Deutsche Kriegsgräberfürsorge im Ausland – Förderung, Mittelausstattung und mögliche Missstände
der Abgeordneten Dr. Alexander Wolf, Stefan Keuter, Gerold Otten, Dr. Malte Kaufmann, Udo Theodor Hemmelgarn, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. widmet sich nach eigenen Angaben im Auftrag der Bundesregierung der Aufgabe, Kriegstote im Ausland zu suchen und zu bergen, sie würdig zu bestatten und ihre Gräber zu pflegen. Der Volksbund betreut Angehörige und berät öffentliche und private Stellen in Fragen der Kriegsgräberfürsorge, auch international; seine Arbeit finanziert er zum überwiegenden Teil aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Der Volksbund betreut nach eigenen Angaben heute mehr als 830 Kriegsgräberstätten in 45 Staaten, auf denen rund 2,8 Millionen Kriegstote bestattet wurden (vgl. www.volksbund.de/ueber-uns).
Die Transparenzangaben des Volksbundes weisen für das Jahr 2024 unter anderem 73 664 Mitglieder, 323 hauptamtliche Mitarbeiter, 3 410 Ehrenamtliche und sechs Freiwillige aus. Unter den Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 Prozent des Gesamtjahresbudgets ausmachen, nennt der Volksbund das Auswärtige Amt (vgl. www.volksbund.de/ueber-uns/transparenz). Aus Sicht der Fragesteller ergibt sich daraus ein besonderes parlamentarisches Kontrollinteresse an Höhe und Wirksamkeit der Bundesmittel.
Aktuelle praktische Probleme der Kriegsgräberfürsorge betreffen nach öffentlich zugänglichen Berichten unter anderem die Bergung, Identifizierung und würdige Bestattung aufgefundener Kriegstoter sowie Behinderungen durch illegale Sondengänger und Grabräuber. Hinzu kommen seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine politisch und praktisch erschwerte Rahmenbedingungen für Kriegsgräberarbeit in Osteuropa und im Verhältnis zu Russland, Belarus und der Ukraine (vgl. www.welt.de/article69194d5a58d2cfb625f5d754; www.welt.de/article69fc9d62707bd87354625da9).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche finanziellen Zuschüsse des Bundes sind dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. oder sonstigen Trägern der deutschen Kriegsgräberfürsorge im Ausland seit dem 1. Januar 2020 jeweils nach Jahr, Zuwendungsempfänger und Zweckbestimmung zugewendet worden?
Welche Bundesministerien und nachgeordneten Behörden sind derzeit jeweils mit welchen Zuständigkeiten an der Förderung der deutschen Kriegsgräberfürsorge im Ausland beteiligt?
Für wie viele deutsche Kriegsgräberstätten in wie vielen Staaten sieht die Bundesregierung derzeit eine Verantwortung oder Mitverantwortung der Bundesrepublik Deutschland, und bei wie vielen dieser Stätten erfolgt die Pflege unmittelbar durch den Volksbund oder durch vertraglich beauftragte Dritte?
Welche bilateralen Kriegsgräberabkommen bestehen derzeit im Bereich der deutschen Kriegsgräberfürsorge im Ausland?
In welchen Staaten ist es seit dem 24. Februar 2022 zu Einschränkungen bei der Pflege oder dem Neubau deutscher Kriegsgräberstätten gekommen, und was waren jeweils die Gründe hierfür?
In welchen Staaten ist es seit dem 24. Februar 2022 zu Verboten der Tätigkeit des Volksbunds Kriegsgräberfürsorge gekommen, wie wurden diese begründet und wie lautete jeweils die Reaktion der Bundesregierung (vgl. z. B. https://jungefreiheit.de/politik/ausland/2026/russland-stuft-deutschen-vertriebenenverband-als-unerwuenscht-ein/)?
Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung über die Rechtsstellung des Volksbundes Deutscher Kriegsgräberfürsorge in Belarus, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das belarussische Parlament nach wie vor das bilaterale Übereinkommen über die Grabpflege der im Zweiten Weltkrieg Gefallenen nach wie vor nicht ratifiziert hat und welche Schritte unternimmt die Bundesregierung gegebenenfalls um die belarussische Regierung zur Ratifizierung zu bewegen (vgl. www.sb.by/articles/chuzhie-kladbishcha.html)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Investitions- oder Sanierungsstau bei deutschen Kriegsgräberstätten im Ausland, wenn ja, inwiefern und wie hoch ist dieser nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt sowie nach Staaten oder Standorten aufgeschlüsselt?
Welche personellen Kapazitäten stehen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Deutsche Kriegsgräberfürsorge im Ausland derzeit zur Verfügung, und wie haben sich diese Kapazitäten seit dem 1. Januar 2020 beim Volksbund, bei sonstigen Trägern und innerhalb der beteiligten Bundesbehörden entwickelt?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2020 gegebenenfalls zur Verbesserung der digitalen Dokumentation von Gräberdaten und der Schnittstellen zu Bundesarchiv, Suchdiensten und ausländischen Partnerstellen ergriffen?