Pläne der Bundesregierung zur Änderung der Schöffenwahl und zur Überprüfung der Verfassungstreue ehrenamtlicher Richter
der Abgeordneten Stephan Brandner, Dr. Christoph Birghahn, Stefan Möller und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Medienberichten zufolge hat Bundesministerin der Justiz Stefanie Hubig angekündigt, gesetzlich klarstellen zu wollen, dass Schöffen sich verfassungstreu verhalten müssen (vgl. www.welt.de/politik/deutschland/article6a2f634b7e682fc37fbfa188/justizministerin-will-gerichte-vor-rechtsextremen-schoeffen-schuetzen.html). Die Ministerin sprach von „Hinweisen“, wonach sich zunehmend Personen als Schöffen bewerben würden, die nicht mehr auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stünden (ebd.). Zudem kündigte sie einen Regelungsvorschlag an, um mögliche Blockaden bei Schöffenwahlen bzw. Richterwahlen abzumildern (ebd.). Die Schöffenwahl betrifft die Mitwirkung ehrenamtlicher Richter an der Strafrechtspflege und damit einen sensiblen Bereich zwischen demokratischer Teilhabe, kommunalen Vorschlagsrechten, richterlicher Unabhängigkeit und Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Auf welche konkreten Erkenntnisse stützt die Bundesministerin der Justiz ihre Aussage, es gebe Hinweise darauf, dass sich zunehmend Personen als Schöffen bewerben, die nicht auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen?
Seit wann liegen der Bundesregierung entsprechende Hinweise vor, von welchen Stellen stammen diese Hinweise, insbesondere gegebenenfalls von Landesjustizverwaltungen, Gerichten, Kommunen, Staatsanwaltschaften, Verfassungsschutzbehörden oder sonstigen Behörden?
Wie viele konkrete Fälle von Bewerbern für das Schöffenamt mit mutmaßlich verfassungsfeindlichem Hintergrund sind der Bundesregierung seit 2019 bekannt geworden (bitte nach Jahr, Bundesland und Phänomenbereich aufschlüsseln)?
Wie viele dieser Fälle (vgl. Vorfrage) betrafen nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich gewählte Schöffen?
In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer Nichtwahl, Streichung von Vorschlagslisten, Amtsenthebung oder sonstigen Maßnahme gegen Bewerber oder amtierende Schöffen wegen Zweifeln an der Verfassungstreue?
Mit welcher Arbeitsdefinition des Begriffes „rechtsextrem“ arbeitet die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Schöffenwahl?
Wie definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Formulierung, eine Person stehe „nicht auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“?
Soll nach Auffassung der Bundesregierung bereits eine bloße politische Einstellung, eine Parteimitgliedschaft, eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz, eine strafrechtliche Verurteilung oder ein konkretes Verhalten für einen Ausschluss vom Schöffenamt relevant sein?
Soll die Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei oder Organisation aus Sicht der Bundesregierung künftig ein Ausschlussgrund für das Schöffenamt sein können?
Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen und auf welcher Grundlage?
Welche konkreten gesetzlichen Änderungen im Bereich der Schöffenwahl plant die Bundesregierung und wann soll ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu Bewerbungen oder Tätigkeiten von Schöffen mit a) linksextremistischem, b) islamistischem und c) auslandsbezogenem-extremistischen Hintergrund vor und wenn ja, wie viele Fälle sind der Bundesregierung jeweils seit 2019 bekannt geworden (bitte nach Jahr, Bundesland und Phänomenbereich aufschlüsseln)?
Warum stellt die Bundesministerin der Justiz in ihren öffentlichen Äußerungen nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere auf Rechtsextremismus ab?
Beabsichtigt die Bundesregierung eine phänomenbereichsübergreifende Regelung für alle verfassungsfeindlichen Bestrebungen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten gibt es nach Auffassung der Bundesregierung bereits heute, ungeeignete Personen vom Schöffenamt auszuschließen?
Hält die Bundesregierung die bestehenden Regelungen für unzureichend?
Wenn ja, aus welchen konkreten Gründen und falls nein, wieso ist aus Sicht der Bundesregierung eine Neuregelung notwendig?