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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Hintergründe und Schwerpunkte der EU-Medienförderung mit Hilfe der EU-Initiative "AgoraEU"

Fraktion

AfD

Datum

22.07.2026

Aktualisiert

23.07.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/726722.07.2026

Hintergründe und Schwerpunkte der EU-Medienförderung mit Hilfe der EU-Initiative „AgoraEU“

des Abgeordneten Pierre Lamely, Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Ronald Gläser, Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Bei „AgoraEU“ handelt es sich um ein, vor einem Jahr vorgestelltes, Programm der Europäischen Union für Kultur, Medien und Zivilgesellschaft, das Bereiche abdecken soll, die aus Sicht der EU für die Stärkung der EU-Bürger und für den Aufbau widerstandsfähigerer Gesellschaften von zentraler Bedeutung seien (vgl. https://creative-europe-desk.de/artikel/news/kommission-schlaegt-neues-programm-agoraeu-fuer-kultur-medien-und-zivilgesellschaft-vor). Nach Angaben der EU verfolgt AgoraEU das Ziel die Pressefreiheit zu stärken und Desinformation zu bekämpfen (vgl. https://creative-europe-desk.de/artikel/news/kommission-schlaegt-neues-programm-agoraeu-fuer-kultur-medien-und-zivilgesellschaft-vor). Darüberhinaus geht es der EU darum, wie die Behörden der EU-Staaten die ihnen im Rahmen des AgoraEU-Programms anvertrauten Beträge verwalten werden (vgl. www.europarl.europa.eu/legislative-train/spotlight-MFF%202028-2034/file-agoraeu). Der EU-Rat hat am 12. Mai 2026 seine Genehmigung für das Gesamtvorhaben erteilt (vgl. www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2026/05/12/agoraeu-council-agrees-partial-mandate-on-new-programme-to-support-culture-media-and-democratic-values/).

Das Programm AgoraEU soll die „derzeitige Vielzahl von Instrumenten durch einen rationalisierten Ansatz zu ersetzen, der Synergien zwischen Kultur, Medienförderung und demokratischer Partizipation schafft und die Verwaltungslast für Begünstigte deutlich reduziert.“ (vgl. https://kultur.creative-europe-desk.de/news/eu-plant-neues-dachprogramm-agoraeu-kultur-und-demokratie-ruecken-enger-zusammen/). Bei den bisherigen Programmen handelt es sich um die Programme CERV (Citizens, Equality, Rights and Values) und Creative Europe, die im alten Haushalt mit insgesamt ca. 4 Mio. Euro veranschlagt waren (vgl. www.europarl.europa.eu/legislative-train/spotlight-MFF%202028-2034/file-agoraeu). Die EU-Kommission schlägt zu diesem Zweck für den Zeitraum 2028–2034 ein Gesamtbudget von rund 8,6 Mrd. Euro vor. Diese Summe soll wie folgt aufgeteilt werden: a) „Kreatives Europa – Kultur“: ca. 1,8 Mrd. Euro. Schwerpunkt von „Kreatives Europa – Kultur“ sei die Förderung von grenzüberschreitender kultureller Zusammenarbeit und das Schaffen von Kultur. b) „MEDIA+“ (Medienförderung): ca. 3,2 Mrd. Euro. Der Schwerpunkt von „Medien+“ ziele darauf wiederum ab, die Vielfalt und Wettbewerbsfähigkeit der audiovisuellen Industrie und der Videospielbranche zu stärken sowie freien und unabhängigen Journalismus und Nachrichtenmedien zu unterstützen. c) „Demokratie, Bürgerrechte und Werte“ (CERV+): ca. 3,6 Mrd. Euro. Der Schwerpunkt „Demokratie, Bürger, Gleichheit, Rechte und Werte“ (CERV+) solle wiederum Grundrechte und Gleichheit fördern, Diskriminierung verhindern, die demokratische Teilhabe stärken und die Rechtsstaatlichkeit wahren (vgl. https://culturalfoundation.eu/stories/proposed-e8-6-billion-for-culture-and-democracy-in-the-next-eu-budget/ auch www.europarl.europa.eu/legislative-train/spotlight-MFF%202028-2034/file-agoraeu).

