Risiken für landwirtschaftliche Betriebe durch geänderte Tierwohlverträge im Lebensmitteleinzelhandel
der Abgeordneten Bernd Schattner, Stephan Protschka, Peter Felser, Danny Meiners, Christian Reck, Julian Schmidt, Bernd Schuhmann, Dr. Michael Blos, Steffen Janich, Enrico Komning, Dario Seifert, Lars Schieske, Stefan Schröder und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die landwirtschaftliche Tierhaltung in Deutschland hin zu höheren Tierwohlstandards umzubauen. Hierzu gehören unter anderem die staatliche Tierhaltungskennzeichnung, Förderprogramme für Stallumbauten sowie politische Erwartungen an den Lebensmitteleinzelhandel, Fleisch aus höheren Haltungsformen verlässlich zu vermarkten (www.bmleh.de/DE/themen/tiere/umbau-tierhaltung/umbau-tierhaltung_node.html).
Investitionen in höhere Haltungsformen sind für landwirtschaftliche Betriebe mit erheblichen finanziellen, baulichen und genehmigungsrechtlichen Verpflichtungen verbunden. Sie setzen voraus, dass Abnahme-, Preis- und Vermarktungszusagen über längere Zeiträume belastbar sind. Dies gilt insbesondere in der Schweinehaltung, in der Stallumbauten oder Neubauten häufig nur auf Grundlage mehrjähriger Finanzierungs- und Vermarktungskonzepte möglich sind (www.landwirtschaft.de/wirtschaft/beruf-und-betrieb/landwirtschaft-als-beruf/schweinehaltung-warum-geben-immer-mehr-betriebe-auf).
Nach Medienberichten hat Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen (NST) bestehende Verträge mit Schweinemästern und Ferkelerzeugern im Programm „Bauernschätze“ beziehungsweise für Tiere der Haltungsform 3 gekündigt oder auf neue Konditionen umgestellt. Während das Programm zuvor als langfristige regionale Partnerschaft mit gesicherten Abnahmemengen und einer vom Notierungspreis gelösten Bezahlung dargestellt worden sei, soll die Vergütung künftig stärker an die VEZG-Notierung angebunden und durch Zuschläge ergänzt werden (www.wochenblatt-dlv.de/maerkte/edeka-kuendigt-tierwohl-vertraege-schweinemaester-schlagen-alarm-585456).
Der Vorgang wirft bei den Fragestellern grundsätzliche Fragen zur Verlässlichkeit privater Tierwohlprogramme, zur wirtschaftlichen Absicherung investierender Tierhalter und zur Verantwortung der Bundesregierung für die Rahmenbedingungen des politisch gewünschten Umbaus der Nutztierhaltung auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Kündigung, Nichtverlängerung oder wesentlichen Änderung bestehender Tierwohl-, Abnahme- oder Vergütungsverträge zwischen Lebensmitteleinzelhandel, Schlachtunternehmen, Vermarktern und landwirtschaftlichen Betrieben in der Schweinehaltung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte gegebenenfalls nach Unternehmen, Programm, Haltungsform, betroffener Region und Art der Vertragsänderung darstellen, soweit der Bundesregierung entsprechende Informationen vorliegen)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von dem in Medienberichten dargestellten Vorgang, wonach Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen Verträge mit Schweinemästern und Ferkelerzeugern im Programm „Bauernschätze“ beziehungsweise für Tiere der Haltungsform 3 gekündigt oder auf neue Konditionen umgestellt haben soll (www.wochenblatt-dlv.de/maerkte/edeka-kuendigt-tierwohl-vertraege-schweinemaester-schlagen-alarm-585456)?
a) Wenn ja, hat die Bundesregierung hierzu Kontakt mit Edeka, betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben, Erzeugergemeinschaften, Bauernverbänden, Schlachtunternehmen oder Landesbehörden aufgenommen und wann, mit wem und mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum nicht?
