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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Berechnungen der Alterssicherungskommission

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

04.08.2026

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

10.08.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/722521.07.2026

Berechnungen der Alterssicherungskommission

der Abgeordneten Sarah Vollath, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 ihren Bericht offiziell vorgelegt. Kurz nach der Veröffentlichung bezeichnete Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas die Reformvorschläge als „Gesamtkunstwerk“. Bereits in der Pressekonferenz von Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesministerin Bas zur Übergabe des Berichts der Alterssicherungskommission behauptete der Bundeskanzler, das von der Kommission empfohlene Paket erfülle zwei Ziele: „Die Rente bleibt sicher und die Lasten werden gerecht verteilt – über alle gesellschaftlichen Gruppen, über alle Generationen hinweg.“ Zusätzlich erklärte der Bundeskanzler: „Alle Elemente dieses Reformpakets müssen jetzt zügig umgesetzt werden.“

Da der veröffentlichte Bericht jedoch keine detaillierten Verteilungsanalysen beinhaltet, die genauen Annahmen für die Erstellung der dargestellten Abbildungen nicht transparent macht und die Funktionsweise einiger Empfehlungen nicht genau beschreibt, weisen die oben zitierten Aussagen des Bundeskanzlers aus Sicht der Fragestellenden darauf hin, dass der Bundesregierung zusätzliche Informationen zu den Empfehlungen der Alterssicherungskommission vorliegen. Eine vorschnelle positive Bewertung der Empfehlungen und die Ankündigung, die Empfehlungen als Gesamtpaket umzusetzen, ohne über die Details der Annahmen und Empfehlungen der Rentenkommission Bescheid zu wissen, wäre aus Sicht der Fragestellenden unverantwortlich.

Mit dieser Kleinen Anfrage sollen genauere Informationen zu den Empfehlungen der Alterssicherungskommission, insbesondere zu den Annahmen der Vorausberechnungen und deren Auswirkungen, erlangt werden. Einige Fragen zielen zudem darauf ab, ein besseres Bild über die Verteilungswirkungen der Empfehlungen zu erhalten, die aus Sicht des Bundeskanzlers als „gerecht“ anzusehen sind. Die Fragestellenden erwarten, durch die vollständige Beantwortung der aus ihrer Sicht grundlegenden Fragen eine bessere und transparentere Bewertungsgrundlage für die Empfehlungen der Rentenkommission zu erhalten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wurde bei den in den Abbildungen 2 bis 7 des Berichts dargestellten Vorausberechnungen der Alterssicherungskommission nach Kenntnis der Bundesregierung der von der Kommission vorgeschlagene Beitragssatz zur Kapitalrente auch zur Ermittlung des verfügbaren Durchschnittsentgelts und somit des Sicherungsniveaus vor Steuern gemäß § 154a Absatz 3 SGB VI bzw. § 154a Absatz 1 SGB VI bis 2031 berücksichtigt und wären somit geringere jährliche Rentenanpassungen als im Status quo (insbesondere ohne einen Beitrag zur Kapitalrente) bis 2031 nicht ausgeschlossen?

2

Wie hoch wird nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Rentenwert in den nächsten zehn Jahren mit den derzeitigen Regelungen voraussichtlich ausfallen und hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie hoch der aktuelle Rentenwert nach den Vorausberechnungen der Alterssicherungskommission bei einer vollständigen Umsetzung ihrer Empfehlungen ausfallen wird?

3

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sie Maßnahmen umsetzen wird, die zu geringeren Rentenanpassungen als im Status quo (insbesondere ohne eine kapitalgedeckte Komponente in der gesetzlichen Rentenversicherung) bis 2031 führen und somit den Rentenwert bis zum Jahr 2031 im Vergleich zum Status quo verringern werden?

4

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Alterssicherungskommission für die im Bericht dargestellten Vorausberechnungen zur Entwicklung des Gesamtrentenniveaus im Rentenzugang von einer nichtdynamisierten Kapitalrente ausgeht und somit höhere Rentenniveaus im Rentenzugang als bei der Annahme einer steigenden Kapitalrente ausweisen kann, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dieses Vorgehen?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Alterssicherungskommission Berechnungen zur Entwicklung des Rentenniveaus nach dem Renteneintritt für verschiedene Rentenzugangsjahre durchgeführt hat, und wenn ja, wie viele Jahre nach dem Renteneintritt wird das Gesamtrentenniveau verschiedener Rentenzugangsjahrgänge nach diesen Vorausberechnungen unter 48 Prozent fallen?

6

Mit welchen Auswirkungen auf die Armutsgefährdung insbesondere von Frauen im höheren Alter rechnet die Bundesregierung, wenn das Rentenniveau des Umlagesystems, wie bei einer Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission, unter das heutige Niveau fällt und die Kapitalrente nach dem Renteneintritt gleichzeitig nicht dynamisiert wird?