Von Medienvertretern wird dieses Programm umfassend kritisiert (vgl. www.prog.film/positionen-aktuelles/unabhngige-produzentinnen-aus-unterschiedlichen-mitgliedstaaten-uern-bedenken-zum-neuen-agoraeu-programm-2028-2034). Ein zentraler Kritikpunkt ist, dass das Programm AgoraEU Medienunternehmen in strukturelle und in finanzielle Abhängigkeit von der Europäischen Kommission bringen dürfte. Als Grund für diese Befürchtung wird ausgeführt, dass ist in den Vergabekriterien undefinierte Begriffe wie „Wirkung, Qualität und Relevanz" enthalten sind (vgl. www.eca.europa.eu/ECAPublications/OP-2026-11/OP-2026-11_DE.pdf), die jedoch vielfach auslegbar sind. Hierdurch wird ein Spielraum eröffnet, Medien, die EU-freundlich berichten oder die offizielle Linie zu „Desinformation“ verfolgen, anders zu behandeln als Medien, die dies nicht tun. Insbesondere kritische Stimmen gegenüber der EU-Integration laufen hierdurch Gefahr anders behandelt zu werden als Stimmen, die eine solche Kritik nicht äußern.

Die eigentliche Entscheidungshoheit verbleibt bei der Europäischen Kommission. Den Mitgliedstaaten und deren demokratisch legitimierten Regierungen kommt im neuen AgoraEU-Ausschuss lediglich eine beratende Rolle zu (vgl. www.berliner-zeitung.de/article/neues-eu-programm-agoraeu-milliarden-fuermedien-ngos-und-den-kampf-gegen-desinformation-10036150).

Bereits heute profitieren Organisationen wie z. B. die Deutsche Presse-Agentur (dpa) von EU-Mitteln. Die dpa gibt hierzu an, dass das Volumen der projektgebundenen Förderungen von 2021 bis 2025 rund 2,4 Mio. Euro betrage (vgl. www.dpa.com/de/ueber-die-dpa/unabhaengigkeit).

Die dpa koordiniert darüber hinaus den EU-finanzierten „European Newsroom" (vgl. https://europeannewsroom.com/about/the-project/) und ist über das Netzwerk GADMO Teil des EU-finanzierten Desinformations-Observatoriums ED-MO (vgl. https://gadmo.eu/partner/dpa-logo/). Mit Hilfe von AgoraEU sollen derartige Engagements nun ausgebaut werden.

Die Fragesteller leiten aus dieser Entwicklung die Möglichkeit ab, dass die EU-Kommission mit Hilfe dieses Programms in die Unabhängigkeit und in die Staatsferne des Journalismus in den EU-Ländern, und damit auch in Deutschland eingreifen könnte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Haben Vertreter der Bundesregierung an der Konzeption und Entwicklung von AgoraEU mitgewirkt, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche und in welcher Rolle (bitte lückenlos offenlegen)?

2

Welche personellen, materiellen und immateriellen Beiträge haben Vertreter der Bundesregierung für AgoraEU geleistet (bitte lückenlos offenlegen und hierbei explizit offenlegen, ob in diesem Zusammenhang durch die Bundesregierung Geldzahlungen erfolgten oder ob die Bundesregierung geldwerte Leistungen erbracht hat und wenn ja, in welchem Umfang)?

3

Welche Position vertrat, bzw. vertritt die Bundesregierung gegenüber dem Programm AgoraEU?

a) Welche Positionen hat der Vertreter der Bundesregierung im EU-Rat zum Programm AgoraEU vertreten (bitte hierbei auch offenlegen, ob dieser dem Programm zugestimmt hat und wenn ja, warum)?

b) Hat sich die Bundesregierung beim Beschluss durch den EU-Rat am 12. Mai 2026 für oder gegen die geplante Ausweitung der Medienförderung mit Hilfe von AgoraEU ausgesprochen (bitte die Begründung für das Handeln der Bundesregierung offenlegen)?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit der Vergabekriterien von AgoraEU mit dem Gebot der staatlichen Neutralität gegenüber Medieninhalten und dem Grundsatz der Pressefreiheit in Deutschland?

