ*-Community sind durch die Bundesregierung in einem Sachzusammenhang mit der pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zum Zwecke der „Akzeptanz und des Schutzes sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ seit 2022 mit staatlichen Mitteln gefördert worden (bitte die Projekte, Verbände und Organisationen sowie Akteure einzeln, namentlich und mit der Summe des jeweiligen Förderbetrags in Jahresscheiben auflisten)? 72. Sieht die Bundesregierung mittlerweile Anzeichen dafür, dass Kinder, Jugendliche und deren Sorgeberechtigte die weitreichende Entscheidung für eine Änderung des Geschlechtseintrags ohne Unterstützung treffen (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 225 auf Bundestagsdrucksache 20/10292)? 73. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die Spätfolgen einer sog. Geschlechtsangleichung und die medizinischen Begleitumstände einer sog. Detransition künftig in das ICD-System (ICD = International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) aufgenommen werden könnten, wenn ja, welche, und hat sie sich eine Haltung dazu gebildet, ob dies angebracht wäre? 74. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, weil in der fallpauschalenbezogenen Krankenhausstatistik (DRG-Statistik) seit 2005 zwar alle von der Krankenversicherung abgedeckten Eingriffe enthalten sind, nach Wohnort des Patienten (Bundesland), Geschlechtseintrag und 22 Altersgruppen differenziert, Daten zu anderen Eingriffen wie Hormongabe oder Pubertätsblockade öffentlich aber nicht verfügbar sind und operative Eingriffe wie Mastektomien oder Hysterektomien in der Statistik von validen medizinischen Indikationen wie Brustkrebs o. Ä. nicht zu trennen sind, wenn ja, inwiefern wird sie entsprechend aktiv, und wenn nein, warum nicht? 75. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass a) Dopingopfer der ehemaligen DDR im Durchschnitt zehn bis zwölf Jahre früher starben als der Durchschnitt der Bevölkerung (www.zei t.de/sport/2018-02/doping-ddr-dopingopfer-forscher-harald-freyberge r/komplettansicht), b) weibliche Dopingopfer der ehemaligen DDR weit häufiger unter Fehlgeburten litten als der Durchschnitt der Bevölkerung (www.tagesspieg el.de/sport/die-verlorenen-kinder-der-ddr-dopingopfer-5508433.html) und c) die Testosterondosen, die bei geschlechtsangleichenden Maßnahmen verabreicht werden, die beim Doping in der DDR verabreichten weit übersteigen (https://transteens-sorge-berechtigt.net/567-sport-statt-fair ness-und-gesundheit.html#_edn9), und wenn nein, über welche entsprechenden Kenntnisse verfügt die Bundesregierung gegebenenfalls? Berlin, den 6. Juli 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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