7

Welche Annahmen (z. B. zur Verzinsung des Restkapitals in der Rentenphase) hat die Alterssicherungskommission nach Kenntnis der Bundesregierung für ihre Vorausberechnungen (z. B. des Gesamtrentenniveaus beim Renteneintritt und der Kosten des Übergangsfaktors) zur Verrentung des beim Renteneintritt verfügbaren Kapitals getroffen und wie bewertet die Bundesregierung diese Annahmen?

8

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, mit welcher Wahrscheinlichkeit die tatsächliche Kapitalrente für verschiedene Rentenzugänge nach den Vorausberechnungen der Alterssicherungskommission geringer ausfällt als die Kapitalrente, die die Alterssicherungskommission in ihrem Bericht für die Darstellung des Gesamtrentenniveaus beim Renteneintritt angenommen hat und plant die Bundesregierung, die Informationen zu veröffentlichen?

9

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Alterssicherungskommission bei den im Bericht dargestellten Vorausberechnungen zur Entwicklung des Gesamtrentenniveaus im Rentenzugang davon ausgeht, dass der im Rahmen der vorgeschlagenen Kapitalrente gesammelte Kapitalbetrag vollständig für die Altersrente zur Verfügung stehen soll, und wenn ja, wie passt das mit dem von der Kommission in den Erläuterungen zur Empfehlung 28 formulierten Prüfauftrag zur Berücksichtigung des Risikos der Erwerbsminderung und der Elemente des sozialen Ausgleichs zusammen?

10

Mit welchen Auswirkungen auf die Armutsgefährdung erwerbsgeminderter Personen und Hinterbliebenen rechnet die Bundesregierung, wenn das Rentenniveau des Umlagesystems wie bei einer Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission unter das heutige Niveau fällt und diese Niveauabsenkung für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten durch die vorgeschlagene Kapitalrente nicht ausreichend kompensiert wird?

11

Wie hat die Alterssicherungskommission nach Kenntnis der Bundesregierung den Vorschlag aus Empfehlung 14 (die Wiederanwendung der Dämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel nach 2031, die Erhöhung des Parameters „alpha“ im Nachhaltigkeitsfaktor von aktuell 0,25 auf 0,33 sowie eine "Implementierung dieser Dämpfungsfaktoren", sodass "das Rentenniveau [inklusive gesetzlicher Kapitalrente] unter Berücksichtigung des gesamten Reformpakets weder für den Rentenbestand noch für die künftigen Rentenzugänge geringer als nach dem geltenden Recht ausfällt”) in ihren Berechnungen umgesetzt, insbesondere angesichts der von Rentenzugang zu Rentenzugang schwankenden Kapitalrenten und welche konkreten Implementierungswege sieht die Bundesregierung für den Vorschlag aus Empfehlung 14?

12

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Durchschnittsverdiener nach 45 Jahren Einzahlung laut Berechnungen der Alterssicherungskommission mit einem Realwertverlust seiner für die Kapitalrente eingezahlten Beiträge rechnen muss, und wenn ja, wie hoch wäre diese Wahrscheinlichkeit?

13

Um wie viel Prozentpunkte könnte das Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung nach Kenntnis der Bundesregierung mit einem Anstieg des Beitragssatzes, wie von der Alterssicherungskommission empfohlen, angehoben werden, wenn die zusätzlichen Beiträge nicht für den Aufbau einer kapitalgedeckten Komponente, sondern für das umlagefinanzierte Rentensystem verwendet würden?

14

Für welche Kohorten würde sich die interne Rendite der gesetzlichen Rente (unter Berücksichtigung sowohl der Beitrags- als auch der Rentenphase) nach Kenntnis der Bundesregierung bei einer Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission verbessern bzw. verschlechtern?

15

Für welche Geburtskohorten würde die interne Rendite der von der Alterssicherungskommission empfohlenen Kapitalrente die interne Rendite der umlagefinanzierten Rente nach Kenntnis der Bundesregierung voraussichtlich unterschreiten bzw. überschreiten?

16

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Annahmen zu den Kosten eines von der Kommission vorgeschlagenen vereinfachten Rentenzugangs für Menschen, die in ihrem bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht erwerbstätig sein können, für die Berechnungen im Bericht zugrunde gelegt wurden, und falls ja, wie hoch sind die Kosten?

17

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, von welchen Verhaltensreaktionen auf eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte die Alterssicherungskommission für ihre Vorausberechnungen ausgegangen ist, und falls ja, wie sehen diese Annahmen aus?

18

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, von welchen Verhaltensreaktionen auf eine mögliche Anhebung der Regelaltersgrenze durch deren Kopplung an die Lebenserwartung die Alterssicherungskommission für ihre Vorausberechnungen ausgegangen ist, und falls ja, wie sehen diesen Annahmen aus?

Berlin, den 14. Juli 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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