a) Welche Rolle nimmt, nach Kenntnis der Bundesregierung, AgoraEU innerhalb des Democracy Shield der EU ein (bitte begründen)?

b) Stärkt oder schwächt AgoraEU nach Überzeugung der Bundesregierung den Rundfunk in dem Punkt „Öffentlich-rechtlicher Rundfunk und privater Rundfunk sind der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt verpflichtet.“ (vgl. Präambel Medienstaatsvertrag www.gesetze-bayern.de/Content/Document/MStV/true; bitte begründen)?

c) Hält die Bundesregierung AgoraEU mit dem in Deutschland geltenden Grundsatz der Staatsferne von Medien für vereinbar (bitte begründen und hierbei explizit darauf eingehen, ob aus Sicht der Bundesregierung eine Medienförderung von 3,2 Mrd. Euro durch die EU den Grundsatz der Staatsferne der Medien in Deutschland nach Einschätzung der Bundesregierung fördert, gefährdet oder unberührt lassen wird)?

d) Hält die Bundesregierung AgoraEU mit dem in Deutschland geltenden Grundsatz der Unabhängigkeit des Rundfunks für vereinbar (bitte begründen und hierbei explizit darauf eingehen, ob aus Sicht der Bundesregierung eine Medienförderung von 3,2 Mrd. Euro durch die EU den Grundsatz der Unabhängigkeit der Medien in Deutschland nach Einschätzung der Bundesregierung fördert, gefährdet oder unberührt lassen wird)?

5

Welche deutschen Medienunternehmen, Nachrichtenagenturen, Verlage oder Journalismusorganisationen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren EU-Fördermittel im Rahmen von Creative Europe, CERV oder vergleichbaren Programmen erhalten, und in welcher Höhe (bitte lückenlos offenlegen und nach Empfänger, Programm und Jahr aufschlüsseln)?

6

Hält die Bundesregierung den Umstand, dass die Europäische Kommission bei den Arbeitsprogrammen und Vergabeentscheidungen alleinzuständig ist, für mit dem Subsidiaritätsprinzip bzw. dem Grundsatz der nationalen Medienhoheit vereinbar (bitte jeweils auch begründen)?

7

Welche Rolle spielen, gegebenenfalls nach Kenntnis der Bundesregierung, Nichtregierungsorganisationen bei der Ausgestaltung der Förderkriterien und Vergabeprozesse von AgoraEU (bitte in diesem Zusammenhang jede derjenigen Nichtregierungsorganisation namentlich benennen, von der die Bundesregierung im Zusammenhang mit AgoraEU Kenntnis erhalten hat und in jedem dieser Fälle deren Tätigkeitsschwerpunkt offenlegen und in diesem Zusammenhang auch alle der Bundesregierung bekannten Verbindungen zur Open Society Foundation offenlegen)?

a) Welche dieser Nichtregierungsorganisation ist gegenüber der Bundesregierung oder, nach Kenntnis, gegenüber der EU durch Lobbying für AgoraEU in Erscheinung getreten (bitte, so weit rechtlich möglich lückenlos offenlegen vgl. www.igbk.de/images/news-wir-vernetzen/Joint_Letter_-_Call_to_Support_a_Reinforced_AgoraEU_in_the_next_MFF.pdf)?

b) Sind der Bundesregierung im Zusammenhang mit AgoraEU Zahlungen durch Nichtregierungsorganisationen bzw. Zahlungen von Privatpersonen bekannt (wenn ja, bitte diese Nichtregierungsorganisationen, so weit rechtlich zulässig, benennen und die jeweilige Summe offenlegen)?

8

Wie bewertet die Bundesregierung das Modell des „European Newsroom" und wie bewertet die Bundesregierung das durch diesen „European Newsroom“ vorfangetriebene Konzept, dass Nachrichtenagenturen EU-weit einheitliche Inhalte verbreiten (bitte in diesem Zusammenhang auch auf den möglichen Einfluss auf publizistische Vielfalt und Meinungsfreiheit eingehen)?