Hat sich die Bundesregierung zu dem in Frage 2 genannten Vorgang mit Blick auf die Investitionssicherheit landwirtschaftlicher Betriebe, die im Vertrauen auf höhere Haltungsformen, langfristige Abnahmezusagen oder besondere Vergütungsmodelle investiert haben, eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls darüber, wie viele landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren in Stallumbauten, Erweiterungen oder Neubauten zur Erreichung höherer Haltungsstandards investiert haben (bitte nach Jahren, Tierarten, Haltungsformen und Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über das durchschnittliche Investitionsvolumen landwirtschaftlicher Betriebe für Stallumbauten oder Neubauten zur Erreichung höherer Haltungsformen in der Schweinehaltung (bitte, soweit möglich, getrennt nach Ferkelerzeugung, Schweinemast und Sauenhaltung darstellen)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber vor, welche Mehrkosten je Tier beziehungsweise je Kilogramm Fleisch bei der Erzeugung nach höheren Haltungsformen gegenüber niedrigeren Haltungsformen entstehen (bitte nach Tierart und Haltungsform darstellen)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls darüber, ob und in welchem Umfang diese Mehrkosten derzeit über Marktpreise, Zuschläge, Tierwohlprogramme oder staatliche Förderung gedeckt werden?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Betriebe, die an privaten Tierwohlprogrammen des Lebensmitteleinzelhandels teilnehmen, in den vergangenen zehn Jahren mit Bundesmitteln beim Stallumbau oder Neubau gefördert wurden und wenn ja, welche Erkenntnisse sind dies (bitte gegebenenfalls nach Förderprogramm, Jahr, Tierart, Haltungsform, Zahl der Betriebe und Fördersumme aufschlüsseln)?
Prüft die Bundesregierung bei der Förderung von Stallumbauten oder Neubauten, ob für die geförderten Betriebe langfristig tragfähige Abnahme- und Vergütungsmodelle bestehen?
a) Wenn ja, wie erfolgt diese Prüfung?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welche Folgen hat es nach Auffassung der Bundesregierung für die Zielerreichung staatlicher Tierwohlpolitik, wenn landwirtschaftliche Betriebe nach geförderten oder politisch angereizten Investitionen keine auskömmliche Vergütung für höhere Haltungsstandards erzielen können?
Welche Verantwortung sieht die Bundesregierung gegebenenfalls für den Fall, dass landwirtschaftliche Betriebe im Vertrauen auf politisch gewünschte höhere Haltungsformen investieren, die entstehenden Mehrkosten anschließend aber nicht dauerhaft über den Markt erlösen können?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um landwirtschaftliche Betriebe, die in höhere Haltungsformen investiert haben, besser gegen nachträgliche Änderungen von Abnahme-, Preis- oder Vergütungsbedingungen abzusichern?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant?
b) Wenn nein, warum sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf?
Welche Erwartungen richtet die Bundesregierung gegebenenfalls an den Lebensmitteleinzelhandel hinsichtlich der dauerhaften Vermarktung und Finanzierung höherer Haltungsformen, damit höhere Tierwohlstandards nicht einseitig zu wirtschaftlichen Risiken landwirtschaftlicher Betriebe werden?
Hat die Bundesregierung seit Beginn der laufenden Wahlperiode Gespräche mit Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels über die Vermarktung von Fleisch aus höheren Haltungsformen geführt (bitte Datum, Teilnehmer, Thema und Ergebnis der Gespräche angeben)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Fleisch aus den Haltungsformen 3 und 4 im Lebensmitteleinzelhandel in ausreichendem Umfang nachgefragt wird, um die dafür erforderlichen Mehrkosten der Erzeugung dauerhaft zu decken?
Welche Schlussfolgerungen für ihre eigene Politik zieht die Bundesregierung daraus, wenn private Tierwohlprogramme mit kostenorientierter Vergütung wegen fehlender Rentabilität gekündigt, nicht verlängert oder auf andere Vergütungsmodelle umgestellt werden?
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, welche Auswirkungen Vertragskündigungen oder Konditionsänderungen in privaten Tierwohlprogrammen auf die Akzeptanz und praktische Wirkung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung haben, wenn ja, wie lautet diese, und wie will sie gegebenenfalls sicherstellen, dass diese Kennzeichnung nicht lediglich Transparenz für Verbraucher schafft, sondern auch zu einer verlässlichen Finanzierung höherer Haltungsstandards auf Erzeugerebene beiträgt?
Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die staatliche Tierhaltungskennzeichnung nicht lediglich Transparenz für Verbraucher schafft, sondern auch zu einer verlässlichen Finanzierung höherer Haltungsstandards auf Erzeugerebene beiträgt?
Plant die Bundesregierung Änderungen an der Tierhaltungskennzeichnung oder an Förderprogrammen, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit höherer Haltungsformen für landwirtschaftliche Betriebe zu verbessern?
Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung für den beabsichtigten weiteren Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland hin zu höheren Tierwohlstandards bei Rindern, Schweinen und Geflügel, insbesondere mit Blick auf Stallumbauten, Neubauten, Förderprogramme, Genehmigungsverfahren und die wirtschaftliche Tragfähigkeit für landwirtschaftliche Betriebe (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?