9

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um sicherzustellen, dass jene deutsche Medienunternehmen, die AgoraEU-Fördermittel erhalten, ihre Leserschaft und Öffentlichkeit bei einer jeden Nachricht aus einer durch AgoraEU-Fördermittel unterstützten Quelle, über diese EU-Finanzierung informieren (bitte begründen)?

10

Auf welchen Wegen nahm die Bundesregierung bisher Einfluss auf AgoraEU und die in diesem Zusammenhang zu leistenden Förderungen (bitte alle derartigen Kontakte chronologisch offenlegen und, soweit rechtlich zulässig, die beteiligten Akteure benennen und die besprochenen Inhalte offenlegen)?

11

Welche Randbedingungen muss oder soll die Bundesregierung erfüllen, um den Anforderungen der EU darüber gerecht zu werden, wie die nationalen Behörden diese Gelder verwalten werden?

a) Mit welchen Stellen hat die Bundesregierung sich bereits darüber ausgetauscht, wie die nationalen Behörden diese EU-Gelder verwalten werden (bitte alle Stellen benennen, die diese EU-Gelder verwalten werden oder die am Tag der Beantwortung dieser Anfrage im Gespräch sind, diese EU-Gelder zu verwalten)?

b) Hat die Bundesregierung bereits Randbedingungen, Regeln oder Ähnliches darüber erstellt, wie die nationalen Behörden diese EU-Gelder verwalten werden, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wie lauten diese (bitte lückenlos offenlegen)?

12

Ist das Programm AgoraEU in der aktuell vorliegenden Ausgestaltung nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Grundsatz der Subsidiarität vereinbar (bitte begründen und hierbei separat auf die Fallgruppe eingehen, dass mit diesen EU-Geldern kommunale Vorhaben gefördert werden)?

13

Hat sich die Bundesregierung bereits eine Position dazu gebildet, ob sie eine Verdoppelung der Förderung der im Vorwort dargelegten Programme zur Förderung von Kultur und Medien von ca. 4 Millionen auf 8 Millionen befürwortet (wenn nein, warum nicht und wenn ja, wie lautet diese)?

a) In welchem Budget des zukünftigen EU-Haushalts sieht die Bundesregierung die fragegegenständlichen Fördersummen ganz oder teilweise als richtig verortet an (bitte Budget offenlegen und begründen, vgl. auch www.europarl.europa.eu/legislative-train/spotlight-MFF%202028-2034/file-agoraeu)?

b) Erkennt die Bundesregierung in den fragegegenständlichen Fördersummen eine Ausweitung des EU-Haushalts zu Lasten nationaler Haushalte (bitte begründen)?

c) Welche Begründungen sind der Bundesregierung darüber bekannt, dass die EU das Budget für die geförderten Gegenstände von ca. vier Millionen Euro bisher mindestens verdoppeln möchte (bitte sowohl die Begründung der EU aus dem aktuell in Verhandlung befindlichen Mittelfristigen Finanzrahmen, als auch die Begründung der EU zu dem Programm AgoraEU offenlegen)?

d) Welche Prüfungen zur Ermittlung der Effizienz und der Wirkung der im Rahmen des Programms AgoraEU eingesetzten Gelder bestehen bereits, sind nach Kenntnis der EIU geplant oder möchte die Bundesregierung in Zukunft verankern (bitte mitsamt der Offenlegung der Prüfmaßstäbe lückenlos offenlegen)?

e) Teilt die Bundesregierung die Kritik des Rechnungshofs der EU, dass durch die Zusammenführung bisher getrennt geförderter Bereiche eine komplexe und dadurch schwer zu überprüfende „Governance“ geschaffen wird (vgl. www.eca.europa.eu/ECAPublications/OP-2026-11/OP-2026-11_DE.pdf und darin Stellungnahme Nr. 11/2026 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms AgoraEU für den Zeitraum 2028–2034 (COM(2025) 550 final)?

Berlin, den 20. Juli 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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